v. 16. November 2025
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(BBA.) Zu befreien sind laut Gesetz die "beihilfenlos irgendwie zurecht kommenden" Geringverdiener: "Würderverdiener".
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"Metastudie LIBRA": "Zensur tötet Web?"
Dies ist Auszug aus einer Analyse-Sammlung gegen die Medienstaatsvertrag ab 2020
Erstfassung: Etwa 200 Seiten im März. 2020. Seither wird alles laufend fortgeschrieben... berichtigt... erweitert.
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» _Menü_: UNOLIB gegen Zensur. (MC:) PEV-AMC-DE DE
► uno7.org/pde/pev-tta1-de.htm Inhaltsverzeichnis "Metastudie LIBRA": ~990 Seiten Rechtsanalyse.
» "ARD, ZDF etc." noch zu retten? (MC:) PEV-TTA1-DE DE
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Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - BBA Vers. 2025-11-16
S. 1
Thema: BBA. Fakten: Inkasso-Unrecht gegen Geringverdiener
S. 1
*BBA. "Gering"-Verdiener / über Verfahren
siehe auch Abs. t ►UBVS4. mit ausführlichen Zitaten: BVerfG 1 BvR 1089/18 (2022-01-19)
Dieser Abschnitt sei dem Lügen-Theorem gewidmet: Die rechtswidrige Verurteilung der Geringverdiener zur Rundfunkabgabe ins Existenzminimum hinein (Art. 1 GG - "unantastbar!"), wie gelang dies Unrecht? Durch die kooperative manipulative Erfindung einer nirgends im Gesetz stehenden "Bescheidpflicht", siehe die nächsten Seiten.
"Wir wissen, dass sie lügen. Sie wissen, dass sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, dass sie lügen. Trotzdem lügen sie weiter." (nicht Solschenizyn, sondern Admiral Arleigh Burke, 1963)
In / aus "Metastudie LIBRA" als Einleitung zu Abschnitt BBA2.)
Übersicht: Themenkreis "Befreiung, weil verfassungswidrig":
► BBA. bis ► BBN. Die Befreiungsrechte der Geringverdiener: BVerfG, BVerwG.
► FNB. ► FNE.Die Befreiungsrechte der Nichtzuschauer. 30 bis 94% sind es.
► FNE1. Der *Nichtzuschauer ist ohne " *Möglichkeit der *Nutzung".
► FSB. ► FSD. Befreiungsantrag "Betriebsstättenabgabe": Textbeispiel.
► FSE. Betriebsstätten: Zu befreien von 95 bis 100 % der Abgabe.
Übersicht: Themenkreis "ist Steuer, nicht Beitrag, weil...": ► BAB. Analyse: Ist Steuer, Gesetz nichtig: Nichtzuschauer-Falschinkasso.
► FFH1. 32er Beirat Bundesfinanzminist.: Ist Steuer! Neuordnung ARD, ZDF!
► FFF1. ~2016 *Statistische Bundesamt und EU: Rundfunkabgabe ist "Steuer".
► FTE. "Medien"-"Steuer" - Tarnbezeichnung "Rundfunk"-"Beitrag".
► PSF1. ► PSF2. Es ist "Medien"-"Steuer", nicht "Rundfunk"-"Beitrag".
► UBUN. Streitschrift von Dr. Hennecke: "Steuer", nicht "Beitrag".
Übersicht: Themenkreis "ist verfassungswidrig, weil...": ► FFF2. 2013 *Wissensch. Dienst des Bundestags: Betr.-Abg. verfassungswidrig.
► FFF3. ► FFF4. 2013, 2014 Verfassungswidrig. *Bölck *Geuer
► FFF6. 2013 Unzulässig! Prof. *Degenhart ; *Jacobj u. *Kappe,
► FFF7. 2016 Unzulässig: RA Dr. *Pagenkopf. Richter am BVerwG a.D.
► FFF8. Prof. Paul *Kirchhof: Fehler beim Betriebsstätten-Beitrag?
- ARD, ZDF usw.: "Vielfalt,Nutzen,neutral" verfehlt: Gutachten (Media Tenor, 400 S.): ► PAM10.
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(hier Seite 1 des umfangreichen Abschnitts *BBA1. )
Wie lange werden Intendanten und Politik mit diesen Themen belastet? BBA1.a)
So lange Intendanten ihren
Weg zum Multi-Millionär pflastern auch mit den letzten verfügbaren Euros des Monatsendes von rund 4 Millionen Geringverdienern, darunter rund 1,5 Millionen alleinerziehende finanzknappe Mütter.
Das ist ein strikt unzulässiges (Art. 1 GG) Antasten des Existenzminimums
zum Finanzwohl auch der Multi-Millionäre und
erheblich zu Lasten des Kindeswohls.
Der edle Zweck der "Sozialhilfe" für darbende Multi-Millionäre heiligt diese Mittel?
BBA1.a) Nicht duldbarer Verstoß gegen zwingende Rechtsprechung: (§ 31 BVerfGG!) zu
Gunsten dieser "Würdeverdiener", die "genügsam Zufriedenen" (verbal indirekt diskriminiert als "Gering"-Verdiener):
- 2011: BVerfG 1 BvR 665/10 (2011-11-09) --- 1 BvR 3269/08 u.a.(2011-11-30)
- 2019-10-30 Anerkenntnis „10 Jahre gesündigt“: BVerwG 6 C 10.18 RN 23-30.
- 2022-01-10 Brief eines Berliners an früheren BVerfG-Richter: Eingreifen nötig!
- 2022-01-19 Es kam: BVerfG 1 BvR 1089/18 . Ausführl. Zitate in Abs. ►UBVS4.
BBA1.b) 2021-06-15 VG Gießen 9 K 5833/18.GI : Härtefallprüfung zwingend vor_! Klage.
- https://www.urteilsbesprechungen.de/2021/11/12/vg-giessen-urteil-vom-15-06-2021-az-9-k-5833-18-gi/
VG Cottbus 6 K 594/21 (2024-01-29): Wenn mit Anwalt, dann diese Gerechtigkeit. - Wenn "ohne", dann verkehrte ARD-Textbausteine durch gleiche Richter? Wie funktioniert das?
Keine "Bescheidpflicht", weil diese nirgends im Gesetz steht
(seit 2006...2012, seit 2013...2025++). So VG Berlin 27 K 35.13 (2013-07-03)
- https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/NJRE001154598
- ebenso: https://openjur.de/u/645182.html
- Früher (nicht auffindbar), wohl ähnlich: VG Berlin VG 27 A 125.07 (2007-10-17)
RN 2 _..._ mit der Begründung zurück, dass die Voraussetzungen für eine Befreiung des Klägers auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2011 nicht vorlägen
RN _..._ da die Rundfunkanstalten nach dem Willen des Gesetzgebers nicht rechnen sollten.
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"nicht rechnen sollten": - zutreffender wäre wohl: "nicht rechnen können"
Die ARD-Anstalt (RBB) argumentierte demnach, dass die BVerfG-Entscheidung
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=09.11.2011&Aktenzeichen=1%20BvR%20665/10
1 BvR 665/10 (2011-11-09) eine Bescheidpflicht verlange. - Pech: Dort steht das Gegenteil.
_..._ dafür, dass der von ergänzenden Sozialhilfeleistungen ausgeschlossene Kläger dennoch eine Bedarfsberechnung durch das JobCenter allein zur Vorlage für die Rundfunkgebührenbefreiung verlangen kann, fehlt es an einer Rechtsgrundlage. _ _ der sozialhilferechtliche Regelsatz stellt das zur Führung eines menschenwürdigen Lebens erforderliche Existenzminimum dar, das nicht durch die Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren bzw.-Beiträgen verkürzt werden darf.
Diesem vom erkennenden Gericht bereits unter anderem mit Urteil vom 17. Oktober 2007 (VG 27 A 125.07) vertretenen Rechtsstandpunkt ist die obergerichtliche Rechtsprechung bisher allerdings nicht gefolgt. _ _ Diese obergerichtliche Rechtsauffassung ist im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes jedoch nicht mehr haltbar.
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Fortsetzung: Siehe Abschnitt BBA.
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Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - BBA1 Vers. 2025-11-16
S. 1
Thema: BBA1. Befreiungspflicht für behilfenfreie Geringverdiener.
S. 1
Fortsetzung von Seite 2: "Geringverdiener"
Ob Einzelrichter- oder (vermutlich) Kammer-Entscheid, das ist nicht erkennbar. (Nicht zwingend "Kammmer-Entscheid": siehe BVerwG 5 C 65.03 von 2004-07-29.)
RN 12 Die Klage ist auch begründet. Die Festsetzung von Rundfunkgebühren ist ab Februar 2012 rechtswidrig, weil der Kläger seit diesem Zeitpunkt für die Dauer seiner jetzigen Ausbildung bis Ende August 2013 von der Rundfunkgebühren- bzw. Rundfunkbeitragspflicht aus Härtegründen zu befreien ist (§ 113 Abs. 1, Abs. 5 S. 1 VwGO).
RN 24 Die Berufung ist nach §§ 124 a Abs. 1, 124 Abs. 2 Nr. 3 und 4 VwGO zuzulassen, da die Entscheidung von der – zuvor zitierten – Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg abweicht.
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Es wäre interessant, zu erfahren, ob die LRA RBB sodann in die Berufung gegangen ist. Falls nicht, so wäre das Urteil VG Berlin 27 K 35.13 vom 3. Juli 2013 rechtskräftig und hätte weiterhin Bestand als zu beachtende Rechtsprechung.
Jedenfalls aber ist von den damals zuständigen Richtern der 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin erkennbar versucht worden, gegen die irrige Meinung der übergeordneten Richter die Unabdingbarkeit des Schutzes des Existenzminimums durchzusetzen - und damit die Befolgungspflicht des § 31 BVerfGG. Der hier gerichtlich gewählte Weg war allerdings nicht von Durchsetzungs-Dauer, berichten abgewiesene Kläger (Geringverdiener) für 2017...2022 (spätere Einzelrichter der 27. Kammer).
