v. 13. April 2024
Fallgruppe: "Bin Nichtzuschauer". Auf der Seite, die Sie gerade lesen, sind Sie richtig.
Rechtslage für Nicht-Zuschauer des Staatsfernsehens ARD, ZDF,.... Es sind auf jeden Fall "viele" Nichtzuschauer. Zwar haben die Statistiken hierüber verständliche Erfassungsprobleme: Was ist ein "Nicht-Zuschauer von ARD, ZDF,..."? Aber etwa folgende Faustregeln sind hilfreich: (1) Etwa 30 Prozent der Bürger sind solche Nichtzuschauer. (2) Bei Alter bis unter 30 Jahren sogar rund 70 Prozent Nichtzuschauer. (3) Der Alters-Mittelwert der Zuschauer ARD, ZDF,... ist übrigens 60++ Jahre. Nichtzuschauer sind zu befreien?
► Weil es "viele" sind, dürfen ihre Rechte nicht einfach ignoriert werden. Das ist die herrschende Rechtsprechung über die Unrechtsfaktor-Begrenzung bei Abgaben.
► Damit "einfache Bürger" nicht begreifen, worum es geht, verkleiden Juristen diese Prinzipien mit dem Wort "Typisierung". Schließlich geht es um eine Teilerlaubnis von Unrecht im Fall von "nicht viele". Ein Jurist darf das Erlauben von Unrecht nicht als Klartext aussprechen? Also nennt der Jurist es "Typisierung". ► Alle Klarheit erfolgreich beseitigt? Nichtzuschauer sind zu befreien, weil es "viele" sind. Der Nichtzuschauer, einer von "vielen" Nichtzuschauern, ist also von der Rundfunkabgabe nach geltendem Recht zu befreien?
► Eine ausdrückliche Regelung der Befreiung ist im Gesetz aber leider nicht formuliert worden?
► Eine sehr vorsätzliche Gesetzeslücke? ► Ein guter Jurist hat Lösung für jeden Gesetzgeber-Mist: Es gilt deshalb die Generalklausel der Befreiung von der Rundfunkabgabe, weil "Härtefall". Der entsprechende Paragraf steht nämlich durchaus im Gesetz. Das Bundesverfassungsgericht sieht das anders? Traurigerweise hat das Bundesverfassungsgericht es am 18. Juli 2018 für richtig gehalten, es für Gerechtigkeit zu erklären, dass auch Nichtzuschauer zu zahlen hätten wegen der rein hypothetischen: "Möglichkeit" der Nutzung.
► Urteil BVerfG 1 BvR 1675/16 (und andere Aktenzeichen).
► Schon ulken einige: Wenn ich an einem Bordell vorbeigehe, steht da demnächst jemand vom Ordnungsamt, kassiert von vorbeigehenden Fußgängen, Mann wie Frau, je 40 Euro für die rein hypothetische "Möglichkeit der Nutzung"? ► Ein halbes Jahrhundert lang schuf das Bundesverfassungsgericht immer mehr Vertrauen der Bürger. 1 Tag genügte, 18. Juli 2018, um einen tüchtigen Teil davon in Scherben zu schlagen. Glücklicherweise hat das Bundesverfassungsgericht damit die Rundfunkabgabe gemäß EU-Definition: zur "Steuer" umgestuft.
► Das finden Sie vielleicht demnächst einmal als Rechtsmeinung präzis begründet in den E-Books.
► Demnach wären die Nichtzuschauer dank Bundesverfassungsgericht erst recht zu befreien, wird dort als Meinung rechtlich begründet. ► Ein entsprechender Antrags-Beispielbrief eines Bürgers soll dann entstehen. Aber nur vielleicht - nur, wenn der Spendenbutton durch Bürger etwas häufiger betätigt wird als Aufmunterung für Erweiterungen. ► Bezüglich des Erfolges solcher Schreiben sei man aber bitte einstweilen zurückhaltend. Gute Argumente: "Wieso Nicht-Zuschauer?" Damit die Gelddruckmaschine "Rundfunkbeitrag" ARD, ZDF,... nicht zum Stillstand kommt, fehlt es nicht an edlen Argumenten: Bildungsauftrag, Schutz vor Schmutz, Schund und Fake-News, kurz gesagt eine Demokratie-Abgabe. Immerhin, das Letzte stimmt: Mit der Zwangs-Abgabe zugunsten des Staatsfernsehens ARD, ZDF,... wird die Demokratie abgegeben. Viel bessere Argumente des Nichtzuschauers: Internet-Revolution: ARD, ZDF,... sind Dinosaurier - inklusive Altendscheide des Bundesverfassungsgerichts.
