v. 13. April 2024
Fallgruppe: "Bin Geringverdiener". Auf der Seite, die Sie gerade lesen, sind Sie richtig. Am 19. Januar 2022 hat das Bundesverfassusngsgericht endgültig die Befreiung der Geringverdiener entschieden. Der nachstehende Text entstand etwa 2018. Ab januar 2022 lautet die Aufgabe, diese Befreiung durchzusetzen. Die Planung dafür ist in Arbeit.
Geringverdiener: Zu befreien! Diese Befreiung wird gesetzwidrig verweigert
► Diese Unbeugsamen erhalten mit der Rundfunkabgabe eine Art Geldstrafe von rund 200 € jährlich, weil sie die Frechheit besessen haben, sich nicht beim Staat und beim Sozial-Business als "staatlich akkreditierte Arme" registrieren zu lassen.
► Der Sozialstaat ist gnadenlos und verzeiht die Unverfrorenheit eines Bürgers nicht, der seine Finanzprobleme selber löst. Das ist eine Beleidigung für das staatliche Helfer-Syndrom. durch Juristen der ARD-Anstalten für rund 10 Prozent unserer Mitbürger: Für diejenigen, die ebenso wenig Geld haben wie Beihilfenempfäner, aber nicht "von anderer Leute Geld" leben (wollen). Das Bundesverfassungsgericht hat aber schon vor rund 6 Jahren
► Dieser Entscheid wurde aber im maßgeblichen rundfunkrechtlichen Rechtskommentar bei einer Analyse Anfang 2017 in der online-Version als "nicht aufgeführt" festgestellt. Autoren des maßgeblichen Kommentarwerks insoweit: ARD-/ZDF-Volljuristen.
► Damit wurde der Entscheid für Richter faktisch "unsichtbar gemacht". Das ist komplex in den Üblichkeiten der Rechtsprechung verankert. Es ist gegenüber Rechtslaien schlecht zu erläutern. ► Ob die Richter das wussten oder nicht wussten? Das wird nicht-öffentlich zur Zeit ausgestritten. die Pflicht zur Befreiung dieser Geringverdiener entschieden. Geringverdiener = Härtefall! Alle Geringverdiener haben demnach ein Recht auf Härtefall-Prüfung. Dies ist im Gesetz ausdrücklich vorgeschrieben. Wer etwas anderes behauptet, der lügt. Er ist auf den Gesetzestext zu verweisen. Wird ein Niedrigeinkommen
► Vorsorglich sei angemerkt, dass ein Nichts nach den Denkgesetzen nicht beweisbar ist. Will heißen: ARD-Juristen, die dem Antragsteller verheimlichte Einnahmen unterstellen, tragen die Beweislast. Was nicht bewiesen wird, ist nicht.
► So steht es im Gesetz. Wer anderes behauptet, der lügt. ► Der Abschluss eines juristischen Hochschulstudiums darf nicht als Freibrief interpretiert werden, rechtsunkundigen Geringverdienern Lügen autoritär prestige-heischend aufzutischen, um ihnen trickreich ungesetzlich Abgaben abzuzocken. mit den Nachweismöglichkeiten des jeweiligen Falls belegt, so ist Befreiung von der Rundfunkabgabe zu gewähren. Sozialbescheid-Pflicht? Die steht nirgends im Gesetz - reine Erdichtung. - Diabolisch: "Falschinkasso spart Arbeit".
► Seit etwa 2005 müssen die ARD-Anstalten laut Gesetz den Geringverdienern eine Härtefallprüfung ihres niedrigen Einkommens anbieten. Bei rund 10 % der Bevölkerung ist das eine fast unlösbare Mammutarbeit.
► Also hat man in den Antragsformularen die im Gesetz überhaupt nicht stehende Regelung behauptet, dass die beihilfenlosen Geringverdiener einen Leer-Antrag auf Sozialhilfe stellen müssten, um befreit zu werden. Statistik für Hamburg und Berlin: 100,0 % der Geringverdiener haben diesen Leer-Antrag auf Beihilfe nicht gemacht, also verweigert.
► Hamburg und Berlin haben jeweils grob gerechnet 100 000 Haushalte, die die Rundfunkabgabe wegen dieser natürlichen Verweigerung trotzdem zahlen müssen. Nur weniger als 100 Haushalte wurden in Hamburg wie auch in Berlin auf dieser - rechtlich ohnehin unzulässigen - Grundlage befreit.
► Damit haben praktisch 100 % der Geringverdiener die Abstimmung vollzogen, dass diese - im Gesetz nirgends stehende "einfach so erdichtete" - Auflage mit ihrer Würde gemäß Artikel 1 Grundgesetz unvereinbar ist. ► Über die Würde haben diejenigen zu befinden, die es angeht. Ein Entscheid dieser 100,0 Prozent unterbindet jeden Zweifel. Unvereinbarkeit mit der Menschenwürde ist belegt. Die Pflicht auf "Leer"-Antrag für einen Sozialbescheid - ohne dann das Geld zu nehmen - , das steht so nicht im Gesetz.
► Die Richter - VG, OVG, BVerwG - mögen bitte mit ihrem Gewissen ausmachen, was sie mit ihrem jahrelangen Absegnen dieser Illegalität zu verantworten haben.
