v. 13. April 2024
(FNE.) Nichtzuschauer: 50 % Einnahmen von ARD, ZDF etc. fallen bald weg?
"Metastudie LIBRA": "Zensur tötet Web?"
Dies ist Auszug aus einer Analyse-Sammlung gegen die Medienstaatsvertrag ab 2020
Erstfassung: Etwa 200 Seiten im März. 2020. Seither wird alles laufend fortgeschrieben... berichtigt... erweitert.

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» "ARD, ZDF etc." noch zu retten?
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*FNB.   Zu befreien: *Nichtzuschauer.
Erstfassung: 2020-04-20. Diese ist in Verfassungsbeschwerden im Jahr 2021. Der Text wurde hierher kopiert und wird hier laufend komplettiert.
Je nach Alter ~30 bis 94 % Nichtzuschauer. Beweis: Abschn. ► PAM1. bis ► PAM5.
Siehe auch Abschnitt ► PSF!. : Der "Rundfunk"-"Beitrag" ist eine Steuer.
- im Hinblick auf den hohen Anteil der Nichtzuschauer.

*FNB1.   Es wird beantragt, die Nichtzuschauer von der Rundfunkabgabe zu befreien.
Beantragt wird bei der auf Seite 1 adressierten Staats-/Senatskanzlei:
(1) Sofort sind alle Schritte in Richtung auf Unterbindung des betreffenden Falschinkassos einzuleiten.
(2) Bei der federführenden Staatskanzlei ist eine neue entsprechend berichtigte Vorlage eines neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrages zu fordern.

(3) Angesichts des Mängelausmaßes sollte Betrauen eines anderen Flächenstaats statt Rheinland-Pfalz erwogen werden? Besser wäre wohl eine Kooperation von 2 Bundesländern (ohne Rheinland-Pfalz - Befangenheitseinwand).

*FNB2.   Kern der Begründung (Befreiung / Nichtzuschauer)
Je nach Alter ~30 bis 94 % Nichtzuschauer. Beweis: Abschn. ► PAM1. bis ► PAM5

(1) Rund 30 % der Bürger im Land sind Nichtzuschauer.
Eine derartige Quote ist nach herrschender Rechtsprechung weit oberhalb der Befugnis der "Typisierung" (im Sinn der Tolerierbarkeit von maßvollem Rechtsverstoß).
Da Typisierung ausscheidet, handelt es sich um "Besteuerung". Dafür fehlt den Bundesländern die Kompetenz. Das Gesetz ist nichtig, soweit es die Erstreckung auf Nichtzuschauer postuliert.

(2) Der Entscheid BVerfG 1 BvR 1675/16 und andere vom 18. Juli 2018
basierte auf nur 3 % Quote der Nichtzuschauer (Nutzer).

Hier lag ein subjektiver Richter-Irrtum vor, wie im Urteilstext analysierbar. Es hatten diesbezüglich die anwaltlichen Vertreter der Beschwerdeführer keine volkswirtschaftliche Kompetenz der Statistik-Wahrheit in die Verfahren eingeführt.

(3) Die Rechtslage ist damit keineswegs "gegen die Nichtzuschauer gefestigt",
sondern bezüglich der realen Verhältnisse noch nie richterlich klargestellt worden.
(4) Bei wesentlichem erkennbaren Verfassungsverstoß - so wie hier - ist auch ohne richterliche Klarstellung dem Verfassungsrecht die Priorität über Spezialgesetze einzuräumen, soweit der Gläubiger öffentlich-rechtlich ist.

(5) Die Nichtzuschauerquote liegt bis Alter 35 bei 92 %.
Je nach Alter ~30 bis 94 % Nichtzuschauer. Beweis: Abschn. ► PAM1. bis ► PAM5
Die Rechtswissenschaftler als Richter des Bundesverfassungsgerichts würden die fast 100 % ARD-Abstinenzler unter ihren Studenten sicherlich nicht als ungebildet einstufen. Man kann die Studenten einmal um das Handheben bitten, wer "ARD, ZDF etc." noch öfter genießt: Rund 95 Prozent Nichtgenießer müssten es sein, siehe Abschnitt ► PAM..
 
 
Studenten: Nichtzuschauerquote etwa 100 % für die Abendnachrichten "ARD, ZDF etc."; aber fast 100 % sind Zuschauer bei Netflix.
2021-02-02 "Journalistische Inzucht: öffentlich-rechtliches 'Duckmäusertum und Gehorsam'. Ein Gespräch mit Kollegen aus der Anstalt."
       reitschuster.de/post/journalistische-inzucht-offentlich-rechtliche-innenansichten/       

"Wie brechen autoritäre oder erstarrte Systeme zusammen? Die Geschichte zeigt: Eine der tieferen Ursachen ist meistens eine Abgehobenheit der Herrschaften (m/w/d) in den oberen Etagen. (...) Der Intendant des Bayerischen Rundfunks und ARD-Chef Ulrich Wilhelm – vormals Regierungssprecher von Angela Merkel (allein die Tatsache, dass der frühere Sprecher der Kanzlerin Vorsitzender des größten öffentlich-rechtlichen Sender-Zusammenschlusses ist, besagt einiges über den Zustand von Demokratie und Journalismus im Lande). Als Überschrift prangt auf dem Heft ein Zitat des mächtigen Senderchefs...: 'Es gibt da keinen Generationsabriss'. Und weiter: 'ARD-Vorsitzender Ulrich Wilhelm widerspricht dem Eindruck, die ARD erreiche die jungen Menschen nicht mehr.'"

Anmerkung: Siehe Abschnitt ► PAM. für die Wahrheit. Chefetagen: Realitätsverlust?
(...) Die altgedienten Fernseh-Matadore (...) Einer erzählte von einem Vortrag in einer Hochschule, wo er rund 500 junge Zuhörer fragte, wer von ihnen noch abends den Fernseher für die Nachrichten einschalte. Kein einziger meldete sich. Die meisten haben gar keinen Fernseher mehr. Wer von ihnen zumindest noch gelegentlich auf dem Smartphone öffentlich-rechtliche Nachrichten ansehe, wollte er dann wissen. Ein Fünftel habe sich gemeldet. Auf die Frage, wer Netflix nutzte, sei 'gefühlt jede Hand' in die Höhe gegangen.
Wir erreichen die jungen Menschen nicht mehr. Das ist ein Tsunami, der da auf unsere Sender zuläuft, das droht uns alle wegzufegen (...) " (Zitatende) *FNB3.   Grundrechte der Nichtzuschauer
Je nach Alter ~30 bis 94 % Nichtzuschauer. Beweis: Abschn. ► PAM1. bis ► PAM5

Das Recht auf Befreiung für Nichtzuschauer, sofern sie die überwiegende Mehrheit sind:
Die Selbstbestimmung des Einzelnen über Mediennutzung darf nicht auf Richtung "ARD, ZDF etc." ausgerichtet werden, sofern in der Altersgruppe bis Alter 50 diese Sender aktuell nur noch im Mittel rund 15 Prozent ihrer Zuschauer finden. Der Einbezug der Nichtzuschauer ist dann nicht mehr "Typisierung für eine Kleinmenge". Es ist dann Drängen des Staates auf ein "staatlich" gewolltes Verhalten, richtiger gesehen, "gewollt von den herrschenden Parteien". Es ist eine verdeckte Demokratie-Verzerrung zu Gunsten der herrschenden Parteien.

Dies erhält Gewicht durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
vom 9. Mai 1972 -- 1 BvR 518/62 und 308/64 --
Rn. 121: "[...] so dass Machtmißbrauch verhütet und die Freiheit des Einzelnen gewahrt wird, [...]Der Gesetzgeber darf seine vornehmste Aufgabe nicht anderen Stellen innerhalb oder außerhalb der Staatsorganisation zu freier Verfügung überlassen. [...] Entfaltung der Persönlichkeit, deren Freiheit und Würde nach der Ordnung des Grundgesetzes der oberste Rechtswert ist (vgl. BVerfGE 7, 377 [400 ff.]; 13, 97 [104, 113]; 19, 330 [336 f.]). Der Rang dieses Grundrechts gebietet daher, dass die freie Selbstbestimmung des Einzelnen nur so weit eingeschränkt werden darf, wie es die Interessen der Allgemeinheit erfordern [...]."

Rn. 124: "Selbstverständlich ist, dass das vom Verband gesetzte Recht seinem materiellen Inhalt nach mit höherrangigem Recht, vor allem mit dem Grundgesetz, voll in Übereinstimmung stehen muss. Für die Beachtung dieser Schranke der Satzungsautonomie sorgt auch die - als Rechtsaufsicht ausgestaltete - Staatsaufsicht sowie die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG."
 
