v. 16. November 2025
(VVZ1.) Ist Vollstreckung der Rundfunkabgabe unzulässig? - (Vorgänge in Tübingen und in Zossen.)
"Metastudie LIBRA": "Zensur tötet Web?"
Dies ist Auszug aus einer Analyse-Sammlung gegen die Medienstaatsvertrag ab 2020
Erstfassung: Etwa 200 Seiten im März. 2020. Seither wird alles laufend fortgeschrieben... berichtigt... erweitert.

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» "ARD, ZDF etc." noch zu retten?
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Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - UBFK Vers. 2025-11-16 S. 1
Thema:   UBFK.   Pilotverfahren: Vollstreckung unzulässig, weil S. 1

*UBFK.   Pilotverfahren: Vollstreckung unzulässig
*UBFK1.   Sind Vollstreckungen auszusetzen, bis Datenschutz u.a.m. geregelt ist? Die Rechtsverstöße beim Datenschutz - siehe Abschnitt ► UBFP. - haben Fernwirkung:

UBFK1.a)   Selbsttitulierung ist für die ARD-Landesanstalten an sich zulässig,
also das Anordnen der Vollstreckbarkeit einer Forderung,
weil sie "Anstalten des öffentlichen Rechts" sind und halbwegs einigermaßen formgerecht entsprechend autorisiert sind. Dem Vollstreckungsrecht steht aber entgegen, dass die Fakten des Verhaltens bezüglich der Verwaltungskonten zu einem spürbaren Teil nicht konform mit öffentlichem Recht sind. Unter anderem liegt Datenschutzverletzung vor und zwar zu Gesichtspunkten, die einer Vollstreckung entgegenstehen.

UBFK1.b)   Seit März 2020 wird in einem ersten Pilotverfahren
die Unzulässigkeit der Vollstreckung wegen Datenschutzverletzung eingewandt, ferner wegen Fehlern bei der "automatisierten Verarbeitung".
Pilotverfahren: Abschnitt: ► UBFE. ► UBFK..
Die Zuständigkeit ist unterschiedlich je nach Bundesland. Meist sind die bei den Amtsgerichten angesiedelten Gerichtsvollzieher zuständig. Abweichend ist es beispielsweise in Berlin: Vollstreckungen der Rundfunkabgabe erfolgen in Zuständigkeit des Finanzsenators, also durch die Finanzbehörden. In anderen Bundesländern sind die Stadtkassen mit den Vollstreckungsersuchen beauftragt.

UBFK1.c)   Pilotverfahren: Lücken im Zusammenwirken der Gesetze?

c1) Die ARD-Landesanstalten haben im Prinzip das Recht, Vollstreckung selbst anzuordnen.
Es wird oft darüber gestritten, ob sie das wirklich dürfen. Je nach Landesrecht gibt es unterschiedliche mögliche Einwendungen im Zusammenwirken der Gesetze.
Es ist traditionelle Rechtsanwalts-Strategie, mit Form-Einwendungen ihren Mandanten etwas Aufschub gegen Vollstreckungen zu verschaffen. Hier aber geht das gleiche bis hin zum Nachweis der Rechtslücke.

c2) In zwei Bundesländern ist jeweils ein Schwerpunkt-Team damit befasst,
hierdurch Vollstreckungen der Rundfunkabgabe manchmal, oft oder immer zu hemmen, indem sie:
(1) entweder die vom Beitragsservice missachtete Verwaltungsgerichtsordnung einer gerichtlichen Prüfung unterziehen
(2) oder als weitere Möglichkeit die vielen Formfehler der Vollstreckungs- maßnahmen aufzeigen, die vom Beitragsservice ausgehen.

Dies geht immer sehr ins Detail und kann hier nicht sinnvoll verkürzend dargestellt werden.

 

 
Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - UBFK Vers. 2025-11-16 S. 2
Thema:   UBFK.   Pilotverfahren: Vollstreckung unzulässig, weil S. 2

Soweit je nach Bundesland für die Vollstreckung der Rundfunkabgabe Gerichtsvollzieher zuständig sind, kommt auch zum Tragen, dass der Gerichtsvollzieher sich nicht beauftragt fühlt, einen plötzlich ihm vorgelegten umfangreichen Schriftsatz selbst zu prüfen.
Bei vielseitigen Einwendungen im Einzelfall kann der Gerichtsvollzieher sein Tagespensum nur schaffen, indem er diese Vorgänge erst einmal an den Gläubiger zurück gibt und neue Weisung abwartet.

UBFK1.d)   Wie viele Vollstreckungen sind unzulässig?
Rund 1 Millionen Vollstreckungen pro Jahr - sind die meisten unzulässig?

Wie nachhaltig effizient diese Strategien sind, darüber kann wegen der Vielzahl der Verfahren und der Unterschiedlichkeit der Abläufe nicht zuverlässig berichtet werden. Zuverlässig erscheint aber: Im diesbezüglich betreutem Umkreis dieser zwei Teams wurden keine weiteren Maßnahmen mehr durch den "Beitrags"-"Service" veranlasst.
Dies wirft die Frage auf, wie viele der etwa 1 Millionen Vollstreckungsmaßsnahmen pro Jahr wegen analoger Rechtsfehler vielleicht gar nicht zulässig sein mögen.

UBFK1.e1) Werden die Vollstreckungen im Hinblick auf diese Fakten ausgesetzt?
Wenn es so ist, so wird das meiste der jetzigen Probleme unwichtig:
Beispielsweise die Frage der Befreiungsrechte für Nichtzuschauer und Betriebsstätten und das Problem des Meldedatenabgleiches.
Das System der Finanzierung von "ARD, ZDF etc." insgesamt wäre dann wegen Einnahmenausfall und dem damit verbundenen Vollzugsdefizit zwingend neu zu ordnen.

e2) Es geht nicht um die häufige Diskussion, ob die ARD-Landesanstalten überhaupt öffentlich-rechtlichen Status haben.
Dieser Einwand über den öffentlich-rechtlichen Status wird an dieser Stelle nicht vorgetragen. Vielmehr wird nur eingewandt, dass jedenfalls das faktische Verhalten bezüglich der Beitragskontenverwaltung und anderer Teile des Verhaltens unvereinbar sei mit einem öffentlich-rechtlichen Status. Es wird gefordert, dass den etwa 1 Million Selbsttitulierungen pro Jahr die Anerkennung zu verweigern sei, so lange diese im Kontext von Vorverfahren erfolgen, die gegen elementare Regeln des öffentlich-rechtlichen Status verstoßen.

f) Konkret: Indem man Datenschutz nach den Regeln des öffentlichen Rechts darlegt und vollstreckungsrelevante Mängel für das ARD-Inkasso einwendet.
(1) Es geht zum einen um Datenschutz-Fehler;
(2) zum anderen darum, dass die gängigen automatisierten Verfahren für das Inkasso nicht DSGVO-konform legitimiert sind. (Sinngemäß Rechtslage gemäß maßgeblichem Rechtskommentar für die Zeit vor der DSGVO.)

Beide Vorgehensweisen sind mit den Internet-Links in Abschnitt ► DBR1. und ► DBR2. ausführlich einsehbar.
Datenschutzmängel: Siehe die Abschnitt ► DMN. ► DMS. ► DTC. ► DTH. ► DTC..

 

 
Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - UBFK Vers. 2025-11-16 S. 3
Thema:   UBFK.   Pilotverfahren: Vollstreckung unzulässig, weil S. 3

*UBFK2.   Konkrete Einzelverfahren gegen Vollstreckung

UBFK2.a)   Diese Einzelverfahren werden allerdings nicht mit Intensität begleitet.
Es erfolgen andere Verfahren an übergeordneter Stelle dafür:
Schreiben "2020-04-20" (~66 S.) Pe.Ro. an 16 Staats-/Senatskanzleien.

UBFK2.b)   Verfahren gegen Vollstreckungsrecht "über Finanzamt":

Siehe das konkrete Verfahren: Abschnitte ► DBR1. bis ► DBR2..
Leider ist in diesen Fällen eine Entscheidung des Berliner Finanzsenators nicht mehr zu erwarten. Für die betreffende Vollstreckung war es zu spät. Bezüglich eines Folgeverfahrens ergab sich eine Besonderheit, über die hier nicht berichtet werden soll, weil nicht generalisierbar.

UBFK2.c)   "Über Gerichtsvollzieher": Vollstreckung einstweilen gestoppt.
Dieses Verfahren mit Pilotwirkung ist nun bei einem Gericht seit März 2020 anhängig. Es könnte nun Rechtsprechung entstehen, ob wegen der Datenschutzmängel das Recht der Vollstreckung der Rundfunkabgabe ausgesetzt werden muss. Das wäre dann bis zur Behebung der vorgetragenen wesentlichen Datenschutzmängel.
Gegen die Vollstreckung wurde gegenüber dem Gerichtsvollzieher mit den gleichen Einwendungen verfahren wie im Volltext zu sichten, erschließbar durch Links in den Abschnitten ► DBR1. und ► DBR2.

Nachtrag 2021-01: Es wurde bei den an der Auseinandersetzung beteiligen Bürgern entschieden, dass für diesen Teilbetrag die Intervention zu spät war. Bei anderen Teilbeträgen wurde das anders gesehen. Hierüber soll wegen Anhängigkeit nicht berichtet werden.




 img  Deutscher Meister: ARD größter Vollstrecker im Land. Hochachtung!
Deutscher Meister: ARD größter Vollstrecker im Land. Hochachtung!
Vollstreckung "ARD, ZDF etc." ► Übersicht:
hier links ▼ die Abschnittcodes in "Metastudie LIBRA".
► UBFD.   Selbsttitulierung erst, wenn "öffentlich-rechtlich".
► UBFE.   Vollstreckung unzulässig, weil Rechtsmängel.
► UBFF. ► UBFG.   Antrag: Aussetzung Vollstreckungshilfe.
► UBFH.   Begründungen zu den Anträgen auf Aussetzung.
► UBFK.   Keine Vollstreckung, wenn Datenschutzmängel?
► - - belegt durch: ► DMN. ► DMS. ► DTC. ► DTH. ► DTT.
► UBFP.   Vollstreckung nicht: Viele Rechtsmängel. Beispiel:
► UBFS1.   Zossen: Keine Vollstreckungen: Haftungsrisiko.
► UBFS2.   LG Tübingen: Vollstreckung unzulässig
► BBA. bis ► BBT5.   ~4 Millionen Geringverdiener zu befreien!


 

 
Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - UBFP Vers. 2025-11-16 S. 1
Thema:   UBFP.   Vollstreckung nicht, weil viele Rechtsmängel. Streit-Beispiel: S. 1

*UBFP.   Vollstreckung nicht, weil viele Rechtsmängel. Streit-Beispiel:
*UBFP1.   "öffentlich-rechtlich": Formaler Status - aber nicht Realität?
Seit 2025-01 verschoben zu: UBFS1.

*UBFP2.   *Zustellfunktion, *Zugangsfiktion, *Zustellung
Unter UBFP2. wurde bis 2024 behandelt: "wieso keine Vollstreckung in Tübingen und Zossen?"
(Zossen: Brandenburg, südöstliches Berliner Umland.)
Dies ist nun unter UBFS2.

*UBFP2.a)   Wenn en Posterhalt bestritten wird,
im Beispiel bezüglich der Rundfunkabgabe, so kann das Verwaltungsgericht die Unzulässigkeit von Vollstreckbarkeit entscheiden.

So das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen. Beschl. v. 06.06.2025, Az.: 8 ME 116/24
Rechtsgrundlage § 80 Abs. 4 S. 3 2. Alt. VwGO Amtlicher Leitsatz

(Vorbeugender) Rechtsschutz gegen die Vollstreckung einer Rundfunkbeitragsforderung ist zulässig, wenn der Vollstreckungsgläubiger das Vollstreckungsersuchen gestellt und die Vollstreckungsbehörde daraufhin dem Vollstreckungsschuldner die Zahlungsaufforderung hat zukommen lassen
(ausführlich Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 27.5.2025 8 ME 132/24 , juris Rn. 24ff.).
Postverluste kommen vor; auch der sog. Historiensatz und die Behauptung, es habe keinen Postrückläufer gegeben, begründen keine Vermutung für den Zugang eines formlos mit der Post übersandten Briefes.

Dass rechtsschutzsuchende Personen sich im Internet verfügbarer Mustervorlagen für einen gerichtlichen Rechtsschutzantrag bedient haben, rechtfertigt nicht von vornherein Misstrauen gegenüber den von ihnen gemachten Angaben. Das Institut der Folgenabwägung (§ 80 Abs. 4 Satz 3, 2. Alt. VwGO) hat nicht den Zweck, eine prozessuale Beweiserleichterung zu schaffen.

*UBFP2.b1)   Man beachte, dass das Oberverwaltungsgericht
nur des Recht zusprach, den Zustellungsnachweis als fehlend zu werden. Der OVG_Entscheid lautet nicht, dass dies zwingend und immer so zu werten sei.
*UBFP2.b2)   Interessant ist ferner, dass der NDR überhaupt versuchte, im Verfahren
bis zum Oberverwaltungsgericht das Anerkenntnis der Zustellungsfiktion zu erzwingen.
*UBFP2.b3)   Die Verwendung von im Internet verfügbaren Mustertexten
darf nicht als abwertend für den Inhalt interpretiert werden. Das Ist ein interessanter Gesichtspunkt im Fall des Mustertextes für das Bestreiten des Zugangs. Da könnte sich nun eine erstaunlich hohe Quote von nicht zugegangenen Schreiben ergeben. Vielleicht ist das ein weiterer Punkt für das vielleicht kommende schleichende Ende des Zwanges der Rundfunkabgabe.

 

 
Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - UBFP Vers. 2025-11-16 S. 2
Thema:   UBFP.   Vollstreckung nicht, weil viele Rechtsmängel. Streit-Beispiel: S. 2

*UBFP3.   Begründung des Bestreitens / Datenschutz:
Hier ein Textauszug aus einem Schriftsatz:
Quelle. http://rundfunkbeitrag.blogspot.com/2020/02/fandungsabwehr-antrag-aussetzung-des.html

UBFP3.N4. Vollstreckungen für den ...(ARD-Anstalt)...dürfen meines Erachtens erst wieder erfolgen, sobald der ...(ARD-Anstalt)... nachweist, dass das Datensystem eine gesetzlich vorgeschriebene Funktion der Datenlöschung hat.
(Alles: Zitate. Nur für Generalisierung / Anonymisierung leicht angepasst.)
Das Gesetz sieht vor, dass Daten über Vollstreckungssachverhalte nach bestimmten Fristen in öffentlich-rechtlichen Datensammlungen zu löschen sind: Vollstreckungsgerichte, analog Bußgeldbehörden, Straftatverzeichnisse, Verkehrsverstoßverzeichnisse.
Laut 15. Datenschutzbericht der Datenschutzbeauftragten des...(ARD-Anstalt)...ist trotz Drängen der Datenschutzbeauftragten das für den ...(ARD-Anstalt)...benutzte Datensystem anscheinend zur definitiven Datenlöschung außerstande.
Siehe im Bericht die Seite 73 (oben) und Seite 74; ferner im Umkehrschluss belegbar auf Grundlage der Fakten gemäß Seite 75 (oben).

