v. 13. April 2024
(VVA.) Vollstreckung der Rundfunkabgabe: 10 % zorniger Bürger protestieren durch Zahlungsverzug?
"Metastudie LIBRA": "Zensur tötet Web?"
Dies ist Auszug aus einer Analyse-Sammlung gegen die Medienstaatsvertrag ab 2020
Erstfassung: Etwa 200 Seiten im März. 2020. Seither wird alles laufend fortgeschrieben... berichtigt... erweitert.

Deine wichtigsten Links:
► uno7.org/ppc (Menü:) Hilf auch du, unser freies Internet zu schützen gegen Zensur ab 2021!

» _Menü_: UNOLIB gegen Zensur.
(MC:) PEV-AMC-DE          DE    

► uno7.org/pde/pev-tta1-de.htm Inhaltsverzeichnis "Metastudie LIBRA": ~990 Seiten Rechtsanalyse.

» "ARD, ZDF etc." noch zu retten?
(MC:) PEV-TTA1-DE          DE    



 
*UBFE.   Vollstreckung zu suspendieren, solange Rechtsmängel.
*UBFE1.   Klarstellungen / Vollstreckungsbefugnis:
- Siehe auch: Abschnitte ► UBFK. bis ► UBFS. , insbes. ► UBFP. , und ► DMS.
a) Kölner "Beitrags"-"Service" beantragt Vollstreckungen im eigenen Namen?

(1) Dies ist mehr oder weniger klar erkennbar. Mangels Rechtsperson-Status würde dies die Ersuchen wohl nichtig machen. Hierauf wird hier nicht näher eingegangen; denn es wäre leicht behebbar.

(2) Mutmaßlicher Grund ist: Die ARD-Landesanstalten und deren Intendanten wollen bei den millionenfachen Mahnungen und Vollstreckungen anscheinend aus Image-Gründen möglichst wenig in Erscheinung treten. Man bedenke beispielsweise die Brieffußpflicht gemäß HGB. Diese darf bei heutiger grafikfähiger IT nicht mehr verletzt werden ("Wandlung der Rahmenbedingungen").

(3) Den 9 zuständigen Intendanten könnte - sehr zu Recht - peinlich sein, dass die ARD-Landesanstalten durch den 15. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag von 2010 zum größten Vollstrecker im Land wurden: Mehrere Millionen Vollstreckungen erfolgten seit 2013. Die Inkassofunktion ist den Intendanten vermutlich nicht ein Herzensanliegen. Die Fortdauer von "ARD, ZDF etc." ist durch zunehmenden Bürgerzorn gefährdet.
- Abschnitte ► A3. und ► A4.

b) Alle etwaigen wesentlichen Rechtsverstöße im Fall von ARD-Landesanstalten können zum Systemwechsel zwingen.
Der öffentlich-rechtliche Status ist essenziell für diese Anstalten, um das Inkasso der "Mediensteuer" (Tarnbezeichnung "Rundfunk"-"Beitrag") durchführen zu können. Ohne diese rund 4 oder mehr Millionen Vollstreckungen seit 2013 gegenüber mehreren Millionen Bürgern wäre die Drohkulisse fort. Die schätzungsweise 30 % Nichtzuschauer unter den Bürgern würden vermutlich ihre Zahlungen einstellen.

*UBFE2.   Verfahren und Begründungs-Details

a) Seit März 2020 wurde in einem ersten Pilotverfahren die Unzulässigkeit der Vollstreckung wegen verschiedener vollstreckungsrelevanter Formen von Datenschutzverletzung eingewandt.
In diesem Verfahren wurde die Unzulässigkeit der Vollstreckung nicht nur wegen Datenschutzverletzung eingewandt,
sondern ferner wegen Fehlern bei der "automatisierten Verarbeitung".
- Weiteres: Abschnitte ► UBFK. bis ► UBFS. und ► DMN.

Die mehrseitigen Details der Begründung lauten:
Weiteres: Abschnitt ► UBFP.

b) Der Ausgang der Sache:
Zum Zeitpunkt der Anträge war es an sich zu spät für diese.
Später wurde die gleiche Frage nochmals akut. Der Ausgang ist dem Autor dieser Seiten bekannt. Es wird gewählt, darüber nicht zu berichten, weil es auf die Besonderheiten des Einzelfalls bezogen ist.
 
 

*UBFE3.   Vollstreckung: Einstellung oder Aussetzung?
Hier sind nur eher zufällige Einzeleinträge. Dies ist nicht das Kernthema dieser Seiten.

a) Wie zuverlässig sind Briefträger bei der Zustellung ohne Empfangsunterschrift?

(1) Nicht unbedingt: "Strafbefehl gegen Briefträger: Nicht zugestellte Sendungen"
2021-01-13    welt.de/regionales/baden-wuerttemberg/article224284270/Strafbefehl-gegen-Brieftraeger-Nicht-zugestellte-Sendungen.html

(2) "Weil er Briefe und Zeitungen nicht zugestellt, sondern behalten hat, ist Strafbefehl gegen einen Briefträger erlassen worden. Das Amtsgericht Buchen verhängte nach Angaben vom Mittwoch eine Geldstrafe von 1800 Euro (Az. 1 Cs 26 Js 3726/20).

Der Postzusteller habe im Neckar-Odenwald-Kreis zwischen Januar 2018 und April 2020 insgesamt 9000 Postsendungen nicht ausgeliefert. Stattdessen lagerte er die Brief- und Werbepost sowie Zeitungen demnach zunächst in seinem Fahrzeug, später in seiner Wohnung. Im April 2020 habe er zudem weitere 50 Postsendungen in einem Rucksack behalten. Der Grund: Er habe sich Arbeit ersparen wollen."

(2) Die ARD-Landesanstalten versenden alle Mahnschreiben nicht selbst, sondern beauftragen damit einen Dienstleister. Hierher wurde übermittelt, es sei die Firma PAV in Hamburg. Diese kann eigenen Angaben zufolge keine 100 prozentige Sicherheit dafür geben, dass alle Sendungen den Adressaten erreichen, wurde hierher übermittelt. - (Angaben unter Vorbehalt; denn für diese Drittinformation wurde Verifizierung nicht vorgenommen.)

b) Im Kreise der Streiter für den Rechtsstaat in Sachen Rundfunkabgabe wird intern berichtet:

Nach Stand 2020-01: Eine ARD-Landesanstalt habe wesentliche Probleme bei Vollstreckungen wegen Formmängeln im Vorverfahren, insbesondere wegen Nichterhalt von Mahnungen und Einwurf-Zustellungen.

Bei rund 1 Millionen Vollstreckungen im Jahr werden "ARD, ZDF etc." es finanziell sicherlich unberührt überleben. Es belegt dies nur, das das deutsche System des Direktinkassos der Rundfunkabgabe nur auf dem Gesetzestext-Papier halbwegs vertretbar erschien. Bei nun rund 30 Prozent Nichtnutzern von "ARD, ZDF etc." ist die Summe der Vorgänge kaum meisterbar. Besserung zeichnet sich nicht ab.

Mit den Cororna-Folgen seit Frühjahr 2020 und der Politik-Diskussion über die fortgefallene Erhöhung der Rundfunkabgabe seit Ende 2020 dürften die Bearbeitungsprobleme immer schwerer zu meistern sein. Dies System ist untauglich konzipiert und muss durch ein neues Konzept ersetzt werden: Eine Automatisierung von Erhebung und Inkasso.

 
 

*UBFE4.   Vollstreckung und Datenschutz / Analysen.
Abschnitte ► DM.... : Information über Datenschutzmängel. - Hier also keine Anträge, sondern die vorstehenden Anträge UBFE1. erfahren hier ihre Untermauerung.

UBFE4.DMK.   100 Millionen Euro volkswirtschaftlicher Schaden
pro Meldedatenabgleich?

Es ist elementare Regel der Finanzwissenschaft: Die Kosten des Inkassos einer Abgabe sollten immer verschwindend klein sein gegenüber dem Geldeingang.
Hiergegen wird beim Meldedatenabgleich diametral verstoßen. Der volkswirtschaftliche Verlust (Schaden, "Kosten") ist etwa das Doppelte der zu erwartenden zusätzlichen Einnahmen. Überschlägige Schätzung:
- Siehe Abschnitt: ► DMK.

