v. 13. April 2024
Fallgruppe: "Betriebsstättenabgabe (+Kfz-Abgabe)". Auf der Seite, die Sie gerade lesen, sind Sie richtig.
Bundesverfassungsgericht: Betriebsstättenabgabe rechtens? Problematischer Entscheid vom 17. Juli 2018: Am 18. Juli 2018 hat das Bundesverfassungsgericht mit der Mehrheit von mindestens 4 der 7 Richter die Zulässigkeit entschieden. Das entsprechende Inkasso sei legal. - Diesen Entscheid mögen die mindestens 4 Richter bitte mit ihrem Gewissen ausmachen. Dies hat für das Inkasso aber ein ganz neues Problem: Das Gericht hat damit die "Rundfunkabgabe" zur Steuer im Sinn der diesbezüglich maßgeblichen EU-Definition verwandelt, so dass demnach erst recht auf Antrag zu befreien wäre - auch bezüglich der Betriebsstätten- und Kfz-Abgabe. Näheres: » Rundfunkbeitrag zurück: Nichtzuschauer. (MC:) PEV-NOTV-DE DE = https://uno7.org/pev-notv-de.htm dort Spalte 1 am Ende: "Das Bundesverfassungsgericht sieht das anders?" Die 3 E-Books enthalten Beispielbriefe, wir man auf Grundlage dieser völlig neuen Rechtlage nun Befreiung beantragen kann. Wie immer gelten für derartiges die Vorbehalte wie nebenstehend unter "Ihre Strategie A". Betriebsstättenabgabe unzulässig? Nun der Text unverändert wie vor Juli 2018 über Unzulässigkeiten, die trotz Entscheid des Bundesverfassungsgerichts weiterhin als Unzulässigkeiten angesehen werden.
► Die Meinungsfreiheit schützt unter anderem das Recht, eine vom Bundesverfassungsgericht abweichende Meinung darzulegen.
► Vor Gerichten bindet allerdings die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, was die Beispielbriefe berücksichtigen wie vorstehend angegeben. Es ist "Arbeitnehmer-Kopfsteuer".
► Die Art einer Abgabe wird immer durch die Erhebungsmethode bestimmt. Diese ist bei der Betriebsstätten-Abgabe die Kopfzahl der Arbeitnehmer.
► Unternehmen mit einer großen Betriebsstätte zahlen fast gar nichts pro Kopf. Kleinbetriebe mit bis zu 10 Arbeitnehmern zahlen rund das 20- bis 30-fache pro Kopf. Die sogenannte "Betriebsstättenabgabe" ist demnach in Wahrheit: ► (a) eine Zwecksteuer für Staatsmedien-Finanzierung, ► (b) zu tragen fast vollständig von Kleinstbetrieben; ► (c) Großkapital weitgehend freigestellt. ► Ein Musterbeispiel von Illegal-Gesetz? Wegen des Rückwirkungsverbotes ab 2013 rückforderbar?
► Wegen des Rückwirkungsverbotes ab 2013 rückforderbar?
► Es kann rückwirkend für die Vergangenheit eine gleichmäßigere Verteilung dieser Besteuerung nicht erfolgen. Denn es wäre unzulässig, die Großwirtschaft rückwirkend zu mehr Einzahlung zu zwingen. ► Also muss die Abgabe für alle abgesenkt werden auf die ganz mikro-kleine Pro-Kopf-Quote der im Gesetz verfassungswidrig begünstigten Großwirtschaft. Rund 95 % der Betriebsstättenabgabe ist rückforderbar durch kleinere und Kleinstbetriebe allein aus diesem Grund. Meist rund 95 % der Betragsrechnung sind zu streichen; meist nur 5 % kommen noch als eventuelle Zahlungspflicht in Betracht. Das sind dann nur noch "Peanuts". Begründet wird die Abgabe mit dem betrieblichen Nutzen:
► Begründet wird die Abgabe mit dem betrieblichen Nutzen:
► Nutzung oder Nutzen von Fernsehen und Radio in vielen oder den meisten Betrieben. ► Wer einen derartigen Schwachsinn behauptet, sollte wegen zeitferner Debilität seiner Aufgaben enthoben werden. Für mindestens 90 % der Arbeitnehmer liegt Nutzung während der Arbeitszeit nicht vor und ist regelmäßig ausdrücklich untersagt. ► Wer Wirtschaft in erster Linie vom Restaurantbesuch und vom Haarausrichter und vom Handwerkereinsatz in seiner Villa kennt, dem wollen wir nicht gleich Debilität unterstellen, aber Ignoranz, wie Wirtschaft im Land funktioniert: ► Beim Autohersteller beschallen sich die Facharbeiter bei der Montage mit dem Bildungsauftrag von Staatsfernsehen ARD, ZDF,...? Eine infantile Vorstellung von Ignoranten.. Die Falle: "Dann ist es eine Steuer".
