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   v. 13. April 2024
Mein Weg zum Studienplatz Medizin
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Wieso gibt es Umwege zum Medizinstudium?

1.1
Das Wunschstudium Medizin kann gewöhnlich erfolgreich über eine der verschiedenen alternativen Lösungen erreicht werden.

Einschränkung: Niemand kann garantieren, dass es immer auch erfolgreiche Umwege gibt im System. Diese gibt es aber nun seit über 30 Jahren ohne Unterbrechung. Denn kein Vernünftiger kann die Nützlichkeit solcher Umwege bestreiten. Mit Fortdauer ist unbedingt zu rechnen.

1.2
Die hier verfolgte Ansätze haben als Schwerpunkt das Studium an bundesdeutschen inländischen Universitäten.

Mehr hierüber:
http://aha7.com/pde/kwunume-de.htm
https://uno7.org/kwu-amenu-de.htm

Sehr intensiv wird anderweitig mit dem Medizinstudium an ausländischen Universitäten für deutsche Abiturienten geworben. Die Anbieter informieren ausführlich. Es besteht also wenig Informationsbedarf zur Vorgehensweise. Die Vor- und Nachteile werden in der jetzigen Fassung dieser Seiten noch nicht näher behandet. Vielleicht wird es bald nachgetragen. Nach dem Erwerb dieses Textes können Sie 12 Monate kostenlosen Aktualisierungsdienst anfordern.

1.3
Ist eine Abitur-Spitzennote ein ausreichendes Kriterium für einen guten Medizinstudenten?

Alle von hier befragten Mediziner haben es immer bestätigt: Beim Medizin-Studium sind die Studenten ebenso gut, die über Nebenwege ans Ziel gelangten. Nicht besser, nicht schlechter. Einfach gleichwertig. Dies würde bedeuten, dass das jetzige Selektionssystem für Medizin-Studienplätze in Deutschland fundamental fehlerhaft ist.

Das jetzige System ist allerdings mit einflussreichen Lobbies verkoppelt. Vielleicht könnte man am ehesten durch eine Verfassungsbeschwerde mit aktualisierten neuen Sach- und Rechtsgrundlagen die Beendigung des schlechten Systems bewirken. Dafür aber fehlt es für jeden Einzelfall an der Dauerhaftigkeit der Interessenlage: Bis das Gericht entscheiden würde, wäre der Entscheid für den Betroffenden wirkungslos. Auch liegt jeder Fall anders. Aber jeder kann nur für sein Einzelproblem Beschwerde einreichen (Stichwort "Aktivlegitimation")

1.4
Deutschland bildet weniger Ärzte aus als es brauchen wird.

Juristen-Studienplätze sind billig. Also bugsiert der Staat über die integrierten Steuerungselemente des Systems gerne Abiturienten ins Jura-Fach. Also werden mehr Juristen ausgebildet als das Land braucht. Die Anwälte schaffen sich Arbeit - die Gesellschaft wird unso streitwilliger, je mehr Anwälte sie hat: Eine "angebotsinduzierte Nachfrage").

Mediziner-Studienplätze sind teuer. Also lässt Deutschland die zukünftig fehlenden Mediziner von ausländischen Universitäten und von den Eltern finanzieren und "importiert" diese sodann. Die Nachfrage nach in Deutschland ausgebildeten Medziniern ist nicht voll gedeckt. Das "nachfrage-induzierte Angebot" wird durch den Staat künstlich verknappt.

1.5
Überraschende Parallelen: "GEZ" / "ZVS" - des deutschen Bürgers meistgeliebte Institutionen.

Die frühere "GEZ" wurde um 2012 umbenannt in beitragsservice.de: Die griffige Kurzbezeichnung "GEZ" war endgültig dank Internet für viele Betroffene zum kollektiven Hassbegriff geworden. Also wird seither marketingtechnisch in das Unterbewusstsein hinein "positiviert": "Beitrag und Service" ist ja etwas Schönes - oder?

Die frühere "ZVS" wurde um 2009 umbenannt in hochschulstart.de: Die griffige Kurzbezeichnung war dank Internet für viele Betroffene zum kollektiven Hassbegriff geworden. Also wird seither marketingtechnisch in das Unterbewusstsein hinein "positiviert": "Hochschul und Start" ist ja etwas Schönes - oder?

Nun "Stiftung für Hochschulzulassung" (SfH), 1972...1976 bis etwa 2009 "ZVS" = "Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen".
Nun "... Beitragsservice...", 1976 bis 2012 "GEZ" = "Gebühreneinzugszentrale".

In beiden Fällen gibt es seither keine griffige Abkürzung mehr in nur 3 Großbuchstaben. Beide sind nicht mehr "Zentralen" für Behördenstil, sondern sind seither im Namen zu edle Diensten für das Wohl aller mutiert. "Schöne neue Welt", wie lieben wir Bürger euern "Neusprech" des edlen guten Staates.

Nichts Neues insoweit... 1918 bis 1969 "Arbeitsamt", 1969 bis 2004 "Bundesanstalt für Arbeit", seit 2004 "Bundesagentur für Arbeit". Vorschläge:
"ZVS" (Mediziner-Reglementierung) zu BFS = "Bildungszugangs- Förder- Service".
"GEZ" (Fernsehsteuer-Reglementierung) zu BGH = "Bildungsauftrags- Gaben- Hort".
"BfA" (Arbeitslosigkeits-Reglementierung) zu LVB = "Lebensverwirklichungs- Berater".

