v. 13. April 2024
(MAH.) Wer (/wie) koordiniert "Abnickerei"? Wie unterbinden?
"Metastudie LIBRA": "Zensur tötet Web?"
Dies ist Auszug aus einer Analyse-Sammlung gegen die Medienstaatsvertrag ab 2020
Erstfassung: Etwa 200 Seiten im März. 2020. Seither wird alles laufend fortgeschrieben... berichtigt... erweitert.

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» "ARD, ZDF etc." noch zu retten?
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*MBH.   Wer (/wie) koordiniert "Abnickerei"? Wie unterbinden?
*MBH1.   Die Koordination der "Abnick"-Verfahren.

MBH1.a) Wer bei dieser "Abnick"-Gewohnheit der Parlamentarier eine sehr verworrene Gesetzestext-Akkumulation auf 120 Seiten zum Abstimmen unterbreitet, der weiß, was er tut.

Beleg der Verworrenheit. Siehe die Abschnitte ► MFT. ; Analyse: MFT2.
Vermutlich wird kein einziger der rund 2 000 Landesparlamentarier den Zeitaufwand wählen, sich auch nur oberflächlich in dies alles einzulesen. Als Beurteilungskriterium ist dann "gläubiges untertäniges Unterwerfen unter Autorität" zu erwarten.
Etwa wie folgt: "Was gute Juristen für die gute Staatskanzlei Rheinland-Pfalz auf 120 Seiten derart gut detailliert geregelt haben, das kann ja nicht falsch sein."
Es kann - und wie! - Siehe die Abschnitte:
  ► MFT. Textmängel?   ► MFE. Gesetzgebung und Demokratie?   ►
  ► PSNE. EU: Subventionsanfrage   ► PWKE. Site-Lizenzpflcht?   ► PWKP. Urheberrecht?
  ► PWKR. Web-Regulierung?   ► PUME. Zensur? __

MBH1.b) Welcher redliche, aber fraktionstreue Parlamentarier käme auch nur auf die Idee, dass er die Bildung des dritten totalitarismus-geeigneten Kontrollsystems im Deutschland der letzten hundert Jahre befürworten soll?

Die Medienzukunft ist fast nur noch "Internet". Das unvorstellbare Agglomerat von Staats-Totalkontrolle des Internets: Siehe im vorhergehenden Abschnitt.

(1) Lizenzen, Registrierpflichten, ständige Meldepflichten, Gebühren.
(2) Bußgelder bis zu 500 000 Euro für alles Erdenkliche, um jedes Ausweichen aus dem Kontrollsystem suizidär für die Unternehmen zu machen.
(3) Blockaderechte gegen Internet-Durchleitung der Unterwerfungs-Verweigerer.

MBH1.c) Warum protestieren die großen Verlagshäuser nicht vehement? Warum auch dort das "Abnicken"?

c1) Vielleicht hat noch niemand das komplexe 120-seitige Gesetz
so richtig studieren wollen, weil interpretiert als eine einfache brave Internet-Ermächtigung für "ARD, ZDF etc."?

c2) Und ferner: Eine übereinstimmende Interessenslage besteht.
Übersetzte auslöschende Staatskontrolle erledigt für die privaten Großen der Medien das weitgehende Auslöschen der unzähligen kleinen Konkurrenten im Internet: Blogs, kundige Analyse (Politik, Wirtschaft), Koordination von Fachautoren.

c3) Wenn alle Großen - egal, ob staatlich oder privat -
gerne ziemlich einhellig ziemlich vieles des abweichenden Denkens der Kleinen im Web als bösen Populismus oder Fake News oder sonst etwas Anrüchiges einzuordnen versuchen...? Wissen die Universal-Journalisten der Großen, von welcher Seite des Medien-Wettbewerbs der fachlich Spezialisierten ihren zukünftigen Arbeitsplatz-Aussichten am ehesten droht im Internet-Zeitalter?

 
 


MBH1.c4) Den wenigen großen Verlagen und Plattformen der Internet-Medienzukunft
machen die diversen weiteren Pflichten kein Problem; denn Infrastruktur, Daten und Kosten dafür fallen auch jetzt bereits auf freiwilliger Basis an. Größere Unternehmen benötigen derartiges ohnehin im Sinn von betrieblichen Kontrollinstrumenten.



