v. 13. April 2024
(BBB.) Geringverdiener: Das Wichtigste der Rechtsgrundlage der Befreiung in Kurzform.
"Metastudie LIBRA": "Zensur tötet Web?"
Dies ist Auszug aus einer Analyse-Sammlung gegen die Medienstaatsvertrag ab 2020
Erstfassung: Etwa 200 Seiten im März. 2020. Seither wird alles laufend fortgeschrieben... berichtigt... erweitert.

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*BBB.   "Geringverdiener frei!" Schriftsätze seit 2017: Intensiv behandelt.
Übersicht: Themenkreis "Befreiung, weil verfassungswidrig":
► BBA. bis ► BBR.Die Befreiungsrechte der Geringverdiener: BVerfG, BVerwG.
► FNB. ► FNE.Die Befreiungsrechte der Nichtzuschauer. 30 bis 94% sind es.
► FNE1. Der *Nichtzuschauer ist ohne " *Möglichkeit der *Nutzung".
► FSB. ► FSD.   Befreiungsantrag "Betriebsstättenabgabe": Textbeispiel.
► FSE.   Betriebsstätten: Zu befreien von 95 bis 100 % der Abgabe.
Übersicht: Themenkreis "ist Steuer, nicht Beitrag, weil...":
► BAB.   Analyse: Ist Steuer, Gesetz nichtig: Nichtzuschauer-Falschinkasso.
► FFH1.   32er Beirat Bundesfinanzminist.: Ist Steuer! Neuordnung ARD, ZDF!
► FFF1.   ~2016 *Statistische Bundesamt und EU: Rundfunkabgabe ist "Steuer".
► FTE.   "Medien"-"Steuer" - Tarnbezeichnung "Rundfunk"-"Beitrag".
► PSF1. ► PSF2.   Es ist "Medien"-"Steuer", nicht "Rundfunk"-"Beitrag".
► UBUN.   Streitschrift von Dr. Hennecke: "Steuer", nicht "Beitrag".
Übersicht: Themenkreis "ist verfassungswidrig, weil...":
► FFF2.   2013 *Wissensch. Dienst des Bundestags: Betr.-Abg. verfassungswidrig.
► FFF3. ► FFF4.   2013, 2014 Verfassungswidrig. *Bölck *Geuer
► FFF6.   2013 Unzulässig! Prof. *Degenhart ; *Jacobj u. *Kappe,
► FFF7.   2016 Unzulässig: RA Dr. *Pagenkopf. Richter am BVerwG a.D.
► FFF8.   Prof. Paul *Kirchhof: Fehler beim Betriebsstätten-Beitrag?


Verbotenes Zwangsinkasso bei Geringverdienern
- Dauerverstoß gegen § 4 Abs. 6 Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag und gegen BVerfG 1 BvR 665/10 (2011-11-09) und damit gegen § 31 BVerfGG:
Passende Lektüre: Luhmann, "Brauchbare Illegalität" (1964)
Oder eine Anleihe bei Solschenizyn:

"Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen.
Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen.
Und trotzdem lügen sie weiter."
Alexander Solschenizyn (1918-2008, russischer Schriftsteller und Systemkritiker)

"Wir wissen, sie kassieren zu Unrecht..
Sie wissen, sie kassieren zu Unrecht..
Sie wissen, dass wir wissen, sie kassieren zu Unrecht..
Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie kassieren zu Unrecht..
Und trotzdem kassieren sie zu Unrecht. weiter."


 
 
*BBB1.   Geringverdiener: Von Rundfunkabgabe zu befreien!
BBB1.a)   So das Bundesverfassungsgericht 2022.
BVerfG 1 BvR 1089/18 (2022-01-19)
Der 19. Januar 2022 markiert das Ende der bundesweiten Fehlentscheide auf Grundlage einer in die Welt gesetzten verkehrten Rechtslehre. 10 Jahre Justizskandal fanden damit ihre wohlverdiente Einäscherung. - Durch diesen Nachtrag vom März 2022 auf diesen Seiten wird der meiste Text dieser Seiten bezpglich der Geringverdiener zur Justizskandal-Geschichte.