Kein einziger aktueller Richter der 27. Kammer war am Entscheid von 2007 beteiligt, soweit hier erkennbar. Denn die Richter der Kammer waren beispielsweise 2012:
https://www.lda.brandenburg.de/sixcms/media.php/276/VG_Berlin_27_L_259_12.pdf
VG 27 L 259.12 - _ _ hat die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin durch den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Neumann, den Richter am Verwaltungsgericht Hofmann und die Richterin am Verwaltungsgericht Mueller-Thuns am 20. Dezember 2012 beschlossen:
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Volle Absicherung aber noch ausstehend.
BBA1.c1) Rechtslage: Die Befreiungspflicht laut Bundesverfassungsgericht Macht sämtliche davon abweichende Rechtsprechung unwirksam. " .&knk_adrd (42,"2025-06-18 =Aufruf : Nichtanwendungserlass ","https://de.wikipedia.org/wiki/Nichtanwendungserlass",49) ."
_ _ höchstrichterliche Entscheidungen haben in späteren, ähnlich gelagerten Verfahren keine verbindliche Wirkung. Zwar orientieren sich Untergerichte und Behörden in aller Regel an höchstrichterlichen oder obergerichtlichen Entscheidungen, rechtlich verpflichtet sind sie hierzu aber nicht.
Rechtliche Bindungswirkung über den entschiedenen Fall hinaus haben nur die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. § 31 BVerfGG).
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Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - BBA1 Vers. 2025-11-16
S. 2
Thema: BBA1. Befreiungspflicht für behilfenfreie Geringverdiener.
S. 2
BBA1.c2) Deutschlands vermutlich umfassendstes Geringverdiener-Verfahren:
2017...2022. - Diese Chronologie von kafka-eskem Ausmaß ("Der Prozess"), gleiche VG-Kammer 4 Jahre später, widerlegt das Argument: "Geringverdiener sind selber schuld - die versäumen ihre Antrags- und Ausstreit-Pflicht". Dies Falschinkasso funktioniert so zermalmungssicher wie eine Dampfwalze und ein kriegerischer Panzer.
Immer die gleiche Klägerin, zweifelsfrei befreiungsberechtigt,
Anträge perfekt formuliert, strukturiert und substanziiert:
2017-03-01 Klageantrag VG Berlin VG 27 K 1xx.17 - 2017-03-31 Begründ.
2017-05-16 Verhandl.+Urteil VG 27 K 1xx.17 Einzelricht. Dr.Pä- (für RBB: Dr. Li.)
2017-06-14 Anhörungsrüge gemäß § 152a VwGO an VG Berlin 27 K 3xx.17 R
2017-07-12 - deren Ablehnung VG 27 K 3xx.17 R (Einzelr.Frau Dr. Pä. selber!)
2017-08-12 Beschwerde BVerfG (zunächst:) AR 5549/17 (Bearbeitet: Kr-Re.)
2017-09-03 - Stellungnahme an BVerfG – Az 1 BvR 2034/17 (Bearbeit.: Wol.)
2017-10-07 - Ergänzt: Gutachten: Statistik "... Mio. Geringverdiener"
2017-11-27 (Posteing. bei Beschwerdeführ.erst 2018-01-11 - nach RBB!-Entsch.)
- Nichtannahme: BVerfG 1 BvR 2034/17, 3.K., Kirchhof, Masing, Paulus
2018-06-28 Beschwerde an EGMR, Straßburg
2018-08-06 - Nachfrage von EGMR – Beschw.-Nr. 31577/18 (Bearbeiter: Rie,)
2018-10-11 - Nichtannahme (französisch-sprachiger!) Richter de Potocki
2018-02-11 2.Klage VG Berlin 27 K 89.18 -2018-02-27 Anträge - 2018-04-25 Begründ.
- bis 2023 etwa 50 weitere Vorgänge im gleichen Stil - Endergebnis Stand 2025:
Bilanz der Bürgerin: Kein einziger der für Gerechtigkeitsfindung bezahlten Juristen hat dieser Pflicht für alle diese Falschinkasso-Abwehr entsprochen.
- Bilanz des RBB: Kein einziger Euro wurde bisher kassiert für all die viele RBB-Arbeit für Falschinkasso.
"Der höchste Grad von Ungerechtigkeit ist geheuchelte Gerechtigkeit." (Platon)
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Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - BBA1 Vers. 2025-11-16
S. 3
Thema: BBA1. Befreiungspflicht für behilfenfreie Geringverdiener.
S. 3
BBA1.d) Anders: Befolgung des Bundesverfassungsgericht: Härtefall-Befreiung:
Für die gerechte Befreiung: "Die Klage hat _..._ hinreichende Aussicht auf Erfolg."
- 2022-03-09 Sächsisches OVG Bautzen 5 D 57/21 (gegen VG Chemnitz):
--- https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/21D57.B01.pdf
- mit Bezug auf BVerfG 1 BvR 2513/18 (2022-01-19) - insbesondere dort RN 11
Näheres: "Metastudie LIBRA" Abs.. ► UBVS4. bundesweit general. Justizskandal.
Wen dies nicht zum Protest veranlasst, dem fehlt etwas im Denken und Gewissen.
"Glücklich das Land, das die Verteidigung des Rechtsstaats möglich macht. Traurig das Land, das es nötig hat."
BBA1.e1) Eine durch ARD verführte Justiz? Sich für Unrecht bequem selber gleichschaltend?
Faustregel: Nur lobby-besitzende Geringverdiener werden befreit: Nur die, die vom
Geld der Steuerzahler leben, weil es nur für sie eine staatlich auskömmlich finanzierte Verteilsystem-Lobby gibt. Diejenigen, die es schaffen, ohne Geld anderer Leute ihre Autonomie-Würde zu wahren, werden (zur Strafe für ihr Nein gegenüber den Verteiler-Lobbys?) behandelt wie "Untermenschen": Ihnen werden staatsnah schamlos die letzte Euros weg gepfändet, ein empörender illegaler Verstoß gegen Artikel 1 Grundgesetz.
Es ist ein Lehrstück für die Justizfehler-Soziologie und -Psychologie: Die Oktober 2019 beim Bundesverwaltungsgericht siegende Klägerin (Wenig-Verdienerin - ohne "hoch-karätigen Anwalt") - musste folgenden Unrechtsprechungs-Spießrutenlauf meistern:
● Januar 2017 in einem Forum eine Bürgerrechtler-Arbeitshilfe finden und umsetzen
- übrigens verfasst vom Koordinator der kooperativen "Metastudie LIBRA".
● Februar 2017 Klage beim VG Ansbach. VG Ansbach, 02.02.2017 - AN 6 K 15.02442
● Februar 2018 Abweisung /Anwaltspflicht!) beim VGH Bayern, 28.02.2018 - 7 BV 17.770
● Oktober 2019 Erfolg (Anwaltspflicht) beim Bundesverwaltungsgericht.
BBA1.e2) Und nun das Erschreckende: Unterdessen war der bayerische
(mutmaßliche Fehl-) Entscheid (2018-02-18) beispielsweise in folgenden weiteren (mutmaßlichen Fehl-) Entscheiden im Sinn von "Rechtslage" zitiert worden:
● OVG NRW 2018-09-06 -2 A 1829/15 Härtefall aussichtslos openjur.de/u/2391866.html
● OVG NRW 2019-08-19 - 2 A 3783/18 openjur.de/u/2179934.html - keine /Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht "Härtefall"; genau entgegengesetzt oben 2022-03-09 - Sächsisches OVG.
● OVG NRW 09.10.2018 - 2 A 1912/15 - wie vor - openjur.de/u/2391866.html
"Die Justiz - dein Feind und Nicht-Helfer" für die Nicht-Wohlhabenden?
BBA1.e3) Dürfen die Herrschenden sich wundern bei diesem unerträglichen Befund gegen die 8 Millionen nicht verteidigungsfähigen Bürger am unteren Ende der
Wohlstandsgesellschaft, dass allein die Unrechts-Missstände bei der Rundfunkabgabe ihnen rund 5 % der Wähler entwenden dürften? Sie besitzen kein Vermögen, aber eine Wählerstimme.
"Duldet ein Volk die Untreue und die Fahrlässigkeit von Richtern und Ärzten, so ist es dekadent und steht vor der Auflösung.“ (Platon ~427 - ~348 v. Chr.)
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Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - BBA1 Vers. 2025-11-16
S. 4
Thema: BBA1. Befreiungspflicht für behilfenfreie Geringverdiener.
S. 4
BBA1.f1) Existenzminimums-Schutz ist unantastbar.
Das ist nicht vage beliebige Juraprosa. Es ist die "KZ-Verhinderungs-Klausel" des Grundgesetzes nach der NS-Zeit-Kriminalität.
So Randnummer 104 in BVerfG - 1 BvL 20, 26, 184 und andere - (1990-05-29)
.
Ausgangspunkt der verfassungsrechtlichen Beurteilung ist der Grundsatz, dass der Staat dem Steuerpflichtigen sein Einkommen insoweit steuerfrei belassen muss, als es zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein benötigt wird. Dieses verfassungsrechtliche
Gebot folgt aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsgrundsatz des Art. 20 Abs. 1 GG. Ebenso wie der Staat nach diesen Verfassungsnormen verpflichtet ist, dem mittellosen Bürger diese Mindestvoraussetzungen erforderlichenfalls durch Sozialleistungen zu sichern (vgl. BVerfGE 40, 121 [133]), darf er dem Bürger das selbst erzielte Einkommen bis zu diesem Betrag - der im folgenden als Existenzminimum bezeichnet wird - nicht entziehen."
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BBA1.f2) (2022) "Das so genannte Existenzminimum muss für alle steuerfrei sein."
bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/was-aendert-sich-2022.html
"Dafür gibt es bei der Einkommensteuer den Grundfreibetrag.
