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   v. 13. April 2024
VOX7 - Handbuch der Optimalpolitik - für jeden verständliche wissenschaftlich basierte Definition der besten Vernunftpolitik für Bürger, Staat und Wirtschaft
 img: vak_opt_title



Dies ist hier in einer Erstfassung verfügbar.

Bitte kaufen Sie es nur, wenn Sie beabsichtigen, sogleich anschließend per E-Mail die Aktualisierungen abzurufen. Sie erhalten diese als .pdf-Dateien während der nächsten 12 Monate.

Bitte sichten Sie vor einem Kauf einen ausführlichen Auszug von etwa 10 Seiten an der hier nachstehend angegebenen Adresse. Bitte kaufen Sie nur, wenn Sie danach überzeugt sind, dass Sie es bereits jetzt haben möchten.


Das Problem:
Machen Politiker ihren Job gut genug? (Antwort überflüssig?)

Die Lösung:
" VOX7 - Handbuch der Optimalpolitik ".


10 Seiten Kurzauszug dieses E-Books:
http://uno7.org/pde/vak-opta-de.htm


Die Vorgeschichte:

Die ursprünglichen Texte entstanden 2003. Sie wurden vor einigen Jahren bereits wesentlich überarbeitet. Ab Frühjahr 2017 erfolgt eine erneute und durchgreifende Erarbeitung für ein neues wichtiges Ziel:

Für alle wesentlichen politischen Aufgaben - Wirtschaft, Gesellschaft, Recht, Internationales - soll das Optimum der politischen Entscheide im Rahmen des Möglichen und Denkbaren definiert werden.

Soweit es keine absoluten Wahrheiten gibt, soll klargestellt werden:

(1) Welche Entscheide von Wahrscheinlichkeiten abhängig sind.
(Beispiel: Zukünftige Geburtenrate; Energieerzeugung.)

(2) Welche Entscheide in der Wertordnung verankert sind und inwieweit sich dies dennoch rational behandeln lässt.
(Beispiel: Die Rechte der Eltern bezüglich ihrer Kinder. Die Rechte zwischen Mann und Frau. )

Dieser Ansatz der Konzeptbildung soll durch die Meinungen von Bürgern begleitet werden.
Deshalb wird nun bereits die Erstfassung in Vertrieb gegeben. Dies ermöglicht Bürgerbeteiligung an dem Projekt - an den Inhalten und durch finanzielle Beiträge.

Die jetzige Erstfassung ist vom Ziel noch deutlich entfernt.
Bitte kaufen Sie es nur, wenn Sie bereit sind, dies in Kauf zu nehmen. Mit dem Dienst der 12-monatigen kostenlosen Aktualisierung wird dann laufend nachgebessert. (im Format .pdf.)


Sind Mindestlöhne gut für die Wirtschaft? Leitsätze:
X. Ein Mindestlohn ist nicht Verstoß gegen sinnvolle marktwirtschaftliche Grundregeln:

X.1. Sofern das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage durch externe Einflussgrößen kein sinnvolles Gleichgewicht bilden kann, so gilt:

Ist der Markt wichtig für das materielle Wohlbefinden vieler, so ist ein Eingriff in die Preisbildung keine Störung der Marktwirtschaft, sondern ist wahrend für sie. Die Regulierung sollte darauf abzielen, das 'marktwirtschaftlich richtige' Preisniveau herzustellen.

Schwerpunkt sollte aber sein, unterdessen die externen Ursachen zu beseitigen und sodann die Preisregulierung wieder aufzugeben.

(Beispiel: Wohnraumbewirtschaftung in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg, gleichzeitig staatliche Förderung der Wohnraumschaffung für die vielen Flüchtlinge und Ausgebombten, bis die Bewirtschaftung recht rasch, sodann 20 Jahre später die Preisregulierung auslaufen konnte.)

X.2. Ist ein Mindestlohn in reichen Nationen / Volkswirtschaften meist angebracht?

Meistens ja. Die Qualitätsmängel der Politik sind die externe Einflussgröße, die ein ausgewogenes Marktgeschehen auf dem Arbeitsmarkt verhindern: Sie führen in den meisten entwickelten Volkswirtschaften zu einer beträchtlichen Ausweitung, zu einem beträchtlichen Überangebot von Arbeitnehmern ohne berufliche Ausbildung für den Kernbedarf an Arbeit in Wohlstandsnationen.

Stichwörter zu Ursachen beispielsweise: Demografie, Immigration ohne Eingliederung durch Bildung, EU-Regeln für EU-weite Gleichbehandlung von Wettbewerbern.

X.3. Wie lange ist ein Mindestlohn in reichen Volkswirtschaften angebracht?
Bis die externen Ursachen behoben sind. Für die wichtigste externe tiefere Ursache - der Mangel des mittleren ökonomischen Intelligenzniveaus in dem jeweils gewählten regierenden politischen Kreisen - zeichnet sich in den meisten entwickelten Volkswirtschaften eine Behebung leider nicht ab.

X.4. Vermindert ein Mindestlohn die Menge der Arbeitsplätze?
Kaum im Fall größerer Unternehmen.

Die Wirtschaftszweige, die in Niedriglohnländer abwandern müssen und können, sind längst abgewandert. Die Löhne in den weniger unterentwickelten Volkswirtschaften sind nicht einfach 'extrem niedrig, weil die Bürger in diesen Ländern so arm sind'. Die Unterschiede werden durch sonstige komplexe Faktoren stark verstärkt - wenn man es so unscharf formulieren will, werden ''künstlich'' verstärkt. Diese Unterschiede werden deshalb derart extrem hoch, dass die Unternehmen vieler Wirtschaftszweige nur durch Auslagerung der Arbeit in Niedriglohnländer überleben können.

X.5. Ein Mindestlohn belastet / vermindert also vorwiegend Arbeit, die nicht ins Ausland verlagert werden kann.
Beispiele: Wachpersonal, Gastronomie, Hotels, Pflegepersonal, Bauarbeiten. Der Mindestlohn führt dann einfach dazu, dass die Nutzer dieser Leistungen die ''wahren'' Kosten der Arbeit zu zahlen verpflichtet sind, statt dies wegen der Marktverzerrungen auf den Steuerzahler zu verlagern (Sozialkassen, wie auch immer diese Leistungen vom Staat organisiert und benannt werden).

Es ist grundsätzlich wünschenswert, dass Dienste mit den ''wahren'' Kosten zu bezahlen sind. Dies ginge durchaus auch für die meisten Dienste mit hohem Anteil der Arbeitskosten. Es geht nicht mehr, weil das System der Sozialversicherung meist durch Folgen von Politikfehlern aufgebläht wurde: Durch Faktoren wie Arbeitslosigkeit, Frühverrentung, übersetzte Ausbildungsdauer, statistische Nichterfassung des wirtschaftlichen Wertes von Kindergroßziehen und häuslicher Arbeit.

Soweit menschliche Arbeit durch Automatisierung, durch Materialkosten und durch Kapitalkosten nur einen kleinen Teil der Wertschöpfung darstellt, kann diese widersinnig gewordene Abgabenlast getragen werden.
Soweit aber persönliche Arbeit fast 100 % der Kosten erzeugt, gelingt dies schlecht.

Mindestlöhne führen infolgedessen nicht wegen der Mindestlöhne, sondern wegen der Abgabenlast (Politikfehler- Folgen) tatsächlich zur Verminderung von offizieller Arbeit. Soweit je nach Arbeitszweig möglich, erfolgt eine Verlagerung zur Schwarzarbeit (Instandhaltung, häusliche Dienste, Restaurants) oder zu staatlich subventionierter Arbeit (Pflegedienste, Zusatzeinkommen durch den Staat u.a.m.).

Letztlich verschwindet wenig Arbeit und Einkommen. Aber es verschwinden normale sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten mit der vollen Würde von vollwertige Arbeitsverträgen. Es verschwindet beitragszahlende Tätigkeit, was in Kettenwirkung zu noch mehr Abgabenlast und damit zu noch mehr Schwarzarbeit und Improvisationsmodellen führt.

X.6. Wieso verhindert eine Mindestlohnregelung möglicherweise auch höhere Arbeitnehmer-Einkommen?
Dies kann hervorragend am französischen Modell des SMIC genannten Mindestlohns abgelesen werden, weil fester Bestandteil des französischen Wirtschaftslebens - letztlich generationen-übergreifend und bis in undenkbare Details hinein ausgestaltet. Die Folgewirkung ist unter anderem, dass viele Arbeitgeber den Mindestlohn als staatliche Lohnfestlegung praktizieren. Das ist ganz einfach: Stellen werden dann nur noch zum SMIC ausgeschrieben. Erhöhung gibt es - wenn überhaupt - vorwiegend durch Bonusregelungen und sonstige überlagerte Modelle.

Es ist überraschend, zu erkennen, dass Mindestlohnregelungen auch gewinnsteigernd für Unternehmen und einkommen-senkend für Arbeitnehmer wirken können. Dieser unerwartete unerwünschte Nebeneffekt fehlt fast völlig im politischen Diskurs, wenn über Mindestlöhne gesprochen wird.

X.7. Ist eine Mindestlohnregelung gegenwärtig für Deutschland wünschenswert? - Leider: Ja.
Dies ist nur deshalb wünschenswert, weil der Niedriglohnsektor durch Politikfehler (externe Einflüsse) kein ausgewogener Markt mehr ist und deshalb einer Regulierung bedarf.

Leider zeichnet sich keine Abminderung der auslösenden Politikfehler ab. Deutschland ist seit etwa 1970 in einer langfristigen Abwärtsspirale als Folgewirkung von Politikfehlern. Die Zwischenhochs und Zwischentiefs verdecken es zeitweise für jeweils einige Jahre. Der Langfristtrend aber ist an den Statistiken eindeutig ablesbar und ist ungebrochen: Eine schleichende Spirale nach unten.

Das LIBRA-Konzept eines Nationalen Vertrages für Vollbeschäftigung ist die vielleicht einzige Lösung, aus dieser Spirale innerhalb einer überschaubar kurzen Frist von vielleicht 12 Monaten auszubrechen. Sie finden mehr hierzu hier auf vox7.org.

X.8. So lange nichts im Sinn des LIBRA-Konzeptes oder in ähnlicher Form geschieht, sind Mindestlohnregelungen das Notpflaster auf der großen Wunde.
Durch Mindestlohnregelungen wird bewirkt, dass die Nutzer von Dienstleistungen in etwa die ''wahren'' Kosten tragen - was gut ist - . Leider müssen die Nutzer des weiteren eine stark übersetzte Abgabenlast tragen - was schlecht ist, weil marktverzerrend. Die übersetzten Teile der Abgabenlast führen zur Verdoppelung der ''wahren'' Kosten und damit zur wesentlichen Verminderung des sichtbaren Kaufes solcher Dienste.

Dies verstärkt die Spirale nach unten, weil den Nichtarbeitenden die ständige Fortbildung und Gewöhnung aus Arbeiten fehlt und weil im Fall von Schwarzarbeit die völlig entgehenden Sozialbeiträge zur Erhöhung der Abgabensätze für gemeldete Arbeit führen.

X.9. Mindestlohnregelung ist das kleinere Übel, so lange nichts Besseres geschieht.
Mindestlohnregelungen sind unerwünscht, weil sie die Freiheit beschränken, staatliche Aufsicht intensivieren, Unfrieden erzeugen, Bürokratie erzeugen, einfache Sachen kompliziert machen, die Märkte verzerren, Arbeitnehmer am freien Aushandeln von Vergütung und mehr Vergütung hindern.
Mindestlohnregelungen sind nur zu legitimieren, wenn sie eine bereits vorhandene beträchtliche Marktverzerrung vermindern. Sie sind dann die Wahl des kleineren Übels.





Nun Details zu diesen Leitsätzen.

Der nachstehende ursprünglich recht lange Text ist vor einigen Jahren auf einen kleinen Teil reduziert worden. - Näheres über die Gründe: Siehe am Ende dieses Textes.


A.   Mindestlohn: Allgemeine Gesichtspunkte. (-'VEW-MINI -)

A.1.   Mindestlöhne sind nur für bestimmte recht spezielle Regulierungsaufgaben nützlich.
Bei den meisten realen Märkten mit großer frei entstandener Variationsbreite können Konstellationen auftreten, die einer temporären oder dauerhaften Regulierung bedürfen. Diese Regulierung muss auf das Minimum des Nötigen beschränkt werden, um die Vorteile der marktwirtschaftlichen Dynamik nicht zu hemmen.

Sehr störend wären Fehlfunktionen der Arbeitsmärkte, sofern sie zu Vergütungen weit unterhalb der irgendwie definierten mittleren Vergütungshöhe für gleiche Arbeit liegen. Denn dann würde der Fehler in einer gemeinwohl- schädlichen Weise dem Steuerzahler angelastet werden (Subventionierung von Arbeit).

Es ist also auf jeden Fall richtig, über Mindestlöhne nachzudenken. Das Kernproblem ist die politische Eigendynamik einer solchen Regelung: Die Regelung des Mindestlohnes kann dazu führen, dass schrittweise die Marktfunktionen gestört werden. Auf die Dauer könnte die Festlegung dann zur Hauptursache für wesentliche überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit werden. Der gut gemeinte Schutz würde sich in Schädigung verwandeln.

A.2. Schwerpunkt hier: Ökonomische Analyse - nicht Politik-Risiken.
Das Problem der fehlerhaft festgelegten Mindestlöhne ist ein Problem von schlechter Politik. Das Fehlerproblem soll hier nicht im Vordergrund stehen, obgleich es das Kernproblem ist. Hier soll vielmehr aufgezeigt werden, was richtig und falsch ist. Hierdurch soll eine analysierte objektive Grundlage geschaffen werden, solchen Fehlern mit guten wissenschaftlich basierten Argumenten entgegenwirken zu können.
Für den kaum objektiven Meinungsstreit selbst soll auf dieser Website keine Position gewählt werden. Diese Website soll vorzugsweise keine Meinungen beitragen, sondern nur objektiv Zweifelsfreies darstellen.

A.3. Mindestlöhne müssen immer mit einer dynamischen Anpassungsklausel definiert werden.
Dies ist eine wichtige allgemeine Ausgestaltungsregel:
Legt man Mindestlöhne fest, so sind diese ,,dynamisch'' zu gestalten, um nicht immer neu durch die nominalen Verschiebungen (Geldentwertung und anderes) und strukturelle Wandlungen ihren realen Inhalt zu ändern. Auch muss der Gefahr entgegengewirkt werden, dass die Festlegung des Mindestlohns unter Wahlkampfgesichtspunkten allmählich zum Einheitslohn im Land führen könnte.

