v. 13. April 2024
(MUE.) Im Gesetzentwurf zu löschen "Regulierung Urheberrecht". (Bundeskompetenz!)
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"Metastudie LIBRA": "Zensur tötet Web?"
Dies ist Auszug aus einer Analyse-Sammlung gegen die Medienstaatsvertrag ab 2020
Erstfassung: Etwa 200 Seiten im März. 2020. Seither wird alles laufend fortgeschrieben... berichtigt... erweitert.
Deine wichtigsten Links:
► uno7.org/ppc (Menü:) Hilf auch du, unser freies Internet zu schützen gegen Zensur ab 2021!
» _Menü_: UNOLIB gegen Zensur. (MC:) PEV-AMC-DE DE
► uno7.org/pde/pev-tta1-de.htm Inhaltsverzeichnis "Metastudie LIBRA": ~990 Seiten Rechtsanalyse.
» "ARD, ZDF etc." noch zu retten? (MC:) PEV-TTA1-DE DE
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*PWKP2. Fakten: Artikel 17 der EU-Richtlinie "Urheberrecht"
Die Interaktion zwischen EU-Recht und Bundesrecht sei nun zusätzlich verdeutlicht:
a) Was ist der Ursprung der Probleme: Die EU-Richtlinie über Urheberrechte.
Nachstehend Zitate aus: irights.info/artikel/wie-artikel-17-der-eu-urheberrechtsrichtlinie-die-lets-play-und-walkthrough-kultur-bedroht/29650
"Der umstrittene Artikel 13 (in der Endfassung Artikel 17) der Reform besagt, dass große Internetplattformen wie Facebook, YouTube oder Twitter hierfür vor dem Upload eines Werkes das Copyright klären müssen. Die Plattformen haften voll für alle Inhalte, die von den Usern hochgeladen werden."
"Die Richtlinie schreibt den Mitgliedsstaaten in Artikel 17 (vormals Artikel 13) vor, Plattformanbieter für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer unmittelbar haftbar zu machen. Bislang waren Betreiber wie Youtube und andere lediglich verpflichtet, Inhalte erst dann zu sperren oder zu löschen, wenn Rechteinhaber sie als rechtswidrig meldeten (auch als „Notice-and-take-down“-Verfahren bekannt)."
"Artikel 17 der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie verschärft die Haftung von Plattformanbietern wie Youtube. Viele kreative Inhalte aus rechtlichen Grauzonen drohen dadurch aus dem Netz zu verschwinden. Das betrifft auch und vor allem Gaming-Videos wie Let’s Plays oder Walkthroughs."
b) Es handelt sich um Bundeskompetenz. Diese wird auch wahrgenommen.
So lange auf Bundesebene Gesetzgebung nicht erging, besteht kein Recht für vorherige Regelung in einem Landesgesetz.
Sobald es bundesrechtlich geregelt ist, besteht kein Recht für Regelung im Landesrecht, sondern allenfalls ein Verweisrecht. Denn eine zitierende Übernahme in Landesrecht würde im Fall von späterer bundesrechtlicher gesetzgeberischer Änderung zu einer Normenkollision führen.
Die Bundesregierung bearbeitet es. Sie betrachtet es also zutreffend als gesetzgeberische "Bundeskompetenz".
Beweis: "Justizministerium führt öffentliche Anhörung durch." ... "Mit Schreiben vom 28. Juni 2019 hat das Bundesjustizministerium „interessierte Kreise“ aufgefordert, umfassend zur Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie bis zum 6. September 2019 Stellung zu nehmen."
wbs-law.de/urheberrecht/artikel-13-eu-rat-beschliesst-urheberrechtsreform-2-37567/
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*PWKP3. Fakten: Rechtsfragen / Artikel 17.
a) Ohne die Zustimmung von Deutschland wäre die EU-Richtlinie über "Zensuranordnung zwecks Schutz der Urheberrechte" nicht wirksam geworden.
Diese Zustimmung erfolgte auf Bundesebene. Deutschland wird bei der EU auf Bundesebene vertreten.
