83. --'PPU-EXP-LIS_ --
Liste: Unabhängige Gutachter: Neuordnung "Staatsfernsehen"
83. --'PPU-EXP-LIS_ --1
[Gutacht.:] Umfasst_ a) Wissenschaftliche Gutachten. - b) Grundlegende Stellungnahmen, sofern als wissenschaftlich einstufbar.
Unabhängigen Gutachter sind wohl mehrheitlich gegen die jetzige "Rundfunkabgabe"?
Nicht aufgeführt sind in der nachstehenden Übersicht Texte, sofern von ARD, ZDF,... finanziert oder aus dem Umfeld von finanzierten Gutachten oder Stellen. Diese werden in anderen Abschnitten behandelt.
Diese Liste ist ohne Anspruch der Vollständigkeit. Es wird aber weitgehende Vollständigkeit vermutet, soweit es die besonders grundlegenden und ausführlichen Texte für die Zeit seit 2014 anbetrifft.
83. --'PPU-EXP-LIS_ --2
[Gutacht.:] 2014-03 *Bölck, Thorsten (Rechtsanwalt)
Aufsatz in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht"
NVwZ 2014-266 (Heft 5/2014 vom 01.03.2014)
"Der Rundfunkbeitrag - Eine verfassungswidrige Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe"
https://beck-online.beck.de/Default.aspx?vpath=bibdata%2fze its%2fNVWZ%2f2014%2fcont%2fNVWZ.2014.266.1.htm#A
(bitte beim Link das eingefügte Leerzeichen weglassen.)
83. --'PPU-EXP-LIS_ --3
[Gutacht.:] 2013-02 *Degenhart, Christoph (Prof. Dr.)
Der Gutachter:
Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht an der Universität Leipzig,
Direktor des Instituts für --- Rundfunkrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig,
Mitglied des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs (!!!).
http://www.verfassungsgerichtshof.sachsen.de/content/742.htm
Er ist einer der Prozessbevollmächtigten der Verfassungsbeschwerden vor dem BVerfG beim Entscheid vom 18. Juli 2018.
Rechtsgutachten für Handelsverband Deutschland (HDE) 02/ 2013, Leipzig/ Sachsen - Berlin/ Berlin
"Verfassungsfragen des Betriebsstättenbeitrags nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder"
Ein Leserkommentar im Internet: "Hier sind alle Argumente auf 16 Seiten dargestellt."
Fundstellen 2013:
Langfassung: einzelhandel.de/index.php/presse/aktuellemeldungen/item/122225-gutachten-rundfunkbeitrag-verfassungswidrig.html
--- beim Link die Leerzeichen entfernen! ---
einzelhandel.de/index.php/presse/aktuellemeldungen/item/dow nload/5233_71d202a151921f45a06a45e436a78e6b.html
--- beim Link die Leerzeichen entfernen! ---
Kurzfassung: bdd-online.de/index.php/aktuellesundpresse/item/92751-rundfunkbeitragverfassungswidrig
bdd-online.de/index.php/aktuellesundpresse/item/dow nload/6888_49447bb493e6f5dc5dddcb1e1f01a6cc
--- beim Link die Leerzeichen entfernen! ---
Aufsatz im Humboldt Forum Recht [ergänzt] komprimierte Essenz - überschaubar und "gut verdaulich" :)
humboldt-forum-recht.de/english/publications/deckblatt.html&artikelid=279
humboldt-forum-recht.de/druckansicht/druckansicht.php?artikelid=279
Fundstellen 2018:
"Rundfunkrecht in der Entwicklung" in: Kommunikation & Recht, Jahrgang 21, 2018, Heft 3, Seite 149-155, Heft 4, Seite 236-243:
Eine kurz und bündig verfasste Übersicht zum Rundfunkrecht, nicht ohne die eine oder andere ironische Formulierung - wie hinsichtlich der Finanzierung von 'ARD, ZDF,... auf Seite 150: Zitat Demokratieabgabe auf Raumeinheiten
Siehe die Dokumente auf der Internetseite der Universität Leipzig:
home.uni-leipzig.de/degenhart/typo3/fileadmin/News_2017/KuR_03_18_Beitrag_Degenhart.pdf
home.uni-leipzig.de/degenhart/typo3/fileadmin/News_2017/KuR_04_18_Beitrag_Degenhart.pdf
83. --'PPU-EXP-LIS_ --4
[Gutacht.:] 2013-01 *Geuer, Ermano
(seinerzeit: Ass. jur. und/oder wissenschaftlicher Mitarbeiter Universität Passau)
Gutachten für Verband der Zeitschriftenverlage in NRW e.V. (VZVNRW)
01/2013, Passau/ Bayern - Köln/ Nordrhein-Westfalen
"Rechtsschutzmöglichkeiten von Unternehmern gegen den neuen 'Rundfunkbeitrag'"
vzvnrw.de
vzvnrw.de/images/news/2013/2013_01_23_Gutachten_VZVNRW_Rundfunkbeitrag.pdf
fernsehkritik-tv > Ermano Geuer [~35min]
http://www.youtube.com/watch?v=LYjFh6ak5X8
83. --'PPU-EXP-LIS_ --5
[Gutacht.:] 2017-05 Dr. Viktor *Heese
2017-05-08 Kurzanalyse: "Üppige Gehälter im "ARD-Konzern" höher als bei den DAX-Unternehmen?"
deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2017/2017_05_08_dav_aktuelles_ard.html
Dr. Viktor Heese ist Dozent, Fachbuchautor und Analyst für Finanztitel und Börse.
Eigener Kommentar hier: Demnach sind die Vergütungen ARD, ZDF,... wohl um rund 60 % oberhalb Wirtschaftsmittelwerte. KEF interveniert nicht.
Gehaltsliste / NDR: ndr.de/der_ndr/daten_und_fakten/ndrdaten208.xls
83. --'PPU-EXP-LIS_ --6
[Gutacht.:] 2013-01 *Hilker, Heiko
Dresdner Institut für Medien, Bildung und Beratung (DIMBB) http://dimbb.de/
Gutachten für Die Linke vorgelegt zum Expertengespräch: (26 Seiten)
"Der neue Rundfunkbeitrag in der Kritik - Soziale, wirtschaftliche und datenschutzrechtliche Auswirkungen"
01/2013, Dresden/ Sachsen - "Aktuelle Diskussionen zur Umsetzung des Rundfunkbeitrags"
2020-06 Suche hier linksfraktion.de/suche/?q=Umsetzung+des+Rundfunkbeitrags&x=0&y=0
- führt zum Text (Website "DIE LINKE im Bundestag)": https://www.linksfraktion.de/publikationen/detail/aktuelle-diskussionen-zur-umsetzung-des-rundfunkbeitrags/
Aus dem Inhalt: "Der neue Rundfunkbeitrag ist sozial ungerecht, mittelstandsfeindlich, datenschutzrechtlich unzulässig und völlig überbürokratisiert. Die Beitragserhebung in der gegenwärtigen Form führt also zu einer sozial ungerechten Umverteilung der Beitragslast und erfordert auch einen höheren Verwaltungsaufwand. Der Gesetzgeber ist
angesichts dieser Situation aufgefordert, umgehend Nachbesserungen einzuleiten."
Kommentar des Autors dieser Seiten: 100-prozentig richtig erkannt. Rund 1 Millionen Vollstreckungen beweisen die Politik- und Justiz- und Gesetzgebeungsfehler. Belbit also die Frage, wieso die Partei nun nicht mehr für eine Neuordnung plädiert?
83. --'PPU-EXP-LIS_ --7
[Gutacht.:] 2017-xx RA Dr. *Hornickel, Hartmut, Ltd. Ministerialrat a.D.
"Gedanken zur Rundfunkfinanzierung"
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht [NVwZ], Band 36, Jahrgang 2017, Heft 3, Seite 118-122 RA Dr. Hartmut Hornickel, Leitender Ministerialrat a.D.
Über den Text oder aus dem Text: "Denn diejenigen, die das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot nicht nutzen, halten den Beitrag nicht für gerechtfertigt und einige Juristen halten ihn für verfassungsrechtlich zweifelhaft. Der Autor meint, dass eine Finanzierung über Gebühren, Beiträge, Steuern oder ähnliche personengebundene Varianten hochgradig differenzieren müsse, um eine Diskriminierung zu vermeiden. Dafür wiederum müsse ein erheblicher bürokratischer Aufwand getrieben werden, der zu dem zu erzielenden Nutzen in einem kaum zu vertretbaren Verhältnis stünde.
Der Autor kommt daher zu dem Schluss, dass ein festes Rundfunkbudget als beschlussunabhängiger Anteil im Staatshaushalt die beste Lösung wäre."
