v. 18. März 2024
(MWE.) Internet-Kontrolle: Landesmedienanstalten ungeeignet. Bundeskompetenz!
"Metastudie LIBRA": "Zensur tötet Web?"
Dies ist Auszug aus einer Analyse-Sammlung gegen die Medienstaatsvertrag ab 2020
Erstfassung: Etwa 200 Seiten im März. 2020. Seither wird alles laufend fortgeschrieben... berichtigt... erweitert.

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*PWKR2.   Landesmedienanstalten ungeeignet. Bundeskompetenz!

PWKR2.a1) FAZ / Meinung: Medienanstalten überfordert mit Internet-Regierung:
"Für die Aufsicht des Privatrundfunks sind die Landesmedienanstalten zuständig. Jetzt sollen sie auch das Netz regulieren. Doch dafür bedarf es einer Reform ihrer selbst."
Quelle: 2020-04-04 faz.net/aktuell/feuilleton/medien/die-landesmedienanstalten-sind-reformbeduerftig-16710758.html
- Artikel-Autor: Helmut Hartung, Chefredakteur von medienpolitik.net
- Interviewt: Bernd Holznagel, Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster.

PWKR2.a2) Kernaussagen für die Rechtsfragen:
FAZ / hier verkürzt: Eignung der 14 Landesmedienanstalten im aktuellen Status für die Regulier-Aufgabe? - Holznagel antwortet mit einem klaren Nein.
FAZ / zitierend Holznagel: "Auch müsse man von der Bundesnetzagentur und dem Bundeskartellamt lernen. Dort seien unabhängige Beschlusskammern zuständig, die aus Juristen, Ökonomen und Technikern gebildet werden."

Noch ZITAT FAZ, zitierend: "Bernd Holznagel hält derweil eine Aufgabe, die sich für die Landesmedienanstalten aus dem Medienstaatsvertrag ergibt, für bedenklich: die Ausweitung der Befugnisse auf elektronische Presse. Gebe es bei den Netzangeboten keine Verbindung zu gedruckter Presse, werden die Landesmedienanstalten zuständig.
... 'Insgesamt kann man sagen, dass die Landesmedienanstalten zur Regulierung aller Medien werden, soweit sie elektronisch verbreitet werden.'"

Noch Zitat FAZ, Schlusskommentar des Artikel-Autors:
"... muss eine grundlegende Reform der Medienanstalten endlich kommen. ... Oder der Bund übernimmt mit der geplanten Digitalagentur die Regulierung.
Die Medienanstalten hätten damit ausgedient."

PWKR2.b) Belegte fachtliche Inkompetenz der Gesetzgeber? Die 14 Landesmedienanstalten werden mit Wirkung ab 7. November 2020 mit Regulier-Pflichten ausgestattet, obgleich völlig außerstande, diese überhaupt auszuüben?
Ein schwer vorstellbarer Befund? So muss es aber vielleicht leider gesehen werden?
Überraschender Befund 2:
Bis die 14 Landesmedienanstalten vielleicht (aber schwerlich erreichbar) in rund drei Jahren erste Formen der Fachkunde gebildet haben könnten,
um dann diese Aufgabe allmählich sachverständig anzugreifen (eher nie?),
ist das Geplante möglicherweise bereits gegenstandslos.
Es dürfte alleinige gesetzgeberische Bundeskompetenz (statt Landeskompetenz) vorliegen für das "weltweite Internet". Ausübung dieser bundesrechtlichen Zuständigkeit ist schon in Vorbereitung: Die geplante Digitalagentur.
Das viele komplizierte Neue im vorgesehenen "Landesmedienstaatsvertrag" ist dann nur noch Abfallware, bevor es überhaupt funktionieren kann?

