v. 13. April 2024
GEZ: Freiheit von der Betriebsstättenabgabe - mehrere Briefbeispiele - auch hinsichtlich CORONA.
Verwendung? - Siehe die Spalte rechts.


79.   --'ECA-BARZ_ --
Briefbeispiele: Betriebsstätten
Anträge gegen Betriebsstättenabgabe: (auch: Corona)
Diese Beispiele wurden so oder ähnlich von Bürgern verschickt.
Der Erfolg ist unklar in mehrfacher Hinsicht.
Außerdem wollen Verweigerer der Betriebsstättenabgabe meist nicht vor Gericht klagen.
Dazu fehlt die Zeit. Es kommt auf eine relativ kleine Abgabe mehr oder weniger sowieso nicht an im aktuellen leistungsfeindlichen Umverteilungsstaat.
Für diese Briefbeispiel wird auf Kommentare gewartet,
um zu klären, wie praxistauglich es ist. Sodann wären Überlegungen für Änderung und Ausweitung angebracht.

 


79.   --'ECA-BARZ_ --1
Briefentwurf für brave liebe Bürger:

Sieghart Siegermann
Freienstr. 7
70007 Freienbergstadt

An ... Rundfunk
z.Hd. Frau/Herrn Intendant...in ...
- persönliches Büro -

Zwangsfunkstraße 88
88088 Unfreiheitsstadt

Betrifft: AZ oder Mediensteuer-Nummer .... (Ihre Tarnbezeichnung: "Beitrags"-Konto)

Sehr geehrte... Intendant... ..................................!

Ein Haushaltsbeitrag wird entrichtet durch ......
(gemeinsamer Haushalt ........................ und ......................),
alle also in ...........................stadt, ............................ Str. .........

Gemäß rundfunkbeitrag.de/informationen/unternehmen_und_institutionen/index_ger.html
gilt:
"Befindet sich eine Betriebsstätte in einer Privatwohnung, für die bereits ein Beitrag entrichtet wird, fällt kein gesonderter Beitrag für die Betriebsstätte an."
Mein Kfz (nur 1 Kfz) ist damit ebenfalls abgegolten.

Eine Anmeldung ist deshalb nicht geboten. Jeder Anmeldung in Veranlassung durch Sie oder für Sie wird vorsorglich widersprochen.

Bitte bearbeiten Sie ausschließlich unter der Adresse
Ihrer ARD-Landesantalt (die von mir also adressierte Anstalt in ...................... stadt,

Nur so sind Ihre Bearbeitungen rechtlich wirksam. Wie ich im Internet gelesen habe:

Sie haben in Köln eine verwaltungsinterne Buchungszentrale der "Mediensteuer" (Ihre Tarnbezeichnung "Beitrags"-"Service", "Rundfunk"-"Beitrag"). Diese ARD-Buchungszentrale hat nicht Rechtsperson. Die dauerhafte Wirksamkeit der mit dortigem Briefkopf eingehenden Mitteilungen beim Empfänger erscheint nicht gewährleistet: Wer mangels Rechtsperson für nichts haften könne, kann im Außenverhältnis nicht wirksam auftreten.
Ihnen und mir möchte ich die rechtliche Unbestimmtheit von nichtigen Verwaltungsakten ersparen. Also werden alle von dort aus Köln kommenden Mitteilungen dorthin zurückgehen unter Angabe von Annahmeverweigerung, da nichtig.

Mit freundlichem Gruß
Siegrfried Siegmann.



79.   --'ECA-BARZ_ --2
Briefentwurf für Aufmüpfige, also für weniger brave liebe Bürger:
Ob man das will oder nicht, muss jeder selber überdenken und entscheiden. Hier ist, wie jemand das textete und dann wohl auch verwendete.


Sieghart Siegermann
Freienstr. 7
70007 Freienbergstadt

An ... Rundfunk
z.Hd. Frau/Herrn Intendant...in ...
- persönliches Büro -

Zwangsfunkstraße 88
88088 Unfreiheitsstadt

Betrifft: AZ oder Mediensteuer-Nummer .... (Ihre Tarnbezeichnung: "Beitrags"-Konto)

Sehr geehrte... Intendant... ..................................!

mir wurde zu diesem AZ ein Schriftstück zugesandt, das offenkundig irgendeine Anmeldung für irgend etwas bei Ihnen anbetrifft.
Als Absender ist ein gewisser Kölner Beitragsservice ausgewiesen, der für ARD ZDF zu handeln vorgibt, also wohl vielleicht auch für Ihre ARD-Landesanstalt, obgleich das offen bleibt, da ARD ja an sich eine Gemeinschafts-Stelle ist und nicht etwa der RBB ist.