 

*FNB4.   Befreiungsrecht wegen politischer Einseitigkeit von "ARD, ZDF etc.".
             Übersicht: Der Themenkreis der Kontroll-Problematik: .
       Gegen Staatskontrolle-Internet: Landesmedienanstalten; "ARD, ZDF etc.".
► PWKE. Geplante Lizenzpflicht für Websites: aufzuheben.
► PWKP. Regulierung von Urheberrechten zu unterlassen.
► PUV. Detaillierter Beleg des Anfangs vom Ende der Web-Freiheit
► PWKT. "Verbote-Hybris - neo-totalitär?" - Internet-Verbote-Liste.
► PUME. Anti-Zensur: Zensur-Ermächtigung für den Staat?
► PWKD. ► PWKE. Lizenzpflicht - letztlich Zensur-Umweg.
► PUMA. "Zensur" sollte gleichzeitig betrachtet werden. Etwas Doppelung.
► PWCA1. bis ► PWCA5. Zuständigkeit bei nat. Recht (Bund); ► UBUE1. EU-Rechtsrahmen.
       "ARD, ZDF etc." inzwischen tendenziell "Ideologieflügel von links-grün":
► PAM2.   Politisch Neutral? Nein, ganz ganz weit "links-grün".
► PAM9.   Der Verlust der Mitte in den Medien.
► PPF1. bis ► PPF6.   Idelogie: Gesetzverstoß"gemeinnützig". Quotenversagen.
► A3.5.   Wem gehört der VEB "ARD, ZDF etc."?
► SKF1. VEB "ARD, ZDF etc.": Es ist Sozialismus. Nützlich? Schädlich?


a) Eine politische Betätigung im Sinn einer bestimmten politischen Richtung des Meinungsspektrums ist den Anstalten untersagt. Aber es ist ein Faktum.
Die Ausrichtung ist sehr subtil zugunsten von ROT-ROT-GRÜN. Das mag tiefere Gründe in der Soziologie des Journalismus haben: Ein oftmals immer schlechter bezahlter Beruf, in dem deshalb endgültig ökonomische und technologische Fachkunde unterrepräsentiert ist. Das mehrt die Anfälligkeit für den verbreiteten Glauben an Worthülsen der politischen Verführer:
Eine bessere Welt ist ganz einfach: Man nimmt das Geld von den Reichen und schafft damit weitgehend die Industrie und die Arbeit ab. Die Konsequenz des damit endenden Wohlstands zu begreifen, dafür fehlt das Wissen.

b) Wir haben also einen Status der "weitgehenden politischen Nicht-Neutralität".
Es stellt sich die Frage der Rechtslage. Diese wurde 2020 höchstrichterlich für eine analoge Konstellation entschieden:
Da die IHK einen öffentlichen Auftrag hat und aus Zwangsbeitrag finanziert wird, darf sie derartiges nicht.

"Weder der Präsident noch der Hauptgeschäftsführer, noch irgendein anderer Vertreter des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) dürfen sich länger zu politischen Fragen äußern. Ihnen ist es höchstrichterlich untersagt, die Interessen der Gewerbetreibenden und Unternehmen im Land in der Öffentlichkeit zu vertreten, etwa wenn es um Klimafragen geht. Das entschieden die Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig ... Az.: 8 C 23.19..."
Quelle: 2020-10-15    welt.de/wirtschaft/article217934390/DIHK-Maechtiger-Wirtschaftsverband-bekommt-Maulkorb-verpasst.html

 
 
- noch: FNB4.b)

Das ist in sich interessant, weil ja der offizielle gesetzliche Auftrag lautet, die Mitglieder auf politischer Ebene zu vertreten. Vielleicht wird das Bundesverfassungsgericht über diese Ungereimtheit das letzte Wort zu sprechen haben. Diese Frage wird hier nicht zum Thema gemacht. Sondern:

Interessant ist auch das Ergebnis: Zitat WELT: "Geklagt hatte ein Windkraftunternehmer aus Nordrhein-Westfalen. Seiner Meinung nach überschritt der DIHK mit aus seiner Sicht falschen Äußerungen zur Klimapolitik seine Kompetenzen. Der Unternehmer verklagte seine IHK Nord Westfalen darum darauf, ihren Austritt aus dem DIHK zu erklären. Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts verurteilten die beklagte Kammer nun, ihren Austritt zu erklären."

c) Ein vergleichbarer Entscheid geht gegenüber "ARD, ZDF etc." nicht.
Politische Meinungsäußerung kann bezüglich "ARD, ZDF etc."nicht untersagt werden, da es der Auftrag ist. Neutralität kann nicht angeordnet werden, da sie gesetzlich bereits angeordnet ist. Ein Abweichen von der Neutralität kann richterlich nicht konstatiert werden, da es für die statistische Erfassbarkeit keine Möglichkeit gibt, so lange so subtil betrieben wie gegenwärtig.
Selbst wenn es nachweisbar wäre, wäre eine richterliche Entscheidung für Neuausrichtung ein unzulässiger Eingriff gegen die verschiedenen Garantien der journalistischen Medienfreiheit.
Aber festzustellen ist immerhin: Den Sendern werden häufig Vorwürfe gemacht "zu weit links-grün". Vorwürfe "zu weit rechts" sind bisher hier nicht bekannt geworden. Wären die Sender dem Gesetz entsprechend politisch "mittig", so wären gelegentliche Abstecher nach "rechts" unvermeidbar (was auch immer "rechts" bedeuten mag).
Die EU-weite Abweichung von "mittig" in Deutschland: Siehe Abschnitt ► PAM2..

d) Der Rundfunk-"Beitrag" macht den Bürger zum Zwangs-Angeblich-Nutznießer.
Das ist analog bei der IHK. Der Bürger wird zum Zwangs-"Mitglied" bei "ARD, ZDF etc.", weil Beiträgen das Mitgliedschaft-Konzept implizit ist. Da der Bürger aber gegen den Neutralitätsverlust nicht effizient rechtlich vorgehen kann, bleibt der Rechtsprechung nur der Spielraum, den Austritt des Bürgers durch Gerichtsentscheid zu ermöglichen.

e) Die ARD-Juristen werden dies Austrittsrecht bestreiten.
Das ist ihr beruflicher Auftrag. Es ist nicht das Recht. Richter haben die richterliche Aufgabe, ihren Juristenkollegen nicht eine Manipulation des Rechts zu bewilligen, sondern Recht durchzusetzen. Das gilt auch dann, wenn alle anderen Verwaltungsrichter es anders sehen mögen. Es gilt der Kant'sche Imperativ, aus dem resultiert, dass der einzelne Richter auch dann Recht zu sprechen hat, falls fast alle Kollegen den einfacheren Weg wählen sollten. Sobald einer der Richter(innen) den Anfang macht, macht er/sie den anderen Richtern Mut, ebenfalls aus dem Gleichschritt auszubrechen.
 
 




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*FNE.   Befreiungsgründe für *Nichtzuschauer.
Übersicht: Themenkreis "Befreiung, weil verfassungswidrig":
► BBA. bis ► BBR.Die Befreiungsrechte der Geringverdiener: BVerfG, BVerwG.
► FNB. ► FNE.Die Befreiungsrechte der Nichtzuschauer. 30 bis 94% sind es.
► FNE1. Der *Nichtzuschauer ist ohne " *Möglichkeit der *Nutzung".
► FSB. ► FSD.   Befreiungsantrag "Betriebsstättenabgabe": Textbeispiel.
► FSE.   Betriebsstätten: Zu befreien von 95 bis 100 % der Abgabe.
Übersicht: Themenkreis "ist Steuer, nicht Beitrag, weil...":
► BAB.   Analyse: Ist Steuer, Gesetz nichtig: Nichtzuschauer-Falschinkasso.
► FFH1.   32er Beirat Bundesfinanzminist.: Ist Steuer! Neuordnung ARD, ZDF!
► FFF1.   ~2016 *Statistische Bundesamt und EU: Rundfunkabgabe ist "Steuer".
► FTE.   "Medien"-"Steuer" - Tarnbezeichnung "Rundfunk"-"Beitrag".
► PSF1. ► PSF2.   Es ist "Medien"-"Steuer", nicht "Rundfunk"-"Beitrag".
► UBUN.   Streitschrift von Dr. Hennecke: "Steuer", nicht "Beitrag".
Übersicht: Themenkreis "ist verfassungswidrig, weil...":
► FFF2.   2013 *Wissensch. Dienst des Bundestags: Betr.-Abg. verfassungswidrig.
► FFF3. ► FFF4.   2013, 2014 Verfassungswidrig. *Bölck *Geuer
► FFF6.   2013 Unzulässig! Prof. *Degenhart ; *Jacobj u. *Kappe,
► FFF7.   2016 Unzulässig: RA Dr. *Pagenkopf. Richter am BVerwG a.D.
► FFF8.   Prof. Paul *Kirchhof: Fehler beim Betriebsstätten-Beitrag?