Weitere Gemeinsamkeit der einistigen "ZVS" / "GEZ": Beide Stellen stehen für bundesweiten Einheitsmarsch der Zentralisierung der Bundesländer für Aufgaben, die an sich mit gutem Grund gewollt dezentral den Bundesländern vorbehalten sind. Also nach dem Willen des Verfassungsrechts sollte gerade dies nicht vereinheitlicht werden.

Gemeinsam ferner: Als rechtliches Konstrukt wurde die Form der Staatsverträge gewählt.

Weitere Gemeinsamkeit: Extremste Bürokratisierung der Verfahren durch alle erdenklichen Gerechtigkeitsregeln. Beiden gemeinsam ist sodann: Wo diese Gerechtigkeitsregeln nicht greifen, entsteht eklatantes Unrecht - jedenfalls nach Kriterien des gesunden Menschenverstands und einer nicht-deformierten Ethik.

Weitere Gemeinsamkeit: Vollbeschäftigung für die Justiz als Notwehr-Reaktion gegen die eingebauten Ungerechtigkeiten.
Beim "Boom" der Studienplatzklagen um 2008...2013 gab es jährlich grob gerechnet bundesweit 4000 Studienplatzklagen zum Erstsemester. Beim Boom der Zwangsanmeldungen um 2014 gab es seither bundesweit rund 4000 Klagen (pro Jahr?) gegen die Rundfunkabgabe. Für beide Fallgruppen entstanden einige Millionen Euro Schaden allein durch die Kosten der Justizverfahren.

Wer kann dies alles für gut halten? Diese Seiten wollen Ihnen die inländische Alternative erleichtern, wenn der Direktzugang zum medizinischen Studienplatz am NC scheitert. Zusagen kann man nichts. Aber bis zu einer Abiturnote "oberes Drittel des Klassendurchschnittes" wird es vielleicht recht zuverlässig gelingen. "Vielleicht", um nicht zu viel zu versprechen. Denn die vorgeschlagenen Lösungen erfordern manchmal ziemlich viel Durchhaltewillen.

Mehr hierüber:
http://aha7.com/pde/kwunume-de.htm
https://uno7.org/kwu-amenu-de.htm


2.
Wo liegt das Problem?

2.1
Deutschlands Medizinstudium-Selektion ist zur Absurdität entartet:

Für an sich anerkanntermaßen nötige zusätzliche Studienplätze wollen die Politiker nicht Geld bereitstellen. Für ziemlich jedes beliebige Anliegen mit starker Lobby verschwendet das System Milliarden-Beträge. Für den wirklich nützlichen Existenz-Bedarf der Gesellschaft aber wird in vielfacher Hinsicht das Nötige blockiert.

Der Hauptstadtflughafen BER kostet wohl jährlich mehr Schaden als die jährlichen Kosten für sämtliche Medizin-Studienplätze der Republik. Der Bürger fragt sich resignierend: "Ist Politik ein Unkrat-Vernichtungsmittel gegen das Wachsen von Vernunft?"

Sodann erfolgt freigebig Praktizier-Erlaubnis für Ärzte aus dem Ausland - mit anderen Studien-Erfahrungen und oft ohne aureichende Sprachkenntnisse. Ein Arzt, der nicht sprachlich subtil mit den Patienten kommunizieren kann - prächtig. Entsteht so nicht ein Vielfaches an mittelbaren Kosten im Gesundheitswesen?

2.2
Die jetzige Selektion von Abi-Einsern 1.0 ... 1.4 für das Medizin-Studium ist zu einseitig.

Durch die Abiturienten-Vermehrung ist ein statistisch belegbarer Schwachsinn eingetreten: Abiturienten mit an sich guten Noten konnten früher das Medizinstudium wählen, sofern hierfür optimal motiviert und deshalb ohne höheres Versagerrisiko. Diese Tür ist seit über etwa 2000 zu. Wartezeiten von nun 6++ Jahren sind "psychischer Mord" an den Mit-Besten der nächsten Generation.

Solche Wartezeiten sind zugleich ökonomischer Wahnwitz. Denn es werden rund 6 Jahre Berufsausübung unterbunden bei gleichbleibenden Ausbildungskosten. Handelt es sich hier um illegale Veruntreuung der Ausbildungs-Investionen aus Steuerzahler-Geld? & Jahre = nahezu 20 % der Ausbildungs-Investion wird durch staatliches Handeln zerstört. Dürfen Politiker derartiges ohne strafrechtliche Verantwortung?

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3.
Optimale Vorgehensweise?

3.1
Welche Strategien kommen in Betracht?
Die erste Aufgabe ist, geeignete Strategien zu klären. Dies ist für jeden Studienbewerber anders gelagert. Es ist sehr abhängig von den Eckdaten des jeweiligen Einzelfalles, nicht nur von der Abiturnote.

"Strategie"? ... ein geeigneter Plan 1, auxiliär Pläne 2, 3,...

