v. 13. April 2024
(MZE.) Keine Internet-Zensur durch die Landesmdienanstalten!
"Metastudie LIBRA": "Zensur tötet Web?"
Dies ist Auszug aus einer Analyse-Sammlung gegen die Medienstaatsvertrag ab 2020
Erstfassung: Etwa 200 Seiten im März. 2020. Seither wird alles laufend fortgeschrieben... berichtigt... erweitert.

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» "ARD, ZDF etc." noch zu retten?
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*PUME.   Anträge gegen "Zensur" / "Medienstaatsvertrag".

*PUME1.   Gegen Medienzensur: Grundsätzliches.
PUME1.a1)   Ein entsprechender Antrag ging an die 16 Staats-/Senatskanzleien:
Schr. "2020-04-20" (~66 S.) Pe.Ro. an 16 StK/SenK: Gegen Medienstaatsv. u.a.
Vor Inkrafttreten des "Medienstaatsvertrags 2020" sei dieser von Zensurelementen zu befreien. Dieser Antrag soll ab Mai 2021 als Verfassungsbeschwerde durch verschieden Bürger vorgetragen werden.

Vorbemerkung zur Erinnerung:
"Wer nichts zu verbergen hat, hat von Kontrolle nichts zu befürchten".
Oder auch: Warum gibt es das Grundrecht der Freiheit von übersetzter Kontrolle?
Im Grundgesetz die Artikel 1 bis 2, 4 bis 5, 8, 10 bis 13.

PUME1.a2)   Die Antwort ist, soweit es Politik anbetrifft:
Weil es die "ideale Regierung" nicht gibt und nie geben kann. Deshalb ist das Oppositionsrecht durch Privatheit zu wahren. Wer schützt diejenigen, die nichts zu verbergen haben, davor, dass es plötzlich weniger Freiheiten gibt?

Zum großen Teil ist die Opposition an einer ausgewogenen Politik beteiligt, vor allem auch die außerparlamentarische Opposition. Die Oppositionellen müssen davor geschützt werden, zensiert und überwacht zu werden.

PUME1.a2)   Ferner gilt für den Gesichtspunkt der Wertordnungen:
Weil die genetisch bedingte universelle weltweite Grund-Werteordnung des Menschseins das Bedürfnis eines intimen Raumes der Privatheit als Kernbestandteil umfasst. Dies Recht ist beispielsweise verankert im Grundgesetz in den Artikeln 1 (Würde), Art. 2 (freie Entfaltung), Art. 4 (Gewissen), Art. 5 (Meinungsfreiheit), Art. 6 (Familie).

In Schweden hielten die Parlamentarier es mehrheitlich als vereinbar mit der mehrheitlichen Wertordnung, dass die Einkommensverhältnisse alles Bürger "transparent" sind, nämlich publiziert werden.
"Transparenz" klingt immer gut. Doch diese Variante wäre in Deutschland nicht mehrheitsfähig. Das könnte sich leider ändern. Also ist oppositionelle Wachsamkeit zu Gunsten der Privatheit auch diesbezüglich ganz konkret geboten.

Das Vorstehende bildet den Maßstab für die Ziele dieser Seiten gegen Zensur.

 
 
PUME1.b)   Verfassungsbeschwerde gegen Zensur-Wirkungen ist in Vorbereitung gegen den "Medienstaatsvertrag 2020" .
- teils gleiche Beschwerdeführer wie beim Verfahren gemäß vorstehend PUMA. -
Nachtrag 2023-02 : Solche Verfassungsbeschwerden erfolgten bundesweit im Jahr 2021 durch jeweilige Landesbürger. Der nachstehende Text von Ende 2020 oder Anfang 2021 wurde nicht aktualisiert.


b1) Einige im "Medienstaatsvertrag 2020" enthaltenen Ermächtigungen und Ausführungsregelungen werden von Beschwerdeführern als verfassungswidriger Zensurauftrag interpretiert, nämlich analog zu den häufig in Deutschland kritisierten Regelungen beispielsweise in China und in Russland.

b2) An sich mag Verfassungsbeschwerde für Normenkontrolle erst zulässig sein, wenn das den Bürger belastende Gesetz bereits parlamentarisch beschlossen wurde. Hier aber liegt ein Sonderfall vor: Die Unterzeichnung der Ministerpräsidenten hat bei diesen Staatsverträgen faktische Wirkung einer parlamentarischen Verabschiedung.
Näheres: Abschnitte ► MBB. und ► MBK.: "Abnick-Parlamente".
b3) Dass dies "Abnicken" faktisch und generalisiert ist, ist belegbar. Also stellt sich die Frage, ob eine Verfassungsbeschwerde bereits zulässig ist noch vor dem eventuellen "Abnick"-Rundgang in den 16 Landesparlamenten.

b4) Gegen Zensur im deutschen Internet könnte ein Unternehmenssitz im EU-Ausland abhelfen? Wohl nicht.
siehe den "Medienstaatsvertrag 2021". Also würde Internet-Zensur gegen EU-Recht verstoßen:
Freier Warenverkehr: In seiner Entscheidung vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache Cassis de Dijon befand der Gerichtshof, dass jedes in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte und in den Handel gebrachte Erzeugnis grundsätzlich in jedem anderen Mitgliedstaat in den Verkehr gebracht werden darf.
Man beachte "rechtmäßig". Wählt man ein Sitzland frei von Zensur, so wäre Zensur in Deutschland gegen eine Website oder deren Teile ein Verstoß gegen EU-Recht.

