v. 13. April 2024
(MEU.) EU-Bewilligung nötig gegen Unter-Subvention.
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"Metastudie LIBRA": "Zensur tötet Web?"
Dies ist Auszug aus einer Analyse-Sammlung gegen die Medienstaatsvertrag ab 2020
Erstfassung: Etwa 200 Seiten im März. 2020. Seither wird alles laufend fortgeschrieben... berichtigt... erweitert.
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*PSUB. "Unter-Subvention" / EU-Recht wirksam
*neu 2022-09
EU Recht Untersubvention behindert Wettbewerb im Unter-Markt
EuGH T-613/97 - Ein Unternehmen hat sich seinen Kundenstamm selber zu schaffen
Es bestehen zwei Entscheidungen zur Rechtssache mit identischem Aktenzeichen:.
URTEIL DES GERICHTS (Vierte erweiterte Kammer)14. Dezember 2000 (1)
„Staatliche Beihilfen - Rechtliches Gehör - Akteneinsicht - Begründungspflicht - Postsektor
Quersubventionen zwischen dem ausschließlichen und dem dem Wettbewerb offen stehenden Sektor
Begriff der staatlichen Beihilfe - Normale Marktbedingungen“
URTEIL DES GERICHTS (Dritte erweiterte Kammer) 7. Juni 2006(*)
In der Rechtssache T-613/97 https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=45466&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=4150968
„Staatliche Beihilfen – Postsektor
– Mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betrautes öffentliches Unternehmen
– Logistische und kommerzielle Unterstützung einer Tochtergesellschaft, die keine Monopolstellung hat – Rechtsmittel
– Zurückverweisung durch den Gerichtshof“
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*PSUE. "Unter-Subventionen"_ Antragspflicht.
(Bis 2021-05-31: *PSU. *PSU1. *PSU2. *PSU3. *PSU4. *PSU5. *PSU6. )
Siehe auch: ► KRE1. Privileg "öffentlich-rechtlich" ergibt sich nicht aus dem Recht.
► 1. PSUC. Beschwerde: EU-Bewilligung nötig für alle "Unter-Subventionen".
Verstoßbeleg: Rechtsnormen, Maßnahmen:
► 1. PSUC. Beschwerde: EU-Bewilligung nötig für alle "Unter-Subventionen".
§ 24 (3) MedStV: Landesgesetz verfügt Landesaufsicht. Ist Bundeskompetenz!
Ferner: "Aufsicht Weltweit-Internet" durch winzige LMA: Absurd! Ferner fehlt gesetzlicher bundesweiter Mindest-LMA-Standard für Hoheitliches (zumal "weltweit"). Je nach Bundesland meist subventionierend (also "mittelbarer Internet-Marktteilnehmer"), zugleich nun Kontrolleur der Internet-Wettbewerber. Absurd rechtsfehlerhaft.
§ 25 MedStV Notifizierung hierfür fehlt. (Und Erstreckung § 25 nicht eindeutig.)
§ 26 Abs. 1, 2, 4 MedStV - Bildungsauftrag zu 90++ % missachtet. "ARD, ZDF etc." verlieren durch MedStV 2020 die "Zwangsinkasso"-Privilegien sowie die nach Abs. 4.
§ 48 MedStV Wahlrecht der Verbreitungswege: Unzulässig für "ARD, ZDF etc.".
Verletzte Regeln und Rechtsrahmen:
► 1. PSUC. Beschwerde: EU-Bewilligung nötig für alle "Unter-Subventionen".
"Metastudie LIBRA": Abs. ► PSUE. - Rechtsrahmen wie einleitend bei ► PSNC.
*PSUE1. EU-Bewilligung nötig gegen Unter-Subvention
Im April 2020 erfolgt ein Antrag, für den "Medienstaatsvertrag 2020" alle "Unter-Subvention" von einer EU-Genehmigung abhängig zu machen.
Beantragt wird bei der zuständigen Staats-/Senatskanzlei:
(1) Sofort sind alle Schritte in Richtung auf Ratifizierung des "Medienstaatsvertrags 2020" abzubrechen.
(2) Bei der federführenden Staatskanzlei ist eine neue entsprechend berichtigte Vorlage zu fordern: "Medienstaatsvertrag 2021". ("2020" ist nicht mehr einhaltbar.)
