Im typischen Fall handelt es sich um Wohnimmobilien mit über 10 Jahren bisheriger Eigentumsdauer und ohne Gewerbestatus für das Objekt und ohne Aspekte der Mehrwertsteuer.
Bei nur für Wohnzwecke genutztem Eigentum genügt auch eine mindestens 2-jährige eigene Nutzung, um die steuerliche Seite der eventuellen Veräußerungsgewinne weitgehend zu entschärften.
Damit ist bereits ziemlich viel an steuerlichen Besonderheiten erwähnt und normalerweise ausgeklammert. Für den Normalfall gilt des Weiteren:
122.3
Der Empfänger erhält immer eine Mischung aus fiktiver Kaufpreistilgung zuzüglich fiktiver Rendite.
Die steuerliche Logik würde bedeuten, dass der Kaufpreisanteil beim Empfänger steuerfrei bleibt (Tilgungsanteil), der übersteigende Betrag zu versteuern ist (Zinsanteil). Die steuerliche Behandlung beim Empfänger und beim Zahlungspflichtigen würde rein hypothetisch "analog entgegengesetzt" ausfallen müssen mit identischen Beträgen pro Jahr.
Was halbwegs einfach klingt, ist es nicht. Denn Jahr für Jahr sinkt der Zinsanteil, steigt der Tilgungsanteil. Das weiteren haben weder der Bundesnachrichtendienst noch NSA es bisher geschafft, dem Schicksal in die Datenbank hinein zu spionieren. Auch der Staat weiß also nicht, wann exakt die Gesetze der Biologie auch bei Ihnen als Verkäufer erbarmungslos zuschlagen werden. Um eine scheinbar klare Linie für das real absolut Unklärbare zu schaffen, verwenden nicht nur Juristen, sondern auch Finanzbehörden Rechenformeln.
Wieso die staatlichen Rechenformeln für derartiges nie zuverlässig stimmen können, wird an anderer Stelle dieser Texte klarer formuliert: Es ist eine Fiktion in Ermangelung einer ermittelbaren Wahrheit.
Der Anschein der "Zuverlässigkeit der Mathematik" täuscht eine Zuverlässigkeit vor, die eine logische Unmöglichkeit darstellt. Die Ergebnisse stimmen für Verträge oberhalb von etwa 5 Jahren oft nicht einmal näherungsweise, weil Zinssätze und Lebenserwartungen nicht geeignet vorab bestimmbar sind.
Das Problem ist, dass die Finanzbehörden ihre Regeln zur Pflicht machen. Also muss optimiert werden, was die Alterserwartung anbetrifft, wie der Kaufpreis festgelegt und begründet wird, wie Zinssätze begründet werden.
Diese Optimierung ist nur fallbezogen ausführbar. Das Konzept hierfür ist ökonomische Planungssache. Zum Schluss sollte aber immer ein Steuerberater das Vorgesehen sichten und erforderlichenfalls geeignet verfeinern.