MBH1.d) Der Todesurteil-Test des "Medienstaatsvertrags 2020":

d1) Nach altem Bonmot: Würde man in diesen Gesetzestext das revolutionäre Todesurteil gegen alle Landtagsabgeordneten
irgendwo in der Mitte geschickt über drei Stellen aufgeteilt hineintexten, wäre mit befürwortender "Abnickerei"-Abstimmung eben dieser Landtagsabgeordneten dennoch fest zu rechnen?

d2) Man sollte das einmal mit einer entsprechend veränderten Testvariante untersuchen:
10 Parlamentarier sollen den entsprechend minimalst geänderten Gesetzestext sichten und bitte ihr Einverständnis signalisieren. Erwartet irgend jemand, dass ein ausreichend listig dreigeteilter Auftragstext des Tötens aller Landtagsabgeordneten in diesem Durcheinander-Gesetzestext entschlüsselt wird?

d3) Weniger makaber wäre, einmal 10 fortgeschrittene Jurastudenten
um die Textanalyse zu bitten. Sichtungsdauer 60 Minuten; denn mehr Prüfungszeit verwendet ja wohl kaum ein Landtagsabgeordneter für Vorlagen bei "Abnick"-Abstimmungen im Fraktionsgleichschritt.
Gerne übernimmt der Verfasser dieser Seiten die Aufgabe - gegen berufsübliche Vergütung - , diese nur geringfügigst abgewandelte Testvariante des "Medienstaatsvertrags 2020" zu erstellen.


Unentwirrbares Textmonster? ► Übersicht:
 img   Schutzschild für Rechtsstaat statt Gesetzestext-Vernebelung
Schutzschild für Rechtsstaat statt Gesetzestext-Vernebelung

... um Resignieren der Parlamentarier ="Abnickerei" zu erzeugen? Strategie oder betriebsblind? ... "Medienstaatsvertrag 2020" / Analyse:

hier links ▼ die Abschnittcodes in "Metastudie LIBRA".
► MFE. Gesetz aufteilen statt Verschiedenes zu vermengen?

► MFT1. Textmonster für "Abnick"-Parlamentarier? Wer liest das?
► MFT2. Überflüssiges Aufblähen des Textes? Zu straffen?
► MFT3. Überflüssige oder "unglückliche" Texte? Kann das weg?
► MFT6. Unlösbarer Konflikt: Was ist "Rundfunk"?

► MFT5. Definitionsprobleme. Insbes.: "Rundfunk", "rundfunkähnlich".
► MFE4. Ist "Internet" ein "auch Rundfunk"?... "rückwirkende Umdefinition"
► MBB. "Abnick"-Parlamente? Selbstentmachtung der Politik?

► MBB. bis ► MBR. Gesamtanalyse: Koordination für "Abnicken".
► MME2. bis ► MME4. "Abnick"-Verfahren - hier Beweiskraft.
► MDE. bis ► MDF. und ► SVF. Gesetzentstehung: Demokratie-konform öffentlich!


 
 

*MBH2.   Wie ist ein "Abnick"-Verfahren zu verhindern?
Ausführlich: Abschnitte ► MBB. bis ► MBR.

MBH2.a) Sobald der Gesetzesentwurf auf begreifbare zulässige vielleicht 20 Seiten zurück gebaut ist: Erst dann ist Demokratie möglich.
Siehe Abschnitt: ► MBE2. Gesetz aufteilen statt Verschiedenes zu vermengen?
a1) Erst dann können alle Parlamentarier es begreifen, es mitdenken
und im Vorverfahren Bedenkliches erkennen, erörtern, umwandeln. Es muss ein Vorverfahren neu einsetzen, bei dem auf Fraktionszwang verzichtet wird.
a2) Medienzukunft ist Grundrechte-Entscheidung gemäß Wertordnung.
Diesbezüglich müssen Abgeordnete das Recht des Gewissensentscheides haben ("Wertordnungs-Entscheid"). Die 2000 Landesparlamente-Abgeordneten wurden gewählt für Entscheide gemäß Gewissen, soweit entscheidrelevant. Sie sind damit repräsentativ für die Vielfalt der divergierenden Wertordnungen der Wähler-Gesamtheit.