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*PSUE2. Begründung:
- für EU-Bewilligung für Unter-Subvention
PSUE2.a) Aus der Rundfunkabgabe werden wohl in wesentlichem Umfang Unter-Subventionen verteilt. Beispiele:
(1) Ein Teil der Geldverwendung an die DEGETO ist wohl als Subvention für Filmschaffende zu interpretieren?
(3) Die in Ausweitung befindlichen Kooperationen mit privaten Presseverlagen führt wohl zu deren mittelbarer Teilhabe an der Rundfunkabgabe? Dies wäre auch deshalb bedenklich, weil es die ja durchaus auch nötige unabhängige Kritik der Presse gegenüber "ARD, ZDF etc." gefährdet.
(4) Die knapp 2 Prozent der Rundfunkabgabe, die an die Landesmedienanstalten gehen: Diese werden landesrechtlich unterverteilt an ein unterschiedliches breites Empfänger-Konglomerat. Es werden in wesentlichem Umfang regionale und lokale Sender subventioniert, wobei jedes Bundesland spezifische Schwerpunkte setzt und spezifische Formen alimentiert.
PSUE2.b) Sonderfall: Schenkungen
(1) Bei der "Corona-Krise" Anfang 2020 erfolgten für so bedingte Mehrkosten wohl schenkungsweise Zuwendungen an privatwirtschaftliche Vertragspartner. Es wurden vermutlich rund 50 % der Mehrkosten den Filmschaffenden "geschenkt",
Dem steht entgegen: Hilfen für Wirtschaftsunternehmen gegen die Folgen von "Höherer Gewalt" gehören an sich eher in den Staatshaushalt. Das ist, damit Privilegierung von staatsnahen Unternehmen unterbleibt.
(2) Beispiel laut presseportal.zdf.de/pm/corona-auswirkungen-auf-das-zdf/
"Das ZDF verspricht schnelle Lösungen bei der Abwicklung der Unterstützung. Wir werden die Hälfte der Mehrkosten tragen, die uns Produzentinnen und Produzenten nachweisen", so Programmdirektor Dr. Norbert Himmler.
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Noch: PSUE. Antrag: EU-Bewilligung "Untersubvention" fehlt für "MedStV 2020".
PSUE2.c) Die Intendanten der "staatsfernen" "ARD, ZDF etc." habenl kein ausdrücklich kodifiziertes Recht, Zuwendungen zu verteilen?
Es stellt sich dann die rechtliche Frage, ob derartige Finanzhilfe als Veruntreuung der anvertrauten Rundfunkabgabe zu interpretieren ist. Schenkung und Veruntreuung liegen dicht beieinander. Allerdings sei man bei Vorwürfen zurückhaltend. Es kommt immer auf den Einzelfall an, ferner auf die Vertragsklauseln (Zivilrecht). Es geht hier also nicht um Vorwürfe, sondern um den Vorteil der Schaffung von klaren Regeln, Zuständigkeiten und Grenzen zu verdeutlichen.
PSUE2.d) Medienrechtler Hubertus Gersdorf:
Zitat / in der FAZ: "Der Zweck des Rundfunkbeitrags ist in § 1 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgelegt.“ Demnach diene er der funktionsgerechten Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen im Sinne des im Rundfunkstaatsvertrag festgelegten Auftrags."
noch FAZ: „Eine direkte oder indirekte (Hilfsfonds-)Finanzierung von Produzenten und Kulturschaffenden aus Beitragsmitteln müsste sich den Vorwurf einer rechtswidrigen Zweckentfremdung des Rundfunkbeitrags gefallen lassen“, sagt Gersdorf und knüpft an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2018 an. ...
noch FAZ: ... „Selbstverständlich“, sagt Hubertus Gersdorf, „wäre der Gesetzgeber berechtigt, durch Änderung des Medienstaatsvertrags die Beitragsmittel auch für andere Zwecke einzusetzen.“ Wichtig sei, dass die Verwendung hinreichend Bezug zu Rundfunk und Telemedien aufweise. (Zitatende / FAZ)
Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Universität Leipzig, Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht.