► 20++ Prozent der Bürger sind nicht mehr Fernseh-Zuschauer.
► Die frühere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugunsten ARD, ZDF,... ist damit überholt wegen "Änderung der Rahmenbedingungen". ► Abstrakte Formulierung: "Qualitäts-Konsum für Medien ist nicht mehr angebots-induziert, sondern nachfrage-induziert." ► Klartext: Wer Qualität sucht, schaut nicht mehr ARD, ZDF. Wer nicht "Qualität" sucht: Wenn ARD, ZDF "Qualität" einblenden, schaltet er um - was auch immer "Qualität" sein möge. Fernseh-Zuschauer sind 4 Jahre früher tot.
► Die Lebenserwartung ist im statistischen Mittel für häufige Fernsehzuschauer rund 4 Jahre kürzer.
► Wer das zwangs-finanziert, muss er sich als "Beihelfer zur vorzeitigen Tötung" empfinden? Oder jedenfalls als Beihelfer zum "schleichenden Selbstmord"? ► Eine Zwangsverpflichtung für Bürger, sich 4 Jahre früher töten zu lassen durch Fernsehkonsum, dafür fehlt im Grundgesetz wie auch in der Menschenrechtskonvention jede Legitimierung. Staatsradio ARD,.. : Überflüssig. Zwangsfinanzierung für Radiohören ist völlig überflüssig.
► Zwangsfinanzierung ist überflüssig geworden durch Änderung der Rahmenbedingungen.
► Für die dem Radio verbliebene Funktion der Dauerbeschallung besteht kein erkennbarer Unterschied zwischen Staatsradio / Privatradio. ► "Nur noch Privatradio, aber mit Qualitäts-Auflagen" ist die Lösung für Radio in der reinen Beschallungs-Funktion. Es schafft mehr relative Qualität dank Wettbewerb. Die staatliche Radio-Förderung im Kontext "Bildungsauftrag" muss im neutralen Ausschreibungsverfahren allen Sendern offenstehen, die werbungsfrei "Qualität" liefern.
► Es gibt wegen heutiger Niedrigstkosten-Technologie absolut kein vernünftiges Argument mehr, die Förderung auf diverse faktisch staatskontrollierte Sender zu monopolisieren.
► Es geht hier um die Wahl zwischen ► a) einerseits antiquierter mittelalterlicher Fürsten- und Pfründengesellschaft oder ► b) andererseits moderner verfassungsgemäßer Freiheits-Gesellschaft.
Rundfunkabgabe: Einer der größten Politik- und Justiz-Skandale seit Bestehen der Bundesrepublik? 4 bis 8 Millionen Bürger zu Unrecht zum Inkasso gezwungen? - Urteilen Sie selbst - und bitte spenden sie für die Verteidigung des Rechtsstaats: Für diese Zentralstelle der Koordination des Stellvertreter-Kriegs gegen Verletzung der Bürgerrechte. Bisher über 100 000 Euro Arbeitszeit-Wert, über 1 Meter Briefstapel A4 seit März 2017, diverse 100 Euro allein für Portokosten. Lassen Sie die Streiter bitte nicht allein. Bitte spenden Sie ein wenig! Frontbericht Timeline: Aktuelle Rechts- + Politik-Schlacht für: (1) Verweigerungsrecht: 30 % Nichtzuschauer. (2) Existenzminimums-Recht: ~4 Mill.Geringverdiener. (3) Betriebsstättenabgabe: 95% davon unzulässig. Um 1960: Dinosaurier-Rechtsprechung.
► "Es war einmal", dass technologisch und wirtschaftlich und politisch bedingt nur wenige staatsnahe Sender sein sollten. ... ARD, ZDF...
► Das Bundesverfassungsgericht definierte um 1960 den Rahmen für Medien mit Funkwellen-Verbreitung. ► Seither ist dieser staatsnahe "Rund"-"Funk" die unantastbare heilige Kuh der jeweils herrschenden politischen Parteien, die nicht zuletzt hierdurch ihre Herrschaft ein halbes Jahrhundert lang zementieren konnten. ► War und ist das gut oder schlecht? Das ist hier nicht zu werten. Es ist wie es ist. 2013-01-01: Rundfunk-"Beitrag" - ein Justiz-Chaos?