Die verbleibende Gefahr ist, dass vor jeder Wahl eine Änderung der Formel vorgeschlagen wird, um Wählerstimmen zu gewinnen. Das Geldsteigerungsinteresse wird von jedem sofort verstanden. Es bringt also Wählerstimmen. Das daraus sich ergebende viel wichtigere Risiko der Erhöhung von wesentlicher und wachsender Arbeitslosigkeit wird von der Mehrheit der in Betracht kommenden Wähler nicht berücksichtigt.

Jede gesetzliche Mindestlohn-Festlegung schafft also eine demagogisch missbrauchbare Schwachstelle der Demokratie mit der Gefahr, bei beträchtlicher Arbeitslosigkeit im Niedriglohnsektor zu enden. Diese Gefahr ist vielleicht am besten am Beispiel von Frankreich zu studieren. In jahrzehntelangen Phasen wurden Mindestlohn-Festsetzungen demagogisch missbraucht. Dies hat Frankreichs Wirtschaft erheblich geschädigt. Es ist eine der Hauptursachen für Frankreichs Rückschritte in der relativen ökonomischem Bedeutung des Landes, als Folgewirkung auch mit erheblichen Einbußen in politischer und kultureller Hinsicht.


Mindestlohn : Nachteile, Vorteile, Empfehlung.
X. B.1. Ein zu niedriger Mindestlohn ist wirkungslos.
Allgemein anerkannt ist: Ein Mindestlohn, der so niedrig festgesetzt ist, dass er keinerlei Auswirkung hat, ist logischerweise wirkungslos und im Prinzip überflüssig.
Beispiel: Sofern der geregelte Mindestlohn nur der Hälfte der üblichen Vergütungen für einfache Arbeiten ohne Bedarf von Ausbildung betragen würde.

Eine sehr niedrige Festlegung kann aus folgendem Gesichtspunkt aber Sinn haben: Man mag ihn als absolute Untergrenze gegen übertreibende (im Extremfall versklavungsähnliche) Missstände interpretieren.

Zwar können solche Missstände auch über andere Vorschriften eingedämmt werden, beispielsweise wegen Sittenwidrigkeit, Ausbeutung, im Extremfall Versklavung. Dann würde aber jedes Mal eine aufwendige Prozedur nötig sein; die Rechtsprechung würde zwar Regeln entwickeln, aber es wäre dennoch wenig praktikabel.

Außerdem sind unscharf definierte Kriterien im Sozialdelikt-Recht typischerweise Regeln, die irgendwann von extremistischen verfassungswidrigen Kräften missbraucht werden gegen korrekte Persönlichkeiten mit politischem Wirken. Diese Gefahr ist nicht gering. Vielmehr erfolgt dies ständig in einer Vorform (ideologisch orientierte Dienststellen).

B.2. Ein zu hoher Mindestlohn erhöht die Arbeitslosigkeit.
Ein Mindestlohn, der so hoch ist, dass er die normale Zahlungsbereitschaft vieler korrekter und wünschenswerter Arbeitgeber übersteigt, führt logischerweise zur Verminderung des Arbeitsangebotes. Konsequenz ist mehr Arbeitslosigkeit. Das führt zu weniger Einkommen für Einkommensschwache. Der Mindestlohn bewirkt dann also das Gegenteil der Absicht.

Kernregel: Es ist besser, 1 Million niedrig bezahlter Arbeitnehmer zu haben, denen die Gemeinschaft der Steuerzahler ein wenig zuzahlt, als 1 Million weitere Arbeitslose haben, die von Almosen der Steuerzahler überwintern und hierbei verkümmern (Wissen, Arbeitswillen, Fortbildung, fehlende Sozialgeltung, Antasten der Menschenwürde).

B.3. Einen dauerhaft ,,genau richtig hohen'' Mindestlohn gibt es nicht.
Gesetzt den Fall, der anfängliche Mindestlohn ist ,,nicht zu hoch, nicht zu niedrig''. Es bleibe dahingestellt, ob es das überhaupt gibt.
Fest steht jedenfalls, dass der Mindestlohn zukünftig nicht mehr nach der wirtschaftlichen Entwicklung ausgerichtet wird, sondern nach dem demokratie-nötigen Parteienspektakel vor Wahlen. Damit ist garantiert, dass die Festsetzung nicht dauerhaft ökonomisch optimal bleiben kann.

Nochmals zu den Erfahrungen Frankreichs:
(mit einem relativ hohen Mindestlohn): In Niedriglohn-Regionen schreckt er die Arbeitgeber ab, einzustellen. Der Mindestlohn erzwingt damit schleichende Deindustrialisierung und wesentliche und laufend ausweitende Arbeitslosigkeit. In Hochlohnregionen dient er den Arbeitgebern als überzeugendes Argument, das sei gerecht und also genug.
In Paris deckt der Mindestlohn nach Abgaben u.ä.m. gerade eben die Miete einer heruntergekommenen Althaus-Kleinstwohnung von etwa 30 qm. Nur 2-Personen- Haushalte können sich letztlich überhaupt noch rund 30 qm erlauben. Manche Arbeitnehmer finden keine Wohnung mehr und leben überteuert in Hotelzimmern.

Wo immer weltweit mit zu primitiv regulierten Mindestlöhnen politisch agiert wird, werden auf die Dauer wohl die Interessen der Geringverdiener geschädigt. Frankreich ist ein Beispiel von vielen. Eine relative ''Verelendung'' von Arbeitnehmern kann eintreten, sofern man mit zu primitiven Regulierungen der relativen ''Verelendung'' von Arbeitnehmern vorbeugen möchte.

B.4. Ist ein Mindestlohn in Ankopplung an Tarifverträge als rechtswidrig anzusehen?
Ein Mindestlohn in Ankopplung an Kartell-Zwangswirtschafts- Verträge der Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Lobbys (insbesondere Tarifverträge) kann als verfassungswidrig angesehen werden.

Ein derartiger Eingriff in fundamentale Rechte ist wohl dem Gesetzgeber vorzubehalten. Allerdings werden Tarifverträge ihrer Natur entsprechend immer in mehrfacher Hinsicht Regelungen beinhalten, die eine Wirkung ähnlich von Mindestlöhnen entfalten können. - Dies soll an dieser Stelle nicht näher analysiert werden, weil offenkundig. Das schwierige Konzept von Tarifverträgen kann nie problemfrei sein. Dies ist eines der vielen Probleme.

B.5. Das Recht auf einen normalen Arbeitsvertrag
Dass inzwischen ein normaler Arbeitsvertrag als ein Sondervorteil angesehen wird, muss als solches zu denken geben, weil letztlich ebenfalls ein Mindestbestandteil der Ansprüche des Arbeitnehmers.

Die Kausalität ist allgemein bekannt. Der Gesetzgeber hat den normalen Arbeitsvertrag mit hohen Schutzwirkungen ausgestattet (Kündigung, Fortzahlung bei Krankheit und anderes). Die zu erwartende Folge trat ein: Schutzwirkung letztlich gering; aber die möglichen erratischen Effekte waren für wesentliche Arbeitskategorien untragbar und führten zur Nichtbeschäftigung in wesentlichem Umfang.

Da die wenig tauglichen Regelungen aber als Besitzstand angesehen wurden, konnte der Gesetzgeber die bestgeschützten Arbeitnehmer nicht herabstufen, obwohl die Schutzwirkung letztlich wenig bedeutet. Also musste der Gesetzgeber ausweichen auf Bildung von Nebenmärkten mit umso größerer Schutzversagung, je mehr die anderen geschützt werden.

Dass ein ,,normaler Arbeitsvertrag'' zum Privileg hochgestuft wird, ist einer der vielen Schritte zur Herausbildung von kastenähnlichen gesellschaftlichen Strukturen. Hier besteht objektiv und zweifelsfrei ein ständiger Handlungsbedarf. Da die politischen Interessenlager sich aus macht- und vorteilsstrategischen Gründen aber nicht auf Lösungen einigen können, bleibt es insoweit beim Fortbestand eines Elementes der zunehmenden Verschärfung von gesellschaftlicher Gruppen- Differenzierung.


C. ,,Lohndumping'' kann es nicht geben... oder?


C.1. Die Logik des Arbeitsvertrages verhindert jede Form von Lohndumping.
Ein Arbeitnehmer bietet sich selbst an. Das, was er als Gehalt bekommt, bekommt er wirklich. Es fehlt also am ,,Defizit'', und ohne Defizit gibt es kein ,,Dumping''. Von Lohndumping könnte man bei einem solchen Einzelvertrag nur sprechen, sofern der Arbeitnehmer zuzahlen würde, um seinen Arbeitsplatz zu erhalten. Das ist, wie wir alle wissen, jedenfalls ausgesprochen unüblich und sicherlich nicht gemeint, wenn relativ gut Verdienende gegen ,,Lohndumping'' mit ihren Gewerkschaften auf die Barrikaden steigen.

C.2. ,,Lohndumping'' gibt es trotzdem - durch den Staat mit den 1-Euro-Jobs.
Der einzige, der durch Lohndumping gegen die Spielregeln verstößt, ist der deutsche Staat. Er ist es, der die Verminderung normaler Arbeitsverträge verschuldet - mit den ,,1-Euro-Jobs''. Der Staat schenkt dann zugleich den Arbeitgebern wie auch den Arbeitnehmern vielleicht 80++ % der Effektivkosten der Arbeit. Die Abgabenlast des Arbeitnehmers als Ausgabe liegt oberhalb der Summer seiner Einnahmen aus der Arbeit selbst. Der Staat finanziert in diesem Fall also tatsächlich den seltenen Sonderfall des Verkaufes von Arbeit zum defizitären Dumpingpreis.

Die häufigen Rechtfertigungen, 1-Euro-Jobs dürften keine Arbeit verdrängen (und seien ein virtuelles Geschenk vom Himmel?), ist nicht rational belegbar. Der 1-Euro-Jobber kostet den Steuerzahler rund 10 Euro pro Stunde. Und natürlich verdrängt der Staat mit diesem Lohndumping andere Arbeitnehmer, die bisher etwa ebenso viel erhielten - dann allerdings mit der Würde eines normalen Arbeitsvertrages.

C.3. Vorwurf von ,,Lohndumping'' als Immigranten-Diskriminierung?
Nach dem vorstehenden möglichst meinungsfreien Text wird eine Meinung zitiert, um Diskussionsstoff zu liefern. Die Website soll hiermit nicht identifiziert sein. Lesen und diskutieren?

ZITAT: ,,Es ergibt sich die Frage, wieso sogar Deutschlands typische Gutmenschen- Kreise zu einem wesentlichen Teil darauf bestehen, neuen ausländischen Arbeitnehmern in Deutschland zuweilen Lohndumping vorzuwerfen. Man sollte es eigentlich als Ausfluss von "Gutmenschentum" betrachten, die aus dem Ausland gekommenen Zeit-Mitbürger ganz besonders in die Zuwendung von menschlichem Edelsein einzubeziehen, da sie es ja viel schwerer haben.''

noch ZITAT: ..Mit der Wahl des vorwerfenden Ausdrucks ,,Lohndumping'' für arbeitsame Ausländer betonen die Kritiker ja das Recht der eigenen deutschen Bürgergemeinschaft auf höheres Einkommen für gleiche Arbeit - sich selbst einbegriffen. Eine interessante Frage... Sie könnten diese Frage ja einmal in Deutschland mit den ganz normal arbeits-fleißigen Freunden und Zeit-Mitbürgern aus Polen diskutieren... ''


1.   --'VEY-INVE_ --
A.   Sparer suchen bei Finanzkrisen häufig neue Banken, neue Invest-Partner, neue Invest-Berater.

1.   --'VEY-INVE_ --1
A.1.   Konto-Eröffnungen, Guthaben umschichten, Portefeuille neu ordnen:

Selten wurden mehr neue Bankverbindungen gebildet als in Finanzkrisen und Vertrauenskrisen. Die Alltags-Geldanleger lernten, worauf es bei Banken und Geldanlage ankommt. VERTRAUEN, REDLICHKEIT, ZUVERLÄSSIGKEIT werden in Krisenzeiten wieder GROSS geschrieben, dies jedenfalls dann, wenn das Krisentief erheblich ist.


2.   --'VEW-ORIG_ --
Kandidatenbewertung zu :
Arbeitslosigkeit - die wahren Ursachen? - Wie kann sich oft sehr viel Arbeitslosigkeit über Jahre oder auch Jahrzehnte verteilt anhäufen?



Dieser ursprünglich ziemlich lange Text aus einer früheren Krisenperiode um 2003 ist vor einigen Jahren reduziert worden: Nur noch die Überschriften und einige Textfragmente sind verblieben als Lösungshinweis im Fall einer Krisen-Wiederholung.
Der Inhalt ist insoweit also wichtig. Er soll in einer aktualisierten Form für die dauerhaften Lehren bald wieder verfügbar sein.

2.   --'VEW-ORIG_ --1
Begreift Ihr Wahlkandidat die eigentlichen tiefer liegenden Ursachen von Arbeitslosigkeit? Sie sind im nachstehenden langen Text detailliert erläutert.

Die tatsächlichen Gründe sind - wie weiter unten gezeigt - deutlich anders als die offizielle Sprachregelung. Fast alle glauben aber, sich nicht erlauben zu dürfen, den Bürgern die Wahrheit sehr direkt zu erläutern. Deshalb leben die Nationen mit einer Kollektivlüge. Natürlich gibt es Vollbeschäftigung erst und nur, wenn die meisten Parlamentarier in einem Land begriffen haben, wieso es zur Zeit keine gibt.

Wenig Akzeptanz bei Parlamentariern ist zu diesen wissenschaftlich belegbaren Ursachenanalysen zu erwarten. Parlamentarier waren oder sind im Hauptberuf zu einem wesentlichen Teil Angehörige des öffentlichen Dienstes oder haben regelmäßige Einkommen im Rahmen von organisierten Lobbyservice- Dienstleistern (Verbandswesen). Diese Parlamentarier haben deshalb in ihrem normalen Beruf Gehälter, die an die Entwicklung der gewerkschaftsdominierten Teile der Privatwirtschaft angekoppelt sind.
     ▲ VAK-OPTAT 10€=$ PDF_A4 +12 Monate



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Bestellbearbeitung erfolgt gegenwärtig noch von Hand. Das funktioniert dann also problemfrei.


3.
Trivial klingt das Ziel: Armutsbildung hemmen!

3.1
Trivial klingen die Ziele: Den Anfängen von Armut breiter Bevölkerungskreise ist entgegenzuwirken. Die Renten müssen sicher bleiben. Das Gesundheitswesen und die Krankenkassen müssen allen zugänglich bleiben. Gleicher Zugang zur Ausbildung muss im Rahmen des realistisch Machbaren gewährleistet sein. Würdiges Wohnen muss gewährleistet sein.
Der Schlüssel zu allem lautet: Vollbeschäftigung muss sein: Nur dann ist es gut machbar.