Quelle: 2020-03-31 faz.net/aktuell/feuilleton/medien/zur-rettung-der-filmbranche-solidarbeitrag-statt-rundfunkbeitrag-16703988.html
PSUE2.e) Rainer Robra, Chef der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt:
(gleicher FAZ-Artikel) "Soforthilfen, die den Firmen offenstehen, seien ... originär staatliche Aufgabe."
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Noch: PSUE. Antrag: EU-Bewilligung "Untersubvention" fehlt für "MedStV 2020".
*PSUE3. Konsequenz: Kodifizierung, dann EU-Notifizierung von "Unter-Subventionen".
PSUE3.a) Der Medienstaatsvertrag müsste die Frage der Unter-Subventionen regeln, weil wohl häufig praktiziert.
Sodann wären die Ausnahmen aufzulisten. Für diese Ausnahmen-Kodifizierung wäre eine EU-Genehmigung einzuholen, bevor dieser Paragraf des Medienstaatsvertrages in Kraft treten könnte.
So jedenfalls ist die hier einstweilen bestehende Rechtsmeinung. Man höre etwaige Gegenmeinungen vor abschließender Meinungsbildung.
PSUE3.b) Die maßgeblichen EU-Bestimmungen können nachgewiesen werden:
Der Verfasser dieser Seiten steht für weitere Auskünfte zum Nachstehenden unter Wahrung üblicher Regeln zur Verfügung.
(1) Rundfunkabgabe: EU-genehmigt als staatliche Beihilfe (übrigens für das Inkasso zutreffend als "tax", also "Steuer", bei der EU kategorisiert, nicht wie hierzulande beabsichtigt fehlerhaft als "Beitrag für Nutzen" deklariert).
(2) Quersubventionierung... Beihilferecht... EU-Recht:
Öffentliche Gelder für nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten dürfen nicht für wirtschaftliche Tätigkeiten verwendet werden. - EuGH C-74/16. - Die Gelder für wirtschaftliche Tätigkeiten sind am Markt zu erwirtschaften.
(3) Begriff "Staatliche Beihilfe"... EU-Recht
(4) Gewerbliche Einnahmen sind vom Betrag der Beihilfe abzuziehen... EU-Recht
Vergabe öffentlicher Aufträge ohne Ausschreibung... Gemäß EuGH C-337/06 sind "ARD, ZDF etc." öffentliche Auftraggeber.
*PSUE4. Rechtsquellen gegen "Unter-Subventionen".
PSUE4.a) Beispiel: EuGH / Generalanwalt: Rechtssache C-114/91
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1585946089759&uri=CELEX:61991CC0017
- (umzudenken auf die analogen jetzigen Institutionen und Regelungen)
Zitat: " 1. Abgabenpflichtige, die zur Finanzierung von staatlichen Beihilfen bestimmten parafiskalischen Abgaben unterliegen, können der Erhebung derartiger Abgaben entgegentreten und gegebenenfalls ihre Erstattung fordern, wenn
- die Kommission im Rahmen einer aufgrund von Artikel 93 Absatz 2 des Vertrages erlassenen Entscheidung die Unvereinbarkeit einer solchen Art der Finanzierung einer staatlichen Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt hat;
- die nationalen Stellen derartige Abgaben unter Verstoß gegen den Artikel 93 Absatz 3 des Vertrages niedergelegten Verpflichtungen zur Anmeldung und zur Nichtdurchführung staatlicher Beihilfen angewendet haben." (Zitatende)
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*PSUE5. Die "Umkehr-Subvention" und *Unter-Subvention: Freistellung von Zwangsabgaben.
PSUE5.a) Zahlreiche Unternehmen sind von der Rundfunkabgabe befreit.
Dies betrifft insbesondere im Sozialbereich tätige Unternehmen: RBStV § 5 Absatz 3. - Diese Befreiung dürfte nach EU-Recht als Subvention gelten, wäre also wohl bewilligungspflichtig. Es ist zu vermuten, dass diese Bewilligung nie erfragt wurde.
Eine Subvention kann ja auch durch das Ausklammern von einer allgemeinen Abgabenpflicht erfolgen. Die rechtslogisch richtige Lösung wäre, dass die aus sozialstaatlichen Gründen ausfallenden "Beiträge" teils aus dem Bundeshaushalt, teils aus den Länderhaushalten zu decken wäre.