► ... also "Mediensteuer"... Gilt seit 1. Januar 2013. - Wie ein derart schlecht gemachtes Konzept Landes-Parlamenten "zum Abnicken verkauft werden konnte"? - Im "Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag":
► § 2 Abs. 1: Der Beitrag ist "für" die Wohnung zu entrichten. ► - "für" - seit wann können Wände Medien nutzen? Schon der Grundansatz ist eine totale Absurdität. ► § 6 Abs. 4: Pflicht der Härtefallprüfung. ► - An sich anzuwenden auf den Einkommensnachweis von 4 Millionen Geringverdienern. Dafür nötiges Eindringen in Intimdaten verstieße aber gegen das Grundgesetz: Unverhältnismäßig für jährlich nur 210 €. ► Ebenso unzulässig wäre aktenkundige Faktenermittlung für die beantragbare Härtefallprüfung, ob "Nichtzuschauer" oder "Verweigerer aus *Gewissensgründen". Gewissensgrund? Beispielsweise Vorwurf von niedrigwertiger Massen-Gehirnmanipulation beim Dauerfernsehen? ► So stirbt das Gesetz bereits an innerer Kollision: Rechtlich gesehen undurchführbar.... nur durchsetzbar, indem durch Inkasso-Zwangsmittel und Machtmittel aller legitimer Bürgerwiderstand niedergewalzt wird. 2013-01-01: "Beitrags-Service" (GEZ? MEZ?).
► George Orwells "1984" lässt grüßen!
► Da von allen zu zahlen, ist es zweifelsfrei "Steuer", nicht "Beitrag". ► Das Wort "Service" passt nur für "Bereitstellen eines nutzbringenden Dienstes". ► Also gleich 2 Lügen in 1 Wort? Und derartige staatlich verordnete "Fake News" müssen die Bürger sich zwangsweise bieten lassen? ► Richtig wäre beispielsweise heutzutage: "MEZ Mediensteuer-Einzugs-Zentrale". 2016-12 BVerwG: Alles rechtens. (Auch das Urteil?)
► Die verschiedenen ARD-bestätigenden Entscheide des BVerwG (Bundesverwaltungsgerichts) wurden Ende 2016 mit Anti-Plagiats-Software analysiert.
► Ergebnis: Überwiegend ein über-langes Standard-Einheits-Urteil mit zahlreichen rechtlich problematisch erscheinenden Aspekten. ► Die rechtstheoretische und faktische Problematik ist vielschichtig. Deshalb ist für nähere Analyse zu verweisen auf das E-Book "Fernsehsteuer verfassungswidrig". 2017-03-01: Erst-Info an 9 ARD-Intendanten: Justiz-Skandal? Rückzahl-Pflicht 5 Milliarden Euro?
► (6 Schriftsatz-Seiten) Persönlich adressiert.
► Information über Rechtsmeinung: Falschinkasso leider erfolgt, 10 Prozent oder mehr der Bürger. ► Diese Information an alle 9 Intendanten der mit dem Inkasso betrauten ARD-Landesanstalten. ► Die Intendanten werden in der funktionsbedingten Verantwortung gesehen, Fortsetzung zu unterbinden. ► Ferner: Im Fall von Falschinkasso müssen öffentlich-rechtliche Stellen von sich aus zurückzahlen. ► Inwieweit Intendanten wussten oder hätten wissen müssen, dass / ob Falschinkasso erfolgte, bleibe offen. ► Den Intendanten wurde vorgeschlagen, für das nun einmal entstandene Problem dialogbasiert eine Lösung zu suchen. 2017-07-10: An 9 ARD-Intend.: Finanzrisiken?
► (28 Schriftsatz-Seiten) Persönlich adressiert.