► Dann rettet sich der ARD-Schlaumann-Volljurist mit der Behauptung, die Unternehmen würden ja indirekt Nutznießer der Bildungseffekte von ARD, ZDF sein?
► Er weiß das "ex cathedra": Schließlich schmückt er sich vielleicht gar mit dem nirgends gesetzlich definierten Titel "Justizia-r"? ► Bestens. Dann liefert der ARD-Volljurist den Beweis, dass es sich um eine Steuer handelt. Dafür aber fehlt den Bundesländern die Gesetzgebungs-Kompetenz. Tut uns leid, aber die Wahrheit behält immer das letzte Wort. Kfz-Abgabe unzulässig? Alle zahlen sowieso für die private Nutzung. Nun kann man ARD, ZDF,... usw. nicht zugleich an zwei verschiedenen Stellen genießen - in der Wohnung und im betrieblichen Auto. Demnach 95 % bis 100 % rückforderbar. Die Beispielbriefe liefern (auch) das Nötige gegen die Betriebsstättenabgabe und die Kfz-Abgabe. Wieso kam es zu den aufgezeigten Gesetzes-Absurditäten dieser Abgaben?
► 2013 bei Umstellung des Systems hätte man an sich die genial-idiotische PC-Abgabe der Kleinbetriebe verloren.
► Glücklicherweise wurde genial-idiotisch der "fiktive" Nutzen der Betriebe erfunden. Die Fähigkeit eines gewissen Teiles von Volljuristen zu deduktiven schein-wissenschaftlichen Absurditäten und zu Real-Satire ist bewundernswert. ► Das Erstaunlichste daran ist, dass die Rechtsprechung - VG, OVG, BVerwG - diesen Schwachsinn sogar jahrelang ernst genommen hat. Der abschreibende Deduktions-Bazillus ist zutiefst verankert in der juristischen Profession. Die genial-idiotische Erfindung der betrieblichen hat ein verfassungswidriges Ungleichheits-Problem:
► Die bereits genial-idiotische PC-Abgabe kam überwiegend von den Kleinbetrieben.
► Eine Ausweitung auf Großbetriebe hätte bei diesen zu nicht tolerierbaren Forderungs-Höhen geführt. Deren politik-mächtigen Lobbys hätten das Gesetzes-Projekt - die "als Beitrag getarnte unzulässige Steuer" - vermutlich unterbunden. ► Die Lösung ist wiederum "genial": Mit der Betriebsgrößen-Staffelung belastete man überwiegend die Betriebe mit etwa gleichen Summen wie früher bei der PC-Abgabe. Die Kleinen der Wirtschaft aber haben keine effiziente Lobby. ► Das Kammerwesen der kleinen Selbständigen hat nur in sehr begrenztem Umfang gegen diese Beitrags-Missstände gestritten. Schließlich funktioniert das Beitragssystem der Kammern sehr ähnlich und ist ähnlich umstritten. Für Unternehmen mit hohem Gebührenanfall: Im Prinzip können Sie es so machen wie für Kleinbetriebe empfohlen. Allerdings ist im Fall von höheren jährlichen Abgaben
► Die einfache Rückforderung ist eine brauchbare Mindestlösung für typische Beträge unterhalb von 1000 Euro pro Jah
► Allerdings ist im Fall von höheren jährlichen Abgaben von beispielsweise 3 000 Euro oder mehr genügend Interesse, vor Gericht zu klagen. Ganz sicher ist das so im Fall von 10 000 Euro oder mehr für die jährliche Summe aus Betriebsstättenabgabe und Kfz-Abgabe. Rechtsanwälte sind regelmäßig nicht:
► Rechtsanwälte sind regelmäßig nicht ausreichend spezialisiert für Erfolgsaussicht gegenüber dem zig-Millionen-Euro schweren "juristischen Machtkartell" der ARD-/ZDF-Juristen.