 
 
*PUME2.   Internet-"Zensur" könnte ohnehin nur dem Bundesgesetzgeber zustehen.
Es ist auch deshalb eine Verfassungsbeschwerde seit Frühjahr 2020 in Vorbereitung.
- gleicher Beschwerdeführer wie beim Verfahren gemäß vorstehend PUMA.. -
... und nicht nur hinsichtlich der Zensur, sondern siehe auch:
  ► PWKE. Lizenzpflicht / Internet   ► PWKP. Urheberrecht   ► PWKR. Web-Regulierung

Diesbezügliche Beschwerdeführer können auf kompetente andere Beschwerdeführer rechnen:
- In der FAZ wurde Ende Februar, Anfang März 2020 in zwei redaktionellen Beiträgen die Kompetenzfrage (Zuständigkeit für Gesetzgebung) klargestellt. Unterstützung gab es dafür auch von berufener Stelle aus Hamburg.
Dies Thema wird auf diese wenigen Zeilen beschränkt. Mehr kann berichtet werden, sobald Fakten von beginnenden Verfahren verfügbar sind.
 
 

*PUME3.   Die Bedeutung von Zensur im Kontext von totalitärer Herrschaft: *neo-totalitär?

PUME3.a) Die Korrelation zwischen Diktatur und Zensur.

(1) Es wird nicht vorgetragen, Zensur und Lizenzierung für sich genommen, dies sei bereits ein "totalitäres Regime". Es wird nur vorgetragen, dass entsprechendes Instrumentarium ein klassischer Bestandteil solcher Systeme ist. Die nachstehende Übersicht von verschiedenen Hauptbestandteilen schafft die Einordnung:

(2) Der "Medienstaatsvertrag 2020" kann als schädliches Schaffen eines Teilelementes für Totalitarismus betrachtet werden. Es wäre aber übersetzt, dafür bereits das Schaffen von Totalitarismus zu behaupten.

(3) In der nachstehenden Übersicht wird "Zensur und Zugehöriges" zum Schluss gelistet. Tatsächlich gibt es keine Reihenfolge des Ablaufes. Vielmehr entwickeln sich alle Elemente gleichzeitig, wenn auch unterschiedlich rasch. Mit dem "Medienstaatsvertrag 2020" wird beispielsweise dieser Teil zeitlich nach vorne geschoben. Die anderen Elemente unterliegen aber ebenfalls überwiegend bereits einer aufsteigenden Entwicklung im negativen Sinn.

(4) Zwischen allen Merkmalen besteht Interaktion. Beispielsweise erleichtert die jetzt geplante Einführung von (noch) "beschränkter Zensur" die Gleichschaltung, also die anderen Elemente von Diktatur und totalitärer Herrschaft (was hier vereinfachend als "in etwa synonym" behandelt wird).

PUME3. b) Übersicht von typischen Merkmalen für Diktatur und totalitäre Herrschaft:
  1. ► Eine Person, Gruppe oder Organisation hat das Machtmonopol. Eine Gewaltenteilung ist nicht gewährleistet.
  2. ► Grundrechte werden abgeschafft.
  3. ► Der gesellschaftlich-politische Pluralismus wird außer Kraft gesetzt. (Behinderung oder Ausschaltung von Opposition)
  4. ► Schaffung einer Einheitspartei mit Massenorganisationen.
  5. ► Eine Ideologie wird zur herrschenden und beansprucht alle Bereiche des menschlichen Lebens.
  6. ► Die Macht wird durch außergesetzliche Gewalt staatlicher und parastaatlicher Repressionsapparate abgesichert.
  7. ► Die Freiheit der Presse wird abgeschafft, Medien werden gleichgeschaltet und durch Zensur wird ein Informationsmonopol gesichert.


 
 


*PUME4.   Zensur, wie muss man sich das vorstellen?

PUME4.a) Es gibt ein Beispiel im Internet -

- gegen eine Rechtsanwältin wegen eines Aufrufes im Kontext Corona.
http://beatebahner.de/lib.medien/Sperrung%20Homepage%281%29.pdf
Zu der Sache selbst erfolgt hier keine Stellungnahme. Es soll nur dargestellt, wie rein verwaltungstechnisch und internet-mäßig gesehen so etwas ablaufen kann. Der Text wurde weitgehend anonymisiert:

PUME4.b) Der Text lautet:

"... Polizeipräsidium Mannheim - Kriminalpolizeidirektion H.... 8. 4. 2020
Frau ..., H... - Ermittlungsverfahren wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten.
... teile ich Ihnen ... mit, dass auf Grund der von Ihnen initiierten öffentlichen Aufforderung zu Straftaten
(... Versammlungen am ... um ... Uhr, trotz Verbotes)
die Website ......de vorübergehend abgeschaltet wird.
Ein entsprechender Antrag wurde der Firma ... Telekommunikation SE übersandt.
Mit freundlichen Grüßen ... , KHK

PUME4.c1) Anmerkungen:

(1) Es sei nochmals betont, dass diese Wiedergabe nicht eine Stellungnahme für oder gegen die zitierte einzelne Maßnahme ist. Diese wird also gerade nicht als ein Beispiel für Zensur behauptet. Es ist im Gegenteil die Unterbindung von allgemeiner Straftat ausdrücklich nicht als Zensur definiert.

Es ist in diesem Dokument ja der Gegenvorschlag zur Zensur, dass stattdessen nur das allgemeine und nicht-politisierte Strafrecht zu Maßnahmen berechtigen dürfe. (Auf Details der Differenzierung soll hier nicht eingegangen werden.)

Es handelt sich nur um Veranschaulichung, wie im verwaltungsrechtlichen Alltag etwas derartiges textlich aussehen könnte. Hier ist die Besonderheit, dass der Server in Deutschland ist.

(2) Im dargestellten Beispiel fehlen Details: Keine Angabe der Rechtsgrundlage, keine über richterlichen Beschluss, kein Hinweis auf ein Recht der Unterbindung von Straftat wegen "Gefahr im Verzug".
Sicherlich würde eine solche Zwangs-Abschaltung immer auch mit mehr Information an das betreffende Unternehmen verbunden sein.

