v. 13. April 2024
Antragsbeispiel gegen Diskriminierung, weil Geringverdiener oder Nichtzuschauer oder Kleinbetrieb.
Verwendung? - Siehe die Spalte rechts.


81.   --'ECA-BARZ_ --
Briefbeispiele: Diskriminierung.
Anträge gegen 3 Formen von Diskriminierung:
Diese Beispiele wurden so oder ähnlich zwischen Bürgern erörtertt.
Der Erfolg ist unklar in mehrfacher Hinsicht.

Außerdem wollen Verweigerer meist nicht vor Gericht klagen.
Dazu ist der aus der Rundfunkabgabe üppig finanzierte Gegner vor Gericht zu sehr faktisch privilegiert. Das Recht hiergegen durchzusetzen übersteigt die Möglichkeiten von Bürgern, erst recht die der "Rechtsanwälte". Denn letztere sind zweifach gehemmt: Sie müssen ihre teure Anwaltspraxis finanzieren; ferner - als "Organ der Rechtspflege" - dürfen sie eventuelle gerichtliche Fehler nicht zu heftig angreifen.

Für diese Briefbeispiel wird auf Kommentare gewartet,
um zu klären, wie praxistauglich es ist. Sodann wären Überlegungen für Änderung und Ausweitung angebracht. Es ist im jetzigen Zustand nicht empfehlenswert, sondern nur ein Denkansatz. Es fehlt insbesondere eine intensivere Darlegung der Rechtsgrundlagen.

Wer nur einfach Sand ins Getriebe streuen möchte,
der könnte natürlich erwägen, auf Grundllage dieser Diskussionsfassung schon einmal eigene Anträge zu machen und zu versenden. Eine Empfehlung in diesem Sinn erfolgt hier nicht. Was jemand macht, muss der/die jemand*fraud in voller Eigenverantwortung entscheiden.

 


81.   --'ECA-BARZ_ --1
Briefentwurf für brave liebe Bürger:

Sieghart Siegermann
Freienstr. 7
70007 Freienbergstadt

An ... Rundfunk
z.Hd. Frau/Herrn Intendant...in ...
- persönliches Büro -

Zwangsfunkstraße 88
88088 Unfreiheitsstadt

Betrifft: AZ oder Mediensteuer-Nummer .... (Ihre Tarnbezeichnung: "Beitrags"-Konto)

Sehr geehrte... Intendant... ..................................!

A1. Sie diskriminieren mich, weil Nichtzuschauer:

1.a) Als "bekennender Nichtzuschauer" der meines Erachtens staatsnahen und qualitätsfernen Anstalten "ARD, ZDF etc." werde ich diskriminiert, indem ich mein Recht auf Meinungsfreiheit - also auf Gegnerschaft - nicht ausprägen darf, sondern subventionieren soll, was ich in meiner freien Meinungsbildung wegen zu geringen Niveaus als Förderung von Bildungsferne ablehnen muss.

1.b) Mein Recht auf Meinungsfreiheit wird ferner diskriminiert, indem mit der finanzielle Spielraum für Medien limitiert wird, die ich als qualitativ deutlich überlegen empfinde (Bildung, Politik, Demokratie).

1.c) Nichtzuschauer dürfen nicht im Sinn von "Typisierung" diskriminiert werden. Das Tolerieren von eventuellen Verstößen in diesem Sinn ist, wenn überhaupt, beschränkt auf rund 3 Prozent Betroffenen-Anteil. Gerade bei Diskriminierung darf das ohnehin nicht gelten. Schließlich geht es da vor allem um Minderheitenschutz. Aber selbst wenn man für den Gesichtspunkt "Nichtzuschauer" das Prinzip der "Typisierung" für anwendbar hält, so steht die statistische Realität dem entgegen:

(1) Rund 30 % Anteil der Nichtzuschauer am Bevölkerungsdurchschnitt.
(2) Bei Personen bis Alter 30 rund 95 % Nichtzuschauer.

A2. Sie diskriminieren mich, weil ich "beihilfenlos lebender Geringverdiener" bin.