Die Grundsätze sind allgemein anerkannt. Nur der Schlusssatz, nämlich die Vorbedingung von mindestens weitgehender Vollbeschäftigung, wird von den Vertreten der - an sich zu Recht bemüht engagierten - Sozial-Lobby meist vergessen. Nun entspricht es aber der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Geld nur extrem selten vom Himmel fällt.
(Mehr früherer Text hierüber erscheint hier erneut nach baldiger Aktualisierung.)


A.   Fakten und Schätzungen der relativer Armut vieler Bürger in Deutschland. (-'VEY-POVE-A -)

A.1.   Wie Statistiken es zutreffend belegen:   Mehrere Millionen Bürger in Deutschland sind von relativer Armut betroffen; Tendenz ausweitend.
Versuch der Bezifferung:   Unter Einbezug von Kindern und unmittelbar mitbelasteten Angehörigen betrifft es wohl etwa 5 Millionen Bürger in Deutschland. Allerdings ist jede Armutsstatistik von der Problematik belastet, eine Armutsgrenze zu definieren und auch solche Daten zu berücksichtigen, die nicht in statistische Erhebungen eingehen.


4.   --'VEY-PROB_ --
A.   *Entschuldungsregelung - Gesichtspunkte für eine gesetzliche Neuregelung

4.   --'VEY-PROB_ --1
Schuldenmachen ist ein Archetyp des menschlichen Zusammenlebens.

Hierzu gehört, dass das Abtragen der Schulden schwer fallen kann oder unmöglich sein kann. Ein weiterer Archetyp ist deshalb, dass immer auch Mechanismen der ersatzweisen Schuldenbefreiung ritualisiert werden - im modernen Staat institutionalisiert werden. Dies umfasst regelmäßig irgendeine Form der Sanktion. So gilt es weltweit für alle Zivilisationen.

Sanktionsbeispiele: Die Beichte (mit Sanktionsregeln), die irdische strafrechtliche Sanktion, die Entschuldigung, das Vergeltungsrecht "Auge um Auge", Geldzahlung an "Beleidigte", der mittelalterliche Pranger, Schuldturm und Sippenhaft, Arbeitspflichten und anderes.

Der häufigste zwischenmenschliche Fall der nicht eingelösten Schulden der organisierten Gesellschaft ist bei finanziellen Schulden. Eine Analyse der Rechtslage in Deutschland verdeutlicht ein unendliches Spektrum der Möglichkeiten und eine kleine Auswahl des Gesetzgebers hieraus:

4.   --'VEY-PROB_ --2
A.1.   Mit Folgen von Zahlungsunfähigkeit sind unmittelbar oder mittelbar etwa 20 % der Bürger belastet.

Je nach Definition der statistischen Auswertung sind es etwa 20 % der Bürger. Der Problemkreis hierzu ist allgemein ausdiskutiert und anerkannt in etwa folgendem Sinn:

Diese Bürger verfügen nicht über wesentliche frei verfügbare finanzielle Mittel und haben keine weitgehende Interessengleichheit. Sie sind deshalb außerstande, die gegenwärtig vorherrschende Form der institutionalisierten Interessen-Vertretung der modernen Politik (eine interessenfinanzierte Lobby also) zu gestalten.

Sie verfügen über keine Handlungsspielräume, die Politiker oder ihre Vertragspartner im Rahmen der Koalitionsfreiheit des Grundgesetzes zu bedrängen (keine Streikmöglichkeit). Denn ein Zahlungsstreik aller Schuldner wäre


5.   --'VPC-TECH-A_ --
A.   Allgemeines zur Entmonopolisierung der Computersysteme dank LINUX

5.   --'VPC-TECH-A_ --1
Für das System der Kandidatenbewertung von vox7.org/v soll gelten:

Die Monopolisierung der Informatik durch Microsoft ist ein fundamentales Problem, das viele Lebens- und Arbeitsbereiche in kaum sichtbarer, aber wesentlich hemmender Weise überschattet.

Die Frage ist nicht, ob Microsoft gut oder schlecht ist. Die Frage ist, ob es gut ist, dass die Informationsgesellschaft dominante Elemente erfasst, die nicht dem freien Spiel der Kräfte unterliegen und die keinen freien Zugang zu technischen Details vorsehen.

Ein Wahlkandidat, der nicht akzeptieren will, dass LINUX (oder BSD oder sonstiges freies UNIX) eine wichtige zu erörternde Alternative sind, begreift essentielle Aufgaben der modernen Informationsgesellschaft vielleicht nicht ausreichend gut.

Ein Wahlkandidat, der vielleicht nicht weiß, worum es sich bei LINUX handelt, ist vielleicht nicht ausreichend aktuell im Denken für ein modernes Parlament. Da der deutsche Bundestag in Berlin bereits mit LINUX organisiert wird, wäre recht nützlich, dass alle Parlamentarier wissen, dass LINUX weder ein Waschpulver ist noch eine neue Music-Band.


6.   --'PEV-MEDF_ --
AA.   "Rundfunkabgabe" / Vorbemerkungen z.B.: Rundfunkbeitrag, GEZ, Fernsehgebühr, Rundfunkgebühr, Verweigerer, Verfassungsbeschwerde, Druckmedien- Konkurrenz, Internet- Medien, Staatsfernsehen, Privatfernsehen, Regulierung der Qualität, Kosten-/ Nutzen-Analyse von Subventionen, Freiheit oder Staatskontrolle, Unabhängigkeit von Medien oder Kontrolle, mittelbare Kontrolle u.a.m..

6.   --'PEV-MEDF_ --1
AA.1.   Seit geraumer Zeit: Der Text wurde weitgehend auf Überschriften reduziert.

AA.2. Dies Thema wird in der Presse viel diskutiert. Die Überschriftenliste genügt deshalb einstweilen zur Vermittlung der wichtigsten Gesichtspunkte einer optimalen Politik zu diesem Thema.

Für die früheren ausführlicheren Gesichtspunkte sollte ursprünglich eine Aktualisierung erfolgen. Ob diese inzwischen noch nötig ist, bleibe offen. Denn es gibt seit 2016 zwei E-Books, die für diese komplexe Problematik sehr viel detaillierter sind. Auf diese wird am Ende dieses Abschnittes verwiesen.

AA.3. Wären presse- unabhängige Bürgeraktionen im Internet sinnvoll gegen das, was wesentliche Bevölkerungsgruppen ablehnen? Beispielsweise ist der "Rundfunkbeitrag" sicherlich nicht ein Lieblingskind der Bürger.
Gemeint ist die "Infosteuer für das Staatsfernsehen ARD, ZDF" (frühere GEZ-Gebühr, nun Schönsprech- Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag" und schon immer Schönsprech-Tarnbezeichnung "die öffentlich-rechtlichen" Sender.)

(Mehr früherer Text hierüber erscheint hier erneut nach baldiger Aktualisierung.)


A.   Vorab eine Kurzübersicht zu :
,,Medienfinanzierung ist neu zu ordnen'' (-'PEV-MEDF -)


A.1.   Zwangsabgaben für staatliche privilegierte Institutionen (staatliches Fernsehen, staatlicher Rundfunk) werden in ihrer jetzigen Form wohl mehrheitlich von den Bürgern abgelehnt. Nach den wissenschaftlich erarbeiteten Regeln für Subventionen-Optimierung sollte vorzugsweise nutzen-orientiert verteilt werden. Qualitäts-Subventionen würden dem entsprechen.
(Mehr früherer Text hierüber erscheint hier erneut nach baldiger Aktualisierung.)
A.2.   Früher gerechtfertigte Gebühren... Sie sind in Anbetracht der gewandelten heutigen Medienlandschaft ein Anachronismus und durch etwas anderes zu ersetzen. Es ist nur zu fragen, durch was.
(Mehr früherer Text hierüber erscheint hier erneut nach baldiger Aktualisierung.)
A.3.   Der Besitzstand der Mitarbeiter der Sendeanstalten ist zu wahren.
(Mehr früherer Text hierüber erscheint hier erneut nach baldiger Aktualisierung.)
A.4.   An Geld für Informationskultur sollte es im Interesse des Gemeinwesens nicht fehlen. Für eine Gebührenerhebung gibt es vertretbare Argumente, aber auch dagegen.
(Mehr früherer Text hierüber erscheint hier erneut nach baldiger Aktualisierung.)
A.5.   Medienförderung kann nicht mehr technologie-bezogen und institutionell definiert werden: Fernseh- und Radioanstalten im traditionellen Sinn sind Auslaufmodell.
(Mehr früherer Text hierüber erscheint hier erneut nach baldiger Aktualisierung.)


7.   --'VUE-FINA-A_ --
A.   Subventionen ohne "Ermessensentscheide".'

7.   --'VUE-FINA-A_ --1
A1.   Subventionen ohne "Ermessensentscheide" (ohne Risiken für Missstände: und Korruption hemmen).

Ohne ,,Ermessen'' bedeutet in der Auswirkung:
Ohne Beschränkung der Förderung auf Dauerpartner, auf Netzwerker, auf Multi-Millionäre.
Die Folgewirkung ist dann: Es besteht kaum noch Gefahr von Gegenleistungen, Veruntreuung, Korruption.


Sehr viel mehr zu den kritischen Aspekten der Wirtschaftsförderung ist bereits oder kommt bald im Rahmen der Menü-Seiten, die oben auf dieser Seite angegeben sind.

Anspruchsgrundlagen für Subventionen sollten voll gesetzdefiniert sein. Sie sollen möglichst geringe Ermessensspielräume haben. Wo Ermessensspielräume ausschlaggebend sind, entstehen erfahrungsgemäß und fast zwangsläufig Seilschaften, ,,Netzwerke'', ,,Filzokratie''.

Es ist auch eine an sich durchaus gewöhnlich unbeabsichtigte faktische Ermunterung zur Korruption. Denn diese fehlt nach der Lebenserfahrung nie, sofern Geschenkgewährer einen Ermessensspielraum haben.

7.   --'VUE-FINA-A_ --2
A.2.   Bewertungshilfe zu Ihrem Wahlkandidaten in Sachen ,,Wirtschaftsförderung''

Wie bewerten sie bei Wahlen zum Parlament den Standpunkt Ihres örtlichen Wahlkandidaten zu diesem Schlüsselthema?

Ihr Wahlkandidat muss nicht voll mit allen hier dargestellten Vorschlägen übereinstimmen. Wichtig ist nur eine Übereinstimmung im großen und ganzen zur Sichtweise:    Die nötige umgehende "Entfilzung" der Verteilung von öffentlichen Mitteln, soweit Verfilzung gegeben ist, und der gerechte gleiche Zugang zum öffentlichen Geld für alle.

Dies will heißen: Den Angestelltenhierarchien der Förderbanken ist aufzuerlegen, nicht die eigene Karrieresicherheit als wichtigstes Selektionskriterium zu wählen. Vielmehr sind die Eigenanträge von kundigen Antragstellern unmittelbar durch die Förderstelle zu finanzieren und nicht nur über Geldvergabe an anerkannte Netzwerker und Unterverteiler. Die Direktauswahl ist durchaus viel schwerer, ist aber jedenfalls für die meiste staatliche Geldverteilung zwingend nötig.

Es darf keine Pflicht für Antragsteller bestehen, sich wohl eher vorherrschenden sehr bürokratischen Auflagen zu unterwerfen, die erfahrungsgemäß ein hohes Risiko von "Filzokratie", Bestechung und Parasiten-Teilhabern auslösen.

Zu hemmen sind auch die Gefahren von hochdotierten Gefälligkeitsgutachten in Kooperation mit den Zwangsabgaben-Kammern.

Wäre der Gutachter so gut in Sachen Unternehmertum wie er behauptet, wieso ist er dann noch Gutachter? Und wären die Gutachter so frei wählbar wie behauptet, so sollte man einmal die Förderbank- Antragsstellungen statistisch auswerten: Wie ist die Häufigkeitsverteilung gleicher Gutachter bei abgelehnten Finanzierungs-Anträgen einerseits, bei schließlich bewilligten Anträgen andererseits? Das wäre ein interessantes Thema für eine Dissertation. Werden sich wohl überraschende Korrelationen ergeben?

Zitat: ,,Wäre das viele Geld zugunsten der Neuen Bundesländer an echte Unternehmer geflossen und nicht vorwiegend für Staatskonsum, Filzokratie, Projektruinen und sonstige Pseudo-Förderung, so hätten die neuen östlichen Bundesländer die alten westlichen möglicherweise inzwischen dank neuerer Ausrüstung abgehängt und würden sich möglicherweise um Arbeitnehmer aus den neuen EU-Ländern reißen....''
(Dies ist ,,Meinung'' des Autors, weil seiner Natur nach nur schwer objektiv belegbar. Das Thema kann bekanntlich sehr kontrovers diskutiert werden.)

7.   --'VUE-FINA-A_ --3
A.3.   Wenn Ihr Wahlkandidat dies Problem im Prinzip anerkennt

und eine durchgreifende Reorganisation der Wirtschaftsförderung, als aus Steuergeld- Opfer der Bürger, bejaht, können Sie ihm dies als positiven Punkt ankreuzen. Es ist dafür nicht nötig, dass er es präzis so sieht wie vorstehend formuliert. Er muss nur wissen - oder bereit sein, es in Erfahrung zu bringen - , dass ein beträchtlicher Bedarf der Neuordnung der staatlichen Subventionsverteilung vorliegt.- Er muss offen sein für die Erwägung, ob hier vielleicht der Schlüssel liegt, vielen verbliebenen Millionen Arbeitslosen die Rückkehr zur Würde des Arbeitsplatzes zu ermöglichen.

7.   --'VUE-FINA-A_ --4
B.   Konkretes zu: ,,Subventionen ohne ,Ermessen'' (also ohne Netzwerke der mit verdienenden interessierten Insider, auch unter weitgehender Unterbindung von Korruptionsgefahr)
B.1.   Abschaffung der faktischen Notwendigkeit von professionellen Antragsteller- Begleitern
... also ohne verdeckte faktische Pflicht für Innovatoren, sich etwas, wenig oder das meiste des Geldes von (Jargon:) ,,Einschleusern'' abnehmen zu lassen.