► mmerhin entfiel für die Richter bundesweit auf diese Weise die Arbeit mit zigtausenden Klagen nach Anträgen über Härtefall-Befreiung. Es wird hoffentlich kein Richter sagen, dieser Gesichtspunkt habe ihm das Unrecht legitimiert. ► Auch Richtern ist es nicht untersagt, ab und zu noch einmal in das Gesetz zu blicken statt von ihren Juristen-Kollegen der ARD-Anstalten deren Geschreibsel vertrauensselig zu übernehmen. Die Pflicht auf Leerantrag ist Unmöglichkeit.
► Ein Landessozialgericht hat in diesen Jahren einen ausführlich begründeten Entscheid geliefert, wieso Sozialhilfe-Anträge nur gestellt werden dürfen, wenn die Inanspruchnahme von Zahlungen ernsthaft beabsichtigt ist.
► Mit der darin gelieferten ausführlichen Begründung ist obendrein klargestellt, dass die Forderung des Leerantrags sogar gegen geltendes Recht verstößt. Die Sozialbehörden haben wohl keinen entsprechenden Auftrag
► Die Sozialbehörden haben wohl keinen entsprechenden Auftrag in ihrem jeweiligen Gesetz?
► Als ob das alles nicht schlimm genug wäre - es kommt noch schlimmer. Versuchen wir die strafrechtliche Analyse: ► Müssen die Mitarbeiter der Sozialbehörden die Bearbeitung von "Leer-Anträgen auf Sozialbescheid" wohl verweigern, weil es sonst Straftatbestand der Veruntreuung von Bearbeitungs-Aufwand wäre? ► Darf eine andere "Behörde" (die ARD-Anstalt mit ihrem "Beitrags-Service") derartiges überhaupt anregen, also hierzu "anstiften"? Zumal es nicht einmal im Rundfunkabgabe-Gesetz so steht? Bis zu welchem Einkommen haben Sie als Geringverdiener eine Aussicht auf Befreiung von der Rundfunkabgabe? 10 % der Mitbürger: "Prekäre Einkommen".
►Sofern in ihrem Haushalt nach Abzug von Miete, Versicherungen, Telefon, Lebensmitteln, Kleidung nur noch rund 100 Euro oder weniger pro Person des Haushalts frei verfügbar verbleiben für:
► "mit Freunden ausgehen", ► "Kino / Veranstaltungen", Zeitschriften kaufen, ► "mir einmal etwas gönnen"; ► "meinen Kindern mehr Wünsche erfüllen". Strikte gesetzgeberische Grenze ist unmöglich.
► Es kann keine strikte irgendwie gesetzgeberische Grenze von "Geringverdiener" geben.
► "Mit jedem Euro muss ich sorgfältig umgehen." ► "Ich lebe immer in der Besorgnis, wie ich alle Rechnungen für meine ohnehin bescheidene Lebensführung bezahlen kann." ► Niemand kann von einigen 100 Euro im Monat leben, sagte einmal der Volkswirt Thilo Sarrazin. Also Sympathie für Schwarzarbeit? ► Für ziemlich jeden Geringverdiener gibt es eine zweite Wahrheit, ein irgendwie notfalls ansprechbares privates Hilfe-Umfeld oder auch irgendeine kleine unregistrierte Nebentätigkeit. ► Verdeckte Nebentätigkeit (vulgo "Schwarzarbeit") geht für "offizielle Geringverdiener" am wenigsten; denn diese sind ja mit Tätigkeit belastet. ► Gibt es weniger davon bei diejenigen, die dank Sozialbescheid von der Rundfunkabgabe befreit sind und offiziell keine oder keine ausreichend umfangreiche Tätigkeit haben? Rechen-Faustregel: Beihilfesatz plus 50 %.
► Bis etwa 2005 war das Gleichheitsprinzip der Rundfunkabgabe für Geringverdiener gesetzgeberisch detailliert definiert. Als vereinfachende Zusammenfassung des damaligen Rechts wird hier vorgeschlagen:
► Beihilfe-Satz + 50 Prozent hiervon; ► - zuzüglich selber zu zahlende Miete; ► - zuzüglich selber zu zahlende Sozialversicherung. ► Die Grenze mag dann bei 1 200 Euro liegen oder auch etwas höher. Beihilfe-Empfänger erhalten mehr.
► Empfänger von staatlichen Beihilfen zum Lebensunterhalt erhalten (neben der Befreiung von der Rundfunkabgabe) viel mehr als was auf dem Papier steht. Die offiziellen Zahlen sind optisch nach unten gedrückt, um die Steuerzahler nicht zu sehr zu verschrecken.
► Hinzu kommen staatliche Zuschüsse (als Steuerzahler-Geld) für Wohnung und Gesundheit. Konkrete Beispiele für Mehrleistungen:
► Die vorteilhaft niedrigen Beiträge der Krankenversicherung stellen einen weiteren verdeckten Transfer der anderen Bürger an die Beihilfenempfänger dar.
