v. 13. April 2024
(UBU1.) Ist der Rundfunkbeitrag als verfassungswidrig einzustufen?
"Metastudie LIBRA": "Zensur tötet Web?"
Dies ist Auszug aus einer Analyse-Sammlung gegen die Medienstaatsvertrag ab 2020
Erstfassung: Etwa 200 Seiten im März. 2020. Seither wird alles laufend fortgeschrieben... berichtigt... erweitert.

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► uno7.org/pde/pev-tta1-de.htm Inhaltsverzeichnis "Metastudie LIBRA": ~990 Seiten Rechtsanalyse.

» "ARD, ZDF etc." noch zu retten?
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*UBUN.   Verfassungswidrig: Rundfunkbeitrag.
*UBUN1.   "Streitschrift" von Dr. Hennecke:
a) Dies ist die umfassendste bisher verfügbare Übersicht und Analyse der verfassungsrechtlichen Mängel der Rundfunkabgabe "Beitrag":
Rund 80 Seiten. Von Frank Jürgen Werner Hennecke, Dr. iur. utr., Leitender Ministerialrat a.D., Ludwigshafen.
Im Eigenverlag. Letzte 6. Auflage 2017, ISBN 978-3-9818702-3-7
Vergriffen .. aber vielleicht kommt Nachschub?
Der Text ist über das Bibliotheken-Netzwerk durchaus einsehbar.

b) Inhaltsverzeichnis. "Streitschrift" von Dr. Hennecke:
(möglicherweise zukünftig mit Verweis auf entsprechende Abschnitte ► Dieser Dokumentation, die Sie gerade lesen):

Der Zwangsrundfunk oder Warum die neue Rundfunkabgabe rechts- und verfassungswidrig ist ..9
A Gerichtlicher Rechtsschutz ...12
1. Rechtsschutz im Allgemeinen ...13
2. Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2016 ...13
3. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 2017 ...16
4. Verfassungsbeschwerde ...17
B Die Rechtswidrigkeit der „Festsetzungsbescheide“ im Verwaltungsverfahren ...18
1. Das Verfahren der „Kontoführung“ als Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze ...18
2. Der Mangel an Bestimmtheit ...22
3. Der Mangel an Vollzugskompetenz ...23
4. „Gesamtschuldnerische Haftung“ als Einfallstor von Willkür ...26
5. Das Übermaß der Vollstreckung ...27
C Die Verfassungswidrigkeit d. Landesgesetze über den Rundfunkbeitragsstaatsv.v.2010 / 2011 ...30
1. Die Rundfunkabgabe ist kein „Beitrag“ ...30
2. Die Rundfunkabgabe bedeutet unzulässige Staatsnähe ...44
3. Die Rundfunkabgabe verstößt gegen Grundsätze der
Rechts- und Verfassungsordnung ...44
4. Grundrechtsverletzung ...50
4.1. Recht auf informationelle Selbstbestimmung ...50
4.2. Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ...54
4.3. Recht auf Gleichheit ...54
4.4. Recht auf Informations- und Meinungsfreiheit ...61
4.5. Recht auf Freizügigkeit ...64
4.6. Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit ...66
5. der Widerspruch zum föderativen Prinzip ...68
6. Schlussfolgerung ...68
7. Mangel an Rechtfertigung ...69
D Alternativen zur Finanzierung ...74
E Widerspruch zum Europäischen Recht ...76
c) Fundstellen wie von einem der für den Rechtsstaat streitenden Bürger hierher übermittelt - Er berichtet eine Suche über:
http://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/SET=1/TTL=1/SHW?FRST=1/PRS=HOL&ADI_LND=
und demnach für die 6. Auflage unter anderem folgende "besitzende Bibliotheken":
(1) nur interne Nutzung: - Karlsruhe, Bundesverfassungsgericht
(2) Univ. Mannheim, Univers.-Bibliothek <180> - Fernleihe möglich (Kopie,Ausleihe)
(3) Deutsche Univ. für Verwaltungswissenschaften Speyer --- Präsenzbestand
 
 



UBUN1.d) Hat das Bundesverfassungsgericht die Chance der Befriedung versäumt?

Am 18. Juli 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ziemlich alles in Sachen Rundfunkabgabe "verfassungsrechtlich in Ordnung sei". Wirklich?
Der Autor dieser Seiten schrieb damals im Internet etwa wie folgt: "Jahrzehnte waren nötig, um ein fast absolutes Vertrauen der Bürger in das Oberste Gericht wachsen zu lassen. Ein einziger Tag genügte, einen spürbaren Teil davon in Scherben zu schlagen."
Das ist keine juristische Argumentationsweise. Lesen sie die ausführliche rechtlich fundierte Darlegung von Dr. Hennecke:

UBUN1.e) "Warum die seit 2013 geltende Rundfunkabgabe verfassungswidrig ist." (~9 S.)
http://protag-law.com/warum-die-seit-2013-geltende-rundfunkabgabe-verfassungswidrig-ist/

Anmerkung August 2021: Noch an dieser Stelle verfügbar ist dieser Aufsatz von Herrn Ministerialrat a.D. Dr. Hennecke. Die Argumente werden als zutreffend und gewichtig angesehen. Sie sind eingearbeitet in "Metastudie LIBRA" und berücksichtigt in der "Verfassungsbeschwerde Medienfreiheit".