83. --'PPU-EXP-LIS_ --8
[Gutacht.:] 2013-09 RAe Dr. Holger *Jacobj, Stefan *Kappe, Hannover
Stellungnahme von Gutachten-Wert für Firma Rossmann, 9. September 2013.
RAe Dr. Holger Jacobj, Stefan Kappe
Die Rechtsfehler der Betriebsstättenabgabe sind hervorragend gelistet und analysiert.
rossmann.de/unternehmen/presse/pressemeldungen/rundf unkbeitrag~wt_mc=rundfunkbeitrag~.html
--- beim Link die Leerzeichen entfernen! ---
Direkt-Link zur Stellungnahme zur verfassungsrechtlichen Bewertung von Normen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages 5.6 mb / PDF
rossmann.de/dam/jcr:81582d13-3795-4114-9a47-63394ec35ec1/Jac obj-Kappe_RBeitrStV_verfassungsrechtl__Bewe rtung.pdf
--- beim Link die Leerzeichen entfernen! ---
Hervorragend als Ablehnung der Gegner-Argumente. Allerdings wird dort nicht vorgetragen, was in hiesiger Meinung zusätzlich wichtig erscheint im Sinn von "6-fach illegal":
(1) Umdeutung in die Realität einer Kopfsteuer (als Lohnsteuer-Zuschlag). --- (2) Mit Ungleichheitsfaktor 1:30. --- (3) Umverteilung von unten nach oben mit anti-sozialem Umkehrfaktor 1:2: Verstoß gegen Sozialstaatspflicht. --- (4) Abgaben-Doppelbelastung. --- (5) Verstoß gegen Willkür-Verbot. --- (6) Abgabenart fehlt im GG-Kodex zulässiger Abgaben.
Betriebsstätten- und Kfz-Abgabe wird hier deshalb als rechtswidrig angesehen.
83. --'PPU-EXP-LIS_ --9
[Gutacht.:] 2007-xx Prof. Dr. Hans D. *Jarass, LL.M.
Ein Gutachten von Prof. Dr. Jarass, das bereits 2007(!) erstellt wurde und "Modifikationen" der bisherigen Rundfunkgebühr auslotet... [...]
"Verfassungsrechtliche Fragen einer Reform der Rundfunkgebühr", Mai 2007(!)
Quelle: http://www.ard.de/download/398614/index.pdf
Verfasser: Prof. Dr. Hans D. Jarass, LL.M. (Harv.), Inhaber des Lehrstuhls für deutsches und europäisches öffentliches Recht und Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Politik der Universität Münster [...]
Bereits 2007 ...und der bereits damals die Probleme einer vom Gerät abgekoppelten Abgabe diskutierte....
83. --'PPU-EXP-LIS_ --10
[Gutacht.:] 2016. Jörn Axel *Kämmerer
(1) Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer: "Rundfunkbeitrag oder verkappte Wohnungssteuer? - Zum Urteil des BVerwG v. 18.3.2016 - 6 C 6.15"
in: Deutsches Steuerrecht [DStR], Band 54, Jahrgang 2016, Heft 41, Seite 2370-2373.
Das ist hier mit gelistet unter "Gutachten": Zwar an sich ein Fachaufsatz, aber hier gedeutet zugleich als ein Gegengutachten gegen die aus dem Zwangsbeitrag finanzieren Gutachten der Gegenseite zu Gunsten des Zwangsbeitrags.
Anschrift laut bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/12/rk20171220_1bvr275417.html
--- Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer c/o Bucerius Law School, Jungiusstraße 6, 20355 Hamburg -
Die Fundstelle betrifft das Auftreten als Prozessbevollmächtigter beim Bundesverfassungsgericht für die Volkswagen AG: Antrag auf Einstweilige Anordnung zur Verhinderung von Sonderprüfung "Diesel usw.". Dies wurde übrigens durch das BVerfG abweisend entschieden. Das ist aber belanglos bezüglich des Themas "Rundfunkabgabe".
Prof. Dr. Kämmerer übernimmt mit Prof. Dr. Markus Kotzur (Universität Hamburg) die Herausgeberschaft des "von Münch/Kunig". Mit der anstehenden Neuauflage des renommierten Grundgesetz-Kommentars "von Münch/Kunig" wechselt auch die Herausgeberschaft des Werks: Die siebente Auflage wird gemeinsam von Prof. Kämmerer und Prof. Kotzur herausgegeben. Der Kommentar erscheint Ende 2019.