Fundstelle des Berichts war im Jahr 2020: - 2020-12-31 =Aufruf / Schätzung
Anmerkung aus Februar 2021: Der Link führt zu einer Fehlermeldung. Vermutlich ist das Dokument weiterhin verfügbar, aber unter einer anderen Internet-Adresse.
Demnach wird, wie dies wohl auszulegen ist, die im Rundfunkstaatsvertrag gesetzlich vorgeschriebene Löschung der meisten Daten aus den Meldedatenabgleichen bisher nicht vorgenommen.
Für die Löschungstechnik von Elementen der Fallhistorie fehlt im Datenschutzbericht der nötige Prüfbeleg und Nachweis für die nötige Technik der physischen Löschung auf den Datenträgern.
Die Bedeutung dieses Vorganges geht weit über den...(ARD-Anstalt)...hinaus. Soweit ablesbar, werden Daten von 80 Millionen Bundesbürgern „angeblich überwiegend gelöscht“, offenkundig aber in Wahrheit laufend alle 4 Jahre akkumuliert und um gewaltige zugekaufte Adressenbestände aus privatwirtschaftlichen Datensammlungen über alle Bürger erweitert.

(Originaltext leicht geändert:) Soweit es sich nach jetzigem Informationsstand überblicken lässt, wäre dies die einzige und umfassendste Datensammlung bundesweit über alle Bundesbürger und ihre Betriebsstätten. Es ist ein Raster-System, überflüssigerweise ohne öffentliche Kenntnis und angeblich ohne politische Willensbekundung entstanden, dies für die Lappalie des Rundfunkabgabe-Inkassos.
Sollte der Einsender sich irren, so lässt er sich gerne belehren, siehe Abschnitt N7.

(Anmerkung zum vorstehenden Originaltext: Verfassungsbeschwerde gegen Meldedatenabgleiche ist anhängig seit September 2017, nach Vorverfahren nun beim BVerfG seit Juli 2020. Der Autor dieses umfangreichen Dokuments, das Sie gerade lesen, ist der Beschwerdeführer.)
 

 
Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - UBFP Vers. 2025-11-16 S. 3
Thema:   UBFP.   Vollstreckung nicht, weil viele Rechtsmängel. Streit-Beispiel: S. 3

UBFP3.N5. Vollstreckungen für den...(ARD-Anstalt)...durch Finanzbehörden dürfen meines Erachtens erst dann wieder erfolgen, wenn der ...(ARD-Anstalt)...nachweist, dass die Authentifizierung bei Telefonaten den gesetzlichen Anforderungen genügt,

(1) jedenfalls dann, wenn in einem digitalen „Beitrags“-Konto nicht-triviale persönliche Daten gespeichert sind, beispielsweise Härtefallanträge und Vollstreckungen.
(Alles: Zitate. Nur für Generalisierung / Anonymisierung leicht angepasst.)

Laut bezeichnetem 15. Datenschutzbericht, dort Seite 75 (Mitte), gilt:
Bei Telefonaten über Beitragskonten genügt als Authentifizierung die Angabe der eigenen „Beitrags“-Nummer.
Die Datenschutzbeauftragte des ...(ARD-Anstalt)...hat hinsichtlich dieser Regelpraxis ausdrücklich ihr Einverständnis erklärt.

(2) Damit ist es für Dritte jedoch ein Leichtes, über eine andere Person (an sich gesetzlich schweigepflichtige) Informationen in Erfahrung zu bringen, beispielsweise aus Härtefallanträgen oder über erfolgte Vollstreckungshandlungen. Dies ist besonders schwerwiegend wegen des Fehlens einer fest geregelten Zeitdauer-abhängigen Datenlöschung oder einer gegebenen Auskunftssperre für Negativ-Informationen aus derartigen Telefonaten.

(3) Es erscheint mir nach bisheriger Meinungsbildung unvereinbar mit der DSGVO, dass die Finanzbehörden mit vollstreckender Mitwirkung diese Datenverstöße mittragen, nämlich die Einlieferung derartiger sensibler Daten in die „quasi offenstehenden ...(ARD-Anstalt)...-Datenbanken“. Während die amtlichen Register – Sozialdaten und Schuldnerdaten – die Löschungen nach sogar gesetzlich festgelegten Fristen vornehmen, erfolgt dies beim ...(ARD-Anstalt)...bisher nicht und es besteht nach meinem bisherigen Informationsstand noch nicht einmal eine hausinterne diesbezügliche Regelung, von Satzung ganz zu schweigen.

(4) Vorstehend ist der Originaltext. Her ein kleiner Abstecher: Sind die Datenschutzlücken missbrauchsgeeignet? Die Realität liefert den Beweis:
(4a) FAZ, 31. Juli 2020: "Nach Bitcoin-Erpressung Mutmaßlicher Anführer der Twitter-Hacker festgenommen."
"[...] Laut dem Kurzbotschaftendienst konnten sich die Hacker Zugang zu den Systemen verschaffen, nachdem sie Twitter-Mitarbeiter per Telefon getäuscht und zur Preisgabe vertraulicher Informationen verleitet hatten. Die Angreifer hätten "menschliche Schwächen" ausgenutzt. [...]"
Quelle:    faz.net/aktuell/wirtschaft/digitec/bitcoin-attacke-mutmasslicher-anfuehrer-der-twitter-hacker-festgenommen-16885382.html

(4b) Es wurden übrigens hier intern 5 bis 10 Wege gefunden, die Beitragsnummer einer beliebigen Person X in Erfahrung zu bringen. Das wäre unzulässig und wird deshalb hier nicht detailliert. Die "Angreifer würden menschliche Schwächen der Callcenter-Mitarbeiter ausnutzen" - siehe obiges Beispiel in Sachen "Twitter" - oder Funktionsfehler der "automatisierten Prozesse" der Kölner Software.

 

 
Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - UBFP Vers. 2025-11-16 S. 4
Thema:   UBFP.   Vollstreckung nicht, weil viele Rechtsmängel. Streit-Beispiel: S. 4

UBFP3.N6. In die digitalen Akten des ...(ARD-Anstalt)...für „Beitrags“-Konten dürfen nach bisherigem Informationsstand ohne Genehmigungsbedarf von ...(ARD-Anstalt)...-Mitarbeitern beliebige Dokumente auch eingespeichert werden durch:
- rund 100 Mitarbeiter der 8 anderen ARD-Landesanstalten
      (jeweiliger hauseigener „Beitrags-Service“);
- rund 1000 Mitarbeiter der Nicht-Rechtsperson des Kölner "Beitrags-Service";
- unbekannt viele angelernte private Mitarbeiter von wohl 7 privaten Callcentern.

(Alles: Zitate. Nur für Generalisierung / Anonymisierung leicht angepasst.)

Zum Vergleich: Man stelle sich vor, das Finanzamt München könnte unkontrolliert selbstständig beliebige Dokumente in Steuerakten des Finanzamts Berlin für einen Berliner einspeichern und hierdurch die Münchner Bearbeitungspflicht „durch Schaffen von vollendeten Fakten zum Schein annullieren“. – Oder auch: Ein privates Callcenter eines Kölner Versicherungsunternehmens könnte unkontrolliert beliebige „nach Laune gewählte“ Dokumente in die Rentenakte eines Berliner Rentners einspeichern.

In einem mir berichteten Beispielfall ist die angebliche digitale ...(ARD-Anstalt)...-„Beitrags“-Akte durch das „Wegspeichern“ von gar nicht dort hineingehörenden Vorgängen auf unvorstellbare über 4.000 Seiten angeschwollen – dies entspricht einem halben Meter hohen Papierstapel. Wurden hierdurch diese Vorgänge offenkundig aus der anderweitigen Bearbeitungspflicht entfernt? (Nachweis auf Wunsch.)

Mir erscheint Derartiges mit einem „öffentlich-rechtlichen“ Status (einschließlich des Rechts, in eigener Sache vollstreckbar zu stellen) völlig und eindeutig unvereinbar. Für eine „öffentlich-rechtliche Aktenführung“ ist es zwingend, dass Vorgänge nicht hineindürfen, die außerhalb der aktenführenden Behörde zu bearbeiten sind und mit dem Aktenzweck nichts zu tun haben. Der ...(ARD-Anstalt)... scheint dem Status „öffentlich-rechtliche Verwaltung“ nicht gewachsen – vermutlich ähnlich bei den 8 anderen ARD-Landesanstalten.

UBFP3.N7. Sollte der ...(ARD-Anstalt)... irgendeinen Irrtum im Vorstehenden nachweisen
können, so würde das berichtigt werden. Punktuelle Detail-Fehler können bei dieser Breite der Erörterung nicht völlig ausgeschlossen werden. Man höre immer die andere Seite.
 img  Deutscher Meister: ARD größter Vollstrecker im Land. Hochachtung!
Deutscher Meister: ARD größter Vollstrecker im Land. Hochachtung!
Vollstreckung "ARD, ZDF etc." ► Übersicht:
hier links ▼ die Abschnittcodes in "Metastudie LIBRA".
► UBFD.   Selbsttitulierung erst, wenn "öffentlich-rechtlich".
► UBFE.   Vollstreckung unzulässig, weil Rechtsmängel.
► UBFF. ► UBFG.   Antrag: Aussetzung Vollstreckungshilfe.
► UBFH.   Begründungen zu den Anträgen auf Aussetzung.
► UBFK.   Keine Vollstreckung, wenn Datenschutzmängel?
► - - belegt durch: ► DMN. ► DMS. ► DTC. ► DTH. ► DTT.
► UBFP.   Vollstreckung nicht: Viele Rechtsmängel. Beispiel:
► UBFS1.   Zossen: Keine Vollstreckungen: Haftungsrisiko.
► UBFS2.   LG Tübingen: Vollstreckung unzulässig
► BBA. bis ► BBT5.   ~4 Millionen Geringverdiener zu befreien!
 

 
Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - UBFP Vers. 2025-11-16 S. 5
Thema:   UBFP.   Vollstreckung nicht, weil viele Rechtsmängel. Streit-Beispiel: S. 5

*UBFP4.   Begründung des Bestreitens / Sonstige Gründe:
Hier ein Textauszug aus einem Schriftsatz:
Quelle: http://rundfunkbeitrag.blogspot.com/2020/02/fandungsabwehr-antrag-aussetzung-des.html

UBFP4.a) Rechtsmängel: "Automatische Verarbeitung"
(Alles: Zitate. Nur für Generalisierung / Anonymisierung leicht angepasst.)

a1) Falls die Vollstreckungsbehörde meinem Anliegen Gewicht beimisst, hat sie des Weiteren auch eine verfahrensrechtliche Rechtsgrundlage, den Vorgang an den ...(ARD-Anstalt)... zurückzugeben. Aus öffentlich zugänglichen Quellen sind folgende Informationen zu entnehmen:
Insbesondere fehlt es für die hier in der Tat durch den ...(ARD-Anstalt)... praktizierte „automatische Verarbeitung“ an einer gesetzlichen Rechtsgrundlage, gefordert durch Artikel 22 DSGVO (sinngemäß vor Mai 2018 § 37 BDSG). Die Rechtsgrundlage soll erst mit dem 23. RÄStV geschaffen werden, „vollständig automatisierter Erlass von Bescheiden", und zwar als „Änderung“. Daraus ergibt sich der Umkehrschluss der zurzeit fehlenden Rechtsgrundlage mit daraus resultierender Nichtigkeit.

a2) Das Vollstreckungsanliegen in dieser Sache könnte wohl irrtumsfrei als nichtig eingestuft werden, auch mit nichtig machenden Formfehlern für die Vorgänge der Zeit vor Mai 2018.
Begründung: Maßgeblicher Kommentar Stelkens/Bonk/Sachs/Stelkens, z. B. 9. Aufl. 2018, über VwVfG § 35a. unter Rn.21.


(VVR4.)_N1. Die zu vollstreckenden Forderungen weisen den verkehrten Gläubiger aus.
(Alles: Zitate. Nur für Generalisierung / Anonymisierung leicht angepasst.)

Die Forderungen der Rundfunkabgabe werden als Forderungen in der Eigenbilanz des nicht rechtsfähigen sogenannten Kölner „Beitrags-Service“ ausgewiesen.
Es ist damit, soweit erkennbar, bei der Vollstreckung der Forderung ein Gläubiger ausgewiesen, der diese Forderungen nicht in der Bilanz hat, also nicht Gläubiger ist. Es fehlen in der Vollstreckungsakte also immer:
- die Kopie der schriftlichen Abtretung vom ...(ARD-Anstalt)... zum „BTS“, Köln
- die Kopie der schriftlichen Rückabtretung vom „BTS“, Köln, zum ...(ARD-Anstalt)... für die Auszahlung
Es fehlt vermutlich, weil es versäumt wurde. Damit fehlt es am nötigen Beleg des Gläubigerstatus im Vollstreckungsersuchen.

Anmerkung: Auch ist für noch nicht gesicherte Forderungseingänge beim „BTS“ in der Bilanz über hohe Summen fehlerhaft „Rückstellung“ mit „Wertberichtigung“ vertauscht, wie von den Abschlussprüfern 2019 gerügt. Ein solcher BWL-Erstsemester-Fehler stellt ebenfalls die Eignung des dafür jedenfalls im eigenen Forderungssegment verantwortlichen ...(ARD-Anstalt)... für „verantwortungsangepasste Selbsttitulierung“ in Frage.
 

 
Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - UBFP Vers. 2025-11-16 S. 6
Thema:   UBFP.   Vollstreckung nicht, weil viele Rechtsmängel. Streit-Beispiel: S. 6

(VVR4.)_N2. Der ...(ARD-Anstalt)... erscheint mir mit der öffentlich-rechtlichen Macht der Selbsttitulierung überfordert. Das Anerkenntnis der üblichen ...(ARD-Anstalt)...-Vollstreckungs-Entscheide aus Selbsttitulierung setzt meines Erachtens im ersten Schritt voraus, dass der ...(ARD-Anstalt)... in Beitragsangelegenheiten eine Bearbeitung durch angelernte Teilzeitmitarbeiter in privaten Callcentern unterbindet.

Ist bei Medienunternehmen der öffentlich-rechtliche Charakter in deren Verwaltungsbereich vielleicht zu unterentwickelt? Den daraus resultierenden Fehlern muss sich die rechtsstaatliche Verwaltung in kritischen Fällen wie hier meines Erachtens verweigern.

Beweis für diesen Missstand: Die Ausschreibungen der entsprechenden Callcenter-Dienstleistungen, öffentlich im entsprechenden EU-System feststellbar, mit dem nicht öffentlich-rechtlichen Ziel, Bearbeitungen der „Beitrags“-Vorgänge nach dem Prinzip der geringsten Personalkosten „betriebswirtschaftlich zu optimieren“. Genau dort liegt der Unterschied zwischen „öffentlich-rechtlich“ und „nicht öffentlich-rechtlich“, der meines Erachtens hier offenkundig missachtet wird.

Mit gutem Grund müssen öffentlich-rechtliche Dienste mit Speicherung von personenbezogenen Diensten in Händen von öffentlich-rechtlichen, entsprechend ausgebildeten Mitarbeitern liegen. Die Unzulässigkeit der Privatisierung ergibt sich aus der Rechtsprechung, beispielsweise aus:
„Knöllchen-Entscheid“, OLG Frankfurt 2 Ss-OWi 963/18

Dort ist ferner die rechtliche Begründung enthalten, wieso eine Nichtigkeit aller belastenden Entscheide vorliegt, sofern dieser personelle Formmangel bei einer befassten öffentlich-rechtlichen Stelle besteht.