► Beihilfenempfänger haben Vorteile bei kommunalen Einrichtungen. ► Sie haben Finanzhilfen bei Anschaffungen und bei sonstigem Sonder-Bedarf. ► Sie haben Finanzhilfen für Fortbildung und anderes mehr. ► Die Kosten für einen voll unterhaltenen Beihilfenempfänger sind mit rund 1400++ Euro Ausgaben pro Monat wohl richtig taxiert. Das ist auch in Ordnung so bei Personen, die es benötigen und für die es einfache Lösungen nicht gibt. Mehrere Personen - wie zählt das?
► Bei der Rundfunkabgabe hat der Kassierer ein Sonderproblem: Nur die Daten des einzelnen Beitragszahlers liegen vor.
► Stellt dieser einzelne einen Härtefallantrag, so muss er nicht das Haushaltseinkommen benennen. ► (Auch) diesbezüglich hat das Gesetz einen gravierenden Konstruktionsfehler? Das Haushaltseinkommens darf nicht erfragt werden? ► Die unzulässige Forderung des Sozialbescheids bei Geringverdienern ist auch durch dies fehlende Klärungsrecht motiviert? Diese Begrenzung bedingt durch den Privatsphäre-Schutz des Grundgesetzes im Fall von Niedrigbetrags-Abgaben? ► Wenn es zutrifft, dass ARD-Juristen dies mit Mängeln überhäufte Gesetz den Parlamentariern um 2011 als Abnickware andienten, so mögen sie bitte gefälligst selber die Konsequenzen tragen. Hochachtung ist geboten: Die Würde, nicht von anderer Leute Geld leben zu wollen / zu können.
► Die Würde der Hochachtung gelte denjenigen, die überwiegend durch einen einfachen Antrag das Geld anderer Leute anzapfen könnten, dies aber nicht tun.
Diese Mitbürger wollen sich nicht als "Menschen nur zweiter Kategorie" beim Staat registrieren lassen.
► Sie wollen nicht Teile einer "Armenkaste" werden.
► Sie wollen nicht mit dem "digitalen Armutsstern" kenntlich gemacht werden. Das wäre ein erster noch verdeckter Schritt zurück zu neuartiger "Kastenbildung im Informatik-Zeitalter". ► Wir alle empfinden, das darf nicht sein, "nie und nimmer" und nie wieder. Art. 1 Absatz 1 Grundgesetz: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
► Die Anforderungen der "staatlichen Armutsregistrierung" der rechtsfehlerhaften Textbausteine des "Beitragsservice" werden in hier vertretener Rechtsmeinung als dementsprechend strikt illegal angesehen.
► 2000 Jahre waren nötig bis zur weltweiten Anerkennung der Ansprüche der Menschenrechte. Jeder Versuch, diese Errungenschaft der Zivilisation anzutasten, ist zu entlarven, ist anzuprangern und ist zu unterbinden. Die Würde von etwa 1 Million alleinerziehenden Müttern: Dies ist die Hauptgruppe der Geringverdiener.
► Die Mehrheit dieser Mütter, sie verzichten durch Beschränkung - wie Teilzeitbeschäftigung und ähnliches - dem Kindeswohl zuliebe auf die Maximierung des Finanzwohls.
Sie wollen hierfür auf keinen Fall staatlich registriert werden als "möglicherweise schlechte Mütter" - denn sie sind ja das Gegenteil.
► Sie wollen zudem nicht, dass ihre Kinder mit einer solchen Registrierung dem Betreuungspersonal und den Lehrern vertraulich als "amtlich fürsorgend überwachungsbedürftig" mitgeteilt werden.
► Soll eine Mutter etwa der Rundfunkabgabe- Befreiung zuliebe die damit erfolgende verdeckte Stigmatisierung der Kinder herbei fördern? "Arm an Geld, aber reich an Kind"
► - was zählt mehr in unserer Wertordnung? Das Grundgesetz ist insoweit eindeutig.
► Wenn man meint, dass das Grundgesetz Makulatur werden möge, wenn es den Finanzinteressen der Herrschenden schadet, so sage man das bitte offen. Man tarne es bitte nicht mit empörenden Floskeln wie "Beitragsgerechtigkeit", "solidarischer Beitrag" und was auch immer. Die Würde auch der Geringverdiener und ihrer Kinder ist eine unantastbare und derartige verbale heuchlerische Verhöhnung ist das Allerschlimmste als Zugabe. Zu vergleichen mit der Würde der Intendanten, die mit Gehältern wie die Bundeskanzlerin oder deutlich mehr sich unter anderem von den letzten Euros der Ärmsten ihren Weg pflastern lassen zum Status der Multi-Millionäre. Hier steht des Wohl von Multi-Millionären im unmittelbaren Kontrast zum Kindeswohl. Wem das nicht zu denken gibt, der denkt zu wenig. Ein Lieblingswort diverser ARD-Intendanten: "solidarische" Beitrags-"Gerechtigkeit". Wenn immer der Staat diese Wörter verwendet, müssen beim Bürger die Alarmglocken klingeln. Der Stellvertreter-Krieg für die finanziell und also auch juristisch Wehrlosesten wird seit Anfanz 2017 bundesweit ausgetragen. Unrecht - und jahrelang haben alle "weggeschaut".