Nachweis: de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_(EU)_2019/790_(Urheberrecht_im_digitalen_Binnenmarkt)#Artikel_13
"Erforderlich für den Beschluss war die Zustimmung von 55 % der Mitgliedstaaten, die gemeinsam 65 % der Gesamtbevölkerung ausmachen (Art. 238 AEUV). Da 19 von 28 Mitgliedstaaten und damit 67,85 % der Mitgliedstaaten zugestimmt haben, die einen Anteil von 71,25 % der Gesamtbevölkerung der Union[57] ausmachen, ist der Beschluss zustande gekommen."
Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_(EU)_2019/790_(Urheberrecht_im_digitalen_Binnenmarkt)#Artikel_13
b) Die Urheberrechts-Richtlinie - also auf EU-Ebene - ist möglicherweise in Kollision mit Datenschutzrecht: "automatisierte" Verfahren greifen ein.
Das hätte wiederum analoge Auswirkung auf Regelungen im Medienstaatsvertrag. Zwar können automatisierte Verfahren zugelassen werden. Dafür muss aber eine bundesrechtliche Gesetzgebung den Rahmen geben. Daran fehlt es beim "Medienstaatsvertrag 2020".
Möglicherweise fehlt es aber ohnehin an der Verhältnismäßigkeit, lautet eine Einzelmeinung. Damit wäre die - vorher entstandene - Rechtsgrundlage der EU - mit Folgewirkung DSGVO - primär. Die später beschlossene Richtlinie über die Urheberrechte hätte nicht verabschiedet werden dürfen.
Analyse in diesem Sinn (2020): netzpolitik.org/2020/upload-filter-auf-kollisionskurs-mit-eu-datenschutzregeln/
Diese Fragen sollen hier nicht vertieft werden. Es sollte nur näher belegt werden, dass die Bundesländer zu diesen Fragen keine Regelungskompetenz haben.
c) Die Urheberrechts-Richtlinie ist möglicherweise in Kollision mit der EU-Charta, der EMRK und dem, was verblieb von der KSZE.
Im Fall der Umsetzung im deutschen Recht ist mit entsprechenden gerichtlichen Verfahren zu rechnen. Gegen eine Behandlung im "Medienstaatsvertrag 2020" sprechen also diese weiteren Gesichtspunkte und ferner:
Der Bestand der Urheberrechts-Richtlinie ist noch nicht gewährleistet.
Mindestens ein Verfahren gegen diese Richtlinie wurde beim EuGH anhängig gemacht. Da sich der Stand laufend ändern kann, verbleibt es hier bei dieser globalen Information.
d) Fristen für die Implementierung.
Zur Rechtfertigung für die Regelungen im "Medienstaatsvertrag 2020" war zu hören:
Die AVMD habe Implementierungspflicht bis gegen Ende September 2020.
Dieser Eilbedarf kann aber nicht eine Implementierungspflicht bezüglich der Urheberrechtsrichtlinie umfassen. Denn deren Implementierungspflicht ist auf ein Datum im Jahr 2021 datiert.
Ferner dürfen die Bundesländer nicht kompetenzwidrig rasch wirksam werdende gesetzliche Regelungen machen, wenn dies die einzige Rechtfertigung hat, einen Zeitverzug des Bundesgesetzgebers zu heilen.
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*PWKP4. Fakten: Streit über Artikel 17.
a) Befürworter versus Gegner der "Verbotspolitik":
Die einen würden sagen "die üblichen Idealisten", die anderen "die üblichen Verdächtigen - auf beiden Seiten. Hier Helga Trüpel, von 2004 bis 2019 Abgeordnete von Bündnis 90/Grüne im Europäischen Parlament:
"... fußt die Kampagne der Internetaktivisten (...) auf einem völlig unregulierten Freiheitsbegriff und gibt sich damit neoliberal in Bezug auf die Regulierung der Plattformen (keine Haftung, keine Kontrolle) und sozialistisch in Bezug auf die Nutzer und Uploader: Alles soll unreglementiert und sofort zur Verfügung stehen."
Quelle: faz.net/aktuell/feuilleton/medien/kampagne-gegen-kreative-virus-gegen-das-urheberrecht-16729478.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2
b) Fragt sich ratlos der Verfasser dieser Zeilen: Also soll der gemutmaßte "totalitäre Neo-Liberalismus" und der gemutmaßte "alt-totalitäre Sozialismus" durch den handfest realen "neo-totalitären Zensurismus" bekämpft werden?