Die seit 2013 geltende Improvisation finanziert diese Untersubvention, indem die Rundfunkabgabe etwas erhöht wird: Die anderen Einzahler finanzieren die Lücke. Dies kann man als problematisch einordnen. Es vermeidet allerdings den Konflikt mit Haushaltspolitikern und mit den Sozialverbänden.
PSUE5.b1) Entsprechender EuGH-Entscheid:
Rechtssache C-706/17 - ECLI identifier: ECLI:EU:C:2019:407
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1595957885475&uri=CELEX:62017CJ0706
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 15. Mai 2019.
Achema AB u. a. gegen Valstybinė kainų ir energetikos kontrolės komisija (VKEKK).
Vorabentscheidungsersuchen des Lietuvos vyriausiasis administracinis teismas.
Vorlage zur Vorabentscheidung – Staatliche Beihilfen – Begriff ‚staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen‘ – Ausgleichsmaßnahmen für Erbringer von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse im Elektrizitätssektor – Begriff ‚Beihilfen, die den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen‘ und ‚den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen‘ – Begriff ‚selektiver Vorteil‘ – Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse – Ausgleich für mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen einhergehende Kosten.
PSUE5.b2) Der Staat darf "ARD, ZDF etc." nicht oberhalb Normalkosten privilegien. Das aber tut er.
RN 122: ",,, So können Behörden Waren und Dienstleistungen einschließlich solcher von Unternehmen erwerben, die für die Behörden zugunsten der Öffentlichkeit erbracht werden. Die erwerbenden Behörden müssen natürlich den Marktpreis zahlen." (Zitatende)
"ADR, ZDF etc." erhalten Beihilfen oberhalb Marktpreis. Wäre es Marktpreis, so brauchten sie keinen Zwang. Über 5 Millionen Vollstreckungen seit 2013 sind der Beweis. Die Kostenseite ist durch sehr viel Verschwendung und Überbezahlung geprägt. So kann man nicht zum Marktpreis anbieten, sondern nur für 17,50 EUR monatlich statt bei Bewertung zum Marktpreis beispielsweise 8 EUR.
Nicht zum Entscheidungsgegenstand rechnet die andere Frage der Missachtung der Ausschreibungspflicht des Staates für den "Einkauf von Medienleistung für Bildung und staatsbürgerliche Teilnahme". Seit der Marktzutritt nicht mehr durch die die naturgesetzliche Barriere "Frequenzenknappheit" limitiert ist, besteht Ausschreibungspflicht.
Nicht zum Entscheidungsgegenstand rechnet die andere Frage, ob der Staat sich in den voll funktionierenden Markt für Unterhaltung, Sport usw. überhaupt subventionierend einschalten darf. Denn damit verbunden ist ja eine Benachteiligung von Anbietern aus anderen EU-Ländern für diese Segmente. Diese Subventionierung muss als unzulässig eingestuft werden jedenfalls, seit "ARD ZDF etc." diese Medienprodukte auch gebührenpflichtig über TELEKOM und AMAZON vertreiben, also im Wettbewerb.
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Noch: PSUE. Antrag: EU-Bewilligung "Untersubvention" fehlt für "MedStV 2020".
*PSUE6. Anmeldeversäumnisse bei *Untersubventionen durch "ARD, ZDF etc.".
Des ist bisher ausführlich nur behandelt in der zugehörigen Verfassungsbeschwerde, dort in Abschnitt ► PSUC.
Nachstehend erfolgen Verweise, wo dies auch im Rahmen dieses Sammelgutachtens behandelt wird:
PSUE6.a) Siehe im Abschnitt ► KFE7. der Unterabschnitt *Finanzausgleich:
"Der LRA-interne Finanzausgleich ist unionsrechtswidrig, sofern dieser nicht bei der EU-Kommission angemeldet worden ist."
Dies betrifft die Sender der Bundesländer Saarland und Bremen.
