73.2
Wie Erbschaften optimieren?
Rentenbasis für Immobilien ist oft sinnvoll zwischen Eltern und ihren Nachkommen. Denn dann kann man auf Kaufpreis-Optimierung und Berechnungs-Perfektion verzichten. Das Erbrecht kann hierbei aber ganz unerwartete Störeffekte hervorrufen. Dies ist stark abhängig vom Einzelfall. Hier nur einige Gesichtspunkte:
Wie optimal Immobilien vererben - oder auch gezielt enterben?
Wie ist die gesetzliche Erbregelung, falls kein Testament?
Wie Begünstigungen durch Vermächtnisse gestalten?
Pflichtteil: Hauptregeln, Möglichkeiten der Verringerung, notarielle Vereinbarung.
Ehevertrag wählen? Gesetzlicher Güterstand, Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung. Gütergemeinschaft?
Berliner Testament und Rentenbasis, lebenslanges Wohnrecht, lebenslang Nießbrauch: Denkaufgaben.
Schenkungen und Berliner Testament: Denkaufgaben.
Kann eine Ehescheidung die "Verfügungen zu Lebzeiten" unter Ehegatten (Partnern) sichern oder stören?
Kann eine Eheschließung die "Verfügungen zu Lebzeiten" unter Partnern sichern oder stören?
Grenzen von Adoption für Erbschafts-Strategien: § 1741 BGB: Eltern-Kind-Verhältnis.
Steuerliche Effekte: Durch welche Vertragsgestaltung ergibt sich hohe Abschreibung - und bei wem?
- Soll ein Umbau besser vor oder nach Verkauf erfolgen?
Können Zuschüsse und Zuschussgrenzen durch Eigentümerwechsel legal gedoppelt werden?
"Haus auf Rentenbasis verschenken?"
"Auf Rentenbasis verschenken" ist ein Widerspruch in sich. So aber wird es gelegentlich formuliert. - Eine Kombination von Verschenken und Rentenbasis kommt allerdings durchaus in Betracht. Das Verschenken geschieht gewöhnlich unter Angehörigen im Sinn des Gesetzes.
Erfolgt Schenkung gegenüber "Fremden" im Sinn des Gesetzes, so kann die Schenkungssteuer erheblich ausfallen. Zu beachten ist bei Immobilien auch die Grunderwerbsteuer. Man sichte dies vor der Schenkung. Oft gibt es legale Alternativen je nach konkreten Umständen.
Welche Gründe kann es dafür geben, dass unter Angehörigen bei Immobilienübertragung neben einer Rente auch eine Schenkung ausgewiesen wird? - Beispiele von zu prüfenden Gründen:
(1) Optimierung bezüglich Schenkungssteuer, späterer Erbschaftssteuer und Grunderwerbsteuer.
(2) Wenn mit der Schenkung ein Pflichtteilsverzicht verbunden ist.
(3) Wenn noch weitergehend testamentarisch für alle in Betracht kommenden Erben verfügt wird und dann dem Gleichheitsgrundsatz Rechnung getragen werden soll.
(5) Wenn Pflegeleistungen abgegolten werden sollen.
Die vorstehenden Angaben waren nur Kurzhinweise ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder auch nur besondere Stichhaltigkeit. Diese Fragen müssen je nach Einzelfall gut überdacht und optimiert werden. Steuerberater und Notar sind geeignete Ansprechpartner für die abschließende Optimierung des Gewollten.
73.3
Vererben oder schenken? Einige wichtige Fragen:
Wie bei Schenkung die Anrechenbarkeit fixieren - oder auch nicht.
Wie hemmen: Gütertrennung und Schenkung - das Problem der Rückwirkung.
Kann Scheidung vor Ableben die früheren Schenkungen an den Ehepartner festigen?
Kinder, Geschwister, Söhne und Töchter: Wichtige Aspekte sind: Vererben oder schenken oder beides?
Jedes Kind, jede Tochter, jeder Sohn: Sie alle haben gleichartige Rechte. Wenn nur einer (Tochter, Sohn, Ehepartner,...) Geschenke erhielt, so muss beachtet werden, nach welchen Zeitspannen diese zu welchem Prozentsatz definitiv sind und nicht mehr dem vererbten Vermögen zuzuschlagen sind.