(VVR4.)_N3.a) Bis der ...(ARD-Anstalt)... nachweist, dass in allen Fällen inzwischen die Härtefallprüfung angeboten wurde, wie es das Bundesverwaltungsgericht zur Pflicht erklärte:
(Alles: Zitate. Nur für Generalisierung / Anonymisierung leicht angepasst.)

Urteil BVerwG 6 C 10.18, 30. Oktober 2019, detailliert belegt in den Randnummern 23 bis 30.
Die ARD-Landesanstalten als öffentlich-rechtliche Stellen sind zur Aufklärung über Befreiungsmöglichkeiten verpflichtet. Das ist die Konsequenz der Logik zur Legitimierung des Rechts auf Selbsttitulierung.

Beweiskraft für "öffentlich-rechtliches" Beratungspflicht-Versäumnis:
Dieser Entscheid fehlt in der Entscheidliste der ARD-Landesanstalten:
rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/urteile/index_ger.html
Dies betrifft von der Zahl her vor allem die rund 10 % der „sozialen“ Härtefälle (Geringverdiener). Siehe die argumentativ detaillierten Randnummern 23 bis 30 dieses Urteils.
Diese Analyse der Härtefallklausel des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV ist in Analogie auch für sonstige Fallgruppen anwendbar, beispielsweise für Verweigerer aus *Gewissensgründen.

 

 
Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - UBFP Vers. 2025-11-16 S. 7
Thema:   UBFP.   Vollstreckung nicht, weil viele Rechtsmängel. Streit-Beispiel: S. 7

Bisher wurde diese eigene Prüfungspflicht der ARD-Landesanstalten, insbesondere für die sehr große Gruppe der Geringverdiener, ausdrücklich als unanwendbar erklärt für die Rechtslage seit 2013, wie aus der Website des nicht rechtsfähigen Kölner „Beitrags-Service“ jedenfalls für die vergangenen Jahre und wohl bis zum heutigen Tag beweiskräftig ersichtlich ist.

Der ...(ARD-Anstalt)... setzt sich damit über das Gesetz (§ 6 Abs. 1 RBStV) und auch über höchstrichterliche Rechtsprechung hinweg; an sich bereits seit 2013; aber insbesondere offensichtlich seit 30. Oktober 2019.
Siehe BVerfG 1 BvR 665/10 (2011-11-09) aus 2011, insbesondere dort die Schlusssätze über die Pflicht einer fallbezogenen Prüfung, da eine Normierung des Verfahrens damals nicht bestand (und bis heute nicht besteht).
Es wird vermutet, dass sich 70 oder mehr Prozent der gegenwärtigen Vollstreckungsaufträge hierdurch als unzulässig erweisen würden – bundesweit und auch im Namen des ...(ARD-Anstalt).....

Beweiskraft für "öffentlich-rechtliches" Beratungspflicht-Versäumnis:
Dieser Entscheid fehlt in der Entscheidliste der ARD-Landesanstalten:
rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/urteile/index_ger.html


(VVR4.)_N3.b) Nach generalisierten Informationen decken die Kostenpauschalen der ARD-Landesanstalten nicht die mittleren realen Vollstreckungskosten.
(Alles: Zitate. Nur für Generalisierung / Anonymisierung leicht angepasst.)

Demnach subventioniert das Bundesland ... seit dem 30. Oktober 2019 die Falschvollstreckungen mit einem Schätzbetrag von – auf das Jahr umgerechnet – vermutlich 2 Millionen Euro oder mehr Defizit aus dem ... Haushalt, also durch den Steuerzahler.

Die Subventionierung von Behördenfehlern findet keine legale Rechtsgrundlage im Bundes- oder Landesrecht. Ausgaben aus dem Landeshaushalt dürfen nur für Zwecke erfolgen, die eine verfassungsrechtliche Rechtsgrundlage haben. Sogar das Landesparlament hat nach meiner Kenntnis für so hohe Beträge kein rechtliches „Schenkungs-Ermessen“.

Die Finanzierung von Falschvollstreckung darf auch aus der Rundfunkabgabe meines Erachtens nicht auf diese Weise indirekt durch finanzbehördliche Mitwirkung gefördert werden. Vielmehr müsste meines Erachtens die Rechtsaufsicht (alternierend ... , in ... die ... Staats/Senats... kanzlei) hier zunächst die Generalisierung des unübersehbaren öffentlichen Angebots der Härtefallprüfung durchsetzen.

Ein entsprechender etwa 150-seitiger Antrags-Schriftsatz, dies bis 31. Januar 2020 durchzusetzen, liegt der ... Staats...Senatskanzlei... beim zuständigen Verantwortlichen der ...kanzlei übrigens vor. Dies kann der Finanzverwaltung bei Interesse belegt werden.

 

 
Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - UBFS Vers. 2025-11-16 S. 1
Thema:   UBFS.   Vollstreckung unzulässig: "Öffentlich-rechtlich" ist nicht Realität. S. 1

*UBFS.   Vollstreckung unzulässig: "Öffentlich-rechtlich" ist nicht Realität.

*UBFS1.   "öffentlich-rechtlich": Formaler Status - aber nicht Realität?
Gleichartige Themen "Datenschutz ... Vollstreckung auszusetzen"? :
Abschnitt ► DBR. Beispiel eines konkreten Aussetzungs-Antrags
Abschnitte ► UBFK. UBFP. Diesbezügliche Allgemeine rechtliche Analyse.

UBFS1.a1)   Die Gesetzgebung hat den 9 ARD-Landesanstalten die folgende Status-Mixtur verliehen:
(1) Öffentlich-rechtlicher Status - ein Privileg.
(2) Gemeinnützigkeit - eher als eine Pflicht zu interpretieren.
(3) Finanzierungsgarantie - aber ohne Gewährleistungsgesetz, da ja "staatsfern".
(4) Kurios: Trotzdem eine (also nur deklaratorische) "Unfähigkeit der Insolvenz".

UBFS1.a2)   Beiseite geschoben sei hier die logische Unvereinbarkeit von einerseits unvollständiger Finanzierungsgarantie, andererseits Insolvenzverbot.
Diesen Widerspruch im Gesetz sollte man wohl im Sinn der Patronatshaftung interpretieren und auflösen:
(1) Bei Überschuldung wäre vorab dann wohl die heutzutage mögliche "Fortführungs-Insolvenz" zu beantragen.
(2) Sodann müsste das "Patronats-Versprechen" greifen, nämlich eine Pflicht des Landesparlaments, die vom Insolvenzverwalter / Insolvenzgericht nicht aufhebbaren Verbindlichkeiten zu decken.

UBFS1.a3)   Beiseite geschoben sei hier die Frage der Gemeinnützigkeit.
Das ist ja wohl eine komödiantische Farce, da ja die Intendanten im Mittel mehr verdienen als der / die Bundeskanzler(in). Was kann der Bürger ausrichten, wenn "die da oben" meinen, das wäre noch "gemeinnützig" und "legal"? Also schön, "ist gemeinnützig und legal". Schwamm drüber, "kann man nicht ändern". Glücklich ist der Bürgerrechtler, der vergisst, was rechtsstaatlich nicht mehr zu ändern ist.

UBFS1.b1)   Damit verbleibt die Frage: "öffentlich-rechtlich"?
Hierüber gibt es kritische Juristentexte, aber viele Rechtsprechung im Sinn von "ja, ist öffentlich-rechtlich". Die Gegner der Rundfunkabgabe haben "unendlich" viele Argumente hiergegen zusammen getragen. Also schön, Schwamm drüber, "kann man nicht ändern".
UBFS1.b2)   Man kann die Frage aber auch anders angehen: "Egal, was ihr formal sein mögt; jedenfalls ist die Realität eures Verhaltens mindestens bezüglich Datenschutz (oder ... oder ...) unvereinbar mit "öffentlich-rechtlich":
(1) So lange ihr das nicht in Ordnung bringt,
(2) dürft ihr von den Privilegien "öffentlich-rechtlich" XY nicht nutznießen,
(3) soweit diese spezifischen Privilegien XY
(4) durch euer hiermit verknüpftes spezifisches Fehlverhalten ausgehebelt sind."
 

 
Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - UBFS Vers. 2025-11-16 S. 2
Thema:   UBFS.   Vollstreckung unzulässig: "Öffentlich-rechtlich" ist nicht Realität. S. 2

UBFS1.c)   Als Konsequenz wird das Recht zur Vollstreckung bestritten.
UBFS1.c1)   Die ARD-Anstalten dürfen keine Befugnis der Anordnung von Vollstreckung ausüben:
Frank Hennecke: "Der Zwangsrundfunk oder Warum die neue Rundfunkabgabe rechts- und verfassungswidrig ist, Eine Streitschrift", 6. Auflage, 2018, am Ende von Abschnitt 3.:
So hat denn auch das Landgericht Tübingen Vollstreckungsmaßnahmen des Rundfunks für unzulässig erklärt, weil der Rundfunk seiner Organisation und seinen Handlungsformen nach keine Behörde sei und daher keine Hoheitsakte setzen könne.
Landgericht Tübingen, Beschluss vom 16.09.2016, Az. 5 T 232/16.
Das Gericht führt u. a. aus: „Die Gläubigerin tritt nach außen in ihrem Erscheinungsbild nicht als Behörde auf, sondern als Unternehmen.“ (Rdnr. 29).
Und ferner: „Das wesentliche Handeln und Gestalten der Gläubigerin ist unternehmerisch. - Eine Bindung an behördentypische Ausgestaltungen (Geltung des Besoldungsrechts oder der Tarifverträge bzw. der Gehaltsstrukturen für den öffentlichen Dienst fehlt völlig. Die Bezüge des Intendanten übersteigen diejenigen von sämtlichen Behördenleitern, selbst diejenigen eines Ministerpräsidenten oder Kanzlers, erheblich.“ (Rdnr. 31)"

Dr. Franz Hennecke, Leitender Ministerialrat a.D. der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, also früher dort, von wo aus später diese in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrigen "Beitrags-Gesetze in die bundesweite Landesgesetzgebung induziert wurden.

UBFS1.c2)   Vollstreckungen der Rundfunkabgabe erfolgen zu über 95 % der Fälle wohl auf Grundlage der "Selbsttitulierung": Das "öffentlich-rechtliche" Privileg, ohne vorheriges Gerichtsverfahren vollstreckbar zu stellen.
(1) Bestritten wird dies Recht, so lange erhebliche Datenschutzmängel bezüglich der "Beitrags"-Konten nicht behoben sind, weil Schutzrechte des allgemeinen Rechts hinsichtlich Vollstreckung verletzt werden.
(2) In einem ersten Pilotverfahren konnte die Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher mit diesen Argumenten jedenfalls bereits zur Aussetzung veranlasst werden und es wird nun wohl erstmals ein gerichtlicher Entscheid ergehen: - siehe Abschnitt ► UBFK2. -

UBFS1.d1)   Zusätzliches Bestreiten könnte sein, dass die ARD-Landesanstalten und deren Juristen durch das Durchsetzen von Rechtsfehlern
in Frage stellen, ob die ARD-Landesanstalten über ausreichende rechtsstaatsorientierte interne Kontrolle verfügen, gemessen an den Maßstäben des öffentlichen Rechts.
Siehe das fehlerhafte Inkasso bei Geringverdienern: Abschnitte ► BBB1. bis ► DT5..
Ohnehin sind diese Anstalten nicht "dienstherrenfähig". Sie haben also keine Mitarbeiter im "Beamtenstatus". Das Recht des Remonstrierens haben die Mitarbeiter nicht. Alle müssen den Dienstanweisungen Folge leisten.

 

 
Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - UBFS Vers. 2025-11-16 S. 3
Thema:   UBFS.   Vollstreckung unzulässig: "Öffentlich-rechtlich" ist nicht Realität. S. 3


*UBFS1.d2)   Entsprechende Verfahren:
Datenschutz? - Siehe die Abschnitte:   ► DMS.   ► UBFK.   ► DTT.
Pseudo-Jura? - Siehe die Abschnitte:   ► UBVA.   ► UBVK.   ► UBVP.   ► BBT1.
 img  Ihr Schutzschirm gegen Textbaustein-Vernebelung
Ihr Schutzschirm gegen Textbaustein-Vernebelung
"digitale Pseudo-Jura" ="Phrasomat"
hier links ▼ die Abschnittcodes in "Metastudie LIBRA".
► UBVK. Analyse: Textbausteinflut: "Digitale Pseudo-Jura".
► UBVP. Pilotverfahren gegen Textbausteinflut.
► DBR2. Textbausteinflut-Pseudo-Jura nachlesbar im Internet.
► BS2. Pilotverf. / auch Textbausteinflut: "Digitale Pseudo-Jura".
► BBT1.3. Verfassungsbeschwerde gegen Textbaustein-"Pseudo-Jura".
► UBVA. Pseudo-Jura: Was ist logisch, was anti-logisch?
► UBVH. Darf eine Behörde die Rechtsprechung "selektiv" anwenden?
► UBFP. Realität "nicht öffentlich-rechtlich"? Beitrag unvollstreckbar?
Für Genießer: ► Hier Textbausteine mit hochwertiger Jura.



 

 
Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - UBFS Vers. 2025-11-16 S. 4
Thema:   UBFS.   Vollstreckung unzulässig: "Öffentlich-rechtlich" ist nicht Realität. S. 4

*UBFS2.   Zossen und Tübingen: Vollstreckungsfrei?
UBFS2.a1)   Nachtrag (2025-02) Für Zossen: War ein Schadensersatz-Fall?
Das Folgende konnte bisher nicht verifiziert werden. Es wurde mündlich berichtet:
Bei einem Unternehmer hatte Zossen vollstreckt, aber RBB-Fehler lagen vor. Das Unternehmen hat dann erfolgreich über 10.000 Euro oder über 100.000 Euro bei der Gemeindekasse eingeklagt. Der RBB verweigerte die Erstattung an Zossen.
Der Informant berichtet, dies sei am Ende des damaligen Gutachtens der Kämmerin von Zossen - etwa 2015 - angedeutet. Verifiziert wurde dies mangels aktueller Relevanz bisher nicht. Wäre es so, so wäre das Engagement der Kämmerin vielleicht legitim damit begründet gewesen, damals den RBB zu überzeugen, der Kommune den Schaden zu erstatten.

UBFS2.a2)   In Zossen: Rundfunkabgabe-Vollstreckung verboten.
Über ein Sonderprivileg wurde berichtet: Für die Bürger in Zossen (Brandenburg) ist Vollstreckung der Rundfunkabgabe ist untersagt.
Man könnte statistisch ermitteln, ob hierdurch die Einnahmen von "ARD, ZDF etc." spürbar gesunken sind oder in etwa konstant blieben. Zur berücksichtigen ist hierbei, dass der ARD-Landesanstalt die Kosten für Inkassomaßnahmen erspart blieben. Der ersparte Betrag deckt möglicherweise die Ausfälle. - Nun die Fakten.