3.2
Strategie 1: Quereinstieg: Unverändert möglich, recht sicher, aber fordernd:

Der QUEREINSTIEG erfolgt über ein anderes Studienfach - meist naturwissenschaftich:
Häufige Umwegfächer: Physik, Chemie, Biologie,....
Häufigste Zielfächer des Wunschstudiums mit NC (Numerus Clausus, nicht "Nummerus") sind Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, (mit Hochschul-NC:) Psychologie und Pharmazie

Das Prinzip dieses Quereinstieges lautet, in anderen Fächern Übungsscheine zu erwerben: Biologie, Chemie, Physik, Terminologie, Anatomie, Medizinische Psychologie, Physiologie, Biochemie, HIstologie und andere - je nach Zielfach (ZM. HM,...)und nach Möglichkeiten im Umwegstudium.Zu erreichen ist im ersten Schritt die Bescheinigung der Äquivalenz (Gleichwertigkeit, Äquivalenzbescheinigung). Im zweiten Schritt ist eine Anerkennung durch das Prüfungsamt nötig (Landesprüfungsamt). Auf diese Weise kann eine Bewerbung bereits in ein höheres Fachsemester des eigentlichen Wunschstudiums erfolgen - unmittelbar bei den Universitäten. Denn das zentralisierte Bewerbungsverfahren von


3.3
Strategie 2: Studienplatzklage zum Erstsemester

Am intensivsten wird für Medizinfächer geklagt, die über hochschulstart.de zu beantragen sind, ferner für Psychologie. - Die Arbeitshilfen dieser Website gehen auf das Klageverfahren nicht intensiv ein. Denn die auf solche Klagen spezialisierten Anwaltskanzleien und Anwälte liefern hierzu im Internet insgesamt eine überreichliche Informationsbreite (Hochschulrecht). Jeder hierzu fachkundige Anwalt ist ein nützlicher Gesprächspartner für Ihre Vorklärung beim eventuellen Einklagen. Auf dieser Website erfolgen deshalb nur hilfreiche ergänzende Schlüsselhinweise.

Am bekanntesten ist die Studienplatzklage zum Erstsemester, insbesondere zum ersten Fachsemer der Humanmedizin und der Zahnmedizin. - Zu diesen Klageformen wird oft erörtert:
Kostenhöhe, nur recht begrenzte Erfolgs- Wahrscheinlichkeit, Gerechtigkeits- Problematik.

Hat eine solche Studienplatzklage aber Erfolg, so ist es ein rascher Zugang zum Studienplatz - meist wohl völlig unabhängig von der Abitur-Gesamtnote. Siegt die Hochschule allerdings in der nächsten Instanz, so endet es zwangsweise mit Abbruch des Studiums und zwangsläufig mit Ausbruch von Tränen.

3.4
Aktueller Stand 2017: Anzahl der Studienplatzklagen zum Erstsemester

Von einer gewöhnlich gut informierten Stelle wurde intern mitgeteilt:

"Die höchste Zahl für Medizin 1. Semester im WS 16/17 lag bei 300, für Zahnmedizin bei 70, jeweils an einer Hochschule, wo die frühen Fristen nicht gelten, die Aussichten sehr gut sind und daher eigentlich dort jeder klagt.
Im 2. Semester Medizin (SS 2016) lag die höchste Zahl bei 40, in der Zahnmedizin 2. Semester bei 7."

Dies würde bedeuten: Die Menge und damit die Bedeutung der Studienplatzklage zum Erstsemester ist in den letzten etwa 5 Jahren auf vielleicht 40 % zurückgegangen. Hierfür bestehen


3.5
Strategie 3: Einklagen / höheres Fachsemester

Bei bereits erbrachten Studienleistungen über Quereinstieg kann eine Klage in ein höheres Fachsemester in Betracht kommen (ferner auch bei Studienplatzwechsel und Studienplatztausch). Sie ist nicht zu verwechseln mit der Klage zum Erstsemester... Nämlich: Geringere Kosten möglich; hohe Erfolgsquote ("nahezu 100%", wird zuweilen - ungeprüft - berichtet).

Dieser Erfolg ist legitim. Denn der Bewerber hat bereits erste Studienleistungen in einem anderen Fach (oder im Ausland) erfolgreich erbracht. Durch diesen Eignungsbeleg und Willensbeleg verliert eine eventuell "unglückliche" Abiturnote an Gewicht.

Allerdings liegt die Nachfrage wohl deutlich oberhalb


3.6
Strategie 4: Alternative Möglichkeiten

Zusätzlich sind Alternativen wahrzunehmen:
Beispiel Losverfahren (Aussichten aber minimal bis inexistent).
Beispiel Auswahlverfahren: Aussichten fallabhängig; wichtig ist exakt optimierte Bewerbung - Ortspräferenz u.a.m. - zwischen den Universitäten im gesamten Bundesgebiet.
Hochschulen / Medizinfächer:
Aachen, Berlin / Charité, Bochum, Bonn, Dresden, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Erlangen / Nürnberg, Frankfurt, Freiburg, Gießen, Göttingen, Greifswald, Halle / Wittenberg, Hamburg, Hannover / MedH, Heidelberg / Mannheim, Jena, Kiel, Köln, Leipzig, Lübeck, Magdeburg, Mainz, Marburg, München, Münster, Regensburg, Rostock, Saarland U / Campus Homburg, Tübingen, Ulm, Würzburg.

3.7
Strategie 5: Studieren im Ausland

Ein Abiturient in Deutschlang mit dafür geeignete Voraussetzungen kann durchaus sinnvoll den Schwerpunkt beim bundesweiten Quereinstieg ansetzen (als Bewerber bei staatlichen deutschen Universitäten).

Vor- und Nachteile des Auslandsstudiums werden überschaubar, sobald der Studienplatz-Bewerber (und seine ihn finanzierenden Eltern) die Details und die direkten und die mittelbaren Kosten prüfen. Zu prüfen ist auch die Problematik der Rückkehr für spätere Studienabschnitte (oder die der Anerkennung


3.8
Strategie 6: Praktika und ähnliche fachnahe Nachweise

Je mehr der Bewerber fachspezifische Praktika, Ausbildungen und Nachweise mit Beziehung zu seinem Wunschstudium vorweisen kann, desto mehr verliert die Abitur-Gesamtnote an Gewicht. - Beispiele: Praktika bei medizinischen Diensten, medizinische Ausbildungen, medizinnahe Aktivitäten.