(3) Es ist nicht ersichtlich, ob auch eine Blockade in den Cache-Systemen angestrebt wurde. Auch müsste die Prozedur deutlich anders ablaufen, sofern die Website lokalisiert wäre wie folgendermaßen denkbar:
(31) Server in einem anderen EU-Land und Domain .de
(32) - oder Server in einem anderen EU-Land und nicht Domain .de
(33) Domain, die Domain-Verwaltung und Server außerhalb der EU.
Im letzteren Fall müsste die Unterbindung des Abrufes in Deutschland ziemlich viele rechtliche und technische Hürden meistern.

 
 


PUME4.c2) Landesanstalt ermittelt wegen 'politischer Werbung' für "Querdenken“

Quelle: 20.08.2020    tichyseinblick.de/daili-es-sentials/landesanstalt-ermittelt-wegen-politischer-werbung-fuer-querdenken/

"Die Landesanstalt für Kommunikation (LFK) von Baden-Württemberg überprüft den Regionalsender L-TV wegen des Verdachts unerlaubter politischer Werbung. Er soll gegen Bezahlung Demonstrationen der Bewegung "Querdenken“ per Internet übertragen haben. Das ist die von dem Unternehmer Michael Ballweg gegründete Initiative gegen die Corona-Maßnahmen, der auch die große Demonstration in Berlin am 1. August angemeldet hatte."
"'Politische Werbung ist kein Kavaliersdelikt und wir werden mit Entschiedenheit dagegen vorgehen, wenn in Baden-Württemberg Sendezeit an interessierte Dritte verkauft wird', sagt LFK-Präsident Wolfgang Kreißig. […]"

TICHY... : Es sei ein konkreter Hinweis eingegangen. Mit anderen Worten, jemand hat Ballweg und den Sender angeschwärzt.

Sofern ein Regionalsender die im Bundesland regierenden Parteien mit kostenloser Werbung versorgt und von der staatsnahen Medienanstalt Subventionen aus der Rundfunkabgabe erhält, das wäre ja wohl auch eine "bezahlte politische Werbung"?

PUME4.d) in Sachsen: Gutmenschen gegen Hassmenschen - Landesmedienanstalt hält der Demokratie die Stange.
Quelle: 2020-09    l-iz.de/melder/wortmelder/2020/09/Initiative-Gemeinsam-gegen-Hass-im-Netz-startet-im-Freistaat-Sachsen-351572

d1) Zitat: "Präsident des Medienrates Prof. Dr. Markus Heinker: 'Der Sächsischen Landesmedienanstalt ist die Projektpartnerschaft auch deshalb so wichtig, weil hier ein weiteres Mal deutlich wird, dass alle öffentlichen Einrichtungen eine gemeinsame Aufgabe haben: dem Bürger zu dienen. Auf diese Weise kann ein Höchstmaß an Effizienz bei der Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe erreicht werden.'"

Wie lautet diese wichtige Aufgabe? Stammtisch-Beleidigungen blieben jahrtausendelang unverfolgt - vergänglich wie der Schnee vom letzten Winter. Beim Stammtisch von heute, insbesondere Facebook, ist alles genauso vergänglich.
Aber es besteht ja in politischen Kreisen Rückhalt in der DDR-Erfahrung, dass das alles nicht so harmlos ist, was die Leute so "am Stammtisch schwätzen"?

d2) Zitat: "Ab dem ersten Oktober können die auf den Seiten von Medienunternehmen geposteten strafrechtlich relevanten Hasskommentare direkt auf elektronischem Weg bei der Generalstaatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen angezeigt werden."

"Rechtswidrige Posts und Kommentare werden nicht mehr einfach nur gelöscht. Sie werden stattdessen unmittelbar an die Generalstaatsanwaltschaft mittels eines Onlinemeldeverfahrens weitergeleitet, rechtlich bewertet und bearbeitet.
So kann ein strafrechtlicher Anfangsverdacht frühzeitig geprüft und die Ermittlungen auf relevante Fälle beschränkt werden. Diese Ermittlungen werden anschließend zentral beim Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) im Landeskriminalamt Sachsen durchgeführt." (Zitatende)

 
 


PUME4.d3) Der Traum aller Stasi-Kontrolleure wird wahr: Wie kann man alle Stammtische durch Denunzianten transparent machen, ob Aussagen strafrechtlich relevant sein könnten?
Aber auch, wie anders kann der Staat mit tragbarem Aufwand die Gefahrenabwehr meistern? Gibt es keine Alternativen? - Vielleicht ein automatisches Löschen nach 7 Tagen für alle Diskussion ohne verantwortlichen Moderator?

100-tausendfach fiel einst bei Stammtischen die gängige, aber unerträgliche Aussage: "... sind schmutzig und stinken." Unvorstellbar, nie kam es zu Strafverfahren. Nun ist für Ordnung gesorgt. Wer derartiges in der Neo-DDR 2.0 "palavern" würde, das erfordert Erziehungsmaßnahmen. Solche Volks-"Schädlinge" (was für ein Wort!) müssten ja wohl durch eine saftige Strafe eine Umerziehung "zu ihrem eigenen Besten" genießen?

d4) "Unwahrscheinlich schlimm ist es natürlich für die Weltgeschichte der Zivilisation - ein Hasskommentar von 10 Wörtern vor einem Jahr in den Billionen von Sätzen im Internet, das besudelt die Grundwerte der Menschheit!"
Zutreffend ist: Es kann zu Straftaten motivieren. Wer aber kümmert sich darum, wenn diese Anstiftung im realen Leben vorkommt? Dort ist sie ja vielfach effizienter.
Hier ist ein Grundproblem der Straftat-Verhinderung. Die Hasskommentare im Internet sind nicht die Quelle, sondern das Symptom. Die Quelle ist in der realen analogen Welt.