PWKR2.c) Demnach hätte der "Medienstaatsvertrag 2020" letztlich nur den Zweck eines gewagten Versuches, dem Bund diese seine Zuständigkeit zu sabotieren? Spekulierend auf eine (möglicherweise talkshow-motivierte?) Nachsicht der Parteien für alle Wünsche von "ARD, ZDF etc."?
... oder auch nur, um fristgerecht bis gegen Ende September 2020 die AVMD-Richtlinie der EU in Deutschland wenigstens zum Schein zu erfüllen, "bis der Bund übernimmt"?
 
 
Noch: PWKR. Gegen "Regulierung / Internet".


*PWKR3.   KEK startet Internet-Kontrolle?

PWKR3.a1) Vorab: Was ist die KEK - Statistik im Medienbereich.
"KEK Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich."

(1)    de.wikipedia.org/wiki/Kommission_zur_Ermittlung_der_Konzentration_im_Medienbereich

Einleitung - Abruf 2020-06: "Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) wurde 1997 auf der Grundlage der Bestimmungen des 3. Rundfunkänderungsstaatsvertrages ins Leben gerufen. Die KEK hat den Auftrag, die Einhaltung der Bestimmungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt im bundesweiten privaten Fernsehen zu prüfen und die entsprechenden Entscheidungen zu treffen. Zur bundeseinheitlichen Konzentrationskontrolle ist die KEK als Beschlussorgan und Vermittlungsinstanz für alle Landesmedienanstalten tätig. Die Rechtsgrundlage bildet der Rundfunkstaatsvertrag (RStV)."

(2) ... " Verfahren zur Einräumung von Sendezeiten für Dritte:" (Es) "ist die KEK bei der Auswahl und Zulassung der Drittveranstalter beteiligt.
Die Entscheidungen der KEK sind abschließend und bindend für die anderen Organe der jeweils zuständigen Landesmedienanstalten."

(3) ... "Die KEK wird durch Anteile der nach § 10 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag den Landesmedienanstalten zukommenden Rundfunkgebühren finanziert
(§ 35 Abs. 10 Satz 3 RStV). Zudem werden durch die Landesmedienanstalten gemäß § 35 Abs. 11 Satz 1 RStV angemessene Verfahrenskosten gegenüber den Verfahrensbeteiligten, z. B. den Antragstellern auf Zulassung eines Programms, erhoben."

(4) ... Wichtige Quellenangabe bei WIKIPEDIA: "Michael Müller: Konzentrationskontrolle zur Sicherung der Informationsfreiheit –
Verfassungsrechtliche Gründe, Möglichkeiten und Grenzen der Konzentrationskontrolle privater Rundfunkunternehmen durch die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) gemäß § 26 RStV, München 2004"

PWKR3.a2) Anschrift der KEK: - Stand 2020 -
Eigenangaben gemäß einer Gutachtenausschreibung vom 16. Juni 2020:
KEK die medienanstalten - ALM GbR
Gemeinsame Geschäftsstelle, Friedrichstraße 60, 10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 206 4690-61 - E-Mail: kek@die-medienanstalten.de

 
 
PWKR3.b) Die Bedeutung der KEK für die geplante Internet-Kontrolle:
Halten wir fest: Die KEK kann Entscheide über Marktakteure und Marktaktivitäten treffen. Diese sind bundesweit bindend. Finanzierung ist im Prinzip aus der Mediensteuer (Tarnbezeichnung: "Rundfunk"-"Beitrag").
Bisher betraf die Arbeit vorwiegend: Private Fernseh- und Radiosender. Zukünftig auch das Internet?

PWKR3.c1) KEK möchte plötzliche eilige Statistik-Ausschreibung: Juli 2020.
Startpunkt für das plötzliche eilige Handeln der KEK ist Juni 2020:
   kek-online.de/fileadmin/user_upload/die_medienanstalten/Startseite/Ausschreibungen/000_KEK-Gutachtenausschreibung_2020_Nutzungserfassung_von_Video-Streaming-Angeboten.pdf

"Berlin, 16.06.2020 04.11.06.006.000 Vergabe eines Gutachtens – Öffentliche Ausschreibung"

... "In der nichtlinearen Form des Video-on-Demand (VoD) besteht zumindest eine deutliche Nähe zum linearen Fernsehen."
... "Das Gutachten soll daher bereits bestehende Methoden zu Nutzungserfassung von Video- Streaming-Angeboten evaluieren und geeignete Ansätze für eine die medienregulatorischen Aufgaben unterstützende Nutzungsausweisung aufzeigen."