Dies erleichtert den Einstieg in das Wunschstudium in allen Fällen, in denen Ermessensentscheide stattfinden. Wer die gesamte nutzbare Zeit seit dem Abitur für medizinnahe Aktivitäten einsetzte und alle benoteten Leistungen problemfrei meisterte, der trifft dann natürlich auf die volle Bereitschaft: "Den / die wollen wir!"

Solche Ermessensentscheide stehen beispielsweise an, wenn im Rahmen des Quereinstiegs ein Eintritt in ein höheres Fachsemeste - also ab Semester 2 - beantragt wird. Sofern dies


3.9
Strategie 7: Medizinertest / TMS

Bevor die Teilnahme am TMS Medizinertest gewählrt wird, ist zu klären, ob selbst im Fall der Bestnote des Testes die Aussicht auf einen Studienplatz erreicht werden kann. Zu sichten sind die spezifischen Konditionen derjenigen wenigen Universitäten, die den Test überhaupt


4.
Welche Aussichten bei Studienplatzklagen?

4.1
Eine computerbasierte vergleichende statistische Grob-Analyse der Aussichten ist hier erfolgt.

Dies ist in voll abdeckender Form nicht möglich, weil ausreichend vollständige Daten nicht verfügbar sind. Es wird deshalb versucht, aus den verfügbaren Daten nach Anhaltspunkten hochzurechnen. Wer diese Schätzung als besserer Kenner berichtigen kann, wird gebeten, seine Information an die E-Mail-Adresse am Textende zu übersenden.

Für Humanmedizin (ähnlich: Zahnmedizin) verklagen zu jedem Semester...

... wohl rund (SEHR gerundet) 1500 Bewerber die Universitäten zum Erstsemester. Die meisten verklagen mehrere Universitäten, und zwar in variierender Auswahl. Bei den einzelnen Universitäten mit vermutbarem Erfolgspotential klagen wohl rund (SEHR gerundet) je 600 bis 800 Bewerber. Die Überschneidungen sind wie folgt zu schätzen: Von den Klägern bei Universität A sind etwa 70 % zugleich Kläger bei Universität B.

4.2
Die Klagen werden bei dem für die jeweilige Unversität zuständigen Gericht gewöhnlich in zusammenfassender Form bearbeitet

und mit einer einheitlichen Hauptbegründung behandelt. Alle Kläger sind damit meist weitgehend oder vollständig gleichgestellt. Ausgesondert wird nur möglicherweise vorab ein meist minimaler Anteil von Klagen, bei denen es vielleicht an Klagevoraussetzungen mangelte. Umgekehrt kommt für Ausnahmefälle eine bevorzugten Behandlung in Betracht (wohl seltene Sonderfällte, beispielsweise wegen besonderer Verhältnisse beim Antragsteller), - Es besteht hier keine ausreichende Datengrundlage, wie oft und inwieweit und wie bereitwillig die Gerichte möglicherweise von einer einheitlichen Entscheidung für alle absehen. Bisherige Meinungsbildung ist: Die einheitliche Behandlung aller Kläger ist wohl vorherrschend.

Demnach: Vermutlich zählt zu den wichtigsten Differenzierungen der Klägeranwälte die Frage der Optimierung der Auswahl der Universitäten und das Beachten der mandanten-bezogenen Optimierung der Wahrscheinlichkeit von Nutzen pro Kostenanfall.


5.
Strategie: Wer entscheidet? Wer berät?

5.1
Ist Mitwirkung seitens der Eltern vorteilhaft?

Meistens haben die Eltern von Bewerbern für Medizinfächer selber ein abgeschlossenes Hochschulstudium - sehr oft in einem Medizinfach, ferner viele Jahre mit beruflicher Erfahrung. Bei routinierten Helfern für den Zugang zum Wunschstudium sind meist Personen mit Hochschulabschluss tätig - meist auch mit vielen Jahren beruflicher Erfahrung.

In einem Strategietelefonat mit den Eltern geht es auf Grundlage der wechselseitigen Erfahrung binnen Minuten effizient zur Sache. Auch sind die Eltern meistens die Zahlmeister. Der unmittelbare Ersteindruck erleichtert es, dem Abiturienten / Studenten grünes Licht zu geben.

5.2
Wann ist es zu spät für alternative Lösungen?

Nützliche Alternativen bestehen kaum noch, sofern bereits 8 oder mehr Wartesemester angesammelt wurden. Nach sehr viel Wartezeit, nach vielen Wartejahren ist es für sonstige Lösungen oft zu spät. Dann ist es fast immer optimal, die Restzeit auszusitzen.

Sofern Sie mit Quereinstieg bereits fast am Ziel sind (die meisten nötigen Studienergebnisse bereits erreicht), so ist dies ebenfalls ohne Bedarf der Sichtung von Alternativen. Dann verbleiben in erster Linie Detailfragen. Diese klären Sie dann zweckmäßig durch das gezielte Ansprechen der jeweils zuständigen Stellen. Dies bringt die größte Aussicht auf Erfolg.


6.
Studienplatzklage / Kosten.

6.1
Die Kosten einer Studienplatzklage durch die Rechtsschutzversicherung abdecken?

Bei einer Studienplatzklage können sich aufsummieren:

Gebühren, Honorar (Anwaltshonorar), Kosten / Verfahrenskosten / Gerichtskosten, Kosten auch für den oft bestellten gegnerischen Anwalt - Verteidigung seitens der Universität - , Gebühren für einen Korrespondenzanwalt.
Geht der Anwalt im Fall der voraussichtlichen Ablehnung möglicherweise in die Berufung, so sind auch die Kosten aus dem Berufungsverfahren bereits zu bedenken.