*FNE1.   Sie sind ohne " *Möglichkeit der *Nutzung".
Siehe auch_ PSF1.   Es ist "Medien"-"Steuer", nicht "Rundfunk"-"Beitrag"
PSF2.   Was ist Beitrag, was ist Steuer? Badische Weinabgabe.

FNE1.a)   Das Zwangsinkasso bei Nichtzuschauern beruht auf einem merkwürdigen Konstrukt.
Man wählte um 2010 den Übergang von der "Gebühr" zum "Beitrag" wegen einer Strategie, die von den betroffenen 30 Prozent der Bürger wohl überwiegend als bösartig empfunden wird:
Nur beim "Beitrag" kann man auch den Nichtnutzern eine Zwangspflicht auferlegen, nämlich für die "Möglichkeit der Nutzung".

Das Konzept ist beispielsweise sinnvoll, wenn die Baukosten für Straßenbau und Erschließungsleistungen - beispielsweise Wasser, Abwasser, Elektrizität - auf alle Immobilien umgelegt werden, die auf diese Weise ja auch in der Regel alle im Wert gesteigert werden. Wer mangels Bebauung einstweilen die Abwasserentsorgung nicht nutzt, hat aber jederzeit die Möglichkeit der Nutzung. Allein die Möglichkeit stellt für ihn einen Vorteil dar, weil der Wert der Immobilie hierdurch steigt.
Unrechtsfälle bis zu vielleicht 3 Prozent können zugemutet werden: Juristenbezeichnung verschämt verdeckend: "Typisierung".
Das Konzept darf im Kontext der freien Medienwahl als ein Fremdkörper für Recht und Wettbewerb angesehen werden. Es wird hier als eine Haarspalterei angesehen, um eine Scheinlegitimation zu erzeugen für etwas, was in Wahrheit eine Mediensteuer ist.

 
 

FNE1.b1)   Mit 80 bis 94 Prozent der Nichtzuschauer bei der Hälfte der Erwachsenen kann die Fiktion eines besonders hohen Nutzens von "ARD, ZDF etc." nicht mehr aufrecht erhalten werden.
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht das merkwürdige Konzept als grundgesetzkonform erklärt:
2018-07-18 Urteil BVerfG 1 BvR 1675/16    (2018-07-18)
Aber der "fiktive Nutzen" kann schwerlich noch in Betracht kommen, wenn bis Alter 35 der Anteil der Nichtnutzer 92 % ist. Das "Typisierungs"- Maximum von vielleicht 3 % ist mit 92 % ausreichend zweifelsfrei überschritten.
- siehe die Statistik-Grafik in Abschnitt ► PAM1. -

FNE1.b2)   Allerdings geht es nicht nur um die Typisierung, sondern wegen der "Beitrags"-Fiktion #
geht es ferner um die Nutzen-Unterstellung. Bei über 80 oder gar über 90 Prozent der Nichtnutzer ist diese Fiktion aber ebenfalls auf keinen Fall noch aufrechtzuerhalten.
Die Nichtzuschauer-Befreiung ist behandelt in: ► FNB- ► FNE. . .

FNE1.b1)   Es kommt aber ein weiteres Element hinzu: Die Sender entsprechen nicht (mehr) der qualitativen Anforderung, "Nutzen" darzustellen
im Sinn von "Nutzen" wie definiert durch die Staatsverträge und die Gründungsgesetze und im Sinn wie entwickelt in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Damit entfällt der Vorteil und "Nutzen" (aus "Nutzung") also aus 2 Gründen:
a) weil rund 85 % Nichtzuschauer bis Alter 55 ... usw.
b) und weil die gesetzlich definierte Qualität fehlt, also "Nutzen" auch deshalb unmöglich ist.
 
 
FNE1.c1)   Der "Medienstaatsvertrag 2020" belegt ein Verfehlen des Auftrags für den "fiktiven Nutzen".
Kurzüberblick:    de.wikipedia.org/wiki/Medienstaatsvertrag
Volltext:    gesetze-bayern.de/Content/Document/MStV/true

Prof. Dr. Martin Schwab, München, von 2:33:22 bis 3:08:39 in_
"Coronoa-Ausschuss", Sitzung 40. 2021-02-17        youtu.be/62zbhnsC6SI
- bedeutet:    youtube.com/watch?v=62zbhnsC6SI&feature=youtu.be
Etwa 5 Stunden, etwa 165 000 views (Abruf 2021-02-20)
Über den Ausschuss:        corona-ausschuss.de/sitzungen/

Nachstehend ist nicht der Originaltext von Prof. Schwab. Vielmehr werden einige seiner wichtigen Argumente durch den Autor dieser Seiten aufgegriffen für eine eigene zusammenfassende Darstellung des Problems:

FNE1.c2)   Berechtigend für Nichtzahlung der Rundfunkabgabe : Der Benutzer sagt: "ich habe keine "Möglichkeit" der Nutzung,
Es besteht keine "Möglichkeit der Nutzung", weil das, was dem Bürger laut Gesetz als "Nutzen" geliefert werden soll, nicht verfügbar ist. Woraus der "Nutzen" eigentlich bestehen sollte, ist durch das Gesetz definiert, wie sogleich belegt wird. - Also besteht Anspruch auf Gleichstellung mit Taubstummen, die ja auch befreit werden, weil auch ihnen die Möglichkeit von "Nutzen" fehlt.

Die formale Rechtsgrundlage für die Befreiung ist immer die Härtefallklausel des § 4 Abs. 6 Rundfunkstaatsvertrag. Das ist so, weil diese Generalklausel die einzige im Gesetz vorgesehene Rechtsgrundlage für Befreiung ist.
Nun der Nachweis, dass die Pflicht der Lieferung des gesetzlich definierten "Nutzens" durch "ARD, ZDF etc." nicht erfüllt wird:

FNE1.c3)   § 6 "Medienstaatsvertrag 2020" : "Sorgfaltspflichten
(1) 1Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen.
2Sie müssen unabhängig und sachlich sein.
3Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen.
4Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.
(2) Bei der Wiedergabe von Meinungsumfragen, die von Rundfunkveranstaltern durchgeführt werden, ist ausdrücklich anzugeben, ob sie repräsentativ sind."

FNE1.c4)   Gegen alle diese Grundsätze wird durch "ARD, ZDF etc." intensiv verstoßen.
§ 6 Abs. 1 Satz 2. RBStV: "Unabhängig" sind sie nicht, weil die maßgeblichen Gremien nach Parteienproporz besetzt sind: Sie sind weder staatsfern noch "unabhängig", sind also "staatsnah".
§ 6 Abs. 1 Satz 4 RBStV: "Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen."
Die Berichterstattung von "ARD, ZDF etc." ist oftmals kommentarartig und kann oft eher als ideologische Wählerwerbung interpretiert werden.
Es besteht eine politische Ausrichtung "links-grün". Nachweis: Abschnitt ► PAM2.
 
 
FNE1.c5)   § 26 Abs. 2 "Medienstaatsvertrag 2020" : "Unparteilichkeit, Ausgewogenheit"
§ 26 Abs. 2: "Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen."
Hiergegen wird ebenso verstoßen. Für die Ausrichtung "links-grün" siehe den Nachweis in Abschnitt: ► PAM2.

FNE1.c6)   § 30 Abs. 7: Presseähnliches ist unzulässig und kann deshalb nicht als "Nutzen" dargelegt werden.

§ 30 Abs. 7 "1Die Telemedienangebote dürfen nicht presseähnlich sein. 2Sie sind im Schwerpunkt mittels Bewegtbild oder Ton zu gestalten, wobei Text nicht im Vordergrund stehen darf.
3 Angebotsübersichten, Schlagzeilen, Sendungstranskripte, Informationen über die jeweilige Rundfunkanstalt und Maßnahmen zum Zweck der Barrierefreiheit bleiben unberührt.

4 Unberührt bleiben ferner Telemedien, die der Aufbereitung von Inhalten aus einer konkreten Sendung einschließlich Hintergrundinformationen dienen, soweit auf für die jeweilige Sendung genutzte Materialien und Quellen zurückgegriffen wird und diese Angebote thematisch und inhaltlich die Sendung unterstützen, begleiten und aktualisieren, wobei der zeitliche und inhaltliche Bezug zu einer bestimmten Sendung im jeweiligen Telemedienangebot ausgewiesen werden muss.