1. Aus Publikationen im Internet habe ich entnommen, dass diese gemeinsame interne EDV-Verwaltungsstelle der Sender keine Rechtsperson hat und deshalb gar nicht Mitteilungen an Dritte versenden darf. Zwar würden landesrechtliche Ermächtigungen in diesem Sinn vorliegen. Aber diese seien nichtig wegen Verstoß gegen übergeordnetes Bundesrecht (nämlich das Rechtspersonen-Recht).

2. Sie werden hiermit aufgefordert, sofort anzuweisen, dass diese Stelle für den RBB mir nie wieder irgend etwas zusenden darf. Dies würde als Vortäuschung einer Rechtsperson zu interpretieren sein mit allen entsprechenden rechtlichen Konsequenzen.
Sollte ich mich zur Rechtslage irren, so bitte ich Sie um Nachweise von entsprechenden Urteilen. Sie werden darauf hingewiesen, dass Urteilsverweise nach elementarem Minimalwissen von Juristen nur zu berücksichtigen sind, sofern immer mitgeteilt wird,
- a) dass sich dies auf Absatz Nr. ... meines Schreibens bezieht
- b) und unter Angabe der präzisen Randnummern im Urteilstext.

Dem Kölner Absender habe ich sein Originalschreiben zurückgesandt mit handschriftlichem Vermerk, dass gegenüber dem/der Intendanten/in bearbeitet werden wird. Da der dortige sogenannte "Beitrags"-"Service" mangels Rechtsperson keinerlei Rechte für Vertretung des Ihre ARD-Landesanstalt entgegennehmen konnte, kann ich ihm eine Kopie dieses Schreibens nicht überlassen.

3. Die von Ihnen erbetene Betriebsstätten-Anmeldung scheidet aus, da eine Beitragspflicht nicht besteht. Es wird ausdrücklich Widerspruch gegen Zwangsanmeldung erklärt. Eine Genehmigung für solche Geschäftsführung ohne Auftrag der Anmeldung wird vorsorglich ausdrücklich verweigert und würde auch nicht nachträglich gebilligt werden.

4. Sollten Sie aber irrigerweise meinen, dass Sie 1 Arbeitsplatz-Rundfunkabgabe einzufordern das Recht hätten, so wäre dies mit dem Tarif beispielsweise des Volkswagenwerkes und sonstiger Großwirtschaft von 13 Cent pro Monat so niedrig, dass ich bereit wäre, ohne Rechtspflicht Ihnen dies gönnerhaft temporär anzuvertrauen, um meinen Frieden zu haben.
Dies gilt unter der Bedingung, dass die Absetzung der Sendung "Klartext" (oder einer ähnlichen Sendung für Kritik) unterbleibt, damit Ihre ARD-Landesanstalt nicht noch die letzten 5 % seiner Zuschauer verliert. Bitte bestätigen Sie freundlicherweise die Einhaltung dieser Bedingung der Fortsetzung von Qualitäts-Fernsehen wenigstens mit dieser einen letzten verbliebenen kritischen Sendung, über die in der Presse anerkennend berichtet wurde (nicht von mir selber gesehen).

Verwendung meiner 5 Euro für anteilige Finanzierung Ihres persönlichen Gehalts - mitsamt Pensionsanspruch rund 4 Millionen Euro für 10 Jahre - darf nicht erfolgen, da diese Höhe ähnlich der Bundeskanzlerin meines Erachtens für eine öffentlich-rechtliche Anstalt unzulässig ist und mindestens zu halbieren ist. Eine anteilige Senkung, bedingt durch meine Weigerung, würde aber unterhalb von 0,5 Cent pro Monat liegen. Deshalb verzichte ich im Hinblick auf übliche Rundungsregeln darauf.

5. Die 13 c pro Monat würde ich - aufgerundet auf 5 Euro für mehre Jahre - bar vorbeibringen. Bitte teilen Sie mir die Öffnungszeiten für die Abgabe der Euro-Banknote mit. Sie werden darauf hingewiesen, dass das Barzahlungsrecht nach Regeln der Bundesbank nur für eng umgrenzte Zwecke verweigert werden darf. Eine Institution, die fast alle Bürger als Geldgeber erfasst und öffentlich-rechtlich ist und eine wesentliche Größe hat, kann sicherlich nicht "eng umgrenzte Zwecke" behaupten.