Alle externen Instanzen - auch an sich zweifelsfreie und höchst korrekte - sind auszuklammern bei der Entscheidung und Gewährung von öffentlichem Geld.
Auszuscheiden sind also Vorteile der Geldgewährung bei Mitwirkung von durchaus nicht generalisiert kritisierbaren Helfern wie ,,Business Angels'', ,,private externe Beteiligungsunternehmen'', ,,Hausbank'', ,,IHK-Gutachten''.

Wenn ein Antragsteller autonom diese Hilfen gewählt hat, weil es ihm aus eigener Sicht nützte, ist das bestens. Es sind ja in der Regel tadelsfreie beste Kontakte. Es kann sehr nützlich für manche Projekte sein, diesen Weg zu wählen.

Aber wer ohne solche Begleiter zur Förderbank kommt, muss identische Aussicht haben. Die hat er auf in der Regel nicht. Eine Sichtung der vorherrschenden Förderbestimmungen genügt als Beweis. Diese Information über das Vorliegen einer Problematik ist also objektiv und eindeutig wahr.

Wieso soll der Weg zu öffentlichem Geld des Steuerzahlers diejenigen privilegieren, die durch ein monatelanges Antichambrieren und Bezahlen von Gebühren es geschafft haben, der Förderstelle die Gnadenerweise der Gebettelten nachzuweisen? Oder die routinierte Businesspläne derart fein standardisiert einliefern, dass der Sachbearbeiter sich sagen kann:
"Sieht phantastisch aus - auf bestem Glanzpapier - schön bunt, viele Tabellen, die Zukunft bis auf einen Euro exakt vorausgeplant... dafür bekomme ich mühelos die Unterschrift im Hause und habe einen Erledgiungspunkt mehr in der Personalakte.

Sind das übliche Verhältnisse? Handel es sich aber um recht sachfremde Selektionskriterien? Wer etwas Gutes macht, sollte 100% seiner Zeit einsetzen, dies besonders gut zu machen. Wieso wird mit quasi sicherer Ablehnung bestraft, wer genau dies tut? (Und infolgedessen bei der Prüfungsbürokratie der Förderstellen durchfällt.)

Wieso wird mit dem Geldopfer der Steuerzahler oft oder meistens mehr belohnt, wer genug Zeit und viel Geld investierte, sich Helfern selbst dann zu unterwerfen, sofern dies für das betreffende Objekt unerwünscht ist oder sogar schadet?

Wie gut ist die zukünftige Konkurrenzfähigkeit eines werdenden Unternehmens, wenn der Initiator kostbare Arbeitszeit verliert, weil er all diesen mit-nötigen Finanzierungs-Helfern laufend Aktennachweise, Abrechnungen, Bilanzen und Berichte liefern muss für deren Archiv, statt sich mit dieser Arbeitszeit um sein Projekt zu kümmern?

Bei typischen Anträgen von innovativen Einzelunternehmen - größere Projekte mit soliden Sondervorteilen auf dem Markt - sollte die Förderbank also zur Projektqualität autonom entscheiden.

Dass die Angestellten der Förderbank genau dies nicht wollen, ist bedingt durch


8.   --'VUK-LEGA-A_ --
A.   Kandidatenbewertung zu :
Gesetze, Verordnungen und ähnliches reduzieren


8.   --'VUK-LEGA-A_ --1
A.1.   Mindestens 90 % der Bürokratie,   90 % der überzähligen Gesetze sind abzuschaffen.

Ein Kernproblem für dies Ziel ist, dass die meisten Wahlkandidaten nicht ausreichend abstrakt informiert sind, um zu begreifen, dass man über 90 % abschaffen könnte. Die tatsächliche Quote überflüssiger Regelungen und überflüssiger Bürokratie liegt deutlich höher - bei vielleicht 98...99 %.

Die Logik des Objektes verbietet im Prinzip, den Annullierungsbedarf in %-Sätzen zu definieren. In richtigerer Sichtweise lautet die Forderung, praktisch alle Zwangsregelungen abzuschaffen, ausgenommen die hochwertigen ,,ewigen'' Regeln. Bleiben müssen die großen kohärenten säkularen Werke der Gesetzgebung. Letztere benötigt man, wie ein Blick in die Staatsphilosophie, in die Rechtsphilosophie und in die Historie zeigt.

Die hier aufgestellte Forderung der teilweisen Entstaatlichung grenzt sich damit entscheidend ab von


9.   --'VUK-LEGA-CRITIC_ --
Warum ist Bürokratie eigentlich schädlich?

Menschliche Gruppen funktionieren nie ohne Bürokratie. Sie ist ein Archetyp. Der Mensch leitet und leidet Es geht nur um die Frage, wie organisiert, durch wen und wie viel.

9.   --'VUK-LEGA-CRITIC_ --1
Vorab in grober Schätzung die mögliche Bürokratieminderung:
Gesetze, Verordnungen usw. lassen sich auf etwa 3 % zusammenstreichen...


... denn höchstens 3 % sind wirklich nötig. Abschaffen könnte man fast 100 %. Das wäre ein Weg zurück zu mehr Rechtsfrieden, Achtung, Bürgergemeinschaft und unreglementierter Freiheit. Rechtsklarheit durch kurze begreifbare Gesetze statt der jetzigen Gesellschaft der Rechthaberei-Kriege, Trickgewerbe, Prozesslawinen und Reglementierungen auf Schritt und Tritt.

Entgegenstehende unsinnige Teile des EU-Vorschriftenwirrwarrs kann man beispielsweise rechtskonform aussetzen bis zum Nachweis der demokratischen Legitimierung der EU-Kommission gemäß deutschem Grundgesetz. (Wie lange wird man dann warten müssen?)

9.   --'VUK-LEGA-CRITIC_ --2
Warum ist Bürokratie schädlich?

Alle Politiker sind sich derart einig, Bürokratie abzuschaffen (mit dem Mund, meist ohne Taten), dass versäumt wird, die Frage einmal andersherum zu stellen:
Warum sollen wir uns nicht einfach mit Bürokratie abfinden? Wenn alles schön geregelt abläuft, kann weniger schief gehen - oder?

9.   --'VUK-LEGA-CRITIC_ --3
Offenkundig ist mehr rationale Legitimation nötig für die Forderung nach weniger Bürokratie. Hier wird diese rationale Legitimation geliefert:

Etwa 5 bis 30 % des jährlichen Volkseinkommens werden gegenwärtig für Bürokratie-Mehrkosten verschwendet. - Die Spanne ist so weit, weil die Definition des Erfassungsumfanges komplex ist.

Der unmittelbare Aufwand für Bürokratie mag vielleicht bei 5 % der gesamten jährlichen Arbeitszeit des Landes liegen: Überflüssige Behördenarbeit, überflüssige Arbeit vor allem bei den Kleinen der Wirtschaft, aber auch überflüssige Arbeit der Arbeitnehmer für sich selbst (Steuererklärung, Zeitaufwand für Behördengänge, Formulare, Beschwerden).

Hinzuzurechnen ist zu diesen sichtbaren ,,nur'' etwa 5 % ferner aber auch die langfristige Fehlentwicklung der Strukturen im Land, wenn Bürokratie Trends hemmt oder auch


10.   --'VUK-LEGA-END_ --
Details bei der Durchführung der *Entbürokratisierung

10.   --'VUK-LEGA-END_ --1
Die Abschaffung des Wahnwitzes der *Überreglementierung wird...

Die Abschaffung des Wahnwitzes der Überreglementierung wird ein gewaltiges Potential an Verwaltungsintelligenz und Rechtsberatungsintelligenz freisetzen, ferner komplette Behördengebäude. Was tun mit den freiwerdenden Kapazitäten? Man kann diese große Menge qualifizierter Köpfe nicht einfach auf die Warteschleife setzen bis zur Frühverrentung. Wie kann man die bisher schuldlos Unproduktiven einfügen in die aktive Wirtschaft?

Hohe Gründungsfinanzierungs-Hilfen könnten eingeführt werden. Damit könnte man


11.   --'VUK-LEGA-DEFIN_ --
Was ist eigentlich überhaupt ,,Bürokratie''?

11.   --'VUK-LEGA-DEFIN_ --1
Alle reden von ,,Bürokratie'' und ihrer Abschaffung. Aber - was ist das überhaupt, die ,,Bürokratie''?

Alle sind sich so rasch einig über ihre Abschaffung, weil ein solcher Punkt im Wahlprogramm sich gut verkauft, nichts kostet und zu nichts verpflichtet. Ein solches Versprechen verpflichtet zu nichts, weil man sich darunter alles oder auch nichts vorstellen kann.

11.   --'VUK-LEGA-DEFIN_ --2
Hier folgt eine erste Formen-Liste im Bemühen um ein zukünftiges Klassifikationsschema.

Dargestellt werden nachstehend ein paar Varianten des vagen Sammelbegriffes "Bürokratie". Diese Liste ist noch ohne Systematik und ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
Es wird also gar nicht erst versucht, lexikalisch und linguistisch Definitionshilfen zu finden. Hier geht es nicht um Formalien, sondern um die vorherrschenden Empfindungen der Bürger.

11.   --'VUK-LEGA-DEFIN_ --3
Völlig(!) überflüssige Nachweispflichten.

Eine häufige ganz eindeutige Kategorie von "Bürokratie" ist, wenn der Staat den Kleinunternehmen und Freiberuflern zeitraubende Nachweispflichten auferlegt, die bei kritischer Prüfung weder dem Staatsinteresse noch dem Bürgerinteresse dienen und schlicht und


12.   --'VUK-LEGA-DIRIG_ --
Überregulierung: Staatliche Kontrollomani.

12.   --'VUK-LEGA-DIRIG_ --1
Überregulierung ist nicht ,,Bürokratie'' - oder doch? (Dirigismus)

Für Überregulierung gibt es keine rationale Legitimation. Sie ist nur deutbar als ein psychisches Problem von Machtbesitzern: Sie können sich teils nicht mit der Vergänglichkeit und Eigen-Bestimmtheit und Unkontrolliertheit der menschlichen Existenz abfinden.

Sie interpretieren Unkontrolliertheit des Ablaufes von Realität und Historie als einen illegitimen Dauerwiderstand von Bürgern gegen ihren Machtanspruch über das Geschehen. Letztlich ist es im menschlichen Unvermögen verankert, sich Unendlichkeit vorstellen zu können. Bürokratische Erfassung des realen Geschehens weitet immer mehr aus beim völlig aussichtslosen Kampf, die natürliche Unendlichkeit des gesamte Geschehen statistisch erfassen zu können.

Dahinter steckt eine andere psychische Fehlsteuerung vieler Machtinhaber: Die Vision der Machbarkeit einer total von oben gesteuerten idealen Welt.

Es ist der Gutmenschen-Wille, für alles Geschehen eine Verbesserung wissen und anordnen zu können. Auch hier wird die Endlichkeit des menschlichen Seins gedanklich beiseite geschoben. Die zeitliche Unendlichkeit der Geschichte, der Erde, des Universums wird nicht mehr voll mit gedacht. Der eigenen kurzen Lebensspanne und geringen Bedeutung wird die Illusion der unendlichen Bedeutsamkeit verliehen.

Natürlich geht es nicht so weit, die Vernunft zu verlieren. Das Verhaltensmodell des Wollens der Totalkontrolle ist auf psychischer Ebene und entwindet sich der rationalen Eigenkontrolle. Es ist ein Grundzug des Denkens. Nur in der Kombination mit Machtbesitz kann es sich zu einem ausgeprägten psychischen Problem mit ausgeprägten realen Konsequenzen hoch steigern: Steigern zum politischen Dirigismus und zum immer aussichtslosen Wollen von Totalkontrolle.

Nun betrachten wir einige Beispiele von Überregulierung:

12.   --'VUK-LEGA-DIRIG_ --2
a)   Ein typisches Beispiel der Überregulierung ist die Anordnung von Ladenschlusszeiten.

Zur Sache sei vorab klargestellt: Nicht alle Regelung von Ladenschlusszeiten ist ein Fehler. Aber in Deutschland war die Regulierung mindestens in den ersten 60 Jahren seit dem Zweiten Weltkrieg unnötig eingreifend. Wie kam zur langwährenden Aufrechterhaltung?

Dahinter steht ein allgemeines Verhaltensmodell:   ,,Die Staatsbürokratie'' verordnet der Wirtschaft in bürokratischer Denkweise unsinnige Zwänge. Die Staatsbürokratie meint, was sie nicht sorgfältig geregelt habe, sei unkontrollierbar, und was nicht kontrollierbar sei, sei schädlich. Hier geht es also meist nicht um Schutz von Werten, sondern meist um Wichtigtuerei.

Dies ist das Verhaltensmodell einer typischen psychischen Problematik, sofern zu viel Anordnungsmacht in zu unzureichend kompetenten Gehirnen angesiedelt wird.

Ob Überreglementierung dieser Art zugleich ,,Bürokratie'' darstellt, hängt davon ab, wie man zuvor den Begriff ,,Bürokratie'' definiert hat. Eine gesetzlich fixierte allgemeingültige Definition, was Bürokratie sei, besteht aus verständlichen Gründen nicht. Denn man könnte argumentieren, diese Definition sei unwirksam, weil selber eine übertriebene Sprachregulierungs- ,,Bürokratie''. Wir wären dann bei einem klassischen Problem der Sprache (Metasprache / Objektsprache)...

Ernsthafter betrachtet: b)   Man könnte durchaus argumentieren, dass alles, was der Staat willkürlich und sachwidrig reglementiert hat, ebenfalls einem zweckmäßig abgegrenzten Begriff ,,Bürokratie'' unterzuordnen sei.

Da willkürliche Regelungen regelmäßig begleitet sind von einem Wust von Auslegungs-, Kontroll- und Überwachungs-,,Bürokratie'', macht es Sinn, jeden wichtigtuerisch die Arbeitenden mit unsinnigen Auflagen schikanierenden Staat insoweit als


13.   --'VUK-LEGA-G_ --
G.   Bürokratie als Schikane-Waffe gegen bestimmte Bürger.

13.   --'VUK-LEGA-G_ --1
Zu unterscheiden ist zwischen gleichmäßigen Bürokratie-Lasten für alle Bürger; oder Missbrauch durch Mehrung der Lasten gegenüber Einzelbürgern (hierbei vielleicht Willkür, Schikane,..).
Wohl immer, wenn Unrechts-Regierungen bestanden, wurde Bürokratie politisch als Waffe gegen Einzelbürger oder gegen Bürger-Kategorien genutzt.

Deutschlands Geschichte des 20. Jahrhunderts mit zwei totalitären Diktaturen liefert die volle Breite aller denkbaren und oft auch undenkbaren Varianten. Aber auf keinen Fall ist dies beschränkt auf derartige extreme Konstellationen.