► Kooperation zwischen Anwälten und Experten zur Sache könnte dies Problem lösen.
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wir alle gemeinsam gegen alle Pläne "Staats-Internet" - freie Vielfalt statt Zensur + Staatsmedien- Einfalt
UNOLIB
uno7.org/ppc
Hilfst auch du, unsere freie bunte Internet- Vielfalt gegen staatliche Zensur und Staatsmedien zu schützen? ► uno7.org/ppc "UNOLIB"? - "Union der Bürger für Liberal"
Rundfunkabgabe: Einer der größten Politik- und Justiz-Skandale seit Bestehen der Bundesrepublik? 4 bis 8 Millionen Bürger zu Unrecht zum Inkasso gezwungen? - Urteilen Sie selbst - und bitte spenden sie für die Verteidigung des Rechtsstaats: Für diese Zentralstelle der Koordination des Stellvertreter-Kriegs gegen Verletzung der Bürgerrechte. Bisher über 100 000 Euro Arbeitszeit-Wert, über 1 Meter Briefstapel A4 seit März 2017, diverse 100 Euro allein für Portokosten. Lassen Sie die Streiter bitte nicht allein. Bitte spenden Sie ein wenig! Frontbericht Timeline: Aktuelle Rechts- + Politik-Schlacht für: (1) Verweigerungsrecht: 30 % Nichtzuschauer. (2) Existenzminimums-Recht: ~4 Mill.Geringverdiener. (3) Betriebsstättenabgabe: 95% davon unzulässig. Um 1960: Dinosaurier-Rechtsprechung.
► "Es war einmal", dass technologisch und wirtschaftlich und politisch bedingt nur wenige staatsnahe Sender sein sollten. ... ARD, ZDF...
► Das Bundesverfassungsgericht definierte um 1960 den Rahmen für Medien mit Funkwellen-Verbreitung. ► Seither ist dieser staatsnahe "Rund"-"Funk" die unantastbare heilige Kuh der jeweils herrschenden politischen Parteien, die nicht zuletzt hierdurch ihre Herrschaft ein halbes Jahrhundert lang zementieren konnten. ► War und ist das gut oder schlecht? Das ist hier nicht zu werten. Es ist wie es ist. 2013-01-01: Rundfunk-"Beitrag" - ein Justiz-Chaos?
► ... also "Mediensteuer"... Gilt seit 1. Januar 2013. - Wie ein derart schlecht gemachtes Konzept Landes-Parlamenten "zum Abnicken verkauft werden konnte"? - Im "Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag":
► § 2 Abs. 1: Der Beitrag ist "für" die Wohnung zu entrichten. ► - "für" - seit wann können Wände Medien nutzen? Schon der Grundansatz ist eine totale Absurdität. ► § 6 Abs. 4: Pflicht der Härtefallprüfung. ► - An sich anzuwenden auf den Einkommensnachweis von 4 Millionen Geringverdienern. Dafür nötiges Eindringen in Intimdaten verstieße aber gegen das Grundgesetz: Unverhältnismäßig für jährlich nur 210 €. ► Ebenso unzulässig wäre aktenkundige Faktenermittlung für die beantragbare Härtefallprüfung, ob "Nichtzuschauer" oder "Verweigerer aus *Gewissensgründen". Gewissensgrund? Beispielsweise Vorwurf von niedrigwertiger Massen-Gehirnmanipulation beim Dauerfernsehen? ► So stirbt das Gesetz bereits an innerer Kollision: Rechtlich gesehen undurchführbar.... nur durchsetzbar, indem durch Inkasso-Zwangsmittel und Machtmittel aller legitimer Bürgerwiderstand niedergewalzt wird. 2013-01-01: "Beitrags-Service" (GEZ? MEZ?).