6. Mein eventuelle zukünftige Zahlung von 5 Euro erfolgt unter Vorbehalt der Rückforderung, sobald die von Ihnen vermutete Rechtsgrundlage formell außer Kraft gesetzt wurde. Bitte veranlassen Sie, dass meine 5 Euro nach Eingang den Rückstellungen zugewiesen werden und nicht verausgabt werden dürfen, bis die insoweit anhängigen Verfahren rechtskräftig entschieden sind.
Auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird hingewiesen: Vorbehaltszahlung ist zulässig. Entgegenstehende Verlautbarungen meine ich auf einer in Ihrem Auftrag geführten Informations-Website gesehen zu haben. Sollte diese rechtsfehlerhafte Stellungnahme tatsächlich irgendwie für Ihre ARD-Landesanstalt existieren, so sorgen Sie bitte für Berichtigung.
Zahlung der 5 Euro würde ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgen.

7. Gerne sehe ich Ihrer Bearbeitung entgegen. Sofern Sie durch andere bearbeiten lassen, sorgen Sie bitte für einen lückenlosen Vollmachtnachweis von Ihnen in direkter Vollmacht oder in Vollmachtenkette bis zu dieser namentlich zu benennenden Person, und zwar mit handschriftlichen Original-Unterschriften.

8. Mitteilungen mir gegenüber sind immer handschriftlich zu unterzeichnen. Die allgemeine Verzichtsmöglichkeit im Fall von fehlendem Widerspruch ist damit durch diesen meinen Widerspruch aufgehoben.
Computerausdrucke genügen mir gegenüber also nicht. Dies gilt für alle zukünftigen Mitteilungen Ihres Hauses.

Diesen Brief habe ich aus einer Beispielsammlung entnommen und nur leicht abgewandelt. Sollte ich zu irgendeinem Punkt irren, so berichtigen Sie mich bitte, und ich will nachvollziehbaren Begründungen gerne entsprechen.
Bitte beachten Sie für alle Mitteilungen oben Abschnitt 2. , dort a) und b) über feste Mindestregeln der juristischen Berufe für rechtsfachliche Argumentation.

Mit freundlichem Gruß
Siegrfried Siegmann.



79.   --'ECA-BARZ_ --3
Hiermit beantrage ich, wegen "Corona" meine Zahlungspflicht auszusetzen.
Der Autor, der dieses Briefbeispielt textete - wurde wohl auch so verwendet - kommentiert es wie folgt:
Es gibt kein Gesetz, das verpflichten würde, das offizielle Formular zu verwenden. Dies wird als rechtsfehlerhaft angesehen, wie sich as dem nachstehenden Text ersehen lässt.


Sieghart Siegermann
Freienstr. 7
70007 Freienbergstadt

An ... Rundfunk
z.Hd. Frau/Herrn Intendant...in ...
- persönliches Büro -

Zwangsfunkstraße 88
88088 Unfreiheitsstadt

Betrifft: AZ oder Mediensteuer-Nummer .... (Ihre Tarnbezeichnung: "Beitrags"-Konto)

Sehr geehrte... Intendant... ..................................!

1. Hiermit teile ich mit, dass die Betriebsstätte seit dem ... März 2020 Corona-bedingt geschlossen ist ("höhere Gewalt") und deshalb einstweilen nicht beitragspflichtig ist.
Ob die Betriebsstätte je wieder aktiv werden kann, kann ich gegenwärtig nicht übersehen.

2. Hiermit widerrufe ich die Einzugsermächtigung über ....... Euro am ............... eineys jeden .............
Um umgehende Bestätigung wird gebeten.

3. Ich widerrufe den letzten Einzug und bitte um gleichlautende Buchung und um Mitteilung des nun reduzierten Vierteljahresbeitrags.
Die Rückzahlung beantrage ich bei meiner Bank in diesen Tagen, so dass ich Ihnen die Erstattungsbürokratie für Erstattung der Überzahlung ersparen kann, sofern die Bank diesem Rückzahlwunsch entsprechen wird.

4. Wie ich soeben erfuhr, sind 95 % der Inkassobeiträge seit 2013 als verfassungswidrig anzusehen, nämlich bei den Kleinen der Wirtschaft, die das meiste davon zahlen müssen im Gegensatz zu den Großen.

Zum Beleg: Das anliegende 100-seitige Gutachten "LISTE UND7", dort Abschnitt FS. begründet die enrsprechende Rechtsmeinung mit rechtswissenschaftlichen Argumenten. Dieser Rechtsmeinung meine ich mich anschließen zu dürfen.