Wo viel Bürokratie ist, ist für die üblichen Interessenkämpfe der menschlichen Gruppenorganisation der Missbrauch von bürokratischen Instrumenten eine selbstverständliche Begleiterscheinung. Das fehlt wohl nie. Also ist es wichtig, dies näher zu analysieren.

13.   --'VUK-LEGA-G_ --2
G.1.   Die Belastung von Bürgern mit Bürokratie-Pflichten ist ein allgemeines Phänomen.

Sie trifft nach Zufallsregeln relativ gleichmäßig alle. Mit diesem Bürokratievolumen werden die Bürger meist relativ gut fertig. Die zunehmende Computerverwendung erleichtert es zunehmend. Außerdem ist das Kontrollsystem des Staates für die gewaltigen geforderten Bürokratiemengen zwangsläufig nur extrem stichprobenhaft.

Die Rechtsprechung des letzten halben Jahrhunderts des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, Straßburg, ist eindeutig: Ein hohes Maß von bürokratischer Belastung ist dem Bürger zumutbar und nicht ,,Zwangsarbeit'' im Sinn der Menschenrechtskonvention, sofern es alle in etwa gleich trifft, oder sofern individuelle zufällige Mehrbelastungen voraussehbare zufällige maßvolle Sonderrisiken darstellen.

Für Sünder, die allgemeine bürokratische Pflichten vernachlässigen, gilt:
Die mittleren Wahrscheinlichkeiten für Ahndungsnachteile bei Verstoß liegen meist deutlich unter den Wahrscheinlichkeiten für Vorteile. Dies gilt jedenfalls, sofern der Sünder nur harmlose sinnentbehrende Pflichten vernachlässigt, sie aber dennoch wenigstens minimal bedient, so dass es nicht provokatorisch


14.
Bürokratie als staatliche Waffe. Eine andere Fallgruppe mit Extrembelastung aus Bürokratie: Die ,,Gegner''.

14.1
Eine andere Fallgruppe mit Extrembelastung aus Bürokratie: Die ,,Gegner''.
J.1.   Die wichtige Fallgruppe der Schikane politischer Gegner wurde bereits auf anderen Seiten gestreift. Hier nun detaillierter:

Das ist ein wichtiger Spezialfall der anderweitig behandelten personenbezogenen Schikane. Wenn immer der Staat politisch orientiert bestimmte Gruppen schädigen will, häufen sich Versuche der "Tyrannisierens" durch bürokratische Schikanen.

Deutschlands Gutmenschen entrüsten sich derart über das, was ihre (Ur-)Großväter den Juden antaten, dass sie gar nicht mehr dazu kommen, darüber nachzudenken, dass wir heute nicht viel besser sind als unsere Vorfahren.

Bestimmte Parteien, wenn an der Macht, schikanieren immer neu und teils bis zum kriminellen Niveau die politisch Nahestehenden ihrer Gegner, beispielsweise, soweit diese unternehmerisch tätig sind. Viele der so idealistischen ,,Gutmenschen'' von heute sind hierbei unter den Haupttätern.

In vielen Ländern werden Ausländer durch übertriebene Bürokratie geschädigt. Das kann sogar mitten im modernen ausländerfreundlichen Rechtsstaat geschehen. Beispiel ist

J.2.   Wo immer der moderne Staat - oder der, der ihn dominiert - Gegner zu erkennen vermeint, ist Schikane durch Bürokratie-Überforderung die erste Wahl der Waffen.
Der moderne Staat kann nicht mehr Häuser verbrennen oder foltern oder Augen ausstechen. Umso besser kann er im Hinblick auf die Unsumme der Vorschriften des modernen Bürokratiestaates bestimmte Bürger gezielt schikanieren. Denn durch den Vorschriftenwirrwarr ergeben sich zu ziemlich jedem Bürger Kontrollrechte und Ermächtigungen zu schädigenden Ermessensentscheiden.

J.3.   ,,Alle Bürger sind Täter'' - denn im Hinblick auf die Unmenge unvernünftiger Regelungen gibt es insoweit keine unschuldigen Bürger.

Wo der Staat ausreichend nachforscht, da ist der Bürger ,,immer schuldig'' - jeder Bürger. Jedenfalls gilt dies für die Selbständigen und Freiberufler, die vollverantwortlich handeln im Rahmen eines Wahnwitz gewordenen Netzwerkes von unsinnigen Regelungen. - Hier liegt ein Kernproblem des modernen Staates:   Wen immer er schikanieren will, er kann es, und viel schlimmer noch, er kann es sogar in voller formaler Legalität des ersten Anscheins.

Verteidigen kann der Bürger sich nur durch Verweis auf dem formalen Recht übergeordnete allgemeine Rechtsprinzipien (Ungleichbehandlung, ,,Zwangsarbeit'', Diskriminierung). Das ist verfahrenstechnisch wenig griffig und entlastet meist erst beim höchsten Gericht - aber auch nur, sofern man einen sehr sehr guten Anwalt finanzieren kann... Bis dahin ist meist der Zweck des Anliegens längst verloren. J.4.   Es gibt wohl keinen modernen Staat, der nicht in irgendeiner Weise irgendwie definierte ,,Gegner'' schikaniert.

14.2
J.4.   Es gibt wohl keinen modernen Staat, der nicht in irgendeiner Weise irgendwie definierte ,,Gegner'' schikaniert.

Die Frage ist nicht das ,,ob?'', sondern nur das Ausmaß, also die Menge und die Schwere der Verstöße. Das mag harmlos sein und verzeihbar - wie zur Zeit überwiegend der Fall in Deutschlands Regionen - oder kann ausweiten bis hin zum Ende des Rechtsstaates - so in vielen teils großen Ländern der Erde.

Die einzige Lösung gegen Schadenserzeugung ist, dem Schädiger die Waffen aus der Hand zu nehmen. Wer mehr Rechtsstaat will, hat keine Wahl. Er muss weniger Gesetze wollen und weniger Bürokratie.

Je mehr Gesetze der moderne "Gerechtigkeitsstaat" produziert, desto ungerechter wird er. Es gab wohl keine einzige Periode der deutschen Geschichte mit einem ähnlich explosionsartigen Wachstum des Vorschriftenwirrwarrs, verglichen mit der Nazi-Zeit. Das muss zu denken geben. J.5.   Nur schwierige "Schlammschlachten" sind effizient gegen die Entartung von Bürokratie für Zwecke der ,,Schikane gegenüber Gegnern''.

14.3
J.5.   Nur schwierige "Schlammschlachten" sind effizient gegen die Entartung von Bürokratie für Zwecke der ,,Schikane gegenüber Gegnern''. Die Täter der Verwaltung und der Politik wissen, was sie tun, und kennen die Rechtslage.

Sie sind Herren des Verfahrens und Kenner und Meister ihrer Strategie. Der Bürger, der sich zum herausgeforderten juristischen Niveau der Auseinandersetzung provozieren lässt, ist mit seinem Anliegen meist verloren.

Theoretisch bleibt dem Bürger die Wahl von etwas Undefiniertem, was man als ,,Schlammschlacht'' zu umschreiben pflegt.

Als eine in etwa präzise Definition mag gelten: ,,Alle Waffen und Tiefschläge sind erlaubt, soweit legal und dem Moralverlust des Gegners reziprok angemessen.''
Zur Veranschaulichung:   Ein klassisches Instrument ist beispielsweise,


15.   --'VUY-PENT_ --
Strafvollzug modernisieren - Taten, nicht Worte

15.   --'VUY-PENT_ --1
Straftet und strafrechtliche Sanktion ist ein Archetyp des menschlichen Zusammenlebens.

Sanktionsbeispiele: Die Beichte (mit Sanktionsregeln), die irdische strafrechtliche Sanktion, die Entschuldigung, das Vergeltungsrecht "Auge um Auge", Geldzahlung an "Beleidigte", der mittelalterliche Pranger, Sippenhaft, Arbeitspflichten und anderes.

Ebenso gelten immer auch Regeln für das Vergeben, de Rehabilitation, die Reintegration. Ebenso gilt immer, dass ein gesellschaftliches Einvernehmen über Strafmaß und Vergeben nie erreichbar ist. Denn jede Normierung führt zu Fehlerrisiken und die Wertordnungen der Bürger sind nicht identisch. - Blicken wir nun auf die Konkretisierung der Problematik für Deutschland:

15.   --'VUY-PENT_ --2
Ein halbes Jahrhundert lang ist modernerer Strafvollzug vorgesehen für morgen.

Seit über einem halben Jahrhundert besteht die heutige deutsche Republik. Seit über einem halben Jahrhundert steht in ihren Zeitungen, dass der Strafvollzug zu modernisieren sei und bald modernisiert sein werde.

Zwischenzeitlich gab es sicherlich deutliche Fortschritte im Sinn dieser Ziele.
Andererseits ist der Problemumfang deutlich angewachsen :
- durch mehr gesellschaftliche Vielfalt;
- durch mehr neue Mitbürger ohne ausreichende Eingliederungspolitik;
- durch mehr Auffächerung der vorherrschenden Wertordnungen;
- durch Wegfall der allgemeinen Anerkennung gleichartiger Moralregeln.

15.   --'VUY-PENT_ --3
Ein halbes Jahrhundert Diskussion über bessere Alternativen.

Seit über einem halben Jahrhundert verbüßen auch Täter verhältnismäßig leichter Delikte dennoch immer noch Freiheitsstrafen. Seit über einem halben Jahrhundert klagt man über die damit zusammenhängenden hohen Rückfallquoten.

Ebenso lange wird hingewiesen auf andere Ahndungsformen, die das Problem beheben sollen. Insbesondere wird hingewiesen auf weniger rufschädigende Maßnahmen, mehr wiedergutmachend gegenüber den Opfern, mehr ausbildungsorientiert, mehr arbeitsorientiert.

15.   --'VUY-PENT_ --4
Eine relativ einfache Sichtweise kommentiert dies in provokativer Weise:


16.   --'VWU-PRIV-A_ --
A.   Die unantastbare Privatsphäre des Bürgers ist wieder unantastbar zu machen

bei Kreditantrag und Bonitätsprüfung, Werbung, Adressenspeicherung, Registrierung durch Staat und Unternehmen: Privatsphäreschutz des Bürgers wiederherstellen: Grundsätzliche Gesichtspunkte

16.   --'VWU-PRIV-A_ --1
Im Rahmen der Kandidatenbewertung vox7.org/v werden die folgenden Postulate als Meinung definiert:
  • ... entsprechend dem Geist des Grundgesetzes...
    -- und das unantastbare Berufsgeheimnis für Berater und Finanzinstitutionen
    -- und die Unantastbarkeit privater Vorsorgevermögen und deren Geheimnisschutz.

  • Privatsphäreschutz ist zu reaktivieren für Wirtschaft, Steuern, Finanzen, Strafverfolgung, Vergesspflicht.

  • Datenschutz ist auszugestalten entsprechend dem Geist des Grundgesetzes... Die Regeln dieses Gesetzes sind konstant. Aber die danach auszurichtende Welt hat sich geändert. Durch den Fortschritt der Datenverarbeitung genügt inzwischen jeder normale PC zur effizienten Verarbeitung persönlicher Daten der Gesamtbevölkerung eines Landes wie Deutschland. 20 vernetzte PC-Boards auf einem Tisch genügen für die Weltbevölkerung.

  • Durch diese veränderten Rahmenbedingungen wurden Gesetze, die früher einmal korrekt gewesen sein mögen, teilweise inzwischen vielleicht verfassungswidrig. Nur eine grundsätzliche Neuordnung zu Datenvergessen und Datenaustausch in zahlreichen bestehenden Gesetzen kann die Erfüllung der Vorgaben des Grundgesetzes wiederherstellen.

  • Vergessgesetz: Alle Datenspeicherungen und vernetzten Datenquellen sollten zeitnahen Löschungs- oder Sperrpflichten unterworfen werden. Die bisherigen punktuellen und eingegrenzten Vergesspflichten genügen nicht.
Diese meinungsgeprägte Definition verschiedener Postulate deckt sich mit den Forderungen vieler, die über laufend schwindenden Datenschutz besorgt
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17.   --'VWW-FAM2_ --
A.   Diskriminierung der Frau? - Des Mannes?

Es ist ein Archetyp der Zivilisation, dass in diese Beziehung extern auf Gruppenebene regulierend eingegriffen wird, weil dies Eingreifen evolutionäre Vorteile verschafft.

Durch das Gebär-Privileg der Frau (oder wenn man so will, die Gebär-Sonderlast) ist die Problematik so unlösbar verworren, wie wir es kennen. Nachstehend werden einige Eingrenzungen der unendlichen Diskussion vorgeschlagen. Dies kann nicht allgemein zufriedenstellen, weil es bei Wertordnungsfragen eine absolute Wahrheit nicht geben kann. Das Folgende ist also nur weiterer Meinungsbeitrag eines weiteren Autors, dies also ohne den Anspruch einer absoluten Wahrheit.

Dieser Text ist in einem E-Book über Optimalpolitik enthalten, aber auch in einem solchen über Archetypen. Wieso?
(1) Archetyp ist der zivilisationenübegreifende gesellschaftliche Regulierungsanspruch der Beziehung zwischen Mann und Frau.
(2) Archetyp ist auch das Ringen um den Gleichheitsanspruch zwischen Frau und Mann.
(3) "Archetyp" ist die genetisch bedingte Mutter-Funktion der Frau.
(4) (Der weitere wichtige Gesichtspunkt der Sexualität wird im Nachstehenden vernachlässigt, weil für die behandelten Themen nicht dominierend.)

Die nie voll lösbare Kollision dieser fest verankerten Prinzipien ist die tiefere Ursache der politischen Diskussion. Wie könnte ein Ausweg aussehen?

17.   --'VWW-FAM2_ --1
Die Frage, wie Mann und Frau sich zueinander verhalten sollten, sollte man vorwiegend den Objekten der Diskussion selber überlassen.

Die Art und Weise, wie Gutmenschen den kurzzeitigen oder langzeitigen Lebenspartnern ihr Privatleben durch staatliche Allwissenheit vororganisieren wollen, ähnelt dem Stil der sozialistischen und Nazizeit-Diktaturen. Es ist ein totalitärer Staat, wenn angeblich nichts mehr ohne staatliche anordnende Weisheit richtig sein soll in dieser Welt - bis hin zu zwischenmenschlichen Beziehungen.

Frauen gleiche Rechte zu gewährleisten, dies wird kein Vernünftiger noch in Frage stellen. Viel wurde in einer kurzen Zeit von nur zwei bis drei Generationen erreicht. Es bestehen noch einige nötige Baustellen, wie wir alle wissen. Die entsprechende Erörterung verdrängt zu sehr die neue Frage: Wie wir dauerhaft nicht nur mit der Gleichheit umgehen sollten, sondern wie den Bürgern ihr Gestaltungsfreiraum bezüglich der Unterschiedlichkeit zu belassen ist.