UBFS2.a3)   Die Kämmerin von Zossen hatte die erheblichen Mängel im Vollstreckungssystem der Rundfunkabgabe erkannt.
Es erfolgte Anweisung, für Vollstreckungen keine behördliche Hilfe mehr zu leisten.
Die Kämmerin hatte ihre Kollegen in Brandenburg über die Rechtsmängel informiert und auf die in Betracht kommenden Schadensersatz-Risiken der Kommunen hingewiesen.

UBFS2.a4)   Sicherlich kann eine derartige Anweisung jederzeit aufgehoben werden.
Es wird hier also nicht gewährleistet, dass eine Mietadresse in Zossen die Rundfunkabgabe gegenwärtig eliminiert.
Die Informationen der Kämmerin für die Kollegen sind für Interessierte dauerhaft verfügbar.

UBFS2.a5)   Wichtiges Argument in den Ausführungen der Kämmerin:
Sie weist auf das Haftungsrisiko der Kommunen hin. Dies ist als recht real zu vermuten, sofern der Gerichtsvollzieher erkennt, dass der angeblich zahlungspflichtige Person erkennbar nur das Existenzminimum pro Monat zur Verfügung steht. Diese Person ist dann ja (auch) für die Rundfunkabgabe nicht zahlungspflichtig.
Siehe Abschnitte ► BB1. bis ► BT5.
Es wird vermutet, dass über 50 Prozent der Vollstreckungsfälle der Rundfunkabgabe hierauf entfallen. Aufgabe des Gerichtsvollziehers soll im Prinzip nicht eine derartige Prüfung sein. Aber es darf als Aufgabe der Vollstreckungsverwaltung angesehen werden, für die gesamte Kategorie "Vollstreckung der Rundfunkabgabe" von den ARD-Landesanstalten den Nachweis des Angebots und der Durchführung der Härtefallprüfung zu verlangen (§ 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV).
Bezüglich dieser ARD-Pflicht: Siehe die Abschnitte ► BB1. bis ► BT5..

 

 
Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - UBFS Vers. 2025-11-16 S. 5
Thema:   UBFS.   Vollstreckung unzulässig: "Öffentlich-rechtlich" ist nicht Realität. S. 5

UBFS2.a6)   Könnten zu Unrecht "vollstreckte" Bürger bundesweit Schadensersatz
reklamieren? - Durch Vollstreckung entsteht meist ein Kollateralschaden. Ein vermutlich geeigneter Richtwert ist: Schaden meist zwischen 2000 und 8000 Euro. Es käme ein Anspruch gegen die ARD-Landesanstalt wie auch gegen die Vollstreckungsstelle in Betracht.
Wenn 100 000 Bürger bundesweit einen Schadensersatz einfordern würden, wie könnte der weitere Ablauf sein? Hierfür sind zwei Aufgaben zu überdenken:
Wie viele Bürger sind dafür real zu gewinnen? - Je nach Ablehnungstext: Und was dann?
Hier wird nicht darüber berichtet, ob geeignete Pilotverfahren für Klärung der Rechtslage und der Reaktion eingeleitet wurden.

UBFS2.b)   LG Tübingen: Rundfunkabgabe-Vollstreckung unzulässig?

UBFS2.b1)   Argumente-Quelle: Landgericht Tübingen, Richter am Landgericht Dr. Sprißler: Ein jedenfalls teilweises Vollstreckungsverbot gab es bereits.
Hier ein paar Hinweise ohne Vollständigkeit über die mehrjährige Auseinandersetzung. Über diese Daten dürfte alles Weiter ermittelbar sein.
Hier sind intern alle Vorgänge intensivst dokumentiert. Weitere Informationen können verfügbar gemacht werden. ´

UBFS2.b2)   Im Zeitablauf: --- LG Tübingen: Vollstreckung unzulässig: Beschluss des LG Tübingen ist vom 03.08.2017 --- BGH: Vollstreckung zulässig: Beschluss I ZB 91/16 (2017-04-27)

LG Tueb.: Gegen Vollstreckung: 3. August 2017: --- Beschluss: Dr. Sprißler, 5. Zivilkammer LG Tübingen: Vorlage beim EuGH gem. Art. 267 AEUV, Az. C-492/17
zu unionsrechtlichen Fragestellungen wie u.a. - Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes durch die Kommission - Verbot privilegierender Beihilfe - unionsrechtlichem Gleichheitsgebot - unionsrechtlichem Diskriminierungsverbot - unionsrechtlicher Niederlassungsfreiheit sowie auch zu - Art. 10 EMRK/Art. 4 GRCh (Informationsfreiheit)
- bzgl. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"/ RBStV sowie Finanzierung und Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland.

SWR: Chefjurist Dr. Eicher stellt Antrag auf Erkennen der Befangenheit von Dr. Sprißler: Etwa 30. Oktober 2017. (wurde beim LG Tübingen abgelehnt)
Über den Grundsatz der Befangenheit: RA Peter Gauweiler 2025-07-19
      https://www.welt.de/debatte/plus256411790/Brosius-Gersdorf-Schon-der-Anschein-von-Befangenheit-genuegt.html
Im Schatten des NPD-Verbotsverfahrens „liberalisierte“ der Bundestag die Regeln zur Befangenheit von Verfassungsrichtern. Ein Fehler, wie der Fall Brosius-Gersdorf zeigt. _ _ garantiert _ die Europäische Menschenrechtskonvention das Recht auf ein unparteiisches Gericht (Art. 6 Abs. 1). Nach Meinung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg genügt schon der Anschein von Befangenheit, um gegen Art. 6 EMRK zu verstoßen.

UBFS2.b3)   (LG Tübingen:) Gegen Ende 2018 entschied der EuGH nicht besonders
hilfreich für die Ziele: Das LG Tübingen wurde als nicht zuständig befunden für gerügte allgemeine Fehler der Rundfunkabgabe.
 

 
Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - UBFS Vers. 2025-11-16 S. 6
Thema:   UBFS.   Vollstreckung unzulässig: "Öffentlich-rechtlich" ist nicht Realität. S. 6

*UBFS3.   Verhaftung von Bürgerrechtlern für Informationsfreiheit
*NEU: 2023-08-25 cv!

Siehe "Verfassungsbeschwerde Medienfreiheit" Abschnitt UBFC5.
"Beschwerde-Antrag: Keine *Haftbefehle wegen Rundfunkabgabe."

"Ein totalitäres System erkennt man daran, dass es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert."
(nach Alexander Solschenizyn)

UBFS3.a1) "Wo finde ich alle bisher bekannten Extremfälle zu Beugehaft/ Zwangsvollstr.?"
   https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37425.msg223351/topicseen.html#msg223351

Die Antwort lautet "Linkregister aller Verhaftungsfälle"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36094.0

Ferner: "Offener Brief an den Ethikrat (12/2021)"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35835.0

Ferner: "GEZ-Boykott YouTube: Haft wegen GEZ? Vier Frauen verteidigen ihre Grundrechte (03/2017)"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22286.0

Ferner: "Beitragsverweigerinnen werden vom BS namentlich an den Internet-Pranger gestellt (01/2017)"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21889.0

UBFS3.a3) Wichtiger Brief 2017-03-31 von Sieglinde Baumert an Herrn Intendant Buhrow, WDR
- erwähnt auch die damals bereits angedrohte Verhaftung von Georg Thiel.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36094.msg217778.html#msg217778

Beantwortet durch Frau E.M. Mi., allgemein bekannt, dort zuständig für juristische Rundfunkabgabe Aspekte. Der mehrseitige Text ist die übliche intelligenz-tote Akkumlation der üblichen Textbausteine, "wie die Erde nur dank ARD, ZDF usw. ihren Untergang vermeidet".
(Übertreiben macht anschaulich.)

UBFS3.a4) Die intensivste Darstellung ist erschließbar
über die Startseite von: rundfunk-frei.de.
Vorwiegend: Fall von Georg Thiel.
 

 
Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - UBFS Vers. 2025-11-16 S. 7
Thema:   UBFS.   Vollstreckung unzulässig: "Öffentlich-rechtlich" ist nicht Realität. S. 7


UBFS3.a5)   Vorab das Beispiel von Georg T., die Verhaftung, funktionsbedingt zu verantworten durch den Intendanten des WDR.
in den Landtagssitzungen im Mai 2021 wurde Georg von den Rednern (WDR-Rundfunkratsmitglieger) eingestuft wie ein Außenseiter bei einem unverantwortlichen Ausflug, sich dem Gesetz und dem guten WDR zu verweigern. Ein Außenseiter - die kleine Minderheit der Ignorierer der wahren Werte - "ARD, ZDF etc.".

Für die Redner zutreffend fürwahr wahre Werte: Jeder Rundfunkrat verdient mit ein paar Sitzungen im Jahr ziemlich genau das gleiche wie Georg T. mit seinen 12 Monaten Arbeit als technischer Zeichner im Rahmen der volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette. In beiden Fällen ist es eine Größenordnung von rund 13 000 Euro.

Dann liegt natürlich nah, den Verweigerer der Finanzquellen der Rundfunkräte in Frage zu stellen als Außenseiter, vielleicht gar als leicht esoterische Minderheit oder was auch immer. Die Realität ist eine andere.

UBFS3.b1)   Weltrekord? 6 Monate Verhaftung durch den WDR: Gegen das Grundrecht der Informationsfreiheit?
Ein Fall für das "Guiness Book of Records"? Monatelang ab ins Gefängnis für die Verweigerung der Rundfunkabgabe - wegen Verteidigung des Grundrechts der "empfangenden Informationsfreiheit" (Rechtsgrundlage Grundgesetz Artikel 5, EU-Charta Artikel 11 (und Art. 17 Abs.2), Europäische Menschenrechtskonvention Artikel 10 Abs. 1.

UBFS3.b2)   Seit 2016 war Weltrekordhalterin Frau Sieglinde Ba. "dank" MDR
(Intendantin Frau Dr. iur. Prof. h.c. Wille - Kenntnis der Grundrechte unterstellbar).

2021 rasant getoppt durch 6 Monate Verhaftung durch den WDR.
Die laut Unterschrift Verantwortliche für 6 Monate Haft für 450 Euro - Steuerzahlerkosten rund 25.000 Euro - ist nun Interims-Intendantin beim RBB, um dort für Moral zu sorgen. Passt!!!

Sie erklärte unterschriftlich auf Seite 2 die solidarische Bedeutung als auch moralische Rechtfertigung für die 6 Monate.
Der unsolidarische Georg, Einkommen monatlich rund 1000 Euro, verweigert seinen solidarischen Beitrag beispielsweise für Thomas Buhrow, der kostete 2021 offiziell rund 1000 Euro pro Tag. Laut WDR-Buchhaltung kostete er in Wahrheit die Zwangs-Bebeitragten rund 1 Million Euro im Jahr, rund das 3-fache des USA-Präsidenten.

Für Thomas Buhrow im gesichteten Jahr aus der Rundfunkabgabe rund 3000 Euro pro Arbeitstag. Frau Vernau hat unbedingt Recht:
Bei solchen Hungersalären ist Solidarität angesagt! Unsolidarischer Georg, schäm dich!

 

 
Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - UBFS Vers. 2025-11-16 S. 8
Thema:   UBFS.   Vollstreckung unzulässig: "Öffentlich-rechtlich" ist nicht Realität. S. 8

UBFS3.c)   Im Internet publiziertes Briefbeispiel: Dies soll es geben: Eine Kampagne
- Facebook usw. - , dass Bürger eigenverantwortlich erwägen könnten, eine Mitteilung etwa wie folgt einzureichen: (E-Mail genügt - oder als Einschreiben mit Rücksein).
Dort heißt es: "Sodann warten die Einreicher mit Spannung auf die Textbaustein-Konglomerate, die wieder einmal zu Tränen rühren werden: Im Sinn der Beitrags-"Gerechtigkeit" für den edlen "Bildungsauftrag" muss nun mal der Gewissensbestreiter ins erzieherische Gefängnis. Dies sei edel motiviert, also natürlich völlig anders als in der DDR- und Nazizeit. Dass es auch dort mit der Erziehung zum Edlen gerechtfertigt wurde, ist unerheblich, weil die Deutungshoheit, was edel sei, nun ja bei wirklich wahrhaft Edlen liege, ARD, ZDF etc.."
Manfred*ina Mustermann*in, Musterstr. 123, 12345 Musterstadt
An Herrn/Frau ................, - Intendant*in des .......Rundfunks - ...... str. ..... stadt
       Betrifft: Rundfunkabgabe-Konto ................. (Ihre sogenannte "Beitrags"-Nummer.)
1. Gutschrift-Antrag im Kontext "Widerstand gegen Unmenschlichkeit", Art. 20 Abs. 4 GG.
Hiermit kündige ich meine Zahlungspflicht der Rundfunkabgabe mit zusätzlichem Grund für die Dauer der Verhaftung von Ge. Thi., Borken, im Kontext "Rundfunkabgabe", WDR, Februar bis August 2021.
Niemand darf zwangsverpflichtet bleiben, einem Unternehmensverbund (hier: ARD, ZDF etc.) einen Finanzbeitrag zu leisten, in dem nach seinem gewissensbasierten Empfinden in einem maßgeblichen Teilunternehmen "unmenschlich" gehandelt wird. Für die Verbundwirkung berufe ich mich auf die Analogie zur Lieferketten-Gesetzgebung,
Für die Formulierungsweise "unmenschlich" berufe ich mich auf mein Grundrecht der Meinungsfreiheit. Ich respektiere selbstverständlich die Meinungsfreiheit derer, die derartiges nicht für unmenschlich halten.
2. Als "Widerstand mit verhältnismäßigen Mitteln"
(Art. 20 Abs. 4 GG) entziehe ich dem ARD-Inkassosystem - Ihnen also - hiermit aus diesem zusätzlichen Grund meinen Beitrag für jeden angebrochenen Monat der Verhaftungsdauer, demnach bisher für mindestens 4 Monate. Bitte schreiben Sie diesen Beitrag meinem sogenannten "Beitrags"-Konto gut, ebenso für jeden zukünftigen weiteren angefangenen Monat der Verhaftung.
Für entsprechendes schriftliches Anerkenntnis setze ich Ihnen hiermit eine Frist von 1 Monat. Im Fall des fruchtlosen Ablaufes dieser Frist bleiben weitere Schritte vorbehalten.
3. Für die Ermittlung der Dauer wenden Sie sich bitte vertrauensvoll
an denjenigen, der die Fortsetzung der Verhaftung als Untenehmensleiter funktionsbedingt persönlich zu verantworten hat, Herr Intendant Buhrow des WDR. Trotz seiner etwa 0,4 Millionen Euro seines Jahresgehalts muss er bitte dennoch Verständnis dafür haben, dass es viele Millionen Bürger in Deutschland gibt, für die 650 Euro "viel Geld" sind, so auch für den freiberuflichen technischen Zeichner Georg Thiel. (Dies ist die Vollstreckungsforderung.) - Sein Einkommen für 1 Jahr der beruflichen Arbeit, es entspricht übrigens ziemlich genau dem, was die einige Mal im Jahr tagenden WDR-Rundfunkräte als jährliche sogenannte "Aufwandsentschädigung" erhalten - pro Person.
4. Die vom Abgabenzahler insgesamt zu zahlende Last aus seiner Verhaftung liegt nun bei etwa 20 000
Euro für 650 Euro Vollstreckungsforderung. Auch gegen dieses Missverhältnis der Verwendung des Abgabenfleißes der Bürger erkläre ich hiermit meine Empfindung und Meinung von Unverständnis.
5. Eine Wiederaufnahme Ihrer Behauptung der Zahlungspflicht kommt nur in Betracht,
- (ohnehin bestrittene Zahlungspflicht) - sobald ein weiteres Signal einer meines Erachtens vorliegen Unmenschlichkeit aufgehoben wird. Im nationalen Markenverzeichnis ist der doppelt falsch benannte Kölner "Beitrags"-"Service" immer noch in Registrierung (auch) in der Kategorie für Schädlingsbekämpfungsmittel /Klasse 05).
6. Darf ich dies irrtumsfrei als eine Einordnung als "Volksschädling" für mich betrachten?
Ich interpretiere dies als nicht tolerierbare Verletzung meiner Menschenwürde. Es erinnert mich schmerzhaft an die schlimmsten Verirrungen der Geschichte meines Landes. So lange bezüglich dieser Registrierung kein Löschungsantrag erfolgte, betrachte ich meine Zwangsbeitrags-"Pflicht" auch aus diesem Grund legal verweigerbar. Niemand darf verpflichtet werden zur Zwangs-Subventionierung eines Verletzers seiner Menschenwürde (Artikel 1 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 20 Abs. 4 GG).
(Übrigens, auch die Registrierung von ARD und BEITRAGSSERVICE in der Kategorie für "Schmiermittel" macht mich nachdenklich... (Klasse 4).) --- Mit freundlichem Gruß       Max*in Mustermann*in
 

 
Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - UBFS Vers. 2025-11-16 S. 9
Thema:   UBFS.   Vollstreckung unzulässig: "Öffentlich-rechtlich" ist nicht Realität. S. 9



*UBFS4.   Verhaftung durch den MDR (Thüringen)
*NEU: 2023-07-01 cv!
Siehe "Verfassungsbeschwerde Medienfreiheit" Abschnitt UBFC5.
"Beschwerde-Antrag: Keine *Haftbefehle wegen Rundfunkabgabe."