2.a) Befreit werden durch Sie nur solche Geringverdiener, die "von anderer Leute Geld leben müssen" (es wollen und es auch nicht vermeiden können oder wollen).

2.b) Ich gehöre zu denjenigen, die von ebenso wenig oder etwas weniger Geld leben, also beihilfenberechtigt wären, aber ohne "Geld anderer Leute leben wollen" und dies auch "irgendwie können". Es gibt keine Rechtsgrundlage im Gesetz für diese Diskriminierung.

2c) Im Gegenteil gilt ausdrückliche Rechtsprechung, diese Diskriminierung zu unterlassen als Ausfluss von Artikel 1 Grundgesetz: Die Menschenwürde schützt unter anderem durch die Unantastbarkeit des Existenzminimums durch staatliche Abgaben. Dies gilt sicherlich insbesondere, soweit zugleich Nichtzuschauer, also ohne Inanspruchnahme irgendeiner Leistung. - Nachweis:

2011: BVerfG 1 BvR 665/10 (2011-11-09) , siehe insbesondere die Schlusszeilen: Recht auf individuelle Härtefallprüfung.
2019: Urteil BVerwG 6 C 10.18 - siehe den Anteil der in der Tat durch oberste Richter formulierten Randnummern 1 bis 29.

A3. Sie diskriminieren mich, weil ich "nur kleiner" Inhaber einer "nur kleinen" Betriebsstätte bin.

3.a) Die Betriebsstättenabgabe ist nach ihren Erhebungsregeln eine "Arbeitnehmer-Kopfsteuer", Inkasso in Form von Arbeitgeber-Abführpflicht. Durch einen Stufentarif wird diese finanzwissenschaftliche Faktenlage seiit 2013 bis heute erfolgreich verschleiert.

3.b) Ich bin demnach gegenüber der Großwirtschaft diskriminiert; denn diese führt pro Arbeitnehmer nur rund 5 Prozent ab, verglichen mit den Kleinen der Wirtschaft. Jede derartige Ungleichbehandlung ist neben Verstoß gegen unmittelbares Diskriminierungsrecht auch ein Verstoß gegen den spezifischeren Diskriminierungstyp gemäß "Wettbewerbsrecht": Nach den rein formalen Kriterium der Betriebsgröße werden die Großen gegenüber den Kleinen privilegiert. Im gesamtwirtschaftlichen Ergebnis handelt es sich dann immer um eine gleichheitswidrige unzulässige "Umverteilung von unten nach oben".

3.c) Inwieweit die Betriebsstättenabgabe überhaupt legitim sein kann, diese Frage lasse ich hier einmal ohne Erörterung: Jedenfalls habe ich Anspruch auf Absenkung auf 5 Prozent. Um Bestätigung und gleichlautende Buchung wird freundlich gebeten. Mit dem Bagatellbetrag von unterhalb 5 Euro pro Jahr - so wohl für die meisten Kleinbetriebe und Freiberufler - werden die meisten Kleinbetriebe und Freiberufler sich notgedrungen pragmatisch innerlich arrangieren können, egal, ob legal oder illegal.

3.d) Ob bei dieser Wahrung der Rechtslage ihre Inkassokosten oberhalb der Einnahmen liegen würden, ist nicht mein Problem. Es bleibt den ARD-Zuständigen unbenommen, intelligentere Gesetze zu fördern oder zu fordern.

B1. Rechtsgrundlagen bezüglich Diskriminierung:

a) Im Grundgesetz die vordersten Artikel über die Grundrechte.
b) Die EU-Charta.
c) Die Europäische Konvention der Menschenrechte.
d) Regeln gegen Diskriminierung gemäß Bundesrecht und Landesrecht.

B2. Schadensersatz wegen Diskriminierung:

Dies ist besonders intensiv im Berliner Landesrecht ausgestaltet, wobei die diskriminierende Stelle die Beweislast für behauptete Nichtdiskriminierung trifft. - Quellen nach Stand 2020-06:
https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/materialien/ladg-text-agh.pdf
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/antidiskriminierungsgesetz-droht-fuer-berlin-der-polizei-streik-16802103.html

Im übrigen sei für Schadensersatzansprüche auf die einschlägigen Gesetze, richterlichen Entscheide und rechtswissenschaftliche Kommentarwerke hingewiesen.