 
 

UBFE4.DMN.   Beweis: Nichtlöschung / frühere Meldedaten
Die von hier vorgetragene Behauptung der Nichtlöschung von früheren Meldedaten war bisher nur als Anscheins-Beweis:
Dies ist bereits behandelt im Schreiben "2019-11-12" Pe.Ro. an VerfGH Berlin,
     siehe dort Abschnitt: ► DMN.
Näheres über die Fakten des Anschein-Nachweises der Nichtlöschung:
- Siehe Abschnitt: ► DMN..

UBFE4.DMS.   Software kann Meldedaten gar nicht löschen?
Laut Eingeständnis: Die Software besitzt noch gar keine Löschfunktion?
Jedenfalls keine ausreichende, siehe Abschnitt: ► DMS.

UBFE4.DMW.   Was ist die Wahrheit über die Löschungsversprechen? (DSGVO)
a) Beim Meldedatenabgleich 2018 wurden die Löschungsversprechen des Meldedatenabgleiches 2014 offensichtlich missachtet.
- siehe die vorstehenden Abschnitte ► DMN. und ► DMS..
Damit entsteht Aufklärungsbedarf, durch wen und wie die damaligen Löschungsversprechen für 2014 zugesagt wurden, als sie in den 15. Medienstaatsvertrag hinein gelangten.
b) Vorsätzlich falsche Zusagen damals, das könnte als verjährt angesehen werden, sofern sich nicht Anhaltspunkte für fortgesetzte Handlung ergeben. Was in 2018 ablief und bis jetzt abläuft, wäre auf Zulässigkeit zu untersuchen. Hierzu wäre nötig, die Vorgeschichte der gesetzlichen Löschungszusagen für den Meldedatenabgleich 2014 zu kennen, also die entsprechende Vorgeschichte des 15. Rundfunkstaatsvertrags.
c) Eine ausreichende Aufklärung wird bisher verweigert:
- Siehe Abschnitt: ► SVF.

 
 

Noch: VVE1. Selbsttitulierung: Anerkennung aussetzen für ARD-Anstalten.

UBFE4.DT.   Löschfunktion für einzelne Beitragskonten:

Vorbemerkung: Die Relevanz für den Meldedatenabgleich ist: Die fehlende Sorgfalt in Sachen Datenschutz ist auch durch das Nachstehende dokumentiert.

Die Rundfunkabgabe in ihrer Variante seit 2013 ist ebenso wie ihre Vorgängerin eine gesetzgeberische Fehlkonstruktion seit etwa 1985: Seither ist "Fernsehgerät" nicht mehr eindeutig definierbar. Das jetzige Massenverfahren bei nicht klar definierbaren Zahlungspflichtigen ist nicht rechtsstaatsgemäß praktizierbar.
- Siehe die Abschnitte ► A3. und ► A4. "ARD noch zu retten?"
- und Abschn, ► BBB1. bis ► BBT4.: "6 Milliarden € Falschinkasso / Geringverdiener".
- und Abschn. ► FNE. und ► FSE. : Befreiungsrecht Nichtzuschauer, Betriebsstätten.

Rückbau des falschen Systems sollte den Meldedatenabgleich sofort betreffen, da ohne Finanzinteresse für "ARD, ZDF etc.": Siehe Abschnitt ► DMK.


UBFE4.DTC. Analyse der Computer-Technik
beim Löschen von Teilen der "Historie" in der digitalen Beitragsakte.

Die konkrete Technik ist anscheinend bisher von den "betrieblichen Datenschutzbeauftragten" noch nie erfragt worden? Jedenfalls wird das im gesichteten Datenschutzbericht nicht näher behandelt:
- Siehe Abschnitt ► DTC.

 
 

Noch: VVE1. Selbsttitulierung: Anerkennung aussetzen für ARD-Anstalten.

UBFE4.DTH.   Datenschutz: Beitragsakte als Geheimfach.

a) Dies ist Information über den Vorgeschichte und Stand bezüglich
- Näheres: Siehe Abschnitt ► DTH.

b) Die "eigene digitale Beitragsakte Pe.Ro." wurde in mehreren Fällen missbraucht,
... um über 3000 Seiten der Korrespondenz gegenüber einigen der 9 ARD-Intendanten "dort hinein zu verstecken": Das rechtlich problematische bundesweite gegenseitige "Schreibrecht" - also Einscannrecht - der 9 ARD-Landesanstalten in die Verwaltungakten anderer Sender machte das Undenkbare zur Realität.

Es handelt sich um Aufforderungen des Verfassers an die Intendanten, zu intervenieren bezüglich des mutmaßlichen Falschinkassos der jeweiligen ARD-Landesanstalt (also juristische Person - in deren eigener Sache):
(1) Prüfung, ob Inkassobetrug (§ 263 StGB): im Mittel 600 Mill. € pro ARD-Landesanstalt.
(2) Gegebenenfalls eingreifende Unterbindung.

c) Mehrere Intendanten bevorzugten die "Vogel Strauß Taktik"? Eine Problem-Akte, die ich nicht sehe, ist keine Problemakte?
Die Vorgänge der Intendanz-Korrespondenz an bundesweiten ARD-Intendanzen wurden in die digitale persönliche "Beitrags"-Akte des Einzelbürgers Pe.Ro. eingescannt. Auf diese Idee muss man kommen! War es eine zwischen den 9 ARD-Intendanten abgestimmte Technik der Flucht aus dem Problem?

d) Der "Trick" mit dem Verstecken von brisanten Vorgängen über 100-Millionen-Euro Rechtspflichten...

... der 9 ARD-Landesanstalten in der "Beitrags"-Akte wurde in unterschiedlichen Varianten (2017 bis 2020) praktiziert durch etwa 5 der 9 ARD-Landesanstalten, darunter mindestens 2 der 4 größten.

Hier wäre Anonymisierung unmöglich. Die Namen der diversen ARD-Landesanstalten und Intendanten können außerhalb der Verbreitung dieses Sammelgutachtens auf Anfrage übermittelt werden, soweit der Übermittlung keine Bedenken entgegenstehen. Dies könnte beispielsweise an Verfassungsgerichte übermittelt werden.

b) Der Missstand wurde im März 2020 behoben (durch die Datenschutzbeauftragte der mit dem Vorgängen belasteten ARD-Landesanstalt).

Siehe Abschnitte: ► DTH. ► DTT.
- (nach rund 30 Seiten Schriftsatzarbeit des Bürgers - Januar...Februar 2020)
Siehe dort: Folgeschaden beim Bürger: Rund 200 000 Euro?

 
 
*UBFK.   Pilotverfahren: Vollstreckung unzulässig
*UBFK1.   Sind Vollstreckungen auszusetzen, bis Datenschutz u.a.m. geregelt ist? Die Rechtsverstöße beim Datenschutz - siehe Abschnitt ► UBFP. - haben Fernwirkung:

UBFK1.a)   Selbsttitulierung ist für die ARD-Landesanstalten an sich zulässig,
also das Anordnen der Vollstreckbarkeit einer Forderung,
weil sie "Anstalten des öffentlichen Rechts" sind und halbwegs einigermaßen formgerecht entsprechend autorisiert sind. Dem Vollstreckungsrecht steht aber entgegen, dass die Fakten des Verhaltens bezüglich der Verwaltungskonten zu einem spürbaren Teil nicht konform mit öffentlichem Recht sind. Unter anderem liegt Datenschutzverletzung vor und zwar zu Gesichtspunkten, die einer Vollstreckung entgegenstehen.

UBFK1.b)   Seit März 2020 wird in einem ersten Pilotverfahren
die Unzulässigkeit der Vollstreckung wegen Datenschutzverletzung eingewandt, ferner wegen Fehlern bei der "automatisierten Verarbeitung".
Pilotverfahren: Abschnitt: ► UBFE. UBFK..
Die Zuständigkeit ist unterschiedlich je nach Bundesland. Meist sind die bei den Amtsgerichten angesiedelten Gerichtsvollzieher zuständig. Abweichend ist es beispielsweise in Berlin: Vollstreckungen der Rundfunkabgabe erfolgen in Zuständigkeit des Finanzsenators, also durch die Finanzbehörden. In anderen Bundesländern sind die Stadtkassen mit den Vollstreckungsersuchen beauftragt.