83. --'PPU-EXP-LIS_ --11
[Gutacht.:] 2018. Jörn Axel *Kämmerer
(2) Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer: "Kommentar zum Urteil des BVerfG vom 18.07.2018"
... ein kritischer Kommentar zum Urteil des BVerfG vom 18.7.2018 – 1 BvR 1675/16 u.a... Aufgezeigte Fragwürdigkeiten:
- ... dass sich das gegenwärtige System der Rundfunkfinanzierung als ein Bollwerk erweise, das "noch jedem Angriff trotzt".
Beim Rekapitulieren der Verfassungsbeschwerden sowie der Entscheidung des BVerfG wird kritisch analysiert:
- insbesondere die Frage nach Steuer oder Vorzugslast,
- die Anknüpfung an die Wohnungsinhaberschaft,
- das Problem einer Belastungsgleichheit von Ein- und Mehrpersonenhaushalte und von Zweitwohnungen,
- schließlich die beitragsrechtliche Heranziehung für eine nicht-private Nutzung.
Quelle: Kämmerer, Jörn Axel: "Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags in Zeiten von Digitalisierung, Mobilität und 'Fake News'"
- in: Neue juristische Wochenschrift [NJW], Band 71, Jahrgang 2018, Heft 44, Seite 3209-3213
Eintrag im Katalog des Gemeinsamen Bibliotheksverbunds: https://kxp.k10plus.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=1649185103
Kämmerer: Dass "dem Gericht offenkundig die Bestandserhaltung des Systems ein zentrales Anliegen" gewesen sei und sich daraus erklären lasse, warum in der Argumentation "das Gericht nicht immer um Feinschliff bemüht" gewesen sei. Kämmerer konstatiert, dass trotz der zu klärenden essentiellen Rechtsfragen im Urteil eher "vergleichsweise wenig Argumentationsaufwand getrieben wird". Das zeige sich beispielsweise in Randnummer 60 des Urteils, bei der das BVerfG den Beitragscharakter der Abgabe dazulegen strebt.
Kämmerers Kommentar: " Mit diesen eher lapidaren Ausführungen, die sich eng an die Judikatur der Verwaltungsgerichte anlehnen, hat es an dieser Stelle auch schon sein Bewenden und der Abgabe wird das Prädikat "Beitrag" erteilt. Die ausführliche Begründung, die man sich gewünscht hätte, erfolgt erst im Anschluss an diese Festlegung an ganz anderer Stelle, nämlich bei der Prüfung der Belastungsgleichheit, und sie lässt durchblicken, dass die Begründung des individuellen Vorteils dem Gericht gewisse Schwierigkeiten bereitet [...]"
Kämmerer attestiert den Begründungsversuchen des BVerfG, dass diese nahezu paradox seien. Die Begründung der Individualisierung des Vorteils bleibe am Ende vage. Auch die Anknüpfung an die Wohnungsinhaberschaft unterzieht Kämmerer einer kritischen Analyse. Er bewertet es als eine rechtlich bedenkliche Ersatzanknüpfung.
Der Autor schreibt im Fazit (Zitat:) " Das Urteil vermag die Dissonanzen im RBStV und den Gesetzen, die zu seiner Ausführung erlassen wurden, nicht verstummen lassen. Das [...] BVerfG schreitet über die verfassungsrechtlichen Unebenheiten des Regelungsgefüges mitunter leichtfüßig hinweg, seine Prüfungskompetenz dabei teilweise stark zurücknehmend. Hierzu gehören die großzügige Bemessung des individuellen Vorteils, die Betonung legislativer Spielräume, Einschätzungs- und Typisierungsprärogativen einschließlich des Wahlrechts zwischen Wirklichkeits- und Wahrscheinlichkeitsmaßstäben und auch eine gewisse Nonchalance gegenüber ökonomischen Zusammenhängen."
83. --'PPU-EXP-LIS_ --12
[Gutacht.:] 2017-11 *Kirchberg, Christian (Prof. Dr.)
Christian Kirchberg: " Der Fall Brender und die Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk"
"Prof. Dr. jur. Christian Kirchberg ist Rechtsanwalt in Karlsruhe und Honorarprofessor am Karlsruher Institut für Technologie (KIT)." ... "... Staatsfreiheit des Rundfunks und die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Vertretung der „maßgeblichen gesellschaftlichen Kräfte” in den Rundfunkgremien wird der ZDF-Staatsvertrag nun vom höchsten deutschen Gericht überprüft. Die Schrift beleuchtet die rechtlichen Hintergründe und stellt diese angesichts der Konvergenz der Medien zur Disposition."
