v. 13. April 2024
Einführung für Texte für Widersprüche usw..
V2. Mehr Optimierung der Briefbeispiele? V2.1. Die Briefbeispiele sind von unterschiedlicher Qualität. Manche haben bisher nur das Niveau eines Denkmodells. Andere decken alle Gesichtspunkte ausführlich ab. Eine derartige Vollständigkeit und Perfektion ist allerdings nicht Bürgerpflicht bei einer Abgabe von nur rund 200 Euro jährlich. Bei einer ersten brieflichen Verweigerung ist ein einfach gehaltener Widerspruch besser als gar kein Widerspruch. Sofern du für ein Briefbeispiel eine Erweiterung wünschst und noch nie etwas gespendet hast, so genügt eine Spende zwischen 20 und 50 Euro unter Hinweis, welchen Text du gern erweitert hättest. Du kannst dann gerne mitteilen, worüber du gerne mehr im Text hättest. Hier sind intern tatsächlich verwendete Briefe zu ziemlich allen Aspekten gegen die Rundfunkabgabe verfügbar. - Wer bereits früher gespendet hat, der kann Wünsche einfach übermitteln. Die berührten Fragen sind komplex. Die Spenden genügen auf keinen Fall, die Arbeit nach üblichen Regeln zu vergüten. Das ist trotzdem in Ordnung so. Die Autoren-Arbeit für das Anpassen der Briefbeispiele ist vor allem für den Rechtsstaat. V2.2.a) Das Wichtige ist: Jedes Widerspruchs-Schreiben stellt dem Gegner klar: "Die Diskussion über die Rundfunkabgabe ist keineswegs beendet." Die Rundfunkabgabe ist rechtlich verkehrt konzipiert. Sie ist unheilbar "krank". Sie leider unter unauflösbaren rechtlichen Widersprüchen. Jedes Gerichtsurteil A, das sie mit allerlei juristischen Konstrukten retten will, eröffnet eine mögliche Argumentation B für den Bürger. Das Bundesverfassungsgericht könnte dies Spiel nur beenden durch "Kippen" des gesamten Systems? Es gibt vernünftige Gründe, eine derart brutale Lösung zu vermeiden. - Das ist aber Aufschieberei? So belässt das Bundesverfassungsgericht mit jedem neuen halbherzigen Entscheid immer die Grundlage für zukünftigen neuen Entscheidungsbedarf? V2.2.a) Darf man zu jedem beliebigen Zeitpunkt Anträge stellen? Vorab die Realerfahrung: Hier ist bisher keinerlei Zurückweisung aufgetreten, was die Einreichung "zu beliebigem Zeitpunkt" anbetrifft. Deshalb genügt über die Rechtslage das folgende etwas Ungefähre: Sobald der Bürger "Steuer" behauptet, darf er einwenden, an die Fristenlage gemäß Beitragsrecht nicht gebunden zu sein. Alles gilt dann immer für "ab 2013 und bis in die Zukunft". Das ist auch bei Steuern so einfach an sich nicht. Aber da der Gegner nicht "Steuer" anerkennen wird und deshalb in der Rechtsmittelbelehrung nicht an das Finanzgericht verweist, sind wir in einem etwas undefinierten Rechtsrahmen. An sich gibt es keine Ausschluss-Fristen, wenn nicht ausdrücklich so ersichtlich gemacht. Anträge über die Gesamtbeziehung seit 2013 und in die Zukunft wirkend können demnach jederzeit erfolgen. Das Verwaltungsgericht hat etwas Ermittlungspflicht - deutlich mehr als im Zivilrecht. Der Richter muss in dieser Logik jedenfalls im Prinzip alles berücksichtigen, was ihm bis zum Texten des Urteils übermittelt wurde. Das mag als Leitlinie genügen, obgleich zu vereinfacht. Beispiel: Schreibt der Richter, Beweisanträge müssten ... Tage vor dem Verhandlungstermin schriftlich vorgetragen werden? Ist das ganz klar? An sich ja. und dann im Termin bittet der Bürger, seine weiteren Beweisanträge zu protokollieren? Oder der Bürger teilt nach dem Termin dem Gericht umgehend Wichtiges mit? Dies alles kam in einem Pilotverfahren vor und wurde