Übersicht der nächsten Abschnitte:
UBFS4. MDR: Aus der Klage eines Bürgers von Mai / Juni 2023 gegen den MDR:
UBFS5. WDR: Aus der Klage eines Bürgers von Mai / Juni 2023 gegen den WDR:

UBFS4. Vorschlag im Juli 2023 an Frau Intendantin Dr. Wille, sich vor Amtszeit-Ende
bei einer 2 Monate auf MDR-Veranlassung verhafteten Bürgerin aus Thüringen zu entschuldigen. Aus der Klage eines Bürgers von Juni, Juli 2023 gegen den MDR:

UBFS4.a1) Dies ist für alle Anträge auf Befreiung von der Rundfunkabgabe verfahrensrelevant:
Es untermauert das Recht der Gewissensverweigerung der Rundfunkabgabe für jeden. Niemand darf verpflichtet werden, einem Organisationen-Block auch nur einen einzigen Euro beizutragen, der zu derartigem fähig ist.

UBFS4.a2) Zwar kann der Einzelbürger nicht Anträge für Dritte stellen. Jedoch darf jeder Bürger ein Überdenken anheimstellen.
Dies ist verfahrensrelevant, Für das Bestehen auf Informationsfreiheit – Artikel 5 Grundgesetz – wurde die „deliktfreie redliche bescheidene“ Thüringer Bürgerin Frau Si. Ba., damals beruflich tätig bei einem Elektronik-Hersteller, plötzlich am Arbeitsplatz unter Polizeieinsatz wie eine Verbrecherin verhaftet und im Polizeifahrzeug abtransportiert.

Ihren langjährigen Arbeitsplatz hat sie durch diese Form und Vorgehensweise dauerhaft verloren.
Dies ist bis heute nicht geheilt. Auf Betreiben des MDR war sie sodann 2 Monate lang in der JVA eingesperrt. Empörung darüber ist durch die Presse wie auch im Rahmen der Sozialen Netzwerke intensiv verbreitet worden. - Fundstellen können nachgewiesen werden.

UBFS4.b1) Dieser Fall erzeugte Aufsehen und ist durch die MDR-Intendantenebene zu verantworten.
Die Frage der eventuellen subjektiven Mitschuld von Intendantin Frau Dr. Wille an der Auslösung sei hier nicht analysiert. Die Fakten sind unabänderlich.

- Jedenfalls sei Organisationsverfahren nach oft vertretener Meinung vorwerfbar.
- Jedenfalls wäre der Vorgang in geeigneter Weise zu heilen, so weitere Meinungen.

Der Antrag von Frau Si.Ba. auf Schadensersatz aus dem Jahr 2021 ist Mai, Juni 2022 beim MDR vernichtet worden,
zeitgleich mit der Vernichtung auch anderer Eingaben. Beweiskraft der Vernichtung wird berichtet: Durch Schreiben des MDR, 1. Juni 2022.
 

 
Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - UBFS Vers. 2025-11-16 S. 10
Thema:   UBFS.   Vollstreckung unzulässig: "Öffentlich-rechtlich" ist nicht Realität. S. 10


UBFS4.b2) Vernichtet statt bearbeitet wurden demnach insgesamt etwa 3.000 unangenehme Akten. Auch frühere Fälle von „untergegangen wordenen“ Akten liegen vor:
- So laut einem Schriftsatz. Datierung 15. Mai 2023, an alle 9 ARD-Intendanten und 16x Landesrechtsaufsicht.

Nachweis: Bei einigen seit Anfang 2023 eingeleiteten Musterverfahren wurde dieser Text als Anlange beigefügt. Im übrigen kann auf das Exemplar der Einsendung an die Intendanten von allen 9 ARD-Landesanstalten verwiesen werden.

UBFS4.c1) Es bleibt nur die Möglichkeit der hilfsweisen Heilung durch Schadensersatz.
Im Fall des MDR: 2 Monate Verhaftung von Frau Si.Ba, dort beträchtlicher Kollateralschaden:

Etwa 5.000 Euro der Thüringer Steuerzahler für die JVA-Kosten wurden durch den öffentlich-rechtlichen MDR erzwungen für einige hundert Euro Geldforderung. Soweit hier bekantn ist: Bis heute sind 0 Euro erreicht worden. Sinnlos wurden dem Thüringer Steuerzahler rund 10.000 Euro vernichtet? Ist das ethisch in Ordnung?

UBFS4.c2) Diskutiert wurde in diesem Kontext durch Bürger etwa wie folgt:
„Die ARD-Intendanten sitzen auf Massagesitzen, die Bürger sitzen im Gefängnis.“

Bertolt Brecht: „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man sieht die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.“

Doch, „das Volk“ sieht sie. Es verzeiht nicht. Es vergisst nicht. Will Frau Dr. Wille dies jahrelang mit sich tragen?

UBFS4.d) Für Frau Dr. Willes zukünftiges Rentnerleben ohne Bedarf von Gewissensproblemen:
Es erlaubt sich der Bürger, ihr vorzuschlagen: Persönliche Entschuldigung bei Frau Si.Ba. für den MDR und Vereinbarung eines Schadensersatzes

 

 
Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - UBFS Vers. 2025-11-16 S. 11
Thema:   UBFS.   Vollstreckung unzulässig: "Öffentlich-rechtlich" ist nicht Realität. S. 11

*UBFS5.   Vorschlag an Herrn Intendant Buhrow (WDR/: Beilegung.
*NEU: 2023-07-01 2023-12-02 cv!
Siehe auch: "Verfassungsbeschwerde Medienfreiheit" Abschnitt UBFC5.
"Beschwerde-Antrag: Keine *Haftbefehle wegen Rundfunkabgabe."

UBFS5.a1) Intendant Thomas Buhrow ist persönlich verantwortlich für 6 Monate Verhaftung eines Rundfunkabgabe-Verweigerers "für das Grundrecht der Informationsfreiheit".
Thomas Buhrow wurde am 6. Mai 2021 über bisher schon über 2 Monate Verhaftung gelegentlich einer Veranstaltung in einer kurzen Kommunikation unter vier Augen informiert. Er sagte zu, sich um den Vorgang zu kümmern.
Dies wurde dem Verfasser dieser Zeilen mitgeteilt durch die Gesprächspartnerin dieses Kurzkontakts, Frau E. G., Köln. Es liegt zudem ihre Korrespondenz gegenüber dem WDR in diesem Sinn vor.
Inhaltswiedergabe: Weiter unten hier im Kapitel UBFS5.

Ergebnis des persönlichen Kümmerns von Thomas Buhrow um diesen Skandalvorgang: Über 3 weitere Monate Haftdauer für einige 100 Euro Rundfunkabgabe-Forderung.

UBFS5.a2) Die 6-monatige Verhaftung von Ge. Thi., war möglicherweise eher ein internes WDR-Organisationsversagen.
Ge.Th., Borken (NRW, nord-westliches Umfeld vom Ruhrgebiet.
Möglicherweise war es an sich nicht beabsichtigt. Wäre es so, so wäre es nicht entschuldigt, sondern erst recht unvertretbar. Auf Grundlage der nachstehend analysierten Dokumente ist der WDR durch sukzessive Bearbeitungsfehler in diese abwegige 6-monatige Verhaftung hinein gelangt und fand nicht mehr heraus.
Desinteresse beim WDR wie bei einer zu bereitwilligen Justiz könnte dann vorgeworfen werden. Das wäre ebenso wenig zu beschönigen.

UBFS5.a3) (Buhrow und Vernau:) "Verhaftung ist unverhältnismäßig im Kontext Rundfunkabgabe!"
So der WDR-Intendant Thomas Buhrow und die zweit-oberste Führungsperson, Kathrin Vernau. Die nachstehenden Dokumenten belegen für beide dies rechtskonforme Meinung. Ge. Thi. war trotzdem 6 Monate lang verhaftet. Gesetzt den Fall, es handelte sich nicht nur um Lippenbekenntnisse, sondern beide hielten derartiges wirklich für unvertretbar: Wäre das mit den Fakten vereinbar?
Sichten wir den Ablauf: Wenige Tage nach der Verhaftung von Georg Thiel war die zuständige Katrin Vernau
wegen der vielen Proteste informiert. Wie üblich im Management, ließ sie sich vermutlich hausintern von einem juristischen Mitarbeiter eine Entscheidvorlage und Textvorlage schreiben.
 

 
Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - UBFS Vers. 2025-11-16 S. 12
Thema:   UBFS.   Vollstreckung unzulässig: "Öffentlich-rechtlich" ist nicht Realität. S. 12

UBFS5.a4) Als nächstes wäre denkbar: Der Beauftragte von Frau Vernau wollte es besonders gut machen? Der WDR war als edel und unschuldig zu beweisen.
Getextet wurde folglich die Absurdität (Beweis weiter unten in UBSF5.), der WDR sei gar nicht berechtigt, Verhaftung zu bewirken oder zu unterbinden. Denn da die Vollstreckung bei der Gemeinde Borken auszuführen war, hielt sich jemand vielleicht für besonders listig, den WDR zu entlasten in dem Sinn, dass dort und nur dort über Verhaftung entschieden werde.
Außerdem musste "in personam" der Verhaftete zum wahren Schuldigen diffamiert werden. Da passten die üblichen Textbausteine, nämlich unter anderem: Ge. Thi. sei unsolidarisch, weil er diese wunderschönen edlen "öffentlich-rechtlichen" nicht mit finanzieren wolle.
Oder auch: Ge. Thi. wolle ein Exempel statuieren.
Nein, so juristisch und politisch und fast verschwörerisch ist nicht seine Mentalität. Er wollte ganz schlicht nur einfach sein Grundrecht der Informationsfreiheit wahren.

UBFS5.a5) Als nächstes wäre denkbar: Niemand war da, die Fehlentwicklung zu stoppen.
Die Chefin hatte es ja gut geheißen. - Hatte sie damals einige Tage nach Haftbeginn unterstellt, dass sich das kurzfristig durch "mürbe werden" von Ge. Thi. erledigen werde? - Für abgehobene Leitende mag es unvorstellbar sein, dass jemand aus dem Volk das Grundrecht der Informationsfreiheit 6 Monate lang durch passiven Widerstand verteidigen würde.
UBFS5.a6) Alsbald waren damals WDR-Rundfunkrat, WDR-Verwaltungsrat und die
Gemeinde Borken und die zuständige Justiz bereits ziemlich einig in der gemeinsamen Deutung, die lang dauernde Verhaftung sei rechtens. Nachdem man alle Zahlungsempfänger beim Rundfunkrat auf diese Linie fixiert hatte, darunter die Medienreferenten der Landtagsparteien. gab es kein Zurück. Man hätte ja dann einen gravierenden WDR-Fehler und Fehler der obersten Chefin eingestehen müssen.
UBFS5.a7) Nachdem die parteien-vertretenden Rundfunkrat-Mitglieder im NRW-Landtag
den AfD-Antrag für Freilassung als völlig falsch diffamiert hatten, konnte endgültig niemand mehr zurück. Die Erwägungen für Grundrechte, Menschlichkeit und rechtliche Verhältnismäßigkeit kamen nicht mehr zu tragen, weil alle sich in der Fehlentwicklung festgelegt hatten.

 

 
Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - UBFS Vers. 2025-11-16 S. 13
Thema:   UBFS.   Vollstreckung unzulässig: "Öffentlich-rechtlich" ist nicht Realität. S. 13

UBFS5.a8) Nun sichten Sie die nächsten Seiten. Das Vorstehende wäre denkbar.
Dann wäre Ge. Thi. nur durch ein Organisationsversagen des WDR 6 Monate in Haft geblieben. Das macht die Sache eher noch schlimmer.
Die beiden obersten WDR-Chefs erklären jedenfalls verbal die vernünftige Ansicht, lange Verhaftung für einige 100 Euro Rundfunkabgabe sei unverhältnismäßig. Das WDR-Verhalten war entgegengesetzt zu dieser Bekundung. Wäre diese Verhaftung wirklich aus "Versehen" geschehen, das würde bedeuten, dass einmal mehr die Sender nicht den Ansprüchen genügen, die für ein Recht auf Zwangsinkasso und.Auslösung von Vollstreckung zu gewährleisten sind.

UBFS5.a9) Identitätsaspekt: Thomas Buhrow, "Tom Buhrow".
Das Gespräch erfolgte mit Thomas Buhrow: Es besteht berechtigter Grund zu der Annahme, dass dieser Thomas Buhrow die gleiche Person ist, die allgemein unter dem Namen "Tom Buhrow" auftritt, obgleich unter letzterem Namen vermutlich nicht gemeldet.
Wir haben eine Parallele in der Medienwelt zu Marie-Luise Dreyer, die allgemein unter dem
Namen "Malu Dreier" auftritt, obgleich unter diesem Namen vermutlich nicht gemeldet.
Beipspiel "Malu Dreyer": https://www.bk-trier.de/bkt/aktuelles/meldungen/2023/MS-Aktiventag.php
Aber zutreffend: "Marie-Luise Dreyer": https://de.wikipedia.org/wiki/Malu_Dreyer
- "Dreyer ist seit ... ... 2013 Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz. ... ist auch Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder (für die sogenannten "staatsfernen" ARD, ZDF usw.) und Vorsitzende des Verwaltungsrats des (sogenannten "staatsfernen") ZDF.