PSUE6.b) Siehe im Abschnitt ► PPR2. siehe den Unterabschnitt: "2018... Der gütige gottgleiche WDR schenkt - nicht etwa der zwangsweise abkassierte Abgabenzahler:
"WDR 2 schenkt Ihnen das WDR *Sinfonieorchester www.wdr.de/k/wdr2-sinfonieorchester
(1) Die *Orchester und *Chöre werden vermutlich zu einem wesentlichen Teil aus der Rundfunkabgabe subventioniert. Denn die den Sendern "verkauften Leistungen" liegen vermutlich deutlich unterhalb der Finanzbeiträge der Sender.
(2) Wenn immer die Menge von historischen Kulturinstitutionen reduziert werden soll, geht ein Aufschrei des Entsetzens durch das Land: Künstler, Journalismus und akademische Bildungsbürgerschaft sind eng verzahnt und das ist an sich gut so.
(3) Aber auch, im Zeitalter von Videos, Internet und Datenträgern für Musik braucht man nicht mehr in jeder größeren Stadt ein breites Spektrum der physisch präsenten Angebote. Soweit man es hat und will, gehört es in den Staatshaushalt, damit es unter Parlamentskontrolle dem mutmaßlichen Mehrheitsinteresse angepasst werden kann.
(4) Eine verdeckte Staatsfinanzierung von Orchestern und Chören durch Subventionen aus der Rundfunkabgabe ist im Rechtssystem nicht verankert. In der Zeit 1946 bis 1960 war es anders, weil "ARD, ZDF etc." die zentrale Rolle der Verbreitung ausfüllten. Ferner wurden damals Musiker vermutlich deutlich weniger hoch vergütet, gemessen am allgemeinen Gehaltsniveau. Spätestens um 1960 generalisierte sich die Schallplatte und ab 1975 gab es erste Formen von Abspielgeräten für Videos auf Datenträgern.
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PSUE6.c) Siehe im Abschnitt ► PSUE4. "Rechtsquellen gegen "Unter-Subventionen".
Zitat: "1. Abgabenpflichtige, die zur Finanzierung von staatlichen Beihilfen bestimmten parafiskalischen Abgaben unterliegen, können der Erhebung derartiger Abgaben entgegentreten und gegebenenfalls ihre Erstattung fordern, wenn (...) "
PSUE6.d) Siehe im Abschnitt ► PSUE4. "Rechtsquellen gegen "Umkehr-Subventionen".
Die Freistellung der Beihilfeempfänger von der Rundfunkabgabe ist eine Untersubvention seitens "ARD, ZDF etc." gegenüber den Institutionen für diese Beihilfen.
Wie im Gutachten von Prof. Paul *Kirchhof von etwa 2010 zutreffend ausgeführt: diese Beiträge sind von diesen Stellen den Sendern zu zahlen. Das würde entsprechendes Bundesrecht erfordern und rund 1 Milliarde Euro Mehrkosten erzeugen. Das konnten die Bundesländer sich nicht erlauben?
Also erlaubten die Bundesländer sich, es ohne die nötige EU-Bewilligung aus der Rundfunkabgabe der anderen zu subventionieren. Diese anderen müssten eigentlich nur rund 16 Euro statt 17,50 zahlen.
Durfte die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz durch ihre zuständigen Juristen diese Gesetzesvorlage der Konferenz der Ministerpräsidenten vorschlagen?
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Noch: PSUE. Antrag: EU-Bewilligung "Untersubvention" fehlt für "MedStV 2020".
*PSUE7. Definitions-Grundsätze für "staatliche Beihilfe".
*NEU 2020-12-28 cv!
PSUE7.a) EuGH C-405/16 P : Der Begriff "staatliche Beihilfe" erfasst jede beliebige Art einer staatlich veranlassten Mittelzuführung...
... zugunsten eines Unternehmens (im Sinne des Unionsrechts). Urteil vom 28. März 2019:
"„Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Beihilfen durch bestimmte Vorschriften des geänderten deutschen Gesetzes für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG 2012) – Förderung zugunsten der Erzeuger von EEG-Strom und verringerte EEG-Umlage für energieintensive Unternehmen – Beschluss, mit dem die Beihilfen für teilweise mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden – Begriff der staatlichen Beihilfe – Vorteil – Staatliche Mittel – Staatliche Kontrolle der Mittel – Maßnahme, die einer Abgabe auf den Stromverbrauch gleichgestellt werden kann"
PSUE7.b1) Auch delegierte Verteilung, auch privatwirtschaftliche: ...als "staatliche Mittel"...