... "1.2.1 Medienkonzentrationsrechtliche Erfassung von Live-Streaming"
... "1.2.2 Medienkonzentrationsrechtliche Erfassung von VoD"
... "1.2.3 Stärkung der VoD- und Onlineerfassung des Medienvielfaltsmonitors"

... "1.2.4 Neuregelungen des Medienstaatsvertrags: Der Medienstaatsvertrag enthält Neuregelungen zu zulassungsfreien Rundfunkprogrammen, Medienplattformen und Benutzeroberflächen. In diesem Zusammenhang werden derzeit praktikable Lösungen zur Feststellung des Erreichens der neu eingeführten Nutzergrenzen entwickelt (§ 54 Abs. 1 Nr. 2 MStV, § 78 Nr. 2 MStV)"

... "2. Projektziel: ... wichtig ... auch im Hinblick auf ein mögliches zukünftiges Gesamtmarktmodell."

PWKR3.c21) Recht eilig - das korreliert mit den Terminzielen für den "Medienstaatsvertrag 2020" :
Beim Inkrafttreten - vorgesehen wohl für Januar 2021 - wäre die KEK halbwegs startbereit, die Kontrollfunktion zu übernehmen, wenn die Politik das so beschließen wird? - Hier der Zeitplan für das Gutachten:

... "4 Angestrebter Projektverlauf - Zeitplan:
Eingang der Angebote bis 10. Juli 2020
Auswahlentscheidung 21. Juli 2020
Vertragsschluss und Vorbesprechung Juli 2020
Projektende 31.10.2020
Publikation -Das Gutachten wird durch die Landesmedienanstalten veröffentlicht."
... "5.2 Budget Für das Projekt ist ein Betrag in Höhe von maximal EUR 25.000 brutto vorgesehen."

 
 
PWKR3.d) Schlussfolgerung: Die KEK könnte die zentrale Steuerstelle für die vorgesehene Internetkontrolle werden.
Siehe oben: "2. Projektziel: ... wichtig ... auch im Hinblick auf ein mögliches zukünftiges Gesamtmarktmodell."

Man kann darin eine konkrete Gefahr vermuten, dass die "duale Rundfunkordnung" zukünftig dem Staatssektor "ARD, ZDF etc." auch die Hälfte am Internet einräumen will. Wir Bürger müssen leider realistisch gesehen davon ausgehen - mit Blick auf die Fakten dieser Jahre - , dass Politiker, Parteien und Richter diese Unvorstellbarkeit zulassen und betreiben würden?

Würde es alsbald rechtswissenschaftliche Literatur geben, bezahlte Gutachten, die zitatreich deduzieren: Wieso die Internet-Kontrolle schon im Grundgesetz 1949 festgeschrieben sei im abstrakten Zusammenwirken der Universal-Deutung der Artikel Nummer X Y Z? ("Quasi prophetisch im Jahr 1949"?)

PWKR3.e) Alles ist ganz edel: "Zur Sicherung der Informationsfreiheit" –
- siehe die zufällige Quellenangabe am Ende bei Wikipedia -

Ja, wir Bürger wissen, wie es auf die Politiker und Parlamentarier an Worthülsen herunter regnen wird: Die Internet-Kontrolle sichert die grundrechtlichen Garantien der Freiheit, der Demokratie, dient dem edlen "Guten an sich".
Deutschland verliert dann allerdings das Recht, China, Russland und Ungarn zu kritisieren, wenn es es noch viel strenger reguliert als diese Länder, die in der Öffentlichkeit oft als die Verkörperung des "Bösen an sich" dargestellt werden bezüglich der Beeinträchtigung der Informationsfreiheit.