► Gar nichts oder allenfalls Kurzzeit-Überdenken erfolgte seitens diejenigen, die sich als Garanten der sozialen und sonstigen Gerechtigkeit gerne profilieren:
► Linkspartei, SPD, Gewerkschaften, "Grüne". Richtig, wer ARD und ZDF zu kritisieren wagt, verschlechtert er nicht angeblich seine Aussichten der Medienpräsenz? ... persönliche Engagement des E-Book-Autors:
► Seit 2016: "Tatort Staatsfernsehen", "Staatsfernsehen verfassungswidrig".
► Seit Frühjahr 2017 aktiver Streit für Geringverdiener-Rechte: Befreiung von der Rundkunkabge und Erstattung von Falschinkasso - ab 2013. ► Per Definition haben die Geringverdiener keine Lobby und können einen Streit für ihre Rechte nicht finanzieren. ► Die umfangreichen Ermittlungen und nicht-öffentlichen Streite für Behebung des Unrechts gegen 10 Prozent unserer Mitbürger wurden hier koordiniert und wurden bisher von niemandem finanziert. Pedro Rosso: Nötig ist dieser "Stellvertreter-Krieg".
► Pedro Rosso (Meinung): "Die rund 10 % der Bevölkerung mit niedrigem finanziellen Einkommen wurden seit 2013 zu Unrecht zum Rundfunkbeitrag gezwungen."
► Für Rückzahlung von nun je ~1300 Euro an rund 4 Millionen Haushalte wird "hinter den Kulissen" seit 2017 gegenüber den rein funktionsbedingt verantwortlichen ARD-Intendanten heftigst gestritten, seit Ende 2018 unter Anrufung der Rechtsaufsicht aller 16 Landesregierungen. ► Mit der erbetenen kleinen Spende finanzieren Sie insbesondere diesen nicht-öffentlichen Stellvertreterkrieg für die 4 Millionen Geringverdiener im Land. ► Diese haben gegenüber der geballten Übermacht des behaupteten Politik- und Justizskandals einzeln keine Chance auf Gerechtigkeit. Wer etwas Geld frei verfügbar hat:
► Bitte entscheiden Sie eine kleine Spende für die Fortsetzung des Streites bis zur Rückzahlung von je rund 1300 Euro an die rund 10 % Niedrigverdiener im Land, die sich weigern können und wollen, "von anderer Leute Geld zu leben".
Klicken und Betrag wählen. Häufig gewählt werden
► Die Auseinandersetzung erfolgt nicht-öffentlich, weil dann effizienter für Straftatvorwürfe, aber mit voller Härte. ► Den Verantwortlichen für derart viel Unrecht gegen die am wenigsten Verteidigungsfähigen im Land "werden keine Geschenke gemacht". 10, 20 oder 50 € (gelegentlich 100 / 200 €), Rundfunkabgabe: Einer der größten Politik- und Justiz-Skandale seit Bestehen der Bundesrepublik? 4 bis 8 Millionen Bürger zu Unrecht zum Inkasso gezwungen? - Urteilen Sie selbst - und bitte spenden sie für die Verteidigung des Rechtsstaats: Für diese Zentralstelle der Koordination des Stellvertreter-Kriegs gegen Verletzung der Bürgerrechte. Bisher über 100 000 Euro Arbeitszeit-Wert, über 1 Meter Briefstapel A4 seit März 2017, diverse 100 Euro allein für Portokosten. Lassen Sie die Streiter bitte nicht allein. Bitte spenden Sie ein wenig! Frontbericht Timeline: Aktuelle Rechts- + Politik-Schlacht für: (1) Verweigerungsrecht: 30 % Nichtzuschauer. (2) Existenzminimums-Recht: ~4 Mill.Geringverdiener. (3) Betriebsstättenabgabe: 95% davon unzulässig. Um 1960: Dinosaurier-Rechtsprechung.
► "Es war einmal", dass technologisch und wirtschaftlich und politisch bedingt nur wenige staatsnahe Sender sein sollten. ... ARD, ZDF...
► Das Bundesverfassungsgericht definierte um 1960 den Rahmen für Medien mit Funkwellen-Verbreitung. ► Seither ist dieser staatsnahe "Rund"-"Funk" die unantastbare heilige Kuh der jeweils herrschenden politischen Parteien, die nicht zuletzt hierdurch ihre Herrschaft ein halbes Jahrhundert lang zementieren konnten. ► War und ist das gut oder schlecht? Das ist hier nicht zu werten. Es ist wie es ist. 2013-01-01: Rundfunk-"Beitrag" - ein Justiz-Chaos?
