v. 13. April 2024
GEZ: Umfagreicher Anhang aller Widersprüche usw.: Erlass ab 2013; Verweigerung bei wilder Textbaustein-Serie (Pseudo-Jura).
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Verwendung? - Siehe die Spalte rechts.
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Textbeispiel: Anhang für Widersprüche usw..
Soll man diesen langen Anhang verwenden?
Der Bürger, der dies Beispiel geschaffen hat und selber in etwa so verwendete, kommentiert:
Normale Anträge des Bürger sind sowieso aussichtslos:
Die Juristen des ARD-Imperiums und die Juristen des Justizimperiums kommen immer zum gleichen Ergebnis: Es wird abgewimmelt. Mit diesem Anhang wird das Abwimmeln aber sehr schwer gemacht: Alle gängigen Abwimmel-Strategien sind durchkreuzt.
Das Imperium wird dennoch das Abwimmeln versuchen,
weil es gar kein teures Juristen-Personal verfügbar machen kann für echte Bearbeitung von nur ein paar 100 Euro Streitwert.
Dann erst beginnt der Nutzen dieses Anhanges: Der Bürger widerspricht der Abwimmelei.
All das ist nicht ganz einfach. Immerhin, schön, hier einmal zu sehen, wie man das machen könnte.
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Mit freundlichem Gruß
Hartmut Siegermann
Übersicht von Korrespondenz in dieser Sache:
"2017-..-.." ...........................................
"2018-..-.." ...........................................
"2019-..-.." ...........................................
"2020-..-.." ...........................................
Anlagen zum heutigen Schreiben:
Anl. "2017-..-.." ...........................................
Anl. "2018-..-.." ...........................................
Anl. "2019-..-.." ...........................................
Anl. "2020-..-.." ...........................................
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Anhang NB1. Keine Rundfunkabgabe seit Januar 2013.
NB1.1. Durch den vorstehenden Antrag entfällt für mich die Zahlungspflicht der Rundfunkabgabe:
(1) Hiermit erfolgt Ablehnung irgendeiner Zahlungspflicht für die Zeit seit 1. Januar 2013 bis heute.
(2) Alle etwa aufgezwungenen Zahlungen seit 1. Januar 2013 bis heute erfolgen unter Vorbehalt des Anspruchs auf Rückzahlung.
(3) Soweit Zahlungen erfolgten / erfolgen, so ist dies immer ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
NB1.2. Verjährung meines Rechts der Nichtzahlung kann nicht eintreten.
(1) Die Durchsetzung der Zahlungspflicht war generell und allgemein bekannt von Vollstreckungsgefahr begleitet. Mit der Rundfunkabgabe ist das ARD-System bundesweit mit einigen Millionen Anordnungen von Vollstreckung mit Abstand der größte Vollstrecker der Republik.
(2) Gegen die zig Millionen Euro schwere koordinierte juristische "Maschinerie" des ARD-Inkassos war der Einzelkläger mit seinen 500 Euro Gegenstandswert vor Gericht aussichtslos wegen Unverhältnismäßigkeit des vertretbaren Verteidigungsaufwands. Es handelt sich um einen Extremfall eines ausgeprägt asymmetrischen juristischen Gewalt-Verhältnisses.
(3) Auch bedurfte es bei Rechtsfehlern des Ausstreitens durch gerichtliche Verfahren nicht. Öffentlich-rechtliche Stellen sind erst-instanzliche Rechtssachen-Entscheider mit Befugnissen vergleichbar den amtsgerichtlichen Entscheiden, dies aber in eigener Sache und ohne neutralen Richter. Sind solche Entscheide irrig, so sind sie ein Verstoß gegen die öffentlich-rechtliche Rechtsbindung und unwirksam. Berufung auf Verjährung wäre bei generalisiertem Falschinkasso eine unzulässige Arglist.
(4) Die extreme Asymmetrie gilt insbesondere auch, weil alle wesentlichen richterlichen Rechtsprechungsquellen bezüglich der Rundfunkabgabe von ARD/ZDF-nahen Juristen dominiert werden (rundfunkrechtliche Kommentare, Gutachten, Merkblätter), wohl sogar überwiegend durch Autoren im ARD-Anstellungsverhältnis. Sind diese typischen richterlichen Rechtsprechungsquellen irrtümlicherweise irrig (oder möglicherweise sogar vorsätzlich manipuliert), so wäre eine hierauf wie üblich vertrauende Rechtsprechung eine irregeführte und nicht mehr zitier-geeignet. Das Vorliegen eines Politik- und Justizskandals könnte für eine derartige Konstellation in Betracht gezogen werden.