Nach einer Erhöhung von 9.408 Euro auf 9.744 Euro im Jahr 2021 wird er zum Jahr 2022 erneut angehoben: auf 9.984 Euro. So berüc^ksichtigt die Bundesregierung die gestiegenen Lebenshaltungskosten in Deutschland."
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Bundesregierung (2019): "Existenzminimum bleibt steuerfrei."
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/existenzminimum-bleibt-steuerfrei-1544090
BBA1.f3) (2023, 2024) "Der 14. Existenzminimumbericht kommt zu dem Ergebnis, "
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bundesregierung.de/breg-de/suche/existenzminimumbericht-2139130
dass ab dem Veranlagungsjahr 2023 sowohl beim Grundfreibetrag (2022: 10.347 Euro) als auch beim Kinderfreibetrag (2022: 5.620 Euro) ein Erhöhungsbedarf besteht: [...] In der Folge sollen die im Gesetzentwurf enthaltenen Beträge für den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag wie folgt erhöht werden:
Erhöhung des Grundfreibetrags um 561 Euro auf 10.908 Euro ab 2023
- und um weitere 564 Euro auf 11.472 Euro ab 2024.
Erhöhung des Kinderfreibetrags um 404 Euro auf 6.024 Euro ab 2023
- und um weitere 360 Euro auf 6.384 Euro ab 2024. [...]
[...] kein Steuerpflichtiger also infolge der Besteuerung seines Einkommens darauf verwiesen wird, seinen existenznotwendigen Bedarf durch Inanspruchnahme von Staatsleistungen zu sichern
(vgl. BVerfGE 120, 125 [154 f.], 99, 246 [261] und 87, 153 [172])"
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BBA1.f4) Bundesverfassungsrichter, die bezüglich der Rundfunkabgabe sich selber
widersprechen? Man sollte es eigentlich vorher prüfen - denn Bürger sind nur zu rund 70 % Steuerpflichtige. Außerdem: Wo ist die Logik des Arguments? Logik leider als verschollen gemeldet?
BVerfG 2018-07-18, 1 BvR 1675/16 u.a. --- bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
Rn. 65 [...] Der Schuldner einer nichtsteuerlichen Abgabe ist jedoch regelmäßig zugleich Steuerpflichtiger und wird als solcher zur Finanzierung der die Gemeinschaft treffenden Lasten herangezogen. ...
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Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - BBA1 Vers. 2025-11-16
S. 5
Thema: BBA1. Befreiungspflicht für behilfenfreie Geringverdiener.
S. 5
Wo ist die Logik? Wenn der Nichtzuschauer über die Besteuerung die Lasten
für Bildung sowieso mitfinanziert, wieso soll er, einer der rund 30 Prozent Nichtzuschauer, nun auch noch dieses autonome rückständige ineffiziente Instrument ARD, ZDF usw. der nur vermeintlichen Volksbildung zwangsweise mitfinanzieren? Vielleicht, weil Verfassungsrichter im Nahbereich der Ruhestandsgrenze Mancherlei nicht mehr aktuell wissen?
Dass nämlich unter jüngeren studentischen Jahrgängen eine Dauerfreundschaft mit ARD, ZDF usw. zuweilen als ein Anzeichen von intellektueller Rückständigkeit belächelt wird? Als Beweis-Vermutung für ein IQ-Defizit?
BBA1.g1) ARD-Juristen missachten BVerfG? Ohne Vorsatz?
(G3.e1) In Verletzung des vorstehenden Grundsatzes: ARD-Juristen schafften es, dass rund 200 Verwaltungsrichter erwarten, diese genügsamen "Würdeverdiener" ("Gering"-Verdiener ist verdeckt abwertende Diskriminierung) seien verpflichtet, zum Schutz vor der Rundfunkabgabe bei Sozialbehörden vorstellig zu werden: Eine freie ARD-Juristen-Erfindung ist diese durch sie so benannte "Bescheidpflicht".
Im Gesetz steht dieser empörende Falschinkasso-Verstoß gegen Bundesrecht nirgends. Wie kann es passieren, dass alle Juristen im bundesgleich irrenden Gleichschritt von Recht-Sprechern zu Unrecht-Sprechern werden? Auch die rund 200 befassten Verwaltungsrihter... Diese Rechtsprechung ist derart verheerend fehlerhaft "gedankenarm abgetippt", dass jeder, der im Leben juristische Seminarstühle belegte, ein Gefühl der Fremdscham entwickeln
sollte? Überschreitung liegt vor bezüglich des verfassungskonformen Auslegungs-Spielraums der Fachgerichte: - Siehe Abschnitt ►UBUA4.
BBA1.g2) Die EU-Kommission und das Statistische Bundesamt klassifizieren es zutreffend als "Steuer", nicht als "Beitrag". Die Rundfunkabgabe war nie Beitrag,
wird nie Beitrag sein und war und bleibt eine "getarnte Mediensteuer". Bei genügsamen "Würdeverdienern" (verbal verdeck diskriminiert als "Gering"-Verdiener) ist es im Fall des Zahlungszwangs zudem ein illegaler Verstoß des staatlichen Zwangs einer Abgabe in das Existenzminimum hinein, Verstoß gegen Artikel 1 Grundgesetz (Menschenwürde) in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz (Sozialpflicht).
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Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - BBA1 Vers. 2025-11-16
S. 6
Thema: BBA1. Befreiungspflicht für behilfenfreie Geringverdiener.
S. 6
BBA1.g3) "Würdeverdiener" (sogenannte "Gering"-Verdiener): Beweiskraft für "öffentlich-rechtliches" Beratungspflicht-Versäumnis: Alle wichtigsten Entscheide fehlen ständig
in der Entscheidliste der ARD-Landesanstalten, soweit Befreingspflicht-Nachweis:
(letzte Prüfung: 2023-03): rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/urteile/index_ger.html
(1) Auch) hier holen Richter ihre Entscheidvorlagen. Selbstverständlich ist dies aber nicht "Manipulation der Rechtsprechung durch Unterlassen"
(2) und erst recht kein "Prozessbetrug durch Unterlassen".
Sicherlich erklärt es sich als ein "ganz kleines rein menschliches Versehen"? In natürlich "ganz zufälliger unglücklicher Verkettung" ist es die Ursache für geschätzte 12 Milliarden Euro Falschinkasso seit 2011?
Natürlich gibt es keine subjektiv Schuldigen und keine Täter. Das war immer "der andere", der der/die "subjektiv Schuldige" ist. Ein Prinzip auf Gegenseitigkeit?
BBA1.g4) Bundesweit 12.000 richterliche VG-Fehlurteile?
BBA1.g4a) Von diesem bedauerlichen kleinen Versehen war es nicht weit zu schätzungweise 12.000 Fehlurteilen der etwa 200 damit bundesweit
befassten Richter. Eine Bagatelle - nur rund 12 Milliarden Euro Falschinkasso seit 2013 schein-legitimierte dies. Das ist nichts weiter als die Größenordnung der Jahressteuereinnahme eines Bundeslands wie Berlin. Unverständlich, wieso die durch diese beiläufige kleine Justizpanne geschädigten rund 8 Millionen Bürger sich über diese Bagatelle so sehr aufregen.
Beihilfelos ungehörig einfach "frech" die angebotene
Staatsfürsorge zu verweigern - was sind das für Menschen? Sind "derart dümmliche" Verweigerer des Lebens vom Geld anderer Leute überhaupt echte Menschen?
BBA1.g4b) Was ist zu tun? Schätzungsweise 4 Millionen Haushalte mit Rückzahlrecht...
Es wird etwas geschehen gegen rund 4 Millionen mal Unrecht der Ausnutzung von Macht gegen die wehrlosen wirtschaftlich leistenden genügsamen "Würdeverdiener" (verdeckt verbal diskriminiert als sogenannte "Gering"-Verdiener). Das "Wie"?
- Siehe "Metastudie LIBRA“ Abschnitte ► BBB1. bis ► BBT4. (~12 S.)
- "Verfassungsbeschw. Medienfreih." ► FGC: "Einzelbeschw. 1: Geringverdiener";
(G4.c) Die Hauptgruppe dieser "Würdeverdiener"? - 51,4 % (9,3 Millionen) der Altersrentner haben weniger als ~900 € monatlich
(Stand 2018). Und die einst alleinerziehenden Mütter werden ein zweites Mal mit niedriger Rente und verkehrter Rundfunkabgabe abgestraft für ihr einstiges sich Aufopfern in einer genügsamen Lebensvision:
- einherzfuerrentner.de/2019/08/09/jede-zweite-deutsche-rente-liegt-unter-900-eu
- FAZ 2022-07-11 : "Arm trotz Arbeit - wie Alleinerziehende um ihre Existenz kämpfen"
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Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - BBA1 Vers. 2025-11-16
S. 7
Thema: BBA1. Befreiungspflicht für behilfenfreie Geringverdiener.
S. 7
(G5.a) Sind die "Öffentlich-Rechtlichen" in Wahrheit "Öffentlich-UNRECHTLICHE"?
Jedem bleibt anheimgestellt, nach vorstehenden Fakten darüber zu befinden. Die sich als Retter des Edlen ja wohl selbst anpreisenden Faktenchecker von ARD, ZDF usw.
haben sich jedenfalls über dies Verhalten ihrer Zahlmeister bisher nicht echauffiert.
BBA1.g4c) Rückzahlpflicht verjährt nicht, sofern der objektive Tatbestand
von Falschinkasso unwiderlegt bleibt: 2023-12-05 (ABO!) 1S.:
faz.net/einspruch/einziehung-ist-trotz-verjaehrter-straftat-moeglich-19362867.html
Bundesverfassungsgericht: Durch Straftaten erlangtes Geld ist trotz strafrechtlicher Verjährung der Straftat zurückzugeben: BVerfG 2 BvL 8/19
- (allerdings ein etwas anders gelagerter Fall)
Fall der Semestergebühren in Berlin: Nachdem das Bundesverfassungsgericht diese als überhöht befunden hatte, wurde den Einst-Studenten der überhöhte Anteil proaktiv erstattet, dies auch, sofern das Falsch-Zwangs-Inkasso viele Jahre zurücklag.
