v. 13. April 2024
Rentenbasis: Die Zukunft regeln ohne die Zukunt ausreichend gut zu wissen.
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101.
Die Zukunft wissen?
101.1
Lebenserwartung, Zinssatz-Erwartung... Das Problem - der Kompromiss.
Für diese Fragen gibt es keine mathematisch perfekte Lösung oder Anleitung. Die Berechnung erfordert Annahmen über die Zukunft. Aber die Zukunft hat es an sich, ungewiss zu sein.
Je nach Mutmaßung über die Zukunft können mathematisch errechnete Rentenbasis-Renten deshalb realitätsnah durchaus um vielleicht 100 % differieren, theoretisch um noch viel mehr.
Glücklicherweise gibt es Lösungen. Bedauerlicherweise keine einfachen.
Die Vorteile von Rentenbasis-Verkauf sind so erheblich, dass die Vorteile diese Problematik überwiegen. Aber man muss mit dieser Problematik richtig umgehen. Das ist Ökonomen-Aufgabe, nicht Jura.
101.2
Statistische Lebenserwartung - unlösbares Dilemma
Für den Juristen gibt es Tabellen der Lebenserwartung und Tabellen für Zins und Zinseszins. Die Logik ist einfach und perfekt und stimmig. Bis auf die Realität; denn die ist leider völlig anders, weil ökonomisch und nicht juristisch. Da schwanken zu erwägende Lebenserwartungen um bis zu 30 Jahre und zu erwägende Zinssätze zwischen 0 und bis zu 10 %, - oder auch unter 0 % in Zeiten von Deflation, Beispiel Japan.
Den Vertrag findet der Jurist unter seinen Mustervorlagen. Die Tabellen sind standardisiert. Das Risiko für Probleme ist nahezu garantiert. Durch wirtschaftsferne extrem ruppige Vollstreckungsklauseln wird das Ungleichgewicht oft zusätzlich maximiert. Denn dann können unfaire Ergebnisse nicht mehr durch Gerichte zurecht gebogen werden, weil Zwangsrechte im Grundbuch schneller wirken.
Was muss stattdessen sein? Die individuelle Lebenserwartung muss geschätzt werden. Mittelwert-Ansätze wie bei Versicherern kommen nicht in Betracht. Denn es liegt hier keine die Risiken streuende Menge vor. Für die Einzelwertung gibt es Berechnungsansätze, aber keine zuverlässigen. Das ergibt sich aus der Natur der Aufgabe.
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101.3
Lebensdauer: Das unabwendbare Restrisiko
Dies restliche Bewertungs-Risiko ist unabänderlich. Dies Risiko ist vom Rentenverpflichteten zu akzeptieren. Dies Risiko trägt aber genauso auch der Berechtigte der Rente: Stirbt man frühzeitig, so erhielt man zu wenig für den Konsum am Lebensende.
Lebensstil und Gesundheitszustand können die Lebensdauer als Mittelwert um rund 30 Jahre verlängern oder verkürzen - je nach Zielvision der Lebensdauer. So zeigen es die hausinternen Modelle der Lebensversicherer, die gelegentlich summarisch über ihre Betriebsgeheimnisse ein paar Brosamen an Journalisten übergeben.
101.4
Lebensdauer und Zinsen: Nicht Aufgabe von Juristen, sondern von Ökonomen.
Dieser Divergenz kann keine juristen-abgesicherte Sterbetabelle und Zinsrechnungs-Tabelle geeignet Rechnung tragen.
Nur durch ihr Studium in Statistik und Finanzmathematik gechulte Ökonomen haben normalerweise eine auf diese Problematik passende Kompetenz.
Glücklicherweise ist der gesunde Menschenverstand für diese Fragen oft hilfreicher als die Theorie. Die Beteiligten sichten ihre finanzielle Leistungsfähigkeit für die Renten, die Rentenberechtigten ihren Bedarf, und eventuelle Mieteinnahmen werden auf Zukunftstrend geschätzt. Auch hierbei kann Öknomenwissen hilfreich beitragen. Man rauft sich zusammen. Die Juristen mögen mit ihren Tabellen dann allenfalls noch den Gebührenanspruch kalkulieren für das, was die Parteien untereinander abgesegnet haben.
101.5
Es ist ein altes Ökonomen-Klausurthema: "Die Ungewissheit als Problem der Planung."
Die Mathematiker und Leitenden der Versicherungswirtschaft sind gegenwärtig weitgehend ratlos, wie sie die damit zusammenhängenden Probleme steuern können. Experten der Problematik sind weitgehend ratlos: Die Lebenserwartung stieg rascher als erwartet. Die Zinsen sanken tiefer als je denkbar. Droht vielen Versicherungsunternehmen durch Fehleinschätzung das Ende?
Die besten Ökonomie-Experten dieser Problematik sind ratlos? Hoffentlich erwarten Sie nicht, dass die überlieferten Schematabellen der Juristen-Zunft für die Berechnung von Leibrenten es besser könnten. Es muss für jeden Einzelfall ein Prognose-Konzept gebildet werden. Wie aber können Sie das selber relativ zuverlässig bewerkstelligen?
Es müssen je nach Interessenlage Lösungen gesucht werden, die das Problem der ungewissen Zukunft minimieren. Der Leibrentenvertrag ist nur dann ein guter, wenn er nicht nur formal stimmt, sondern auch alle Beteiligten wirtschaftlich ausgewogen bedient.
Die universitäre statistik-orientierte Ökonomen-Ausbildung ist dafür gemacht, hierfür Lösungen und Kompromisse zu konzipieren. Erwarten Sie dies auch von der Juristenausbildung? Immerhin, das Studium von Wirtschaftsjuristen wäre ebenfalls recht stimmig.
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