NB1.3. Mit Zwangsandrohung in oder durch faktischen Zwang durchgesetztes Falschinkasso im Fall von öffentlich-rechtlichem Abgaben-Inkasso verpflichtet zur Rückzahlung.
(1) Eine Verjährungsklausel des öffentlichen Rechts kann und darf nicht koordiniertes jahrelanges Falschinkasso begünstigen. Solange Zwangsandrohung besteht, hat die Verjährungsfrist ganz einfach noch nicht zu laufen begonnen. Das ist der Unterschied gegenüber der privatrechtlichen Verjährung gemäß BGB.
Rechtlicher Beleg: Siehe die trotz offizieller Verjährungsklausel bestehende rückwirkende Erstattungspflicht der fehlerhaft kassierten Rückmeldegebühren der Universitäten in mehreren Bundesländern nach entsprechenden Entscheideb des Bundesverfassungsgerichts.
BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 06. November 2012 - 2 BvL 51/06 -, Rn. (1-73).
Berichtet wurde mir aus gewöhnlich zuverlässiger Quelle: Das Land Berlin zahlte insgesamt 44 Millionen Euro zurück.
(2) Für den Fall der Nichtzahlung droht Ihre Vollstreckung auf Grundlage von . Davon haben Sie in mehreren Millionen Fällen Gebrauch gemacht. Es handelt sich also nicht um eine rein hypothetische, sondern um eine sehr reale Ausübung eines Zwanges, dem nicht mit verhältnismäßigen Mitteln abgeholfen werden kann und konnte.
NB1.4. Der Einwand der Nicht-Verjährung bezieht sich auf alles Folgende (bezüglich der Rundfunkabgabe):
(1) Dies bezieht sich auf alle durch Sie mir etwa aufgezwungenen Zahlungen.
(2) Es bezieht sich auf alle durch Sie behaupteten Ansprüche.
(3) Es bezieht sich auch auf Ansprüche, die eventuell formal rechtskräftig wurden oder es zukünftig werden.
Anhang NB2. Ihre Tarnbezeichnung: "Rundfunk"-"Beitrag" habe ich durch die Wahrheit "Mediensteuer" ersetzt.
(1) Es handelt sich beim Finanzierungsbedarf zu nahezu 100 Prozent um "Fernsehen"
und neuerdings auch "Internet", nicht um "Rundfunk" (im allgemeinen Sprachgebrauch in etwa synonym mit "Radio").
(2) "Radioprogramm machen", dies ist dank Technologie-Fortschritt heutzutage vollwertig möglich als Wohnzimmer-Arbeit im Wohnzimmer-"Studio". Derartiges ist also an sich nicht mehr finanziell erwähnenswert.
Wie mir aus gewöhnlich zuverlässiger Quelle dargelegt wurde: (nachstehend (21) und (22))
(21) Den Beweis für das Genügen von Wohnzimmer-Technologie werde durch die Landesmedienanstalten geliefert: Sie würden üppige Summen für eine Rundfunklizenz verlangen auch für wohnzimmer-produzierte Youtube-Auftritte. (Ob sie dies zu Recht fordern oder illegal, sei hier nicht das Thema.)
(22) Wie Radiosender (ARD, ZDF, Deutschlandradio etc.) es fertig brächten, über 200 Millionen Euro für diese Wohnzimmer-Jobs zu "verbrennen"? Es bleibe der Volkswirtschafts-Wissenschaft überlassen, ob es sich hier um typische unabwendbare gewaltige Verschwendung von Zwangs-Bürgergeld im "real existierenden Sozialismus" handele. Der wissenschaftliche Kontrollgegenstand ist tag-aktuell, ist real, ist unmittelbar vor unseren Augen stattfindende Realität.
NB2.3. Zurück zur Definitionsfrage: Es ist demnach nicht Rundfunk-"Beitrag,", sondern Medien-"Steuer".
Denn wie mir aus mit zuverlässig erscheinender Quelle übermittelt wurde:
Laut Bundesverfassungsgericht (BVerfG 1 BvR 1675/16 u.a. vom 18. Juli 2018) gäbe es kein "opt-out" aus der Rundfunkabgabe - seit Januar 2013. Demnach sei es gemäß EU-Entscheid vom 5. Juli 2018 (also unmittelbar vorher klargestellt:) eine Steuer schon seit Januar 2013 und nicht ein Beitrag.