► Mangels Bearbeitung / Lösungsansatz komme in Betracht: Sofort-Einbuchungspflicht von 5 Milliarden Euro. ► 50 Prozent des Jahresumsatzes: Finanziell nicht verkraftbar. ► Rechtsfragen-Analyse: Fortführungs-Insolvenz, Länder-Finanzgarantie u.a.m.. ► Mangels Finanzausfall-Gesetz wird vielleicht das Rechtskonzept der Patronatshaftung zum Tragen kommen? ► Für die insgesamt 28 Schriftsatz-Seiten sind die vorstehenden Zeilen eine gewollt knapp gehaltene Verkürzung. Detaillierteres soll nicht verlautbart werden. Ein Dialog über Lösungen bezüglich dieser Fragen soll möglich bleiben. 2017-08: EuGH-Verfahren, BVerfG-Verfahren. Aussetzung der Vorgänge gegenüber den Intendanten, um vorab anderweitige Entscheide abzuwarten.
► Der Tübinger Landgerichtsrichter Dr. S. machte Anfang August 2018 eine Richtervorlage beim Europäischen Gerichtshof bezüglich mutmaßlicher Mängel des Rundfunkabgabe-Rechts.
► Das Bundesverfassungsgericht verschickte Ende August 2017 eine Stellungnahme-Aufforderung an Fernsehanstalten, Landesparlamente und andere. Mehr als 100 Verfassungsbeschwerden waren beim Gericht in Prüfung. ► Schwerpunkt BVerfG: Nichtzuschauer verweigern die Rundfunkabgabe. 2017-09-04: Beschwerde an BVerfG: Geringverdiener. Zu deren Gunsten wurde schon ~2012 entschieden.
► Die Frage war, ob die Missachtung der früheren BVerfG-Entscheide durch ARD-Juristen das Bundesverfassungsgericht zu Maßnahmen veranlassen könnte.
► Rund 100++ Schriftsatzseiten beim Pilotverfahren einer Person X, von hier begleitet. ► Nach ARD- und VG-Fehlentscheid (legitimer Härtefall-Antrag fehlerhaft verworfen) konnte es sodann sofort zum BVerfG gehen: ► Insoweit ein generalisierter Verstoß der bundesweiten Verwaltungsgerichtsbarkeit, alle Instanzen, gegen § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG). ► Beweiskräftig belegt: Mutmaßlich rund 4 Millionen mal Missachtung dieser früheren BVerfG-Entscheide. ► Vorgetragen wurde in Form von "Beschwerde": Was das BVerfG tun könne, diesem Missstand und Unrecht gegen die 4 Millionen juristisch Wehrlosesten im Land abzuhelfen? 2017-10-22 Normenbeschwerde gegen:
► Das Sonderrecht der Bürger für diese Beschwerdeform wurde Innerhalb der 1-Jahres-Frist wahrgenommen. Beides steht für eventuellen Neuordnungsbedarf.
► Rund 20 Schriftsatz-Seiten, rund 100 Seiten gutachterliche Anlagen. ► (1) Gegen funk.net. - Dies Anliegen musste später in ein anderes noch kommendes Beschwerde-Verfahren verschoben werden. ► (2) Gegen den Meldedatenabgleich 2018: Unter Federführung eines Dritten geschieht insoweit unverändert etwas. ► - Rund 100 Schriftsatz-Seiten aus externer Quelle. ► - Weitergehende Angaben sollen nicht erfolgen, um geordnete Bearbeitung nicht zu stören. (1) funk.net. (2) Meldedatenabgleich 2018. 2018-01 BVerfG (für 2018-09): Kein Entscheid.
► Pilotverfahren 1: Das Bundesverfassungsgericht lehnt ab, die Geringverdiener-Frage neu in die Entscheidungsfindung zu integrieren.
► "Muss es auch nicht." - weil bereits 2012 zugunsten der Geringverdiener entschieden. ► Wie wir heute wissen: "Glück gehabt". Denn hierdurch stören die restriktiven Entscheide des BVerfG vom 17. Juli 2018 nicht die Fortgeltung für Geringverdiener: Es bleibt bei der Rückzahlpflicht für alles seit 2013. ► Siehe 2018-06 die Fortsetzung: Geht zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Straßburg gegen Exekutive-Fehlverhalten. ► Unterdessen bleibt die Rechtslage wie seit 2012: Geringverdiener haben Anspruch auf Härtefallprüfung und zwar ohne Pflicht zu einem (Leer-)Sozialbescheid. 2018-04 : Pilotverfahren 2: Beweisanträge: VG-Rechtsbeugung?
► (Rund 20 Schriftsatz-Seiten. Gutachterlicher Anhang ~100 Seiten.)