"Rn 52 ... ergibt sich aus einer ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass das Verbot in Art. 107 Abs. 1 AEUV sowohl unmittelbar vom Staat oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen als auch jene Beihilfen umfasst, die von öffentlichen oder privaten Einrichtungen gewährt werden, die der Staat zur Verwaltung der Beihilfe errichtet oder benannt hat (Urteile vom ,,, ,,,, ).
PSUE7.b2) Definition: Umfassend für "staatliche Mittel"...
"Rn 53 Die in dieser Bestimmung getroffene Unterscheidung zwischen „staatlichen“ und „aus staatlichen Mitteln gewährten“ Beihilfen bedeutet nicht, dass alle von einem Staat gewährten Vorteile unabhängig davon Beihilfen darstellen, ob sie aus staatlichen Mitteln finanziert werden oder nicht, sondern dient nur dazu, in den Beihilfebegriff die unmittelbar vom Staat gewährten Vorteile sowie diejenigen, die über eine vom Staat benannte oder errichtete öffentliche oder private Einrichtung gewährt werden, einzubeziehen (Urteile vom [...] )."
PSUE7.b3) Umgehungsversuche werden hierruch gehemmt: ... "staatliche Mittel"...
"Rn 54 Das Unionsrecht kann es nämlich nicht zulassen, dass die Vorschriften über staatliche Beihilfen allein dadurch umgangen werden können, dass unabhängige Einrichtungen geschaffen werden, denen die Verteilung von Beihilfen übertragen wird (Urteile vom [...] )."
PSUE7.b4) Auch Kaufquellen-Pflicht kommt in Betracht als "staatliche Mittel"...
Abonnementpflichten für Medienbezug wären umfasst. Für die Rundfunkabgabe ist dies auf EU-Ebene ja bereits in diesem Sinn entschieden seit ?_2007_? (Die Jahreszahl ist noch verifizierungsbedürfigt und sollte mit Quellenangabe verbunden werden.)
"Rn 56 So hat der Gerichtshof entschieden, dass eine Maßnahme, die insbesondere in einer Pflicht zur Abnahme von Energie besteht, unter den Begriff „Beihilfe“ fallen kann, obgleich bei ihr keine staatlichen Mittel übertragen werden (Urteile vom [...] "
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PSUE7.b5) Unerheblich ist, wem die Finanzmittel "gehören", für die Frage: "Staatliche Mittel?"
"Rn 57 Art. 107 Abs. 1 AEUV erfasst nämlich sämtliche Geldmittel, die die öffentlichen Stellen tatsächlich zur Unterstützung der Unternehmen verwenden können, ohne dass es darauf ankommt, ob diese Mittel dauerhaft zum Vermögen des Staates gehören. Auch wenn die der betreffenden Beihilfemaßnahme entsprechenden Beträge nicht auf Dauer dem Staat gehören, genügt für ihre Einstufung als „staatliche Mittel“ der Umstand, dass sie ständig unter staatlicher Kontrolle und somit den zuständigen nationalen Behörden zur Verfügung stehen (Urteile vom [...] "
PSUE7.b6) Auch Fonds aus Zwangsbeiträgen...als "staatliche Mittel"...
"Rn 58 Der Gerichtshof hat insbesondere entschieden, dass Fonds, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats durch Zwangsbeiträge gespeist und gemäß diesen Rechtsvorschriften verwaltet und verteilt werden, als staatliche Mittel im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV betrachtet werden können, selbst wenn ihre Verwaltung nichtstaatlichen Organen anvertraut ist (Urteile vom 2. Juli 1974, Italien/Kommission, 173/73, EU:C:1974:71, Rn. 35, und vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a., C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 25)."
PSUE7.c) Gesamtregel demnach: "staatliche Beihilfe" ist jeder Euro, der einem Unternehmen
(im Sinne des Unionsrechts) durch Zutun des Staates zufließt, Es kommt nicht darauf an, wer diesen Euro letztlich tatsächlich leistet, wer ihn verwaltet, wer ihn verausgabe.