Diese Seiten haben nicht den Zweck, diese Problematik weitergehend zu analysieren. Es sollte nur dargelegt werden: Eine umfassende Internetkontrolle erzeugt mehr Schaden als Nutzen. Die Anliegen der Kontrolle sind nicht abwegig. Aber es muss hiergegen mit andersartigen Mitteln vorgegangen werden, nicht mit Lizenzierung und Zensur; denn damit trifft man vorwiegend die Falschen.

Wie viele Planstellen und wie viel Machtzuwachs und Budget-Zuwachs wird dies bei den zuständigen Stellen erfordern? - Erübrigen sich damit weitere Fragen?

 
 


*PUME5.   Die Justiz "auf Linie bringen": Standard-Signal für *neo-totalitär?

PUME5.a) Beispiel: In Berlin werden "konservative" Staatsanwälte durch "grüne" Politiker aus dem Amt entfernt.

- Quelle:    leute.tagesspiegel.de/neukoelln/macher/2020/08/12/135265/ehemaliger-beamter-der-eg-rex-angeblich-wegen-rassistischem-angriff-vor-gericht/

"Von mehreren Seiten ist zu hören, Koppers wolle die Behörde 'auf Linie bringen'. Koppers und Behrendt forcieren den Aufbau einer neuen Abteilung zu Hasskriminalität. Darin würde dann der Staatsschutz eingereiht, der bisherige Leiter kann aber nicht mehr dabei sein."

Der verfassungsrechtlich verankerte wertneutrale Begriff "Staatsschutz" wird demnach ja wohl erweitert um den medialen ideologischen Manipulationsbegriff "Hasskriminalität"? Es geht also nicht mehr um den Schutz des Staates, sondern um den Streit der Herrschenden gegen eine Gesinnung? Als "Hass" gilt dann alles, was vom städtischen Berliner Wahrheitsministerium als ungehörig eingestuft wird und alles, was Opposition gegen die Regierungspolitik mobilisiert?

Etwas zu "hassen" wird zur Straftat? Jemand, der ideologische volksverhetzenden Übertreibungen von einem Teil des linken und Grünen Spektrums "hasst", ist das ab jetzt ein "Hasskrimineller"? Und ebenso der, der das niedrige Bildungsniveau von "ARD, ZDF etc." hasst, ist ja dann wohl auch ein "Hasskriminieller"?

Die Geschichte wiederholt sich nicht. Jeder neue Totalitarismus ist ein anderer. Er schleicht heran und gibt sich wie jeder Totalitarismus als heroischer Diener des Guten.

PUME5.b) Beispiel: Die Justiz der DDR.
Die Auswertung der Stasi-Akten ist derart schwer und unzulänglich, weil das Volumen des Unrechts derart breit gestreut den Alltag durchsetzte, dass man es nicht rückwirkend aufarbeiten und erst recht nicht heilen kann. Wie passt das zusammen mit einer durchaus funktionierenden Justiz?

PUME5.c1) Beispiel: Sprachpolizei. Mit der DDR und der Nazi-Zeit glücklicherweise bisher nicht zu vergleichen. Aber wir müssen wachsam sein. - Wenn immer der Staat Sprache reguliert, ist totalitäre Gefahr nicht weit. Ein Beispiel von aktuellen Bemühungen um Sprachregulierung:

Quelle ursprünglich:    glossar.neuemedienmacher.de/glossar/kategorie/02-migration/
Das ist nicht im eigentlichen Sinn staatlich, sondern ein Element von pluralistischer Gesellschaft. Staatlich wird es aber durch Adoption:

 
 

Hieraus abgeleitet: Dienstanweisungen, etwa 70 Seiten, 2020-09 in neuester Fassung, im Bundesland Berlin:
"Diversity Landesprogramm":    berlin.de/sen/lads/schwerpunkte/diversity/landesprogramm-diversity/
"Der Senat hat am 08.09.2020 das Diversity-Landesprogramm beschlossen!"

Pressemitteilung darüber 20. September 2020:    berlin.de/sen/justva/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.989490.php

PUME5.c2) Handelt es sich beim e.V. um "nicht-staatliche" Sprachregulierung?
   de.wikipedia.org/wiki/Neue_Deutsche_Medienmacher

(1) Jan Fleischhauer: Spur des Geldes: Wie der Staat mit Millionen eine linke Anti-Hass-Industrie unterstützt. In: Focus.de. 28. Juni 2020, abgerufen am 27. Juni 2020.
   focus.de/politik/deutschland/schwarzer-kanal/die-focus-kolumne-von-jan-fleischhauer-spur-des-geldes-wie-der-staat-mit-millionen-eine-linke-anti-hass-industrie-unterstuetzt_id_12147178.html

(2) Demnach Finanzierung des gemeinnützigen e.V. allein für 2020 - nach Stand Juni 2020: (Dritt-zitiert nach dem Text in Wikipedia, dort Stand 2021-01)
1.012.152 Euro vom Bundeskanzleramt (Integrationsbeauftragte der Bundesregierung)
191.896 Euro vom Familienministerium
89.882 Euro vom Innenministerium (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
70.199 Euro von der Bundeszentrale für politische Bildung

(3) Das Glossar ist nicht der Kern des Finanzmittelverwendung. Die Summe der Vereinsaktivitäten ergibt sich aus dem Wikipedia-Artikel. Der Wert der Vereinsanliegen im Rahmen einer pluralistischen Gesellschaft ist anzuerkennen. Eine Übereinstimmung mit den vielen Glossar-Details ist aus dieser Aussage nicht ableitbar.

(4) Der Leser wird unbedingt darum gebeten, die hier erfolgten Informationen als neutrale Faktenermittlung zu interpretieren. Internationalität ist unausweichliche Zivilisationszukunft. Es geht nur um die Ablaufform. Diese ist nicht ein Analysegegenstand dieser Seiten. Jedoch bezüglich der Ablaufform, die Gefahr von jeder Art von Sprachvorgaben ist Analysegegenstand dieser Seiten.