Diese Seiten des Beweises des Justizskandals werden nicht entfernt. Sie sollen den Juristen zeigen, wie anfällig ihre Profession immer neu ist, falschen Herren und falschen Lehren zu dienen.
Was hier geschah trotz aller eindringlichen Abmahnungen seit Frühjahr 2017, übersteigt das Vorstellungsvermögen des redlichen Denkens: ein Jahrzehnt gewagtes Falschinkasso bei etwa 4 Millionen der finanziell Schwächsten und damit juristisch Wehrlosesten.

BBB1.b1)   In Schriftsätzen seit Anfang 2017 wurde dies intensiv behandelt.
Dies ging und geht zur Beilegung an 9 ARD-Intendanten und 16 Staats-/Senats-Kanzleien. An dieser Stelle erfolgt nur eine summarische Behandlung. Verwiesen wird im übrigen auf die Liste von Vorgängen auf den ersten Seite dieses Textdokuments: Abschnitt ► A3.2.

Summarisch formuliert: 2017 bis heute:
Seit März 2017 erfolgten wiederholte Aufforderungen von hier
(1) ... bezüglich der schätzungsweise 4 Millionen betroffenen Geringverdiener
(2) die Rechtslage der Erlasspflicht umgehend zu respektieren
(3) und die zuständigen ARD-Juristen entsprechend anzuweisen,
(4) ferner Pflichten für Rückzahlung zu ermitteln und diese einzuleiten.


BBB1.b2)   Wie nachstehend gezeigt, handelt es sich beim Rundfunkabgabe-Inkasso bei "beihilfenlos lebenden Geringverdienern unterhalb der Beihilfen-Regelsätze" um eine "juristische institutionelle Machtausübung ohne Rechtsgrundlage".
Zwar erfüllt dies nicht die Summe der nötigen Tatbestandsmerkmale für Abgabenüberhebung im strafrechtlichen Sinn. Aber die Erwägung,
ob Inkassobetrug im Sinn von § 263 Strafgesetzbuch vorliegt, ist bisher von keiner Intendanz und von keiner Staats-/Senats-Kanzlei in rechtlich nachvollziehbarer Weise widerlegt worden.

BBB1.c)   Die Härtefallprüfung (auch für "soziale" Härtefälle) steht im Gesetz, ist aber aus rechtlichen Gründen für Geringverdiener undurchführbar.
c1) Die Rechtslage wird auf den nächsten Seiten detailliert belegt.
Es sei aber vorab schon darauf hingewiesen, dass einstweilen Unmöglichkeit der nötigen Härtefallprüfung vorliegt wegen der Problematik des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für nur rund 200 € jährlich. Dies beruht auf einer Rechtsnormen-Kollision mit dem bundesrechtlichen Grundgesetz - ähnlich auch alle Landesverfassungen. - Dies wurde argumentativ ausgetragen:
"2018-10-11" (1 S.) Einzige rechtl. Stellungn. von ARD-Anstalt (Eingang 11. Okt.).
"2018-11-01" (16 S.) Pe.Ro. an ARD-Anst.: Widerlegt die Stellungn. "2018-10-11".
- Der Beweis der rechtshandwerklichen Fehler des gesetzlichen Beitragskonzeptes ist dort in den Abschnitten ...
- - Dies kann Im Fall der Bearbeitung dieses Themas bei Pe.Ro. angefordert werden. E-Mail-Adresse siehe in "Metastudie LIBRA" Seite 1, unten.
 