Der BVerfG- Entscheid und demzufolge die Einstufung als "Steuer": Beides gilt rückwirkend ab 1. Januar 2013.
Anhang NB3. Ablehnung von wirrer Textbaustein-Pseudo-Jura.
NB3.1. Meine Anträge und sonstigen Mitteilungen sind mit Abschnittsnummern
versehen und übersichtlich strukturiert. Bitte entsprechen Sie üblichen Regeln, in Ihrer Bearbeitung für jeden Antwort-Text klar zu vermerken, auf welchen Abschnitt meiner Mitteilung er sich bezieht.
NB3.2. Ihr selbst verursachtes Problem? Angelernte Callcenter-Mitarbeiter "bearbeiten"?
Mir wurde Folgendes aus zuverlässig erscheinender Quelle berichtet: (Bitte mich im Irrtumsfall berichtigen.)
Durch Publizierung von Ausschreibung gemäß EU-Recht sei beweiskräftig belegt bezüglich der
Kölner "MIEZE" = "Medien Inkassosteuer Exekutiv Zentrale" (Tarnbezeichnung: "Beitrags"-"Service"):
Bearbeitet werde dort im Verkehr mit den zwangsverpflichteten Bürgern nicht etwa durch dauerbeschäftigte Mitarbeiter nach den Regeln des öffentlichen Dienstes.
Bearbeitet werde vielmehr durch private Callcenter. Diese würden - bei Einhaltung von Qualitätspflichten - im Übrigen im Ausschreibungsverfahren ausgewählt werden: Der Preiswerteste bekomme den Auftrag.
Es handele sich wohl um insgesamt 7 Callcenter. Diese Zahl würde dann übereinstimmen mit den autonom bearbeitenden 7 ARD-Landesanstalten; nicht-autonom bearbeitend seien Radio Bremen ("über NDR") und Saarländischer Rundfunk ("über SWR").
NB3.2. Laut Verwaltungsvereinbarung sei aber durch eigene Mitarbeiter der ARD-Anstalt zu bearbeiten:
Sofern der mit Inkasso-(!)Zwang(!) belastete Bürger sich an die Intendanz der regionalen ARD-Anstalt wende.
NB3.3. Dies heutige Schreiben richte ich an die/den zuständige/n Intendant/in/en.
Damit müsste nach dem zuvor Gesagten die Bearbeitung nach den Regeln des öffentlichen Rechts gewährleistet sein, nämlich durch Mitarbeiter der für mich zuständigen ARD-Anstalt.
NB3.4. Eine Schein-Bearbeitung durch willkürlich aneinandergereihte Textbausteine bitte ich zu vermeiden.
(Vulgo: Mit "Pseudojura die Akte zumüllen" und hierdurch Nichtbearbeitung des Kernanliegens verdecken?)
(1) Kritisiert wird oft: Das untaugliche Delegieren an regelmäßig bekanntlich sehr niedrig bezahlte angelernte Callcenter-Mitarbeiter führe häufig zu einer Unsitte: "Zumüllen" von Akten mit mehrseitiger Textbaustein-Akkumulierung aller erdenklichen Urteils-Listen, überwiegend ohne Bezug zum konkreten Kernthema. Hierdurch werde dann bei echten Problemfragen oft oder meistens die Nichtbearbeitung oder Falschbearbeitung des eigentlichen Anliegens verdeckt.
(2) Aus zuverlässig erscheinender Quelle wurde mir dargelegt: Auch falls stimmig, ist das eine Pseudo-Jura. Nach herrschender Rechtsprechung sei in Rechtssachen sogar ein Richter nicht verpflichtet, aus kumulierten kaum sachbezogenen mehrseitigen Texten heraus zu suchen, was da ganz vielleicht zum Kern der Sache Bezug habe und zu berücksichtigen sei.
(3) Die Vermutung wurde mir berichtet, dass die Software (oder manuell?) wohl aus dem Schreiben der Bürger ein paar Kernbegriffe entnehmen würde und dass dann dem Callcenter-Mitarbeitet ein Sammelsurium von darauf ganz vielleicht passenden Textbausteinen in seine Vorlage hinein kopiert werde.
NB3.5. Ich verweise auf mein Recht, bei Ihnen nach den Regeln des öffentlichen Rechts Bearbeitung zu erhalten.