UBFK1.c)   Pilotverfahren: Lücken im Zusammenwirken der Gesetze?

c1) Die ARD-Landesanstalten haben im Prinzip das Recht, Vollstreckung selbst anzuordnen.
Es wird oft darüber gestritten, ob sie das wirklich dürfen. Je nach Landesrecht gibt es unterschiedliche mögliche Einwendungen im Zusammenwirken der Gesetze.
Es ist traditionelle Rechtsanwalts-Strategie, mit Form-Einwendungen ihren Mandanten etwas Aufschub gegen Vollstreckungen zu verschaffen. Hier aber geht das gleiche bis hin zum Nachweis der Rechtslücke.

c2) In zwei Bundesländern ist jeweils ein Schwerpunkt-Team damit befasst,
hierdurch Vollstreckungen der Rundfunkabgabe manchmal, oft oder immer zu hemmen, indem sie:
(1) entweder die vom Beitragsservice missachtete Verwaltungsgerichtsordnung einer gerichtlichen Prüfung unterziehen
(2) oder als weitere Möglichkeit die vielen Formfehler der Vollstreckungs- maßnahmen aufzeigen, die vom Beitragsservice ausgehen.

Dies geht immer sehr ins Detail und kann hier nicht sinnvoll verkürzend dargestellt werden. Soweit je nach Bundesland für die Vollstreckung der Rundfunkabgabe Gerichtsvollzieher zuständig sind, kommt auch zum Tragen, dass der Gerichtsvollzieher sich nicht beauftragt fühlt, einen plötzlich ihm vorgelegten umfangreichen Schriftsatz selbst zu prüfen. Bei vielseitigen Einwendungen im Einzelfall kann der Gerichtsvollzieher sein Tagespensum nur schaffen, indem er diese Vorgänge erst einmal an den Gläubiger zurück gibt und neue Weisung abwartet.
 
 

UBFK1.d)   Wie viele Vollstreckungen sind unzulässig?
Rund 1 Millionen Vollstreckungen pro Jahr - sind die meisten unzulässig?

Wie nachhaltig effizient diese Strategien sind, darüber kann wegen der Vielzahl der Verfahren und der Unterschiedlichkeit der Abläufe nicht zuverlässig berichtet werden. Zuverlässig erscheint aber: Im diesbezüglich betreutem Umkreis dieser zwei Teams wurden keine weiteren Maßnahmen mehr durch den "Beitrags"-"Service" veranlasst.
Dies wirft die Frage auf, wie viele der etwa 1 Millionen Vollstreckungsmaßsnahmen pro Jahr wegen analoger Rechtsfehler vielleicht gar nicht zulässig sein mögen.

UBFK1.e1) Werden die Vollstreckungen im Hinblick auf diese Fakten ausgesetzt?
Wenn es so ist, so wird das meiste der jetzigen Probleme unwichtig:
Beispielsweise die Frage der Befreiungsrechte für Nichtzuschauer und Betriebsstätten und das Problem des Meldedatenabgleiches.
Das System der Finanzierung von "ARD, ZDF etc." insgesamt wäre dann wegen Einnahmenausfall und dem damit verbundenen Vollzugsdefizit zwingend neu zu ordnen.

e2) Es geht nicht um die häufige Diskussion, ob die ARD-Landesanstalten überhaupt öffentlich-rechtlichen Status haben.
Dieser Einwand über den öffentlich-rechtlichen Status wird an dieser Stelle nicht vorgetragen. Vielmehr wird nur eingewandt, dass jedenfalls das faktische Verhalten bezüglich der Beitragskontenverwaltung und anderer Teile des Verhaltens unvereinbar sei mit einem öffentlich-rechtlichen Status. Es wird gefordert, dass den etwa 1 Million Selbsttitulierungen pro Jahr die Anerkennung zu verweigern sei, so lange diese im Kontext von Vorverfahren erfolgen, die gegen elementare Regeln des öffentlich-rechtlichen Status verstoßen.

f) Konkret: Indem man Datenschutz nach den Regeln des öffentlichen Rechts darlegt und vollstreckungsrelevante Mängel für das ARD-Inkasso einwendet.
(1) Es geht zum einen um Datenschutz-Fehler;
(2) zum anderen darum, dass die gängigen automatisierten Verfahren für das Inkasso nicht DSGVO-konform legitimiert sind. (Sinngemäß Rechtslage gemäß maßgeblichem Rechtskommentar für die Zeit vor der DSGVO.)

Beide Vorgehensweisen sind mit den Internet-Links in Abschnitt ► DBR1. und ► DBR2. ausführlich einsehbar.
Datenschutzmängel: Siehe die Abschnitt ► DMN. ► DMS. ► DTC. ► DTH. ► DTC..

 
 

*UBFK2.   Konkrete Einzelverfahren gegen Vollstreckung

UBFK2.a)   Diese Einzelverfahren werden allerdings nicht mit Intensität begleitet.
Es erfolgen andere Verfahren an übergeordneter Stelle dafür:
Schreiben "2020-04-20" (~66 S.) Pe.Ro. an 16 Staats-/Senatskanzleien.

UBFK2.b)   Verfahren gegen Vollstreckungsrecht "über Finanzamt":

Siehe das konkrete Verfahren: Abschnitte ► DBR1. bis ► DBR2..
Leider ist in diesen Fällen eine Entscheidung des Berliner Finanzsenators nicht mehr zu erwarten. Für die betreffende Vollstreckung war es zu spät. Bezüglich eines Folgeverfahrens ergab sich eine Besonderheit, über die hier nicht berichtet werden soll, weil nicht generalisierbar.

UBFK2.c)   "Über Gerichtsvollzieher": Vollstreckung einstweilen gestoppt.
Dieses Verfahren mit Pilotwirkung ist nun bei einem Gericht seit März 2020 anhängig. Es könnte nun Rechtsprechung entstehen, ob wegen der Datenschutzmängel das Recht der Vollstreckung der Rundfunkabgabe ausgesetzt werden muss. Das wäre dann bis zur Behebung der vorgetragenen wesentlichen Datenschutzmängel.
Gegen die Vollstreckung wurde gegenüber dem Gerichtsvollzieher mit den gleichen Einwendungen verfahren wie im Volltext zu sichten, erschließbar durch Links in den Abschnitten ► DBR1. und ► DBR2.

Nachtrag 2021-01: Es wurde bei den an der Auseinandersetzung beteiligen Bürgern entschieden, dass für diesen Teilbetrag die Intervention zu spät war. Bei anderen Teilbeträgen wurde das anders gesehen. Hierüber soll wegen Anhängigkeit nicht berichtet werden.




 img  Deutscher Meister: ARD größter Vollstrecker im Land. Bravo!
Deutscher Meister: ARD größter Vollstrecker im Land. Bravo!
Vollstreckung "ARD, ZDF etc." ► Übersicht:
hier links ▼ die Abschnittcodes in "Metastudie LIBRA".
► UBFD.   Selbsttitulierung erst, wenn "öffentlich-rechtlich".
► UBFE.   Vollstreckung unzulässig, weil Rechtsmängel.
► UBFK.   Keine Vollstreckung, wenn Datenschutzmängel?
► - - belegt durch: ► DMN. ► DMS. ► DTC. ► DTH. ► DTT.
► UBFS1.   Zossen: Keine Vollstreckungen: Haftungsrisiko.
► UBFS2.   LG Tübingen: Vollstreckung unzulässig
► BBA. bis ► BBT5.   ~4 Millionen Geringverdiener zu befreien!
► PPB. : Über 100 000 Bürger unterschreiben: rundfunk-frei.de


 
 

*UBFP.   Vollstreckung nicht, weil "öffentlich-rechtlich" nicht Realität
*UBFP1.   "öffentlich-rechtlich": Formaler Status - aber nicht Realität?
Gleichartige Themen "Datenschutz ... Vollstreckung auszusetzen"? :
Abschnitt ► DBR. Beispiel eines konkreten Aussetzungs-Antrags
Abschnitte ► UBFK. UBFP. Diesbezügliche Allgemeine rechtliche Analyse.
Hier die ausführlichere Erläuterung zur vorhergehenden Seite:

a) Die Gesetzgebung hat den 9 ARD-Landesanstalten die folgende Status-Mixtur verliehen:
(1) Öffentlich-rechtlicher Status - ein Privileg.
(2) Gemeinnützigkeit - eher als eine Pflicht zu interpretieren.
(3) Finanzierungsgarantie - aber ohne Gewährleistungsgesetz, da ja "staatsfern".
(4) Kurios: Trotzdem eine (also nur deklaratorische) "Unfähigkeit der Insolvenz".

