v. 13. April 2024
(MAK.) "Abnickerei" ist verfassungswidrig. Wie intervenieren?
"Metastudie LIBRA": "Zensur tötet Web?"
Dies ist Auszug aus einer Analyse-Sammlung gegen die Medienstaatsvertrag ab 2020
Erstfassung: Etwa 200 Seiten im März. 2020. Seither wird alles laufend fortgeschrieben... berichtigt... erweitert.

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*MBK.   Ist das Gesetzgebungsverfahren kritisch zu betrachten?

*MBK1.   Siehe auch über "Abnick-Parlamente":
- Abschnitt: â–º MBB. "Abnick"-Parlamente.
► MDT. "Täuschung von Parlamenten - Straftat?"
â–º MFE. und â–º SVF. "15. Rundfunkstaatsvertrag: Geburt geheimnisvoll?".

MBK1.a)   Die Bezeichnung "Abnick..." für dies Phänomen ist auch für die wissenschaftliche Erörterung eingebürgert, sei also hier erlaubt. Gleichartiges Abstimmen kann ja je nach Umständen durchaus demokratiekonform sein und ist für eine funktionsfähige Parteiendemokratie ein unerlässliches Element.

MBK1.b)   Regelfall der Demokratie nach Art. 20 GG: Jeder Gesetzgebungsvorschlag der Exekutive wird durch das Parlament geändert.
WELT 2021-04-04    welt.de/politik/deutschland/article229601733/Hubertus-Heil-Hunderttausende-Euro-fuer-Gesetz-das-es-noch-nicht-gibt.html

" (...) zitierte (...) seinen niedersächsischen SPD-Parteifreund, den verstorbenen Peter Struck. Der hatte die Redewendung vom 'struckschen Gesetz' geprägt, wonach kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es hineingekommen ist.

Struck hatte damit die staatsrechtliche Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative in einfache Worte übersetzt. Denn die Aufgaben dieser drei Gewalten sind in der Bundesrepublik zwar in vielfältiger Weise miteinander verschränkt.

So werden die meisten Gesetze in der Staatspraxis von den Ministerien geschrieben. Doch am Ende, das brachte der SPD-Politiker mit seiner Formel zum Ausdruck, werden die exekutiven Entwürfe in den Beratungen des Parlaments in aller Regel umgeschrieben." (Zitatende)

MBK1.c)   Bei den medienrechtlichen ("rundfunkrechtlichen") Staatsverträgen ist es exakt umgekehrt:

Die Staatsverträge sind Umkehrung dieser Demokratie-Regel: Es verlässt jedes Gesetz seit 60 Jahren die (inzwischen) 16 Landesparlamente exakt so, wie es hineingekommen ist.

Vermutlich gab es nur 2 Ausnahmen in 60 Jahren, die eine nach Erinnerung etwa 2010, die andere Dezember 2020 in Sachsen-Anhalt gegen die Erhöhung der Rundfunkabgabe.

Mit dem "struckschen Gesetz" ist empirisch belegt, das die rund 60 Jahre lang praktizierte "Abnickerei" als Verstoß gegen Art. 20 GG angesehen werden könnte. Dies gilt besonders dann, wenn die Landesparlamentarier nicht wissen konnten, was hinter den Türen der Geheimhaltung vorausging.
Geheimhaltung: Abscnitte â–º SVF. â–º SVE. - Abnickere. â–º MBA. bis â–º MBR.

 
 


*MBK2.   Eine "Abnickpflicht" ist aus dem Verfassungsrecht nicht abzuleiten:
Beim Meldedatenabgleich abnicken? Siehe Abschn. â–º MMK3. und â–º MBK2. (je ~1 S.).

a) Dokument "2020-01-27" : Die "Abnick?"-Empfehlung
Vorab bitte lesen: MBR2. Würde der Parlamentarier.

"Abnick"-Empfehlung für den Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses Berlin für die Anhörung seitens des Verfassungsgerichtshofes in Sachen "Meldedatenabgleich 2018" lautet:
"Wir können aus Vernunftgründen nur für Zustimmung stimmen."