nicht mit Formaleinwand der Verspätung zurückgewiesen. V2.3. Letztlich bedeutet es, dass das Oberste Gericht dem Staatskanzlei-Fernsehen seinen Reformbedarf in homöopathischen "politisch verträglichen Mikro-Portionen" verpasst: Die von politischen Machtträgern ernannten Bundesverfassungsrichter möchten nicht zum "Königsmörder" werden? - Die homöopatischen Dosen: (1) ~2012 die Freistellung der Geringverdiener (noch umzusetzen...). (2) ~2015 die staatsfernere Zusammensetzung der Rundfunkräte (erst teilweise umgesetzt...). (3) 18. Juli 2018 die Freistellung der Zweitwohnungen (Umsetzung noch unfertig). V2.4. Irgendwann könnte kommen: Die Befreiung der 30 Prozent Nichtzuschauer im Land. (1) Denn: Bürger bis Alter 30 schauen nur noch zu 30 Prozent fern bei ARD, ZDF? Richtig, rund 30 % wohnen noch bei den Eltern... - Bei diesem Befund, wenn geeignet untermauert vorgetragen, kann selbst das Bundesverfassungsgericht die "Rundfunkabgabe von allen" nicht mehr retten. (2) Ferner erscheint die weitgehende Aufhebung der Betriebsstättenabgabe kaum verhinderbar, sofern dies erstmals geeignet untermauert beim Bundesverfassungsgericht vorgetragen wird. (3) Wer sich durch Widersprüche geeignet am entsprechenden Streit beteiligt, erlangt etwas Aussicht, dann später rückwirkend ab 2013 befreit zu werden - inklusive Rückzahlung. Untätige Bürger haben diese Aussicht kaum. Da die meisten nicht protestieren, steigt die Aussicht der Protestierenden auf Rückzahlung, weil wenig Geld dafür genügt. V3. Regeln für Briefbeispiele und Mustertexte: V3.1. Nur reale Briefbeispiele. Vorbereitet für Anpassung. Rein fiktive Briefbeispiele werden möglichst vermieden. Der Regelfall ist: Tatsächlich wurde bereits ein ähnlicher Brieftext eingeriecht oder ist in Vorbereitung für Versand. Gut gegliedert: Man kann entfernern, was auf den eigenen Fall nicht passt. Beispielsweise wird in Briefbeispielen oft auf ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht hingewiesen. Ist gar keines anhängig, so genügt es meistens, die entsprechenden Abschnitte fortzulassen. V3.2. Erlass ab 2013 bis jetzt. Die meisten Briefbeispiele und Antragserwägungen beantragen Erlass ab 2013 bis jetzt. Der entsprechende Text muss möglicherweise etwas angepasst werden. Beispiel: Wenn jemand erst für die Zeit ab 2015 zahlen soll. V3.3. Zahlung unter Vorbehalt. Man kann Befreiung beantragen und dennoch zahlen. Viele möchten nicht für nur rund 200 Euro vor Gericht klagen. Rechtslaien sind gegenüber dem übermächtigen Gegner sowieso fast chancenlos. Sofern man freiwillig zahlt oder wegen Vollstreckungsrisiko zahlen muss, so sollte man aber schriftlich mitteilen, dass alle eventuellen jetzigen oder zukünftigen Zahlungen der Rundfunkabgabe nur "unter Vorbehalt" erfolgen. Sollte später jemand anderer mit gleichen Argumenten vor Gericht siegen, so hat man dank "Zahlung unter Vorbehalt" eine deutlich verbesserte Aussicht, dann bereits geleistete Zahlungen zurück zu erhalten. V3.4. Üblicher Disclaimer: Was jemand macht oder nicht macht, was jemand einreicht oder nicht einreicht, ist voll eigenverantwortlicher Eigenentscheid. Hier erfolgt weder Empfehlung noch Beratung. Wie man es als Text in der Journalistenschule lehrt, also etwa wie folgt: "In allen Rechtssachen wenden Sie sich bitte an den Anwalt Ihres Vertrauens." Anwälte, die Vertrauen verdienen, das gibt es sogar: Ihr Anwalt beispielsweise. Nun beginnt der Beispiel-Text: --> |
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