b) Beiseite geschoben sei hier die logische Unvereinbarkeit von einerseits unvollständiger Finanzierungsgarantie, andererseits Insolvenzverbot.
Diesen Widerspruch im Gesetz sollte man wohl im Sinn der Patronatshaftung interpretieren und auflösen:
(1) Bei Überschuldung wäre vorab dann wohl die heutzutage mögliche "Fortführungs-Insolvenz" zu beantragen.
(2) Sodann müsste das "Patronats-Versprechen" greifen, nämlich eine Pflicht des Landesparlaments, die vom Insolvenzverwalter / Insolvenzgericht nicht aufhebbaren Verbindlichkeiten zu decken.

c) Beiseite geschoben sei hier die Frage der Gemeinnützigkeit.
Das ist ja wohl eine komödiantische Farce, da ja die Intendanten im Mittel mehr verdienen als der / die Bundeskanzler(in). Was kann der Bürger ausrichten, wenn "die da oben" meinen, das wäre noch "gemeinnützig" und "legal"? Also schön, "ist gemeinnützig und legal". Schwamm drüber, "kann man nicht ändern". Glücklich ist der Bürgerrechtler, der vergisst, was rechtsstaatlich nicht mehr zu ändern ist.

d1) Damit verbleibt die Frage: "öffentlich-rechtlich"?
Hierüber gibt es kritische Juristentexte, aber viele Rechtsprechung im Sinn von "ja, ist öffentlich-rechtlich". Die Gegner der Rundfunkabgabe haben "unendlich" viele Argumente hiergegen zusammen getragen. Also schön, Schwamm drüber, "kann man nicht ändern".

d2) Man kann die Frage aber auch anders angehen: "Egal, was ihr formal sein mögt; jedenfalls ist die Realität eures Verhaltens mindestens bezüglich Datenschutz (oder ... oder ...) unvereinbar mit "öffentlich-rechtlich":

(1) So lange ihr das nicht in Ordnung bringt,
(2) dürft ihr von den Privilegien "öffentlich-rechtlich" XY nicht nutznießen,
(3) soweit diese spezifischen Privilegien XY
(4) durch euer hiermit verknüpftes spezifisches Fehlverhalten ausgehebelt sind."

 
 


*UBFP2.   Als Konsequenz wird das Recht zur Vollstreckung bestritten.

a) Vollstreckungen der Rundfunkabgabe erfolgen zu über 95 % der Fälle wohl auf Grundlage der "Selbsttitulierung": Das "öffentlich-rechtliche" Privileg, ohne vorheriges Gerichtsverfahren vollstreckbar zu stellen.

(1) Bestritten wird dies Recht, so lange erhebliche Datenschutzmängel bezüglich der "Beitrags"-Konten nicht behoben sind, weil Schutzrechte des allgemeinen Rechts hinsichtlich Vollstreckung verletzt werden.

(2) In einem ersten Pilotverfahren konnte die Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher mit diesen Argumenten jedenfalls bereits zur Aussetzung veranlasst werden und es wird nun wohl erstmals ein gerichtlicher Entscheid ergehen:
- siehe Abschnitt ► UBFK2. -

b) Zusätzliches Bestreiten könnte sein, dass die ARD-Landesanstalten und deren Juristen durch das Durchsetzen von Rechtsfehlern
in Frage stellen, ob die ARD-Landesanstalten über ausreichende rechtsstaatsorientierte interne Kontrolle verfügen, gemessen an den Maßstäben des öffentlichen Rechts.
Siehe das fehlerhafte Inkasso bei Geringverdienern: Abschnitte ► BBB1. bis ► DT5..
Ohnehin sind diese Anstalten nicht "dienstherrenfähig". Sie haben also keine Mitarbeiter im "Beamtenstatus". Das Recht des Remonstrierens haben die Mitarbeiter nicht. Alle müssen den Dienstanweisungen folge leisten,

c) Entsprechende Verfahren:
Datenschutz? - Siehe die Abschnitte:   ► DMS.   ► UBFK.   ► DTT.
Pseudo-Jura? - Siehe die Abschnitte:   ► UBVA.   ► UBVK.   ► UBVP.   ► BBT1.

 img  Ihr Schutzschirm gegen Textbaustein-Vernebelung
Ihr Schutzschirm gegen Textbaustein-Vernebelung
"digitale Pseudo-Jura" ="Phrasomat"
hier links ▼ die Abschnittcodes in "Metastudie LIBRA".
► UBVK. Analyse: Textbausteinflut: "Digitale Pseudo-Jura".
► UBVP. Pilotverfahren gegen Textbausteinflut.
► DBR2. Textbausteinflut-Pseudo-Jura nachlesbar im Internet.
► BS2. Pilotverf. / auch Textbausteinflut: "Digitale Pseudo-Jura".
► BBT1.3. Verfassungsbeschwerde gegen Textbaustein-"Pseudo-Jura".
► UBVA. Pseudo-Jura: Was ist logisch, was anti-logisch?
► UBVH. Darf eine Behörde die Rechtsprechung "selektiv" anwenden?
► UBFP. Realität "nicht öffentlich-rechtlich"? Beitrag unvollstreckbar?
Für Genießer: ► Hier Textbausteine mit hochwertiger Jura.


 
 
*UBFP3.   Begründung des Bestreitens / Datenschutz:
Hier ein Textauszug aus einem Schriftsatz:
Quelle. http://rundfunkbeitrag.blogspot.com/2020/02/fandungsabwehr-antrag-aussetzung-des.html

(VVR3.)_N4. Vollstreckungen für den ...(ARD-Anstalt)...dürfen meines Erachtens erst wieder erfolgen, sobald der ...(ARD-Anstalt)... nachweist, dass das Datensystem eine gesetzlich vorgeschriebene Funktion der Datenlöschung hat.
(Alles: Zitate. Nur für Generalisierung / Anonymisierung leicht angepasst.)

Das Gesetz sieht vor, dass Daten über Vollstreckungssachverhalte nach bestimmten Fristen in öffentlich-rechtlichen Datensammlungen zu löschen sind: Vollstreckungsgerichte, analog Bußgeldbehörden, Straftatverzeichnisse, Verkehrsverstoßverzeichnisse.
Laut 15. Datenschutzbericht der Datenschutzbeauftragten des...(ARD-Anstalt)...ist trotz Drängen der Datenschutzbeauftragten das für den ...(ARD-Anstalt)...benutzte Datensystem anscheinend zur definitiven Datenlöschung außerstande.
Siehe im Bericht die Seite 73 (oben) und Seite 74; ferner im Umkehrschluss belegbar auf Grundlage der Fakten gemäß Seite 75 (oben).

Fundstelle des Berichts war im Jahr 2020:    rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/struktur/datenschutz/15--taetigkeitsbericht.file.html/190702_15_t%C3%A4tigkeitsbericht_datenschutz.pdf
Anmerkung Februar 2021: Der Link führt zu einer Fehlermeldung. Vermutlich ist das Dokument weiterhin verfügbar, aber unter einer anderen Internet-Adresse.

Demnach wird, wie dies wohl auszulegen ist, die im Rundfunkstaatsvertrag gesetzlich vorgeschriebene Löschung der meisten Daten aus den Meldedatenabgleichen bisher nicht vorgenommen.

Für die Löschungstechnik von Elementen der Fallhistorie fehlt im Datenschutzbericht der nötige Prüfbeleg und Nachweis für die nötige Technik der physischen Löschung auf den Datenträgern.

Die Bedeutung dieses Vorganges geht weit über den...(ARD-Anstalt)...hinaus. Soweit ablesbar, werden Daten von 80 Millionen Bundesbürgern „angeblich überwiegend gelöscht“, offenkundig aber in Wahrheit laufend alle 4 Jahre akkumuliert und um gewaltige zugekaufte Adressenbestände aus privatwirtschaftlichen Datensammlungen über alle Bürger erweitert.

(Originaltext leicht geändert:) Soweit es sich nach jetzigem Informationsstand überblicken lässt, wäre dies die einzige und umfassendste Datensammlung bundesweit über alle Bundesbürger und ihre Betriebsstätten. Es ist ein Raster-System, überflüssigerweise ohne öffentliche Kenntnis und angeblich ohne politische Willensbekundung entstanden, dies für die Lappalie des Rundfunkabgabe-Inkassos.
Sollte der Einsender sich irren, so lässt er sich gerne belehren, siehe Abschnitt N7.