*PUME6.   Droht eine DDR 2.0? Wiedervereinigt - als DDR?
Die Anzeichen mehren sich. Eine wissenschaftliche Analyse dieses Phänomens lieferte Prof. Seidel (HU: Völkerrecht, Menschenrechte), emeritiert, in einem Bericht in JUNGE FREIHEIT vom 4. September 2020. Es läuft darauf hinaus, dass der Widerstand gegen einengende Politik, eingetreten seit der Bundeskanzlerin Merkel, statistisch gesehen intensiver aus den Bundesländern der untergegangenen DDR erfolgt.
Die besondere entsprechende Empfindsamkeit und Aufmerksamkeit der in der DDR Sozialisierten, das ist subtil und komplex. Es wird sicherlich mehrheitlich nicht bewusst erkannt. Was Freiheit bedeutet, das lernt man im ehesten durch Erfahrung von Unfreiheit.

 
 


*PUME7.   Rechtslage auf EU-Ebene: Einzelne Aspekte.

a) Das reale Zensurverbot verteilt sich im Rechtssystem auf verschiedene Regelungen.

Etwas Zensur findet immer statt. Das ist unbedenklich, sofern es nicht deformierend auf die mehrheitliche Meinungsbildung wirkt. Der Übergang zu erheblicher einschneidender Zensur ist fließend. Gehemmt wird der Übergang durch die Summenwirkung von Regelungen. Hier erste Beispiele ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

Verordnung (EU) 2017/1128 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt von Bedeutung für den EWR.

ABl. L 168 vom 30.6.2017, S. 1–11 (
   eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1601068741888&uri=CELEX:32017R1128

Diese Verordnung gilt auch für den staatsnahen sogenannten "öffentlich-rechtlichen" "Rundfunk"; denn dieser wird in dieser Verordnung genannt. Sie soll gewährleisten, dass alle EU-Bürger in jedem EU-Land Zugang zu jenen Online-Diensten haben, die sie in ihrem eigenen EU-Wohnsitzland erworben oder abonniert haben.

Diese Verordnung bindet die Richtlinie 2010/13/EU über audiovisuelle Mediendienste und einige andere mit ein, die hier aber nicht namentlich wiederholt werden sollen.

b) "Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
(1) Mit dieser Verordnung wird in der Union ein gemeinsames Konzept zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten eingeführt, indem sichergestellt wird, dass die Abonnenten von portablen Online-Inhaltediensten, die in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat rechtmäßig bereitgestellt werden, während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Wohnsitzmitgliedstaat auf diese Dienste zugreifen und sie nutzen können."

"Erwägungen... Da der Binnenmarkt einen Raum ohne Binnengrenzen umfasst, der unter anderem auf der Freizügigkeit und dem freien Dienstleistungsverkehr beruht, muss sichergestellt werden, dass die Verbraucher portable Online-Inhaltedienste, die Zugriff auf Inhalte wie Musik, Spiele, Filme, Unterhaltungsprogramme oder Sportberichte bieten, nicht nur in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat nutzen können, sondern auch, wenn sie sich vorübergehend beispielsweise zu Urlaubs-, Reise- oder Geschäftsreisezwecken oder solchen der Lernmobilität in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten. Daher sollten Hindernisse für den Zugriff auf solche Online-Inhaltedienste und deren Nutzung in solchen Fällen beseitigt werden."

 
 

PUME7.c) Es darf also keine innereuropäische Reichweitenbegrenzung geben.

"ARD, ZDF etc." müssen zwar nicht online sein und haben insoweit auch einstweilen nur begrenzte Rechte. Wenn sie es aber sind, dann müssen sie europaweit zu empfangen sein.

d) Für Zensur ist die Umkehrung ausschlaggebend:

Ist in irgendeinem EU-Land eine legale nicht abfällig wertbare Information legal im Internet, beispielsweise kritisch bezüglich der Regierung eines anderen EU-Landes, so gilt:

Die Verbreitung dieser Information darf im anderen Land nicht ohne Weiteres blockiert werden. Ganz konkret: Eine deutschsprachige politische kritische Information aus dem EU-Ausland darf nicht durch eine deutsche Landesmedienanstalt bezüglich der innerdeutschen Verbreitung blockiert werden.

Soweit der Medienstaatsvertrag solche Ermächtigungen enthalten mag, wären diese also als unanwendbar anzusehen, weil Verstoß gegen EU-Recht.

 
 
*PUME8.   Unterbindungstechnik gegen Plattformen aus dem Ausland.

PUME8.a)   Es ist auch in Deutschland einorganisiert, Websites aus dem Ausland blockieren zu können.
FAZ 2021-03-11 (Abschnittsnummern hier hinzugefügt.)    faz.net/aktuell/wirtschaft/streaming-neue-clearingstelle-sperrt-illegale-internetseiten-17237724.html

((1)) "Kommt jetzt das Ende der illegalen Streamingseiten? - Die beliebtesten Streaming-Dienste für Serien und Filme sind kostenpflichtig... Im Netz finden sich zahlreiche dubiose Internetseiten, die kostenlos Serien und Filme anbieten. Bisher konnte man dem kaum beikommen, aber das wird sich jetzt ändern.

((2)) (...) Serienstream.sx (...) acht Millionen Mal wird sie im Monat aufgerufen, je nach Ranking gehört sie zu den Top-100-Internetseiten in Deutschland. (...) unerschöpfliches Reservoir an Serien und Filmen (...) kostenlos. Doch für deutsche Nutzer ist das Angebot seit diesem Donnerstag unerreichbar. Die Sperre ist der Preis für die systematischen Urheberrechtsverletzungen, die unbekannte Betreiber aus sicherer Distanz begangen haben, fernab von jeder zivil- oder strafrechtlichen Verantwortung.

((3)) (...) könnte man als (...) Durchbruch für die betroffenen Filmproduktiongesellschaften sehen (...) ist (...) Auftakt für eine ganze Reihe von Sperren, die sich in den kommenden Monaten durch das Internet ziehen werden und Internetseiten treffen wird, die ganz offenkundig und ungeniert ihr Geschäft mit Urheberrechtsverletzungen machen – was weit über das reine Streaming hinausgehen kann."