5Auch bei Telemedien nach Satz 4 soll nach Möglichkeit eine Einbindung von Bewegtbild oder Ton erfolgen.
6 Zur Anwendung der Sätze 1 bis 5 soll von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und den Spitzenverbänden der Presse eine Schlichtungsstelle eingerichtet werden."

FNE1.c7)   Kommentar: Es wird derart intensiv verstoßen, dass es keiner abwägenden Erörterung bedarf.
(1) So jedenfalls ist die unverwehrbare Meinung des Autors dieser Seiten.
Beispiel:    tagesschau.de/inland/
Es gilt als beliebte List, mit Einrichtung von Schlichtungsstellen zu beruhigen, alles sei in Ordnung. Dann kann ziemlich alles gewagt werden, bis ganz ausnahmsweise einmal jemand der Antragsberechtigten eine Schlichtung beantragt.

(2) Zunehmend seit etwa 2019 lassen "ARD, ZDF etc." immer mehr Unternehmern der Presse können mittelbar durch Kooperation ein ganz klein wenig teilhaben an dem gewaltigen 8 Milliarden Euro der Rundfunkabgabe. Wer wollte diese kleine Vorteilsteilhabe gefährden, indem er sich durch einen Antrag auf ein Schlichtungsverfahren Feinde macht?

(3) Allgemein erkennbar ist die Meinung bei "ARD, ZDF etc.", dass man nur bei Umwandlung in Internet-Unternehmen eine Zukunft hat. Die Toleranz der Politik und der Rechtsprechung ist erprobbar durch ständiges Abweichen der Sender vom vorgeschriebenen Weg, ohne ausgebremst zu werden. Damit gleichlaufend lassen sich dann auch die gesetzgeberischen Grundlagen für die Verschiebung ins Internet nachvollziehend besser durchsetzen.

 
 
(4) Es begann mit dem Rundfunkstaatsvertrag für funk.net (Kinder-Internet) 2016, 2017. Nachdem dieser Angriff folgenlos glückte, wurde mit dem "Medienstaatsvertrag 2020" die Grundlage für die Umwandlung in Internet-Unternehmen eingeleitet. Gelingen die Verfassungsbeschwerden hiergegen nicht, wäre vermutlich mit der komplettierenden zweiten Hälfte der Umwandlungsgesetze zu rechnen.
Die gesetzlichen Zwecke der Finanzierungsgarantie war und ist nur für lineares Programm durch Fernsehen und Rundfunk. Sie war und ist nie für das Internet.

FNE1.c8)   Sonderfall: Die Freiheit der Kündigung fehlt bezüglich des Genderns.
(1) Für viele Bürger gilt: Wenn eine täglich gelesene Tageszeitung mit dem generalisierten Gendern beginnt, wird diese Zeitung nicht mehr gekauft: Wer diese Verhunzung der Sprache zumutet, wird als Manipulierer empfunden. Niemand will sich entwürdigen, indem er sich sich freiwillig einer Manipulation unterwirft.
WELT 2021-02-25 So der Tenor von Leserkommentaren in:
   welt.de/debatte/kommentare/article227000843/Sprache-Gendern-das-erinnert-mich-inzwischen-an-einen-Fleischwolf.html

(2) Beispiel: Wenn seit Sommer 2020 für Radio "Fritz*in" des RBB Berlin von oben angeordnet wurde "Gendern mit der Sprechpause", so können Bürger den Sender zwar sofort wegschalten beim Hören, müssen ihn aber trotzdem finanzieren.
Ob die protestierenden Verachtung für Gendern richtig liegen, ist hier nicht zu erörtern, sondern nur: Ein solcher "Rundfunk" verstößt für ihre Wertordnung gegen das Recht auf gemeinsame kulturelle Identität. Für sie kann "ARD, ZDF etc." deshalb keinen "Nutzen" mehr darstellen: Es besteht fundamentale Unvereinbarkeit mit ihrer Wertordnung: Ein "Ausschließungsgrund":
Die Sender wechseln von der Rolle des "Informanten ihrer Kulturgemeinschaft" zum empfundenen "Zerstörer der mitgetragenen eigenen Kultur": Viele betrachten einen Gender-Zwang als eine Art Kulturkrieg gegen ihre kulturelle Identität. Diese Sender werden als Feind und Täter empfunden. Niemand darf gezwungen werden zur Zwangsfinanzierung von "Feinden". Es besteht ein Aufhebungsgrund gegen den Zahlungszwang der Rundfunkabgabe.

(3) Diese Bürger müssen also über den Härtefallantrag - § 4 Abs. 6 Satz 1 Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag - das Recht erhalten, die Finanzierung der für sie unvertretbaren oder eher "unerträglichen" Wertordnung zu verweigern. Es wäre absurd, diesen Bürgern einen "Nutzen" zuzusprechen. Damit würde die Rechtsprechung sich einmischen in die subjektive Grundrechte-Wahrnehmung der Bürger.
Nicht das Gesetz ist verantwortlich. Mit seinem Neutralitätsgebot für die Sender schließt das Gesetz aus, dass diese sich dem "Gender"-Diktat einer lautstarken, aber kleinen Minderheit in hundert Prozent der Senderzeit unterwerfen.

(4) Für die Einschränkung von Grundrechten ist ein Gesetz nötig. Es gibt kein Gesetz für Informationen-Regulierung, das dies sprachkultur-fremde Gendern mit * oder : anordnet - oder auch nur ein Duldenmüssen. Also muss dem Bürger im Rahmen seiner Informationsfreiheit eingeräumt bleiben, für alle Informationsstellen mit hausinterner Anweisung des Genderns ein Fehlen von "Nutzen" zu konstatieren.

(5) Analog gilt dies, sofern ein wesentlicher Teil der Programminhalte statt Berichterstattung eher einer Meinungsmanipulation gleicht, also als "politischen Propaganda" für bestimmte Ideologien empfunden werden kann.
Siehe den entsprechenden statistischen Nachweis in Abschnitt ► PAM2.
 
 
*FNE2.   Zu befreien sind die Nichtzuschauer.
Je nach Alter ~30 bis 94 % Nichtzuschauer. Beweis: Abschn. ► PAM1. bis ► PAM5
Siehe auch Abschnitt ► PSF. Der "Rundfunk"-"Beitrag" ist eine Steuer.
Siehe auch Abschn. ► MBU5. Inkasso-"Satzung" gilt nicht für Nichtzuschauer?

a) SWR-Analyse Ende 2019: Zuschauer fast nur noch im Alter ab 50.
"Schon Ende 2019 stellte die SWR-Geschäftsführung intern fest: 'Unser Fundament bröckelt'. Und zwar besonders beim jüngeren Publikum unter 50 Jahren. Wörtlich heißt es in einer im Intranet veröffentlichten Analyse:
'75 Prozent unserer Zuschauer*innen sind im Schnitt heute schon älter als 60 Jahre, 50 Prozent sogar älter als 70 Jahre. Junge Zuschauerinnen und Zuschauer - Fehlanzeige.'

Entsprechend viel Geld, nach eigenen Angaben 75 Prozent des Programmetats, steckt der SWR derzeit in Programme für die ältesten Zielgruppen."

Quelle:    dwdl.de/nachrichten/76036/swrumbau_voraus_gniffke_stellt_sein_zukunftsszenario_vor/?utm_source=&utm_medium=&utm_campaign=&utm_term=

b) Die Wahrheit: Nur rund 30 Prozent der Zuschauer sind in der unteren Altershälfte, also unter Alter 50.
Die statistische Wahrheit ist grausamer als die verbalen Eingeständnisse des SWR-Intendanten: Siehe Abschnitt: ► PAM.
Demnach sind "ARD, ZDF etc." im Palliativ-Stadium. Mit der Droge "Rundfunkabgabe" werden sie schmerzfrei noch eine Weile lebend erhalten. Aber sie bedienen nur noch rund 19 Prozent des audio-visuellen Konsums - Tendenz fallend. Das Ende naht und es ist unausweichlich für lineares Fernsehen und Radio.
Was die Richter nicht richteten, richtet der Markt.

c) Rechtliche Konsequenz: Die Rundfunkabgabe ist bei der Altersgruppe unter 50 wegen "Wandel der Rahmenbedingungen" verfassungswidrig geworden.