(Anmerkung zum vorstehenden Originaltext: Verfassungsbeschwerde gegen Meldedatenabgleiche ist anhängig seit September 2017, nach Vorverfahren nun beim BVerfG seit Juli 2020. Der Autor dieses umfangreichen Dokuments, das Sie gerade lesen, ist der Beschwerdeführer.)
 
 
(VVR3.)_N5. Vollstreckungen für den...(ARD-Anstalt)...durch Finanzbehörden dürfen meines Erachtens erst dann wieder erfolgen, wenn der ...(ARD-Anstalt)...nachweist, dass die Authentifizierung bei Telefonaten den gesetzlichen Anforderungen genügt,

(1) jedenfalls dann, wenn in einem digitalen „Beitrags“-Konto nicht-triviale persönliche Daten gespeichert sind, beispielsweise Härtefallanträge und Vollstreckungen.
(Alles: Zitate. Nur für Generalisierung / Anonymisierung leicht angepasst.)

Laut bezeichnetem 15. Datenschutzbericht, dort Seite 75 (Mitte), gilt:
Bei Telefonaten über Beitragskonten genügt als Authentifizierung die Angabe der eigenen „Beitrags“-Nummer.
Die Datenschutzbeauftragte des ...(ARD-Anstalt)...hat hinsichtlich dieser Regelpraxis ausdrücklich ihr Einverständnis erklärt.

(2) Damit ist es für Dritte jedoch ein Leichtes, über eine andere Person (an sich gesetzlich schweigepflichtige) Informationen in Erfahrung zu bringen, beispielsweise aus Härtefallanträgen oder über erfolgte Vollstreckungshandlungen. Dies ist besonders schwerwiegend wegen des Fehlens einer fest geregelten Zeitdauer-abhängigen Datenlöschung oder einer gegebenen Auskunftssperre für Negativ-Informationen aus derartigen Telefonaten.

(3) Es erscheint mir nach bisheriger Meinungsbildung unvereinbar mit der DSGVO, dass die Finanzbehörden mit vollstreckender Mitwirkung diese Datenverstöße mittragen, nämlich die Einlieferung derartiger sensibler Daten in die „quasi offenstehenden ...(ARD-Anstalt)...-Datenbanken“. Während die amtlichen Register – Sozialdaten und Schuldnerdaten – die Löschungen nach sogar gesetzlich festgelegten Fristen vornehmen, erfolgt dies beim ...(ARD-Anstalt)...bisher nicht und es besteht nach meinem bisherigen Informationsstand noch nicht einmal eine hausinterne diesbezügliche Regelung, von Satzung ganz zu schweigen.

(4) Vorstehend ist der Originaltext. Her ein kleiner Abstecher: Sind die Datenschutzlücken missbrauchsgeeignet? Die Realität liefert den Beweis:
(4a) FAZ, 31. Juli 2020: "Nach Bitcoin-Erpressung Mutmaßlicher Anführer der Twitter-Hacker festgenommen."
"[...] Laut dem Kurzbotschaftendienst konnten sich die Hacker Zugang zu den Systemen verschaffen, nachdem sie Twitter-Mitarbeiter per Telefon getäuscht und zur Preisgabe vertraulicher Informationen verleitet hatten. Die Angreifer hätten "menschliche Schwächen" ausgenutzt. [...]"
Quelle:    faz.net/aktuell/wirtschaft/digitec/bitcoin-attacke-mutmasslicher-anfuehrer-der-twitter-hacker-festgenommen-16885382.html

(4b) Es wurden übrigens hier intern 5 bis 10 Wege gefunden, die Beitragsnummer einer beliebigen Person X in Erfahrung zu bringen. Das wäre unzulässig und wird deshalb hier nicht detailliert. Die "Angreifer würden menschliche Schwächen der Callcenter-Mitarbeiter ausnutzen" - siehe obiges Beispiel in Sachen "Twitter" - oder Funktionsfehler der "automatisierten Prozesse" der Kölner Software.

 
 
(VVR3.)_N6. In die digitalen Akten des ...(ARD-Anstalt)...für „Beitrags“-Konten dürfen nach bisherigem Informationsstand ohne Genehmigungsbedarf von ...(ARD-Anstalt)...-Mitarbeitern beliebige Dokumente auch eingespeichert werden durch:
- rund 100 Mitarbeiter der 8 anderen ARD-Landesanstalten
     (jeweiliger hauseigener „Beitrags-Service“);
- rund 1000 Mitarbeiter der Nicht-Rechtsperson des Kölner "Beitrags-Service";
- unbekannt viele angelernte private Mitarbeiter von wohl 7 privaten Callcentern.

(Alles: Zitate. Nur für Generalisierung / Anonymisierung leicht angepasst.)

Zum Vergleich: Man stelle sich vor, das Finanzamt München könnte unkontrolliert selbstständig beliebige Dokumente in Steuerakten des Finanzamts Berlin für einen Berliner einspeichern und hierdurch die Münchner Bearbeitungspflicht „durch Schaffen von vollendeten Fakten zum Schein annullieren“. – Oder auch: Ein privates Callcenter eines Kölner Versicherungsunternehmens könnte unkontrolliert beliebige „nach Laune gewählte“ Dokumente in die Rentenakte eines Berliner Rentners einspeichern.

In einem mir berichteten Beispielfall ist die angebliche digitale ...(ARD-Anstalt)...-„Beitrags“-Akte durch das „Wegspeichern“ von gar nicht dort hineingehörenden Vorgängen auf unvorstellbare über 4.000 Seiten angeschwollen – dies entspricht einem halben Meter hohen Papierstapel. Wurden hierdurch diese Vorgänge offenkundig aus der anderweitigen Bearbeitungspflicht entfernt? (Nachweis auf Wunsch.)

Mir erscheint Derartiges mit einem „öffentlich-rechtlichen“ Status (einschließlich des Rechts, in eigener Sache vollstreckbar zu stellen) völlig und eindeutig unvereinbar. Für eine „öffentlich-rechtliche Aktenführung“ ist es zwingend, dass Vorgänge nicht hineindürfen, die außerhalb der aktenführenden Behörde zu bearbeiten sind und mit dem Aktenzweck nichts zu tun haben. Der ...(ARD-Anstalt)... scheint dem Status „öffentlich-rechtliche Verwaltung“ nicht gewachsen – vermutlich ähnlich bei den 8 anderen ARD-Landesanstalten.

(VVR3.)_N7. Sollte der ...(ARD-Anstalt)... irgendeinen Irrtum im Vorstehenden nachweisen können,
so würde das berichtigt werden. Punktuelle Detail-Fehler können bei dieser Breite der Erörterung nicht völlig ausgeschlossen werden. Man höre immer die andere Seite.

 img  Deutscher Meister: ARD größter Vollstrecker im Land. Bravo!
Deutscher Meister: ARD größter Vollstrecker im Land. Bravo!
Vollstreckung "ARD, ZDF etc." ► Übersicht:
hier links ▼ die Abschnittcodes in "Metastudie LIBRA".
► UBFD.   Selbsttitulierung erst, wenn "öffentlich-rechtlich".
► UBFE.   Vollstreckung unzulässig, weil Rechtsmängel.
► UBFK.   Keine Vollstreckung, wenn Datenschutzmängel?
► - - belegt durch: ► DMN. ► DMS. ► DTC. ► DTH. ► DTT.
► UBFS1.   Zossen: Keine Vollstreckungen: Haftungsrisiko.
► UBFS2.   LG Tübingen: Vollstreckung unzulässig
► BBA. bis ► BBT5.   ~4 Millionen Geringverdiener zu befreien!
► PPB. : Über 100 000 Bürger unterschreiben: rundfunk-frei.de


 
 

*UBFP4.   Begründung des Bestreitens / Sonstige Gründe:
Hier ein Textauszug aus einem Schriftsatz:
Quelle: http://rundfunkbeitrag.blogspot.com/2020/02/fandungsabwehr-antrag-aussetzung-des.html

UBFP4.a) Rechtsmängel: "Automatische Verarbeitung"
(Alles: Zitate. Nur für Generalisierung / Anonymisierung leicht angepasst.)

a1) Falls die Vollstreckungsbehörde meinem Anliegen Gewicht beimisst, hat sie des Weiteren auch eine verfahrensrechtliche Rechtsgrundlage, den Vorgang an den ...(ARD-Anstalt)... zurückzugeben. Aus öffentlich zugänglichen Quellen sind folgende Informationen zu entnehmen:

Insbesondere fehlt es für die hier in der Tat durch den ...(ARD-Anstalt)... praktizierte „automatische Verarbeitung“ an einer gesetzlichen Rechtsgrundlage, gefordert durch Artikel 22 DSGVO (sinngemäß vor Mai 2018 § 37 BDSG). Die Rechtsgrundlage soll erst mit dem 23. RÄStV geschaffen werden, „vollständig automatisierter Erlass von Bescheiden", und zwar als „Änderung“. Daraus ergibt sich der Umkehrschluss der zurzeit fehlenden Rechtsgrundlage mit daraus resultierender Nichtigkeit.

a2) Das Vollstreckungsanliegen in dieser Sache könnte wohl irrtumsfrei als nichtig eingestuft werden, auch mit nichtig machenden Formfehlern für die Vorgänge der Zeit vor Mai 2018.
Begründung: Maßgeblicher Kommentar Stelkens/Bonk/Sachs/Stelkens, z. B. 9. Aufl. 2018, über VwVfG § 35a. unter Rn.21.