(1) Demnach darf ich meines Erachtens verlangen, dass Bearbeitung mir gegenüber durch dauerbeschäftigte Vollzeitmitarbeiter verantwortet wird. Dies gibt es für derartiges wohl nur bei einer Bearbeitung örtlich im Haus der für mich regional zuständigen ARD-Anstalt.
(2) Ferner darf ich meines Erachtens verlangen, dass nicht mit mehr oder weniger beliebigen Textbaustein-Serien bearbeitet wird. Vielmehr müssen mengenmäßig überwiegend solche Texte - durchaus möglicherweise auch Urteilslisten - geliefert werden, die eine konkrete Bearbeitung meines Anliegens darstellen.
(3) Ein Abweichen hiervon in erkennbarer wesentliche Weise werde ich als Nichtbearbeitung interpretieren und gegebenenfalls geeignet abmahnen. Es wäre ein Verstoß gegen ein "ausgewogenes Verfahren" (Grundgesetz, Verfassungsgesetze wohl aller Bundesländer, EU-Charta, Europäische Konvention der Menschenrechte).
(4) Nichtbearbeitung von den wirklich ausschlaggebenden Argumenten darf als Anzeichen gewertet werden, dass diese nicht widerlegt werden konnten. Die Nichtbearbeitung wird deshalb durch mich als Anerkenntnis meines Vorbringens gewertet werden. Im weiteren Verfahrensverlauf werde ich darauf pochen, dass Sie an dieses Anerkenntnis gebunden bleiben.
NB3.6. Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen Ihrer Pflichten lauten:
(a1) Pflicht der Informationserteilung
Ihre Pflicht: Die Behörde ist verpflichtet, die Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens über ihre Rechte und Pflichten zu informieren, soweit dies erforderlich ist. Direkt anspruchsberechtigt sind nur die Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens.
Der Auskunftspflicht vorausgehen muss die konkrete Anfrage des Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens, es sei denn, der Beteiligte ist erkennbar unwissend. - Meine Anträge und Anfragen wurden bekanntlich eingereicht.
Die Auskunftspflicht wird ergänzt durch das Akteneinsichtsrecht im Verwaltungsverfahren.
(a2) Bindende Wirkung:
Bei der Auskunftserteilung handelt es sich bei Vorliegen der Voraussetzungen um eine gebundene Entscheidung, die aber durch den unbestimmten Rechtsbegriff "Erforderlichkeit der Auskunftserteilung" eingeschränkt wird. Die weitergehende als durch § 25 S. 2 VwVfG vorgeschriebene Auskunftserteilung liegt im Ermessen der Behörde.
(a3) Begrenzung Ihrer Bearbeitungspflicht:
Wie schon bei der in § 25 S. 1 VwVfG geregelten Beratungspflicht verpflichtet die in § 25 S. 2 VwVfG normierte Auskunftspflicht die Behörde nicht zur allgemeinen Auskunftserteilung außerhalb eines Verwaltungsverfahrens. Die Verpflichtung zur allgemeinen Auskunftserteilung bestimmt sich nach dem/den Informationsfreiheitsgesetz(en).
Auch weitere Auskunftsansprüche in verschiedenen Spezialgesetzen geregelt, gegenüber denen § 25 VwVfG subsidiär ist.
(b) Umfang der Auskunft
(b1) Ihre Pflicht der Erteilung von Auskunft erstreckt sich auf die den Beteiligten im Verwaltungsverfahrens zustehenden Rechte und Pflichten. Der Umfang der Auskunft richtet sich nach dem objektiven Empfängerhorizont des Beteiligten und der Komplexität der Sachlage.
Entsprechende Bearbeitung wurde von mir beantragt.
(b2) Die Grenze bildet eine Rechtsberatung, die von der Behörde nicht zu leisten ist beziehungsweise nicht geleistet werden darf.
(c) Folgewirkung einer unterlassenen oder fehlerhaften Auskunft
Verletzt die Behörde ihre Auskunftspflicht schuldhaft, kann der Adressat einen Amtshaftungsanspruch gemäß § 839 BGB, Art. 34 GG geltend machen. Indiwieweit das in meiner Sache in Betracht kommt, diesbezüglich erfolgt zum jetzigen Zeitpunkt meinerseits keine Äußerung.
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für jedermann und sofort
"Rechtsstaat siegt."