Bei Erteilung des Mandates

und bei Ausfertigung der Vollmacht zum Mandat (Anwaltsvollmacht) sollte zugleich eine Absprache erfolgen zum geplanten Streitumfang, zur Anzahl und Auswahl der zu verklagenden Universitäten und zur Begrenzung der Kostenrisiken. Nicht alles ist voraussehbar. Aber ein Anwalt mit Erfahrung zu Studienplatzklagen kann es recht zuverlässig schätzen. Der Schlüssel zum Gebührenanfall ist, wie viele und welche Universitäten man verklagen wird.

Zu beachten ist des weiteren, welche Kosten der Anwalt Ihnen eventuell für Vorklärungen in Rechnung stellen könnte.

Wichtig hierbei ist, dass ein Anwalt einen besonderen gesetzlichen Anspruch auf Gebühren hat und für die Geltendmachung, die Vollstreckbarkeit und das Inkasso eine bevorzugte Stellung genießt. Es muss also bei Anfragen immer ausdrücklich klargestellt werden, ob es sich noch um ein kostenfreies Einführungsgespräch handeln soll. Beispielsweise kann im Verlauf eines Telefonates durchaus einvernehmlich ausgeweitet werden auf anwaltliche Beratung. Dies kann durchaus dem Wunsch des Anfragenden entsprechen. Nur eben sollte insoweit immer für ausdrückliche Klarheit gesorgt werden.


7.
Versicherung / Rechtsschutz?

7.1
Die Kosten einer Studienplatzklage durch die Rechtsschutzversicherung abdecken?

Ihr Rechtsanwalt / Ihre Rechtsanwältin klärt gewöhnlich auch die Möglichkeit des Eintritts eines Rechtsschutzes (Rechtsschutzversicherung, Kostenschutz) für die Kosten von Anwalt und Gericht (gesetzliche Anwaltsgebühren, Verwaltungsgericht). Ohne Rechtsschutzversicherer wird es teuer für den Kläger - für die Klägerin.

Welche Risiken die Versicherung genau einschließt,

ist den ARB zu entnehmen, die der Versicherungspolice beiliegen. Eine anwaltliche Deckungsanfrage kann diese Kernfrage sodann für den konkreten Fall zuverlässiger klären. Der Versicherer prüft in diesem Fall auch, ob die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Dies ist bei Studienplatzklagen (Kapazitätsklagen) relativ komplex gelagert.

Erstes Problem: Für eine vernünftige Erfolgsaussicht genügt nicht 1 Kapazitätsklage. Es müssen mehrere Universitäten zugleich verklagt werden. Hierauf spezialisierte Anwälte wissen allerdings, welche Universitäten am ehesten eine Aussicht auf Erfolg bieten - also Aussichten auf ungenutzte Studienplatz-Kapazitäten (Kapazitäts-Klage).

Aber zweites Problem: Der juristische Sieg ist nicht identisch mit dem Erreichen des Zieles des Klägers... Wenn beispielsweise 1000 Kläger "gewonnen" haben für 10 Studienplätze an 1 der verklagten Unis, so entscheidet ein anschließendes Verteilungsverfahren über die 10 Studienplatz-Gewinner an dieser Uni unter den 1000 Prozess-Gewinnern. Beispielsweise kann der endgültige Entscheid im Weg der Verlosung eintreten.
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Wahrheit? Wechselt alle paar Tage / Stunden. Wiederkommen!
Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Hört man damit auf, treibt man zurück. (Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v.Chr.)

"Wenn man Justiz und Politik zusammenschüttet, ist Gerechtigkeit im Eimer." (Pedro)

"Schluss mit der Diskriminierung von Analphabeten. Schriftliche Prüfungen der Schulen sind ein eklatanter Verstoß gegen die Mentschenrechts-Konvention." (Pedro)

Der Schulrat erscheint in der achten Klasse im Deutschunterricht. Er ruft den Max auf. "Was kannst du denn vom 'Zerbrochenen Krug' erzählen?" $_y1 Max hat ein gutes Gewissen: "Ich war es bestimmt nicht, Herr Schulrat." $_y1 Der wendet sich empört an den Lehrer: "Haben Sie das gehört? Was sagen Sie dazu?" $_y1 Der Lehrer schwankt: "Ein Lausbub ist er eigentlich schon, der Max, aber lügen tut er nie. Wenn er sagt, er war es nicht, dann war er es nicht." $_y1 Der Schulrat eilt zum Rektor. Dem ist die Geschichte sehr peinlich. "Herr Schulrat, ich möchte wirklich nicht, dass deswegen etwas an unserer Schule hängen bleibt. Was kann der Krug wohl gekostet haben? Wenn ich Ihnen 10 Euro gebe, ist der Fall dann erledigt?" $_y1 Der Schulrat fährt entrüstet zurück ins Kultusministerium, lässt sich beim Staatssekretär melden und trägt ihm den Fall vor. $_y1 Der schüttelt den Kopf und meint: "Also, wenn Sie mich fragen, würde ich sagen, dass es der Rektor war. So ohne Grund hätte der bestimmt nicht so schnell gezahlt."

Zwei Studenten unterhalten sich: "Wie spät ist es?" "Mittwoch" "Keine Details, Sommer- oder Wintersemester?"