17.   --'VWW-FAM2_ --2
Wie wir wissen: Ein Teil der Karriere-Nachteile der Frau ist Folgewirkung von natürlichen und also staatlich nicht reglementierbaren Fakten.

Nach dem jetzigen Stand von Biologie und Medizin können nur Frauen Kinder haben. So lange die Menschheit sich fortpflanzt statt unterzugehen und so lange diese Gesetze gelten, so lange werden die meisten Frauen also in einer berufsentscheidenden Altersphase einen gravierenden Karrierenachteil haben.

Nur derjenige Teil der Menschheit pflanzt seine gesellschaftlichen Modelle fort, der sich auch biologisch fortpflanzt. Der Karriereeinschnitt und Karrierenachteil der Frauen ist also nachhaltig und nur abmilderbar, nicht aufhebbar.

Es ist nicht wünschenswert, in eine ökonomisch rational praktizierte Tarifautonomie einzugreifen. Unternehmen werden im Eigeninteresse der wirtschaftlichen Optiminierung nicht geschlechts-spezifisch diskriminieren: denn sie würden sich dann selber schädigen durch


18.   --'VWW-FAM5-A_ --
A.   Geld für Eltern, Geld für Kinder
_Analyse_über_:    Familie, Kinder, Demografie, Zukunft, Renten, Statistik, Statistikmängel,

Text weitgehend suspendiert seit Anfang 2009.
Dieser ursprünglich recht lange Text aus dem Jahr 2003 wurde Anfang 2009 auf einen kleinen Bruchteil gekürzt. Näheres zu den Gründen ist am Textende vermerkt.

18.   --'VWW-FAM5-A_ --1
A.1.   Insgesamt gesehen...
Geld ist nötig für Eltern, Geld für Kinder,
... statt wie gegenwärtig das Kinderhaben zu ,,bestrafen''.
Mehr Kinder - dies eliminiert auch wie allgemein bekannt einen Hauptteil des Rentendefizit-Problems.
Diese allgemein vorgetragenen Argumente sollen nun vom einfachen Meinungsstatus auf ein wissenschaftlich gedecktes Niveau geführt werden:

A.2.   Denkgerüst für die Ursachenkette des demografischen Defizits.. Die Gesamtaussage ist an mehreren Stellen dieser Website vorgetragen und ist klar liegend:

Eltern werden mit rund 200 000 Euro pro Kind
sozusagen ,,bestraft für das Kinderhaben'' (je nach Berechnungsweise und Ausbildungsdauer mehr oder weniger).

Kinder sind Zukunfts-Investition
- rational ökonomisch gesehen von den wesentlichen Investitionen diejenige mit der allerhöchsten Rentabilität: Die Anfangs-,,Investition'' von etwa 200 000 Euro ,,produziert'' später im Lauf des Lebens insgesamt etwa das 10-fache.

Die amtlichen Statistiksysteme erfassen diese wichtigste Investition

der ,,Produktion von Bürgern'' irrigerweise nicht. Primitiver Grund ist, dass familieninterne Leistungen ohne Buchhaltung und Geld funktionieren, also keine statistisch und staatlich erfassbaren Daten produzieren. Diese Problematik ist objektiv und zweifelsfrei gegeben. Sie ist durchaus ein Erörterungsgegenstand der Wissenschaft über Statistikmethoden.

Es gab und es gibt immer neu durchaus gelegentliche Versuche, bessere Lösungen zu finden. Derartiges konnte sich allerdings bisher nicht durchsetzen.
Von Statistikern erwartet man zweifelsfrei wirkende Hochrechnungen. Was keine Buchhaltung und keine Geldvorgänge produziert, müsste mit Schätzwerten integriert werden. Hierzu kann es aus abstrakten logischen Gründen keine absolut richtige Methode geben. Das potentielle Ergebnis-Spektrum solcher Statistiken wäre deshalb methoden-abhängig und durchaus sehr breit.

Man wählt damit als offiziell die sehr falschen Statistiken, weil sie wahrer wirken. Denn letztlich


19.   --'VWY-MEDA-A_ --
A.   Mehr Gesundheit durch weniger Staat?


Aspekte:   Krankenversicherung, Gesundheit, Tarif, gesetzlich oder privat, GKV oder PKV, Krankheit vermeiden, gesund bleiben, gesunde Ernährung, Vorsorge, Vorbeugung, Pflege,............


Textkürzung vor einigen Jahren: Dieser Text (2003...2004) war ursprünglich rund 10 A4-Seiten lang. Er wurde vor einigen Jahren weitgehend auf die Überschriften verkürzt. Die suspendierten Texte werden vielleicht irgendwann nach Überarbeitung, Aktualisierung und Straffung wieder integriert.

19.   --'VWY-MEDA-A_ --1
Wie viel kostet Gesundheit insgesamt? Etwa 20 %.

In entwickelten Volkswirtschaften (industriell oder dienstleistungs-orientiert) liegt der Anteil der Gesundheitsausgaben bei etwa 20 % der Ausgaben. Rein finanziell gesehen geht es im Mittel also um ein Fünftel des Lebensinhaltes. Gemeint sind Gesundheitsausgaben im engeren Sinn. Die Beiträge der GKV sind zu erhöhen um das, was die Verbraucher in Apotheke und Drogerie kaufen, um irgendetwas zu heilen oder um durch Präparate vorzubeugen.

Gesundheitsdienliche Ernährung und Finanzierung von Sport und sportähnlichen Aktivitäten soll nicht eingerechnet werden. Die Mehrkosten für Biokost sind ebenfalls nicht der Gesundheitspflege zuzurechnen, weil


20.   --'VBS-PROF-A_ --
A.   Anforderung an Ausbildung, Studium, Fachwissen, wissenschaftliche Abschlüsse, berufliche Bewährung, berufsfachliche Karriere.
- Dies ist das Anforderungsprofil im Rahmen des VOX-Konzeptes zur Kandidatenbewertung vox7.org/v

20.   --'VBS-PROF-A_ --1
A.1.   die Forderung nach fachlicher Qualifikation der politischen Kandidaten

Dies ist etwas sehr Diskussionswürdiges: Das Vox-Konzept definiert eine in den Demokration üblicherweise nicht vorhandene Anforderung. Es ist die Forderung nach fachlicher Qualifikation der politischen Kandidaten für verantwortliche berufliche Aufgaben der realen Welt. Diese Forderung kontrastiert mit der Regelung praktisch aller demokratischen Staaten, dass jeder beliebige Bürger für jedes Staatsamt wählbar sei.

Das VOX-Konzept begründet die neue Forderung damit, dass zeitlich gesehen erst nach der Definition der demokratischen Prinzipien das moderne Ausbildungswesen und die moderne qualifikationsorientierte Gesellschaft entstanden seien. Heutzutage könne man praktisch nirgends ohne geeignete Nachweise eine verantwortliche Anstellung erwarten, ausgenommen ausgerechnet in der Politik, also für die Führung der wichigsten Sache, der res publica.

Das VOX-Konzept schlägt vor, dass sich alle Maßgeblichen - also auch Parteimitglieder und Wähler - darauf einigen sollten, von nun an Qualifikationsanforderungen für neue Kandidatenauslese zu beachten. Politisch Ambitionierten ohne entsprechende Vorbedingungen sei zumutbar, im Rahmen der reichhaltigen Ausbildungsangebote einen Abschluss nachzuholen. Dies Nachholen sei durchaus wünschenswert, weil nicht nur eine Formsache, sondern ein Mindestbeleg für den Eintritt in die Welt der Entscheider.

A.2.   Es folgt nun die unveränderte Wiedergabe des Anforderungsprofils im Rahmen des VOX-Konzeptes zur Kandidatenbewertung vox7.org/v
Es ist nicht gemeint als vollständige exakte Definition. Das Prinzip soll klargestellt werden. Sonderfälle einzelner Kandidaten können sodann fallweise


21.
Wahre Kosten von Politik?

21.1
Investition in Demokratie: Wahre Kosten von Politik? Schätzung.


Finanzierung... - Investition von Geld in Sachen Politik: Was kosten Parteien, Parlamente, Medien, Presse, Fernsehen, Lobby?
Hauptinhalt dieser Seite ist ein Versuch der Bezifferung des an sich nicht Bezifferbaren. Diese statistik-ähnliche Schätzung soll in Zukunft mit objektiver ermittelten Ausgangswerten verfeinert werden.
Ziel dieser ersten Fassung ist, überhaupt einmal die Fragestellung zu gestalten: Wo Politik entsteht, wer sie finanziert und mit etwa welchen Summen.


Wie wird Politik finanziert?

Nachstehend nur Größenordnungen... ,,Statistik'' unmöglich

Diese Angaben basieren nicht auf konkreten Statistiken für bestimmte Jahre. Des weiteren ist ein Teil der Zahlen ihrer Natur nach nicht bezifferbar. Es soll deshalb nicht eine Genauigkeit vorgetäuscht werden, für die eine logische Unmöglichkeit besteht.

Diese Übersicht will deshalb nur Größenordnungen verständlich machen. Dies soll in dauerhafter Weise und ohne Zeitbezug veranschaulicht werden.

Parteien: Etwa 0,3 Milliarden Euro?

Schätzgrundlage: 600 000 Parteimitglieder zahlen jährlich je etwa 100 Euro. Dies ist die Annahme für die Summe aller Parteien.
Hinzu kommen Großspenden und Politikfinanzierung durch Interessierte, beispielsweise durch Banken.
Hinzu kommen staatliche Zahlungen an Parteien.
Hinzu kommen Sachspenden, Vergünstigungen, Preisnachlässe bei Dienstleistungen.

Gegenkontrolle: Parteibüros in Deutschland:
Rund 2000 kleine und mittlere, teils ohne eigenes Personal, manche mit mehreren Personen. - Unscharfe Grob-Annahme: 1 vollbeschäftigte Person pro Parteibüro. 2000 Personen zu je etwa 150 000 Euro ,,Personalaufwand zuzüglich aller personenbedingten Kosten''. Insgesamt 300 Millionen Euro.

Nicht berücksichtigt werden können die Bemühungen von Wahlbewerbern.
Das ist eine Mischung aus Spieleinsatz, Anbahnungskosten für eventuelle Diäten und Ehrenämter, Business- und Karriere-Marketing. Es deckt sich also nach den Regeln von Wahrscheinlichkeit und Spieltheorie aus anderweitigen Posten.

Die Kosten der Parteien werden in einer unerfreulich unscharfen Schätzung eilig auf 300 Millionen Euro
pro Jahr veranschlagt. Diese Position soll bei Verfügbarwerden von anderen Zahlen überprüft werden. Deutliche zukünftige Änderung der Schätzung ist denkbar.

Parlamente: 1,5 Milliarden Euro?
Schätzung: Bundes- und Landesparlamente entsprechen insgesamt rund 10 000 Vollzeitbeschäftigten. Dies ist wiederum etwas unerfreulich, weil nur eine Grobschätzung. Des weiteren wird sehr oft zu niedrigen Kosten gearbeitet, oft ist brutto = netto, und andere
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22.
Deutschland ent-traumatisieren.

22.1
Deutschland ist zu ent-traumatisieren. Zurück zum Blick nach vorn

A.   Deutschland ist zu ent-traumatisieren vom 30-jährigen Weltkrieg 1914-1945

Das Fakum der Generationen überdauernden Traumatisierung: https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/buero-co/psychologin-im-gespraech-wie-krieg-karrieren-praegt-18204582.html
Ein diesbezüglicher Text von mehreren Seiten entstand 2003. Nur mit Zögern wurde dieser Hinweis darauf im öffentlichen Text hier in ganz kurzer Form belassen.

Es ist wichtig, diese Gesichtspunkte darzustellen. Aber sie sind nicht gut objektivierbar. Das Einfließen von Meinungen ist durch die Sache bedingt unvermeidbar. Wegen der Wichtigkeit, ein tiefer liegendes Problem zu erörtern, blieb der Text im E-Book erhalten, wenn auch stark gekürzt.

Der Text soll zukünftig überarbeitet und aktualisiert werden. Nicht alles, was er enthält, wollte so bleiben wie es einstweilen noch formuliert ist.

Der erste Schritt, die Analyse der Traumatisierung, ist im E-Book am Schluss:   Abschnitt Z.
Auf der Website hier ist keine Wiedergabe des mehrseitigen Texte. Hierdurch sollen Missverständnisse vermieden werden.



23.   --'VBK-PARL-A_ --
Bürger-Herrschaft gewährleisten. Die Bürger-Herrschaft gewährleisten - die Demokratie im Geist des Grundgesetzes ausgestalten

23.   --'VBK-PARL-A_ --1
Die Bürger-Herrschaft gewährleisten - die Demokratie im Geist des Grundgesetzes ausgestalten

Ist Demokratie die optimale Staatsform?

Ist der Spezialfall der ,,Mehrparteien- Demokratie'' die optimale aller bisher bekannten und erprobten Staatsformen? Ist ein allgemeines Wahlrecht mit ,,1 Erwachsener = 1 Stimme'' die richtige Lösung? Ist es richtig, dass Beihilfenempfänger auch dann repräsentiert sind, wenn es um die Höhe ihrer finanziellen Vorteile zu Lasten der Abgabenzahler geht? Ist es richtig, dass Lobby-Angehörige bei der Gesetzgebung Texte mit ausarbeiten?
Diese Diskussion beschäftigt den okzidentalen Kulturkreis seit etwa 2 500 Jahren und ist bis heute unentschieden.

Die Frage der optimalen Führungstruktur ist Problemfall seit der ersten Gruppenbildung, stellte sich also noch vor dem evolutionären Übergang zu ersten Gruppen von Menschen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg und bis etwa 2000 galt als Konsens, wenn auch mit Gegenstimmen: ,,Von allen Formen der staatlichen Organisation ist die Mehrparteien- Demokratie das kleinste aller Übel.''

Historische Grundlage der Neuzeit bildet vor allem das Muster der angelsächsischem und und der schweizerischen Demokratie, auch das Modell der französischen Revolution und der USA. Letztlich kreisen diese Formen und die Herausbildung von Grundrechten und Verfassungen um einen langsam wachsenden gemeinsamen Kern in ständigem Wechselspiel und Austausch.