Ihre 8 Milliarden Euro Jahreseinnahmen aus der Mediensteuer (Tarnbezeichnung "Rundfunk"-"Beitrag") kann das Medienimperium nur und nur ganz hypothetisch retten, sofern es die Aufgabe schafft, im Internet Akzeptanz zu finden. Für diesen Übergang fehlt aber bislang die Rechtsgrundlage.

Wird Internet-Akzeptanz erfolgreich geschafft, ebenso wider Erwarten die inländische Rechtshürde, so fehlt für die Finanzierungsaufgabe aber die EU-Bewilligung. Diese ist nicht zu erwarten: Das Internet besteht hochwertiger Wettbewerb mit - unter anderem - dem Besten seitens der Besten. Aus diesem Grund gibt es keine EU-rechtliche Legitimierbarkeit für "ARD, ZDF etc.", die Rundfunkabgabe im Internet auszugeben.
Unzulässigkeit, dies zu finanzieren: Siehe die Abschnitte ► PSNE. und ► PSUE..
 
 


FNE2.d) Was ist Ertrag, was ist staatlicher Zuschuss?

(1) 2020-10-02    dwdl.de/nachrichten/79653/radio_bremen_erwirtschaftete_2019_ein_kleines_minus/
"Radio Bremen hat im vergangenen Jahr (...) ... Als Erträge ausgewiesen wurden 111,3 Millionen Euro..."

Die Buchhalter packen die Rundfunkabgabe in die Kategorie "Ertrag". Sie irren. Es ist zwar Geldeingang, aber nicht "Ertrag", sondern "Zuschuss". Eine Zwangsabgabe ist nicht Ertrag, weil nicht am Markt für Gegenleistung im Wettbewerb bei entscheidungsfreien Kunden erzielt.

Wenn die Verkehrsbetriebe nur 80 Prozent der Einnahmen als "Ertrag" erzielen, so sorgt der Staat durch einen Zuschuss für die fehlenden 20 %.

(2) Bei "ARD, ZDF etc." mag ein frei erreichter Ertrag ebenfalls vorliegen - insbesondere pro Jahr wohl rund 1 Milliarde Euro aus Werbung. Da der "Ertrag" nicht reicht, muss der Staat seinem Lieblingskind "ARD, ZDF etc." mit einem Zuschuss aushelfen. Hier ist der Zuschuss rund 90 % = 8 Milliarden Euro. Nur dürfen die Sender dies Geld dank staatlicher Vollmacht beim Zwangszahler selbst abholen. Es ist und bleibt aber Zuschuss und ist also als solcher zu buchen.

(3) Der angebliche fiktive Nutzen für die überwiegend nicht mehr zuschauenden Bürger unter Alter 50 ist eine Haarspalterei, wie nur Juristen-Deduktion sie fertig bringen kann. Wenn der Zuschaueranteil dieser Alterskategorie nur noch 15 Prozent beträgt, so haben die Bürger über den Nutzen demokratisch entschieden, nämlich mit der Fernbedienung. Das haben auch oberste Richter zur Kenntnis zu nehmen, sobald die Frage erstmals in dieser Klartext-Form vorgetragen wird.

(4) Die universitär lehrenden Rechtswissenschaftler unter den obersten Richtern können ja ziemlich einfach ihre Studenten befragen, ob bis Alter 25 die Nichtzuschauer rund 94 % ausmachen. Die Bestätigung der etwa 94 % ist zu erwarten. Also müssten die Professoren ihre Studenten mehrheitlich als überforderte erziehungsbedürftige Ignoranten der wahren Werte einstufen? Sicherlich scheidet diese Schlussfolgerung aus.
Die Unterstellung von "Nutzen" ist durch den "Wandel der Rahmenbedingungen" zum Surrealismus geworden, eine Fata Morgana der Reminiszenz an den Status von 1965 bis 1980.

 
 



*FNE3.   Wird das Nichtzuschauer-Problem alle diese Fernseh-Dinosaurier untergehen lassen?
Je nach Alter ~30 bis 94 % Nichtzuschauer. Beweis: Abschn. ► PAM1. bis ► PAM5

a) Es passiert die normalste Sache der Wirtschaftswelt: Das Veraltete muss weichen und wird untergehen.

Eine Ware, deren Nachfrage wegen des technischen Fortschritts wegschrumpft, führt zum Tod der Hersteller. Typische Alternative: Die Hersteller müssten in ihrer finanziell noch guten Zeit bereits neue gefragte Produkte hinzunehmen, vorzugsweise solche mit ähnlicher Herstellungsweise oder mit ähnlichen Nachfragern. Kurzformel dafür: Die Hersteller müssten beizeiten diversifizieren.

Nun sichten wir einmal für "ARD, ZDF etc.", wie sie mit dieser generellen Regel klarkommen können oder nicht:

b) Die Einnahmenseite: Rund die Hälfte muss nach der jetzigen Rechtslage an sich fortfallen - eigentlich schon seit rund 10 Jahren.

Die rechtliche Konsequenz der Nichtzuschauerquote von rund 85 % im Alter bis 50 lautet: Die Rundfunkabgabe ist bei der Altersgruppe unter 50 wegen "'Änderung der Rahmenbedingungen" verfassungswidrig geworden. Die 30 Prozent Nichtzuschauer im Land sind zu befreien.
Beweis der Verfassungswidrigkeit - siehe: Abschnitt ► UBU1.

Bisher gelang es im Ungleichgewicht der kräftigen Übermacht der Sender, eine entsprechende Rechtsprechung zu verhindern. Aber kein Politik- und Justizskandal dauert ewig. Die Stunde der juristischen Wahrheit wird kommen. Je später sie kommt, desto katastrophaler das Ergebnis für die Zukunftsaussichten von "ARD, ZDF etc.". Wer den allmählichen Anpassungsprozess an das Neue versäumte, der wird irgendwann weggefegt - siehe das Beispiel der DDR.
FNE3.c) Das Kernproblem der Einnahmenseite: Ein "fiktiver Nutzen" für die erklärten Nichtzuschauer ist als Annahme nicht mehr haltbar, wenn es - extrem betrachtet - fast nur noch Nichtzuschauer gibt.

Die Unterstellung eines "fiktiven Nutzens" ist zwar ohnehin ein juristischer Balanceakt, eine für naturwissenschaftlich geschulte rationale Vernunft nicht nachvollziehba Argumentationsweise. Aber wenn es nur unter 3 Prozent der Bevölkerung sind, denen Duldung von Unrecht abverlangt wird, dann rettet mancher Jurist sich zuweilen in das befremdende Rechtskonzept der "Typisierung". - Wenn aber nur noch 15 Prozent die Zuschauer sind, so kann man den anderen 85 Prozent nicht mehr einen "fiktiven Nutzen" unterstellen.
 
 


Wenn schon "Typisierung", dann wären jedenfalls schon einmal alle Personen bis Alter 30 von der Zwangsabgabe freizustellen: Eine "umgekehrte Typisierung": Für diese Gruppe liegt die Zuschauerquote bei etwa 6 Prozent und mit kann also mit der Vermutung eines "fiktiven Nichtnutzens" typisieren.
Nachweis: Siehe die statistischen Übersichten in Abschnitt PAM.
Von diesen 6 Prozent werden viele auch ohne Zwangsinkasso freiwillig zahlen. Das könnte man mit reservierten Zusatzleistungen fördern.

FNE3.d) Befreit man die Nichtnutzer bis Alter 30, so muss man nach dem Gleichheitsgrundsatz auch alle anderen Nichtnutzer befreien, nämlich 30 Prozent der Bürger.

Frühere Rechtsprechung über den "fiktiven Nutzen" wird durch die Änderung der Rahmenbedingungen zur Makulatur: Die Nichtzuschauer-Quote ist dafür zu hoch. Zu hoch für "Typisierung" sind schon die 30 Prozent Durchschnittswert der Nichtzuschauer für die Summe aller Alterskategorien.

Es liegt nicht in der Zuständigkeit von Verfassungsrichtern, für politische optionale Gesetzeskonzepte eine einzelne Variante vorzuschreiben. Es liegt aber in ihrer Zuständigkeit, für verfassungswidrig gewordene Gesetzgebung eine Neufassung anzuordnen.

Die beantragbare Feststellung durch Verfassungsrichter ist: Die Rundfunkabgabe bedarf einer Neuordnung. Deren Definition - also das Wie - ist mit einer Verfassungsbeschwerde nicht beantragbar. Das Wie ist optional und ist dem parlamentarischen Prozess der Gesetzgebung vorbehalten.