B3. Richterliche Teilnahme an Diskriminierung?

Für den Fall, dass Richter jahrelang gegen Vorstehendes verstoßen haben sollten - sicherlich ohne böse Absicht ("Schuld"), aber falls "objektiv" verstoßen haben mögen -, so gilt:
Dann richtet sich die Meinung "Diskriminierung" gegen die Richter. Das Spruchprivileg (Spruchkörper-Privileg) schützt nicht gegen den Vorwurf von Diskriminierung, was auch immer das formale rechtliche Resultat aus einem derartigen Vorwurf werden mag.

Die ARD-Anstalten mögen auf ihre "Staatsferne" pochen, die Richter auf ihr "Spruchprivileg". Der Bürger pocht darauf, dass beide Gruppen dem Diskriminierungsverbot zu unterliegen haben.

Mit freundlichem Gruß

Sieghart Siegermann




C. Das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
https://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html

§ 1 Ziel des Gesetzes

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

§ 2 Anwendungsbereich

(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:
5. den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
6. die sozialen Vergünstigungen,

(3) Die Geltung sonstiger Benachteiligungsverbote oder Gebote der Gleichbehandlung wird durch dieses Gesetz nicht berührt. Dies gilt auch für öffentlich-rechtliche Vorschriften, die dem Schutz bestimmter Personengruppen dienen.

§ 3 Begriffsbestimmungen

(1) Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. Eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts liegt in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 auch im Falle einer ungünstigeren Behandlung einer Frau wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft vor.

(3) Eine Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem in § 1 genannten Grund in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.

N. Und wer trägt im Fall eines Klageverfahrens die Kosten? Sie.

Sie wurden von mir darauf hingewiesen, dass die Belastung beider Seiten mit einem Klageverfahren ausscheiden soll; sondern:

N1. Ich möchte Ihre rechtliche Stellungnahme erhalten und zu den Akten nehmen.
Sodann will ich abwarten, bis Rechtsprechung oder gesetzliche Änderung erfolgt. Sodann möchte ich meine Rechte auf Rückzahlung ausüben. Zu deisem Zweck werden alle Zahlungen unter Vorbehalt geleistet, was hiermit erklärt ist. Dies erstreckt sich auch auf alle etwaigen Zahlungen an Sie seit 2013.

N2. Sollten Sie mich dennoch durch formelle Bescheidung zu einer gerichtlichen Klage zwingen, so wäre dies meines Erachtens rechtsmissbräuchlich,
da Ihnen daraus keinerlei Vorteile erwachsen können. Sie hätten mich dann mutwillig gezwungen, Gerichtskosten entstehen zu lassen. Mein Kostenantrag bei der Klage würde dann sein:
Kosten auf jeden Fall zu Ihren Lasten, selbst wenn ich im Klageverfahren durch ihre bekannte prozessuale Machtkompetenz unterliegen würde.

N3. Ihre Mitteilungen zu Rechtssachen sind nach Meinung von Kritikern in der Regel ein "Textbaustein-Agglomerat" ohne erkennbaren Vorgangsbezug.
Derartiges ist ohnehin kein rechtswirksamer Entscheid, so dass dies auch keine Klagepflicht auslösen kann. Ihre anderslautende Rechtsbelehrung wäre unmaßgeblich. So lange Ihre Bearbeitung nicht über derartige "Pseudo-Jura" hinauskommt, kann meines Erachtens eine Klagepflicht noch gar nicht ausgelöst werden.

N4. Soweit in Bürgerforen derartige "Entscheide" veröffentlicht wurden,
ist meine Meinung, dass fast nie die Voraussetzungen für eine Klagepflicht gegeben sind. Dies würde jedem Versuch der Selbsttitulierung entgegengehalten werden. Einer ersten Verfassungsbeschwerde gegen "moderne" "Textbaustein-Pseudo-Jura" darf die Rechtswissenschaft mit Interesse entgegen sehen. Es ist nicht mein Anliegen, der Beschwerdeführer dafür zu werden, es sei denn, dass sie mich dazu zwingen.
 