 
 

*UBUN2.   Wie könnte man die Verfassungswidrigkeit beheben?

a) Die Verfassungswidrigkeit ist nicht durch "Schnellschüsse" auflösbar. Kausal ist die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz?

Siehe den Vorschlag der Änderung der Zuständigkeit: Zukünftig Niedersachsen und Rheinland-Pfalz.

 
 


*UBUN3.   Verfassungswidrige Höhe des Rundfunkbeitrags
Ein weiterer etwas anderer Denkansatz: Wenn man nun will, dass es "Beitrag" sein muss, dann darf es nur noch auf "Leistung und Gegenleistung" basieren. Im Ergebnis würde dies bedeuten: 2 Euro pro Monat statt 17,50 Euro pro Monat. Die Logik dieser Argumentationsweise lautet:

Rundfunk-"Gebühr": Das Prinzip der finanziellen Vollausstattung.

Nach alter Rechtsprechung des BVerfG dient die Rundfunkgebühr der finanzgerechten Vollausstattung des Rundfunks. Der Inhalt der Sendungen ist gleichgültig. Diese Beliebigkeit ist geschützt durch die Rundfunkfreiheit. So wird er auch heute noch von der KEF berechnet. Seit 2013 aber wäre es als rechtsfehlerhaft einzustufen?

Seit 2013: Der Rundfunk-"Beitrag" - das garantiert nicht mehr Vollfinanzierung.

Mit dem Urteil des BVerfG 1 BvR 1675/16 (z.B. Rn. 80) wird eine historische Wende in der Rundfunkfinanzierung vollzogen. Die Umgestaltung zum (angeblichen) Rundfunk-"Beitrag" bedeutet: Seither geht es um Leistung und Gegenleistung. Das heißt: Ausschließlich die Sendungen, die dem Gegenleistungskriterium entsprechen. sind beitragspflichtig.

Der Rundfunk-"Beitrag" hat keine Vollfinanzierungsfunktion. Das unterscheidet ihn von der früheren "Gebühr".
Damit erfolgt seit 2013 eine Beitragsüberhebung, da viele Sendungen und Ausgaben von "ARD, ZDF etc." nicht den Gegenleistungskriterien entsprechen.

Wer prüft die "Beitrags"-Eignung der Sendungen von "ARD, ZDF etc."? Wer berechnet die Höhe des (angeblichen) Rundfunk-"Beitrags" nach den neuen verfassungsrechtlichen Vorgaben?
Die KEF jedenfalls macht es nicht. Die Rundfunkräte ebenfalls nicht: Sie sind eine nach Parteienproporz besetzte klassische "abnickende Legitimierungs-Institution ohne autonome Entscheidbildung": Hier ist ein wesentlicher Teil ihrer kostenlosen Wahlkampffinanzierung zu erhalten, der die bestehenden Parteien durch kostenlose Vorteilsgewährung der Medienpräsenz gegen Neuankömmlinge abschottet.

 
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"Metastudie LIBRA", Nein zur Staatslizenz ab 2021, nein zur Inhalte- Zensur ab 2021, nein zur Staatskontrolle ab 2021. Nein zu Bußgeldern bis 0,5 Millionen € von "ungehorsamen" Website-Betreibern. - 800 Seiten wissenschaftliche Sammelstudie:
"Metastudie LIBRA": Anlayse: Ist ein Politik- / Justiz-Skandal (ARD, ZDF etc.)?
»  Inhaltsverzeichnis: uno7.org/pde/pev-ttmwa-de.htm
"George Orwell hat '1984' als Warnung geschrieben, nicht als Bedienungsanleitung."



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»  uno7.org/pde/pev-ttvca-de.htm



6. "Beiträge": Falschinkasso?
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(BBA.)   Zu befreien sind laut Gesetz die "beihilfenlos irgendwie zurecht kommenden" Geringverdiener: "Würderverdiener".
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(BBB.)   Geringverdiener: Das Wichtigste der Rechtsgrundlage der Befreiung in Kurzform:
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(BBK.)   Geringverdiener: Laut BVerwG: Keine Sozialbescheid-Pflicht.
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(VVZ1.)   Ist Vollstreckung der Rundfunkabgabe unzulässig? - (Vorgänge in Tübingen und in Zossen.)
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7. "Wir wissen alle, dass Fernsehen dick, dumm, traurig und gewalttätig macht."
Frau Dr. med. von der Leyen, Master of Public Health. (So laut WELT AM SONNTAG 2006-10-22 Seite 2.) - Damals Familienministerin, nun Chefin der EU-Kommission.
Naturwissenschaftlich: Ein Staatsfernsehen - Symbiose Politik + Medien-Manipulations-Biz, zwangsfinanziert vom Volk - ist gemäß Parasitologie: Eine Symbiose von 2 Parasiten zwecks Ausbeutung eines gemeinsamen Wirts.
Auf ARD, ZDF natürlich nicht anwendbar - sind ja staatsfern, dürfte auch der BR-Intendant in München bestätigen. (Er ist früherer Sprecher der Regierung Merkel. Noch Fragen?)


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