► George Orwells "1984" lässt grüßen!
► Da von allen zu zahlen, ist es zweifelsfrei "Steuer", nicht "Beitrag". ► Das Wort "Service" passt nur für "Bereitstellen eines nutzbringenden Dienstes". ► Also gleich 2 Lügen in 1 Wort? Und derartige staatlich verordnete "Fake News" müssen die Bürger sich zwangsweise bieten lassen? ► Richtig wäre beispielsweise heutzutage: "MEZ Mediensteuer-Einzugs-Zentrale". 2016-12 BVerwG: Alles rechtens. (Auch das Urteil?)
► Die verschiedenen ARD-bestätigenden Entscheide des BVerwG (Bundesverwaltungsgerichts) wurden Ende 2016 mit Anti-Plagiats-Software analysiert.
► Ergebnis: Überwiegend ein über-langes Standard-Einheits-Urteil mit zahlreichen rechtlich problematisch erscheinenden Aspekten. ► Die rechtstheoretische und faktische Problematik ist vielschichtig. Deshalb ist für nähere Analyse zu verweisen auf das E-Book "Fernsehsteuer verfassungswidrig". 2017-03-01: Erst-Info an 9 ARD-Intendanten: Justiz-Skandal? Rückzahl-Pflicht 5 Milliarden Euro?
► (6 Schriftsatz-Seiten) Persönlich adressiert.
► Information über Rechtsmeinung: Falschinkasso leider erfolgt, 10 Prozent oder mehr der Bürger. ► Diese Information an alle 9 Intendanten der mit dem Inkasso betrauten ARD-Landesanstalten. ► Die Intendanten werden in der funktionsbedingten Verantwortung gesehen, Fortsetzung zu unterbinden. ► Ferner: Im Fall von Falschinkasso müssen öffentlich-rechtliche Stellen von sich aus zurückzahlen. ► Inwieweit Intendanten wussten oder hätten wissen müssen, dass / ob Falschinkasso erfolgte, bleibe offen. ► Den Intendanten wurde vorgeschlagen, für das nun einmal entstandene Problem dialogbasiert eine Lösung zu suchen. 2017-07-10: An 9 ARD-Intend.: Finanzrisiken?
► (28 Schriftsatz-Seiten) Persönlich adressiert.
► Mangels Bearbeitung / Lösungsansatz komme in Betracht: Sofort-Einbuchungspflicht von 5 Milliarden Euro. ► 50 Prozent des Jahresumsatzes: Finanziell nicht verkraftbar. ► Rechtsfragen-Analyse: Fortführungs-Insolvenz, Länder-Finanzgarantie u.a.m.. ► Mangels Finanzausfall-Gesetz wird vielleicht das Rechtskonzept der Patronatshaftung zum Tragen kommen? ► Für die insgesamt 28 Schriftsatz-Seiten sind die vorstehenden Zeilen eine gewollt knapp gehaltene Verkürzung. Detaillierteres soll nicht verlautbart werden. Ein Dialog über Lösungen bezüglich dieser Fragen soll möglich bleiben. 2017-08: EuGH-Verfahren, BVerfG-Verfahren. Aussetzung der Vorgänge gegenüber den Intendanten, um vorab anderweitige Entscheide abzuwarten.
► Der Tübinger Landgerichtsrichter Dr. S. machte Anfang August 2018 eine Richtervorlage beim Europäischen Gerichtshof bezüglich mutmaßlicher Mängel des Rundfunkabgabe-Rechts.
► Das Bundesverfassungsgericht verschickte Ende August 2017 eine Stellungnahme-Aufforderung an Fernsehanstalten, Landesparlamente und andere. Mehr als 100 Verfassungsbeschwerden waren beim Gericht in Prüfung. ► Schwerpunkt BVerfG: Nichtzuschauer verweigern die Rundfunkabgabe. 2017-09-04: Beschwerde an BVerfG: Geringverdiener. Zu deren Gunsten wurde schon ~2012 entschieden.