(VVR4.)_N1. Die zu vollstreckenden Forderungen weisen den verkehrten Gläubiger aus.
(Alles: Zitate. Nur für Generalisierung / Anonymisierung leicht angepasst.)

Die Forderungen der Rundfunkabgabe werden als Forderungen in der Eigenbilanz des nicht rechtsfähigen sogenannten Kölner „Beitrags-Service“ ausgewiesen.

Es ist damit, soweit erkennbar, bei der Vollstreckung der Forderung ein Gläubiger ausgewiesen, der diese Forderungen nicht in der Bilanz hat, also nicht Gläubiger ist. Es fehlen in der Vollstreckungsakte also immer:
- die Kopie der schriftlichen Abtretung vom ...(ARD-Anstalt)... zum „BTS“, Köln
- die Kopie der schriftlichen Rückabtretung vom „BTS“, Köln, zum ...(ARD-Anstalt)... für die Auszahlung

Es fehlt vermutlich, weil es versäumt wurde. Damit fehlt es am nötigen Beleg des Gläubigerstatus im Vollstreckungsersuchen.

Anmerkung: Auch ist für noch nicht gesicherte Forderungseingänge beim „BTS“ in der Bilanz über hohe Summen fehlerhaft „Rückstellung“ mit „Wertberichtigung“ vertauscht, wie von den Abschlussprüfern 2019 gerügt. Ein solcher BWL-Erstsemester-Fehler stellt ebenfalls die Eignung des dafür jedenfalls im eigenen Forderungssegment verantwortlichen ...(ARD-Anstalt)... für „verantwortungsangepasste Selbsttitulierung“ in Frage.

 
 


(VVR4.)_N2. Der ...(ARD-Anstalt)... erscheint mir mit der öffentlich-rechtlichen Macht der Selbsttitulierung überfordert. Das Anerkenntnis der üblichen ...(ARD-Anstalt)...-Vollstreckungs-Entscheide aus Selbsttitulierung setzt meines Erachtens im ersten Schritt voraus, dass der ...(ARD-Anstalt)... in Beitragsangelegenheiten eine Bearbeitung durch angelernte Teilzeitmitarbeiter in privaten Callcentern unterbindet.

Ist bei Medienunternehmen der öffentlich-rechtliche Charakter in deren Verwaltungsbereich vielleicht zu unterentwickelt? Den daraus resultierenden Fehlern muss sich die rechtsstaatliche Verwaltung in kritischen Fällen wie hier meines Erachtens verweigern.

Beweis für diesen Missstand: Die Ausschreibungen der entsprechenden Callcenter-Dienstleistungen, öffentlich im entsprechenden EU-System feststellbar, mit dem nicht öffentlich-rechtlichen Ziel, Bearbeitungen der „Beitrags“-Vorgänge nach dem Prinzip der geringsten Personalkosten „betriebswirtschaftlich zu optimieren“. Genau dort liegt der Unterschied zwischen „öffentlich-rechtlich“ und „nicht öffentlich-rechtlich“, der meines Erachtens hier offenkundig missachtet wird.

Mit gutem Grund müssen öffentlich-rechtliche Dienste mit Speicherung von personenbezogenen Diensten in Händen von öffentlich-rechtlichen, entsprechend ausgebildeten Mitarbeitern liegen. Die Unzulässigkeit der Privatisierung ergibt sich aus der Rechtsprechung, beispielsweise aus:
„Knöllchen-Entscheid“, OLG Frankfurt 2 Ss-OWi 963/18

Dort ist ferner die rechtliche Begründung enthalten, wieso eine Nichtigkeit aller belastenden Entscheide vorliegt, sofern dieser personelle Formmangel bei einer befassten öffentlich-rechtlichen Stelle besteht.


(VVR4.)_N3.a) Bis der ...(ARD-Anstalt)... nachweist, dass in allen Fällen inzwischen die Härtefallprüfung angeboten wurde, wie es das Bundesverwaltungsgericht zur Pflicht erklärte:
(Alles: Zitate. Nur für Generalisierung / Anonymisierung leicht angepasst.)

Urteil BVerwG 6 C 10.18, 30. Oktober 2019, detailliert belegt in den Randnummern 23 bis 30.
Die ARD-Landesanstalten als öffentlich-rechtliche Stellen sind zur Aufklärung über Befreiungsmöglichkeiten verpflichtet. Das ist die Konsequenz der Logik zur Legitimierung des Rechts auf Selbsttitulierung.

Beweiskraft für "öffentlich-rechtliches" Beratungspflicht-Versäumnis:
Dieser Entscheid fehlt in der Entscheidliste der ARD-Landesanstalten:
rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/urteile/index_ger.html

Dies betrifft von der Zahl her vor allem die rund 10 % der „sozialen“ Härtefälle (Geringverdiener). Siehe die argumentativ detaillierten Randnummern 23 bis 30 dieses Urteils.
Diese Analyse der Härtefallklausel des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV ist in Analogie auch für sonstige Fallgruppen anwendbar, beispielsweise für Verweigerer aus *Gewissensgründen.

Bisher wurde diese eigene Prüfungspflicht der ARD-Landesanstalten, insbesondere für die sehr große Gruppe der Geringverdiener, ausdrücklich als unanwendbar erklärt für die Rechtslage seit 2013, wie aus der Website des nicht rechtsfähigen Kölner „Beitrags-Service“ jedenfalls für die vergangenen Jahre und wohl bis zum heutigen Tag beweiskräftig ersichtlich ist.

 
 


Der ...(ARD-Anstalt)... setzt sich damit über das Gesetz (§ 6 Abs. 1 RBStV) und auch über höchstrichterliche Rechtsprechung hinweg; an sich bereits seit 2013; aber insbesondere offensichtlich seit 30. Oktober 2019.
Siehe BVerfG 1 BvR 665/10 (2011-11-09) aus 2011, insbesondere dort die Schlusssätze über die Pflicht einer fallbezogenen Prüfung, da eine Normierung des Verfahrens damals nicht bestand (und bis heute nicht besteht).
Es wird vermutet, dass sich 70 oder mehr Prozent der gegenwärtigen Vollstreckungsaufträge hierdurch als unzulässig erweisen würden – bundesweit und auch im Namen des ...(ARD-Anstalt).....

Beweiskraft für "öffentlich-rechtliches" Beratungspflicht-Versäumnis:
Dieser Entscheid fehlt in der Entscheidliste der ARD-Landesanstalten:
rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/urteile/index_ger.html


(VVR4.)_N3.b) Nach generalisierten Informationen decken die Kostenpauschalen der ARD-Landesanstalten nicht die mittleren realen Vollstreckungskosten.
(Alles: Zitate. Nur für Generalisierung / Anonymisierung leicht angepasst.)

Demnach subventioniert das Bundesland ... seit dem 30. Oktober 2019 die Falschvollstreckungen mit einem Schätzbetrag von – auf das Jahr umgerechnet – vermutlich 2 Millionen Euro oder mehr Defizit aus dem ... Haushalt, also durch den Steuerzahler.