 

 
Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - UBFS Vers. 2025-11-16 S. 14
Thema:   UBFS.   Vollstreckung unzulässig: "Öffentlich-rechtlich" ist nicht Realität. S. 14

*UBFS5.b)   Vorschlag an Herrn Intendant Buhrow (WDR/: Beilegung.

UBFS5b. Vorschlag eines Bürgers an Herrn Intendant Buhrow (WDR), sich vor Amtszeit-Ende
bei einem 6 Monate auf WDR-Veranlassung verhafteten Bürger aus Nordrhein-Westfalen zu entschuldigen. Aus der Klage eines Bürgers von Juni, Juli 2023 gegen den WDR:

UBFS5.b1) Man kann nicht Anträge - beispielsweise als Kläger - für Dritte stellen, darf aber Überdenken anheimstellen.
Für Bestehen auf Informationsfreiheit – Artikel 5 Grundgesetz – wurde der „unbescholtene deliktfreie redliche bescheidene“ NRW-Bürger Georg Th., freiberuflich tätig für Technik-Design, auf Betreiben des WDR 6 Monate lang in der JVA Münster eingesperrt. Die Realität der überwiegend empörten wohl über 1000 Medienberichte – Inland und Ausland – dürften dem Intendanten als Journalist nicht entgangen sein.
- Fundstellen-Liste: rundfunk-frei.de ´ - Forum des Volkszorns darüber: gez-boykott.de

UBFS5.b2) Verfügt und mit zu verantworten durch Frau Dr. Vernau
aus dem unmittelbaren Führungsstab des WDR. Etwa 25.000 Euro der NRW-Steuerzahler für die Kosten er Justizvollzugsanstalt (JVA) wurden durch den öffentlich-rechtlichen WDR erzwungen für rund 500 Euro (rechtsirrig) behaupteter Geldforderung. Es wird berichtet: Bis Stand Mitte 2023 seien 0 Euro Inkasso erreicht worden.

Sinnlos wurden dem NRW-Steuerzahler 25.000 Euro vernichtet? Ist das ethisch in Ordnung?
Frau Dr. Vernau hatte in Sachen Georg Th. eine Verweigerung der Rundfunkabgabe als unsolidarisch bezeichnet, also wohl eine Interpretation im Sinn eines Ethikverstoßes von Georg Th.
Frau Dr. Vernau war von Herbst 2022 bis Spätsommer 2023 als Interims-Intendanten beim RBB-Rundfunk, Berlin tätig. Laut Medienberichten ist es ein „Skandalsender“. Frau Vernaus Aufgabe demnach: Dort verloren gegangene Ethik und Moral und Rechtstreue durchzusetzen. Passt?

UBFS5.c1) Zitiert wurde in diesem Kontext durch Bürger:
„Der Intendant sitzt auf Massagesitzen, der Bürger sitzt im Gefängnis.
Bertolt Brecht: „„Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.“
Doch, „das Volk“ sieht sie. Es verzeiht nicht. Es vergisst nicht. Will Herr Thomas Buhrow dies jahrelang mit sich tragen?

UBFS5.c2) Für Herrn Thomas Buhrows zukünftiges Rentnerleben ohne Bedarf von Gewissensproblemen:
Es erlaubt sich der Bürger, ihm vorzuschlagen: Persönliche Entschuldigung bei Ge. Thi. für den WDR und Vereinbarung eines Schadensersatzes.
 

 
Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - UBFS Vers. 2025-11-16 S. 15
Thema:   UBFS.   Vollstreckung unzulässig: "Öffentlich-rechtlich" ist nicht Realität. S. 15

UBFS5.d) Thomas Buhrow persönlich: "6 Monate Haftdauer!"

UBFS5.d1) Zitate aus Schreiben von E.G., Köln, 11.05.2021
((Anmerkung: Die Briefautorin hatte am Tag des Gespräches ein kurzes Gesprächsprotokoll gefertigt. Dies liegt intern vor. Es belegt die vertiefte Kenntnisnahme von Thomas Buhrow bezüglich des Verhaftungsfalls, zumal dieser zweimal im NRW-Landesparlament im Plenum streitig erörtert worden war. Derartiges erfährt sicherlich der WDR-Chef.))
Herrn Intendant Tom Buhrow PERSÖNLICH – BITTE DIREKT VORLEGEN c/o Westdeutscher Rundfunk Köln Apellhofplatz 1 50667 Köln
Rundfunkrat-Sitzung am 06.05.2021 - Unser persönliches Gespräch
Sehr geehrter Herr Buhrow,

(( UBFS5.d2) )) ich war Besucherin der oben genannten Rundfunkratsitzung und hatte die Gelegenheit, in der Pause mit Ihnen in Kontakt zu treten,
dafür nochmals meinen herzlichen Dank für die freundliche Begrüßung und Ihre Bereitschaft, ein persönliches Gespräch mit mir zu führen.

(( UBFS5.d3) )) Es betraf die Inhaftierung von Ge. Thi,, der ... durch die Vollstreckungsbehörde Borken seit dem 25.02.2021 in der Haftanstalt Münster einsitzt
Das grundsätzliche Procedere haben Sie mir erläutert mit zusätzlicher Äußerung, dass ich ja wüsste, Herr Thi. würde hier ein Exempel starten wollen. Nein, meine Beweggründe des Engagements für Ge. Thi. sind andere und Ihnen bekannt!

((Anmerkung: Demnach war Thomas Buhrow durchaus bereits fallkundig? also unterbindungspflichtig wegen Unverhältnismäßigkeit?
Und: Was für eine Umkehrung! Der verantwortliche (Täter?) WDR erklärt sich zum Opfer von Täter Ge.Thi.: Dieser sei so bösartig, ein Exempel zu starten. Die kompromisslose Verteidigung der Informationsfreiheit (Artikel 5 Grundgesetz) wird hier also zur Bösartigkeit gegenüber den traurigerweise haftbefehl-gezwungenen WDR umgedeutet. Auf diese Idee muss man kommen. Wer denkt sich so etwas aus?))

(( UBFS5.d4) )) Ich berichtete Ihnen zusätzlich von 2 weiteren Fällen in zeitlicher Nähe nach der Verhaftung von Ge. Thi.
Zum einen: die Vollstreckungsbehörde Stadt Dortmund und zum anderen: die Stadt Bonn. Sie versicherten mir glaubhaft, dass Sie über diese beiden Fälle keine Kenntnis haben und wollten sich unmittelbar mit Ihrer Justiziarin in Verbindung setzen.
Ihre Frage, ob ich der RR-Sitzung noch weiter beiwohne, beantwortete ich mit „ja, ich bleibe bis Sitzungsende“. Leider wurde kurz nach Pausenende der weitere Sitzungsverlauf von der Öffentlichkeit ausgeschlossen und alle Gastbesucher wurden gebeten, den Saal zu verlassen. Somit hatte ich dann keine Gelegenheit mehr, das Gesprächsergebnis mit Ihrer Justiziarin zu erfragen.
 

 
Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - UBFS Vers. 2025-11-16 S. 16
Thema:   UBFS.   Vollstreckung unzulässig: "Öffentlich-rechtlich" ist nicht Realität. S. 16

(( UBFS5.d5) )) Wie Sie sich sicher vorstellen können, sind aufgrund Ihrer Kernaussage „der WDR beauftragt die Vollstreckungsbehörde, hat aber dann keinen Einfluss
auf die angewandten Maß-nahmen“ aus der Öffentlichkeit viele Anfragen an die o.g. Vollstreckungsbehörden eingegangen und auch wie folgt beantwortet worden:
1. Vollstreckungsbehörde Borken teilt mit: Zitat: "Die Vollstreckungsmaßnahme kann entweder vom Schuldner (Beitragsschuldner) jederzeit durch Abgabe einer VA oder durch Zahlung oder vom Gläubiger (WDR) durch Rücknahme des Haftbefehls abgewendet werden. Die Stadt Borken als Vollstreckungsbehörden kann hier nicht eingreifen. _ ... _ Wird die Vollstreckungsbehörde (hier Stadtkasse Borken) für einen Gläubiger (hier WDR) im Wege der Amtshilfe tätig, weil dieser selbst keine Vollstreckungen durchführt, hat dieser der Vollstreckungsbehörde den Ersatz der Kosten zu leisten, die beim Schuldner nicht eingezogen werden können.“

(( UBFS5.d6) )) _ ... _ Herr Thi. hat sich aufgrund seiner persönlichen Einstellung zu Rundfunk und Fernsehen entschlossen, sich nicht zu beugen.
Eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit seitens des WDR wurde hier nicht vorgenommen. Wie auch die beiden folgenden Fälle zeigen, ist der WDR zu jedem Zeitpunkt des Vollstreckungsablaufs in das Verfahren eingebunden und kann mit einem Satz die „Haft“ ausschließen bzw. hier bei Ge. Thi. beenden,
zumal Sie selbst betonten, dass ein Haftbefehl nicht verhältnismäßig sei. Vielmehr bin ich nun der Auffassung, dass nicht Herr Thiel, sondern der WDR ein Exempel statuieren will.
2. Vollstreckungsbehörde Dortmund teilt dem Gericht mit:
Zitat: „Auf die Beantragung eines Haftbefehls wird, auch wenn der Schuldner den von dort bestimmten Termin (Vermögensauskunft) nicht wahrnimmt oder die Abgabe der Vermögensauskunft ohne ausreichenden Grund verweigert, verzichtet.“
3. VG Köln teilt aufgrund Eilantrag des Schuldners gegen die Stadt Bonn mit:
Zitat: „Die Antragsgegnerin (hier: Stadt Bonn) hat auf telefonische Anfrage mitgeteilt, dass der Haftbefehl des WDR vorerst nicht vollstreckt werden wird“

(( UBFS5.d7) )) Hier stellt sich mir die Frage: Wie kommt das Gericht zu dieser Aussage, wenn der WDR keinen Einfluss auf die Vollstreckungsmaßnahmen nach dem Verwaltungsvollstreckungs-Gesetz NRW hat?
Vielmehr erschließt sich mir, dass das Verwaltungsgericht Köln sich mit der Vollstreckungsbehörde Stadt Bonn kurzgeschlossen, diese wiederum mit dem WDR Kontakt aufgenommen hat und der WDR letztendlich von der Beauftragung zur Inhaftierung zurückgetreten ist.
Sehr geehrter Herr Buhrow, bitte nehmen Sie mein Anliegen ernst und beantworten Sie mir
diese Fragen! _ ... _ dass ich verstehen möchte, welche Bemessungskriterien Sie bei Einzelabwägung anlegen, wenn 3 Personen mit gleicher Vorgeschichte (Zahlungsverweigerung / aussichtslose Zwangsvollstreckung / Nichtabgabe der Vermögensauskunft / Haftbefehl) sich dem Öffentlich Rechtlichen Rundfunk entziehen möchten, der WDR aber dann bei einem Verweigerer das Vollstreckungsverfahren bis zur „Haft“ beauftragt und bei den beiden anderen von der „Haft“ absieht?
Bitte nehmen Sie Ihren Einfluss wahr und beenden Sie die Haft von Herrn Thi. Danke!
In Erwartung Ihrer Antwort und hierfür im voraus ebenfalls besten Dank _ ... _
 

 
Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - UBFS Vers. 2025-11-16 S. 17
Thema:   UBFS.   Vollstreckung unzulässig: "Öffentlich-rechtlich" ist nicht Realität. S. 17

UBFS5.e) An Thomas Buhrow persönlich: - WDR: 6 Monate richtig?

(( UBFS5.e1) )) E. G., Köln, 04 06 2021 --- Herrn Intendant Tom Buhrow PERSÖNLICH
- BITTE DIREKT VORLEGEN c/o Westdeutscher Rundfunk Köln Apellhofplatz 1 50667 Köln Rundfunkrat-Sitzung am 06.05.2021 - Mein Schr. vom 11.05.2021

Sehr geehrter Herr Buhrow - unser persönliches Gespräch - leider sind Sie bis heute — trotz Ihrer Zusage in der Pause der RR-Sitzung am 06.05.2021
und meinem darauf folgend o.g. Schreiben — meiner Bitte nicht nachgekommen, mir ein paar Fragen zu der Verhaftung von Ge. Thi. zu beantworten bzw. Ihre Stellungnahme zu meinen nachgewiesenen Fakten abzugeben.

Ich weiß nicht, warum Sie so handeln und die Anliegen der Bürger völlig ignorieren;
aber wahrscheinlich hat mein Unverständnis einzig und allein damit zu tun, dass ich eine bessere Kinderstube genossen habe?

(( UBFS5.e2) )) Was ich dann im Nachhinein aus den Plenarsitzungen des Landtags NRW am 29.04. und 19 05.2021 erfahren musste,
((Anmerkung: Entrüstungs-Erklärung - hier fortgelassen))
In beiden Sitzungen hat die AfD den Antrag zur Freilassung von Ge. Thi. gestellt.

Die Redner Nuckel (FDP), Schick (CDU), Vogt (SPD) und Keymis (Grüne) = ALLE WDR-Rundfunkrat- Mitglieder und somit Nutznießer aus Beiträgen der Wohnungsinnehabenden, geben ihr Bestes.
Besonders auffällig erscheint der Redner Vogt, der sage und schreibe in einer Debatte den WDR-Sprech 1:1 abliest. Und weil es nicht von ihm war/ist, stolpert er wohl etwas beim Ablesen über das Konstrukt. Er reflektiert wohl nicht, dass selbst der WDR (laut Ihren persönlichen Äußerungen an mich) eine Haft für unverhältnismäßig hält.

(( UBFS5.e3) )) Wenn sogenannte Volksvertreter derart unvorbereitet in Debatten gehen, dann muss sich jeder Bürger fragen, wer letztendlich die Gesetze schreibt?
Was den Redner Nückel anbelangt, der sich über die Anzahl und Höhe der Spenden für Ge, Thi. sowie über den Inhaber der Website echauffiert, so bitte ich Sie, ihn künftig mit korrekten Zahlen zu versorgen.

Es dringt zum Nachteil der örR bei der Bevölkerung immer mehr durch, dass er nicht frei und neutral, sondern politisch abhängig ist.
Er lässt sich dazu benutzen, ein bestimmtes Klientel zu bedienen, an die Macht zu bringen/zu halten und aktuell die AfD als demokratisch gewählte Partei, auszuschalten.

 

 
Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - UBFS Vers. 2025-11-16 S. 18
Thema:   UBFS.   Vollstreckung unzulässig: "Öffentlich-rechtlich" ist nicht Realität. S. 18

_ ... _ ich bin kein Anhänger der AfD, aber mit der Existenz muss jeder demokratisch umgehen können, auch der örR!
Mündige Bürger lassen sich nicht durch Framing umerziehen, so auch Ge. Thi. nicht! Sie haben zwar als Dank die Verwaltungsgesetzgebung im Rücken und können unverhältnismäßige Haftanträge stellen nach dem Motto „bestrafe Einen und erziehe Hunderte"; aber das kann auf Dauer nicht gutgehen und wird dem örR bald zum Verhängnis.

(( UBFS5.e4) )) Ich plädiere nochmals an Sie. Lassen Sie Herrn Thi. frei! Nur Sie können dies bewirken!
Bisher habe ich Anfragen von „freien" Medien/Bloggern zu meiner Einschätzung unseres Gesprächs auf der RR-Sitzung unbeantwortet gelassen, da ich erst eine Antwort von Ihnen abwarten wollte.