MBH2.b) Nur 20 Seiten genügen für das allgemeine Medienrecht
mit dem wenigen, was davon übrig bleibt nach der Entfernungspflicht wie aufgezeigt insbesondere in den Abschnitten PWKE. PWKP. PWKR. PUME.
Will man dennoch bei einem Gesetzes-Konglomerat von diversen ganz unterschiedlichen Regulierungsaufgaben bleiben, so muss dies im Gesetz klar und übersichtlich in autonome in sich voll abgerundete Teile getrennt werden.

MBH2.c) Sinnvoll und üblich ist eine derartige Vermengung nicht,
aber wäre in solcher Form noch vertretbar. Vermengt wird ja Grundrechte-Ordnung mit "ARD-etc.-Satzung", Behördenorganisation mit quasi-penalem Sanktionsrecht, wirtschaftliches Wettbewerbsrecht mit kulturschaffenden Unternehmen.
Der Versuch einer gesetzgeberischen ausweitenden Text-Evolution von den harmlosen Rundfunkstaatsverträgen anno 1970 zu einer Medienordnung des einsetzenden Internetzeitalters
... und das zudem als Landesrecht über das Konsensprinzip
     der bundesweiten Staatsverträge
... ist das nicht ein total verkehrter Ansatz?

MBH2.d) Selbstverständlich kann ein Staatsvertrag auch die präzise Regulierung der "staatsfernen Staatsunternehmen" "ARD, ZDF etc." mit
umfassen, wenn man das unbedingt will: Diese"VEB" - "Volks-Eigenen Betriebe" - Staatswirtschaft, also die detaillierte Definition der Organisation dieser Sozialismus-Unternehmen. Aber das hat mit allgemeiner Medienregulierung nichts zu tun.

Im Fall der unbedingt gewünschten Einfügung dieses Fremdkörpers in den "Medienstaatsvertrag 2020" wäre es editorisch ganz klar abzutrennen. Im Grunde genommen handelt es sich aber um eine völlig andere Sache, nämlich um die "Satzung eines Gemeinschafts-Konzerns der 16 Bundesländer". Es ist ein "Konzern", weil aus gleicher Quelle "Rundfunkabgabe" finanziert und mit Verlusttransfers (beispielsweise Radio Bremen, Saarländischer Rundfunk) und mit einem Geflecht von einigen hundert Beteiligungen und einigen hundert Produktions-Partnerschaften.

 
 
*MBH3.   Konsequenz: Zurück zur Formulierungsphase. muss der Gesetzestext "Medienstaatsvertrag 2020".

MBH3.a)   Sodann muss ein parlamentarisches Anhörungsverfahren eingeleitet werden, das diese Bezeichnung verdient.
Sofern diese Aufgabe nicht eingesehen wird, wird Verfassungsbeschwerde gegen die Gesetzesvorbereitung als legitim angesehen: Denn hier ist schon die Vorbereitung verfassungswidrig, nämlich darauf ausgerichtet, verfassungswidrige Gesetze "abnicken" zu lassen, um erst einmal vollendete Tatsachen zu schaffen.

MBH3.b)   Sollte das später anzurufende Verfassungsgericht dieses Werk und Verfahren als vertretbar einstufen,
so bleibt dem Bürger - jedenfalls noch - das Recht der Auswanderung. Der "Medienstaatsvertrag 2020" ist ja nicht sofortiger Beginn von Totalitarismus, sondern schafft nur die Rahmenbedingung dafür,
Zu fragen ist allerdings, wer auswandern sollte: Die Verteidiger des Rechtsstaats? Oder nicht eher die Verletzer?

MBH3.c)   Der Missbrauch von totalitär folgt der Ermöglichung wie ein Naturgesetz
und wie ein treuer Hund auf Grund des menschlichen Triebes des Machtmissbrauches. Die Demokratie, die genau dies ausbremsen soll, wird ja durch dies Gesetz für die Zukunft ausbremsbar gemacht.
Wer im Krieg die Lufthoheit hat, hat die Macht über den Feind.
Wer im Frieden die Medienmacht hat, hat die Lufthoheit über Staat und Volk.