► ... also "Mediensteuer"... Gilt seit 1. Januar 2013. - Wie ein derart schlecht gemachtes Konzept Landes-Parlamenten "zum Abnicken verkauft werden konnte"? - Im "Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag":
► § 2 Abs. 1: Der Beitrag ist "für" die Wohnung zu entrichten. ► - "für" - seit wann können Wände Medien nutzen? Schon der Grundansatz ist eine totale Absurdität. ► § 6 Abs. 4: Pflicht der Härtefallprüfung. ► - An sich anzuwenden auf den Einkommensnachweis von 4 Millionen Geringverdienern. Dafür nötiges Eindringen in Intimdaten verstieße aber gegen das Grundgesetz: Unverhältnismäßig für jährlich nur 210 €. ► Ebenso unzulässig wäre aktenkundige Faktenermittlung für die beantragbare Härtefallprüfung, ob "Nichtzuschauer" oder "Verweigerer aus *Gewissensgründen". Gewissensgrund? Beispielsweise Vorwurf von niedrigwertiger Massen-Gehirnmanipulation beim Dauerfernsehen? ► So stirbt das Gesetz bereits an innerer Kollision: Rechtlich gesehen undurchführbar.... nur durchsetzbar, indem durch Inkasso-Zwangsmittel und Machtmittel aller legitimer Bürgerwiderstand niedergewalzt wird. 2013-01-01: "Beitrags-Service" (GEZ? MEZ?).
► George Orwells "1984" lässt grüßen!
► Da von allen zu zahlen, ist es zweifelsfrei "Steuer", nicht "Beitrag". ► Das Wort "Service" passt nur für "Bereitstellen eines nutzbringenden Dienstes". ► Also gleich 2 Lügen in 1 Wort? Und derartige staatlich verordnete "Fake News" müssen die Bürger sich zwangsweise bieten lassen? ► Richtig wäre beispielsweise heutzutage: "MEZ Mediensteuer-Einzugs-Zentrale". 2016-12 BVerwG: Alles rechtens. (Auch das Urteil?)
► Die verschiedenen ARD-bestätigenden Entscheide des BVerwG (Bundesverwaltungsgerichts) wurden Ende 2016 mit Anti-Plagiats-Software analysiert.
► Ergebnis: Überwiegend ein über-langes Standard-Einheits-Urteil mit zahlreichen rechtlich problematisch erscheinenden Aspekten. ► Die rechtstheoretische und faktische Problematik ist vielschichtig. Deshalb ist für nähere Analyse zu verweisen auf das E-Book "Fernsehsteuer verfassungswidrig". 2017-03-01: Erst-Info an 9 ARD-Intendanten: Justiz-Skandal? Rückzahl-Pflicht 5 Milliarden Euro?
► (6 Schriftsatz-Seiten) Persönlich adressiert.
► Information über Rechtsmeinung: Falschinkasso leider erfolgt, 10 Prozent oder mehr der Bürger. ► Diese Information an alle 9 Intendanten der mit dem Inkasso betrauten ARD-Landesanstalten. ► Die Intendanten werden in der funktionsbedingten Verantwortung gesehen, Fortsetzung zu unterbinden. ► Ferner: Im Fall von Falschinkasso müssen öffentlich-rechtliche Stellen von sich aus zurückzahlen. ► Inwieweit Intendanten wussten oder hätten wissen müssen, dass / ob Falschinkasso erfolgte, bleibe offen. ► Den Intendanten wurde vorgeschlagen, für das nun einmal entstandene Problem dialogbasiert eine Lösung zu suchen. 2017-07-10: An 9 ARD-Intend.: Finanzrisiken?
► (28 Schriftsatz-Seiten) Persönlich adressiert.
► Mangels Bearbeitung / Lösungsansatz komme in Betracht: Sofort-Einbuchungspflicht von 5 Milliarden Euro. ► 50 Prozent des Jahresumsatzes: Finanziell nicht verkraftbar. ► Rechtsfragen-Analyse: Fortführungs-Insolvenz, Länder-Finanzgarantie u.a.m.. ► Mangels Finanzausfall-Gesetz wird vielleicht das Rechtskonzept der Patronatshaftung zum Tragen kommen? ► Für die insgesamt 28 Schriftsatz-Seiten sind die vorstehenden Zeilen eine gewollt knapp gehaltene Verkürzung. Detaillierteres soll nicht verlautbart werden. Ein Dialog über Lösungen bezüglich dieser Fragen soll möglich bleiben. 2017-08: EuGH-Verfahren, BVerfG-Verfahren. Aussetzung der Vorgänge gegenüber den Intendanten, um vorab anderweitige Entscheide abzuwarten.
► Der Tübinger Landgerichtsrichter Dr. S. machte Anfang August 2018 eine Richtervorlage beim Europäischen Gerichtshof bezüglich mutmaßlicher Mängel des Rundfunkabgabe-Rechts.
► Das Bundesverfassungsgericht verschickte Ende August 2017 eine Stellungnahme-Aufforderung an Fernsehanstalten, Landesparlamente und andere. Mehr als 100 Verfassungsbeschwerden waren beim Gericht in Prüfung. ► Schwerpunkt BVerfG: Nichtzuschauer verweigern die Rundfunkabgabe. 2017-09-04: Beschwerde an BVerfG: Geringverdiener. Zu deren Gunsten wurde schon ~2012 entschieden.
► Die Frage war, ob die Missachtung der früheren BVerfG-Entscheide durch ARD-Juristen das Bundesverfassungsgericht zu Maßnahmen veranlassen könnte.