_ ... _ bitte ich Sie nochmals, mir ein Feedback bis zum 11 06 2021 zu geben, wie Sie mit der Haft von Ge Thi. umgehen bzw weiter verfahren wollen!
Da dies bisher nicht geschehen ist, Ich kann Ihnen versichern Ja, er ist in gewisser Hinsicht ein Aktivist, der grundsätzlich aus innerer Überzeugung handelt, nie straffällig geworden ist, aber sich auch nicht beugt für einen ,freien, unabhängigen Rundfunk" zu zahlen, den er aus Gewissensgründen ablehnt und auch nachweislich nicht nutzt!

 

 
Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - UBFS Vers. 2025-11-16 S. 19
Thema:   UBFS.   Vollstreckung unzulässig: "Öffentlich-rechtlich" ist nicht Realität. S. 19

UBFS5.f) Thomas Buhrow ist traurig? ... darf 6 Monate Haft nicht verhindern?
Verdient dies den "Guinnes Weltrekord" in Sachen Heuchelei? Oder ist es die Rechtslage?

UBFS5.f1) ((AN)) Frau E. G. _ ... _ Köln Westdeutscher Rundfunk - Beitragsservice
Servicenummer 01806 999 555 55 (20 Cent/Anruf aus dem dt Festnetz, 60 Cent/Anruf aus dem dt Mobilfunknetz)
WDR, Beitragsservice - Appellhofplatz 1 - 50667 Köln Web rundfunkbeitrag.de _ E-Mail beitragsservice@wdr.de
((Anmerkung: Also die hauseigene WDR-Fachabteilung; und "Kunden"-Anrufen kosten Geld.))


1. Juni 2021 - Ihr Schreiben vom 11. Mai 2021
(( UBFS5.f2) )) Sehr geehrte Frau G., zunächst möchten wir Ihnen freundliche Grüße des Intendanten übermitteln. Herr Buhrow bedauert, dass es im Trubel der Rundfunkratssitzung nicht mehr zu dem Austausch in der Angelegenheit kommen konnte
und hat uns als die zuständige Fachabteilung gebeten, Ihnen Ihre Fragen zu beantworten.
Rückständige Beitragsforderungen werden nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW sowie der dazugehörigen Ausführungsverordnung von den Vollstreckungsbehörden der Gemeinden beigetrieben.

((Anmerkung: Also ist erwiesen: Thomas Buhrow ist informiert und also verantwortlich.))

(( UBFS5.f3) )) _..._ sind die von den Behörden zu ergreifenden Vollstreckungsmaßnahmen immer auch abhängig von den Reaktionen der Schuldner*innen.
So ist es für den Verlauf der Vollstreckung ganz entscheidend, ob während der Vollstreckung bspw. (Teil-) Zahlungen geleistet werden, oder ob die/der Schuldner*in einen Antrag auf Beitragsbefreiung stellt und entsprechende Nachweise einreicht.

((Anmerkung: Dass bei Zahlung keine Verhaftung von sogenannten "Schuldner*innen" erfolgt, ist trivial. Das Kernthema "Verhaftung" wird erst einmal taktisch verwässert durch Textfüller. Das ist bei peinlichen Vorgängen eine gängige taktische Strategie der bedauernswerten brief-beauftragten Mitarbeiter. Wann kommt man zum Kern?))

(( UBFS5.f4) )) _..._ Zum grundsätzlichen Verfahren möchten wir aber wie folgt Stellung nehmen
Wenn jemand trotz mehrfacher Aufforderung seinen Rundfunkbeitrag nicht bezahlt und ein Festsetzungsbescheid ergangen ist, wendet sich der WDR mit einem Vollstreckungsersuchen an die zuständige Vollstreckungsbehörde in NRW, die dann am Ende eines mehrstufigen Verfahrens den/die Schuldner*in bittet, Angaben zu seinem/ihrem Vermögen zu machen.

((Anmerkung: Triviale Textfüller. - Und wann kommt man endlich zum Kern?)) Wahrnehmung der ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben besteht nicht. _..._

 

 
Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - UBFS Vers. 2025-11-16 S. 20
Thema:   UBFS.   Vollstreckung unzulässig: "Öffentlich-rechtlich" ist nicht Realität. S. 20

(( UBFS5.f5) )) Verweigert ein*e Schuldner*in diese Angabe, kann die Vollstreckungsbehörde in letzter Konsequenz zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft einen Haftbefehl
beantragen (S 802 g ZPO). Vollstreckungsbehörde ist in NRW nicht der WDR, sondern die jeweils zuständige Stadtkasse. Eine Weisungsbefugnis des Vollstreckungsgläubigers (hier: des WDR) gegenüber der Vollstreckungsbehörde zur Art und Weise der Wahrnehmung der ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben besteht nicht. _..._

((Anmerkung 1: Endlich ist, wie man im Volk sagt, "die Katze aus dem Sack": Buhrow, obgleich Super-WDR-Chef, hat traurigerweise so wie der WDR insgesamt nicht die Macht, die Verhaftung zu verhindern noch zu beenden. Es ist die schlimme böse Gemeinde Borken der grausame Vollstrecker des Unerträglichen.
Kein Wort darüber, dass nur im Fall der Gläubigeranweisung verhaftet wird, weil der Gläubiger - hier WDR - die beträchtlichen Verhaftungskosten der Justiz ja jedenfalls mit einem kleinen Teilbetrag bezahlen muss.))

((Anmerkung 2: Vorauseilend gehorsamst¸ brav Gendering gemacht für Karriere-Punkt: "ein*e Schuldner*in". Aber Pech gehabt. Beim WDR gilt Buhrows Ungnade 2020...2023 für Sabotieren der deutschen Kultursprache durch Genderei. . Details: Googeln: "buhrow gendern wdr" ))

(( UBFS5.f6) )) Die Erzwingungshaft ist eine gesetzlich geregelte Maßnahme, von der eine Vollstreckungsbehörde Gebrauch machen kann,
wenn Schuldner*innen sich ohne Grund weigern, die Vermögensauskunft abzugeben. Dabei gelten für den Rundfunkbeitrag keine Sonderregeln oder Ausnahmen. Auch bei anderen öffentlichen Abgaben kann am Ende einer Vollstreckung die Erzwingungshaft stehen.

((Anmerkung: Thomas Buhrow mag bitte einen einzigen Fall der Jahre 2015...2023 nachweisen, dass NRW-Finanzbehörden für rund 500 Euro für 6 Monate verhaften ließen. Dies kostet über 20.000 Euro Steuerzahlergeld für die Haftkosten. Gibt es da nicht vielleicht Straftatbestände für sinnlose Verschwendung von öffentlichen Ressourcen? Die des WDR und die der WDR-Justiz - Rechtslage analyse-bedürftig.


Und "ohne Grund" verweigerte Ge. Thi. nicht: Sein Grund ist das unabdingbare Grundrecht der Informationsfreiheit - Artikel 5 Grundgesetz. Also "passiver Widerstand" für den Rechtsstaat.))

 

 
Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - UBFS Vers. 2025-11-16 S. 21
Thema:   UBFS.   Vollstreckung unzulässig: "Öffentlich-rechtlich" ist nicht Realität. S. 21

(( UBFS5.f7) )) Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Verhältnismäßigkeit der Maßnahme
möchten wir darauf hinweisen, dass die Gerichte — zuletzt auch das Bundesverfassungsgericht — in dieser Angelegenheit entsprechend geurteilt haben. Die Rechtmäßigkeit der Vollstreckungsmaßnahme wurde durch das Amtsgericht Borken als zuständigem Vollstreckungsgericht, durch das Landgericht Münster und zuletzt durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht führt in seinem Beschluss vom 19.04.2021 aus, dass die Vollstreckung im Interesse der Gemeinschaft der Beitragszahler*innen erfolgt und gegen die Erzwingungs- haft verfassungsrechtlich nichts einzuwenden sei.

((Anmerkung: Nun kommt die monumentale Fassade mit dem obersten Gericht. Die Aktenzeichen und Fundstellen fehlen. Der Brieftexter erklärt, den Inhalt zu kennen. Das Fortlassen von Aktenzeichen und Fundstellen unterbindet - (Absicht unterstellbar?)- die Kontrollierbarkeit der Aussage. Die Verantwortung für Verhältnismäßigkeit liegt beim öffentlich-rechtlichen WDR.

Wenn Richter tatsächlich nicht gewagt haben sollten, dem WDR Zügel anzulegen, so wäre das nicht entlastend für den WDR, aber belastend für den Gesichtspunkt der rechtsstaatliche Widerstandsbereitschaft der Justiz in Sachen ARD, ZDF usw..))

(( UBFS5.f8) )) Sicherlich stellt die Haft einen ganz erheblichen Eingriff in die Freiheitsrechte eines Menschen dar, das steht für uns außer Frage. Allerdings möchte wir
nochmals darauf hinweisen, dass eine Inhaftierung durch Zahlung der rechtmäßig erhobenen Rundfunkbeiträge oder durch Abgabe der Vermögensauskunft abgewendet werden kann.
((Anmerkung: Wie sind am Ende. Viel Text um nichts. Denn das Kernproblem - "Informationsfreiheit" des Artikel 5 Grundgesetz - kommt im Text als Wort oder als Gesichtspunkt exakt null mal vor. Ist es mehr als eine reine "Abwimmel-Aktion", um den Chef Buhrow aus der Verantwortung zu entwinden?))

(( UBFS5.f9) )) In diesem Zusammenhang bitten wir zu berücksichtigen, dass der WDR gemäß S 10 Rund- funkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) verpflichtet ist,
die Beiträge, die nicht nur ihm, sondern anteilig auch dem ZDF, Deutschlandradio und der Landesmedienanstalt zustehen, festzusetzen und zu vollstrecken. Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit ist ein Verzicht des WDR auf die bestehenden Beitragsforderungen gegenüber Beitragsschuldnern*innen grundsätzlich nicht zu rechtfertigen.

((Anmerkung 1: Wenn immer die Beauftragen der Leitenden in der Zivilisationsgeschichte auf Befehl "zugeschlagen haben", berufen sie sich auf den "Befehlsnotstand". Es kommen im Schreiben noch weitere große Worte aus dem anklickbaren Textbaustein-Bildschirm - hier fortgelassen.
Uns kommen die Tränen. Heuchelei maximalissimo? Steht es nicht ganz anders im Gesetz?
Drehen wir das rund ein Jahrhundert zurück: "Aus Gründen der Steuergerechtigkeit ist die Finanzbehörde verpflichtet, die Juden-Sondersteuer bei Ihnen zu vollstrecken. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit ist ein Verzicht der Finanzbehörden auf Juden-Sondersteuer-Forderungen gegenüber jüdischen Steuerschuldnern grundsätzlich nicht zu rechtfertigen."))

 

 
Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - UBFS Vers. 2025-11-16 S. 22
Thema:   UBFS.   Vollstreckung unzulässig: "Öffentlich-rechtlich" ist nicht Realität. S. 22


((Anmerkung 2: Das WDR-Schreiben genügt vermutlich nicht den Regeln des Verwaltungsrechts:
(1) Der/die für den Inhalt Verantwortliche ist nicht benannt - nicht oben rechts, nicht am Ende.
(2) Wer hat den Text unterzeichnet? - Niemand. - Angst? Oder Unrechts-Verweigerung?
Das könnte man ja eigentlich noch nachfordern. In anderer Sache ist das im Jahr 2023 ebenfalls eingetreten. Das übliche Nötige ist sodann erfolgreich eingefordert worden.))

Abschließend hoffen wir, dass wir Ihnen die Position des WDR näherbringen konnten.
Mit freundlichen Grüßen WESTDEUTSCHER RUNDFUNK KÖLN Abteilung Beitragsservice


UBFS5.f10) "Aus dem Handbuch des Unmenschen",
mögen die Bürgerrechtler für Informationsfreiheit das Vorstehende bewerten. Die dank ARD, ZDF usw. Privilegierten mögen bewerten: "So ist das gerecht, weise und richtig. Ordnung muss sein!"

UBFS5.f11) Thomas Buhrow hat das Recht, wiedergutzumachen,
falls er anerkennt, dass hier etwas wiedergutzumachen ist. Die Bürgerrechtler geben die Hoffnung in ihn noch nicht völlig auf. Seit Mitte 2023 gingen ihm entsprechenden Anträge zu. soweit hier in Erinnerung, Ist Herbst 2024 sein Amtszeit-Ende. Aber nicht alles Unruhige endet mit Eintritt in den Ruhestand.
Und hier die angeblich fehlende Rechtsgrundlage für die Befreiung:
Es handelt sich um einen Härtefall im Sinn der allgemeinen (also im Gesetz nicht auf "sozial" eingegrenzten) Härtefallklausel von § 4 Absatz 6 Satz 1 Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag. Da es diese spezialgesetzliche Pforte gibt, muss man nicht auf die Generalklauseln des Abgabenrechts über "Niederschlagung" zurückgreifen, lautet die einstweilige - diesbezüglich nicht vertiefte - Rechtsmeinung.
Wer einen grundrechte-motivierten passiven Widerstand durch mehrmonatige Hafterduldung dokumentiert, beweist denkbar intensiv den "Härtefall". Für Ge. Thi. war nach Kenntnisnahme der WDR-Führung sofortige Freizulassung einzuleiten, ist die hier bestehende Rechtsmeinung.

 

 
Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - UBFS Vers. 2025-11-16 S. 23
Thema:   UBFS.   Vollstreckung unzulässig: "Öffentlich-rechtlich" ist nicht Realität. S. 23

UBFS5.g) war Thomas Buhrow unter hausinternem Zwang? Wer entschied 6 Monate Haft?
UBFS5.b1) War Thomas Buhrow nur zu führungsschwach, Vernunftdenken des Grundgesetzes gegen Juristendenken durchzusetzen?
Wer ist der Chef beim WDR 2021? Thomas Buhrow. Wer ist also zuständig bei Organisationsversagen? Thomas Buhrow - nicht Frau Katrin Vernau.
Aber Ihr Schreiben im März 2021 - kurz nach Verhaftung von Ge. Thi. im Februar 2021 - liefert Erklärung für alles Weitere. "Erklärung" nicht "Rechtfertigung".

UBFS5.g2) Stellungnahme von Dr. Katrin Vernau, Verwaltungsdirektorin des Westdeutschen Rundfunks und Vorsitzende des Verwaltungsrats des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
((Anmerkung: Sie also ist die Schlüsselkomponente in allem durch diese - als problematisch interpretierbare - Ämter-Kumulation.))

UBFS5.g3) Zum aktuellen Fall der Inhaftierung eines Bürgers in NRW möchte ich gerne die Hintergründe erläutern und meine Position näherbringen:
Wenn jemand trotz mehrfacher Aufforderung seinen Rundfunkbeitrag nicht bezahlt, holt sich der WDR Hilfe bei den Vollstreckungsbehörden in NRW, also bei den Stadtkassen. Diese bitten dann den Schuldner, Angaben zu seinem Vermögen zu machen. Das Verfahren ist so üblich, z.B. auch bei nicht bezahlten Knöllchen oder Müllgebühren.