Link: parlament-berlin.de/ados/18/Recht/vorgang/r18-0187-v.pdf
_Von_: (Name) Präsident des Abgeordnetenhauses Berlin,
_AN_: (Name) Vorsitzender des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskiminierung
Der Volltext wird hier nicht wiedergegeben. Er ist auf dem Link des Abgeordnetenhauses ja ersichtlich. Der Tenor lautet und ist vermutlich analog allgemein üblich. Die Ausrufezeichen (!) wurden hier eingefügt:

.".. Die Regelungen des Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages sind von den Staats- und Senatskanzleien ausgehandelt worden. Das Abgeordnetenhaus hat zwar das Zustimmungsgesetz ... verabschiedet; an den einzelnen Bestimmungen ... konnte es aber nichts ändern, da das Parlament die von der Regierung (!) ausgehandelten (!) Staatsverträge nur im Ganzen annehmen oder ablehnen kann (vgl. Art. 50 ... Abghs).
Ich beabsichtige deshalb, von einer eigenen Stellungnahme abzusehen. Dies entspricht der bisher geübten Praxis bei Staatsverträgen. Im letzten vergleichbaren Fall aus dem Jahr 2017 ist ... ebenso verfahren worden.
... Wegen ... Umfangs wird von der Übermittlung der vollständigen Beschwerdeschriften abgesehen. (...) ... können ... in der Geschäftsstelle des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes eingesehen werden."

 
 


MBK2.b) Der Verzicht des Parlaments auf Stellungnahme: Versuch der Wertung.

b1) Ein solcher Verzicht mag üblich sein bei der gesetzgeberisch vorgesehenen demokratie-dienlichen Anhörung bei Normenkontroll-Verfassungsbeschwerden.
Anzumerken ist aber die Begründung des Verzichts auf eine Stellungnahme. Demnach gibt es realistisch gesehen kaum eine praktikable Alternative zum "Abnicken". Ist es vertretbar, sich damit abzufinden statt Alternativen zu gestalten?

b2) Vom Berliner Landesparlament wird eine Blankozustimmung für Produkte der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz ausgesprochen, also der Exekutive
- noch dazu die Exekutive eines anderen Bundeslandes. Denn von einem Aushandeln zwischen den Landesregierungen kann bei den Rundfunkstaatsverträgen kaum gesprochen werden.
Beispiel: Der Versuch, die Beteiligung anderer Landesregierungen offengelegt zu erhalten, ist jedenfalls bisher nicht weit gediehen.
Siehe Abschnitt ► SVF. für den 15. RÄStV von 2010.

c) Allerdings ist ein Vorwurf "Abnickzwang" nicht ganz absolut zutreffend.

(1) Im Vorverfahren bei Staatsverträgen besteht in der Regel eine Möglichkeit
der parlamentarischen Teilnahme durch die Erörterung des Entwurfes der geplanten Gesetzgebung. Die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des "Abnickens" muss also das Bestehen dieses Vorverfahrens berücksichtigen.

(2) Faktisch hat das aber wohl wenig Effekt von realer parlamentarischer Erörterung.
Es ist nach bisherigem erreichten Informationsstand die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz der faktische Gesetzestext-Geber. Der an sich dazu berufene Gesetzgeber segnet es ab. Also schaffen die Landesparlamente bundesweit sich insoweit selbst ab?

(3) Das muss nicht sein. Das hängt vom Wie ab,
wie die Staatsverträge vorbereitet werden und ob sie ausreichend klar und übersichtlich sind, um "demokratische" Beschlussfassung zu werden über "die gerühmten Garanten der Demokratie", also "ARD, ZDF etc".

(4) Ob die Staatskanzlei durch eigene Juristen textet oder ob die Texte der Rundfunkstaatsverträge dem Staat von einer externen Anwaltskanzlei getextet werden,
das ist eine Frage, die beim jetzigen Informationsstand noch nicht beantwortet werden kann. Der Erhalt einer diesbezüglichen Stellungnahme der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz ist noch anzustreben.

 
 
*MBK3.   Parlamentarische Verweigerung bei "Rundfunk"-Gesetzen geht durchaus
a) ... und dies geht auch durch ein (einziges) Bundesland. Die einzigen Beispiele waren 2010 und 2020. Der Widerstand liebt runde Jahreszahlen?
Es kam vor 2020 wohl nur ein einziges Mal vor und zwar wie folgt:


   deutsch-wiki.ru/wiki/Rundfunkstaatsvertrag
"14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (überwiegend ratifiziert, aber nicht in Kraft getreten) - Am 10. Juni 2010 beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz der Länder (MPK) den 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Nach Ratifizierung durch die Landesparlamente sollte er am 1. Januar 2011 in Kraft treten.
Als erster Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde er im Nordrhein-Westfälischen Landtag am 16. Dezember 2010 abgelehnt. Damit ist die Änderung nicht in Kraft getreten.
Er sollte hauptsächlich den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag insofern ändern, dass ein Regelwerk im Umgang mit sogenannten entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten eingeführt wird. Dieses sollte den Jugendschutz im Internet regeln." (Zitatende)

Den Jugendschutz im Internet regelt seit 7. November 2020 der "Medienstaatsvertrag 2020" . Ob Wiederauflage der Variante 2010? Ein Vergleich wäre interessant.