Dies ist nicht ein mit Fristsetzung und Klage zu bearbeitender Widerspruch, sondern eine rechtswissenschaftliche Kommunikation der Rechtslage.

5. Um entsprechende streitfreie Beilegung durch gleichlautende Buchung wird freundlich gebeten. Wenn Sie rechtswissenschaftliche Gründe hiergegen vortragen können, bitte ich Sie, diese mitzuteilen in streitfreier Form und ohne durch Fristsetzung eine Klagepflicht auszulösen.
Aus Bonitätsgründen und Finanzgrenzen kann ich mir ein Rechtsverfahren hierüber nicht erlauben und beuge mich bis dahin dem Zwang, zahle also zum Schutz das Geld.

6. Bei dieser Gelegenheit erkläre ich alle Zahlungen seit Januar 2013 zu 95 % als unter Vorbehalt geleistet, bedingt durch Ihre Nicht-Information über die Rechtslage, so dass das Rückforderungsrecht nicht in Verjährungsbeginn eintreten konnte, also nicht verjährt ist.
- Siehe im beigefügten 220-seitigen Gutachten "LISTE UND7" den Abschnitt VS4.
Auch hierüber beantrage ich ausdrücklich Streitfreiheit der Beilegung, siehe vorstehend 5..
Es ist im Fall das Obsiegens anderer zu den berührten Rechtsfragen mein hiermit umgehend nach Kenntnisnahme der Rechtslage aktenkundig gemachter Rückzahlanspruch zu respektieren.

7. Bei dieser Gelegenheit merke ich an, dass Sie meines Erachtens eine rechtlich fehlerhafte Information verbreiten: Nach Ihrer Information kann man einen Erlass angeblich erst nach Wiederaufnahme der Tätigkeit beantragen.
Eine Rechtsgrundlage dafür ist mir bisher nicht nachgewiesen worden. Bitte weisen Sie dies nach oder berichtigen Sie bitte umgehend alle ihre derartigen Angaben. Als "öffentlich-rechtlich" sind Sie zu einer objektiven Information über die Rechtslage verpflichtet.

Mit freundlichem Gruß
Siegrfried Siegmann.



(Das Folgende ist für alle Briefbeispiele verwendbar:)


N. Und wer trägt im Fall eines Klageverfahrens die Kosten? Sie.

Sie wurden von mir darauf hingewiesen, dass die Belastung beider Seiten mit einem Klageverfahren ausscheiden soll; sondern:

N1. Ich möchte Ihre rechtliche Stellungnahme erhalten und zu den Akten nehmen.
Sodann will ich abwarten, bis Rechtsprechung oder gesetzliche Änderung erfolgt. Sodann möchte ich meine Rechte auf Rückzahlung ausüben. Zu deisem Zweck werden alle Zahlungen unter Vorbehalt geleistet, was hiermit erklärt ist. Dies erstreckt sich auch auf alle etwaigen Zahlungen an Sie seit 2013.

N2. Sollten Sie mich dennoch durch formelle Bescheidung zu einer gerichtlichen Klage zwingen, so wäre dies meines Erachtens rechtsmissbräuchlich,
da Ihnen daraus keinerlei Vorteile erwachsen können. Sie hätten mich dann mutwillig gezwungen, Gerichtskosten entstehen zu lassen. Mein Kostenantrag bei der Klage würde dann sein:
Kosten auf jeden Fall zu Ihren Lasten, selbst wenn ich im Klageverfahren durch ihre bekannte prozessuale Machtkompetenz unterliegen würde.

N3. Ihre Mitteilungen zu Rechtssachen sind nach Meinung von Kritikern in der Regel ein "Textbaustein-Agglomerat" ohne erkennbaren Vorgangsbezug.
Derartiges ist ohnehin kein rechtswirksamer Entscheid, so dass dies auch keine Klagepflicht auslösen kann. Ihre anderslautende Rechtsbelehrung wäre unmaßgeblich. So lange Ihre Bearbeitung nicht über derartige "Pseudo-Jura" hinauskommt, kann meines Erachtens eine Klagepflicht noch gar nicht ausgelöst werden.