Die Subventionierung von Behördenfehlern findet keine legale Rechtsgrundlage im Bundes- oder Landesrecht. Ausgaben aus dem Landeshaushalt dürfen nur für Zwecke erfolgen, die eine verfassungsrechtliche Rechtsgrundlage haben. Sogar das Landesparlament hat nach meiner Kenntnis für so hohe Beträge kein rechtliches „Schenkungs-Ermessen“.

Die Finanzierung von Falschvollstreckung darf auch aus der Rundfunkabgabe meines Erachtens nicht auf diese Weise indirekt durch finanzbehördliche Mitwirkung gefördert werden. Vielmehr müsste meines Erachtens die Rechtsaufsicht (alternierend ... , in ... die ... Staats/Senats... kanzlei) hier zunächst die Generalisierung des unübersehbaren öffentlichen Angebots der Härtefallprüfung durchsetzen.

Ein entsprechender etwa 150-seitiger Antrags-Schriftsatz, dies bis 31. Januar 2020 durchzusetzen, liegt der ... Staats...Senatskanzlei... beim zuständigen Verantwortlichen der ...kanzlei übrigens vor. Dies kann der Finanzverwaltung bei Interesse belegt werden.

 
______________________________________________________________________________________________
lesen Sie diese Seite
in 50 anderen Sprachen


wir alle gemeinsam gegen alle Pläne "Staats-Internet" - freie Vielfalt statt Zensur + Staatsmedien- Einfalt
 img  WEB-Vielfalt statt Staatsmedien-Einfalt!
UNOLIB
uno7.org/ppc
 
Zensur tötet Web?
Hilfst auch du, unsere freie bunte Internet- Vielfalt gegen staatliche Zensur und Staatsmedien zu schützen? ► uno7.org/ppc

"UNOLIB"? - "Union der Bürger für Liberal"


 img  Deine Regierung will nur dein Bestes!  Deine Regierung will nur dein Bestes!
Gegen Zensur & "Verstaatlichung" des Internets.
("Medienstaatsvertrag 2021")
"Metastudie LIBRA", Nein zur Staatslizenz ab 2021, nein zur Inhalte- Zensur ab 2021, nein zur Staatskontrolle ab 2021. Nein zu Bußgeldern bis 0,5 Millionen € von "ungehorsamen" Website-Betreibern. - 800 Seiten wissenschaftliche Sammelstudie:
"Metastudie LIBRA": Anlayse: Ist ein Politik- / Justiz-Skandal (ARD, ZDF etc.)?
»  Inhaltsverzeichnis: uno7.org/pde/pev-ttmwa-de.htm
"George Orwell hat '1984' als Warnung geschrieben, nicht als Bedienungsanleitung."



 img  Nein zum betreuten Denken! Mein Kopf gehört MIR!  Nein zum betreuten Denken! Mein Kopf gehört MIR!
1. "Staats- Fernsehen"?

Sind "ARD, ZDF etc." noch zu retten? 1 Million Vollstreckungen pro Jahr - ARD und ZDF, ja, ganz klar die Nummer 1 in Sachen Bildung: Bildung von Bürgerzorn über Staats- und Demokratieversagen.
»  uno7.org/pde/pev-tta1-de.htm

Hier sind Wege für Befriedung und ARD-Akzeptanz. Keine Institution kann dauerhaft den Zorn von rund 50 Prozent der Bürger überdauern.
»  uno7.org/pde/pev-tta31-de.htm

Wem gehört das Sozialismus-Unternehmen "VEB ARD, ZDF etc."? Den Bürgern? Analyse / Rechtswissenschaft.
»  uno7.org/pde/pev-tta34-de.htm



 img  Demokratie: Parteien zanken. Bürger wählen.  Demokratie: Parteien zanken. Bürger wählen.
2. Pflicht "Demokratie" verletzt?

(MAR.)   Rechtswissenschaft: Macht "Abnicken" von (realistisch betrachtet:) "vorgetexteten Gesetzen" diese nichtig?
»  uno7.org/pde/pev-ttmar-de.htm

(MAA.)   Viele Juristen leiden unter "Regulieromanie". Wieso?
»  uno7.org/pde/pev-ttmaa-de.htm

(MAB.)   "Abnick"-Parlamente - trotz Bundeskompetenz?
»  uno7.org/pde/pev-ttmab-de.htm

(MAH.)   Wer (/wie) koordiniert "Abnickerei"? Wie unterbinden?
»  uno7.org/pde/pev-ttmah-de.htm

(MAK.)   Ist sie verfassungswidrig, die "Abnickerei" von "vorgetexteten Gesetzen"?
»  uno7.org/pde/pev-ttmak-de.htm

(MBE.)   Der Medienstaatsvertrag ist zu stoppen, weil insgesamt ein "unmöglich" verworren konzipiertes Sammelsuriums-Gesetz.
»  uno7.org/pde/pev-ttmbe-de.htm



 img  Freie Medienwahl willst du? Spinnst du?  Freie Medienwahl willst du? Spinnst du?
3. Staatliche Internet-Totalkontrolle?

(MZE.)   Anträge gegen "Zensur" / "Medienstaatsvertrag".
»  uno7.org/pde/pev-ttmze-de.htm

(MWE.)   Internet-Kontrolle: Landesmedienanstalten ungeeignet. Bundeskompetenz!
»  uno7.org/pde/pev-ttmwe-de.htm

(MWK)   "Rosinen" der Verbote-Liste ab 2021 für das Internet.
»  uno7.org/pde/pev-ttmwk-de.htm

(MSE.)   Im Gesetzentwurf zu löschen "Lizenzpflicht / Websites". (Unzulässigl und Bundeskompetenz.)
»  uno7.org/pde/pev-ttmse-de.htm

(MUE.)   Im Gesetzentwurf zu löschen "Regulierung Urheberrecht". (Bundeskompetenz!)
»  uno7.org/pde/pev-ttmue-de.htm

(MZP.)   Anti-Porno! Schon in Wartestellung für den Zensur-Start.
»  uno7.org/pde/pev-ttmzp-de.htm



 img  Lücke verschwiegen?  Lücke verschwiegen?
4. Milliarden-Lücke / ARD.etc.?

(NFE)   Nichtzuschauer: 50 % Einnahmen von ARD, ZDF etc. fallen bald weg?
»  uno7.org/pde/pev-ttfne-de.htm

(MEE)   Rückzahlpflicht von nicht bewilligter Subvention
»  uno7.org/pde/pev-ttmee-de.htm

(MEU.)   EU-Bewilligung nötig gegen Unter-Subvention.
»  uno7.org/pde/pev-ttmeu-de.htm

(MFE.)   Medien-Staatsvertrag 2020/2021: 10 Milliarden € fehlen?
»  uno7.org/pde/pev-ttmfe-de.htm
 img  Gtundgesetz verschrottet?  Gtundgesetz verschrottet?
5. Rundfunk- "Beitrag": Verfassungs- widrig?

(UBK.)   Experten für Neuordnung "ARD, ZDF etc." und/oder Rundfunkbeitrag.
»  uno7.org/pde/pev-ttubk-de.htm

(UBU1.)   Ist der Rundfunkbeitrag als verfassungswidrig einzustufen? Leider wohl ja. Wie zu heilen?
»  uno7.org/pde/pev-ttubu1-de.htm

(UBZ.)   Wie real ist "Endstation neo-totalitäre Gutmenschen-Republik"?
»  uno7.org/pde/pev-ttubz-de.htm

(VCA.)   Erster großer Justizskandal durch "digitale" Textbaustein-"Pseudo-Jura"? Von Popper bis Kant. (Aber gern, natürlich inklusive Nazi-Keule.)
»  uno7.org/pde/pev-ttvca-de.htm



6. "Beiträge": Falschinkasso?
 img  Wann seid ihr satt?  Wann seid ihr satt?