MBH3.d)   Ursprüngliches Motiv ist ja wohl ganz bieder die Fortdauer von Finanzprivilegien von "ARD, ZDF etc." und Wahrung und Mehrung der Privilegien der Landesmedienanstalten
im beginnenden Internet-Zeitalter. Insbesondere manche der 14 Landesmedienanstalten drohen ihr Geschäftsmodell weitgehend zu verlieren und dort ist so mancher aus der Politik mit versorgt. An alles angedockt sind diverse Privilegien von traditionell herrschenden politischen Parteien.
Niemand von all diesen will Totalitarismus. Es geht um Geld und Macht. Aber es droht als Kollateralschafen das Schaffen einer Infrastruktur des Totalitarismus. Ist diese Infrastruktur erst einmal da, so ist Totalitarismus vermutlich nicht fern.

Etwas überzogen formuliert:     Schließlich ist in den Archiven die Erfahrung aus zwei Diktaturen verfügbar. Motto: "Das haben wir ja immer schon so gemacht."

MBH3.e)   Nein. Es ist jedes Mal ein anderer Totalitarismus.
Das ist, weshalb es kaum auffällt. Die Geschichte wiederholt sich nicht für Verachtung der Menschenrechte. Vielleicht geht das Kommende dann später ein in die Geschichtsbücher beispielsweise als "Öko-Totalitarismus" oder als "Gutmenschen-Diktatur" oder was auch immer eine in Anfängen sich abzeichnende neue Verbotskultur sich ausdenken mag.

George de Santayana: "Wenn man sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist man verurteilt, sie zu wiederholen."

 
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"Metastudie LIBRA", Nein zur Staatslizenz ab 2021, nein zur Inhalte- Zensur ab 2021, nein zur Staatskontrolle ab 2021. Nein zu Bußgeldern bis 0,5 Millionen € von "ungehorsamen" Website-Betreibern. - 800 Seiten wissenschaftliche Sammelstudie:
"Metastudie LIBRA": Anlayse: Ist ein Politik- / Justiz-Skandal (ARD, ZDF etc.)?
»  Inhaltsverzeichnis: uno7.org/pde/pev-ttmwa-de.htm
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1. "Staats- Fernsehen"?

Sind "ARD, ZDF etc." noch zu retten? 1 Million Vollstreckungen pro Jahr - ARD und ZDF, ja, ganz klar die Nummer 1 in Sachen Bildung: Bildung von Bürgerzorn über Staats- und Demokratieversagen.
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(MAH.)   Wer (/wie) koordiniert "Abnickerei"? Wie unterbinden?
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(MAK.)   Ist sie verfassungswidrig, die "Abnickerei" von "vorgetexteten Gesetzen"?
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(MZE.)   Anträge gegen "Zensur" / "Medienstaatsvertrag".
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(UBU1.)   Ist der Rundfunkbeitrag als verfassungswidrig einzustufen? Leider wohl ja. Wie zu heilen?
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(VCA.)   Erster großer Justizskandal durch "digitale" Textbaustein-"Pseudo-Jura"? Von Popper bis Kant. (Aber gern, natürlich inklusive Nazi-Keule.)
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6. "Beiträge": Falschinkasso?
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(BBA.)   Zu befreien sind laut Gesetz die "beihilfenlos irgendwie zurecht kommenden" Geringverdiener: "Würderverdiener".
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(BBB.)   Geringverdiener: Das Wichtigste der Rechtsgrundlage der Befreiung in Kurzform:
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(BBK.)   Geringverdiener: Laut BVerwG: Keine Sozialbescheid-Pflicht.
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(VVZ1.)   Ist Vollstreckung der Rundfunkabgabe unzulässig? - (Vorgänge in Tübingen und in Zossen.)
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7. "Wir wissen alle, dass Fernsehen dick, dumm, traurig und gewalttätig macht."
Frau Dr. med. von der Leyen, Master of Public Health. (So laut WELT AM SONNTAG 2006-10-22 Seite 2.) - Damals Familienministerin, nun Chefin der EU-Kommission.
Naturwissenschaftlich: Ein Staatsfernsehen - Symbiose Politik + Medien-Manipulations-Biz, zwangsfinanziert vom Volk - ist gemäß Parasitologie: Eine Symbiose von 2 Parasiten zwecks Ausbeutung eines gemeinsamen Wirts.
Auf ARD, ZDF natürlich nicht anwendbar - sind ja staatsfern, dürfte auch der BR-Intendant in München bestätigen. (Er ist früherer Sprecher der Regierung Merkel. Noch Fragen?)


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