BBA1.h) Passende Lektüre: Soziologe Luhmann, "Brauchbare Illegalität" (sein "Klassiker"-Buch 1964). Oder Solschenizyn:
"Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter.
(Alexander Solschenizyn (1918-2008, russischer Schriftsteller und Systemkritiker, der auch in dem von Ideologen angestrebten Neo-Totalitarismus in einem Gulag enden dürfte.)
"Wir wissen, sie kassieren zu Unrecht. Sie wissen, sie kassieren zu Unrecht. Sie wissen, dass wir wissen, sie kassieren zu Unrecht. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie kassieren zu Unrecht. Und trotzdem kassieren sie zu Unrecht. weiter."
Nach dieser ARD-Komponente nun zur Richter-Komponente:
Dr. h.c. Stefan Kaufmann, um etwa 2020 Präsident des Verfassungsgerichtshofs Thüringen, über die Entscheidungs-Psychologie:
"Rational urteilen und entscheiden: Und warum wir häufig nur glauben, dass es uns
gelingt." Dezember 2023. 528 Seiten. Etwa 22 Euro.
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Dr. Kaufmann als früherer Präsident des Landesverfassungsgerichts Thüringen war übrigens vermutlich der einzige Landesverfassungsrichter, der die bundesweiten Landesverfassungsbeschwerden gegen den "Medienstaatsvertrag 2020" (Beispiel: gegen die bundesdeutsche Ersteinführung von Medien-Zensur) intensiv prüfte. Durch seine Rückfragen erfolgte wesentliche Verbesserung, fortwirkend bis heute in allen hier für Medienfreiheit koordinierten Verfassungsbeschwerden. Es wird gedankt
Einen ablehnenden Kurz-Entscheid unterzeichnete nicht er, sondern sein Nachfolger im Amt. Anhaltspunkte für Nichtsichtung des Inhalts der Beschwerden werden von den Beschwerdeführern behauptet. Aber da dies richterlich im Rechtsstaat auf keinen Fall sein darf, ist bewiesen, diese Bürger müssen sich irren.
In Sachen Rundfunkabgabe, ARD, ZDF usw. und Medienrecht ist die Fehlerinduzierung in die dafür zu anfällige Justiz der Kern der Probleme.
"Schuldfreies ungewolltes Justizversagen" ist die es ermöglichende Grundlage von einem Jahrzehnt dieses (noch maßvollen) Justiz- und Politik-Skandals.
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Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - BBA1 Vers. 2025-11-16
S. 8
Thema: BBA1. Befreiungspflicht für behilfenfreie Geringverdiener.
S. 8
*BBA2. Vorbemerkung: Das Gesetz ist eindeutig.
Früherer Inhalt von BBA2. Die maßgeblichen Beträge: Faustregel-Hilfe. in 2025-07 verschoben zu BBA4.
BBA2.a) Die Befreiung der Geringverdiener durch Härtefallprüfung steht im Gesetz. Zweifelsfrei: § 4 Abs. 6 Satz 1 Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag. Die generalisierte richterliche Nichtbarbeachtung macht alle derartigen Entscheide aller etwa 50 Verwaltungsgerichte bundesweit ohne Bestand, sind in diesem Sinn "nichtig". Schätzungsweise 200 befasste Richter irrten. ... Weil sie die Texte von ARD- Juristen zu bequem übernahmen statt genauer ins Gesetz zu schauern? Auch für Richter ist es kein Fehler, ab und zu noch mal in das Gesetz zu schauen?
Bundesfinanzhof. am 19. Juli 2022-07-19, IX R 17/20
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202250163/
"Leitsätze NV: Das angefochtene Urteil beruht auf einer Verletzung von Bundesrecht, wenn eine eindeutig einschlägige Rechtsnorm des materiellen Rechts vom FG übersehen und deshalb nicht angewandt worden ist."
[...] Rn. 14 - 2. Diese Ausführungen sind rechtsfehlerhaft. Das FG hat nicht berücksichtigt,[...] Das Urteil kann deshalb keinen Bestand haben."
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Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - BBA1 Vers. 2025-11-16
S. 9
Thema: BBA1. Befreiungspflicht für behilfenfreie Geringverdiener.
S. 9
BBA2.b) Vorbemerkung, richtiger wäre: "Würdeverdiener"
BBA2.b1) Für begriffliche Verständlichkeit wird auch hier leider meistens ... der allgemein bekannte Begriff "Geringverdiener" verwendet. Auf dieser ersten Seite der Übersicht der streitigen Vorgänge soll aber eine Ausnahme sein, um etwas ganz Wichtiges gegen Finanzarroganz klarzustellen:
Für unser aller Unterbewusstsein ist klarzustellen, dass ein "Gering"-Verdiener" nicht ein "irgendwie Weniger-Mensch" ist. Deshalb wird hier die - leider etwas schwerfällige - Bezeichnung "Würdeverdiener" ("sogenannte Geringverdiener") neu geprägt und nachstehend verwendet, also nur auf dieser Seite.
BBA2.b2) "Gering" suggeriert unserem Unterbewusstsein ein "irgendwie Weniger" dieser Bürger. Das ist aber generell unangebracht.
Es sind schätzungsweise 4 Millionen nicht-vermögende Haushalte, die gegenwärtig gesetzeswidrig zur Rundfunkabgabe mit Vollstreckungsandrohung gezwungen werden zur "Strafe" dafür, dass sie trotz Bedürftigkeit sich weigern, Antrag auf Beihilfen zu stellen.
BBA2.c) Es wird faktisch eine "Strafe für das Verweigern von 'Staatsgeld" (also Geld anderer Leute) verhängt. Das ist ein Absurdität, wie nur ein gewisser Teil von "kreativen" Juristen es als ernsthaft erfinden kann?
Es ist Verstoß gegen Artikel 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention: "Keine Strafe ohne Gesetz". Bisher hat noch keiner dieser offenkundig überaus "kreativen" ARD-Juristen ein Gesetz nachweisen können, das eine Sanktion für das Verweigern von staatlicher Beihilfe vorsieht. Ein solches gibt es nicht und wird es auch im jetzigen System nie geben.
Unter den "Würde-Verdienern" sind etwa 1,5 Millionen alleinerziehende Mütter. Sie wählten "viel Kind, weniger Geld"; sie wollen aber für die Würde von Mutter und Kind, dass sie nicht beim Staat als "bittende Empfänger von anderer Leute Geld" registriert werden: Artikel 1 Grundgesetz - die Würde, autonom zu sein.
Des weiteren könnten alleinerziehende Mütter hinsichtlich eventueller Beihilfeanträge die Besorgnis haben, dass sich durch Querhinweise im Hintergrund daraus negative Wirkungen für ihre Kinder ergeben (Kita, Schule). Im Fall von Fehelern gegen Kinder wird dann oft vorgeworfen, wieso Querhinweise der Sozialbehörden unterlassen wurden. Daraus darf man ja wohl schließen, dass sie in der Regel erfolgen?
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Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - BBA1 Vers. 2025-11-16
S. 10
Thema: BBA1. Befreiungspflicht für behilfenfreie Geringverdiener.
S. 10
BBA2.d1) Die nur an dieser Stelle einmal gewählte Sprachregelung "Würdeverdiener" (sogenannte Geringverdiener) ist eine gewollte Provokation zum Hemmen von "sozialer Diskriminierung". Der Kreis der beihilfenlos lebenden Geringverdiener ist aus Sicht des allgemeinen Interesses keineswegs marginal: Neben den Kindern von alleinerziehenden Müttern sind es beispielsweise Studenten, Kreative, Auszubildende, Gründer, verwitwete Mütter von erwachsenen Kindern oder prekär bezahlte intensiv arbeitende Scheinselbständige für allerlei Dienstleistungen für uns alle.
Geringverdiener sind wichtiger Teil des Ideenreichtums im Land. Eine freie Gesellschaft benötigt beides: Die arbeitenden vollbeschäftigten Normalverdiener sind Kern des Systems. Die arbeitenden Geringverdiener öffnen das System für Alternatives.
BBA2.d2) Es gibt einen Fall analog zum Falschinkasso der Geringverdiener: Semesterticket der Studenten. Alle Studenten müssen in der Regel das Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr zahlen -
- auch, wenn sie es gar nicht nutzen
- auch, wenn ihr verfügbares Monatsbudget unterhalb des Existenzminimums liegt.
Auch hier ist die gleiche Konstellation: Die Verschwägerung der Politik mit den meist im Kommunaleigentum befindlichen Verkehrsunternehmen. Ebenfalls ideologisch, denn die Kostenvorteile und Argumente stimmen so einfach gar nicht und werden einfach ohne Zahlennachweis blind geglaubt, weil dieser blinde Gläubigkeit politisch gewollt ist. Dies manipulative Prinzip kennen wir von ARD, ZDF usw. zur Genüge. Zu viele Frösche sitzen mit im Teich des Geldsegens.
BBA2.e1) "Die Dunkelziffer der Armut"?
(1) "Dunkelziffer der Armut... Nach einer neuen Studie von Irene Becker und Richard Hauser kommen auf drei Bezieher von Grundsicherungsleistungen mindestens zwei bis drei weitere Personen, die verdeckt arm sind."
Abruf 2020-04-30: de.wikipedia.org/wiki/Dunkelziffer_der_Armut
(2) Damit liegen wir gleichauf mit dem Verfasser dieser Seiten: Rund 4 Millionen Haushalte, überwiegend 1 Person oder in rund 1,5 Millionen davon eine alleinerziehende Mutter, meist wohl mit nur einem Kind. - Siehe gleich auf den nächsten Seiten: Die Unverschämtheit, von verschämter Armut zu sprechen.
(3) Jedoch es ist gegen die Wortwahl "verdeckt arm" zu intervenieren: Die meisten empfinden sich nicht als "arm", sondern als "finanziell eingeschränkt, aber irgendwie anders reich". Da ist auch nichts irgendwie "verdeckt".