► Im Pilotverfahren sollte die Richterschaft über Beweisanträge zu befinden haben, ► (1) ob man dort 5 Jahre lang Rechtsbeugung schuldlos beging ► (2) oder aber am Urteilstag schuldhaft begehen wird. ► Es war vermutlich der wohl erste und vermutlich bisher einzige Fall bundesweit, dass die Geringverdiener-Frage in voller Schärfe und rechtlich nachvollziehbar belegter Klarheit vorgetragen wurde. ► Das endete beim Verwaltungsgericht verfahrensrechtlich gesehen leicht chaotisch. ► "Was zu beweisen war." ► Es bleibt also dabei: Bisher hat niemand den Vorwurf von 5 Milliarden Euro Falschinkasso juristisch fundiert entkräftet; auch kein einziges Verwaltungsgericht hat dies bisher erbracht. ► Bedingung ist, dass beim VG die rechtliche Problematik entscheidungsreif klargestellt wird. Das ist komplex und das ist das Problem. 2018-06 An EGMR: Beschwerde (Pilotverfahren).
► Fristgerecht eingereicht beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach Erschöpfung des inländischen Rechtsweges.
► Schwerpunkt: Dass beim Falschinkasso gegenüber Geringverdienern besondere Verletzungen der Konvention vorliegen, dies schwerwiegend wegen der hohen Anzahl der betroffenen Bürger. ► Zusätzlich auch für weniger gravierende Verletzungsformen der Konvention, die auch bei Normalverdienern vorliegen, bei diesen aber noch weniger ausgeprägt sind. 2018-07-05 Auf EU-Ebene: Wenn kein "opt-out", dann "Steuer"!
► Dies erging 1 Tag nach der EuGH-Verhandlung bezüglich der Rundfunkabgabe.
► Es bedeutet eine Warnung? Falls das BVerfG am 18. Juli 2018 Pflicht für Nichtzuschauer entscheiden sollte, würde die Rundfunkabgabe zur Steuer werden? ► Dieser Gesichtspunkt wird noch Konsequenzen haben. Es bleibt vorgemerkt für später. 2018-07-18 Bundesverfassungsgericht entscheidet. Nur Zweitwohnungen werden befreit (auch die von Bundesverfassungsrichtern - auch die ihrer jammernden Studenten, die der Parlamentarier und der ARD-Juristen und der universitären Rechtswissenschaftler.) - Ihr da oben, eure Bürger LIEBEN euch!
► Jahrzehnte dauerte es, die Achtung der Bürger vor dem Bundesverfassungsgericht zu mehren. (Sogar die roten Röcke eines anderen Zeitalters haben die Bürger liebevoll verziehen.)
► 1 Tag genügte. ein spürbares Stück davon in Scherben zu schlagen. ► Es mögen die mindestens 4 mehrheitlichen Verfassungsrichter mit ihrem Gewissen vereinen, dass die 30 Prozent Nichtzuschauer für den Nutzen zahlen sollen, den sie nicht nutzen wollen, weil es heutzutage Besseres gibt. ► Ebenso, dass die Betriebsstättenabgabe - nach ihrer Erhebungsform eine "Arbeitnehmer-Kopfsteuer" - in Kleinbetrieben pro Kopf etwa das 20-fache kostet. Wie ein Gleichheitsverstoß "1:20" mit dem Gleichheitsgrundsatz "1:1" vereinbar sein soll, erschließt sich nicht jedermann. ► Es ist wie es ist: Das Gericht hat entschieden. Ob es Gerechtigkeit und Rechtsfrieden entschieden hat, ist nicht entschieden. 2018-09-01 An 9 Intendanten: Wiederaufnahme. Siehe 2017-03-01 und 2017-07-10.
► (42 Schriftsatz-Seiten, etwa 35 Seiten Anlagen.) Persönlich adressiert.
► Nun Fortsetzung möglich, weil das BVerfG die Rechtslage "Geringverdiener" unverändert ließ. ► Frist 5. Oktober 2018 für Inangriffnahme der Rückzahlverfahren gegenüber vermutlich 10 Prozent der Bürger. ► Hinweis auf besondere Rechtspflichten von Intendanten: Erzeugt die zeitnahe Einbuchungspflicht eine Überschuldung von ARD-Sendeanstalten? (Diese schwierige Problematik soll hier nicht näher werden, sondern bleibe intern.) 2018-10-10 An 9 Intend.: Dank: Einverständnis! Einverständnis belegt durch fehlenden Widerspruch. Bitte nun Rückzahlung!