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Über die E-Books:
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Entstanden: 2017...2024 ++.
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8.
Welche Aussichten bei Studienplatzklagen?

8.1
Eine computerbasierte vergleichende statistische Grob-Analyse der Aussichten ist hier erfolgt.

Dies ist in voll abdeckender Form nicht möglich, weil ausreichend vollständige Daten nicht verfügbar sind. Es wird deshalb versucht, aus den verfügbaren Daten nach Anhaltspunkten hochzurechnen. Wer diese Schätzung als besserer Kenner berichtigen kann, wird gebeten, seine Information an die E-Mail-Adresse am Textende zu übersenden.

Für Humanmedizin (ähnlich: Zahnmedizin) verklagen zu jedem Semester...

... wohl rund (SEHR gerundet) 1500 Bewerber die Universitäten zum Erstsemester. Die meisten verklagen mehrere Universitäten, und zwar in variierender Auswahl. Bei den einzelnen Universitäten mit vermutbarem Erfolgspotential klagen wohl rund (SEHR gerundet) je 600 bis 800 Bewerber. Die Überschneidungen sind wie folgt zu schätzen: Von den Klägern bei Universität A sind etwa 70 % zugleich Kläger bei Universität B.

8.2
Die Klagen werden bei dem für die jeweilige Unversität zuständigen Gericht gewöhnlich in zusammenfassender Form bearbeitet

und mit einer einheitlichen Hauptbegründung behandelt. Alle Kläger sind damit meist weitgehend oder vollständig gleichgestellt. Ausgesondert wird nur möglicherweise vorab ein meist minimaler Anteil von Klagen, bei denen es vielleicht an Klagevoraussetzungen mangelte. Umgekehrt kommt für Ausnahmefälle eine bevorzugten Behandlung in Betracht (wohl seltene Sonderfällte, beispielsweise wegen besonderer Verhältnisse beim Antragsteller), - Es besteht hier keine ausreichende Datengrundlage, wie oft und inwieweit und wie bereitwillig die Gerichte möglicherweise von einer einheitlichen Entscheidung für alle absehen. Bisherige Meinungsbildung ist: Die einheitliche Behandlung aller Kläger ist wohl vorherrschend.

Demnach: Vermutlich zählt zu den wichtigsten Differenzierungen der Klägeranwälte die Frage der Optimierung der Auswahl der Universitäten und das Beachten der mandanten-bezogenen Optimierung der Wahrscheinlichkeit von Nutzen pro Kostenanfall.


9.
Auswandern für den Arztberuf?

9.1
Nichts ist schlimmer als 5 Jahre lang gar nichts zu studieren.

Wer als Bewerber keine psychische Halberkrankung an sich selbst durchexperimentieren will, der sollte sich etwas einfallen lassen statt 5 Jahre Wartesemester abzusitzen.

Die Suchhilfen-Seiten dieses Seiten haben das Ziel, allen beim Lösen der Probleme ein wenig weiter zu helfen - mal weniger, mal mehr. Teils im Inland, teils im Ausland.

Suchen Sie Alternativen. Wenn Sie irgendeinen für Sie passenden Weg finden, machen Sie es. Mancher Student empfindet es als eine Lösung und vielleicht sogar eine Art Erlösung, so dem von ihm vielleicht übersteigert als "Ter_ror" empfundenen System der Wartesemester-Republik" zu entrinnen.

Es gibt zwar gewichtigte Gründe, sich an ein Land zu ketten auch, wenn dessen Abgabenlast nach Hochrechnungen in einem Vierteljahrhundert bei rund 80 % liegen dürfte (bei Einrechnung der Mehrwertsteuer zur Zeit rund 70%).
Es gibt aber auch gewichtige Gründe, auf Teilnahme an 80 % Umverteilung des persönlichen Arbeitseinkommens zu verzichten.


10.
Textideen für fundamentale Rechte

10.1
Diese Textseite liefert Textideen, die betroffene Studenten verwenden können.

Wahren Sie Ihre Rechte - mit den Waffen unserer Zeit. Wir sind nicht mehr im Jahr 1848. Demonstrieren hat nur geringe Effizienz in diesen Jahren. Dies gilt ganz sicher für Studienplatz-Probleme der Medizin. Ein Minderheitenproblem mit divergierender Interessenlage ist untauglich für traditionelle studentische Protestverfahren.

Die Textideen beschränken sich auf Verfahrensweisen, die jedem Bürger zugänglich sind, von ihm in Bedeutung und Tragweise nachvollziehbar sind, nicht im eigentlichen Sinn juristisch sind. Aufgaben, die Anwälten vorbehalten bleiben sollten, sind ausgeklammert.

Der Ausdruck "Textidee" - und nicht "Mustertext" bringt zum Ausdruck, dass es nur als Anregung zu interpretieren ist. Der Anwender kann klar überschauen, was er damit tut. Er kann es für seinen Fall umsetzen.


11.
Textideen / hier sind sie

11.1
Übersicht der Textideen:
Die folgenden Textideen wurden etwa 2012 in ihrer Erstversion eingefügt. Eine Fortschreibung oder Verbesserung ist gegenwärtig nicht vorgesehen. Es genügt so noch nicht. Sehr viel mehr wäre hierzu nötig. Es fehlt aber an einer finanziellen Grundlage für die Bearbeitung.

11.2
(1) Textidee: Verfassungsbeschwerde auf Zulassung bei Universitäten,

soweit Auswahlkriterien auf dem UNGEWICHTETEN Notendurchschnitt basieren. Im Hinblick auf den Grundsatz der bundesweiten Gleichbehandlung müssten Notendurchschnitte auf jeden Fall je nach Bundesland umgewichtet werden. Denn mindestens insoweit liegen statistische Mittelwerte vor. Mehr Chancengleichheit ist mindestens insoweit also schwerlich verweigerbar.