Da dreht es sich um viel Geld. Sofern Aussicht ist, dass dies "vom Himmel fällt".... Dann fehlt es nie an Worthülsen der höheren Gerechtigkeit und des allgemeinen Wohls. - Geht es nicht in Wahrheit um ganz handfeste Macht- und Finanzprivilegien, um eine steuerzahler-finanzierte "Pfründe"?

Die Antwort: Wir tun das nicht für schnödes Geld. Aber da wir die Guten sind, ist es natürlich auch gut so und gerecht, dass nur wir das Geld aus der Zwangs-Rundfunkabgabe bekommen."
"Der höchste Grad von Ungerechtigkeit ist geheuchelte Gerechtigkeit." (Platon)

PWKR3.f) Unser Kollektiveigentum Internet, dies wirst es schwer haben, diesen Großangriff auf seine schöne Freiheit in Freiheit zu überleben.
Deine Freiheit stört die Macht der Herrschenden - mit jährlich rund 8 Milliarden Euro für deren Wahlkampfkasse des Machterhalts. 8 Milliarden Euro, das schafft rund 100 000 gut bezahlte Mitverdiener. Die Medienlandschaft und Meinungsbildung wird im Land definiert durch die hierdurch finanzierten Journalisten.

Ein Teil der privaten Druckpresse ist durch Kooperationsabkommen oder Parteien als Verlagseigentümer ja auch nicht mehr im Wettbewerb gegen die Staatsmedien. Wer mittelbar an der Rundfunkabgabe teil hat, dessen Journalisten ebenfalls: Der Kritikbereitschaft ist das nicht unbedingt dienlich.
Ob das wertvolle pluralistische Internet, ob seine schöne Freiheit diesen Großangriff überleben kann? - Die Flagge der Freiheit sollte für das Internet vorausschauend bereits auf Halbmast gesenkt werden.
 
 
Noch: PWKR. Gegen "Regulierung / Internet" durch Bundesländer.


*PWKR4.   Auf Bundesebene wird Internet-Regulierung bearbeitet: Netzagentur, Monopolkontrolle.

PWKR4.a1) Die dafür in der Tat geeignete zuständige Stelle: Die Netzagentur.

... und nicht etwa die winzigen dafür völlig ungeeigneten Landesmedienanstalten. Derartiges gehört nicht in den Medienstaatsvertrag, weil es kompetenzmäßig nur bundesrechtlich und EU-rechtlich geregelt werden darf.

Die Netzagentur erarbeitet Problemanalysen für eine geeignete normenrechtlich basierte Lösung und besitzt die dafür nötige Fachkompetenz und Gründlichkeit und rechtliche Kompetenz mit geeignetem institutionellen Auftrag.
FAZ 20. Oktober 2020:    faz.net/aktuell/wirtschaft/digitec/netzagentur-will-amazon-und-co-regulieren-17010545.html

"'Missbrauch von Marktmacht' : Netzagentur will Amazon und Co. regulieren
Kleinere Unternehmen klagen über unfairen Wettbewerb durch die großen Digitalplattformen.
Die Bundesnetzagentur will einen neuen europäischen Regulierungsrahmen für Digitalplattformen wie Amazon, Ebay oder Check24. 'Missbrauch von Marktmacht sollte vorbeugend verhindert werden. Ist der Schaden erst einmal eingetreten, ist es zu spät', beschrieb der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann am Dienstag in Bonn das Hauptziel dabei."

PWKR4.a2) Die Bundesregierung arbeitet am Gesetz und nur sie ist dafür "kompetenzmäßig" zuständig.

Also nicht etwa die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz mit ihrem Eigenbau-Gesetz "Medienstaatsvertrag". Und für die Umsetzung das Kartellamt und die Netzagentur, nicht etwa die dafür ja wohl völlig untauglichen winzigen "Landesmedienanstalten" mit ihrer Aufgabenstruktur für Medieninhalte.