 
 
*FNE4.   Neuausrichtung? Andere "Produkte" für "ARD, ZDF etc."?
Je nach Alter ~30 bis 94 % Nichtzuschauer. Beweis: Abschn. ► PAM1. bis ► PAM5

a) Zurück zum BWL-Prinzip: Man muss in den finanziell noch guten Zeiten neue Waren oder Dienste schaffen.

a1) An sich ist der Zeitpunkt dafür seit 2000 oder spätestens 2005 verpasst.
"ARD, ZDF etc." hätten spätestens damals den schleichenden Untergang des Geschäftsmodells erkennen und Neues gestalten müssen. Hier hat das ewige Problem des Sozialismus wieder einmal zugeschlagen: Wer von Staatsgeld satt gefüttert wird, der schafft keine Reformen. Die durch Reform beeinträchtigten Besitzstandshalter werden es erfolgreich ausbremsen.

a2) Da jeder jeden braucht im Privilegierten-Netzwerk, können die Reformwilligen dem lauten Protestgeschrei der im Besitzstand Gefährdeten nicht aktiv entgegenwirken.

Diese Gefährdeten würden sich ja vermutlich beim nächstbesten dafür geeigneten Thema zu rächen versuchen. Sozialismus fußt auf dem Unterwerfung-Konsens für die Privilegierung des kleinsten gemeinsamen Störfaktors für das Bestehende. Das ist der abstrakte Grund, wieso Sozialismus auf lange Sicht immer scheitert.

a3) Also war Strategie 2005...2018 bei "ARD, ZDF etc.": Man macht weiter wie bisher statt Innovationsteilhabe.

Der schleichend Tod des Fernsehen wird fortgeredet. Mit einem ständigen Politik- und Justizskandal bezüglich der Rundfunkabgabe bewirkt man, dass die volle Kasse stimmt, obwohl es bis Alter 50 nach Stand 2020 kaum noch Nutzer gibt: Man rettete sich durch das Zwangsinkasso und unterdrückte durch Machtausübung die Rechtslage.


a4) BWL-Prinzip: Insbesondere muss man sich jedes Jahr ein wenig verbessern, da die Konkurrenz dies auch tut.

40 Jahre wenige Prozent jährliche Verbesserung. das macht am Ende den Unterschied zwischen einem Trabant und einem Porsche. Wenn dieser kleine, aber fundamentale Antrieb durch die Konkurrenz fehlt und einfach "Bedarf" angemeldet werden kann, ist Wirtschaftlichkeit reines Wunschdenken und die KEF dafür ist eine Fiktion und Illusion. Es kann sie nicht geben. Ohne konkurrenzfähige Wirtschaftlichkeitsperspektive ist aber das ganze System der partikulären Senderförderung unfähig, die an es gestellten Anforderungen dauerhaft (über Jahrzehnte) zu erfüllen.
a5) Da Juristen den Bestandsschutz für "ARD, ZDF etc." sicherten - in der Politik wie auch durch das Bundesverfassungsgericht - ,

wurden diese selbstverständlichen Gesetze und Erkenntnisse der Ökonomen nicht ausreichend mitgedacht - mitgedacht zwar, aber nicht ausreichend. Letztlich liegen juristische Denkweise und Sozialismus dicht beieinander: Die Hoffnung, alles sei durch Regeln optimal machbar - die planwirtschaftliche Hoffnung - ein fundamentaler Irrtum.

 
 


FNE4.b) Die Verwandlung von "ARD, ZDF etc." in Internet-Unternehmen hätte am Markt keine Erfolgsaussicht.
b1) Zurück zum BWL-Prinzip: Ein solcher Wandel zu neuen Märkten muss erfolgen, so lange diese noch nicht gesättigt sind.

Das Internet ist ein übersättigter Markt. Für Kampf um Marktanteile - dann nötiger "Verdrängungswettbewerb" - fehlt dem neu Eintretenden die gewachsene Konkurrenzfähigkeit.

Darum also braucht man die Internet-Kontrolle auf Landesebene durch die gut politisch angepassten Landesmedienanstalten? Deren Funktion könnte sein, dem Neuling den Markt "freizuschaufeln", indem Wettbewerber gehindert werden? Sogenannte "flankierende Maßnahmen" durch Minderung der Wettbewerber?

b2) Andere behindern? Aber nein, so etwas tun die edlen "Öffentlich-Rechtlichen" nicht? ... Wozu diese imstande sind, man sichte das Falschinkasso 2013...2020 bei schätzungsweise 4 Millionen Geringverdienern:
Siehe die Abschnitte ► BBA. bis ► BBT5.

Also könnte für das Überleben von die Umwandlung von "ARD, ZDF etc." in Internet-Unternehmen am Markt durch Wettbewerbsunterdrückung gelingen? Es besteht aber ein anderes viel unabwendbareres Problem: Siehe die nächsten Seiten.

 
 
*FNE5.   Internet unzulässig? - Alternativen für "ARD, ZDF etc."?
Je nach Alter ~30 bis 94 % Nichtzuschauer. Beweis: Abschn. ► PAM1. bis ► PAM5

a) Für die schrittweise Umwandlung von "ARD, ZDF etc." in Internet-Unternehmen fehlt die dafür zwingend nötige rechtliche Grundlage.

(1) Man kann zwar einfach fesch drauflos ein solches Gesetz machen, dass "ARD, ZDF etc." den "Rundfunk"-"Beitrag" zukünftig im Internet verausgaben. Genau darum geht es ja beim "Medienstaatsvertrag 2020" . Dies Gesetz ist aber unwirksam, soweit es diesen Umwandlungs-Auftrag betrifft. Das aber ist der - über viel Stellen verteilte und verdeckte - Kern des Gesetzes : Die Schleusen zu öffnen.

(2) Es darf wohl irrtumsfrei als der eigentliche Zweck des Gesetzes angesehen werden, nachdem spätestens 2020 die Abwanderung der bisher Treuen unter den Zuschauern zu Netflix und anderen den unausweichlichen Untergang des traditionellen Fernsehens klarstellte.

(3) Früher oder später wird aber die Rechtslage zur Auswirkung gelangen, dass es keine Legitimierbarkeit für "öffentlich-rechtliche" - also staatsfinanzierte "sozialistische" - Wettbewerbsbildung gibt. Also ist es rein rechtlich nicht möglich, für das Internet die Zahlungspflicht der Personen bis Alter 55 zu legitimieren. Das geht auch nicht über irgendeinem nebulösen nun neuartigen fiktiven Nutzen dank "ARD, ZDF etc." - nun also im Internet.

b) Die Unzulässigkeit der staatsfinanzierten Medienkonkurrenz im Internet bewirkt einen Zusammenbruch der Finanzen von "ARD, ZDF etc.".
Unzulässigkeit der Finanzierung: Siehe die Abschnitte ► PSNE. und ► PSUE..

Die Durchsetzung aller dargelegten Gesichtspunkte bewirkt einen Verfall der Einnahmen aus der Rundfunkabgabe von aktuell rund 8 Milliarden Euro auf "aktuell legal" von nur noch rund 4 Milliarden Euro. Mit weiterem Wegfall der Dinosaurier-Klientel muss es kontinuierlich weiter schrumpfen.
Je nach Alter ~30 bis 94 % Nichtzuschauer. Beweis: Abschn. ► PAM1. bis ► PAM5

c) Der schleichende Wegfall von "ARD, ZDF etc." ist völlig normal und richtig.
Es bleibt ihnen unbenommen, Aktivitätsteile privatwirtschaftlich wettbewerbsfähig zu machen und in autonome Gesellschaften abzuspalten. Diese würden "den Bürgern gehören".
Beweis: Siehe Abschnitt ► A3.5. - der "volkseigene" Betrieb "VEB "ARD, ZDF etc."".
Man könnte das beispielsweise mit Verteilung von Volksaktien regeln. Das hat allerdings so seine Tücken. Mehr Analyse darüber ist überflüssig. Es kommt sowieso ganz anders.

d) Wie darf der Staat zukünftig hochwertige Medien subventionieren? Nur noch im Ausschreibungsverfahren.

"ARD, ZDF etc." können sich dann als Gleiche unter Gleichen mitbewerben. Die Aussichten stehen gut, auf diese Weise einen halbwegs abgefederten Übergang in eine Neuordnung zu schaffen.
 
 



*FNE6.   Pensionsansprüche - Zukunftsproblem für "ARD, ZDF etc.".
Je nach Alter ~30 bis 94 % Nichtzuschauer. Beweis: Abschn. ► PAM1. bis ► PAM5

a) Die schrittweise Umwandlung in Internet-Unternehmen geht nur mit genügend viel vom Geld für "Leistung" - und diese in nur wettbewerbsgerechter Höhe zu bezahlen.