MAK4.b) Nachstehendes von März 2020: Prognose "Sachsen-Anhalt"
Es war zutreffend prognostiziert, wo im Jahr 2020 eine Nichtzustimmung drohte. Es war also voraussehbar. Darum bleibt dieser Text hier unverändert in seiner Fassung von März 2020. Denn er belegt, dass die koordinierende Staatskanzlei Rheinland-Pfalz in gleicher Weise gewusst haben dürfte, dass sie parlamentarischen Widerstand zu brechen unternahm mit einer Befristung auf den 31. Dezember 2020 für die Beitragserhöhung:
2020-03: "Verweigerung für den neuen "Medienstaatsvertrag 2020"
könnte am ehesten von einem der 3 Bundesländer des MDR denkbar sein: Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt. Wie damit für den MDR und Im ARD-Verbund umzugehen wäre, das wäre ein Novum. Die Folgewirkung ist nicht prognostizierbar. Denn es überschneidet sich mit dem Problem des Reformbedarfs des Systems "ARD, ZDF etc."."

2020-03: "c) Verweigerung wäre besonders legitim, sofern die Parlamentarier der Meinung sein könnten, dass sie getäuscht wurden.
Beispiel: Verschweigen von möglicherweise ausschlaggebenden Ablehnungsgründen gegen den Meldedatenabgleich für 2018 und für "2022 und Folgejahre":
Siehe Abschnitt ► MMD2.:Widerspruch der Bundes- und Landesdatenschützer und die Verfahren VerfGH Berlin nicht kommuniziert bei "Abnick"-Vorlagen?"

*MBK4.   Das "Abnicken" führt zum "Outsourcen" des Entscheides an das Verfassungsgericht.
Die berührten Rechtsfragen, die eigentlich vom Parlament zu prüfen und zu entscheiden wären, sind von diesem in Selbstentmachtung der Politik an die Justiz ausgelagert worden. - Beispiel:
Beim Meldedatenabgleich abnicken? Siehe Abschn. â–º MMK3. und â–º MBK2., (je ~1 S.).
 
 




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"Metastudie LIBRA": Anlayse: Ist ein Politik- / Justiz-Skandal (ARD, ZDF etc.)?
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Sind "ARD, ZDF etc." noch zu retten? 1 Million Vollstreckungen pro Jahr - ARD und ZDF, ja, ganz klar die Nummer 1 in Sachen Bildung: Bildung von Bürgerzorn über Staats- und Demokratieversagen.
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(VCA.)   Erster großer Justizskandal durch "digitale" Textbaustein-"Pseudo-Jura"? Von Popper bis Kant. (Aber gern, natürlich inklusive Nazi-Keule.)
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(BBA.)   Zu befreien sind laut Gesetz die "beihilfenlos irgendwie zurecht kommenden" Geringverdiener: "Würderverdiener".
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(BBB.)   Geringverdiener: Das Wichtigste der Rechtsgrundlage der Befreiung in Kurzform:
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(BBK.)   Geringverdiener: Laut BVerwG: Keine Sozialbescheid-Pflicht.
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(VVA.)   Vollstreckung: Statistische Fakten und Anlyse: Bürgerhass-Massenproduktion?
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(VVZ1.)   Ist Vollstreckung der Rundfunkabgabe unzulässig? - (Vorgänge in Tübingen und in Zossen.)
»  uno7.org/pde/pev-ttvvz1-de.htm



7. "Wir wissen alle, dass Fernsehen dick, dumm, traurig und gewalttätig macht."
Frau Dr. med. von der Leyen, Master of Public Health. (So laut WELT AM SONNTAG 2006-10-22 Seite 2.) - Damals Familienministerin, nun Chefin der EU-Kommission.
Naturwissenschaftlich: Ein Staatsfernsehen - Symbiose Politik + Medien-Manipulations-Biz, zwangsfinanziert vom Volk - ist gemäß Parasitologie: Eine Symbiose von 2 Parasiten zwecks Ausbeutung eines gemeinsamen Wirts.
Auf ARD, ZDF natürlich nicht anwendbar - sind ja staatsfern, dürfte auch der BR-Intendant in München bestätigen. (Er ist früherer Sprecher der Regierung Merkel. Noch Fragen?)


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