► Die Frage war, ob die Missachtung der früheren BVerfG-Entscheide durch ARD-Juristen das Bundesverfassungsgericht zu Maßnahmen veranlassen könnte.
► Rund 100++ Schriftsatzseiten beim Pilotverfahren einer Person X, von hier begleitet. ► Nach ARD- und VG-Fehlentscheid (legitimer Härtefall-Antrag fehlerhaft verworfen) konnte es sodann sofort zum BVerfG gehen: ► Insoweit ein generalisierter Verstoß der bundesweiten Verwaltungsgerichtsbarkeit, alle Instanzen, gegen § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG). ► Beweiskräftig belegt: Mutmaßlich rund 4 Millionen mal Missachtung dieser früheren BVerfG-Entscheide. ► Vorgetragen wurde in Form von "Beschwerde": Was das BVerfG tun könne, diesem Missstand und Unrecht gegen die 4 Millionen juristisch Wehrlosesten im Land abzuhelfen? 2017-10-22 Normenbeschwerde gegen:
► Das Sonderrecht der Bürger für diese Beschwerdeform wurde Innerhalb der 1-Jahres-Frist wahrgenommen. Beides steht für eventuellen Neuordnungsbedarf.
► Rund 20 Schriftsatz-Seiten, rund 100 Seiten gutachterliche Anlagen. ► (1) Gegen funk.net. - Dies Anliegen musste später in ein anderes noch kommendes Beschwerde-Verfahren verschoben werden. ► (2) Gegen den Meldedatenabgleich 2018: Unter Federführung eines Dritten geschieht insoweit unverändert etwas. ► - Rund 100 Schriftsatz-Seiten aus externer Quelle. ► - Weitergehende Angaben sollen nicht erfolgen, um geordnete Bearbeitung nicht zu stören. (1) funk.net. (2) Meldedatenabgleich 2018. 2018-01 BVerfG (für 2018-09): Kein Entscheid.
► Pilotverfahren 1: Das Bundesverfassungsgericht lehnt ab, die Geringverdiener-Frage neu in die Entscheidungsfindung zu integrieren.
► "Muss es auch nicht." - weil bereits 2012 zugunsten der Geringverdiener entschieden. ► Wie wir heute wissen: "Glück gehabt". Denn hierdurch stören die restriktiven Entscheide des BVerfG vom 17. Juli 2018 nicht die Fortgeltung für Geringverdiener: Es bleibt bei der Rückzahlpflicht für alles seit 2013. ► Siehe 2018-06 die Fortsetzung: Geht zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Straßburg gegen Exekutive-Fehlverhalten. ► Unterdessen bleibt die Rechtslage wie seit 2012: Geringverdiener haben Anspruch auf Härtefallprüfung und zwar ohne Pflicht zu einem (Leer-)Sozialbescheid. 2018-04 : Pilotverfahren 2: Beweisanträge: VG-Rechtsbeugung?
► (Rund 20 Schriftsatz-Seiten. Gutachterlicher Anhang ~100 Seiten.)
► Im Pilotverfahren sollte die Richterschaft über Beweisanträge zu befinden haben, ► (1) ob man dort 5 Jahre lang Rechtsbeugung schuldlos beging ► (2) oder aber am Urteilstag schuldhaft begehen wird. ► Es war vermutlich der wohl erste und vermutlich bisher einzige Fall bundesweit, dass die Geringverdiener-Frage in voller Schärfe und rechtlich nachvollziehbar belegter Klarheit vorgetragen wurde. ► Das endete beim Verwaltungsgericht verfahrensrechtlich gesehen leicht chaotisch. ► "Was zu beweisen war." ► Es bleibt also dabei: Bisher hat niemand den Vorwurf von 5 Milliarden Euro Falschinkasso juristisch fundiert entkräftet; auch kein einziges Verwaltungsgericht hat dies bisher erbracht. ► Bedingung ist, dass beim VG die rechtliche Problematik entscheidungsreif klargestellt wird. Das ist komplex und das ist das Problem. 2018-06 An EGMR: Beschwerde (Pilotverfahren).