PUME8.b1)   Die entscheidende Frage ist: Wer entscheidet, was unerwünscht ist?
Es ist zwar "Zensur", aber hier gegen Straftaten und insoweit ist sie erlaubt. Das Problem tritt ein, sobald auch gegen Nicht-Straftaten vorgegangen wird.

PUME8.b2)   Dürfen Landesmedienanstalten gegen Websites einschreiten, bei denen kein strafrechtlicher Vorwurf vorliegt, sondern nur "unerwünschter
Inhalt"? - Sie tun es bereits: Siehe Abschnitt ► PUMF.
Wer gibt hierfür das Recht? - Rechtsgrundlage sind die Ermessensklauseln im Medienstaatsvertrag. Was unterscheidet diese Klauseln von "Zensur"?

Ein "Presse-Kodex" ist eine freiwillige Unterwerfung. Ein Vorlag, der sich dem nicht angeschlossen hat und viel Kritik erzeugt, kann dennoch nicht verboten werden, sofern keine häufige Straftatverübung vorliegt. Also kann das Internet nicht einfach über die Landesmedienanstalten dem Pressekodex unterworfen werden. Dies ist ein verbotenes Gesetz von Zensur.

Demnach: Der Medienstaatsvertrag erzeugt ein eigenmächtiges zweites Strafrecht: Was den Verantwortlichen dort als unerwünscht erscheint, kann gleichwertig wie ein Straftatverstoß sanktioniert werden selbst, wenn ein solcher fehlt

Hier greift ein Schutzmechanismus: Strafrechtliche oder gleichwertige Sanktionen sind nur zulässig, wenn das betreffende Strafgesetz schon zum Zeitpunkt der Tatbegehung bestand. Der Medienstaatsvertrag - als Landesrecht - kann dies nicht begründen.
Der Medienstaatsvertrag ist demnach Verletzung von: GG, EU-Charta, EMRK.

 
 
*PUME9.   Zensur über den Umweg von Gesetzgebung.
*NEU 2023-02-28 cv!

PUME9.a)   Der Grundrechteschutz der Informationsfreiheit untersagt Zensur auch im Fall von Einkleidung in die Form von Gesetzgebung.

Wenn allgemein geltende Gesetze etwas untersagen, beispielsweise Diskriminierung wegen der Hautfarbe, dann ist Eingreifen gegen entsprechende öffentliche Verbreitung keine Zensur. Wo also liegt die Grenze der gesetzgeberischen Befugnis?

Hier ist ein Beispiel von "Zensuranordnung durch ein Gesetz":
Medienstaatsvertrag § 26 Abs. 1 Satz 2 ff MStV:

" Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. [...] Die europäische Integration steht begrifflich für einen 'immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker' (1. Erwägungsgrund der Präambel des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV))."

PUME9.b)   Was daran ist "unzulässige Zensur durch Gesetzgebung"?

Es rechnet zur Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit, auch Gegner der europäischen Integration zu sein. Diese entwickelt sich von einer Art Staatenbund von souveränen Staaten in Richtung auf einen Bundesstaat von Bundesstaaten nach USA-Muster.

Die Meinung kann vertreten werden, dass dies nicht passt für die sehr unterschiedlichen europäischen Kulturkreise. Die Meinung ist durchaus vertretbar, schon jetzt sei der Nationalstaat viel zu sehr beschnitten.

Zwar verbietet die Regelung nicht generell abweichende Meinungen. Aber für ARD, ZDF usw. ist es von selektivem Anordnungscharakter: Sie "haben... zu fördern". Der Umkehrschluss lautet: Die Journalisten dürfen nicht in Gesamttendenz "weniger Europa" fördern.

PUME9.c)   Der harmlose Mantel eines medientechnischen Staatsvertrages integriert also eine Zensuranweisung.

Es ist bereits schlimm genug, dass dies Gesetz die Landesmedienanstalten zur Zensur ermächtigt. Hier aber wird sogar das politisch so gewollte Leitmedium einer redaktionellen Zensur unterworfen: Ein konservativ national-liberaler Journalist müsste schon beim Bewerbungsverfahren ausgeschieden werden.

Gemeint ist hier nicht ein Extremist. Zwar ist für manche kleingeistige Ideologien jeder Konservativ-Liberale "ein Nazi" und "Rechtsextermist". Aber auf Extremismus-Ausschluss stellt das Gesetz ja nicht ab. Es unterstellt eine Ablehnung der EU-Entwicklung zum Bundesstaat einer Zensur, soweit es ARD, ZDF usw. anbetrifft.

PUME9.d)   Wo entstand der Enwurf zu diesem Gesetz?

Traditionell wie immer in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Wer regierte dort zur Zeit der Entstehung der Vorlage zur Gesetzesvorlage? Die SPD.

War man sich dort bewusst, dass es Zensur ist? - Im Politikmilieu ist Durchsetzung von Meinung nicht Zensur, sondern grundgesetzliche Auftrag. Diese Durchsetzung geht ganz generell ein in Gesetze. So ist Demokratie. Also alles in Ordnung?

PUME9.e)   Wo also ist der Fehler? Siehe Artikel 5 Grundgesetz.

Die Parteiprogramme dürfen, sollen und werden sich in Gesetzen ausprägen. Hierfür gibt es aber eine Ausnahme: Sie dürfen gemäß Artikel 5 Grundgesetz nicht die gleichwertige öffentliche Präsenz aller Meinungen beeinträchtigen. An dieser Stelle wurde die Barriere zum "Staatsfernsehen" überschritten.