PWKR4.a3) Das Gesetzesprojekt auf Bundesebene zeigt die schwergewichtige Aufgabe:

FAZ 24. Juli 2020_    faz.net/aktuell/wirtschaft/digitec/grundgesetz-der-marktwirtschaft-wer-zaehmt-die-tech-giganten-16828492.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

"Amazon, Apple & Co : Wer zähmt die Tech-Giganten? - Von Justus Haucap und Rupprecht Podszun
Das 'Grundgesetz der Marktwirtschaft' braucht ein Update. Die Pläne sind seit Langem fertig, haben sich aber im Hin und Her der Berliner Ministerien verhakt.

... Mitte Juni ... leitete die Europäische Kommission ein Wettbewerbsverfahren gegen Apple ein mit dem Vorwurf, das Unternehmen missbrauche gerade seinen App Store, um seine Marktmacht immer weiter auszudehnen und App-Entwickler zu behindern. Googles Betriebssystem Android hatten sich die Wettbewerbshüter in Brüssel schon vor fast zwei Jahren vorgeknöpft.

 
 


... Die zwei Mega-Unternehmen sind zu 'Gatekeepern' des Internets geworden: Sie kontrollieren den Zugang zum Netz, sei es über Betriebssysteme, App-Stores oder die Suchmaschine. Die wirtschaftliche Macht, die dadurch zementiert wird, kann den freien Wettbewerb gefährden.

... Gemeinsam mit Facebook, Amazon und Microsoft dominieren Google und Apple weite Teile des Internets. Geschickt bauen die Konzerne ihre Macht immer weiter zu möglichst allumfassenden 'Ökosystemen' aus. Einerseits sind die nach den Anfangsbuchstaben der vier Top-Konzerne als GAFA bezeichneten Konzerne zwar Innovationstreiber, andererseits behindern 'lock-in-Effekte' den Wettbewerb. Potenzielle Konkurrenten werden zudem nicht selten schon früh vom Markt gekauft.

... Das Bundeskartellamt hat schon Verfahren gegen Facebook und Amazon geführt, um den Wettbewerb zu schützen, die Europäische Kommission hat Praktiken von Google und Apple untersucht. Doch die aktuellen Vorschriften, mit denen die Behörden arbeiten können, reichen angesichts des Zusammenspiels von Technologie, Daten und wirtschaftlicher Macht nicht recht aus.

.. hat ... das Bundeswirtschaftsministerium ... nach ausführlichen Vorarbeiten und Diskussionen im Januar einen Referentenentwurf für ein neues Kartellrecht vorgelegt.... hat einen weiten Wurf gewagt und ein Gesetz vorgelegt, das weitreichende neue Regeln, gerade für eine digitalisierte Wirtschaft, vorsieht. Doch seit der Veröffentlichung des Entwurfs im Januar stockt das Verfahren, und das liegt nicht in erster Linie an Corona."

... Erstens soll dem Bundeskartellamt die Möglichkeit gegeben werden, Plattformen eine Reihe von Praktiken schon von Vornherein zu untersagen...

... Zweitens soll es ... dritten Unternehmen deutlich vereinfacht werden, Zugang zu Daten zu bekommen, sofern ein Unternehmen auf diese Daten angewiesen ist...

... drittens soll es Plattformen mit überlegener Marktmacht untersagt werden, ihre Kunden davon abzuhalten, sich parallel auch auf anderen Plattformen zu bewegen, also 'Multi Homing' zu betreiben, wie es die Ökonomen nennen. Denn ohne die Möglichkeit, sich auf mehreren Plattformen zu betätigen, kippen diese Märkte oft schnell in Monopole um."