Sinnvoll ist dieser Antrag vorwiegend für Bewerber mit Abitur-Notendurchschnitt bis 2.5. Denn nur diese Bewerber haben


11.3
(2) Textidee: Beschwerde - deutsch- und englischsprachig - wegen Vorwurf der vermuteten Verletzung der Menschenrechtskonvention (Kontext: Studienplatzklage).

Dies kommt in Betracht für alle, die nicht genug Geld verfügbar hatten für das Einklagen eines Studienplatzes.
Der statistische Mittelwert der Kosten pro Erfolg bei Studienplatzklagen beträgt schätzungsweise 65 000 Euro.

Denn: Mittlere Gesamt-Klagekosten beim gleichzeitigen Verklagen vieler Universitäten: 13 000 Euro.
Mittlere Erfolgswahrscheinlichkeit mit nachhaltigem Ergebnis beim gleichzeitigen Verklagen vieler Universitäten: Wohl etwa 20 %. Also liegen die mittleren Kosten pro Erfolg beim etwa 5-fachen von etwa 13 000 Euro, also bei etwa 65 000 Euro pro Erfolg.
(Nur der endgültige Erfolg gilt. Gewinnt das Gericht beispielsweise in der Revision, so muss der Student nach 1 Semester Medizinstudium wieder abbrechten - und diese Vorgänge sind von den anfänglichen Erfolgsquoten abzuziehen.)

Diesen rechnerischen fiktiven Risiko-Einsatz von 65 000 Euro will nicht jeder wagen. Diejenigen, die es rein finanziell bedingt auch gar nicht können, unterliegen nach hier bestehender Meinung einer "sozialen Diskriminierung" in Verletzung der Menschenrechtskonvention. Diese - und nur diese - hätten demnach einen Anspruch, auch ohne Klageverfahren mit Klägern gleichgestellt zu werden.


11.4
(3) Textidee: Petitionen an Bundestagsabgeordnete, an Ihre regionalen Bundestagsabgeordneten, an Ministerien, Universitäten,...

... nämlich Anträge, alle Formen einer Zugangsselektion, soweit "einfach nach Abitur- Notendurschschnitt", abzuschaffen, da sehr offenkundig untauglich.

Sind Sie Wähler? Haben Sie das Recht, eine Partei vorzuziehen, die sich engagiert, die Fehler der Studienplatzvergabe zu beseitigen? Haben Sie das Recht, eine Partei abzulehnen, die sich zu diesen teils eindeutigen Mängeln gleichgültig verhält?


11.5
(4) Empfehlung, wie die Mitstreiter der Aktionen miteinander Kontakt herstellen können:

Wie üblich und mit einem einzigen Satz zu sagen: Über Foren, Gruppen, Bookmark-Sites u.a.m..

Das Machtzentrum der politischen Entscheide hat sich in diesen Jahren vom meist abhakenden Parlament ins kritische Internet verlagert. Die Impulse für Wandel haben meist eine Vorgeschichte im Internet, bevor sie Thema der Parteien und Parlamentarier werden.

Und Sie sind als Internet-Nutzer ein Teilnehmer dieses neuen Machtzentrum. Dies ist so neu, dass die Politiker die Verlagerung noch gar nicht bemerkt haben. - Sind Sie Teil des Internets? Machen Sie Gebrauch von dieser neuen Macht, deren Teil Sie sind.

11.6
(5) Textidee: Wenn bei Studienplatzklagen die Universität zuerst verliert, dann gewinnt -

- dann muss der Student das begonnene Studium abbrechen. Dieser Pflcht zum plötzlichen Abbruch kann meist mit effizienten Argumenten widersprochen werden.


11.7
(6) Textidee: TMS Medizinertest

Der TMS Medizinertest findet nur 1x pro Jahr statt. Anmeldeschluss ist gewöhnlich der 15. Januar. Durchführung ist gewöhnlich während der Überlastung der Neu-Abiturienten in der Schlussphase des Abiturs. Ausreichende Hinweise in den Gymnasien auf den frühen Anmeldebedarf erfolgen wohl nur in dem Bundesland, in dem am intensivsten die Ergebnisse des Tests in die NC-Kriterien der universitären Auswahl einfließen.

Alles o.k. und bestens? - Beginnen wir mit der Analyse:

Die Regel der Chancengleichheit gemäß Grundgesetz gilt bundesweit. Das Bundesgebiet ist insoweit ein einheitlicher Raum. Fehlt es an einem Mindestmaß an Gleichwertigkeit der Information der zukünftigen Abiturienten aller Bundesländer, so können die Abiturienten der anderen Bundesländer Verfassungsbeschwerde erwägen. Dies kommt nur in Betracht, sofern der Notendurchschnitt genügt, um mit dem maximal möglichen zusätzlichen TMS-Vorteil bei einzelnen Universitäten die Kriterien der Vorauswahl zu erfüllen.




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Die üblichen Ausreden von Bürokratien und Politikern bei längst untragbar gewordenen Missständen kennen wir zur Genüge:
► "geht leider nicht anders" (= Strategie "Höhere Mächte treiben uns")
► "wir arbeiten hieran" (= Strategie "aufschieben, bis er aufgibt")
► "Verständnis für Ihre Sorgen, ABER ABER ABER..." (Solidarisierungs- und Tränendrüsen-Strategie)
► "habe keinen Einfluss hierauf" (Strategie "sich aus jeder Verantwortung herauswinden")
► ... usw. usw. usw.... etc. etc. etc. ...