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 img  Fest entschlossen zu siegen.  Fest entschlossen zu siegen.
Briefbeispiele. Einfachissimo.

Kurze Anleitung für alle Liebesbriefe an das Imperium "ARD, ZDF etc."
»  uno7.org/pde/pev-sbe-intr-de.htm

Standard-Starttext für alle Liebesbriefe an das Imperium "ARD, ZDF etc."
»  uno7.org/pde/pev-sbe-sta-de.htm

Standard-Anhangtext für alle Liebesbriefe an das Imperium "ARD, ZDF etc."
»  uno7.org/pde/pev-sbe-anh-de.htm

(WUV.)   Antragsbeispiel gegen Diskriminierung, weil Geringverdiener oder Nichtzuschauer oder Kleinbetrieb.
»  uno7.org/pde/pev-wuv-dsk-de.htm

Antrag auf Akzeptieren von Barzahlung:
»  uno7.org/pde/pev-ppe-zap-de.htm

CORONA: Kommt in diesen Tagen Freistell-Anträge für private Haushalte.


für jedermann und sofort
 Der Rechtsstaat wird siegen. "Rechtsstaat siegt."
Standard-Anhang für Widersprüche:
Aus der Sammlung von Beispielen von eingereichten Briefen. Hier verfügbar:


» Langer Anhang aller Widersprüche usw.
(MC:) PEV-SBE-ANH-DE          DE    

Härtefallantrag: Befreiung, weil Nichtzuschauer
»  Briefbeispiel, mehrere Seiten. Ist im E-Book "Fernsehsteuer verfassungswidrig", Abschnitt PPU-NCH

für jedermann: scharf gezielt
 schäbig +listig! "Scharf gezielt!"
Gewissensgründe: Härtefallantrag: Befreiung (rückwirkend ab 2013 - auch Nichtzuschauer). Briefbeispiel, mehrere Seiten, ist im E-Book "Fernsehsteuer verfassungswidrig": Abschnitt UBU-NCT

Falscher Gläubiger! (Befreiung (rückwirkend ab 2013): Fehlende Anzeige Abtretung / Rückabtretung "Beitrags"-"Service" / ARD. Briefbeispiel, mehrere Seiten. Ist im E-Book "Fernsehsteuer verfassungswidrig" Abschnitt SNY-BTW

Nichtigkeit aller Mitteilungen ab Juni 2018: Automatisierte Bearbeitung
trotz seither fehlender gesetzliche Grundlage. (Erzeugt mittelbar Rückwirkung für alle Forderungen ab 2013.) - Briefbeispiel, mehrere Seiten, ist im E-Book "Fernsehsteuer verfassungswidrig": Abschnitt UBF-AUT

für jedermann + jederzeit
 schäbig +listig! "schäbig +listig."
Erster Widerspruch - sogleich an Intendanten.
Briefbeispiel ist im E-Book "Fernsehsteuer verfassungswidrig": Abschnitt AUBB-INTEND

Alle 3 Monate 55€ Rückzahlung fordern! Mit dem Standardtext, 2 Seiten, seit 2018 "Annahme verweigert" für alle Briefe mit Absender "Beitragsservice" (Köln).
Im E-Book "Fernsehsteuer verfassungswidrig" ist die aktuellste verfübare Vordruck-Version ausdruckfertig enthalten: Abschnitt UBK-RBF-WER

Strategie: Gerichtshof für Menschenrechte, Straßburg.