PSUE7.d) Weiterführend:
EuGH C-706/17 - Zwangsabgabe ist immer "staatliche Mittel", also "staatliche Beihilfe".
EuG T-568/08 - Staatliche Finanzierungsmittel - öffentliche Dienstleistung - ist stets staatliche Beihilfe
EuGH C-345/02 - Zwangsbeiträge als Teil einer Beihilfe sind meldepflichtig
EuGH C-677/11 - Beihilfemeldung muss Finanzierungsweise enthalten.
EuGH C-261/01 - Meldepflicht einer Beihilfe umfasst auch die Finanzierungsweise,
EuGH C-206/06 - Zwangsabgabe ist keine Verbraucherpflicht zur Übernahme marktunübliicher Kosten
EuGH C-236/16 - Pflichtabgabe ist eine mittelbare Diskriminierung.
EuGH C-69/14 - Unionsrechtswidrige Abgaben sind zu erstatten.
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Deine Regierung will nur dein Bestes!
Gegen Zensur & "Verstaatlichung" des Internets.
("Medienstaatsvertrag 2021")
"Metastudie LIBRA", Nein zur Staatslizenz ab 2021, nein zur Inhalte- Zensur ab 2021, nein zur Staatskontrolle ab 2021. Nein zu Bußgeldern bis 0,5 Millionen € von "ungehorsamen" Website-Betreibern. - 800 Seiten wissenschaftliche Sammelstudie:
"Metastudie LIBRA": Anlayse: Ist ein Politik- / Justiz-Skandal (ARD, ZDF etc.)?
» Inhaltsverzeichnis: uno7.org/pde/pev-ttmwa-de.htm
"George Orwell hat '1984' als Warnung geschrieben, nicht als Bedienungsanleitung."
Nein zum betreuten Denken! Mein Kopf gehört MIR!
1. "Staats- Fernsehen"?
Sind "ARD, ZDF etc." noch zu retten? 1 Million Vollstreckungen pro Jahr - ARD und ZDF, ja, ganz klar die Nummer 1 in Sachen Bildung: Bildung von Bürgerzorn über Staats- und Demokratieversagen.
» uno7.org/pde/pev-tta1-de.htm
Hier sind Wege für Befriedung und ARD-Akzeptanz. Keine Institution kann dauerhaft den Zorn von rund 50 Prozent der Bürger überdauern.
» uno7.org/pde/pev-tta31-de.htm
Wem gehört das Sozialismus-Unternehmen "VEB ARD, ZDF etc."? Den Bürgern? Analyse / Rechtswissenschaft.
» uno7.org/pde/pev-tta34-de.htm Demokratie: Parteien zanken. Bürger wählen. 2. Pflicht "Demokratie" verletzt?
(MAR.) Rechtswissenschaft: Macht "Abnicken" von (realistisch betrachtet:) "vorgetexteten Gesetzen" diese nichtig?
» uno7.org/pde/pev-ttmar-de.htm
(MAA.) Viele Juristen leiden unter "Regulieromanie". Wieso?
» uno7.org/pde/pev-ttmaa-de.htm
(MAB.) "Abnick"-Parlamente - trotz Bundeskompetenz?
» uno7.org/pde/pev-ttmab-de.htm
(MAH.) Wer (/wie) koordiniert "Abnickerei"? Wie unterbinden?
» uno7.org/pde/pev-ttmah-de.htm
(MAK.) Ist sie verfassungswidrig, die "Abnickerei" von "vorgetexteten Gesetzen"?
» uno7.org/pde/pev-ttmak-de.htm
(MBE.) Der Medienstaatsvertrag ist zu stoppen, weil insgesamt ein "unmöglich" verworren konzipiertes Sammelsuriums-Gesetz.
» uno7.org/pde/pev-ttmbe-de.htm
Freie Medienwahl willst du? Spinnst du? 3. Staatliche Internet-Totalkontrolle?
(MZE.) Anträge gegen "Zensur" / "Medienstaatsvertrag".
» uno7.org/pde/pev-ttmze-de.htm
(MWE.) Internet-Kontrolle: Landesmedienanstalten ungeeignet. Bundeskompetenz!