Anmerkung: Die Regierung Beck hat dann ein Normenkontrollverfahren eingeleitet, dass die Zusammensetzung der Gremien betraf. Der Beschluss des BVerfG ist vom 25.03.2014.
Karlsruher Institut für Technologie (KIT) KIT Scientific Publishing Straße am Forum 2 D-76131 Karlsruhe
ksp.kit.edu KIT – Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft
--- 2012 --- ISSN 2194-2390 --- ISBN 978-3-86644-840-7
Fundstelle: https://www.ksp.kit.edu/download/1000027487
83. --'PPU-EXP-LIS_ --13
[Gutacht.:] 2013-03 *Koblenzer, Thomas (Prof. Dr. jur.)
Koblenzer, Thomas (Prof. Dr. jur.), Honorarprofessor Universität Siegen
Gutachten/ wissenschaftliche Arbeit - 03/2013, Siegen/ Nordrhein-Westfalen
"Abgabenrechtliche Qualifizierung des neuen Rundfunkbeitrags und finanzverfassungsrechtliche Konsequenzen"
Siehe hierzu:
handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/rundfunkbeitrag-widerstand-ge gen-neue-gebuehr-formiert-sich-/7970054.html
--- beim Link die Leerzeichen entfernen! ---
handelsblatt.com/downloads/7971384/2/Gutachten_Koblenzer
Ergänzender Artikel Focus, 19.08.2013 Neue Klage gegen TV-Gebühr
focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neu e-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html
--- beim Link die Leerzeichen entfernen! ---
83. --'PPU-EXP-LIS_ --14
[Gutacht.:] 2017-xx *Kratzmann, Horst
"Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 GG: Freiheit für den Rundfunk und Freiheit vom Rundfunk"
Die öffentliche Verwaltung (DÖV) - Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften
Jahrgang 2015, Heft 17, Seiten 743 - 747 - von Horst Kratzmann, Oldenburg in Holstein
83. --'PPU-EXP-LIS_ --15
[Gutacht.:] 2017-05-14 *Martini, Mario; *Nink, David (Verwaltung / Automatisierung)
Martini, Mario und Nink, David: "Wenn Maschinen entscheiden ... – vollautomatisierte Verwaltungsverfahren und der Persönlichkeitsschutz"
Diese allgemeine Analyse liefert Kriterien für Bearbeitungen durch den Kölner Beitragsservice. Nach eigener Meinung funktioniert der Beitragsservice für ARD, ZDF mit erheblichen Abweichungen von den in diesem Aufsatz erarbeiteten Kriterien. Die hier gerügten dortigen Fehler lassen sich durchaus korrelieren mit den Verletzungen jener Kriterien.
Mario Martini ist Inhaber des Lehrstuhls für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und Leiter des Programmbereichs „Digitalisierung“ am Deutschen Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung Speyer.
David Nink ist in dem Programmbereich Forschungsreferent.
Soweit nicht anders angegeben, wurden Internetquellen zuletzt am 20.3.2017 abgerufen
83. --'PPU-EXP-LIS_ --16
[Gutacht.:] 2016-04 *Meßerschmid, Klaus - (Thema *TEILHABE)
"Rundfunkbeitragsrechtsprechung als Herausforderung d. Abgabenrechts" in DÖV 2016/7
= "Die Öffentliche Verwaltung" - Zeitschrift für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften
Ausgabe 7/2016, April
Von Klaus Meßerschmidt, Berlin/Erlangen-Nürnberg.
83. --'PPU-EXP-LIS_ --17
[Gutacht.:] 2017-06 *Oser, Jan, und Cole, Mark C.:
§_Ys2_ Vormerkung des Verfassers dieser Seiten: Für die Ausweitung im Internet ist zu erwägen, die Rundfunkabgabe im Ausschreibungsverfahren an Website-Betreiber zu verteilten. Dann dürfen "ARD, ZDF etc." gerne beweisen, mit anderen Medienunternehmen wettbewerbsfähig zu sein. Daraus ergibt sich die aktuelle Bedeutung der hier vermutlich eher für "Rundfunk" gemeinten Analysen (hier nicht gesichtet).