UBFS5.g4) Will der Schuldner nicht bezahlen _..._ , können die Beamten in letzter Konsequenz auch _..._ z.B. beim Amtsgericht einen Haftbefehl beantragen.
Das liegt im Zuständigkeitsbereich der Stadtkasse, und der WDR erfährt davon oft erst im Nachgang. Aus Sicht des WDR ist eine sogenannte Erzwingungshaft im Zusammenhang mit nicht gezahlten Rundfunkbeiträgen in der Regel nicht verhältnismäßig. Allerdings ist hier auch immer der konkrete Einzelfall zu betrachten.

((Anmerkungen: (1) Hier ist eindeutige Bestätigung "ist unverhältnismäßig". Danke!
(2) Verhaftung liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadtkasse. Der Gläubiger entscheidet, ob er das möchte. also der WDR. Denn der Gläubiger muss die Kosten tragen, deshalb der Anordnungsbedarf.
(3) Hier erfolgt erkennbar der untaugliche Versuch der Schuldverlagerung vom WDR zur Gemeinde Borken. Gleichgültig, wie man alles relativieren kann - es gilt: Es kann der WDR über den elektronische Kommunikation binnen 1 Minute den Vollstreckungsantrag einstweilen aussetzen. Was danach damit wird, das sei nicht hier unser Thema.))

 

 
Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - UBFS Vers. 2025-11-16 S. 24
Thema:   UBFS.   Vollstreckung unzulässig: "Öffentlich-rechtlich" ist nicht Realität. S. 24

UBFS5.g5) Bis es überhaupt zu einer Inhaftierung kommt, vergeht meist sehr viel Zeit, manchmal sogar Jahre.
Oft ist es so, dass die betreffende Person in dieser Zeit auf die vielen Schreiben des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht reagiert bzw. geantwortet hat. Erst wenn es keine andere Möglichkeit der Klärung gibt, fordern die Stadtkassen die betreffende Person auf, ihre Vermögensverhältnisse offenzulegen. Verweigert die Person auch das, können die Stadtkassen einen Haftbefehl beantragen.

((Anmerkung: Um all dies geht es hier nicht. Immerhin, hier erfolgt die nächste Schuldverlagerung, nämlich auf den "jahrelang" ungehörigen "Schuldner". Die Erfahrung der Bürger ist eine andere. Nicht ohne Grund sind die ARD-Anstalten der Menge nach Deutschland-Meister der Vollstreckungen. Aus Erinnerung: Rund 1 Millionen mal im Jahr.))
UBFS5.g6) Eine drohende Inhaftierung kann also entweder durch Zahlung
der ausstehenden Rundfunkbeiträge oder durch Offenlegung der Vermögensverhältnisse verhindert werden. Und selbst wenn jemand bereits inhaftiert wurde, hat diese Person es dadurch jederzeit selbst in der Hand, die Haft zu beenden.

((Anmerkung: Der durchaus bekannte eigentliche Verhaftungsgrund - Einfordern der Informationsfreiheit - wird sorgsam ausgeklammert. Ge. Thi. kam bis dahin allen finanziellen Verpflichtungen nach. Das ist allerdings allgemekienr Juristenstil, die Argumente der Gegenseite totzuschweigen in der Erwartung, dass niemand ausreichend wachsam ist, das Nichtsagen aufzudecken. Das Aufdecken ist hiermit erfolgt.))

 

 
Standardtext der RATIO Bürgerrechtler-Kooperation - UBFS Vers. 2025-11-16 S. 25
Thema:   UBFS.   Vollstreckung unzulässig: "Öffentlich-rechtlich" ist nicht Realität. S. 25


UBFS5.g7) Natürlich ist es aus finanziellen Gründen nicht jeder oder jedem möglich, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Dafür habe ich vollstes Verständnis. Aber dafür
gibt es gesetzlich geregelte Möglichkeiten, um sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien zu lassen. In finanziellen Notlagen können mit dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zudem unbürokratisch Stundungen oder Ratenzahlungen vereinbart werden.

((Anmerkung: Irrtum der bundesweit maßgeblichen Juristen. Geringverdiener werden nur befreit, sofern sie "von anderer Leute Geld leben wollen oder müssen". Diejenigen 10 Prozent, die es als Geringverdiener dennoch schaffen, ohne "anderer Leute Geld" auszukommen, diese Geringverdiener werden zu Unrecht erbarmungslos abkassiert. Frau Dr. Vernau hat hierbei durch ihr Doppelamt in 2021 die Schlüsselfunktion. Sofern sie ein Verständnis der Bürgerrechtler dafür nicht erwarten sollte, so läge sie immerhin wenigstens insoweit richtig.))

UBFS5.g8) Wichtig ist mir auch der solidarische Gedanke hinter dem Rundfunkbeitrag. Solidarisch bedeutet dabei, dass alle Bürger*innen, Unternehmen,
Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls in Deutschland einen Beitrag leisten, damit jeder vom öffentlich- rechtlichen Rundfunk profitieren kann. Damit tragen alle Beitragszahler*innen dazu bei, dass heute und auch in Zukunft ein unabhängiges, hochwertiges und vielfältiges Programm bei ARD, ZDF und Deutschlandradio möglich ist. Sich der gesetzlichen Beitragspflicht zu entziehen und Zahlungen zu verweigern, ist insbesondere all jenen gegenüber nicht gerecht, die den Rundfunkbeitrag ordnungsgemäß entrichten.
Köln, 16. März 2021 gez. Dr. Katrin Vernau

UBFS5.g9) Dieses Schlusswort ist ganz besonders ungeeignet, Sympathien für
Frau Vernau als zukünftige Intendantin irgendeines Senders zu gewinnen aus dem Kreis der Bürgerrechtller. Obgleich aus der manipulativen Textbaustein-Schachtel, ist die Diffamierung des Grundrechteverteidigers Ge. Thi. als "unsolidarisch" dennoch absolut deplatziert.

Es fällt Bürgerrechtlichen schwer, für diese Provokation die auf der Zunge liegenden Worte zurückzuhalten. Viel Selbstbeherrschung ist nötig, dies Kapitel ohne mehr Kommentar hier
zu beenden. Nun wird Buhrows Problem verständlich: Man muss als oberster Chef seinen Führungskräften Spielraum belassen für funktionierende Team-Arbeit. In diesem Fall aber zeugt die Duldung des Fehlers aber von Manager-Führungsschwäche? Im Zuge der anhängigen Musterverfahren kann er wiedergutmachen.
 

 




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wir alle gemeinsam gegen alle Pläne "Staats-Internet" - freie Vielfalt statt Zensur + Staatsmedien- Einfalt
 img  WEB-Vielfalt statt Staatsmedien-Einfalt!
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Zensur tötet Web?
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"UNOLIB"? - "Union der Bürger für Liberal"


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Gegen Zensur & "Verstaatlichung" des Internets.
("Medienstaatsvertrag 2021")
"Metastudie LIBRA", Nein zur Staatslizenz ab 2021, nein zur Inhalte- Zensur ab 2021, nein zur Staatskontrolle ab 2021. Nein zu Bußgeldern bis 0,5 Millionen € von "ungehorsamen" Website-Betreibern. - 800 Seiten wissenschaftliche Sammelstudie:
"Metastudie LIBRA": Anlayse: Ist ein Politik- / Justiz-Skandal (ARD, ZDF etc.)?
»  Inhaltsverzeichnis: uno7.org/pde/pev-ttmwa-de.htm
"George Orwell hat '1984' als Warnung geschrieben, nicht als Bedienungsanleitung."



 img  Nein zum betreuten Denken! Mein Kopf gehört MIR!  Nein zum betreuten Denken! Mein Kopf gehört MIR!
1. "Staats- Fernsehen"?

Sind "ARD, ZDF etc." noch zu retten? 1 Million Vollstreckungen pro Jahr - ARD und ZDF, ja, ganz klar die Nummer 1 in Sachen Bildung: Bildung von Bürgerzorn über Staats- und Demokratieversagen.
»  uno7.org/pde/pev-tta1-de.htm

Hier sind Wege für Befriedung und ARD-Akzeptanz. Keine Institution kann dauerhaft den Zorn von rund 50 Prozent der Bürger überdauern.
»  uno7.org/pde/pev-tta31-de.htm

Wem gehört das Sozialismus-Unternehmen "VEB ARD, ZDF etc."? Den Bürgern? Analyse / Rechtswissenschaft.
»  uno7.org/pde/pev-tta34-de.htm



 img  Demokratie: Parteien zanken. Bürger wählen.  Demokratie: Parteien zanken. Bürger wählen.
2. Pflicht "Demokratie" verletzt?

(MAR.)   Rechtswissenschaft: Macht "Abnicken" von (realistisch betrachtet:) "vorgetexteten Gesetzen" diese nichtig?
»  uno7.org/pde/pev-ttmar-de.htm

(MAA.)   Viele Juristen leiden unter "Regulieromanie". Wieso?
»  uno7.org/pde/pev-ttmaa-de.htm

(MAB.)   "Abnick"-Parlamente - trotz Bundeskompetenz?
»  uno7.org/pde/pev-ttmab-de.htm

(MAH.)   Wer (/wie) koordiniert "Abnickerei"? Wie unterbinden?
»  uno7.org/pde/pev-ttmah-de.htm

(MAK.)   Ist sie verfassungswidrig, die "Abnickerei" von "vorgetexteten Gesetzen"?
»  uno7.org/pde/pev-ttmak-de.htm

(MBE.)   Der Medienstaatsvertrag ist zu stoppen, weil insgesamt ein "unmöglich" verworren konzipiertes Sammelsuriums-Gesetz.
»  uno7.org/pde/pev-ttmbe-de.htm



 img  Freie Medienwahl willst du? Spinnst du?  Freie Medienwahl willst du? Spinnst du?
3. Staatliche Internet-Totalkontrolle?

(MZE.)   Anträge gegen "Zensur" / "Medienstaatsvertrag".
»  uno7.org/pde/pev-ttmze-de.htm

(MWE.)   Internet-Kontrolle: Landesmedienanstalten ungeeignet. Bundeskompetenz!
»  uno7.org/pde/pev-ttmwe-de.htm

(MWK)   "Rosinen" der Verbote-Liste ab 2021 für das Internet.
»  uno7.org/pde/pev-ttmwk-de.htm

(MSE.)   Im Gesetzentwurf zu löschen "Lizenzpflicht / Websites". (Unzulässigl und Bundeskompetenz.)
»  uno7.org/pde/pev-ttmse-de.htm

(MUE.)   Im Gesetzentwurf zu löschen "Regulierung Urheberrecht". (Bundeskompetenz!)
»  uno7.org/pde/pev-ttmue-de.htm

(MZP.)   Anti-Porno! Schon in Wartestellung für den Zensur-Start.
»  uno7.org/pde/pev-ttmzp-de.htm



 img  Lücke verschwiegen?  Lücke verschwiegen?
4. Milliarden-Lücke / ARD.etc.?

(NFE)   Nichtzuschauer: 50 % Einnahmen von ARD, ZDF etc. fallen bald weg?
»  uno7.org/pde/pev-ttfne-de.htm

(MEE)   Rückzahlpflicht von nicht bewilligter Subvention
»  uno7.org/pde/pev-ttmee-de.htm

(MEU.)   EU-Bewilligung nötig gegen Unter-Subvention.
»  uno7.org/pde/pev-ttmeu-de.htm

(MFE.)   Medien-Staatsvertrag 2020/2021: 10 Milliarden € fehlen?
»  uno7.org/pde/pev-ttmfe-de.htm
 img  Gtundgesetz verschrottet?  Gtundgesetz verschrottet?
5. Rundfunk- "Beitrag": Verfassungs- widrig?

(UBK.)   Experten für Neuordnung "ARD, ZDF etc." und/oder Rundfunkbeitrag.
»  uno7.org/pde/pev-ttubk-de.htm

(UBU1.)   Ist der Rundfunkbeitrag als verfassungswidrig einzustufen? Leider wohl ja. Wie zu heilen?
»  uno7.org/pde/pev-ttubu1-de.htm

(UBZ.)   Wie real ist "Endstation neo-totalitäre Gutmenschen-Republik"?
»  uno7.org/pde/pev-ttubz-de.htm

(VCA.)   Erster großer Justizskandal durch "digitale" Textbaustein-"Pseudo-Jura"? Von Popper bis Kant. (Aber gern, natürlich inklusive Nazi-Keule.)
»  uno7.org/pde/pev-ttvca-de.htm



6. "Beiträge": Falschinkasso?
 img  Wann seid ihr satt?  Wann seid ihr satt?


(BBA.)   Zu befreien sind laut Gesetz die "beihilfenlos irgendwie zurecht kommenden" Geringverdiener: "Würderverdiener".
»  uno7.org/pde/pev-ttbba-de.htm

(BBB.)   Geringverdiener: Das Wichtigste der Rechtsgrundlage der Befreiung in Kurzform:
»  uno7.org/pde/pev-ttbbb-de.htm

(BBK.)   Geringverdiener: Laut BVerwG: Keine Sozialbescheid-Pflicht.
»  uno7.org/pde/pev-ttbbk-de.htm

(VVA.)   Vollstreckung: Statistische Fakten und Anlyse: Bürgerhass-Massenproduktion?
»  uno7.org/pde/pev-ttvva-de.htm

(VVZ1.)   Ist Vollstreckung der Rundfunkabgabe unzulässig? - (Vorgänge in Tübingen und in Zossen.)
»  uno7.org/pde/pev-ttvvz1-de.htm



7. "Wir wissen alle, dass Fernsehen dick, dumm, traurig und gewalttätig macht."
Frau Dr. med. von der Leyen, Master of Public Health. (So laut WELT AM SONNTAG 2006-10-22 Seite 2.) - Damals Familienministerin, nun Chefin der EU-Kommission.
Naturwissenschaftlich: Ein Staatsfernsehen - Symbiose Politik + Medien-Manipulations-Biz, zwangsfinanziert vom Volk - ist gemäß Parasitologie: Eine Symbiose von 2 Parasiten zwecks Ausbeutung eines gemeinsamen Wirts.
Auf ARD, ZDF natürlich nicht anwendbar - sind ja staatsfern, dürfte auch der BR-Intendant in München bestätigen. (Er ist früherer Sprecher der Regierung Merkel. Noch Fragen?)


Gegen den Zwangbeitrag... gegen den Politik- und Justizskandal:
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► Sondern die richtige Antwort lautet: Du unterstützt und finanzierst mit deiner kleinen Spende einen Stellvertreterkrieg, den ein paar rechtsstaatlich engagierte Bürger für dich und für alle gegen das staatliches Medien-Diktat führen.

► Nur bei Geringverdienern haben richtig gemachte Härtefallanträge seit Ende 2010 eine gute Aussicht. Die E-Books helfen im Prinzip dabei mit ausreichender Information. Aber einfacher ist, die hier aktuell geführten Auseinandersetzungen für generelle Freistellung aller 4 Millionen Geringverdiener abzuwarten.

► Im Fall von Spenden ab 20 Euro bekommst du auf Wunsch - geht auch nachträglich - die E-Books im bisherigen Stand per E-Mail als .pdf. Wenn Erweiterungen kommen, so erhätst du die Neufassungen mindestens in den 12 Monaten nach dem Erstversand im Rahmen des normalen Aktualisierungsdienstes. (In Realität erfolgt es für etwa 24 Monate.)

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