 
*BBB2.   Härtefallprüfung wäre verfassungswidrig: Ableitbar aus:

BBB2.a) Ableitbar aus: Grundrecht auf unbedingte Achtung eines privaten Lebensbereichs, Anspruch, "in Ruhe gelassen zu werden"
BVerfGE 44, 197 - Solidaritätsadresse - Beschluss des Zweiten Senats vom 2. März 1977 - 2 BvR 1319/76 - - Quelle:    servat.unibe.ch/dfr/bv044197.html
Rn. 18 "[...]Sein Grundrecht auf unbedingte Achtung eines privaten Lebensbereichs (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG), sein Anspruch, "in Ruhe gelassen zu werden" (vgl. BVerfGE 6, 32 [41]; 27, 1 [6 f.]), sind in dieser besonderen Situation von vornherein besonders gefährdet und deshalb in besonderem Maße schützenswert.[...]"

BBB2.b) Sphäre privater Lebensgestaltung "verfassungskräftig vorbehalten".
BVerfGE 6, 32 - Elftes Urteil des Ersten Senats vom 16. Januar 1957 -- 1 BvR 253/56 --
Quelle 1:    bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1957/01/rs19570116_1bvr025356.html - Quelle 2:    servat.unibe.ch/dfr/bv006032.html

Quelle 1, RN 28 (Quelle 2 Rn. 32): "[...] Die obersten Prinzipien dieser Wertordnung sind gegen Verfassungsänderungen geschützt (Art. 1, 20, 79 Abs. 3 GG). ... Vor allem dürfen die Gesetze daher die Würde des Menschen nicht verletzen, die im Grundgesetz der oberste Wert ist, aber auch die geistige, politische und wirtschaftliche Freiheit des Menschen nicht so einschränken, dass sie in ihrem Wesensgehalt angetastet würde (Art. 19 Abs. 2, Art. 1 Abs. 3, Art. 2 Abs. 1 GG). Hieraus ergibt sich, dass dem einzelnen Bürger eine Sphäre privater Lebensgestaltung verfassungskräftig vorbehalten ist, also ein letzter unantastbarer Bereich menschlicher Freiheit besteht, der der Einwirkung der gesamten öffentlichen Gewalt entzogen ist. Ein Gesetz, das in ihn eingreifen würde, könnte nie Bestandteil der "verfassungsmäßigen Ordnung" sein; es müßte durch das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt werden."

BBB2.c) Eindringen in den Persönlichkeitsbereich durch umfassende Einsichtnahme in die persönlichen Bürger-Verhältnisse ist dem Staat versagt.
BVerfGE 27, 1 - Mikrozensus Beschluss vom 16. Juli 1969 -- 1 BvL 19/63 --      servat.unibe.ch/dfr/bv027001.html

Rn. 33 "[...]Mit der Menschenwürde wäre es nicht zu vereinbaren, wenn der Staat das Recht für sich in Anspruch nehmen könnte, den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren, sei es auch in der Anonymität einer statistischen Erhebung, und ihn damit wie eine Sache zu behandeln, die einer Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich ist."

Rn. 34 Ein solches Eindringen in den Persönlichkeitsbereich durch eine umfassende Einsichtnahme in die persönlichen Verhältnisse seiner Bürger ist dem Staat auch deshalb versagt, weil dem Einzelnen um der freien und selbstverantwortlichen Entfaltung seiner Persönlichkeit willen ein "Innenraum" verbleiben muss, in dem er "sich selbst besitzt" und "in den er sich zurückziehen kann, zu dem die Umwelt keinen Zutritt hat, in dem man in Ruhe gelassen wird und ein Recht auf Einsamkeit genießt" (Wintrich, Die Problematik der Grundrechte, 1957, S. 15 f.; vgl. auch Dürig in Maunz-Dürig, GG 2. Aufl., Rdnr. 37 zu Art. 1). In diesen Bereich kann der Staat unter Umständen bereits durch eine - wenn auch bewertungsneutrale - Einsichtnahme eingreifen, die die freie Entfaltung der Persönlichkeit durch den psychischen Druck öffentlicher Anteilnahme zu hemmen vermag.
 
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(MEU.)   EU-Bewilligung nötig gegen Unter-Subvention.
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(MFE.)   Medien-Staatsvertrag 2020/2021: 10 Milliarden € fehlen?
»  uno7.org/pde/pev-ttmfe-de.htm
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5. Rundfunk- "Beitrag": Verfassungs- widrig?