Der relative Erfolg anderer Staatsformen seit etwa 2000

hat die relative Selbstsicherheit der westlichen Mediengesellschaft zu dieser Frage in Frage gestellt. Versagt haben zwar die wichtigsten Einparteien- Diktaturen des letzten Jahrhunderts sehr eindeutig: Nazi-Herrschaft, Russlands Pseudo-Kommunismus, das pseudo-kommunistische Festland-China. Dass sehr kriminelle Einparteien- Systeme und diktatorische Pseudo-Demokratien sich bei Fortbestand aber von innen her ent-kriminalisieren können, ist nicht nur im Fall von China zu beobachten.


Aspekte der historisch überlieferten Kapazität zur Organisation von Gemeinwesen gewinnen an Bedeutung. Probleme der Zerstörung dieser Kapazität durch Kolonialismus (Schwarzafrika) und/oder dominierende Imperien (Nordafrika) gewinnen Gewicht in


24.   --'VBW-REFE_ --
Das Recht auf Volksreferendum erhöht die demokratische Legitimierung bei Grundsatzentscheiden

Es ist ein Archetyp der Zivilisation, dass Beschlussfassung einer Gruppe zu wichtigen Fragen durch Mehrheitsbeschluss der Gruppenmitglieder erfolgen kann oder soll. Wie viel davon für moderne Staaten nützlich sein soll oder nicht, ist umstritten. Nachstehend als Denkanstoß: Überlegungen zu den allgemein bekannten Grundatzfragen.

Vor einigen Jahren ist dieser vorher ausführliche Text weitgehend auf die Überschriften reduziert worden. die suspendierten Texte sollen vielleicht später wieder erscheinen - nach Überarbeitung Aktualisierung.

24.   --'VBW-REFE_ --1
Beispiele solcher Grundsatzentscheide:

Volksreferenden könnten beispielsweise nützlich sein bei folgenden Entscheiden:
  • Volksreferendum sollte man wohl insbesondere zwingend machen für jede Steuererhöhung.
  • Ferner zwingend für jede Einschränkung von Freiheitsrechten, Datenschutz, Privatsphäre. (Dies hilft nur, sofern die Schule den Bürgern beigebracht hat, wieso dies so wichtig ist).
  • Eventuell für Fragen wie vielleicht die DM-Wiedereinführung? (Doppelwährung - wieso nicht)?
  • Eventuell die EU-Verfassung durch Referendum des Volkssouveräns legitimieren?
  • Schwerpunkt bei Kernenergie oder geothermischer Energie? Oder...?
  • ... und ähnliche grundsätzliche Wertentscheide.


24.   --'VBW-REFE_ --2
Die Zweckmäßigkeit von Volksreferenden ist zwar auch unter vernünftigen Fachleuten umstritten. Aber Deutschland täte es nach häufig verbreiteter Auffassung für einige Themenkreise gut.
Bei einer Kandidatenbewertung zum VOX7-System können Sie einem Wahlkandidaten auch dann diesen Punkt ankreuzen, wenn er im Bewusstsein dieser Problematik nur für eine sehr eingeschränkte Version von Referenden plädiert. Jedenfalls sollten Referenden vorgesehen werden zur Steuerpolitik und zu den Bürgerkontrollen. Genau diese beiden Bereiche wird die Politik wohl nur ungern


25.
Totalitärer_ Kapitalismus? Totalitärer_ Kapitalismus? - Kapital, Finanzen und Eigentum bedürfen einer komplexen Regulierung.

25.1
Totalitärer_ Kapitalismus? - Kapital, Finanzen und Eigentum bedürfen einer komplexen Regulierung.

Es ist ein Archetyp aller Zivilisationen: Der Gegensatz zwischen "finanziell arm" und "finanziell reich" oder auch "sehr mächtig" / "weniger mächtig". Die Diskussion und das Schrifttum hierzu, beides ist "unendlich". Dem soll nichts hinzugefügt werden.
Jedoch: Nach dem Wegfall der moralisch konkurrierenden "sozialistischen" Machtblöcke entwickelt sich eine neue Tendenz zur politischen Toleranz gegenüber Übertreibungen von wirtschaftlicher Macht und gegenüber Skrupellosigkeit. Derartiges ist ein Rückfall und sei näher analysiert:

A.   Was ist ,,Totalitärer Kapitalismus''?

Vorbemerkung:   Bei diesem ursprünglich recht langen Text von 2003 erfolgte vor einigen Jahren die Suspendierung von fast allem. Nur einige Einzelaspekte blieben aufrechterhalten. Vielleicht werden diese Texte zukünftig wieder integriert, aber nur nach Überarbeitung und Aktualisierung.

A.1.   Übertriebener Kapitalismus / Polemik und Analyse

Extremer Kapitalismus (sozusagen ,,totalitär'') ist glücklicherweise nirgends in Reinkultur konkretisiert worden. Am ehesten entspricht diesem Zerrbild die hier und dort feststellbare herrschende Dominanz über Regionen durch Mafia und Korruption.

Jedoch ist die Vision und teilweise Konkretisierung eines Kapitalismus mit starker Machtausstrahlung auf Staat, Wirtschaft und Gesellschaft durchaus seit etwa 1990 weltweit überwiegend in Ausweitung gewesen. Diese Ausweitung ist durchaus eine der ausschlaggebenden Ursachen der weltweiten Finanzmarktkrise 2007-2011.

Nachstehend wird versucht, die verbreitete Polemik zu diesem Thema durch wissenschaftlich basierte Aussagen zu ersetzen. Dies erfolgt in allgemein verständlicher Form. Bürger, soweit ohne eine ideologische Voreingenommenheit, können auf diese Weise wissenschaftlich basierte Argumente gewinnen, durch die sie einer häufigen unwissenschaftlichen Polemik fundiert widersprechen


26.   --'VEB-FISK-A_ --
A.   Steuern und sonstigen Abgaben auf die Hälfte senken

Steuern, Krankenversicherung, Rentenbeiträge, Pflegeversicherung, Vorsorgekassen, Pflichtbeiträge, Gebühren,... die Summe dieser zwingenden Lasten kann bei guter Neuordnung des Landes auf etwa die Hälfte vom Jetzigen sinken. Dies soll nachstehend in verbliebener kurzer Form plausibel gemacht werden.


Dieser ursprünglich recht lange Text wurde vor einigen Jahren auf einige wenige Textsegmente reduziert, ein Bruchteil der vorherigen Analyse. Nur die Kernfrage der Machbarkeit einer Halbierung ist noch textlich erhalten geblieben. Die suspendierten Texte werden vielleicht später nach Bearbeitung, Aktualisierung, Straffung hier wieder erscheinen.


26.   --'VEB-FISK-A_ --1
A.1.   Eine derartige Radikalkur ist machbar. Das Konzept ist realistisch.

Die Gewöhnung an Hochbesteuerung bewirkt, dass die Bürger und ihre Journalisten sich schließlich etwas wesentlich anderes nicht mehr vorstellen können. Es besteht aus wissenschaftlicher Sicht kein Zweifel daran, dass vom hohen deutschen Abgabenniveau aus eine Halbierung möglich ist. Es geht nur um die Frage, wie rasch es umsetzbar sein würde.
Das VOX7-Konzept besagt als Meinung und als Vorschlag: ..Die Summe aus direkten Steuern und sonstigen Abgaben kann durch einen ,Nationalen Bürgervertrag' nicht nur langsam, sondern innerhalb von 12 Monaten auf die Hälfte sinken.''

Als Grundlage für diese Einschätzung wird vorgetragen:

Etwa die Hälfte der deutschen Staatshaushalte ist jetzt Sozialaufwand (direkt oder mittelbar) weitgehend als Folge von Arbeitslosigkeit, ferner als Folge der deshalb staatlich legitimierten Frühverrentung u.a.m.. Diesen Sozialaufwand kann man als Ausgabe streichen, wenn man durch mehr wirtschaftspolitische Intelligenz allen wieder Arbeit gibt.

Die zwingend nötige Diskussion über die Frage der Realisierbarkeit einer derartigen Beschleunigung soll an dieser Stelle nicht ausgetragen werden.


B.   Wie kann man Steuern und sonstigen Abgaben auf die Hälfte senken? (-'VEB-FISK-B -)


B.1.   Die Summe aus direkten Steuern und sonstigen Abgaben kann bei guter Neuordnung des Landes auf die Hälfte sinken.

Verzichtet man auf die Betrachtung des Schnelligkeits-Aspekts und beschränkt man die Betrachtungsweise auf die rechnerische Machbarkeit, so ist die Analyse dahingegen objektiv überzeugend:

Etwa die Hälfte der deutschen Staatshaushalte ist jetzt Sozialaufwand als Folge von wesentlicher Arbeitslosigkeit, ferner als Folge der deshalb staatlich legitimierten Frühverrentung u.a.m.. Das ist eine ,,Subventionierung von Umverteilung''. Hinzu kommt eine überwiegend überflüssige Subventionierung von wirtschaftlichen Aktivitäten. Als Meinung wird hierzu häufig vorgetragen, dies erfolge eher aus staatlicher Wichtigtuerei und aus der Freude an Machtausübung über Geldverteilung als in rationaler Erwägung des
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27.
Und wie neue *Dynamik?

Innovation für neue Dynamik.

Innovation? Wirtschaftsförderung? Zukunftstechnologie? Dynamik? Gründung? Hausbank? KfW? Förderbanken? Finanzierung? Eigenkapital? Darlehn? - Eine Kernfrage des VOX7-Konzeptes lautet:


A.0.   Vorbemerkung, eingefügt März 2009

A.0.a. Text blieb komplett:

Die meisten Texte auf vox7.org aus dem Startjahr 2003 wurden vor einigen Jahren auf einen Bruchteil reduziert. Zweck: Beschränkung auf objektiv belegbare Angaben und Aktualisierung.


Nur dieser Text 2003 wurde einstweilen belassen. Genießen Sie, heute etwas aus 2003 zu lesen, um zu begreifen: Keine gute Konjunktur dauert ewig. Die nächste Wirtschaftskrise kommt bestimmt. Dann gibt es wieder Texte wie diesen hier zu lesen. Warum eigentlich?... Das Warum der Stimmungswandel ist eine kleine Denkaufgabe.


A.   Die Probleme der Wirtschaftsförderung
  Staatshaushalte gesundet - und wie neue Dynamik?
Durch Innovationsförderung für Experten (-'VES-DYNA -)


A.1.a.   Die allgemeinen Missstände bei der staatlichen Geldverteilung.

Das Problem ist:   Technologie-Innovationsförderung geht in der EU und in Deutschland überwiegend nicht direkt an Technologie- Experten.

Ganz allgemein gilt für staatliche Geldverteilung:
Das mühselige Opfer der anderen Steuerzahler geht zu oft in Apparatschik-Großzügigkeit an immer gleiche Empfänger- oder Vermittlerkreise, teils sogar an ein graues Einschleusergewerbe der professionellen Subventionenjäger. Zu oft wird es nach Gießkannenmethode großzügig verschenkt an bürokratisch ausgewählte Gruppen, weil die Verteiler dann keine persönliche Verantwortung tragen.

A.1.b.   Die Wichtigkeit der Innovationsförderung.

Hochlohnländer können nur durch Technologie-Vorsprung die Vollbeschäftigung erlangen - also Deutschlands Kernproblem dieser Jahre. Deutschland ist perfekt ... in den Technologien von 1900. Es verliert aber den Anschluss an die Technologien der Zukunft.

Tiefere Wurzel des Problems:   Der deutsche Kulturkreis ist unverändert tiefgreifend traumatisiert durch zwei verlorene Weltkriege zu den hier ausgetragenen historischen säkularen Konflikten der ...-ismen. Er leidet deshalb unter Zukunftsangst, statt die Chancen der Zukunftstechnologie aktiv wahrzunehmen.
Vollendet wurde der Niedergang durch die schrittweise Abschaffung der Sozialen Marktwirtschaft seit etwa 1970, durch die Errichtung eines die Unternehmer bürokratisch hemmenden Superstaats und durch die Umverteilung des Eigenkapitals von den investierenden Unternehmern zu den konsumierenden Arbeitnehmern.

Das führte um 2007...2010 zur erneuten Gefahr von zunehmender wesentlicher Arbeitslosigkeit. Dies hätte durch Technologieförderung verhindert


28.
*Selbständige, *Freiberufler: Zu entlasten. Selbständige, Freiberufler: Sie sind zu entlasten von Bürokratie, Abgaben, Haftungs- und Insolvenzrisiken.

28.1
Selbständige, Freiberufler: Sie sind zu entlasten von Bürokratie, Abgaben, Haftungs- und Insolvenzrisiken.

_Themenkreise_:    Selbständige, Freiberufler, Handwerker, Kleinbetrieb... Betrieb, Geschäft, Laden,... Unternehmen, Kleinunternehmen,... Bürokratie, Pflichten, Abgaben,... Haftung, Schulden, Kredite, Finanzierung, Insolvenzrisiko, ...

A.   Die Selbständigen sind durch die Politik zu respektieren

A.1.   Rahmenregel der politischen Aufgabe:

Soweit Erörterungen hierzu stattfinden, ist der Tenor etwa wie folgt:
,,Die Selbständigen sind in ihrer Funktion ebenso zu respektieren, wie die Politik die Großwirtschaft respektiert. Den Selbständigen ist viel Handlungsfreiheit zu belassen. Sie sollen nicht zu sehr durch Regelungen eingeschränkt werden. Zu beheben sind möglichst weitgehend Bürokratie und Abgabenüberlastung bei Selbständigen, Freiberuflern, Mittelstand und Kleingewerbe. Die Insolvenzrisiken für typische marktbedingte Gefahren des jeweiligen Tätigkeitsgebietes sind durch ausgleichende Regelungen vermindernd zu beeinflussen.''

A.2. Sofortentschuldung ist anzustreben für unschuldig überschuldete Selbständige mit Unmöglichkeit der Tilgung. Dies ist insbesondere im Fall der Folgen der Politik anzustreben, beispielsweise Krisen durch unausgewogene Wirtschafts- oder Finanzpolitik.

So etwa lautet eine wohl mehrheitliche Forderung derjenigen, die die Problematik analysiert haben.
Praktikable Formen der Sofortentschuldung werden insbesondere empfohlen bei allen Selbständigen, die durch Politik oder unberechenbare Markttrends völlig oder weitgehend unschuldig in Insolvenz gelangten.
(Das ist häufig im konjunkturellen Auf und Ab beim Bauhandwerk und in der Immobilienbranche).

Diese wohl vorherrschende Form der Meinung der Theorie ist in der Realität weniger leicht umzusetzen. Wo Schulden sind, ist immer nicht nur ein Schuldner, sondern auch ein Gläubiger, meist auch eine Bank, und meist sind auch Geschäftsgläubiger


29.   --'VES-REGN_ --
Räumliche Ordnung: Staat, Wirtschaft. Weniger reiche Regionen benötigen oft anderes Recht.