Die Rolle der europäischen Nationalstaaten ist seit 2020 gewachsen: Zunächst durch unterschiedliche Strategien während der Corona-Krise 2020-2022, sodann ab 2022 durch den Ukraine-Krieg. Nach verschiedenen Kriterien kann man einen Anteil von etwa 20 Prozent in Deutschland schätzen: Bürger mit Orientierung konservativ-liberal und kulturell-national. Im Gesetz steht, dass ARD, ZDF usw. die Inforrmationsbedienung dieser Gruppen einzuschränken haben.

Das geschieht in der Tat: Statistik-Nachweise in Abschnitten PAM1. und PAM9.
Das vorstehend benannte Gesetz war vermutlich kaum kausal hierfür. Immerhin schafft es einem Teil der realen Einseitigkeit die gesetzliche Legitimät. Diese Legitimität besteht aber nicht Denn Artikel 5 Grundgesetz ist der Klausel des Medienstaatsvertrags übergeordnet. Diese dortige Klausel ist also einfach unwirksam.

Jeder ist ständig betroffen. Also kann jederzeit Verfassungsbeschwerde hiergegen erfolgen. Hierbei haben Beschwerdeführer eine mächtige Stütze beim Bundesverfassungsgericht: Das politische Neutralitätsgebot für ARD, ZDF usw. ist dort ständige Rechtsprechung.
 
 




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Gegen Zensur & "Verstaatlichung" des Internets.
("Medienstaatsvertrag 2021")
"Metastudie LIBRA", Nein zur Staatslizenz ab 2021, nein zur Inhalte- Zensur ab 2021, nein zur Staatskontrolle ab 2021. Nein zu Bußgeldern bis 0,5 Millionen € von "ungehorsamen" Website-Betreibern. - 800 Seiten wissenschaftliche Sammelstudie:
"Metastudie LIBRA": Anlayse: Ist ein Politik- / Justiz-Skandal (ARD, ZDF etc.)?
»  Inhaltsverzeichnis: uno7.org/pde/pev-ttmwa-de.htm
"George Orwell hat '1984' als Warnung geschrieben, nicht als Bedienungsanleitung."



 img  Nein zum betreuten Denken! Mein Kopf gehört MIR!  Nein zum betreuten Denken! Mein Kopf gehört MIR!
1. "Staats- Fernsehen"?

Sind "ARD, ZDF etc." noch zu retten? 1 Million Vollstreckungen pro Jahr - ARD und ZDF, ja, ganz klar die Nummer 1 in Sachen Bildung: Bildung von Bürgerzorn über Staats- und Demokratieversagen.
»  uno7.org/pde/pev-tta1-de.htm

Hier sind Wege für Befriedung und ARD-Akzeptanz. Keine Institution kann dauerhaft den Zorn von rund 50 Prozent der Bürger überdauern.
»  uno7.org/pde/pev-tta31-de.htm

Wem gehört das Sozialismus-Unternehmen "VEB ARD, ZDF etc."? Den Bürgern? Analyse / Rechtswissenschaft.
»  uno7.org/pde/pev-tta34-de.htm



 img  Demokratie: Parteien zanken. Bürger wählen.  Demokratie: Parteien zanken. Bürger wählen.
2. Pflicht "Demokratie" verletzt?

(MAR.)   Rechtswissenschaft: Macht "Abnicken" von (realistisch betrachtet:) "vorgetexteten Gesetzen" diese nichtig?
»  uno7.org/pde/pev-ttmar-de.htm

(MAA.)   Viele Juristen leiden unter "Regulieromanie". Wieso?
»  uno7.org/pde/pev-ttmaa-de.htm

(MAB.)   "Abnick"-Parlamente - trotz Bundeskompetenz?
»  uno7.org/pde/pev-ttmab-de.htm

(MAH.)   Wer (/wie) koordiniert "Abnickerei"? Wie unterbinden?
»  uno7.org/pde/pev-ttmah-de.htm

(MAK.)   Ist sie verfassungswidrig, die "Abnickerei" von "vorgetexteten Gesetzen"?
»  uno7.org/pde/pev-ttmak-de.htm

(MBE.)   Der Medienstaatsvertrag ist zu stoppen, weil insgesamt ein "unmöglich" verworren konzipiertes Sammelsuriums-Gesetz.
»  uno7.org/pde/pev-ttmbe-de.htm



 img  Freie Medienwahl willst du? Spinnst du?  Freie Medienwahl willst du? Spinnst du?
3. Staatliche Internet-Totalkontrolle?

(MZE.)   Anträge gegen "Zensur" / "Medienstaatsvertrag".
»  uno7.org/pde/pev-ttmze-de.htm

(MWE.)   Internet-Kontrolle: Landesmedienanstalten ungeeignet. Bundeskompetenz!
»  uno7.org/pde/pev-ttmwe-de.htm

(MWK)   "Rosinen" der Verbote-Liste ab 2021 für das Internet.
»  uno7.org/pde/pev-ttmwk-de.htm

(MSE.)   Im Gesetzentwurf zu löschen "Lizenzpflicht / Websites". (Unzulässigl und Bundeskompetenz.)
»  uno7.org/pde/pev-ttmse-de.htm

(MUE.)   Im Gesetzentwurf zu löschen "Regulierung Urheberrecht". (Bundeskompetenz!)
»  uno7.org/pde/pev-ttmue-de.htm

(MZP.)   Anti-Porno! Schon in Wartestellung für den Zensur-Start.
»  uno7.org/pde/pev-ttmzp-de.htm



 img  Lücke verschwiegen?  Lücke verschwiegen?
4. Milliarden-Lücke / ARD.etc.?

(NFE)   Nichtzuschauer: 50 % Einnahmen von ARD, ZDF etc. fallen bald weg?
»  uno7.org/pde/pev-ttfne-de.htm

(MEE)   Rückzahlpflicht von nicht bewilligter Subvention
»  uno7.org/pde/pev-ttmee-de.htm

(MEU.)   EU-Bewilligung nötig gegen Unter-Subvention.
»  uno7.org/pde/pev-ttmeu-de.htm

(MFE.)   Medien-Staatsvertrag 2020/2021: 10 Milliarden € fehlen?
»  uno7.org/pde/pev-ttmfe-de.htm
 img  Gtundgesetz verschrottet?  Gtundgesetz verschrottet?
5. Rundfunk- "Beitrag": Verfassungs- widrig?