(1) Die Arbeitnehmer von "ARD, ZDF etc." müssen sich an das allgemeine Gehaltsniveau nach unten anpassen oder man muss sie möglicherweise entlassen. Erfahrungsgemäß rauft man sich in Unternehmen dann für das Überleben zusammen, vor allem, wenn dafür 5 bis 10 Jahre verfügbar sind.

(2) Die Senioren-Stammkundschaft wird ein über zwei Jahrzehnte verteiltes Auslaufen von "ARD, ZDF etc." ermöglichen. Ein entsprechender zeitverteilter Rückbau ist bei den Sendeanstalten sozialverträglich absorbierbar.

(3) Die "Freien", die "Externen", sie müssen in das Internet-Zeitalter wechseln und das werden die meisten zeitverteilt und mit etwas staatlicher Subvention auch schaffen. Dorthin kann auch ein Teil des fest angestellten Personals der Sender übersiedeln.

Im übrigen liegt es im Ermessen des Gesetzgebers, die Rundfunkabgabe in eine neue Form zu überführen und daraus das Neue - nun also endlich wirklich Staatsferne - zu finanzieren.

b) So halbwegs harmonisch geht es nicht bei den bisherigen Ansprüchen aus betrieblicher Rente.

Sie sind in der Schrumpfungsphase aus den schwindenden Einnahmen der Rundfunkabgabe nicht mehr zu decken. Es geht nicht um Lappalien. Es zirkulierte eine Information, wonach es um rund 60 Prozent der Einnahmen aus der Rundfunkabgabe gehe. Diese Ziffer erscheint derart hoch, dass Zweifel angebracht sind. Dies bliebe also zu verifizieren. Aber auf jeden Fall sind die Ansprüche aus Betriebsrenten eine beträchtliche und überfordernde Last.

Eine Kürzung von vertraglich vereinbarten Ansprüchen aus Betriebspensionen dürfte schwer machbar sein. Der Landeshaushalt muss insoweit wohl letztlich einspringen. Die Rechtslage bei Fortführungs-Insolvenz ist zu sichten, inwieweit sie eine Minderung auf eine wirtschaftsübliche mittlere Höhe von Betriebsrenten zulässt.

 
 
*FNS.   *Gewissensgründe und *religiöse für Befreiung
Übersicht: Themenkreis "Befreiung, weil verfassungswidrig":
► BBA. bis ► BBR.Die Befreiungsrechte der Geringverdiener: BVerfG, BVerwG.
► FNB. ► FNE.Die Befreiungsrechte der Nichtzuschauer. 30 bis 94% sind es.
► FNE1. Der *Nichtzuschauer ist ohne " *Möglichkeit der *Nutzung".
► FSB. ► FSD.   Befreiungsantrag "Betriebsstättenabgabe": Textbeispiel.
► FSE.   Betriebsstätten: Zu befreien von 95 bis 100 % der Abgabe.
Übersicht: Themenkreis "ist Steuer, nicht Beitrag, weil...":
► BAB.   Analyse: Ist Steuer, Gesetz nichtig: Nichtzuschauer-Falschinkasso.
► FFH1.   32er Beirat Bundesfinanzminist.: Ist Steuer! Neuordnung ARD, ZDF!
► FFF1.   ~2016 *Statistische Bundesamt und EU: Rundfunkabgabe ist "Steuer".
► FTE.   "Medien"-"Steuer" - Tarnbezeichnung "Rundfunk"-"Beitrag".
► PSF1. ► PSF2.   Es ist "Medien"-"Steuer", nicht "Rundfunk"-"Beitrag".
► UBUN.   Streitschrift von Dr. Hennecke: "Steuer", nicht "Beitrag".
Übersicht: Themenkreis "ist verfassungswidrig, weil...":
► FFF2.   2013 *Wissensch. Dienst des Bundestags: Betr.-Abg. verfassungswidrig.
► FFF3. ► FFF4.   2013, 2014 Verfassungswidrig. *Bölck *Geuer
► FFF6.   2013 Unzulässig! Prof. *Degenhart ; *Jacobj u. *Kappe,
► FFF7.   2016 Unzulässig: RA Dr. *Pagenkopf. Richter am BVerwG a.D.
► FFF8.   Prof. Paul *Kirchhof: Fehler beim Betriebsstätten-Beitrag?

*FNS.   Gewissensgründe: Das Ermessensproblem der Justiz.
FNS1,a)Gewissensgründe und religiöse Gründe sind ein häufig vorgetragener Befreiungsgrund.
In der "Metastudie LIBRA" kommen sie kaum vor: Ihr entscheidrelevantes Vorliegen ist schwer beweisbar. Wird es aber bewiesen, beispielsweise durch Dokumente, so ist ihre Gewichtung im richterlichen Ermessen. Richter tendieren grundsätzlich dazu, der Verwaltung Recht zu geben, so jedenfalls für die Rundfunkabgabe. Da sind Jurakollegen unter sich. Beide Seiten haben ein gemeinsames Aktenpunkt-Erledigungs-Interesse. Also helfen Textbausteine, die alle erdenklichen abweisenden Gerichtsentscheide listen.
Gewissensgründe passen kaum zum hier verfolgten Ziel, gerichtlich unabweisbare Rechtsgründe darzustellen. Wegen der häufigen Berücksichtigung in Anträgen sollten sie aber in kurzer Form berücktischtigt werden.

FNS1.b) Für Gewissensgründe gegen die Rundfunkabgabe gibt es eine umfassend analysierende zeitnahe Entscheidung:
VG Kassel: Urteil 2019-12-20 - 1 K 3311/18. - openjur.de/he/vg_kassel.html --- sowie:openjur.de/u/2261535.html

 
 


FNS1.c) Gewissensgründe sind durchaus ein unmittelbar geltendes Grundrecht.
Art. 4 Grundgesetz (GG): " (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden."

Für die Deutung gibt es mit einfacher Google-Suche unermesslich viel Information:
Man suche für:        Gewissensgründe Grundgesetz
Man beachte das Nebeneinander im Grundgesetz. Gewissensgründe und religiöse Gründe, das ist nicht deckungsgleich. Wer gegen die Grundfunkabgabe mit "Gewissensgründen" argumentiert, muss sich innerlich darauf vorbereiten, eine volle Seite Textbaustein zu erhalten und zwar vorwiegend Entscheide bezüglich etwaige religiöser Abweisungsgründe.

Derartige Erfahrungen belegen, wie oberflächlich Textbaustein-Rechtsprechung sein kann. Der Kläger mag dann antworten: "Ich bin bekennender Atheist. Ich stelle fest, dass ein Eingehen auf meine nicht-religiösen Gewissensgründe fehlt. Diese Ausführungen im Entscheid sind mangels Gegenstand der Ausführungen nichtig."


*FNS2.   Gewissensgründe: Entscheidbeispiele.

"Dein Gewissen gilt Null, du bist kein Härtefall! Der Staat ist dein Gewissen und du, der Bürger, du bist nur die physische Hülle für die Staatsräson!"

meinte ein Bürger beim Lesen von.
VerwGH Bayer https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-34098?hl=true
VG-Vorverfahren https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-3470?hl=true

Hier hat das Gericht die Argumentationslogik auf den Kopf gestellt (vermutlich im Vertrauen auf die "unendliche" Kompetenz von ARD-Juristen):

Der Bürger behauptet regelmäßig nicht, dass ihm mit der Rundfunkabgabe ein weltanschauliches Bekenntnis abverlangt werde.
Wenn "Gewissen" von Richtern in Weltanschauung umgedeutet wird, schon, da dürften ARD-Juristen ein erfolgreiches Verwechslungsspiel betrieben haben, um die berechtigten Einwendungen des Bürgers ins Lächerliche zu verkehren.

Der Bürger behauptet regelmäßig stattdessen, dass die inhaltliche einseitige Ausrichtung von ARD, ZDF usw.
mit seinem Gewissen unvereinbar ist. Man darf nicht gezwungen werden, zu finanzieren, was man aus Gewissensgründen ablehnt. Das gehört zum Kern der Gewissensfreiheit.

Es geht also um das Wertesystem im Kopf des Bürgers, nicht um Religion,
Weltanschauung und was auch immer. Wenn Juristen "Wertordnung" nicht von "Religion usw." unterscheiden können, so müsste man einmal Schwächen der Juristenausbildung überdenken.

Auch und gerade ein religonsfreier Mensch hat eine ausgeprägte Wertordnung, die sein "Gewissen" definiert.

Ein Blick ins Grundgesetz belegt, dass es um verschiedene Sachen geht:
Art. 4 Grundgesetz (GG): " (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden."