N4. Soweit in Bürgerforen derartige "Entscheide" veröffentlicht wurden,
ist meine Meinung, dass fast nie die Voraussetzungen für eine Klagepflicht gegeben sind. Dies würde jedem Versuch der Selbsttitulierung entgegengehalten werden. Einer ersten Verfassungsbeschwerde gegen "moderne" "Textbaustein-Pseudo-Jura" darf die Rechtswissenschaft mit Interesse entgegen sehen. Es ist nicht mein Anliegen, der Beschwerdeführer dafür zu werden, es sei denn, dass sie mich dazu zwingen.
 
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 img  Fest entschlossen zu siegen.  Fest entschlossen zu siegen.
Briefbeispiele. Einfachissimo.

Kurze Anleitung für alle Liebesbriefe an das Imperium "ARD, ZDF etc."
»  uno7.org/pde/pev-sbe-intr-de.htm

Standard-Starttext für alle Liebesbriefe an das Imperium "ARD, ZDF etc."
»  uno7.org/pde/pev-sbe-sta-de.htm

Standard-Anhangtext für alle Liebesbriefe an das Imperium "ARD, ZDF etc."
»  uno7.org/pde/pev-sbe-anh-de.htm

(WUV.)   Antragsbeispiel gegen Diskriminierung, weil Geringverdiener oder Nichtzuschauer oder Kleinbetrieb.
»  uno7.org/pde/pev-wuv-dsk-de.htm

Antrag auf Akzeptieren von Barzahlung:
»  uno7.org/pde/pev-ppe-zap-de.htm

CORONA: Kommt in diesen Tagen Freistell-Anträge für private Haushalte.


für jedermann und sofort
 Der Rechtsstaat wird siegen. "Rechtsstaat siegt."
Standard-Anhang für Widersprüche:
Aus der Sammlung von Beispielen von eingereichten Briefen. Hier verfügbar:


» Langer Anhang aller Widersprüche usw.
(MC:) PEV-SBE-ANH-DE          DE    

Härtefallantrag: Befreiung, weil Nichtzuschauer
»  Briefbeispiel, mehrere Seiten. Ist im E-Book "Fernsehsteuer verfassungswidrig", Abschnitt PPU-NCH

für jedermann: scharf gezielt
 schäbig +listig! "Scharf gezielt!"
Gewissensgründe: Härtefallantrag: Befreiung (rückwirkend ab 2013 - auch Nichtzuschauer). Briefbeispiel, mehrere Seiten, ist im E-Book "Fernsehsteuer verfassungswidrig": Abschnitt UBU-NCT

Falscher Gläubiger! (Befreiung (rückwirkend ab 2013): Fehlende Anzeige Abtretung / Rückabtretung "Beitrags"-"Service" / ARD. Briefbeispiel, mehrere Seiten. Ist im E-Book "Fernsehsteuer verfassungswidrig" Abschnitt SNY-BTW

Nichtigkeit aller Mitteilungen ab Juni 2018: Automatisierte Bearbeitung
trotz seither fehlender gesetzliche Grundlage. (Erzeugt mittelbar Rückwirkung für alle Forderungen ab 2013.) - Briefbeispiel, mehrere Seiten, ist im E-Book "Fernsehsteuer verfassungswidrig": Abschnitt UBF-AUT

für jedermann + jederzeit
 schäbig +listig! "schäbig +listig."
Erster Widerspruch - sogleich an Intendanten.
Briefbeispiel ist im E-Book "Fernsehsteuer verfassungswidrig": Abschnitt AUBB-INTEND

Alle 3 Monate 55€ Rückzahlung fordern! Mit dem Standardtext, 2 Seiten, seit 2018 "Annahme verweigert" für alle Briefe mit Absender "Beitragsservice" (Köln).
Im E-Book "Fernsehsteuer verfassungswidrig" ist die aktuellste verfübare Vordruck-Version ausdruckfertig enthalten: Abschnitt UBK-RBF-WER

Strategie: Gerichtshof für Menschenrechte, Straßburg.


» Staatsmedien: Oberste Gerichte.
(MC:) PEV-ARCH-DE          DE    


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und dein Job ist vollbracht.
Intelligenter ist es wohl in Sachen Rundfunkabgabe, Medienzensur usw., die hier geführten Stellvertreter-Kriege mit deinen einigen Euros zu unterstützen statt selber mit Widersprüchen und Klageverfahren zu kämpfen.
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ANTI-GEZ: 3 E-Books (2016...2024):
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Also ist Verwendung aller Briefbeispiele dein eigenverantwortlicher Entscheid. Hier wird zu nichts geraten, sondern nur gezeigt, etwa wie manche es machten.
Ganz ganz wichtig beim Kopieren in deine Textverarbeitung: Wenn Fettschrift
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