► Fristgerecht eingereicht beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach Erschöpfung des inländischen Rechtsweges.
► Schwerpunkt: Dass beim Falschinkasso gegenüber Geringverdienern besondere Verletzungen der Konvention vorliegen, dies schwerwiegend wegen der hohen Anzahl der betroffenen Bürger. ► Zusätzlich auch für weniger gravierende Verletzungsformen der Konvention, die auch bei Normalverdienern vorliegen, bei diesen aber noch weniger ausgeprägt sind. 2018-07-05 Auf EU-Ebene: Wenn kein "opt-out", dann "Steuer"!
► Dies erging 1 Tag nach der EuGH-Verhandlung bezüglich der Rundfunkabgabe.
► Es bedeutet eine Warnung? Falls das BVerfG am 18. Juli 2018 Pflicht für Nichtzuschauer entscheiden sollte, würde die Rundfunkabgabe zur Steuer werden? ► Dieser Gesichtspunkt wird noch Konsequenzen haben. Es bleibt vorgemerkt für später. 2018-07-18 Bundesverfassungsgericht entscheidet. Nur Zweitwohnungen werden befreit (auch die von Bundesverfassungsrichtern - auch die ihrer jammernden Studenten, die der Parlamentarier und der ARD-Juristen und der universitären Rechtswissenschaftler.) - Ihr da oben, eure Bürger LIEBEN euch!
► Jahrzehnte dauerte es, die Achtung der Bürger vor dem Bundesverfassungsgericht zu mehren. (Sogar die roten Röcke eines anderen Zeitalters haben die Bürger liebevoll verziehen.)
► 1 Tag genügte. ein spürbares Stück davon in Scherben zu schlagen. ► Es mögen die mindestens 4 mehrheitlichen Verfassungsrichter mit ihrem Gewissen vereinen, dass die 30 Prozent Nichtzuschauer für den Nutzen zahlen sollen, den sie nicht nutzen wollen, weil es heutzutage Besseres gibt. ► Ebenso, dass die Betriebsstättenabgabe - nach ihrer Erhebungsform eine "Arbeitnehmer-Kopfsteuer" - in Kleinbetrieben pro Kopf etwa das 20-fache kostet. Wie ein Gleichheitsverstoß "1:20" mit dem Gleichheitsgrundsatz "1:1" vereinbar sein soll, erschließt sich nicht jedermann. ► Es ist wie es ist: Das Gericht hat entschieden. Ob es Gerechtigkeit und Rechtsfrieden entschieden hat, ist nicht entschieden. 2018-09-01 An 9 Intendanten: Wiederaufnahme. Siehe 2017-03-01 und 2017-07-10.
► (42 Schriftsatz-Seiten, etwa 35 Seiten Anlagen.) Persönlich adressiert.
► Nun Fortsetzung möglich, weil das BVerfG die Rechtslage "Geringverdiener" unverändert ließ. ► Frist 5. Oktober 2018 für Inangriffnahme der Rückzahlverfahren gegenüber vermutlich 10 Prozent der Bürger. ► Hinweis auf besondere Rechtspflichten von Intendanten: Erzeugt die zeitnahe Einbuchungspflicht eine Überschuldung von ARD-Sendeanstalten? (Diese schwierige Problematik soll hier nicht näher werden, sondern bleibe intern.) 2018-10-10 An 9 Intend.: Dank: Einverständnis! Einverständnis belegt durch fehlenden Widerspruch. Bitte nun Rückzahlung!
► (20 Schriftsatz-Seiten, etwa 75 Seiten Anlagen.) Persönlich adressiert.
► Dank für Einverständnis, nachdem keine einzige begründende Widerlegung der Behauptung von Falschinkasso erfolgte. ► Rückzahlung von 5 Milliarden Euro kann nun bitte beginnen (mit den auf die jeweilige Anstalt entfallenden Teilbeträgen). 2018-10-11 Antwort der maßgeblichen ARD-Landesanstalt: Alles sei rechtens - Bundesverfassungsgericht habe ja so entschieden. (Hat es aber gar nicht.)