Rechtsgutachten "Zur Frage der Beteiligung privater Rundfunkveranstalter in Deutschland an einer staatlich veranlassten Finanzierung" von:
Professor Dr. iur. Mark D. Cole, Professor für Medien- und Telekommunikationsrecht. Universität Luxemburg
Professor Dr. iur. Jan Oster, Assistant Professor for EU Law and Institutions, Universität Leiden
im Auftrag der ProSiebenSat1 Media S.E., Medienallee 7, 85774 Unterföhring
Wiesbaden/Mainz, Juni 2017
prosiebensat1.de/uploads/2017/07/03/P7S1_Rundf unkfinanzierungBeitrag_Gutachten.pdf
(Beim Link bitte eingefügte Leerzeichen entfernen.)
Einleitung (für die 216 !!! Seiten):
(Die Nummerierung (...) und (!!!) wurde vom Autor dieser Seiten eingefügt.)
"(1) ... ob und inwieweit unter der gegebenen oder einer angepassten deutschen Rundfunkrechtsordnung die Einführung eines Modells möglich ist, nach dem private Rundfunkveranstalter an einer staatlich veranlassten Finanzierung (!!!) teilhaben können.
(2) Das Gutachten beleuchtet dazu die (!!!) europarechtlichen Rahmenbedingungen ebenso wie (sonstige) Einflüsse aus dem internationalen Bereich, die ... zu beachten wären.
(3) Des weiteren wird untersucht, welche Grenzen aus der Rechtsprechung des (!!!) Bundesverfassungsgerichts abzuleiten sind und inwieweit bestehendes Rundfunkrecht, namentlich der (!!!) Rundfunkstaatsvertrag und ergänzende landesrechtliche Bestimmungen, solche Lösungen zulassen oder verhindern.
(4) Im Blick auf diese Erkenntnisse zur geltenden Rechtslage werden die wichtigsten Elemente dargestellt, die bei einer Anpassung (!!!) der Rechtslage zur Ermöglichung der Finanzierung (!!!) berücksichtigt werden müssten."
Vom gleichen Autor. "Rechtspolitik und Rechtskultur: Kommentare zum Zustand der Bundesrepublik Deutschland", 2011, ISBN 978-3-8305-1712-2, 264 S.,
Siehe das Kapitel "Kein Beitrag zur Freiheit" ("Wohin führt der Systemwechsel von der bisherigen Rundfunkgebühr zum künftigen 'Rundfunkbeitrag'?"). Dort beispielsweise S. 165/166 über die um 2007 erwogenen Konzept-Alternativen.
Rezensionen (Link verifiziert 2017-10): https://www.bwv-verlag.de/shop/bwv/apply/viewdetail/id/4080/
83. --'PPU-EXP-LIS_ --18
[Gutacht.:] 2016-08 Dr. Martin *Pagenkopf: Richter am BVerwG a.D.
Dr. Martin Pagenkopf: Rundfunkbeitrag als Demokratieabgabe?
Neue Juristische Wochenschrift (NJW) Heft 35/2016. 25.08.2016, Seite 2535-2540
Übersicht der Bibliotheken: http://gso.gbv.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=866772448
Dr. Martin Pagenkopf: "Unzulässige Rundfunkbeiträge für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge"
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) Heft 13/2017, Seite 936 (NVwZ 2017, 936)
83. --'PPU-EXP-LIS_ --19
[Gutacht.:] 2015-09 *Podszun, Rupprecht: Wettbewerbsrecht verletzt durch ARD-/ZDF-Tochtergesellschaften.
"Gutachten zu einer kartellrechtlichen Frage im Auftrag der Allianz Unabhängiger Filmdienstleister e.V.:"
"Kartellrechtswidriges Verhalten der öffentlich- rechtlichen Fernsehkonzerne im Bereich technischer Dienstleistungen für Filme"
2017-07 von hier; Inhalt ist vom 21.September 2015:
kinematografie.org/downloads/Gutachten%20Podszun%20AUF%20Zusam menfassung.pdf
--- beim Link die Leerzeichen entfernen! ---
Prof. Dr. Rupprecht Podszun Bayreuth, Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht an der Universität Leipzig,
Aus dem Tenor: "Bei freien Aufträgen drängen die Tochtergesellschaften – entsprechend wirtschaftlich abgesichert – mit Niedrigpreisangeboten auf den Markt. Dadurch wird die Marktstruktur nachhaltig geschädigt und eine Monopolisierung betrieben. Marktzutritte werden unmöglich, Innovationen gehemmt. Diese Praktiken verstoßen gegen §§ 1, 19, 20 GWB bzw. Art. 101, 102 AEUV."