29.   --'VES-REGN_ --1
Weniger reiche Regionen benötigen oft anderes Recht.

A.1.   Die Langzeitarbeitslosigkeit als Beispiel:
Je nach Region besteht sehr unterschiedlicher Regelungsbedarf.


Dieser Text ist von 2003 und bezieht auch auf inzwischen zum Teil erloschene Probleme. Der Text zeigt, wie die Probleme sich wandeln können - aber natürlich auch wiederkehren können. Dieser Text soll demnächst durch eine Aktualisierung verallgemeinert werden.

Die nachstehenden Angaben sind formulierte Zusammenfassungen von Ergebnissen der amtlichen Statistik und von häufig publizierten Analysen der Wissenschaft. - Und zwar:

In Städten wie Stuttgart oder München ist oft wahr:
Wer langfristig keine Arbeit hat, oft ,,will'' er nicht arbeiten oder oft arbeitet er schwarz und bezieht nebenbei Hilfen.

Dahingegen gilt in den ärmeren Regionen der Republik, beispielsweise überwiegend in den neuen Bundesländern, dass nahezu alle Arbeitslosen wirklich echte Arbeitssuchende sind. Analysen belegen wohl überwiegend: Das Ethos der vorsätzlichen Nichtarbeit ist in den neuen Bundesländern bisher überwiegend nicht verankert gewesen.

Weiß jeder Bürger bundesweit, dass in wesentlichen Regionen der neuen Bundesländer die echte Arbeitslosigkeit für verschiedene Berufe bei 40 Prozent oder mehr liegt? Dass dort praktisch nie Arbeitsplätze frei verfügbar werden?

Die Vorurteile zwischen Ost und West in Deutschland beruhen zum Teil einfach auf gegenseitiger Unkenntnis. Es besteht eine allgemeine Unkenntnis der gravierenden mittleren Unterschiede der ökonomischen Struktur. Das kleinbetriebliche und mittelständische Spektrum, das für ,,Arbeit für alle'' eine Vorbedingung ist,


30.
Rentenpolitik.
Korrektes Geld nach einem arbeitsreichen Leben für Rentner.

30.1
Korrektes Geld nach einem arbeitsreichen Leben für Rentner.

Dieser Text war in seiner ursprünglichen Fassung von 2003 deutlich ausführlicher. Vor Jahren wurde er gestrafft und auf rund ein Drittel gekürzt. Vielleicht werden gekürzte Teile nach Überarbeitung und Aktualisierung in naher Zukunft wieder eingefügt.

A.1.   Der Staat darf ein Rentenalter eigentlich gar nicht festlegen.

Im Prinzip ist der ganz persönliche Entscheid über den Zeitpunkt des Endes des Arbeitslebens geschützt durch Regeln Grundgesetzes. Im Prinzip hat der Staat kein Recht, insoweit Zwänge festzulegen. Der Staat muss als Garant dieser individuellen Rechte sodann auch durch gesetzlich Rahmenregeln unterbinden, dass durch Verbände der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einheitliche Regeln aufgezwungen werden. Wie wir wissen, die Realität ist anders.

Dieses Recht zum freien persönlichen Entscheid kann grundsätzlich nur eingeschränkt werden, wenn andere übergeordnete Gesichtspunkte es legitimieren. Diese Legitimierung hat früher vielleicht und in Grenzen bestanden oder vielleicht auch nie.
Unter heutigen Rahmenbedingungen ist Legitimierung einer staatlichen Regelung des Alters für den Eintritt in den Rentnerstatus jedenfalls wohl nicht mehr gegeben. Dies soll nun detaillierter gezeigt werden:

A.2.   Der Staat kann ein Rentenalter nicht sinnvoll festlegen. Denn die Streubreite der individuellen Alterung ist zu erheblich.

Die Forderung nach dem Recht zum freien persönlichen Entscheid des Rentenalters

ist durch die wissenschaftliche Analyse der Alterung gedeckt: Die tatsächliche "biologischen" Alterung der Bürger divergiert erheblich von der jahrgangsgemäßen "kalendarischen" Alterung.

Im Alter von etwa 60 tatsächlich abgelebten Jahren ist bei vielen der Alterungsstand dem von 50-jährigen vergleichbar, bei vielen anderen dem von 70-jährigen.

Mit "tatsächlicher Alterung" ist gemeint:
Eine Mischbeurteilung unter Berücksichtigung von:


Körperliche Gesundheit,
Aussehen (auch altersabhängige Komponenten),
Immunitätsstatus und
sonstige mehr oder weniger gut messbare Größen,
geistige Leistungsfähigkeit,
Zukunftsorientierung des Denkens
und andere Kenngrößen der Alterung.

Diese Kerngrößen stehen zueinander in Wechselbeziehung und liegen deshalb auf etwa einheitlicher Höhe, was das individuelle "wahre biologische" Alter anbetrifft. Es ergibt sich damit eine zweite Alterseinstufung, nämlich das biologische Alter statt des kalendarischen Alters.

Der Status der "tatsächlichen Alterung" ist in Jahren nicht bezifferbar. Denn es ist ein Mischphänomen. Man könnte es allenfalls in Korrelation setzen zum statistischen Mittelwert der Bevölkerung. Was damit gemeint ist, könnte näher erläutert werden. Dies darf hier unterbleiben. Denn der statistische Mittelwert ist nicht


31.
"Nationaler Vertrag": Sofort Arbeit für alle Arbeitssuchenden? Wie kann ein "Nationaler Vertrag" sofort Arbeit für alle Arbeitssuchenden schaffen?

31.1
Wie kann ein "Nationaler Vertrag" sofort Arbeit für alle Arbeitssuchenden schaffen?


AA.   Vorbemerkung: Bedingungsloses Grundeinkommen? (-'VEW-ACTV -)


Dieser Text ist 2003 entstanden. Vor einigen Jahren erfolgte eine kleinere Überarbeitung.
Die Grundaussagen und meisten Textpassagen blieben aber nahezu unverändert. Das Thema ist wichtig, um zu einfachen ideologischen Rezepten entgegenzutreten. Vermutlich wird dieser Text in naher Zukunft überarbeitet und aktualisiert.

Dieser Text ist nach Ansicht des Autors nicht Meinung, sondern exakte Wissenschaft.
Diejenigen, die im Text nicht in rühmlicher Position erscheinen, könnten aber versucht sein, die meinungsfreie Objektivität in Frage zu stellen. Wegen dieser voraussehbaren Divergenz wurde darauf verzichtet, diesen Text mit Links oder auch Werbung zu verbinden.

AA.1.   Eine Absurdität wie ein bedingungsloses Grundeinkommen kann nur fordern:
- wer von Wirtschaft nichts versteht;
- und/oder wer seine Verweigerung von Arbeit verschleiern will;
- und/oder wer sich in eine krankhafte Idee hinein gelebt und verrannt hat;
- und/oder wer Wählerstimmen von einigen Millionen Arbeits-Entwöhnten "kaufen" will;
- und/oder wer schlichtweg dumm ist.

Es gibt nun einmal Vorschläge, die derart dümmlich sind, dass die Höflichkeit bezüglich des Intelligenzquotienten der Vorschlagenden enden darf.

AA.1.   Die richtige Forderung muss dahingegen lautet:
Recht auf Arbeitsplatz für alle. Dass dies nicht ginge, sagen nur diejenigen, die von Wirtschaft nicht genügend verstehen.
Garantie eines auskömmlichen Lebensunterhalts für alle, die einen der verschiedenen geeigneten Arbeitsplätze akzeptieren.
Übergangsweise Beihilfen der Steuerzahler an diejenigen Arbeitenden, deren Einkommen übergangsweise nicht auskömmlich und fair ist.

Also ein Ja zum bedingungslosen Grundeinkommen dann und nur dann, wenn


32.   --'WSB-AGIS_ --
Wie viel Kündigungsschutz? Und Mitbestimmung? Mehr Arbeit, Wohlstand, Geld, Vermögen möglich durch weniger Kündigungsschutz, weniger Mitbestimmung?

32.   --'WSB-AGIS_ --1
Mehr Arbeit, Wohlstand, Geld, Vermögen möglich durch weniger Kündigungsschutz, weniger Mitbestimmung?


A.   Mehr Arbeit möglich durch weniger Kündigungsschutz, weniger Mitbestimmung?


Löschen von fast allen Abschnitten dieses vorher langen Textes erfolgte vor einigen Jahren. Es handelt sich um Gesichtspunkte, die sehr durch die allgemeinen Rahmenbedingungen in ihrem jeweiligen Status und durch die mehrheitlichen Wertordnungen bestimmt sind. Immerhin sind Aussagen hierzu wichtig, aber kaum freizuhalten vom Einfließen von persönlichen Meinungen.

Diese beiden Themenkreise sind emotional belastet, weil die Gewerkschaftsfunktionäre nach deutscher Rechtslage einen wesentlichen Teil ihrer Funktion und ihrer daraus resultierenden Macht hieraus ableiten. Dies ist sicherlich den Gewerkschaften nicht vorwerfbar; denn die maßgebliche Politik des Landes wünscht es so.

Kritiker wenden ein, die Gewerkschaften könnten sich stattdessen damit abfinden, dass die Koalitionsfreiheit des Grundgesetzes im wesentlichen geschaffen wurde im Hinblick auf die soziale Funktion der Verteidigung legitimer Arbeitnehmerrechte.

Gewerkschaften haben jedenfalls nützliche Funktionen. Die Frage der eventuellen Eingrenzung von Aktivitäten erfordert deshalb komplexe Antworten.

Die historische Erfahrung ist, dass jedenfalls bei einfachen ausführenden Arbeiten eine wesentliche Gefahr von Missständen zuungunsten der Arbeitnehmer besteht. Denn die Arbeitnehmer haben im Fall von hoher Arbeitslosigkeit für einfache Arbeiten kaum Alternativen.

Für eine eigene Verteidigung der Interessen mangelt es den Arbeitnehmern im nicht-organisierten Status am theoretischem Wissen, an Sprechern und an ausübbaren Machtpositionen. Eine kollektive Vertretung kann erfahrungsgemäß die oft zu beobachtende Missstandsbildung schon in den Anfängen hemmen.

Bei einem Überangebot an Arbeitsleistung auf Grundlage einfacher Ausbildung würde


33.   --'YKK-ZZYBP-MARK-PSY_ --
Psychotherapie: Marketing Regeln.

... wichtig als Garantie der Wissenschaftlichkeit. Missbrauchsgefahr. Beispiele: Die Verpflichtung zum Erwerb spezifischer Kenntnisse und Erfahrungen, zur persönlichen und unmittelbaren Berufsausübung... nach bestem Wissen und Gewissen... zur spezifischen Dokumentation... zur Verschwiegenheit... zur Werbebeschränkung.

33.   --'YKK-ZZYBP-MARK-PSY_ --1
Um den Zweck dieses Textes zu begreifen, muss man zwischen den Zeilen lesen können. Es geht um den Grenzbereich zwischen Religion und Psychotherapie.
Die an sich zu dieser Diskussion Berufenen - Psychologie, Kirchen,... - haben unterschiedliche Motive, diese Diskussion zu meiden. Sie ist aber wichtig. Also muss sie durch diejenigen vorangetrieben werden, die an sich nicht betroffen sind.

33.   --'YKK-ZZYBP-MARK-PSY_ --2
Die Wichtigkeit von Marketing- Regeln für Psychotherapie

Die Grenzen sind fließend zu - beispielsweise - : Lebensberatung, Sozialbeistand, Aberglauben, Ausnutzung von Hypochondrie, politische oder religiöse fanatische Übersteigerung von Ideologien.

Qualifizierte psychotherapeutische Tätigkeiten unterliegen sinnvollen einschränkenden Regeln. Hierdurch sind sie aber


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ÖSTERREICH : Die Regeln, wie sie weltweit ähnlich gelten.

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Die allgemeinen Regeln zur Psychotherapie hatten sich einst mit etwas Schwergewicht in Österreich entwickelt.

Blicken wir also mit dem nachstehenden Text nach Österreich zu diesen Regeln in ihrer heutigen staatlichen Ausgestaltung - in der Annahme, dass in allen modernen Staaten der Erde ähnliche Regeln bestehen.

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ÖSTERREICH : Die Regeln im Überblick

Psychotherapiegesetz (abgekürzt PthG), BGBl. Nr. 361/1990, insbesondere

--- die Verpflichtung zum Erwerb spezifischer Kenntnisse und Erfahrungen in der psychotherapeutischen Beratung via Internet,

--- die Verpflichtung zur persönlichen und unmittelbaren Berufsausübung,

--- die Verpflichtung zur Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen,

--- die Verpflichtung zur Aufklärung über die psychotherapiespezifischen Rahmenbedingungen der Beratung via Internet,

--- die Verpflichtung zur spezifischen Dokumentation,

--- die Verschwiegenheitspflicht,

--- die Verpflichtung zur Einhaltung der Werbebeschränkung.

Das ECG (E-Commerce-Gesetz, Österreich).

Das KSchG

"Internetrichtlinie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten - Kriterien zur Ausgestaltung - der psychotherapeutischen Beratung via Internet --- Richtlinie des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen auf Grundlage eines Gutachtens des Psychotherapiebeirates --- bisher veröffentlicht im Psychotherapie Forum, Vol. 13, Suppl. 2, Nr. 2/2005, S 43ff, sowie in den Mitteilungen der Sanitätsverwaltung, Heft 5/2005, S 13

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ÖSTERREICH : Finanzielle Schädigung, beispielsweise Verleitung zu übersteigert teuren Aufwendungen

§ 1299 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) regelt die sogenannte Sachverständigenhaftung:
„Wer sich zu einem Amte, zu einer Kunst, zu einem Gewerbe oder Handwerke öffentlich bekennt, dessen Ausführungen eigene Kunstkenntnisse oder einen nicht gewöhnlichen Fleiß erfordert, gibt dadurch zu erkennen, dass er sich den notwendigen Fleiß und die erforderlichen, nicht gewöhnlichen Kenntnisse zutraue; er muss daher den Mangel derselben vertreten.“

Maßgeblich ist nicht „der Sorgfaltsmaßstab eines Durchschnittsmenschen, sondern die übliche Sorgfalt jener Personen, die derartige Tätigkeiten ausüben, abgeleitet vom Leistungsstandard der betreffenden Berufsgruppe“ (vgl. u.a. KRSIg 696; JBl 1990,48).

Darüber hinaus haftet ein Psychotherapeut gemäß § 1300 ABGB auch, wenn er fahrlässig im Rahmen seiner Tätigkeit gegen Entgelt einen nachteiligen Rat erteilt.
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