(Ende des Zitats aus der FAZ)
Die Autoren sind Professoren an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf – Justus Haucap für Wettbewerbsökonomie, Rupprecht Podszun für Wettbewerbsrecht.
Haucap war von 2008 bis 2012 Vorsitzender der Monopolkommission. Weiteres siehe:    de.wikipedia.org/wiki/Justus_Haucap

 
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Gegen Zensur & "Verstaatlichung" des Internets.
("Medienstaatsvertrag 2021")
"Metastudie LIBRA", Nein zur Staatslizenz ab 2021, nein zur Inhalte- Zensur ab 2021, nein zur Staatskontrolle ab 2021. Nein zu Bußgeldern bis 0,5 Millionen € von "ungehorsamen" Website-Betreibern. - 800 Seiten wissenschaftliche Sammelstudie:
"Metastudie LIBRA": Anlayse: Ist ein Politik- / Justiz-Skandal (ARD, ZDF etc.)?
»  Inhaltsverzeichnis: uno7.org/pde/pev-ttmwa-de.htm
"George Orwell hat '1984' als Warnung geschrieben, nicht als Bedienungsanleitung."



 img  Nein zum betreuten Denken! Mein Kopf gehört MIR!  Nein zum betreuten Denken! Mein Kopf gehört MIR!
1. "Staats- Fernsehen"?

Sind "ARD, ZDF etc." noch zu retten? 1 Million Vollstreckungen pro Jahr - ARD und ZDF, ja, ganz klar die Nummer 1 in Sachen Bildung: Bildung von Bürgerzorn über Staats- und Demokratieversagen.
»  uno7.org/pde/pev-tta1-de.htm

Hier sind Wege für Befriedung und ARD-Akzeptanz. Keine Institution kann dauerhaft den Zorn von rund 50 Prozent der Bürger überdauern.
»  uno7.org/pde/pev-tta31-de.htm

Wem gehört das Sozialismus-Unternehmen "VEB ARD, ZDF etc."? Den Bürgern? Analyse / Rechtswissenschaft.
»  uno7.org/pde/pev-tta34-de.htm



 img  Demokratie: Parteien zanken. Bürger wählen.  Demokratie: Parteien zanken. Bürger wählen.
2. Pflicht "Demokratie" verletzt?

(MAR.)   Rechtswissenschaft: Macht "Abnicken" von (realistisch betrachtet:) "vorgetexteten Gesetzen" diese nichtig?
»  uno7.org/pde/pev-ttmar-de.htm

(MAA.)   Viele Juristen leiden unter "Regulieromanie". Wieso?
»  uno7.org/pde/pev-ttmaa-de.htm

(MAB.)   "Abnick"-Parlamente - trotz Bundeskompetenz?
»  uno7.org/pde/pev-ttmab-de.htm

(MAH.)   Wer (/wie) koordiniert "Abnickerei"? Wie unterbinden?
»  uno7.org/pde/pev-ttmah-de.htm

(MAK.)   Ist sie verfassungswidrig, die "Abnickerei" von "vorgetexteten Gesetzen"?
»  uno7.org/pde/pev-ttmak-de.htm

(MBE.)   Der Medienstaatsvertrag ist zu stoppen, weil insgesamt ein "unmöglich" verworren konzipiertes Sammelsuriums-Gesetz.
»  uno7.org/pde/pev-ttmbe-de.htm



 img  Freie Medienwahl willst du? Spinnst du?  Freie Medienwahl willst du? Spinnst du?
3. Staatliche Internet-Totalkontrolle?

(MZE.)   Anträge gegen "Zensur" / "Medienstaatsvertrag".
»  uno7.org/pde/pev-ttmze-de.htm

(MWE.)   Internet-Kontrolle: Landesmedienanstalten ungeeignet. Bundeskompetenz!
»  uno7.org/pde/pev-ttmwe-de.htm

(MWK)   "Rosinen" der Verbote-Liste ab 2021 für das Internet.
»  uno7.org/pde/pev-ttmwk-de.htm

(MSE.)   Im Gesetzentwurf zu löschen "Lizenzpflicht / Websites". (Unzulässigl und Bundeskompetenz.)
»  uno7.org/pde/pev-ttmse-de.htm

(MUE.)   Im Gesetzentwurf zu löschen "Regulierung Urheberrecht". (Bundeskompetenz!)
»  uno7.org/pde/pev-ttmue-de.htm

(MZP.)   Anti-Porno! Schon in Wartestellung für den Zensur-Start.
»  uno7.org/pde/pev-ttmzp-de.htm



 img  Lücke verschwiegen?  Lücke verschwiegen?
4. Milliarden-Lücke / ARD.etc.?