Standard-Anhang für Widersprüche:
Aus der Sammlung von Beispielen von eingereichten Briefen. Hier verfügbar:
» Langer Anhang aller Widersprüche usw. (MC:) PEV-SBE-ANH-DE DE
Härtefallantrag: Befreiung, weil Nichtzuschauer
» Briefbeispiel, mehrere Seiten. Ist im E-Book "Fernsehsteuer verfassungswidrig", Abschnitt PPU-NCH
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für jedermann: scharf gezielt
"Scharf gezielt!"
Gewissensgründe:
Härtefallantrag: Befreiung (rückwirkend ab 2013 - auch Nichtzuschauer). Briefbeispiel, mehrere Seiten, ist im E-Book "Fernsehsteuer verfassungswidrig": Abschnitt UBU-NCT
Falscher Gläubiger!
(Befreiung (rückwirkend ab 2013): Fehlende Anzeige Abtretung / Rückabtretung "Beitrags"-"Service" / ARD. Briefbeispiel, mehrere Seiten. Ist im E-Book "Fernsehsteuer verfassungswidrig" Abschnitt SNY-BTW
Nichtigkeit aller Mitteilungen ab Juni 2018: Automatisierte Bearbeitung
trotz seither fehlender gesetzliche Grundlage. (Erzeugt mittelbar Rückwirkung für alle Forderungen ab 2013.) - Briefbeispiel, mehrere Seiten, ist im E-Book "Fernsehsteuer verfassungswidrig": Abschnitt UBF-AUT
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für jedermann + jederzeit
"schäbig +listig."
Erster Widerspruch - sogleich an Intendanten.
Briefbeispiel ist im E-Book "Fernsehsteuer verfassungswidrig": Abschnitt AUBB-INTEND
Alle 3 Monate 55€ Rückzahlung fordern! Mit dem Standardtext, 2 Seiten, seit 2018 "Annahme verweigert" für alle Briefe mit Absender "Beitragsservice" (Köln).
Im E-Book "Fernsehsteuer verfassungswidrig" ist die aktuellste verfübare Vordruck-Version ausdruckfertig enthalten: Abschnitt UBK-RBF-WER
Strategie: Gerichtshof für Menschenrechte, Straßburg.
» Staatsmedien: Oberste Gerichte. (MC:) PEV-ARCH-DE DE
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Bitte alle eventuellen Fehler mitteilen an:
ok @ uno7 .com
(Adresse manuell eintippen - nicht kopierbar)
Berichtigung: In der Regel umgehend.
Fehler? Unvermeidbar bei 1000-den Einzelinfos. - Auch Änderungswünsche werden respektiert: "ist unausgewogen", "fühle mich gekränkt" .
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Verwendung?
a) Verwendbar für alle deine Briefe an das ARD-Imperium.
b) Dies einfach in deine Textverarbeitung kopieren.
Verwendbar durch dich sind sowieso eigentliche Briefbeispiele,
aber ebenso die allgemeinen Analyse-Texte. Letztere können oft gut als Anlage zu deinen Briefen verwendet werden
Einschränkung: Dies ist, wie jemand es machte. Ob gut oder schlecht, wer weiß das schon?
Also ist Verwendung aller Briefbeispiele dein eigenverantwortlicher Entscheid. Hier wird zu nichts geraten, sondern nur gezeigt, etwa wie manche es machten.
Ganz ganz wichtig beim Kopieren in deine Textverarbeitung: Wenn Fettschrift
beim Kopieren verloren geht, musst du das von Hand wiederherstellen. Lange Texte ohne optische Strukturierung liest heutzutage kein vom Punktesystem gehetzter Bearbeiter mehr. Dann bekommst du einfach eine Textbaustein-Abwimmel-Antwort statt echter Bearbeitung.
Sofern du mindestens einmal in den letzten 24 Monaten eine Spende geschickt hast,
dann freuen wir uns über deinen Kommentar und Erfahrungsbericht für Nachbesserung von überlassenen Briefbeispielen. Bitte habe Verständnis dafür, dass wir nur Mitteilungen derjenigen sichten wollen, die zur Familienkasse ein wenig beitragen. 20 € alle ein bis zwei Jahre ist nicht zu viel erwartet?
Hier wird ein Streit gegen 8 Milliarden Euro Inkasso-Zwang geführt - auch für deine Befreiungsrechte. Bitte trage bei zur Finanzierung des nötigen umfangreichen Arbeitseinsatzes. Nur so kann es zum Erfolg führen.
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Bilder im Internet verbreiten:
(bitte: Bildschirmfoto vom Bild, sodann verbreiten)
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