2017-09 von hier; Inhalt ist vom Januar 2017:
bundestag.de/blob/489168/effffe1ad50da2f28f43442b2d8be7c1/podszun-data.pdf
Stellungnahme als Sachverständiger im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags zur Vorbereitung der Anhörung am 23.1.2017: "Die 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)"
Prof. Dr. Rupprecht Podszun, Heinrich- Heine- Universität Düsseldorf, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht, - Aus dem Tenor:
"Die Erfassung unentgeltlicher Märkte bringt eine willkommene Klarstellung für das deutsche Recht. Die neuen Marktmachtkriterien stellen einen wichtigen Impuls für die Weiterentwicklung des Kartellrechts in der digitalen Wirtschaft dar."
"Die Ausnahme der Presse vom Verbot des § 1 GWB stellt einen doppelten Systembruch im Kartellrecht dar: Das Universalitätsprinzip des Kartellrechts und der Gleichklang mit dem europäischen Recht werden aufgegeben. Das vage Kriterium der Zwischenstaatlichkeit entscheidet künftig über die Zulässigkeit von Wettbewerbsbeschränkungen im Pressesektor."
"9.Keine Rechtfertigung besteht für andere aktuell diskutierte Ausnahmen, etwa zugunsten von öffentlich - rechtlichen Rundfunkanbietern..."
83. --'PPU-EXP-LIS_ --20
[Gutacht.:] Friedrich *Schoch
Wie viel Geld kostet der Sport den Beitragszahler? Wie viel, das wollen sie nicht sagen. Dabei sind sie den Beitragszahlern eigentlich zu Transparenz verpflichtet. ... Die Einnahmen für diese Ausgaben haben ARD und ZDF nicht selbst erwirtschaftet. Haupteinnahmequelle der Sender ist der Rundfunkbeitrag. Im Rechtssinne handelt es sich dabei um eine Zwangsabgabe. ARD und ZDF müssen von Verfassungs wegen alles offenlegen.
faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/ard-14370434.html?pri ntPagedArticle=true#pageIndex_2
--- in der FAZ-Druckausgabe: 4. August 2016 S. 7
--- beim Link die Leerzeichen entfernen! ---
Professor Dr. Friedrich Schoch lehrt öffentliches Recht an der Universität Freiburg und ist Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
83. --'PPU-EXP-LIS_ --21
[Gutacht.:] Bund der *Steuerzahler
Gutachten: "Eine heutzutage total überholte alte Rechtsprechung."
1(!) Gutachten, das dem neuen sogenannten "Rundfunkbeitrag" Verfassungskonformität nahelegt - allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen (die in den aktuellen Staatsverträgen in wesentlichen Teilen nicht berücksichtigt sind!)
1 Ergänzungs-Gutachten, welches offensichtlich nur der Rechtfertigung des ersten dient:
- vorstehend übernommene Hinweise; nachstehend präziser: -
DSi (Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler e.V.) - 2013 Stellungnahme/ Studie/ Sonderinformation - "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland Bedeutung, Finanzierung und Reformoptionen" ISSN 2197-6058
dort Seite 7/8: "Ordnungspolitisch ist ein abgabenfinanzierter Ausnahmebereich nur mit dem Vorliegen eines totalen oder partiellen Marktversagens zu rechtfertigen. Nach eingehender Prüfung kommt die vorliegende Studie zu dem Ergebnis, dass auf dem deutschen Rundfunkmarkt keine Marktversagenstatbestände vorliegen. Das Ergebnis einer rein ordnungspolitischen Argumentation kann daher nur eine formelle und materielle (Teil-) Privatisierung – de facto eine Abschaffung des dualen Rundfunksystems – sein."
83. --'PPU-EXP-LIS_ --22
[Gutacht.:] 2012-09 *Terschüren, Anna (Dr.)
War (ist?) Mitarbeiterin der Hauptabteilung Finanzen des NDR.