(UBK.)   Experten für Neuordnung "ARD, ZDF etc." und/oder Rundfunkbeitrag.
»  uno7.org/pde/pev-ttubk-de.htm

(UBU1.)   Ist der Rundfunkbeitrag als verfassungswidrig einzustufen? Leider wohl ja. Wie zu heilen?
»  uno7.org/pde/pev-ttubu1-de.htm

(UBZ.)   Wie real ist "Endstation neo-totalitäre Gutmenschen-Republik"?
»  uno7.org/pde/pev-ttubz-de.htm

(VCA.)   Erster großer Justizskandal durch "digitale" Textbaustein-"Pseudo-Jura"? Von Popper bis Kant. (Aber gern, natürlich inklusive Nazi-Keule.)
»  uno7.org/pde/pev-ttvca-de.htm



6. "Beiträge": Falschinkasso?
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(BBA.)   Zu befreien sind laut Gesetz die "beihilfenlos irgendwie zurecht kommenden" Geringverdiener: "Würderverdiener".
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(BBB.)   Geringverdiener: Das Wichtigste der Rechtsgrundlage der Befreiung in Kurzform:
»  uno7.org/pde/pev-ttbbb-de.htm

(BBK.)   Geringverdiener: Laut BVerwG: Keine Sozialbescheid-Pflicht.
»  uno7.org/pde/pev-ttbbk-de.htm

(VVA.)   Vollstreckung: Statistische Fakten und Anlyse: Bürgerhass-Massenproduktion?
»  uno7.org/pde/pev-ttvva-de.htm

(VVZ1.)   Ist Vollstreckung der Rundfunkabgabe unzulässig? - (Vorgänge in Tübingen und in Zossen.)
»  uno7.org/pde/pev-ttvvz1-de.htm



7. "Wir wissen alle, dass Fernsehen dick, dumm, traurig und gewalttätig macht."
Frau Dr. med. von der Leyen, Master of Public Health. (So laut WELT AM SONNTAG 2006-10-22 Seite 2.) - Damals Familienministerin, nun Chefin der EU-Kommission.
Naturwissenschaftlich: Ein Staatsfernsehen - Symbiose Politik + Medien-Manipulations-Biz, zwangsfinanziert vom Volk - ist gemäß Parasitologie: Eine Symbiose von 2 Parasiten zwecks Ausbeutung eines gemeinsamen Wirts.
Auf ARD, ZDF natürlich nicht anwendbar - sind ja staatsfern, dürfte auch der BR-Intendant in München bestätigen. (Er ist früherer Sprecher der Regierung Merkel. Noch Fragen?)


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Intelligenter ist es wohl in Sachen Rundfunkabgabe, Medienzensur usw., die hier geführten Stellvertreter-Kriege mit deinen einigen Euros zu unterstützen statt selber mit Widersprüchen und Klageverfahren zu kämpfen.
   info ► Denn echter Kampf durch dich gegen nur rund 200 € empfundenes staatliches Unrechtsinkasso würde nicht lohnen. Eine ARD-Inkasso-Maschinerie mit rund 200 Millionen Euro Jahresbudget - mit normalen Rechtsanwälten hat der Normalbürger hiergegen keine reale Chance.
► Sondern die richtige Antwort lautet: Du unterstützt und finanzierst mit deiner kleinen Spende einen Stellvertreterkrieg, den ein paar rechtsstaatlich engagierte Bürger für dich und für alle gegen das staatliches Medien-Diktat führen.

► Nur bei Geringverdienern haben richtig gemachte Härtefallanträge seit Ende 2010 eine gute Aussicht. Die E-Books helfen im Prinzip dabei mit ausreichender Information. Aber einfacher ist, die hier aktuell geführten Auseinandersetzungen für generelle Freistellung aller 4 Millionen Geringverdiener abzuwarten.

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