(NFE)   Nichtzuschauer: 50 % Einnahmen von ARD, ZDF etc. fallen bald weg?
»  uno7.org/pde/pev-ttfne-de.htm

(MEE)   Rückzahlpflicht von nicht bewilligter Subvention
»  uno7.org/pde/pev-ttmee-de.htm

(MEU.)   EU-Bewilligung nötig gegen Unter-Subvention.
»  uno7.org/pde/pev-ttmeu-de.htm

(MFE.)   Medien-Staatsvertrag 2020/2021: 10 Milliarden € fehlen?
»  uno7.org/pde/pev-ttmfe-de.htm
 img  Gtundgesetz verschrottet?  Gtundgesetz verschrottet?
5. Rundfunk- "Beitrag": Verfassungs- widrig?

(UBK.)   Experten für Neuordnung "ARD, ZDF etc." und/oder Rundfunkbeitrag.
»  uno7.org/pde/pev-ttubk-de.htm

(UBU1.)   Ist der Rundfunkbeitrag als verfassungswidrig einzustufen? Leider wohl ja. Wie zu heilen?
»  uno7.org/pde/pev-ttubu1-de.htm

(UBZ.)   Wie real ist "Endstation neo-totalitäre Gutmenschen-Republik"?
»  uno7.org/pde/pev-ttubz-de.htm

(VCA.)   Erster großer Justizskandal durch "digitale" Textbaustein-"Pseudo-Jura"? Von Popper bis Kant. (Aber gern, natürlich inklusive Nazi-Keule.)
»  uno7.org/pde/pev-ttvca-de.htm



6. "Beiträge": Falschinkasso?
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(BBA.)   Zu befreien sind laut Gesetz die "beihilfenlos irgendwie zurecht kommenden" Geringverdiener: "Würderverdiener".
»  uno7.org/pde/pev-ttbba-de.htm

(BBB.)   Geringverdiener: Das Wichtigste der Rechtsgrundlage der Befreiung in Kurzform:
»  uno7.org/pde/pev-ttbbb-de.htm

(BBK.)   Geringverdiener: Laut BVerwG: Keine Sozialbescheid-Pflicht.
»  uno7.org/pde/pev-ttbbk-de.htm

(VVA.)   Vollstreckung: Statistische Fakten und Anlyse: Bürgerhass-Massenproduktion?
»  uno7.org/pde/pev-ttvva-de.htm

(VVZ1.)   Ist Vollstreckung der Rundfunkabgabe unzulässig? - (Vorgänge in Tübingen und in Zossen.)
»  uno7.org/pde/pev-ttvvz1-de.htm



7. "Wir wissen alle, dass Fernsehen dick, dumm, traurig und gewalttätig macht."
Frau Dr. med. von der Leyen, Master of Public Health. (So laut WELT AM SONNTAG 2006-10-22 Seite 2.) - Damals Familienministerin, nun Chefin der EU-Kommission.
Naturwissenschaftlich: Ein Staatsfernsehen - Symbiose Politik + Medien-Manipulations-Biz, zwangsfinanziert vom Volk - ist gemäß Parasitologie: Eine Symbiose von 2 Parasiten zwecks Ausbeutung eines gemeinsamen Wirts.
Auf ARD, ZDF natürlich nicht anwendbar - sind ja staatsfern, dürfte auch der BR-Intendant in München bestätigen. (Er ist früherer Sprecher der Regierung Merkel. Noch Fragen?)


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