► Rund 100++ Schriftsatzseiten beim Pilotverfahren einer Person X, von hier begleitet. ► Nach ARD- und VG-Fehlentscheid (legitimer Härtefall-Antrag fehlerhaft verworfen) konnte es sodann sofort zum BVerfG gehen: ► Insoweit ein generalisierter Verstoß der bundesweiten Verwaltungsgerichtsbarkeit, alle Instanzen, gegen § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG). ► Beweiskräftig belegt: Mutmaßlich rund 4 Millionen mal Missachtung dieser früheren BVerfG-Entscheide. ► Vorgetragen wurde in Form von "Beschwerde": Was das BVerfG tun könne, diesem Missstand und Unrecht gegen die 4 Millionen juristisch Wehrlosesten im Land abzuhelfen? 2017-10-22 Normenbeschwerde gegen:
► Das Sonderrecht der Bürger für diese Beschwerdeform wurde Innerhalb der 1-Jahres-Frist wahrgenommen. Beides steht für eventuellen Neuordnungsbedarf.
► Rund 20 Schriftsatz-Seiten, rund 100 Seiten gutachterliche Anlagen. ► (1) Gegen funk.net. - Dies Anliegen musste später in ein anderes noch kommendes Beschwerde-Verfahren verschoben werden. ► (2) Gegen den Meldedatenabgleich 2018: Unter Federführung eines Dritten geschieht insoweit unverändert etwas. ► - Rund 100 Schriftsatz-Seiten aus externer Quelle. ► - Weitergehende Angaben sollen nicht erfolgen, um geordnete Bearbeitung nicht zu stören. (1) funk.net. (2) Meldedatenabgleich 2018. 2018-01 BVerfG (für 2018-09): Kein Entscheid.
► Pilotverfahren 1: Das Bundesverfassungsgericht lehnt ab, die Geringverdiener-Frage neu in die Entscheidungsfindung zu integrieren.
► "Muss es auch nicht." - weil bereits 2012 zugunsten der Geringverdiener entschieden. ► Wie wir heute wissen: "Glück gehabt". Denn hierdurch stören die restriktiven Entscheide des BVerfG vom 17. Juli 2018 nicht die Fortgeltung für Geringverdiener: Es bleibt bei der Rückzahlpflicht für alles seit 2013. ► Siehe 2018-06 die Fortsetzung: Geht zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Straßburg gegen Exekutive-Fehlverhalten. ► Unterdessen bleibt die Rechtslage wie seit 2012: Geringverdiener haben Anspruch auf Härtefallprüfung und zwar ohne Pflicht zu einem (Leer-)Sozialbescheid. 2018-04 : Pilotverfahren 2: Beweisanträge: VG-Rechtsbeugung?
► (Rund 20 Schriftsatz-Seiten. Gutachterlicher Anhang ~100 Seiten.)
► Im Pilotverfahren sollte die Richterschaft über Beweisanträge zu befinden haben, ► (1) ob man dort 5 Jahre lang Rechtsbeugung schuldlos beging ► (2) oder aber am Urteilstag schuldhaft begehen wird. ► Es war vermutlich der wohl erste und vermutlich bisher einzige Fall bundesweit, dass die Geringverdiener-Frage in voller Schärfe und rechtlich nachvollziehbar belegter Klarheit vorgetragen wurde. ► Das endete beim Verwaltungsgericht verfahrensrechtlich gesehen leicht chaotisch. ► "Was zu beweisen war." ► Es bleibt also dabei: Bisher hat niemand den Vorwurf von 5 Milliarden Euro Falschinkasso juristisch fundiert entkräftet; auch kein einziges Verwaltungsgericht hat dies bisher erbracht. ► Bedingung ist, dass beim VG die rechtliche Problematik entscheidungsreif klargestellt wird. Das ist komplex und das ist das Problem. 2018-06 An EGMR: Beschwerde (Pilotverfahren).
► Fristgerecht eingereicht beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach Erschöpfung des inländischen Rechtsweges.
► Schwerpunkt: Dass beim Falschinkasso gegenüber Geringverdienern besondere Verletzungen der Konvention vorliegen, dies schwerwiegend wegen der hohen Anzahl der betroffenen Bürger. ► Zusätzlich auch für weniger gravierende Verletzungsformen der Konvention, die auch bei Normalverdienern vorliegen, bei diesen aber noch weniger ausgeprägt sind. 2018-07-05 Auf EU-Ebene: Wenn kein "opt-out", dann "Steuer"!
► Dies erging 1 Tag nach der EuGH-Verhandlung bezüglich der Rundfunkabgabe.
► Es bedeutet eine Warnung? Falls das BVerfG am 18. Juli 2018 Pflicht für Nichtzuschauer entscheiden sollte, würde die Rundfunkabgabe zur Steuer werden? ► Dieser Gesichtspunkt wird noch Konsequenzen haben. Es bleibt vorgemerkt für später. 2018-07-18 Bundesverfassungsgericht entscheidet. Nur Zweitwohnungen werden befreit (auch die von Bundesverfassungsrichtern - auch die ihrer jammernden Studenten, die der Parlamentarier und der ARD-Juristen und der universitären Rechtswissenschaftler.) - Ihr da oben, eure Bürger LIEBEN euch!
► Jahrzehnte dauerte es, die Achtung der Bürger vor dem Bundesverfassungsgericht zu mehren. (Sogar die roten Röcke eines anderen Zeitalters haben die Bürger liebevoll verziehen.)