» uno7.org/pde/pev-ttmwe-de.htm
(MWK) "Rosinen" der Verbote-Liste ab 2021 für das Internet.
» uno7.org/pde/pev-ttmwk-de.htm
(MSE.) Im Gesetzentwurf zu löschen "Lizenzpflicht / Websites". (Unzulässigl und Bundeskompetenz.)
» uno7.org/pde/pev-ttmse-de.htm
(MUE.) Im Gesetzentwurf zu löschen "Regulierung Urheberrecht". (Bundeskompetenz!)
» uno7.org/pde/pev-ttmue-de.htm
(MZP.) Anti-Porno! Schon in Wartestellung für den Zensur-Start.
» uno7.org/pde/pev-ttmzp-de.htm
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Lücke verschwiegen? 4. Milliarden-Lücke / ARD.etc.?
(NFE) Nichtzuschauer: 50 % Einnahmen von ARD, ZDF etc. fallen bald weg?
» uno7.org/pde/pev-ttfne-de.htm
(MEE) Rückzahlpflicht von nicht bewilligter Subvention
» uno7.org/pde/pev-ttmee-de.htm
(MEU.) EU-Bewilligung nötig gegen Unter-Subvention.
» uno7.org/pde/pev-ttmeu-de.htm
(MFE.) Medien-Staatsvertrag 2020/2021: 10 Milliarden € fehlen?
» uno7.org/pde/pev-ttmfe-de.htm Gtundgesetz verschrottet? 5. Rundfunk- "Beitrag": Verfassungs- widrig?
(UBK.) Experten für Neuordnung "ARD, ZDF etc." und/oder Rundfunkbeitrag.
» uno7.org/pde/pev-ttubk-de.htm
(UBU1.) Ist der Rundfunkbeitrag als verfassungswidrig einzustufen? Leider wohl ja. Wie zu heilen?
» uno7.org/pde/pev-ttubu1-de.htm
(UBZ.) Wie real ist "Endstation neo-totalitäre Gutmenschen-Republik"?
» uno7.org/pde/pev-ttubz-de.htm
(VCA.) Erster großer Justizskandal durch "digitale" Textbaustein-"Pseudo-Jura"? Von Popper bis Kant. (Aber gern, natürlich inklusive Nazi-Keule.)
» uno7.org/pde/pev-ttvca-de.htm 6. "Beiträge": Falschinkasso? Wann seid ihr satt?
(BBA.) Zu befreien sind laut Gesetz die "beihilfenlos irgendwie zurecht kommenden" Geringverdiener: "Würderverdiener".
» uno7.org/pde/pev-ttbba-de.htm
(BBB.) Geringverdiener: Das Wichtigste der Rechtsgrundlage der Befreiung in Kurzform:
» uno7.org/pde/pev-ttbbb-de.htm
(BBK.) Geringverdiener: Laut BVerwG: Keine Sozialbescheid-Pflicht.
» uno7.org/pde/pev-ttbbk-de.htm
(VVA.) Vollstreckung: Statistische Fakten und Anlyse: Bürgerhass-Massenproduktion?
» uno7.org/pde/pev-ttvva-de.htm
(VVZ1.) Ist Vollstreckung der Rundfunkabgabe unzulässig? - (Vorgänge in Tübingen und in Zossen.)
» uno7.org/pde/pev-ttvvz1-de.htm
7. "Wir wissen alle, dass Fernsehen dick, dumm, traurig und gewalttätig macht."
Frau Dr. med. von der Leyen, Master of Public Health. (So laut WELT AM SONNTAG 2006-10-22 Seite 2.) - Damals Familienministerin, nun Chefin der EU-Kommission.
Naturwissenschaftlich: Ein Staatsfernsehen - Symbiose Politik + Medien-Manipulations-Biz, zwangsfinanziert vom Volk - ist gemäß Parasitologie: Eine Symbiose von 2 Parasiten zwecks Ausbeutung eines gemeinsamen Wirts.
Auf ARD, ZDF natürlich nicht anwendbar - sind ja staatsfern, dürfte auch der BR-Intendant in München bestätigen. (Er ist früherer Sprecher der Regierung Merkel. Noch Fragen?)
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