(UBK.)   Experten für Neuordnung "ARD, ZDF etc." und/oder Rundfunkbeitrag.
»  uno7.org/pde/pev-ttubk-de.htm

(UBU1.)   Ist der Rundfunkbeitrag als verfassungswidrig einzustufen? Leider wohl ja. Wie zu heilen?
»  uno7.org/pde/pev-ttubu1-de.htm

(UBZ.)   Wie real ist "Endstation neo-totalitäre Gutmenschen-Republik"?
»  uno7.org/pde/pev-ttubz-de.htm

(VCA.)   Erster großer Justizskandal durch "digitale" Textbaustein-"Pseudo-Jura"? Von Popper bis Kant. (Aber gern, natürlich inklusive Nazi-Keule.)
»  uno7.org/pde/pev-ttvca-de.htm



6. "Beiträge": Falschinkasso?
 img  Wann seid ihr satt?  Wann seid ihr satt?


(BBA.)   Zu befreien sind laut Gesetz die "beihilfenlos irgendwie zurecht kommenden" Geringverdiener: "Würderverdiener".
»  uno7.org/pde/pev-ttbba-de.htm

(BBB.)   Geringverdiener: Das Wichtigste der Rechtsgrundlage der Befreiung in Kurzform:
»  uno7.org/pde/pev-ttbbb-de.htm

(BBK.)   Geringverdiener: Laut BVerwG: Keine Sozialbescheid-Pflicht.
»  uno7.org/pde/pev-ttbbk-de.htm

(VVA.)   Vollstreckung: Statistische Fakten und Anlyse: Bürgerhass-Massenproduktion?
»  uno7.org/pde/pev-ttvva-de.htm

(VVZ1.)   Ist Vollstreckung der Rundfunkabgabe unzulässig? - (Vorgänge in Tübingen und in Zossen.)
»  uno7.org/pde/pev-ttvvz1-de.htm



7. "Wir wissen alle, dass Fernsehen dick, dumm, traurig und gewalttätig macht."
Frau Dr. med. von der Leyen, Master of Public Health. (So laut WELT AM SONNTAG 2006-10-22 Seite 2.) - Damals Familienministerin, nun Chefin der EU-Kommission.
Naturwissenschaftlich: Ein Staatsfernsehen - Symbiose Politik + Medien-Manipulations-Biz, zwangsfinanziert vom Volk - ist gemäß Parasitologie: Eine Symbiose von 2 Parasiten zwecks Ausbeutung eines gemeinsamen Wirts.
Auf ARD, ZDF natürlich nicht anwendbar - sind ja staatsfern, dürfte auch der BR-Intendant in München bestätigen. (Er ist früherer Sprecher der Regierung Merkel. Noch Fragen?)


Gegen den Zwangbeitrag... gegen den Politik- und Justizskandal:
deine kleine Spende
und dein Job ist vollbracht.
Intelligenter ist es wohl in Sachen Rundfunkabgabe, Medienzensur usw., die hier geführten Stellvertreter-Kriege mit deinen einigen Euros zu unterstützen statt selber mit Widersprüchen und Klageverfahren zu kämpfen.
   info ► Denn echter Kampf durch dich gegen nur rund 200 € empfundenes staatliches Unrechtsinkasso würde nicht lohnen. Eine ARD-Inkasso-Maschinerie mit rund 200 Millionen Euro Jahresbudget - mit normalen Rechtsanwälten hat der Normalbürger hiergegen keine reale Chance.
► Sondern die richtige Antwort lautet: Du unterstützt und finanzierst mit deiner kleinen Spende einen Stellvertreterkrieg, den ein paar rechtsstaatlich engagierte Bürger für dich und für alle gegen das staatliches Medien-Diktat führen.

► Nur bei Geringverdienern haben richtig gemachte Härtefallanträge seit Ende 2010 eine gute Aussicht. Die E-Books helfen im Prinzip dabei mit ausreichender Information. Aber einfacher ist, die hier aktuell geführten Auseinandersetzungen für generelle Freistellung aller 4 Millionen Geringverdiener abzuwarten.

► Im Fall von Spenden ab 20 Euro bekommst du auf Wunsch - geht auch nachträglich - die E-Books im bisherigen Stand per E-Mail als .pdf. Wenn Erweiterungen kommen, so erhätst du die Neufassungen mindestens in den 12 Monaten nach dem Erstversand im Rahmen des normalen Aktualisierungsdienstes. (In Realität erfolgt es für etwa 24 Monate.)

Deine Spende "bewegt was" - hilft bei:
UNOLIB: "Zensur tötet Web?" - Menü gegen staatlich geplante Internet-Zensur ab 2021.
uno7.org/ppc


ANTI-GEZ : "GEIZ tötet GEZ?"- Menü für deine Briefbeispiele:
uno7.org/ppf

ANTI-GEZ: Bürger-Plattform (2019-03...2024). Schwerpunkt Briefbeispiele: Deine Rundfunkabgabe 2013++ zurück verlangen?
volxweb.org/ppt

ANTI-GEZ: Hauptmenü "Rundfunkabgabe-Skandal" (2007...2013...2024):
uno7.org/pde/pev-amenu-de.htm

ANTI-GEZ: 3 E-Books (2016...2024):
uno7.org/pde/pev-ebks-de.htm



Pro 100 Euro Zuwachs bei der Gesamtsumme aller Spenden entsteht eine neue Themenseite.
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Zensur tötet Web?
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"UNOLIB"? - "Union der Bürger für Liberal"
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Wir alle gemeinsam! Auch dein
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