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Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - BBA1 Vers. 2025-11-16
S. 11
Thema: BBA1. Befreiungspflicht für behilfenfreie Geringverdiener.
S. 11
(4) Ferner, das Wort "Dunkelziffer" passt überhaupt nicht. Es ist abwertend. Gemeint ist: Statistische Erfassungslücke. Des Wort "Dunkel"-Ziffer ist nicht wertneutral. Es hat seinen Ursprung bei der der Straftatverfolgung. Es bezeichnet "statistisch nicht erfasstes Fehlverhalten", deshalb "dunkel" im Sinn von klandestion. Mit dem Wort "Dunkelziffer der Armut" unterstellt man unterschwellig, die Betreffenden seien zu dümmlich oder halb debil, von den Segnungen des Sozialstaats zu partizipieren.
Es ist kein Zufall, dass der Begriff "Dunkelziffer" in der Corona-Krise 2020/2021 in den allgemeinen Wortschatz transportiert wurde. Die tatsächliche Statistik war vorsätzlich fehlerhaft, indem sie nur etwa 15 Prozent der tatsächlich bereits Infizierten erfasste. Das diente vielerlei Interessen. Also wurden die nicht erfassten etwa 85 Prozent als "dunkel" entwertet. Nur die offizielle - völlig untaugliche - Statistik sollte "im Licht stehen". So funktioniert Politik. Dies gilt ebenso für den Gebrauch von "dunkel" für "nicht gemeldete Armut".
(5) Durch diese Meinungsstimulierung "dunkel" wird zu Gunsten mächtiger "Unternehmen" (Organisationen) der Beihilfenverteilung verheimlicht, dass Hilfenverteilung eigentlich fast völlig überflüssig gemacht werden sollte: "Soziale Marktwirtschaft" will, dass fast jeder ohne Almosen ein auskömmliches Einkommen hat. Wer die Almosenverteilung als Geschäftsmodell hat, ist durchaus meist auf der guten Seite der Menschheit. Aber jeder Unternehmer muss wie in jedem Business sich um die größtmögliche Ausweitung seiner Kundschaft bemühen.
BBA2.e2) Bundesagentur für Arbeit ... Könnten sich 3 Millionen von der Rundfunkabgabe (also "Mediensteuer") befreien lassen? 3 Millionen x 210€
Hier ist die Schätzwert-Statistik aus der offiziellen Statistik. - Also rund 3 Millionen Haushalte, pro Jahr 0,6 Milliarden Euro Falschinkasso der Rundfunkabgabe? in DIE WELT 2016-07-02 welt.de/wirtschaft/article117582387/Fuenf-Millionen-verzichten-aus-Scham-auf-Hartz-IV.html
"Forscher der Bundesagentur für Arbeit haben errechnet, dass Millionen Menschen auf Hartz IV verzichten, obwohl sie einen Anspruch haben. Dadurch spart der Staat jährlich bis zu 20 Milliarden Euro."
Anmerkung: Und obendrein kassiert der staatsnahe VEB "ARD, ZDF etc." von diesen 0,6 Milliarden Euro - unzulässig in das Existenzminimum hinein? Rund 7 Prozent der Sender-Finanzierung beruhen auf Verstoß gegen Artikel 1 Grundgesetz?
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Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - BBA1 Vers. 2025-11-16
S. 12
Thema: BBA1. Befreiungspflicht für behilfenfreie Geringverdiener.
S. 12
BBA2.f) Mehrere Millionen verzichten auf Beihilfen.
BBA2.f1) In DIE WELT: " 'Angesichts der entwürdigenden Prozeduren auf den Jobcentern ist es kein Wunder, dass Millionen auf Leistungen verzichten',
sagte die Linken-Vorsitzende Katja Kipping der Zeitung." Über sie: de.wikipedia.org/wiki/Katja_Kipping
Damit hat der Autor dieser Seiten ja eine voll geerdete Fürsprecherin aus Dresden / Berlin für die Rechte der Geringverdiener. Das Dumme ist, Information an alle Parlamentarier - auch der Linkspartei - führten zu praktisch keinem Engagement. Kurz gesagt, Engagement gibt es so gut wie nur bei der AfD. Die AfD als einzige Verteidigerin der "politisch linken" Ideale? Irritierend?
Das Dumme daran ist ferner: Sowohl für den MDR, Leipzig, wie auch für den RBB, Berlin, wird eben diesen Geringverdienern mit einem offenkundig attestierten Existenzminimum dennoch unverändert die Rundfunkabgabe abgezwungen. Das darf ja wohl als ein eindeutiger Verstoß gegen Artikel 1 GG eingestuft werden?
Wo bleibt das Engagement der Partei SED/PDS/DIE LINKE, sofern ihre Zielklientel derartiges Unrecht erleidet? Wieso lässt man diejenigen im Stich, für deren Rechte man sich einzusetzen behauptet, sofern das Unrecht von "ARD, ZDF etc." kommt?
BBA2.f2) An Gelegenheit zum Reden darüber fehlte es nicht: Kippling ist auf Platz 11 des Rankings der Meistgesehenen beim "staatsfernern ideologiefreien" Fernsehen "ARD, ZDF etc.". MEEDIA 17.12.2019 meedia.de/2019/12/17/die-grosse-talkshow-auswertung-2019-annalena-baerbock-ist-die-neue-talkshow-koenigin-markus-feldenkirchen-meisteingeladener-journalist/
"Wie die traditionelle MEEDIA-Auswertung aller Ausgaben von 'Anne Will', 'Hart aber fair', 'Maischberger' bzw. 'maischberger. die woche' und 'maybrit illner' ergab, ... am häufigsten in den Shows zu Gast....:
1 Annalena Bärbock
--- 2 Norbert Röttgen
--- 3 Kevin Kühnert 8
--- 4 Katrin Göring-Eckardt 7
--- 5 Sahra Wagenknecht 7
--- 11 Katja Kipping
--- 21 Alexander Gauland
(3) Das Ranking beweist zugleich, wie das Volk durch die "Demokratiepflege" der Sender einseitig in Richtung "links-grün" ausgerichtet wird - um hier das Wort "manipuliert" zu vermeiden. Statistik: Siehe Abschnitt ► PAM2.
- ARD, ZDF usw.: "Vielfalt,Nutzen,neutral" verfehlt: Gutachten (Media Tenor, 400 S.): ► PAM10.
Die hohen Ideale der neutralen Demokratieschule des Volkes, die die Bundesverfassungsrichter in ihrer Rundfunkabgabeentscheid vom 18. Juli 2018 aus Jahrzehnte alten Entscheiden repetierten, das war vielleicht halbwegs so in ihrer Jugendzeit. Davon ist nicht mehr viel übrig geblieben, wie diese Liste belegt.
Siehe hierzu auch die Abschnitte: ► PAM. und ► PPF.
BVerfG 1 BvR 1675/16 und andere - (Urteil 2018-07-18)
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Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - BBA1 Vers. 2025-11-16
S. 13
Thema: BBA1. Befreiungspflicht für behilfenfreie Geringverdiener.
S. 13
BBA2.g) Die Unverschämtheit, von "verschämter Armut" zu sprechen.
(1) Bundestagsdrucksache 17/3404, Seite 88: "... Bedeutung verschämt armer Personen beziehungsweise Haushalte...".
"... seit Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung davon auszugehen ist, dass sich das Phänomen der verschämten Altersarmut zumindest deutlich vermindert hat..."
(2) "Phänomen der verschämten" .... was für eine Überheblichkeit versteckt sich hinter einer derartigen Formulierung: "Wer die Segnungen unserer gönnerischen Almosen-Verteilung (des Geldes anderer Leute...) nicht will, muss 'irgendwie debil' sein"? - Debil ist allenfalls derjenige, der diese Unverschämtheit über ihre Würde wahrende Geringverdiener zu denken wagt.
(3) Genau entgegengesetzt und verbal korrekt: Die Unterrichtung durch die Bundesregierung, siehe Bundesdrucksache 17/14282, Seite 5:
"Der Umfang der mit derartigen Verfahren ermittelten Haushalte, deren eigene Mittel nicht zur Deckung des nach dem SGB II und SGB XII zu unterstellenden Bedarfs ausreichen, aber keine Leistungen beziehen, ist beträchtlich."
BBA2.h) Etwa 4 Millionen "Würdeverdiener"
(1) So lautet das Ergebnis einer Art "geschätzter Meta-Statistik", die im Herbst 2017 Bestandteil einer Verfassungsbeschwerde wurde und sodann beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorgelegt wurde.
- siehe die Abschnitte ► BBT2. und ► BBT3. -
Der Verfasser dieser Seiten ist der Autor. Der Text kann abgerufen werden.
(2) Die Ergebnisse verschiedener Statistiken, Umfragen und Anhaltspunkte wurden hierbei zusammengeführt. Alle Ausgangsquellen für derartige schwer abgrenzbare Status-Daten sind mit deutlicher statistischer Unschärfe belastet. Also kann das Zusammenführen nicht in rein rechnerischer Form erfolgen, sondern nur mit Plausibilitätsverfahren und Abgleichen.
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Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - BBA1 Vers. 2025-11-16
S. 14
Thema: BBA1. Befreiungspflicht für behilfenfreie Geringverdiener.
S. 14
BBA2.i) Die Würde gemäß Art. 1 GG ist durch kein anderes Grundrecht aushebelbar. Die Informationsfürsorge durch "ARD, ZDF etc." - "betreutes Denken" - mag irgendwie aus dem Grundgesetz deduzierbar sein (oder auch nicht). Aus ihr kann ein die Würde verletzendes Geringverdiener-Inkasso aber nicht erwachsen.
BVerfG, Beschluss vom 2. November 2020 - 1 BvR 2727/19 -,
bverfg.de/e/rk20201102_1bvr272719.html
Rn. 15 "[...] (3) Die weitere eng zu verstehende Ausnahme vom Abwägungsgebot ist eine Äußerung, mit der die in Art. 1 Abs. 1 GG als unantastbar geschützte Menschenwürde verletzt wird. Da die Menschenwürde mit keinem Einzelgrundrecht abwägungsfähig ist, muss die Meinungsfreiheit dann stets zurücktreten."