Doktorarbeit, interdisziplinär (nebenberuflich/ privat),
Technische Universität Ilmenau, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
09/2012 eingereicht, 05/2013 verteidigt, Ilmenau/ Thüringen
"Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland - Analyse der Neuordnung und Entwicklung eines idealtypischen Modells"
db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=22199
db-thueringen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-27475/ilm1-2013000224.pdf
ISBN 978-3-86360-062-4
Anna Terschüren: "Der Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig." [~17min] ===
https://www.youtube.com/watch?v=BIdjm-8J5XI&list=UUKgujj_D2IZ5i9UqBMrcgfA
fernsehkritik-tv > Anna Terschüren [~35min] http://fernsehkritik.tv/folge-116/Start/
83. --'PPU-EXP-LIS_ --23
[Gutacht.:] 2010-08 *Waldhoff, Christian (Prof. Dr.)
damaliger Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn
nunmehr Professor für Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin
Gutachten im Auftrag des Landes Thüringen 08/2010, Bonn/ Nordrhein-Westfalen
"Die Steuerfinanzierung als rundfunk- und finanzverfassungsrechtlich adäquate Finanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks"
handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/rundfunksteuer-thu eringen-bremst-ard-zdf-reform/3565376.html
--- beim Link die Leerzeichen entfernen! ---
Zitat aus dem Inhalt des Handelsblatt-Artikels:
... Thüringen hingegen tritt nun für eine Rundfunksteuer ein. "Die Steuerfinanzierung erweist sich unter den rechtlichen und tatsächlichen Bedingungen der Gegenwart als die adäquate und verfassungsrechtlich mögliche Form der Rundfunkfinanzierung", heißt in dem Gutachten.
Thüringen hält außerdem eine Steuerfinanzierung von ARD und ZDF für sozial gerechter. Die Haushaltsgebühr, die kaum sozial gestaffelt werden kann, sei "strukturell unsozial", schreibt Rechtsexperte Waldhoff. Eine Steuer sei im Gegensatz zur Haushaltsabgabe verfassungsrechtlich unbedenklich. Denn Karlsruhe habe in der Vergangenheit insbesondere die Funktion des Rundfunks in der öffentlichen Meinungsbildung herausgestellt."...
83. --'PPU-EXP-LIS_ --24
[Gutacht.:] 2016-07 Dr. Kay E. *Winkler (2015-07)
http://www.ruw.de/suche/kur/Der-Rundfunkbeitrag-im-Konflikt-mit-der-Ve rfassung-f7e3a6d99943c15e7aa028991da7cb79/?OK=1&i_ye ar=2016&crefresh=1
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Winkler, Kay E "Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung" K&R 2016, 478 (Heft 07-08)
"Das BVerwG hat den neuen Rundfunkbeitrag im privaten Bereich als verfassungsgemäß eingeordnet. Dabei missachtet es jedoch den Inhalt der angewandten Rechtsgrundsätze in erstaunlich grobem Maße. Im Ergebnis stimmt das Urteil nicht in einem Prüfungspunkt mit den bislang entwickelten Grundsätzen des Verfassungsrechts überein. Dieser Beitrag beleuchtet die teils widersprüchliche, teils unvollständige Analyse und zeigt, dass der Rundfunkbeitrag nicht mit dem Grundgesetz übereinzubringen ist."
83. --'PPU-EXP-LIS_ --25
[Gutacht.:] 2016-11 *Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags: Privatinkasso? (2016-11)
Aktenzeichen: WD 10 - 3000 - 057/16 --- Abschluss der Arbeit:22. November 2016 --- Fachbereich: WD 10: Medien, Kultur und Sport
bundestag.de/blob/491786/f950c55b9b0cca84af8172a4874c27fe/wd-10-057-16-pdf-data.pdf
(Ganz am Ende) "4.... Tätigwerden von ... Inkassounternehmen, für die Rundfunkanstalten... Das Vorhaben der Rundfunkanstalten, im Vorfeld durch die privaten Schuldeneintreiber eine Klärung mit dem Beitragsschuldner hinsichtlich der ausstehenden Rundfunkbeiträge herbeizuführen, bevor es zu Zwangsmaßnahmen kommt, ist nach derzeitiger Rechtslage nicht zulässig."
83. --'PPU-EXP-LIS_ --26
[Gutacht.:] 2013-02 *Wiss. Dienst des Bundest.: Betriebsstättenabgabe unzulässig. (2013-02)
Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages kommt in seinem Bericht... "Die neue Rundfunkabgabe - Stellungnahme zum Rechtsgutachten des Verfassungsrechtlers Christoph Degenhart".
WD 10 - 3000 - 007/13 vom 28.02.2013
bundestag.de/blob/411748/bc6946c49133ac4f559b6470af3f384d/w d-10-007-13-pdf-data.pdf
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(im Ergebnis) "... Beiträge für die Betriebsstätten... die enorme mögliche Abweichung der Beitragshöhe... verstößt ... gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG....würde ... Betriebe in ihrer durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten allgemeinen Handlungsfreiheit verletzen."