► Eingang in zeitliche Überschneidung mit dem Versand von "2018-10-10".
► Rund 10 Zeilen, also faktische Verweigerung von Bearbeitung. - Nichtbearbeitung spart zwar Zeit, löst aber nie Probleme. ► Im Gegenteil, die Probleme kommen dann erst recht: Siehe 2018-11-01 und 2018-11-10. ► Absender der Leiter der Rechtsabteilung. (Eigenbezeichnung: "Der Justitiar". - Ja, "Der ..."!). ► Göttin der Gerechtigkeit? "Justitia"-r? "Justitia"-riat? Oder gar "Der Zar"? - Bitteschön die Kirche und Göttlichkeit im Dorf lassen und den absurden peinlichen Anspruch von "Göttlichkeit" der Juristen bitte in die Mülltonne entsorgen. ► Oder hätten Sie gerne im Posteingang ein Historiker-Buch über das totale rechtsstaatliche Versagen des deutschen Justizsystems in der Nazizeit? Ohne dies arroganz-geprägte mehrheitliche Totalversagen des Juristenstandes wäre das Abgleiten in menschenrechtsverachtende Kriminalität damals vielleicht nie gewagt worden. Die Arroganz eines Teiles des Juristenstands trägt die Hauptschuld an der Massenkriminalität. Bitte Bescheidenheit! Auch im Hinblick auf das Thema "Rundfunkabgabe" ist Bescheidenheit der Juristen unbedingt angebracht. ► "Der höchste Grad von Ungerechtigkeit ist geheuchelte Gerechtigkeit." (Platon) 2018-11-01 Von hier: Rüge bezüglich 2018-10-11.
► (15 Schriftsatz-Seiten.)
► Adressiert: Persönlich an den für die Rundfunkabgabe hauptzuständigen ARD-Intendanten. ► Auf den Schlussseiten: Hinweis auf die strafrechtlichen Eventual-Risiken im Fall der Verhinderung oder auch nur Unterlassung von Bearbeitung. 2018-11-10 Rechtsaufsicht! - An 16 Landesregierungen und 9 Intendanten. Antrag an die 16 auf, die Rechtsaufsicht über die 9 Anstalten über dies Thema zu aktivieren. Antrag an 9 Intendanten, diese zu beantragen.
► (9 Schriftsatz-Seiten, etwa 130 Seiten Anlagen.) - Insgesamt ein kleiner Reisekoffer voller "Liebesbriefe". Rund 6 Pakete von blütenweiß unschuldigem Papier wurden geschändet.
► Bei Landesregierungen: An die Staats- beziehungsweise Senatskanzleien (oder auch "Staatsministerien"). ► Bei 9 Intendanten: Persönlich adressiert. ► Antragsgrund: (1) Bisher eine Neuordnung beim laufenden Inkasso nicht feststellbar. ► (2) Ferner eine Einleitung von Rückzahlverfahren nicht erkennbar. 2018-12-13: EuGH-Entscheid: Bestimmte Gesichtspunkte der Rundfunkabgabe sind legal.
► Es ist immer der vorsätzliche Fehler vieler Juristen und Journalisten, einer Entscheidung mehr Erstreckung zuzumessen als sie wirklich hat.