BBA2.j1) Die Verankerung der Würde des Menschen - Artikel 1 Grundgesetz - als Lehre aus der NS-Zeit: Diese Verknüpfung bedarf der Erläuterung als impliziter Gegenpol zur finanziellen Armut: Mathias Döpfner, Chef des SPIRINGER Verlags (WELT, BILD), 21. Juni 2023, in seiner Geburtstagsrede für 100 Jahre Heinz Alfred (Henry) Kissinger, *1923 in Fürth:
Text: https://www.welt.de/debatte/kommentare/article245983120/Mathias-Doepfner-zum-100-von-Henry-Kissinger-Das-Wunder-eines-Lebens.html
Video: https://www.welt.de/politik/deutschland/video245989844/Henry-Kissinger-Ein-Leben-das-herkoemmliche-Dimensionen-sprengt.html
"Unter dem Titel 'Der ewige Jude" – eine ironische Anspielung an den gleichnamigen Propaganda-Film der Nazis – beschreibt der amerikanische Soldat seine Begegnung mit dem KZ-Überlebenden Folek Sama. 'Und die Augen des Mannes trüben sich, er nimmt die Mütze ab, in Erwartung eines Schlages. ‚Folek... Folek Sama.‘ – 'Nehmen Sie Ihre Mütze nicht ab‘, sagt Kissinger. 'Sie sind jetzt frei.' Es ist der Satz seines Lebens."
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Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - BBA1 Vers. 2025-11-16
S. 15
Thema: BBA1. Befreiungspflicht für behilfenfreie Geringverdiener.
S. 15
BBA2.j2) Die Verankerung der Würde des Menschen als Lehre aus der NS-Zeit: Wieder Döpfner (Zitat): "Kissinger beschreibt die Hölle auf Erden im Lager und wendet sich dann erneut an Sama: 'Und ich stehe hier, mit meiner sauberen Kleidung, und halte eine Rede vor Dir und Deinen Kameraden. Folek Sama,
Du bist eine lebende Anklage an die Menschheit. Ich, Herr Jedermann, die menschliche Würde, alle haben Dich im Stich gelassen. (...) Und doch, Folek, bist Du immer noch ein Mensch. Du stehst vor mir, und Tränen laufen Dir über die Wangen. (...) Solange es in dieser Welt noch das Konzept des Gewissens gibt, wirst Du es personifizieren. Nichts von dem, was für Dich getan wird, wird Dich jemals wiederherstellen. In diesem Sinne bist Du ewig.
Später führte Samas Zeugenaussage zur Überführung des Mörders seines Vaters."
BBA2.k1) Die Würde der "Würdeverdiener" - der Geringverdiener - für ARD-Juristen, ARD-Intendanten und oberste Zuständige der Landesregierungen "abkassierbare Zwangsobjekte": Glücklicherweise ist es auch nicht annähernd vergleichbar mit dem Leid der Verfolgten des NS-Regimes.
Unglücklicherweise ist die dahinter stehende Hybris-Logik aber analog: "Wir Juristen und staatlich privilegierten Intendanten sind die Herren. Sind Geringverdiener überhaupt echte Menschen, echte Würdeträger? Oder nur Objekte, Sachen sozusagen? Denen dürfen wir ein Stück ihrer Existenzgrundlage unrechtmäßig nehmen, so lange uns rund 98 Prozent der Juristen der Gerichte daran nicht hindern?"
BBA2.k2) Alle über 100 Unterlassungsaufforderungen an diese obersten Verantwortlichen des Antastens der Menschenwürde der "Würdeverdiener" in rund 4 Millionen Fällen enden mit juristischem Unrechtsnachweis am Schriftsatzende - nun 2 Seiten - ,
und dieser Unrechtsnachweis beginnt durchgehend Anfang 2017 bis 15. Mai 2023:
"Wie lange werden Intendanten und Politik mit diesen Themen belastet? So lange Intendanten ihren Weg zum Multi-Millionär pflastern auch mit den letzten verfügbaren Euros des Monatsendes von rund 4 Millionen Geringverdienern, darunter rund 1,5 Millionen alleinerziehende finanzknappe Mütter. Das ist ein strikt unzulässiges (Art. 1 GG) Antasten des Existenzminimums zum Finanzwohl auch der Multi-Millionäre und dies erheblich zu Lasten des Kindeswohls."
Schlusssatz nach Nachweis der juristischen Illegalität, dieser Schlusssatz den obersten Verantwortlichen ebenfalls bekundet seit Anfang 2017 bis 15. Mai 2023-
Wen dies nicht zum Protest veranlasst, dem fehlt etwas im Denken und Gewissen. "Glücklich das Land, das die Verteidigung des Rechtsstaats möglich macht. Traurig das Land, das es nötig hat." Mit Schriftsätzen vom 15. Mai 2023 an die etwa 40 obersten Verantwortlichen sind sie 5 Jahre lang in der Rechtspflicht zum Eingreifen.
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Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - BBA1 Vers. 2025-11-16
S. 16
Thema: BBA1. Befreiungspflicht für behilfenfreie Geringverdiener.
S. 16
*BBA3. "Wie erkläre ich es meinem Abgeordneten?
... beispielsweise mit folgendem Text gegen das unzulässige Geringverdiener-Inkasso:
BBA3.1) Bundesweite vorsätzliche illegale Falschbearbeitung aller Anträge wegen Härtefallbefreiung durch Geringverdiener Es geht nur um die etwa 4 Millionen Haushalte, die maximal Existenzminimum verdienen, aber "nicht von anderer Leute Geld leben" wollen und können. Diese Anträge werden unzuiässig zu 100 % ohne Bearbeitung abgelehnt, "weil die Betreffenden keinen Bescheid vorlegen können".
Dies hat sich herumgesprochen. Darum ist es sinnlos, zu erwarten, dass diese 4 Millionen einen Antrag stellen. Würde diese Illegalität nicht bundesweit praktiziert werden, so würden sich die Erfolge herumsprechen und alle würden dann natürlich den Antrag stellen.
BBA3.a2) Die rund 4 Millionen, die sich ohne "Geld anderer Leute" durchkämpfen, haben individuelle Gründe für die Nichtanträge. Wohl nur unter 0,1 Prozent sind dennoch zum Sozialamt gegangen und haben sich eine pro-Forma-Bestätigung der Armut ausstellen lassen, ohne das Geld anzunehmen.
Seit 2006 ist dies den Sozialämtern jedoch untersagt. - Berichtet wird - wäre bei Bedarf zu verifizieren: Behauptet wird:
"Beispielsweise hat ein Sozialamt im Saarland dies verweigert, zu Recht, und daraufhin wurde dort vom SR / SWR der sicherlich vorliegende Härtefall dennoch NICHT freigestellt. Diese unvorstellbare Rechtsmissachtung durch Manipulierbarkeit funktionierte sogar bis zum dortigen OVG."
Die Sozialämter dürfen es seit 2006 nicht mehr. Es wird gelegentlich vorgetragen. dass es seither eine strafbare Veruntreuung der begrenzten Verwaltungsressourcen darstellen würde. Der Vorwurf lautet sodann:
"Die ARD-Juristen betreiben mit der Bescheidforderung also nicht nur unzulässiges Falschinkasso, sondern auch mittelbare Anstiftung zur Veruntreuung."
Dies Sammelgutachten wird freigehalten von der Behauptung von Straftaten. Vorstehendes war also nur Zitat einer Drittmeinung, ohne Übereinstimmung zu erklären.
BBA3.a4) Diese sogenannte "Bescheidpflicht" steht nirgends im Gesetz. Sondern jeder ARD-Sender ist verpflichtet, die Härtefalldaten selber zu prüfen - nichts als das steht im Gesetz.
Ein gelegentlicher Vorwurf sei zitiert:
"Es handelt sich um eine Zweckerfindung von ARD-Juristen, hinein getextet durch deren Autoren in den 'Beck'schen Rundfunkrechtlichen Kommentar' und dann durch nicht ausreichend kritisch überprüfende Verwaltungsrichter zur 'herrschenden Rechtsprechung' gemacht: Zwecks Arbeitsvereinfachung und Juristen-Ruhm: 'Pro Jahr rund 1 Milliarden Euro unzulässig ins System zu verdienen'."
(BRK:) "Beck'scher Kommentar": Siehe "Metastudie LIBRA" ► UBVR4. ► UBVR6. ► UBVR6.
Es drängt sich die Frage auf: Haben hier hier einen Justizskandal, bedingt durch den vom NDR aus um 2003 begründeten Jura-Kommentar? Hat dieser sodann den neutralen anderen vom Markt verdrängt?
"Der Hahn-Vesting" wurde konkretisiert durch den Herausgeber Dr. Hahn, Leiter der NDR-Rechtsabteilung.
Mitherausgeber Prof. Dr. Vesting. Letzterer war eventuell einige Jahre zuvor in einer vom NDR mit-finanzierten rechtswissenschaftlichen Einrichtung (dies wurde nicht voll verifiziert, ist also Angabe unter Vorbehalt):
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Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - BBA1 Vers. 2025-11-16
S. 17
Thema: BBA1. Befreiungspflicht für behilfenfreie Geringverdiener.
S. 17
BBA3.b1) Irrige Rechtsprechung, diese ganz gezielt geplant t über die Macht über die Kommentarwerke zur 'herrschenden Rechtsprechung' zu machen, diese gelegentlichen Vorwürfe wären vor jeder Stellungnahme noch verifizierungsbedürftig, weil gravierend.
Derartiges gab es zum letzten Mal wohl in der NS-Zeit und in der DDR-Zeit, vermute ich. Wäre alles wie gelegentlich vorgetragen, so wäre es ein einige Besorgnis begründendes Versagen der Rechtsprechung.