Das "und" im ersten Satz belegt, dass es sich um Unterschiedliches handelt. Die Kriegsdienst-Klausel stellt auf den Begriff "Gewissen" (Wertordnung) ab. Religion als solche rechtfertigt es nicht, sehr wohl aber, wenn eine Religion die Verweigerung zu einer subjektiven Wertordnungfrage erhebt. Dann wegen des Letzteren, nicht wegen der Religion.

 
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"Metastudie LIBRA", Nein zur Staatslizenz ab 2021, nein zur Inhalte- Zensur ab 2021, nein zur Staatskontrolle ab 2021. Nein zu Bußgeldern bis 0,5 Millionen € von "ungehorsamen" Website-Betreibern. - 800 Seiten wissenschaftliche Sammelstudie:
"Metastudie LIBRA": Anlayse: Ist ein Politik- / Justiz-Skandal (ARD, ZDF etc.)?
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"George Orwell hat '1984' als Warnung geschrieben, nicht als Bedienungsanleitung."



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1. "Staats- Fernsehen"?

Sind "ARD, ZDF etc." noch zu retten? 1 Million Vollstreckungen pro Jahr - ARD und ZDF, ja, ganz klar die Nummer 1 in Sachen Bildung: Bildung von Bürgerzorn über Staats- und Demokratieversagen.
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Hier sind Wege für Befriedung und ARD-Akzeptanz. Keine Institution kann dauerhaft den Zorn von rund 50 Prozent der Bürger überdauern.
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Wem gehört das Sozialismus-Unternehmen "VEB ARD, ZDF etc."? Den Bürgern? Analyse / Rechtswissenschaft.
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(MAR.)   Rechtswissenschaft: Macht "Abnicken" von (realistisch betrachtet:) "vorgetexteten Gesetzen" diese nichtig?
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(MAA.)   Viele Juristen leiden unter "Regulieromanie". Wieso?
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(MAB.)   "Abnick"-Parlamente - trotz Bundeskompetenz?
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(MAH.)   Wer (/wie) koordiniert "Abnickerei"? Wie unterbinden?
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(MAK.)   Ist sie verfassungswidrig, die "Abnickerei" von "vorgetexteten Gesetzen"?
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(MBE.)   Der Medienstaatsvertrag ist zu stoppen, weil insgesamt ein "unmöglich" verworren konzipiertes Sammelsuriums-Gesetz.
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3. Staatliche Internet-Totalkontrolle?

(MZE.)   Anträge gegen "Zensur" / "Medienstaatsvertrag".
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(MWE.)   Internet-Kontrolle: Landesmedienanstalten ungeeignet. Bundeskompetenz!
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(MWK)   "Rosinen" der Verbote-Liste ab 2021 für das Internet.
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(MSE.)   Im Gesetzentwurf zu löschen "Lizenzpflicht / Websites". (Unzulässigl und Bundeskompetenz.)
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(MUE.)   Im Gesetzentwurf zu löschen "Regulierung Urheberrecht". (Bundeskompetenz!)
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(MZP.)   Anti-Porno! Schon in Wartestellung für den Zensur-Start.
»  uno7.org/pde/pev-ttmzp-de.htm



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4. Milliarden-Lücke / ARD.etc.?

(NFE)   Nichtzuschauer: 50 % Einnahmen von ARD, ZDF etc. fallen bald weg?
»  uno7.org/pde/pev-ttfne-de.htm

(MEE)   Rückzahlpflicht von nicht bewilligter Subvention
»  uno7.org/pde/pev-ttmee-de.htm

(MEU.)   EU-Bewilligung nötig gegen Unter-Subvention.
»  uno7.org/pde/pev-ttmeu-de.htm

(MFE.)   Medien-Staatsvertrag 2020/2021: 10 Milliarden € fehlen?
»  uno7.org/pde/pev-ttmfe-de.htm
 img  Gtundgesetz verschrottet?  Gtundgesetz verschrottet?
5. Rundfunk- "Beitrag": Verfassungs- widrig?

(UBK.)   Experten für Neuordnung "ARD, ZDF etc." und/oder Rundfunkbeitrag.
»  uno7.org/pde/pev-ttubk-de.htm

(UBU1.)   Ist der Rundfunkbeitrag als verfassungswidrig einzustufen? Leider wohl ja. Wie zu heilen?
»  uno7.org/pde/pev-ttubu1-de.htm

(UBZ.)   Wie real ist "Endstation neo-totalitäre Gutmenschen-Republik"?
»  uno7.org/pde/pev-ttubz-de.htm

(VCA.)   Erster großer Justizskandal durch "digitale" Textbaustein-"Pseudo-Jura"? Von Popper bis Kant. (Aber gern, natürlich inklusive Nazi-Keule.)
»  uno7.org/pde/pev-ttvca-de.htm



6. "Beiträge": Falschinkasso?
 img  Wann seid ihr satt?  Wann seid ihr satt?


(BBA.)   Zu befreien sind laut Gesetz die "beihilfenlos irgendwie zurecht kommenden" Geringverdiener: "Würderverdiener".
»  uno7.org/pde/pev-ttbba-de.htm

(BBB.)   Geringverdiener: Das Wichtigste der Rechtsgrundlage der Befreiung in Kurzform:
»  uno7.org/pde/pev-ttbbb-de.htm

(BBK.)   Geringverdiener: Laut BVerwG: Keine Sozialbescheid-Pflicht.
»  uno7.org/pde/pev-ttbbk-de.htm

(VVA.)   Vollstreckung: Statistische Fakten und Anlyse: Bürgerhass-Massenproduktion?
»  uno7.org/pde/pev-ttvva-de.htm

(VVZ1.)   Ist Vollstreckung der Rundfunkabgabe unzulässig? - (Vorgänge in Tübingen und in Zossen.)
»  uno7.org/pde/pev-ttvvz1-de.htm



7. "Wir wissen alle, dass Fernsehen dick, dumm, traurig und gewalttätig macht."
Frau Dr. med. von der Leyen, Master of Public Health. (So laut WELT AM SONNTAG 2006-10-22 Seite 2.) - Damals Familienministerin, nun Chefin der EU-Kommission.
Naturwissenschaftlich: Ein Staatsfernsehen - Symbiose Politik + Medien-Manipulations-Biz, zwangsfinanziert vom Volk - ist gemäß Parasitologie: Eine Symbiose von 2 Parasiten zwecks Ausbeutung eines gemeinsamen Wirts.
Auf ARD, ZDF natürlich nicht anwendbar - sind ja staatsfern, dürfte auch der BR-Intendant in München bestätigen. (Er ist früherer Sprecher der Regierung Merkel. Noch Fragen?)


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und dein Job ist vollbracht.
Intelligenter ist es wohl in Sachen Rundfunkabgabe, Medienzensur usw., die hier geführten Stellvertreter-Kriege mit deinen einigen Euros zu unterstützen statt selber mit Widersprüchen und Klageverfahren zu kämpfen.
   info ► Denn echter Kampf durch dich gegen nur rund 200 € empfundenes staatliches Unrechtsinkasso würde nicht lohnen. Eine ARD-Inkasso-Maschinerie mit rund 200 Millionen Euro Jahresbudget - mit normalen Rechtsanwälten hat der Normalbürger hiergegen keine reale Chance.
► Sondern die richtige Antwort lautet: Du unterstützt und finanzierst mit deiner kleinen Spende einen Stellvertreterkrieg, den ein paar rechtsstaatlich engagierte Bürger für dich und für alle gegen das staatliches Medien-Diktat führen.

► Nur bei Geringverdienern haben richtig gemachte Härtefallanträge seit Ende 2010 eine gute Aussicht. Die E-Books helfen im Prinzip dabei mit ausreichender Information. Aber einfacher ist, die hier aktuell geführten Auseinandersetzungen für generelle Freistellung aller 4 Millionen Geringverdiener abzuwarten.

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(bitte: Bildschirmfoto vom Bild, sodann verbreiten)
wir alle gemeinsam gegen alle Pläne "Staats-Internet" - freie Vielfalt statt Zensur + Staatsmedien- Einfalt
 img  WEB-Vielfalt statt Staatsmedien-Einfalt!
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Zensur tötet Web?
Hilfst auch du, unsere freie bunte Internet- Vielfalt gegen staatliche Zensur und Staatsmedien zu schützen? ► uno7.org/ppc

"UNOLIB"? - "Union der Bürger für Liberal"
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Wir alle gemeinsam! Auch dein
Antrag gegen Zwangs-Inkasso "ARD, ZDF etc.": Ja auch du, falls Nichtzuschauer? Geringverdiener? Betriebsstätte?
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