► 1 Tag genügte. ein spürbares Stück davon in Scherben zu schlagen. ► Es mögen die mindestens 4 mehrheitlichen Verfassungsrichter mit ihrem Gewissen vereinen, dass die 30 Prozent Nichtzuschauer für den Nutzen zahlen sollen, den sie nicht nutzen wollen, weil es heutzutage Besseres gibt. ► Ebenso, dass die Betriebsstättenabgabe - nach ihrer Erhebungsform eine "Arbeitnehmer-Kopfsteuer" - in Kleinbetrieben pro Kopf etwa das 20-fache kostet. Wie ein Gleichheitsverstoß "1:20" mit dem Gleichheitsgrundsatz "1:1" vereinbar sein soll, erschließt sich nicht jedermann. ► Es ist wie es ist: Das Gericht hat entschieden. Ob es Gerechtigkeit und Rechtsfrieden entschieden hat, ist nicht entschieden. 2018-09-01 An 9 Intendanten: Wiederaufnahme. Siehe 2017-03-01 und 2017-07-10.
► (42 Schriftsatz-Seiten, etwa 35 Seiten Anlagen.) Persönlich adressiert.
► Nun Fortsetzung möglich, weil das BVerfG die Rechtslage "Geringverdiener" unverändert ließ. ► Frist 5. Oktober 2018 für Inangriffnahme der Rückzahlverfahren gegenüber vermutlich 10 Prozent der Bürger. ► Hinweis auf besondere Rechtspflichten von Intendanten: Erzeugt die zeitnahe Einbuchungspflicht eine Überschuldung von ARD-Sendeanstalten? (Diese schwierige Problematik soll hier nicht näher werden, sondern bleibe intern.) 2018-10-10 An 9 Intend.: Dank: Einverständnis! Einverständnis belegt durch fehlenden Widerspruch. Bitte nun Rückzahlung!
► (20 Schriftsatz-Seiten, etwa 75 Seiten Anlagen.) Persönlich adressiert.
► Dank für Einverständnis, nachdem keine einzige begründende Widerlegung der Behauptung von Falschinkasso erfolgte. ► Rückzahlung von 5 Milliarden Euro kann nun bitte beginnen (mit den auf die jeweilige Anstalt entfallenden Teilbeträgen). 2018-10-11 Antwort der maßgeblichen ARD-Landesanstalt: Alles sei rechtens - Bundesverfassungsgericht habe ja so entschieden. (Hat es aber gar nicht.)
► Eingang in zeitliche Überschneidung mit dem Versand von "2018-10-10".
► Rund 10 Zeilen, also faktische Verweigerung von Bearbeitung. - Nichtbearbeitung spart zwar Zeit, löst aber nie Probleme. ► Im Gegenteil, die Probleme kommen dann erst recht: Siehe 2018-11-01 und 2018-11-10. ► Absender der Leiter der Rechtsabteilung. (Eigenbezeichnung: "Der Justitiar". - Ja, "Der ..."!). ► Göttin der Gerechtigkeit? "Justitia"-r? "Justitia"-riat? Oder gar "Der Zar"? - Bitteschön die Kirche und Göttlichkeit im Dorf lassen und den absurden peinlichen Anspruch von "Göttlichkeit" der Juristen bitte in die Mülltonne entsorgen. ► Oder hätten Sie gerne im Posteingang ein Historiker-Buch über das totale rechtsstaatliche Versagen des deutschen Justizsystems in der Nazizeit? Ohne dies arroganz-geprägte mehrheitliche Totalversagen des Juristenstandes wäre das Abgleiten in menschenrechtsverachtende Kriminalität damals vielleicht nie gewagt worden. Die Arroganz eines Teiles des Juristenstands trägt die Hauptschuld an der Massenkriminalität. Bitte Bescheidenheit! Auch im Hinblick auf das Thema "Rundfunkabgabe" ist Bescheidenheit der Juristen unbedingt angebracht. ► "Der höchste Grad von Ungerechtigkeit ist geheuchelte Gerechtigkeit." (Platon) 2018-11-01 Von hier: Rüge bezüglich 2018-10-11.
► (15 Schriftsatz-Seiten.)
► Adressiert: Persönlich an den für die Rundfunkabgabe hauptzuständigen ARD-Intendanten. ► Auf den Schlussseiten: Hinweis auf die strafrechtlichen Eventual-Risiken im Fall der Verhinderung oder auch nur Unterlassung von Bearbeitung. 2018-11-10 Rechtsaufsicht! - An 16 Landesregierungen und 9 Intendanten. Antrag an die 16 auf, die Rechtsaufsicht über die 9 Anstalten über dies Thema zu aktivieren. Antrag an 9 Intendanten, diese zu beantragen.
► (9 Schriftsatz-Seiten, etwa 130 Seiten Anlagen.) - Insgesamt ein kleiner Reisekoffer voller "Liebesbriefe". Rund 6 Pakete von blütenweiß unschuldigem Papier wurden geschändet.