Die Kapitel über die angebliche §Bescheidpflicht" im Rechtskommentar waren/sind wohl verfasst durch seinen NDR-Juristen XX. Demnach wäre er der Hauptverantwortliche. Vor Meinungsbildung müsste ihm allerdings das Recht zur Stellungnahme eingeräumt werden.
BBA3.b2) Einzige bekannt gewordene Ausnahme bundesweit 2013...2023: VG Gießen Mitte 2022. Es verweigerte Verurteilung des Geringverdieners zur Rundfunkabgabe, weil dieser durch die ARD-Anstalt zuvor zur Härtefallprüfung hätte eingeladen werden müssen.
BBA3.b3) Die Befreiungsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von etwa 201 war in den entscheidenden Jahren um 2017 in der Richter-Kopiervorlage, nämlich in der Online-Ausgabe des Kommentars, ohne die Aktenzeichen, wird behauptet. Sollte dies zutreffend sein und sollt es als rechtlich relevant eingestuft werden, so wäre es allerdings inzwischen verjährt.
BBA3.b4) Erörtert wurde der Vorwurf mit einem Mitautor des Kommentarwerks. Über Gesprochenes soll hier nicht berichtet werden. Es wurde zu diesem späteren Zeitpunkt festgestellt: Nicht nur die Druckausgabe, sondern auch die Online.-Ausgabe enthielt inzwischen die Aktenzeichen.
Anmerkung. Herr Dr. Binder, nun mit Büro wohl in Potsdam, ist nun Mitherausgeber des Kommentars statt Dr. Hahn: Nun "der Binder-Vesting". - Dr. Binder verließ den RBB, Berlin, Ende 2016 vorzeitig durch Amtsniederlegung. Zeitlich korreliert ist ein vorheriger Bürgerschriftsatz, Frau Schlesinger müsse behauptete Rechtsverstöße vermeiden. Mehr als die zeitliche Korrelation soll nicht vorgetragen werden. Über Intentionen und Kausalitäten soll nichts vorgetragen werden, um Vermutungen zu vermeiden.
Herr Dr. Binder wurde in der Folgezeit Datenschutzbeauftragter von ARD-Anstalten (nicht für den RBB, Berlin), ist also eingebunden in Einkommen aus der Rundfunkabgabe, allerdings wohl nicht beim RBB, Berlin. Die Einbindung ist damit geringer als die frühere von Dr. Hahn.
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Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - BBA1 Vers. 2025-11-16
S. 18
Thema: BBA1. Befreiungspflicht für behilfenfreie Geringverdiener.
S. 18
BBA3.c1) Zurück zur Frage der Eroberung des Rechts durch höchstrichterliche Rechtsprechung. Bundesverfassungsgericht: Bereits seit 2010...2011 ist die Pflicht der eigenständigen ARD-Härtefallprüfung dort herrschende Rechtsprechung. Maßgeblich dafür ist Professor Paulus (FDP).
Mit einem Briefbeispiel-Text von Januar 2017 des Koordinators der "Metastudie LIBRA", im Internet verfügbar, hat eine offenkundige Anwenderin sodann erstmals den schwierigen Weg durchgehalten bis zum Bundesverwaltungsgericht - erster Fall dieser Art nach etwa einem Jarhzehnt. Die frühere Studentin hatte dies dann also später stellvertretend für schätzungsweise 4 Millionen andere ausgestritten bis zum obersten Fachgericht.
Damit haben die hier vertretenen Argumente gesiegt: Das Recht hat gesiegt. Das Bundesverwaltungsgericht hat alle entgegenstehende Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte des vorhergehenden Jahrzehnts für irrig erklärt. Das hat Folgewirkungen, die an anderer Stelle der "Metastudie LIBRA" näher behandelt werden: daraus dürfte die Rückzahlpflicht für 1 Jahrzehnt Falschinkasso resultieren, wird hier als Meinung vertreten und begründet.
BBA3.c2) Da die Missstände der demzufolge irrigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte fortdauerten, sind zweit bemerkenswerte Vorgänge zu berichten:
Am 10. Januar 2022 erfolgte Mitteilung des Koordinators der "Metastudie LIBRA" an Herrn Prof. Dr. XX., früherer Verfassungsrichter. Er wurde intensivst gebeten, Intervention zu erwägen: im Hinblick auf seinen früheren FAZ-Artikel, dass die Unantastbarkeit des Existenzminimums das real mit Wichtigste des Art. 1 GG "Menschenwürde" sei im Hinblick auf die NS-Zeit-Erfahrungen.
Das andere Ereignis im gleichen Monat, eine vermutlich nur zufällige Überschneidung:
Am 19. Januar 2022 hat Prof. Dr. Paulus beim Bundesverfassungsgericht als einen seiner letzten Entscheide (vermutlich als Berichterstatter) erneut die Befreiung bekräftigt - mit Mitunterzeichner.
(Prof. Habarth war nicht der Mit-Unterzeichner. Dies Faktum bleibe hier ohne Kommentar.)
BBA3.d1).Zurück zur Frage "Falschinkasso". Dies wird erstaunlicherweise dennoch fortgesetzt. Die Richter haben die Rechtsprechung unverändert nicht in Eigenanalyse integriert, sondern vertrauen weiterhin dem Vortrag der ARD-Juristen.
Beispiel: Schon etwa 10 Tage später Ende Januar 2022 wurde eine nachgewiesene Berliner Geringverdienerin wiederum zur Rundfunkgabe verurteilt, also rechtsfehlerhaft. De Anträge auf Befreiung beim RBB Berlin wurden extrem detailliert gestellt: Eine Antragstellerin mit eigener Verwaltungserfahrung. Sie lieferte eine Nachweisperfektion mit Wert der Einmaligkeit.
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Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - BBA1 Vers. 2025-11-16
S. 19
Thema: BBA1. Befreiungspflicht für behilfenfreie Geringverdiener.
S. 19
BBA3.d2) Obendrein verlangt der RBB Berlin Erstattung von Anwaltskosten. Dies wird als unzulässig angesehen, wie in einem anderen Abschnitt der "Metastudie LIBRA" näher erläutert. Hier aber ist es eine doppelte Unzulässigkeit: Die Kosten werden zu Lasten des Existenzminimums durch den RBB, Berlin, vollstreckbar gestellt.
Während den Geringverdienern die Gerichtskosten erlassen werden, werden sie durch die drohenden Anwaltskosten eingeschüchtert, ihre Rechtewahrnehmung trotzdem zu unterlassen. Das Prinzip der Nichtbelastung des Existenzminimums gilt auch für Anwaltskosten, beispielsweise bei Asylverfahren und Beihilfeverfahren. Für alle gilt: Bei Verfahren über den Schutz des Existenzminimums darf - unabhängig vom Streitergebnis - durch die Verwaltung keine Anwaltskosten-Belastung verursacht werden.
Der Widerstand gegen die Anwaltskosten blieb ebenfalls erfolglos beim RBB, Berlin. Beruhigend ist, dass der RBB bislang 0 Euro kassieren konnte. Beunruhigend ist, dass diese unzulässige Auseinandersetzung aus der Rundfunkabgabe finanziert wurde.
BBA3.e1) Informationspflicht über Befreiungsmöglichkeiten zählt zu den normalen Rechtspflichten der Verwaltung. Der Kölner Beitragsservice praktiziert dies auf der Website aber nur für Beihilfeempfänger mit entsprechenden Bescheiden. (Der Wohngeldbezug gilt nicht als Bescheid in diesem Sinn - dieser Teil der Logik ist in sich stimmig.)
Als Ende 2019 der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts für Befreiung der Geringverdiener erobert worden war, wurde die Entscheidliste dort auf der Kölner Website seither nicht mehr fortgeschrieben. Es unterblieb damit die Publizierung des Entscheides über die Umkehrpflicht der Rechtsprechung der bundesweiten Verwaltungsgerichte.
BBA3.f1) Die pro-aktiven Informationspflicht über Befreibarkeit rechnet zum öffentlichen Recht und wird fast überall korrekt praktiziert. Das ist einer der Gründe, weshalb das öffentliche Recht keine Amtsgerichts-Ebene kennt: Das Verwaltungsgericht entspricht in etwa dem Landgericht, weil die Verwaltung die Amtsgerichts-Funktion in etwa analog erfüllen soll und gewöhnlich auch erfüllt.
Diese Informationspflicht wird also gegenüber den beihilfefreien Geringverdienern verletzt. Aber das wäre unproblematisch. Die Möglichkeit und die Pflicht des Antrags würde sich ja herumsprechen, sofern mehr als 0,0 Prozent Aussicht.
Es geht im Kern also nur um das Niveau wie oben dargestellt, um unzulässiges Inkasso durch Machtgebrauch durchzusetzen.
BBA3.f2) Jede Landesregierung, jedes Landesparlament, für sich allein und einzeln würde genügen, um durch Aufbrechen des Skandals bundesweit das Ende zu bewirken. Es ist eine nicht vertretbare Rechtsverletzung. Ein einziger Verhinderer unter den maßgeblichen Institutionen würde genügen, und dies System des Falschinkassos würde
bundesweit zusammenbrechen.
Die zuständigen Rechtsaufsichtsstellen der 16 Landesregierungen wurden seit 2018 mehrfach informiert, zum letzten mal mit Schriftsätzen vom 15. Mai 2023. Bisher hat wohl kein einziger leitender Beamte es seiner Karriereaussicht antun wollen, gegen dies Unrecht zu intervenieren, fragt sich der Bürger.
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Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - BBA1 Vers. 2025-11-16
S. 20
Thema: BBA1. Befreiungspflicht für behilfenfreie Geringverdiener.
S. 20
*BBA4. Die maßgeblichen Beträge: Faustregel-Hilfe.
BBA4.a) Begriffe ... Existenzminimum... Alle gängigen Begriffe sind störend, weil sie unterschwellig "weniger Mensch" signalisieren in Abhängigkeit vom Geld. Solche Begriffe sind beispielsweise:
"Geringverdiener", "Geringverdienende", "Niedrigverdienende", "Niedrigeinkommen" und andere.