► Das liegt oft daran, dass die interessierten Geld- und Machtbesitzenden oft die Informationskanäle zum Journalismus dominieren. Dann wird gerne manchmal der wahren Wahrheit eine Fake-Wahrheit überlagert. ► Natürlich hätte die EuGH Entscheidung auch anders lauten können - günstiger für die Bürger. ► Aber die volle Breite der Problematik kam nicht zur Erörterung, weil nicht Gegenstand des Verfahrens. ► Es ist also noch sehr viel, was noch ungeklärt bleibt - eher das am meisten Ausschlaggebende. 2018-12 ... 2019-09: Aufklärung durch Rückfragen bei 16 Landesregierungen, 9 Intendanten:
► Es wurde weitgehend aufgeklärt:
► Ermittlung der Verantwortlichen für Unterlassung der Anwendung des Rechts. ► Sammeln von Beweiskraft. ► 2019-10: Erfolgsbericht nun möglich für Guinness Book of Records: Die einzige Rundfunkabgabe-Akte eines Bürgers, die 4000 Seiten Umfang überschreitet (Dieser "Seiten"-Effekt ist Seiteneffekt der Unterlassung der Rechtsanwendung). 2019-10-18: Volltext verfügbar: Urteil Bundesverwaltungsgericht 2019-10-30: Geringverdiener sind zu befreien.
► Basierend auf Argumenten wie von hier 2017-01-10 im Internet vorgeschlagen: Befreiung der Geringverdiener gilt gemäß BVerfG 1 BvR 665/10 (2011-11-09) von 2011-11-09.
► 2017-02-02: Es wurden gleiche Argumente von einer Klägerin verwendet. ► 2019-10-30: Pressemitteilung BVerwG: Befreiung der Geringverdiener gilt gemäß BVerfG 1 BvR 665/10 (2011-11-09) von 2011-11-09 ► ... Entgegengesetzte Rechtsprechung des BVerwG - vor 2011 - wird aufgehoben. 2019-12-19: Schriftsatzpakete 25x, Je fast 200 Seiten, an 9 Intendanten und 16 Landesregierungen: Nun Gerechtigkeit für die Geringverdiener herstellen!
► - also an die inkasso-verantwortlichen Intendanten, ferner an die zuständigen Leitenden in 25 Landesregierungen (Staats-/Senatskanzleien).
► Zu Härtefallprüfungen ist einzuladen, angemessene Frist für Beginn wäre 2020-01-31! ► Rückzahlpflicht bilanzieren, Rückstellungen gemäß HGB. ► Finanzielle Konsequenzen: Neuordnung ARD, ZDF unvermeidbar? (Details werden nicht öffentlich verlautbart.) ► "Der höchste Grad von Ungerechtigkeit ist geheuchelte Gerechtigkeit." (Platon) 2020-01: Datenschutzrechtliche Verfahren, DSGVO u.a.m.. - Die meisten Vollstreckungen unzulässig?
► Datenschutzverfahren über aufgeklärten Strategien der Schriftsatz-Entfernung aus der Bearbeitung - 2017-03-01 bis 2020-02.
► Publizierung im Internet: Wichtigste mutmaßliche datenschutzrechtlichen Verstöße bundesweit in Sachen Rundfunkabgabe. ► Vor allem im Kontext der gewollten Nichtbeachtung der Rechtslage zugunsten von Geringverdienern. ► Einleitung von datenschutzrechtlichen Prüfverfahren. ► Folgewirkung: Anfechtung des Rechts auf Selbsttitulierung / Vollstreckung (Pilotverfahren). 2020-01-16: Verfassungsbeschwerde von Ende 2017 gegen Meldedatenabgelich: Das Gericht leitet das Anhörungsverfahren ein.
► Die von hier in eigenem Namen erfolgte Verfassungsbeschwerde wurde zum Entscheid angenommen.
► Anzuhören sind: Landesparlament, Landesregierung. ► Unter anderem geht es um die Frage, ob Löschung von gegenstandslos gewordenen Daten der Meldeämter wirklich erfolgte. 2020-02++: Fortsetzung folgt.
► Detaillierte Publizierung der Vorgänge erfolgt nicht.
► Die Möglichkeit einer Lösung durch Dialog muss aufrecht erhalten bleiben. ► Die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes ist zu wahren. ► Für E-Mails gilt dies ähnlich. Ausnahme: Sofern diese als verbindliche Stellungnahme zu interpretieren sind, also als vereinfachender Ersatz für briefliche Mitteilung. ► Von Zeit zu Zeit wird Wichtiges hier im "Frontbericht" nachgetragen.
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-ana-pubcc-pha13921# D=24413 F=pev-betr-de.htm |