Um allen vertretbaren oder auch fadenscheinigen Ausreden den Faden abzuschneiden, gilt:

Ein Vorschlag für verfügbare fachkundige Beratung der Politik für bessere Lösungen zu diesem komplexen Problem ist eingefügt auf der Seite:
aha7.com/pde/kwun-bintro-de.htm

Vermutlich kommt es wie üblich nie zu einer Inanspruchnahme. Welche Bürokratie würde Bemühungen unternehmen, ihre eigene Abschaffung zu beschleunigen? Welche Bürokratie würde den Frevel wagen, die Abschaffung einer anderen Bürokratie zu betreiben?
Der Zweck des Angebotes ist damit auf jeden Fall erfüllt - auch bei keiner einzigen Inanspruchnahme. Es ist die klarstellende Behauptung mit Gewicht versehen, dass keiner der maßgeblichen Akteure an Alternativen ernsthaft interessiert sei.

Denn wer diese nach Hinweis nicht einmal prüfen will, verliert das Recht der Ausreden für die jetzigen NC-Verfahrens- Missstände - quod erat demonstrandum.


12.
Genug Landärzte?

12.1
Es fehlen Landärzte? Schon wieder eine verkehrt gesehene Problematik.

Die Regulierung der ärztlichen Tarife liegt fest in der Hand von großstädtischen Organisationen, Mitgliedern und Behörden. Hier geht es in verdeckter Form um einen gruppeninternen Interessenkonflikt zwischen Großstädtern und Nicht-Großstädtern.

Viele Lebenshaltungskosten und Ausgaben liegen in Großstädten niedriger als in Nicht-Großstädten. Dies hat natürliche Ursachen in der räumlichen Ordnung der Wirtschaft. Auch die ärztliche Versorgung kann in vielen Bereichen von dieser Problematik betroffen sein.

Die Tatsache eines Mangels an Bereitschaft zum Landarzt belegt, dass die gegenwärtige Tarifierung diesen Gesichtspunkten nicht in ausreichender Weise Rechnung trägt.

Man kann dies auf keinen Fall reduzieren auf die irrationale Vorliebe der Studien-Absolventen für Großsstädte. Sofern eine solche Vorliebe feststellbar ist, so ist sie allein durch ihre Existenz als rational belegt. Sofern beispielsweise der Konsumwert des großstädtischen Lebens im statistischen Mittel als höherwertig angesehen werden sollte, so wäre dies ökonomisch als ein nicht ausgewiesenes Zusatzeinkommen in die Erwägungen einzubeziehen; oder umgekehrt wäre es bei Nicht-Großstädtern unter den Ärzten als ein Mindereinkommen zu werten.

Die tatsächlichen Zusammenhänge dürften deutlich komplexer sein. Die vorstehenden Zeilen sollten nur die Richtung der Problemlösung aufweisen.



Wahrheit? Wechselt alle paar Tage / Stunden. Wiederkommen!
Das Schulwesen enttäuscht Sie? - Wie wär's mit einer Formulierung aus den USA: ";Sofern eine ausländische Regierung dies gegenwärtige Erziehungssystem den USA aufgezwungen hätte, würden wir es zutreffend als eine Kriegshandlung betrachten." (The National Commission on Education, USA, 1991.)

"Das Bildungsbremse-Axiom: Ein Schulsystem verschlechtert sich proportional zur Menge der Reformen für seine Verbesserung." (Pedro)

"Überall lernt man nur von dem, den man liebt." (Johann Wolfgang von Goethe, 1749-1832; aus "Gespräche. Mit Johann Peter Eckermann", 12. Mai 1825.)

Gedanken springen wie Flöhe von einem zum anderen, aber sie beißen nicht jeden. (George Bernard Shaw, irischer Dramatiker, 1856-1950)



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Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand. (Arthur Schoppenhauer, dt. Philosoph, 1788-1860)

"Die Jugend liebt heutzutage den Luxus. Sie hat schlechte Manieren, verachtet die Autorität, hat keinen Respekt vor den älteren Leuten und schwatzt, wo sie arbeiten sollte. Die jungen Leute stehen nicht mehr auf, wenn Ältere das Zimmer betreten. Sie widersprechen ihren Eltern, schwadronieren in der Gesellschaft, verschlingen bei Tisch die Süßspeisen, legen die Beine übereinander und tyrannisieren ihre Lehrer." (Sokrates, griechischer Philosoph, *etwa469; bis 399 vChr)

Schule = Bildung? - Thema anno 2015: "Ich bin fast 18 und hab keine Ahnung von Steuern, Miete oder Versicherungen. Aber ich kann 'ne Gedichtsanalyse schreiben. In 4 Sprachen." (Twitter-Benutzerin Nainablabla, 2015-01-10 eingegeben um 3h48)

FAZ-Leserkommentare: "Die Endscheidunk des Kultursminesterioms ist völlich richtich. Korekte Schreipweißen werden völig überbewärtet, es komt doch auff dän Inalt an." - Antwort: "Fölich richtich. Main Näffe hatt lesn durch schraibn gelärnt. Er macht jetz inna vünvten noch fiele vehla. Wia habn in trotzdem ale lip." - Antwort: "Kestern wuste ich noch kar nicht wieh mann abbiduhr schreipd heude hape ich schohn einen." - Antwort: "Tuhn sie sich doch nich aufrechen! Richtiges Toitsch wird föllich übärbewährtet." (Dezember 2016.)



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