» Staatsmedien: Oberste Gerichte.
(MC:) PEV-ARCH-DE          DE    


Gegen den Zwangbeitrag... gegen den Politik- und Justizskandal:
deine kleine Spende
und dein Job ist vollbracht.
Intelligenter ist es wohl in Sachen Rundfunkabgabe, Medienzensur usw., die hier geführten Stellvertreter-Kriege mit deinen einigen Euros zu unterstützen statt selber mit Widersprüchen und Klageverfahren zu kämpfen.
   info ► Denn echter Kampf durch dich gegen nur rund 200 € empfundenes staatliches Unrechtsinkasso würde nicht lohnen. Eine ARD-Inkasso-Maschinerie mit rund 200 Millionen Euro Jahresbudget - mit normalen Rechtsanwälten hat der Normalbürger hiergegen keine reale Chance.
► Sondern die richtige Antwort lautet: Du unterstützt und finanzierst mit deiner kleinen Spende einen Stellvertreterkrieg, den ein paar rechtsstaatlich engagierte Bürger für dich und für alle gegen das staatliches Medien-Diktat führen.

► Nur bei Geringverdienern haben richtig gemachte Härtefallanträge seit Ende 2010 eine gute Aussicht. Die E-Books helfen im Prinzip dabei mit ausreichender Information. Aber einfacher ist, die hier aktuell geführten Auseinandersetzungen für generelle Freistellung aller 4 Millionen Geringverdiener abzuwarten.

► Im Fall von Spenden ab 20 Euro bekommst du auf Wunsch - geht auch nachträglich - die E-Books im bisherigen Stand per E-Mail als .pdf. Wenn Erweiterungen kommen, so erhätst du die Neufassungen mindestens in den 12 Monaten nach dem Erstversand im Rahmen des normalen Aktualisierungsdienstes. (In Realität erfolgt es für etwa 24 Monate.)

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ANTI-GEZ : "GEIZ tötet GEZ?"- Menü für deine Briefbeispiele:
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ANTI-GEZ: Bürger-Plattform (2019-03...2024). Schwerpunkt Briefbeispiele: Deine Rundfunkabgabe 2013++ zurück verlangen?
volxweb.org/ppt

ANTI-GEZ: Hauptmenü "Rundfunkabgabe-Skandal" (2007...2013...2024):
uno7.org/pde/pev-amenu-de.htm

ANTI-GEZ: 3 E-Books (2016...2024):
uno7.org/pde/pev-ebks-de.htm



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Verwendung?
a) Verwendbar für alle deine Briefe an das ARD-Imperium.
b) Dies einfach in deine Textverarbeitung kopieren.
Verwendbar durch dich sind sowieso eigentliche Briefbeispiele,
aber ebenso die allgemeinen Analyse-Texte. Letztere können oft gut als Anlage zu deinen Briefen verwendet werden
Einschränkung: Dies ist, wie jemand es machte. Ob gut oder schlecht, wer weiß das schon?
Also ist Verwendung aller Briefbeispiele dein eigenverantwortlicher Entscheid. Hier wird zu nichts geraten, sondern nur gezeigt, etwa wie manche es machten.
Ganz ganz wichtig beim Kopieren in deine Textverarbeitung: Wenn Fettschrift
beim Kopieren verloren geht, musst du das von Hand wiederherstellen. Lange Texte ohne optische Strukturierung liest heutzutage kein vom Punktesystem gehetzter Bearbeiter mehr. Dann bekommst du einfach eine Textbaustein-Abwimmel-Antwort statt echter Bearbeitung.
Sofern du mindestens einmal in den letzten 24 Monaten eine Spende geschickt hast,
dann freuen wir uns über deinen Kommentar und Erfahrungsbericht für Nachbesserung von überlassenen Briefbeispielen. Bitte habe Verständnis dafür, dass wir nur Mitteilungen derjenigen sichten wollen, die zur Familienkasse ein wenig beitragen. 20 € alle ein bis zwei Jahre ist nicht zu viel erwartet?
Hier wird ein Streit gegen 8 Milliarden Euro Inkasso-Zwang geführt - auch für deine Befreiungsrechte. Bitte trage bei zur Finanzierung des nötigen umfangreichen Arbeitseinsatzes. Nur so kann es zum Erfolg führen.


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(bitte: Bildschirmfoto vom Bild, sodann verbreiten)
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 img  WEB-Vielfalt statt Staatsmedien-Einfalt!
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