Und sind "ARD, ZDF etc." mit den Super-Spitzengehältern, finanziert zwangsweise auch durch die Ärmsten im Land, nicht auch ausgeprägt "neo-liberal" und zudem "VEB sozialistische Unternehmen"?
c) Dann bitte keine Android-Smartphones mehr kaufen und 99++ Prozent der Internet-Websites nicht mehr anschauen. All das ist Open Source Software (ähnlich: public domain) und also wahlweise "neo-liberal" oder "sozialistisch"?
Überhaupt die Browser, Google Chrome mit dem Hauptursprung im Vorgänger von Firefox, alles basiert auf Open Source Software. Alles das ist also nicht mehr salonfähig und ist also durch bekennende Grüne nicht mehr zu benutzen? Wikipedia erst recht zu ächten?
Außer einer Komperenz in Biologie und in Ideologie ist es nie ein Fehler, sich auch in IT, Software und Web-Wirtschaft auszukennen, findet für sich selbst der Verfasser dieser Seiten. Für andere zu sprechen fühlt er sich nicht befugt.
d) Würde Frau Trüpel sich mit diesen Zeilen als völlig falsch interpretiert erklären?
Die Kommentare waren nicht abwertend gemeint. Die Konfliktlinie der beiden Lager sollte angedeutet werden. Mehr wäre zu viel für einen Schriftsatz.
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Deine Regierung will nur dein Bestes!
Gegen Zensur & "Verstaatlichung" des Internets.
("Medienstaatsvertrag 2021")
"Metastudie LIBRA", Nein zur Staatslizenz ab 2021, nein zur Inhalte- Zensur ab 2021, nein zur Staatskontrolle ab 2021. Nein zu Bußgeldern bis 0,5 Millionen € von "ungehorsamen" Website-Betreibern. - 800 Seiten wissenschaftliche Sammelstudie:
"Metastudie LIBRA": Anlayse: Ist ein Politik- / Justiz-Skandal (ARD, ZDF etc.)?
» Inhaltsverzeichnis: uno7.org/pde/pev-ttmwa-de.htm
"George Orwell hat '1984' als Warnung geschrieben, nicht als Bedienungsanleitung."
Nein zum betreuten Denken! Mein Kopf gehört MIR!
1. "Staats- Fernsehen"?
Sind "ARD, ZDF etc." noch zu retten? 1 Million Vollstreckungen pro Jahr - ARD und ZDF, ja, ganz klar die Nummer 1 in Sachen Bildung: Bildung von Bürgerzorn über Staats- und Demokratieversagen.
» uno7.org/pde/pev-tta1-de.htm
Hier sind Wege für Befriedung und ARD-Akzeptanz. Keine Institution kann dauerhaft den Zorn von rund 50 Prozent der Bürger überdauern.
» uno7.org/pde/pev-tta31-de.htm
Wem gehört das Sozialismus-Unternehmen "VEB ARD, ZDF etc."? Den Bürgern? Analyse / Rechtswissenschaft.
» uno7.org/pde/pev-tta34-de.htm Demokratie: Parteien zanken. Bürger wählen. 2. Pflicht "Demokratie" verletzt?
(MAR.) Rechtswissenschaft: Macht "Abnicken" von (realistisch betrachtet:) "vorgetexteten Gesetzen" diese nichtig?
» uno7.org/pde/pev-ttmar-de.htm
(MAA.) Viele Juristen leiden unter "Regulieromanie". Wieso?
» uno7.org/pde/pev-ttmaa-de.htm
(MAB.) "Abnick"-Parlamente - trotz Bundeskompetenz?
» uno7.org/pde/pev-ttmab-de.htm
(MAH.) Wer (/wie) koordiniert "Abnickerei"? Wie unterbinden?
» uno7.org/pde/pev-ttmah-de.htm
(MAK.) Ist sie verfassungswidrig, die "Abnickerei" von "vorgetexteten Gesetzen"?
» uno7.org/pde/pev-ttmak-de.htm
(MBE.) Der Medienstaatsvertrag ist zu stoppen, weil insgesamt ein "unmöglich" verworren konzipiertes Sammelsuriums-Gesetz.
» uno7.org/pde/pev-ttmbe-de.htm
Freie Medienwahl willst du? Spinnst du? 3. Staatliche Internet-Totalkontrolle?
(MZE.) Anträge gegen "Zensur" / "Medienstaatsvertrag".