► (20 Schriftsatz-Seiten, etwa 75 Seiten Anlagen.) Persönlich adressiert.
► Dank für Einverständnis, nachdem keine einzige begründende Widerlegung der Behauptung von Falschinkasso erfolgte. ► Rückzahlung von 5 Milliarden Euro kann nun bitte beginnen (mit den auf die jeweilige Anstalt entfallenden Teilbeträgen). 2018-10-11 Antwort der maßgeblichen ARD-Landesanstalt: Alles sei rechtens - Bundesverfassungsgericht habe ja so entschieden. (Hat es aber gar nicht.)
► Eingang in zeitliche Überschneidung mit dem Versand von "2018-10-10".
► Rund 10 Zeilen, also faktische Verweigerung von Bearbeitung. - Nichtbearbeitung spart zwar Zeit, löst aber nie Probleme. ► Im Gegenteil, die Probleme kommen dann erst recht: Siehe 2018-11-01 und 2018-11-10. ► Absender der Leiter der Rechtsabteilung. (Eigenbezeichnung: "Der Justitiar". - Ja, "Der ..."!). ► Göttin der Gerechtigkeit? "Justitia"-r? "Justitia"-riat? Oder gar "Der Zar"? - Bitteschön die Kirche und Göttlichkeit im Dorf lassen und den absurden peinlichen Anspruch von "Göttlichkeit" der Juristen bitte in die Mülltonne entsorgen. ► Oder hätten Sie gerne im Posteingang ein Historiker-Buch über das totale rechtsstaatliche Versagen des deutschen Justizsystems in der Nazizeit? Ohne dies arroganz-geprägte mehrheitliche Totalversagen des Juristenstandes wäre das Abgleiten in menschenrechtsverachtende Kriminalität damals vielleicht nie gewagt worden. Die Arroganz eines Teiles des Juristenstands trägt die Hauptschuld an der Massenkriminalität. Bitte Bescheidenheit! Auch im Hinblick auf das Thema "Rundfunkabgabe" ist Bescheidenheit der Juristen unbedingt angebracht. ► "Der höchste Grad von Ungerechtigkeit ist geheuchelte Gerechtigkeit." (Platon) 2018-11-01 Von hier: Rüge bezüglich 2018-10-11.
► (15 Schriftsatz-Seiten.)
► Adressiert: Persönlich an den für die Rundfunkabgabe hauptzuständigen ARD-Intendanten. ► Auf den Schlussseiten: Hinweis auf die strafrechtlichen Eventual-Risiken im Fall der Verhinderung oder auch nur Unterlassung von Bearbeitung. 2018-11-10 Rechtsaufsicht! - An 16 Landesregierungen und 9 Intendanten. Antrag an die 16 auf, die Rechtsaufsicht über die 9 Anstalten über dies Thema zu aktivieren. Antrag an 9 Intendanten, diese zu beantragen.
► (9 Schriftsatz-Seiten, etwa 130 Seiten Anlagen.) - Insgesamt ein kleiner Reisekoffer voller "Liebesbriefe". Rund 6 Pakete von blütenweiß unschuldigem Papier wurden geschändet.
► Bei Landesregierungen: An die Staats- beziehungsweise Senatskanzleien (oder auch "Staatsministerien"). ► Bei 9 Intendanten: Persönlich adressiert. ► Antragsgrund: (1) Bisher eine Neuordnung beim laufenden Inkasso nicht feststellbar. ► (2) Ferner eine Einleitung von Rückzahlverfahren nicht erkennbar. 2018-12-13: EuGH-Entscheid: Bestimmte Gesichtspunkte der Rundfunkabgabe sind legal.
► Es ist immer der vorsätzliche Fehler vieler Juristen und Journalisten, einer Entscheidung mehr Erstreckung zuzumessen als sie wirklich hat.