(BBA.)   Zu befreien sind laut Gesetz die "beihilfenlos irgendwie zurecht kommenden" Geringverdiener: "Würderverdiener".
»  uno7.org/pde/pev-ttbba-de.htm

(BBB.)   Geringverdiener: Das Wichtigste der Rechtsgrundlage der Befreiung in Kurzform:
»  uno7.org/pde/pev-ttbbb-de.htm

(BBK.)   Geringverdiener: Laut BVerwG: Keine Sozialbescheid-Pflicht.
»  uno7.org/pde/pev-ttbbk-de.htm

(VVA.)   Vollstreckung: Statistische Fakten und Anlyse: Bürgerhass-Massenproduktion?
»  uno7.org/pde/pev-ttvva-de.htm

(VVZ1.)   Ist Vollstreckung der Rundfunkabgabe unzulässig? - (Vorgänge in Tübingen und in Zossen.)
»  uno7.org/pde/pev-ttvvz1-de.htm



7. "Wir wissen alle, dass Fernsehen dick, dumm, traurig und gewalttätig macht."
Frau Dr. med. von der Leyen, Master of Public Health. (So laut WELT AM SONNTAG 2006-10-22 Seite 2.) - Damals Familienministerin, nun Chefin der EU-Kommission.
Naturwissenschaftlich: Ein Staatsfernsehen - Symbiose Politik + Medien-Manipulations-Biz, zwangsfinanziert vom Volk - ist gemäß Parasitologie: Eine Symbiose von 2 Parasiten zwecks Ausbeutung eines gemeinsamen Wirts.
Auf ARD, ZDF natürlich nicht anwendbar - sind ja staatsfern, dürfte auch der BR-Intendant in München bestätigen. (Er ist früherer Sprecher der Regierung Merkel. Noch Fragen?)


Gegen den Zwangbeitrag... gegen den Politik- und Justizskandal:
deine kleine Spende
und dein Job ist vollbracht.
Intelligenter ist es wohl in Sachen Rundfunkabgabe, Medienzensur usw., die hier geführten Stellvertreter-Kriege mit deinen einigen Euros zu unterstützen statt selber mit Widersprüchen und Klageverfahren zu kämpfen.
   info ► Denn echter Kampf durch dich gegen nur rund 200 € empfundenes staatliches Unrechtsinkasso würde nicht lohnen. Eine ARD-Inkasso-Maschinerie mit rund 200 Millionen Euro Jahresbudget - mit normalen Rechtsanwälten hat der Normalbürger hiergegen keine reale Chance.
► Sondern die richtige Antwort lautet: Du unterstützt und finanzierst mit deiner kleinen Spende einen Stellvertreterkrieg, den ein paar rechtsstaatlich engagierte Bürger für dich und für alle gegen das staatliches Medien-Diktat führen.

► Nur bei Geringverdienern haben richtig gemachte Härtefallanträge seit Ende 2010 eine gute Aussicht. Die E-Books helfen im Prinzip dabei mit ausreichender Information. Aber einfacher ist, die hier aktuell geführten Auseinandersetzungen für generelle Freistellung aller 4 Millionen Geringverdiener abzuwarten.

► Im Fall von Spenden ab 20 Euro bekommst du auf Wunsch - geht auch nachträglich - die E-Books im bisherigen Stand per E-Mail als .pdf. Wenn Erweiterungen kommen, so erhätst du die Neufassungen mindestens in den 12 Monaten nach dem Erstversand im Rahmen des normalen Aktualisierungsdienstes. (In Realität erfolgt es für etwa 24 Monate.)

Deine Spende "bewegt was" - hilft bei:
UNOLIB: "Zensur tötet Web?" - Menü gegen staatlich geplante Internet-Zensur ab 2021.
uno7.org/ppc


ANTI-GEZ : "GEIZ tötet GEZ?"- Menü für deine Briefbeispiele:
uno7.org/ppf

ANTI-GEZ: Bürger-Plattform (2019-03...2024). Schwerpunkt Briefbeispiele: Deine Rundfunkabgabe 2013++ zurück verlangen?
volxweb.org/ppt

ANTI-GEZ: Hauptmenü "Rundfunkabgabe-Skandal" (2007...2013...2024):
uno7.org/pde/pev-amenu-de.htm

ANTI-GEZ: 3 E-Books (2016...2024):
uno7.org/pde/pev-ebks-de.htm



Pro 100 Euro Zuwachs bei der Gesamtsumme aller Spenden entsteht eine neue Themenseite.
"Deine Spende bewegt was",
ganz gleichgültig, wie viel du beiträgst.


Wahrheits-"Garantie"
Bitte alle eventuellen Fehler mitteilen an:
ok @ uno7 .com
(Adresse manuell eintippen - nicht kopierbar)
Berichtigung: In der Regel umgehend.
Fehler? Unvermeidbar bei 1000-den Einzelinfos. - Auch Änderungswünsche werden respektiert: "ist unausgewogen", "fühle mich gekränkt" .



Kauf = Spende für Autorenarbeit + E-Book-Erweiterung.

Ihre Zuwendung motiviert den Autor, weitere aus den vielen hundert vorbereiteten Themen einzufügen. Automatischer Aktualisierungsdienst für alle Erwerber mindestens 12 Monate lang.
 img  Schlacht unentschieden: Wem gehört die Wahrheit?

Plattformen zum Mitmachen
durch Ihren Mausklick am Seitenanfang: Texte in 50 Sprachen, Menüs in DE EN FR ES



 img  INFOS7 INNOVATION
   INFOS7.org   Vernunftdenker
   ► Klardenker Center
INFOS7.org    INNOVATION
   !neknedmU

►_EN_    _DE_    _FR_    _ES_
100++ profitable Projekte für Ihr Geld:
   ► _EN_    _DE_    _FR_    _ES_



 img  VOLXWEB.org
   volxweb.org Wissen? - Weisheit!
   ► _EN_    _DE_    _FR_    _ES_



 img  united for democracy
UND7.ORG    united for democracy
Sofort mitmachen. Petitionen!
  Ihre Mailadresse genügt.

   _EN_    _DE_    _FR_    _ES_
Sofort mitmachen! Crowdfunding!
   ► _EN_    _DE_    _FR_    _ES_

  
 img  6 E-Books:
6 E-Books:
Wichtigste grundlegende Themenkreise von "Bildung":
   ► _EN_    _DE_    _FR_    (_ES_)



Bilder im Internet verbreiten:
(bitte: Bildschirmfoto vom Bild, sodann verbreiten)
wir alle gemeinsam gegen alle Pläne "Staats-Internet" - freie Vielfalt statt Zensur + Staatsmedien- Einfalt
 img  WEB-Vielfalt statt Staatsmedien-Einfalt!
UNOLIB
uno7.org/ppc
 
Zensur tötet Web?
Hilfst auch du, unsere freie bunte Internet- Vielfalt gegen staatliche Zensur und Staatsmedien zu schützen? ► uno7.org/ppc

"UNOLIB"? - "Union der Bürger für Liberal"
► https://uno7.org/ppc
Wir alle gemeinsam! Auch dein
Antrag gegen Zwangs-Inkasso "ARD, ZDF etc.": Ja auch du, falls Nichtzuschauer? Geringverdiener? Betriebsstätte?
 img  frei sein - natürliche Schönheit - ohne Zwangsbeitrag
ANTI-GEZ
uno7.org/ppf
► https://uno7.org/ppf
► https://volxweb.org/ppt


 img  Über die E-Books:
Über die E-Books:
alle /insgesamt: https://uno7.org/pde/ppe-ebks-de.htm
Leserforum:   infos7.org/node/26
Entstanden: 2017...2024 ++.
Nicht kommerziell: Förderspende nach Wahl. Betragsangabe 10 €/US$ ist Mindestspende.
       v mehr! v       
Aktualisierung: 12 Monate. Kostenlos. Per E-Mail. .pdf A4
Ihre Wünsche an den Autor:    ok @ viv7.com Eventuell Berücksichtigung bei nächster Aktualisierung.
Alle Internet-Adressen bitte verbreiten (auf Facebook, Twitter, Instagram, Foren usw.).


Keine "LIKE" buttons!
» NO NETWORK HYPE
(MC:) PTW-NONETS-DE        EN        DE          FR      ES Cookies-Information: Ebenfalls dort.
The US data center/server holding/sending this site is submitted to US legislation. Der Inhalt der Website respektiert die Gesetzgebungen aller wesentlichen Länder. Sollte es in einem größeren Land einen vermuteten rechtlichen Bedarf für eine Änderung geben, senden Sie bitte einen entsprechenden Vorschlag per E-Mail.  ok @ uno7.com
© Content + proprietary software: Copyright 1996 - 2024 CYB.PLAN.SOFTEX_Ltd_,UK +_Autor (für_eigenen_Inhalt).
Fotos: Wikimedia Commons, Pixabay, Fotos des Herausgebers, + einige andere. - Alle Fotos sollten bald die Quellenangabe enthalten. Wir arbeiten daran.
________________________________________________________
                         -ana-pubcc-pha13921# D=24413 F=pev-ttvva-de.htm