» uno7.org/pde/pev-ttmze-de.htm
(MWE.) Internet-Kontrolle: Landesmedienanstalten ungeeignet. Bundeskompetenz!
» uno7.org/pde/pev-ttmwe-de.htm
(MWK) "Rosinen" der Verbote-Liste ab 2021 für das Internet.
» uno7.org/pde/pev-ttmwk-de.htm
(MSE.) Im Gesetzentwurf zu löschen "Lizenzpflicht / Websites". (Unzulässigl und Bundeskompetenz.)
» uno7.org/pde/pev-ttmse-de.htm
(MUE.) Im Gesetzentwurf zu löschen "Regulierung Urheberrecht". (Bundeskompetenz!)
» uno7.org/pde/pev-ttmue-de.htm
(MZP.) Anti-Porno! Schon in Wartestellung für den Zensur-Start.
» uno7.org/pde/pev-ttmzp-de.htm
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Lücke verschwiegen? 4. Milliarden-Lücke / ARD.etc.?
(NFE) Nichtzuschauer: 50 % Einnahmen von ARD, ZDF etc. fallen bald weg?
» uno7.org/pde/pev-ttfne-de.htm
(MEE) Rückzahlpflicht von nicht bewilligter Subvention
» uno7.org/pde/pev-ttmee-de.htm
(MEU.) EU-Bewilligung nötig gegen Unter-Subvention.
» uno7.org/pde/pev-ttmeu-de.htm
(MFE.) Medien-Staatsvertrag 2020/2021: 10 Milliarden € fehlen?
» uno7.org/pde/pev-ttmfe-de.htm Gtundgesetz verschrottet? 5. Rundfunk- "Beitrag": Verfassungs- widrig?
(UBK.) Experten für Neuordnung "ARD, ZDF etc." und/oder Rundfunkbeitrag.
» uno7.org/pde/pev-ttubk-de.htm
(UBU1.) Ist der Rundfunkbeitrag als verfassungswidrig einzustufen? Leider wohl ja. Wie zu heilen?
» uno7.org/pde/pev-ttubu1-de.htm
(UBZ.) Wie real ist "Endstation neo-totalitäre Gutmenschen-Republik"?
» uno7.org/pde/pev-ttubz-de.htm
(VCA.) Erster großer Justizskandal durch "digitale" Textbaustein-"Pseudo-Jura"? Von Popper bis Kant. (Aber gern, natürlich inklusive Nazi-Keule.)
» uno7.org/pde/pev-ttvca-de.htm 6. "Beiträge": Falschinkasso? Wann seid ihr satt?
(BBA.) Zu befreien sind laut Gesetz die "beihilfenlos irgendwie zurecht kommenden" Geringverdiener: "Würderverdiener".
» uno7.org/pde/pev-ttbba-de.htm
(BBB.) Geringverdiener: Das Wichtigste der Rechtsgrundlage der Befreiung in Kurzform:
» uno7.org/pde/pev-ttbbb-de.htm
(BBK.) Geringverdiener: Laut BVerwG: Keine Sozialbescheid-Pflicht.
» uno7.org/pde/pev-ttbbk-de.htm
(VVA.) Vollstreckung: Statistische Fakten und Anlyse: Bürgerhass-Massenproduktion?
» uno7.org/pde/pev-ttvva-de.htm
(VVZ1.) Ist Vollstreckung der Rundfunkabgabe unzulässig? - (Vorgänge in Tübingen und in Zossen.)
» uno7.org/pde/pev-ttvvz1-de.htm
7. "Wir wissen alle, dass Fernsehen dick, dumm, traurig und gewalttätig macht."
Frau Dr. med. von der Leyen, Master of Public Health. (So laut WELT AM SONNTAG 2006-10-22 Seite 2.) - Damals Familienministerin, nun Chefin der EU-Kommission.
Naturwissenschaftlich: Ein Staatsfernsehen - Symbiose Politik + Medien-Manipulations-Biz, zwangsfinanziert vom Volk - ist gemäß Parasitologie: Eine Symbiose von 2 Parasiten zwecks Ausbeutung eines gemeinsamen Wirts.
Auf ARD, ZDF natürlich nicht anwendbar - sind ja staatsfern, dürfte auch der BR-Intendant in München bestätigen. (Er ist früherer Sprecher der Regierung Merkel. Noch Fragen?)
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