► Das liegt oft daran, dass die interessierten Geld- und Machtbesitzenden oft die Informationskanäle zum Journalismus dominieren. Dann wird gerne manchmal der wahren Wahrheit eine Fake-Wahrheit überlagert. ► Natürlich hätte die EuGH Entscheidung auch anders lauten können - günstiger für die Bürger. ► Aber die volle Breite der Problematik kam nicht zur Erörterung, weil nicht Gegenstand des Verfahrens. ► Es ist also noch sehr viel, was noch ungeklärt bleibt - eher das am meisten Ausschlaggebende. 2018-12 ... 2019-09: Aufklärung durch Rückfragen bei 16 Landesregierungen, 9 Intendanten:
► Es wurde weitgehend aufgeklärt:
► Ermittlung der Verantwortlichen für Unterlassung der Anwendung des Rechts. ► Sammeln von Beweiskraft. ► 2019-10: Erfolgsbericht nun möglich für Guinness Book of Records: Die einzige Rundfunkabgabe-Akte eines Bürgers, die 4000 Seiten Umfang überschreitet (Dieser "Seiten"-Effekt ist Seiteneffekt der Unterlassung der Rechtsanwendung). 2019-10-18: Volltext verfügbar: Urteil Bundesverwaltungsgericht 2019-10-30: Geringverdiener sind zu befreien.
► Basierend auf Argumenten wie von hier 2017-01-10 im Internet vorgeschlagen: Befreiung der Geringverdiener gilt gemäß BVerfG 1 BvR 665/10 (2011-11-09) von 2011-11-09.
► 2017-02-02: Es wurden gleiche Argumente von einer Klägerin verwendet. ► 2019-10-30: Pressemitteilung BVerwG: Befreiung der Geringverdiener gilt gemäß BVerfG 1 BvR 665/10 (2011-11-09) von 2011-11-09 ► ... Entgegengesetzte Rechtsprechung des BVerwG - vor 2011 - wird aufgehoben. 2019-12-19: Schriftsatzpakete 25x, Je fast 200 Seiten, an 9 Intendanten und 16 Landesregierungen: Nun Gerechtigkeit für die Geringverdiener herstellen!
► - also an die inkasso-verantwortlichen Intendanten, ferner an die zuständigen Leitenden in 25 Landesregierungen (Staats-/Senatskanzleien).
► Zu Härtefallprüfungen ist einzuladen, angemessene Frist für Beginn wäre 2020-01-31! ► Rückzahlpflicht bilanzieren, Rückstellungen gemäß HGB. ► Finanzielle Konsequenzen: Neuordnung ARD, ZDF unvermeidbar? (Details werden nicht öffentlich verlautbart.) ► "Der höchste Grad von Ungerechtigkeit ist geheuchelte Gerechtigkeit." (Platon) 2020-01: Datenschutzrechtliche Verfahren, DSGVO u.a.m.. - Die meisten Vollstreckungen unzulässig?
► Datenschutzverfahren über aufgeklärten Strategien der Schriftsatz-Entfernung aus der Bearbeitung - 2017-03-01 bis 2020-02.
► Publizierung im Internet: Wichtigste mutmaßliche datenschutzrechtlichen Verstöße bundesweit in Sachen Rundfunkabgabe. ► Vor allem im Kontext der gewollten Nichtbeachtung der Rechtslage zugunsten von Geringverdienern. ► Einleitung von datenschutzrechtlichen Prüfverfahren. ► Folgewirkung: Anfechtung des Rechts auf Selbsttitulierung / Vollstreckung (Pilotverfahren). 2020-01-16: Verfassungsbeschwerde von Ende 2017 gegen Meldedatenabgelich: Das Gericht leitet das Anhörungsverfahren ein.
► Die von hier in eigenem Namen erfolgte Verfassungsbeschwerde wurde zum Entscheid angenommen.
► Anzuhören sind: Landesparlament, Landesregierung. ► Unter anderem geht es um die Frage, ob Löschung von gegenstandslos gewordenen Daten der Meldeämter wirklich erfolgte. 2020-02++: Fortsetzung folgt.
► Detaillierte Publizierung der Vorgänge erfolgt nicht.
► Die Möglichkeit einer Lösung durch Dialog muss aufrecht erhalten bleiben. ► Die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes ist zu wahren. ► Für E-Mails gilt dies ähnlich. Ausnahme: Sofern diese als verbindliche Stellungnahme zu interpretieren sind, also als vereinfachender Ersatz für briefliche Mitteilung. ► Von Zeit zu Zeit wird Wichtiges hier im "Frontbericht" nachgetragen.
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-ana-pubcc-pha13921# D=24413 F=pev-notv-de.htm |