Real gemeint ist im Sinn der rechtlichen Grenze: "Maximal das steuerfreie Existenzminimum Beziehende".
- was sich mit dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht deckt, weil der Sprachgebrauch es auf weniger oder auf mehr beziehen mag - je nach dem Kontext.
- Im übrigen ist es zu lang und sperrig.
BBA4.b) Die folgenden rechtlichen Grenzen sind oft gemeint: - (Betragsangaben Immer "netto"):
(1) Steuerfreies Existenzminimum.
- (2) Pfändungs-Freigrenze.
Diese beiden Grenzvarianten für "Niedrig"- beziehungsweise "Kleinst"-Einkommen lagen nach Stand 2019 für 1 Person beispielsweise bei
(1) 9.168 EUR (im Jahr); 764 EUR (im Monat);
(2) 1.139,99 EUR (im Monat) ... 2020 für 1 Person beispielsweise:
(1) 9.408 EUR (im Jahr) 784 EUR (im Monat)
BBA4.c) Aus Juristenfeder: Quelle nach Abruf 2020-09: juraforum.de/lexikon/existenzminimum
[...] Für 2020 wurde das sächliche Existenzminimum für Alleinstehende auf 9.408 Euro festgesetzt. Gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist das sächliche Existenzminimum für alle Steuerpflichtigen in voller Höhe von der Einkommensteuer freizustellen.
Das Existenzminimum für Alleinstehende, das für die Zahlung von Arbeitslosengeld 2 bzw. Hartz 4 herangezogen wird, liegt seit 1. Januar 2019 bei 424 Euro. Mit diesem Geld soll es Beziehern möglich sein, sämtliche grundlegende Lebensbedürfnisse zu begleichen.
Betrachtet man das Existenzminimum für Alleinstehende aus dem Blickwinkel des Schuldrechts, so ist das Existenzminimum bei 1139,99 Euro anzusetzen. Dieser Betrag bleibt jeden Monat für Alleinstehende pfändungsfrei.
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Geld der Bürger oder kann das weg?
Finanzierung "ARD, ZDF etc." ► Übersicht:
hier links ▼ die Abschnittcodes in "Metastudie LIBRA".
► KEH1. Ist die Rundfunkabgabe auf 30 € zu erhöhen?
► KEH3. ► kEH4. Rundfunkabgabe regional zu differenzieren.
► A3.2. Streitkosten "Rundfunkabgabe": 1 Jahresumsatz?
► DMK. Kosten / Meldedatenabgleich: 100 Millionen €?
► BBA. bis ► BBT5. ~4 Millionen Geringverdiener zu befreien!
► UBFE. ff. Zwangsabgabe: Vollstreckung / "deutscher Meister".
► A3.4. A3.5. Dem Bürger-"Aktionär" gehört der VEB "ARD, ZDF etc.".
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Deine Regierung will nur dein Bestes!
Gegen Zensur & "Verstaatlichung" des Internets.
("Medienstaatsvertrag 2021")
"Metastudie LIBRA", Nein zur Staatslizenz ab 2021, nein zur Inhalte- Zensur ab 2021, nein zur Staatskontrolle ab 2021. Nein zu Bußgeldern bis 0,5 Millionen € von "ungehorsamen" Website-Betreibern. - 800 Seiten wissenschaftliche Sammelstudie:
"Metastudie LIBRA": Anlayse: Ist ein Politik- / Justiz-Skandal (ARD, ZDF etc.)?
» Inhaltsverzeichnis: uno7.org/pde/pev-ttmwa-de.htm
"George Orwell hat '1984' als Warnung geschrieben, nicht als Bedienungsanleitung."
Nein zum betreuten Denken! Mein Kopf gehört MIR!
1. "Staats- Fernsehen"?
Sind "ARD, ZDF etc." noch zu retten? 1 Million Vollstreckungen pro Jahr - ARD und ZDF, ja, ganz klar die Nummer 1 in Sachen Bildung: Bildung von Bürgerzorn über Staats- und Demokratieversagen.
» uno7.org/pde/pev-tta1-de.htm
Hier sind Wege für Befriedung und ARD-Akzeptanz. Keine Institution kann dauerhaft den Zorn von rund 50 Prozent der Bürger überdauern.
» uno7.org/pde/pev-tta31-de.htm
Wem gehört das Sozialismus-Unternehmen "VEB ARD, ZDF etc."? Den Bürgern? Analyse / Rechtswissenschaft.
» uno7.org/pde/pev-tta34-de.htm Demokratie: Parteien zanken. Bürger wählen. 2. Pflicht "Demokratie" verletzt?
(MAR.) Rechtswissenschaft: Macht "Abnicken" von (realistisch betrachtet:) "vorgetexteten Gesetzen" diese nichtig?
» uno7.org/pde/pev-ttmar-de.htm
(MAA.) Viele Juristen leiden unter "Regulieromanie". Wieso?
» uno7.org/pde/pev-ttmaa-de.htm
(MAB.) "Abnick"-Parlamente - trotz Bundeskompetenz?
» uno7.org/pde/pev-ttmab-de.htm
(MAH.) Wer (/wie) koordiniert "Abnickerei"? Wie unterbinden?
» uno7.org/pde/pev-ttmah-de.htm
(MAK.) Ist sie verfassungswidrig, die "Abnickerei" von "vorgetexteten Gesetzen"?
» uno7.org/pde/pev-ttmak-de.htm
(MBE.) Der Medienstaatsvertrag ist zu stoppen, weil insgesamt ein "unmöglich" verworren konzipiertes Sammelsuriums-Gesetz.
» uno7.org/pde/pev-ttmbe-de.htm
Freie Medienwahl willst du? Spinnst du? 3. Staatliche Internet-Totalkontrolle?
(MZE.) Anträge gegen "Zensur" / "Medienstaatsvertrag".
» uno7.org/pde/pev-ttmze-de.htm
(MWE.) Internet-Kontrolle: Landesmedienanstalten ungeeignet. Bundeskompetenz!
» uno7.org/pde/pev-ttmwe-de.htm
(MWK) "Rosinen" der Verbote-Liste ab 2021 für das Internet.
» uno7.org/pde/pev-ttmwk-de.htm
(MSE.) Im Gesetzentwurf zu löschen "Lizenzpflicht / Websites". (Unzulässigl und Bundeskompetenz.)
» uno7.org/pde/pev-ttmse-de.htm
(MUE.) Im Gesetzentwurf zu löschen "Regulierung Urheberrecht". (Bundeskompetenz!)
» uno7.org/pde/pev-ttmue-de.htm
(MZP.) Anti-Porno! Schon in Wartestellung für den Zensur-Start.
» uno7.org/pde/pev-ttmzp-de.htm
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Lücke verschwiegen? 4. Milliarden-Lücke / ARD.etc.?
(NFE) Nichtzuschauer: 50 % Einnahmen von ARD, ZDF etc. fallen bald weg?
» uno7.org/pde/pev-ttfne-de.htm
(MEE) Rückzahlpflicht von nicht bewilligter Subvention
» uno7.org/pde/pev-ttmee-de.htm
(MEU.) EU-Bewilligung nötig gegen Unter-Subvention.
» uno7.org/pde/pev-ttmeu-de.htm
(MFE.) Medien-Staatsvertrag 2020/2021: 10 Milliarden € fehlen?
» uno7.org/pde/pev-ttmfe-de.htm Gtundgesetz verschrottet? 5. Rundfunk- "Beitrag": Verfassungs- widrig?
(UBK.) Experten für Neuordnung "ARD, ZDF etc." und/oder Rundfunkbeitrag.
» uno7.org/pde/pev-ttubk-de.htm
(UBU1.) Ist der Rundfunkbeitrag als verfassungswidrig einzustufen? Leider wohl ja. Wie zu heilen?
» uno7.org/pde/pev-ttubu1-de.htm
(UBZ.) Wie real ist "Endstation neo-totalitäre Gutmenschen-Republik"?
» uno7.org/pde/pev-ttubz-de.htm
(VCA.) Erster großer Justizskandal durch "digitale" Textbaustein-"Pseudo-Jura"? Von Popper bis Kant. (Aber gern, natürlich inklusive Nazi-Keule.)
» uno7.org/pde/pev-ttvca-de.htm 6. "Beiträge": Falschinkasso? Wann seid ihr satt?
(BBA.) Zu befreien sind laut Gesetz die "beihilfenlos irgendwie zurecht kommenden" Geringverdiener: "Würderverdiener".
» uno7.org/pde/pev-ttbba-de.htm
(BBB.) Geringverdiener: Das Wichtigste der Rechtsgrundlage der Befreiung in Kurzform:
» uno7.org/pde/pev-ttbbb-de.htm
(BBK.) Geringverdiener: Laut BVerwG: Keine Sozialbescheid-Pflicht.
» uno7.org/pde/pev-ttbbk-de.htm
(VVA.) Vollstreckung: Statistische Fakten und Anlyse: Bürgerhass-Massenproduktion?
» uno7.org/pde/pev-ttvva-de.htm
(VVZ1.) Ist Vollstreckung der Rundfunkabgabe unzulässig? - (Vorgänge in Tübingen und in Zossen.)
» uno7.org/pde/pev-ttvvz1-de.htm
7. "Wir wissen alle, dass Fernsehen dick, dumm, traurig und gewalttätig macht."
Frau Dr. med. von der Leyen, Master of Public Health. (So laut WELT AM SONNTAG 2006-10-22 Seite 2.) - Damals Familienministerin, nun Chefin der EU-Kommission.
Naturwissenschaftlich: Ein Staatsfernsehen - Symbiose Politik + Medien-Manipulations-Biz, zwangsfinanziert vom Volk - ist gemäß Parasitologie: Eine Symbiose von 2 Parasiten zwecks Ausbeutung eines gemeinsamen Wirts.
Auf ARD, ZDF natürlich nicht anwendbar - sind ja staatsfern, dürfte auch der BR-Intendant in München bestätigen. (Er ist früherer Sprecher der Regierung Merkel. Noch Fragen?)
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