► Bei Landesregierungen: An die Staats- beziehungsweise Senatskanzleien (oder auch "Staatsministerien"). ► Bei 9 Intendanten: Persönlich adressiert. ► Antragsgrund: (1) Bisher eine Neuordnung beim laufenden Inkasso nicht feststellbar. ► (2) Ferner eine Einleitung von Rückzahlverfahren nicht erkennbar. 2018-12-13: EuGH-Entscheid: Bestimmte Gesichtspunkte der Rundfunkabgabe sind legal.
► Es ist immer der vorsätzliche Fehler vieler Juristen und Journalisten, einer Entscheidung mehr Erstreckung zuzumessen als sie wirklich hat.
► Das liegt oft daran, dass die interessierten Geld- und Machtbesitzenden oft die Informationskanäle zum Journalismus dominieren. Dann wird gerne manchmal der wahren Wahrheit eine Fake-Wahrheit überlagert. ► Natürlich hätte die EuGH Entscheidung auch anders lauten können - günstiger für die Bürger. ► Aber die volle Breite der Problematik kam nicht zur Erörterung, weil nicht Gegenstand des Verfahrens. ► Es ist also noch sehr viel, was noch ungeklärt bleibt - eher das am meisten Ausschlaggebende. 2018-12 ... 2019-09: Aufklärung durch Rückfragen bei 16 Landesregierungen, 9 Intendanten:
► Es wurde weitgehend aufgeklärt:
► Ermittlung der Verantwortlichen für Unterlassung der Anwendung des Rechts. ► Sammeln von Beweiskraft. ► 2019-10: Erfolgsbericht nun möglich für Guinness Book of Records: Die einzige Rundfunkabgabe-Akte eines Bürgers, die 4000 Seiten Umfang überschreitet (Dieser "Seiten"-Effekt ist Seiteneffekt der Unterlassung der Rechtsanwendung). 2019-10-18: Volltext verfügbar: Urteil Bundesverwaltungsgericht 2019-10-30: Geringverdiener sind zu befreien.
► Basierend auf Argumenten wie von hier 2017-01-10 im Internet vorgeschlagen: Befreiung der Geringverdiener gilt gemäß BVerfG 1 BvR 665/10 (2011-11-09) von 2011-11-09.
► 2017-02-02: Es wurden gleiche Argumente von einer Klägerin verwendet. ► 2019-10-30: Pressemitteilung BVerwG: Befreiung der Geringverdiener gilt gemäß BVerfG 1 BvR 665/10 (2011-11-09) von 2011-11-09 ► ... Entgegengesetzte Rechtsprechung des BVerwG - vor 2011 - wird aufgehoben. 2019-12-19: Schriftsatzpakete 25x, Je fast 200 Seiten, an 9 Intendanten und 16 Landesregierungen: Nun Gerechtigkeit für die Geringverdiener herstellen!
► - also an die inkasso-verantwortlichen Intendanten, ferner an die zuständigen Leitenden in 25 Landesregierungen (Staats-/Senatskanzleien).
► Zu Härtefallprüfungen ist einzuladen, angemessene Frist für Beginn wäre 2020-01-31! ► Rückzahlpflicht bilanzieren, Rückstellungen gemäß HGB. ► Finanzielle Konsequenzen: Neuordnung ARD, ZDF unvermeidbar? (Details werden nicht öffentlich verlautbart.) ► "Der höchste Grad von Ungerechtigkeit ist geheuchelte Gerechtigkeit." (Platon) 2020-01: Datenschutzrechtliche Verfahren, DSGVO u.a.m.. - Die meisten Vollstreckungen unzulässig?
► Datenschutzverfahren über aufgeklärten Strategien der Schriftsatz-Entfernung aus der Bearbeitung - 2017-03-01 bis 2020-02.
► Publizierung im Internet: Wichtigste mutmaßliche datenschutzrechtlichen Verstöße bundesweit in Sachen Rundfunkabgabe. ► Vor allem im Kontext der gewollten Nichtbeachtung der Rechtslage zugunsten von Geringverdienern. ► Einleitung von datenschutzrechtlichen Prüfverfahren. ► Folgewirkung: Anfechtung des Rechts auf Selbsttitulierung / Vollstreckung (Pilotverfahren). 2020-01-16: Verfassungsbeschwerde von Ende 2017 gegen Meldedatenabgelich: Das Gericht leitet das Anhörungsverfahren ein.
► Die von hier in eigenem Namen erfolgte Verfassungsbeschwerde wurde zum Entscheid angenommen.
► Anzuhören sind: Landesparlament, Landesregierung. ► Unter anderem geht es um die Frage, ob Löschung von gegenstandslos gewordenen Daten der Meldeämter wirklich erfolgte. 2020-02++: Fortsetzung folgt.
► Detaillierte Publizierung der Vorgänge erfolgt nicht.
► Die Möglichkeit einer Lösung durch Dialog muss aufrecht erhalten bleiben. ► Die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes ist zu wahren. ► Für E-Mails gilt dies ähnlich. Ausnahme: Sofern diese als verbindliche Stellungnahme zu interpretieren sind, also als vereinfachender Ersatz für briefliche Mitteilung. ► Von Zeit zu Zeit wird Wichtiges hier im "Frontbericht" nachgetragen.
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-ana-pubcc-pha13921# D=24413 F=pev-petn-de.htm |